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Kategorie: Wirtschaft

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Gesundheitsminister Glawe fordert Aufrechterhaltung der Sonderregelung

Schwerin – Der Gemeinamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag (17.04.2020) beschlossen, dass die bis heute (Sonntag, 19. April 2020) geltende Sonderregelung, wonach Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch ohne persönliche Anamnese, nach telefonischer Befundaufnahme, ausgestellt werden können, nicht verlängert wird.

„Diesen G-BA-Beschluss halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt für kontraproduktiv zu unseren gemeinsamen Bemühungen, Infektionsketten SARS-CoV-2 bestmöglich zu unterbrechen, die Ausbreitung des Virus so zu verlangsamen, dass eine Balance zwischen Gesundheitswesen, Ökonomie und gesellschaftlichem Leben kontrolliert austariert werden kann“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe am Sonntag. Laut dem Beschluss gilt ab morgen (Montag, 20. April 2020) wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine entsprechende Krankschreibung erhält, eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Glawe hat sich mit einem Schreiben in dieser Sache an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt und um Klärung gebeten. „Wir haben, zwischen Bund und Ländern abgestimmt, begonnen, ab dem 20. April eine erste Phase der Lockerung bisheriger Restriktionen zu beginnen. Die hierfür notwendigen Rechtsverordnungen befinden sich bundesweit in ihrer Verkündungsphase. Der hier in Rede stehende G-BA-Beschluss würde die durch Bund und Länder gerade gefundene Balance zwischen Gesundheitswesen, Ökonomie und gesellschaftlichem Leben gefährden“, machte Glawe in seinem Schreiben deutlich.

Gesundheitsminister Glawe hat den Bundesgesundheitsminister gebeten, sich den G-BA-Beschluss bis auf weiteres nicht zu Eigen machen. „Ziel muss es sein, das Gesundheitswesen, insbesondere hier gleichermaßen Ärzte, Pflegekräfte und Patienten im ambulanten Bereich zu schützen. Deshalb muss hier weiter gelten, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch ohne persönliche Anamnese, nach telefonischer Befundaufnahme, ausgestellt werden können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Unterstützung für polnische Berufspendler

Schwerin – „Über 1.400 Zugriffe auf das Antragsdokument sowie 400 Anmeldungen auf www.Metropolregion-Stettin.de und 300 telefonische Anfragen zeigen, dass es wichtig war, eine Lösung für polnische Berufspendler zu finden. Aufgrund der Verlängerung der Quarantäne-Verordnung des polnischen Gesundheitsministeriums hat die Landesregierung in der Kabinettssitzung die Unterstützung bis zum 3. Mai verlängert“, informierten der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann und der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph.

„Bisher wurden 93 gestellte Anträge für 466 Beschäftigte und 11 Angehörige mit insgesamt 290.355 Euro bewilligt. Davon sind 61 Tages- und 405 Wochenpendler. Mit der jetzigen Verlängerung haben sowohl die Betriebe als auch die polnischen Arbeitnehmer Planungssicherheit“, erklärten die beiden Staatssekretäre.

Dahlemann und Rudolph hoffen auf eine baldige Lockerung seitens der polnischen Regierung. Hier befindet sich die Landesregierung gemeinsam mit Brandenburg und Sachsen sowie dem Auswärtigen Amt im engen Austausch.

Die Förderrichtlinie für die Pendler gilt seit dem 28. März 2020. Das Antragsverfahren wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet. Alle Informationen finden Sie gebündelt unter www.Metropolregion-Stettin.de.

Rząd kraju związkowego przedłuża wsparcie dla Polaków dojeżdżających do pracy do 3 maja 2020 r.

„Ponad 1400 odsłon formularza wniosku oraz 400 rejestracji na stronie www.Metropolregion-Stettin.de, a także 300 zapytań telefonicznych świadczy o tym, że ważne było znalezienie rozwiązania dla Polaków dojeżdżających do pracy. W związku z przedłużeniem rozporządzenia o kwarantannie w polskim Ministerstwie Zdrowia, rząd kraju związkowego na posiedzeniu krajowej Rady Ministrów przedłużył wsparcie do 3 maja“ – poinformowali Parlamentarny Sekretarz Stanu ds. Pomorza Przedniego, Patrick Dahlemann, oraz Sekretarz Stanu w Ministerstwie Gospodarki, Pracy i Zdrowia dr Stefan Rudolph.

„Do tej pory zatwierdzono 93 wnioski dla 466 pracowników oraz 11 towarzyszących krewnych na łączną kwotę 290.355 euro. Spośród nich, 61 to osoby dojeżdżające do pracy codziennie, a 405 to osoby dojeżdżające do pracy co tydzień. Przy obecnym przedłużeniu przepisów zarówno firmy, jak i pracownicy z Polski mają pewność planowania“, wyjaśnili obaj sekretarze stanu.

Dahlemann und Rudolph mają nadzieję na rychłe rozluźnienie przez polski rząd aktualnych przepisów. W tej kwestii rząd kraju związkowego pozostaje w ścisłym kontakcie z Brandenburgią i Saksonią, a także z Federalnym Ministerstwem Spraw Zagranicznych.

Przepisy dotyczące finansowania dla osób dojeżdżających do pracy obowiązują od 28 marca 2020 r.

Procedura składania wniosków została opracowana wspólnie z Krajowym Urzędem Zdrowia i Spraw Społecznych (LAGuS). Wszystkie dostępne informacje znajdują się na stronie internetowej www.Metropolregion-Stettin.de.

Corona-Kooperationsbörse M-V gestartet

Schwerin – Am Freitag ist die „Corona-Kooperationsbörse Mecklenburg-Vorpommern“ (https://corona-kooperationsboerse-mv.de) gestartet. Das Online-Portal ist in Zusammenarbeit des Wirtschaftsministeriums mit der BioCon Valley® GmbH, dem Netzwerk der Gesundheitswirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern, entstanden. „Die Corona-Pandemie führt zu einer erhöhten Nachfrage zum Beispiel nach persönlicher Schutzausrüstung. Darüber hinaus gibt es bei uns im Land zahlreiche erfolgreiche Unternehmen, die bereits in der Gesundheitswirtschaft tätig sind oder aktuell ihre Geschäftstätigkeit auf entsprechende Produkte oder Produktkomponenten ausweiten. Mit der Plattform können sich Unternehmen direkt miteinander vernetzen, um gegenwärtig benötigte Produkte zu entwickeln, zu produzieren oder zu vertreiben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Die Kooperationsbörse soll einen Beitrag zur Unterstützung der Gesundheitsversorgung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern leisten. „Vor allem können über die Kooperationsbörse Anbieter und Nachfrager von in der Pandemie benötigten Produkten, Produktkomponenten oder Dienstleistungen direkt und bedarfsorientiert miteinander in Kontakt treten und schnell reagieren“, so Glawe weiter. „Die Kooperationsbörse trägt dazu bei, Versorgungsketten im Land aufzubauen. Wir sind durch die Beteiligung heimischer Unternehmen besser aufgestellt, um langfristig unabhängiger von internationalen Lieferketten sein zu können. Das ist eine Herausforderung.“

In unterschiedlichen Kategorien wie beispielsweise „Medizintechnik und Komponenten“, „Persönliche Schutzausrüstung“ oder „Diagnostik“ können sich Firmen und andere Einrichtungen direkt miteinander vernetzen, um die aktuell benötigten Produkte zu entwickeln oder herzustellen. Die Einträge sind kostenfrei.

„Es gibt eine beeindruckende Hilfsbereitschaft durch unsere Unternehmen in der Corona-Krise“, sagt Wirtschaftsminister Harry Glawe. „Die Kooperationsbörse hilft dabei, diese zahlreichen verschiedenen Angebote und Kompetenzen zu bündeln und zusammenzuführen, damit die benötigten Produkte entstehen können. Sie lebt von ihren Teilnehmern. Ich möchte alle Anbieter und Nachfrager einladen, sich daran zu beteiligen und mitzumachen.“

Redaktionell betreut wird die Kooperationsbörse durch die BioCon Valley® GmbH, die im Auftrag der Landesregierung für die Vernetzung, Projektinitiierung und -begleitung, Internationalisierung und Vermarktung der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern tätig ist.

Die Angaben werden vor der Freischaltung geprüft – auf Basis der beim Einstellen des Angebotes oder Gesuches gemachten Angaben. „Bitte gehen Sie daher selbstkritisch mit den von Ihnen angegebenen Informationen, Formulierungen und, falls vorhanden, Zertifikaten und anderen offiziellen Dokumenten um. Uns sind ernst gemeinte Angebote wichtig“, richtet sich Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend an potentielle Nutzer. Die Redaktion behält sich vor, komplette oder Teile von Angeboten nicht zu veröffentlichen, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen.

Bewältigung der Corona-Krise

Schwerin – Am Donnerstag sind die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs im Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Wir gehen bei allen Maßnahmen im Land den Spagat zwischen einer langsamen und schrittweisen Lockerung sowie einer weiteren Eindämmung der Coronainfektionen. Es geht bei allen Schritten auch darum, das bisher Erreichte nicht zu gefährden. Es gilt weiter konsequent, die Hygienevorschriften und auch den Abstand weiter einzuhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. „Mit der geplanten Öffnung von Läden im Einzelhandel bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein erster wichtiger Schritt zur Belebung in den verschiedenen Orten getan. Die Situation ist für einzelne Branchen verbessert worden, für die Wirtschaft im Land reicht dies noch nicht aus.“

Wirtschaftsminister Glawe machte darüber hinaus deutlich, dass mit den bisherigen Ergebnissen die Situation für den Tourismus nicht zufriedenstellend ist. „Der Tourismus ist wie beispielsweise die Gesundheitswirtschaft, Handel, Handwerk und das produzierende Gewerbe eine strukturbestimmende Branche. Die Corona-Pandemie trifft die Branche ins Herz. Die Unternehmen brauchen eine Perspektive. Es geht dabei um einen klaren Fahrplan, um allmählich ins Laufen zu kommen. Hier werden wir uns mit der Branche in der kommenden Woche zusammensetzen, um im Mai nach Möglichkeit erste Lockerungen zu erreichen. Entscheidend ist dabei auch der weitere Verlauf der Pandemie“, so Glawe weiter. Insgesamt arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern über 131.200 Beschäftigte in Tourismus- oder tourismusnahen Unternehmen.

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 15.112 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Mittwoch-Abend, 15. April 2020). Ausgezahlt wurden 158,2 Millionen Euro. Es handelt sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. „Ein großer Teil der Anträge ist seit dem Start vor drei Wochen ausgezahlt. Das sind bis heute im Durchschnitt über 5.000 Anträge pro Woche. Das Landesförderinstitut arbeitet mit Hochdruck weiter an der Bewilligung. Die Soforthilfe ist direkte Unterstützung, die bei den Unternehmen ankommt“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe. Circa 34.280 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Aktuell wurde das Antragsformular beim Landesförderinstitut 174.000 Mal heruntergeladen.

Gesundheitsminister Glawe plädiert darüber hinaus für die Einführung von flächendeckenden Abstrichtests zu Corona-Infektionen in Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegeteams. „Gerade die Einrichtungen für Senioren sind besonders gefährdet. Deshalb brauchen wir hier entsprechende Klarheit beim Personal und auch bei den Bewohnern. Der Schutz vor einer Infektion steht an erster Stelle“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. „Wenn es möglich ist, könnten in diesem Zusammenhang auch Anti-Köper-Tests vor Ort gemacht werden. Diese helfen, Anzeichen einer überstandenen Infektion im Blut zu finden.“

Öko-Landbau wächst

Schwerin – Aktuelle Marktanalysen und Rückmeldungen aus Biobetrieben in MV zeigen, dass die Corona-Krise dem deutschen Öko-Markt bisher Umsatzwachstum gebracht hat. So wird aus dem Naturkostfachhandel von 30 – 60% mehr Umsatz berichtet. Der Lebensmitteleinzelhandel ist mit Abstand der wichtigste Öko-Absatzweg und dort wird seit Ende Februar deutlich mehr verkauft. Die Umsatz-steigerung ist besonders hoch bei Getreideprodukten, Kartoffeln und Molkereiprodukten (Quelle: DBV Ökoreport für April 2020). Problematisch ist der Einbruch des Absatzes von ökologischen Erzeugnissen wie Fleisch-Edelteilen und Blatt-Salaten z.B. in der Außer-Haus-Verpflegung.

„Aufgrund der insgesamt zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ist es von hoher Bedeutung, die heimische Wirtschaft zu stärken. Umso mehr ist es gerade in dieser Zeit so wichtig, auch Lebensmittel auf kurzen Wegen einzukaufen. Durch den Kauf regionaler Erzeugnisse wie auch Wild und regional-biozertifizierte Erzeugnisse wird die heimische Land- und Ernährungswirtschaft gestärkt,“ erklärt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Der Trend zu mehr ökologischem Landbau setzt sich auch auf dem Acker fort. Der Umfang der ökologisch bewirtschafteten Fläche ist im Jahr 2019 von 157.976 ha auf 169.033 ha gewachsen (Stand 31.12.2019). Diese Fläche wird von 1.020 biozertifizierten Landwirtschafts-betrieben bewirtschaftet, 81 Betrieben mehr als in 2018. Auf ca. 12,6% der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird damit ökologisch bewirtschaftet. Zusätzlich sind 215 biozertifizierte Verarbeitungsbetriebe z.B. als Mühlen, Bäcker, Schlachtbetriebe, Metzger, Molkereien und Mostereien und Bio-Gastronomen in Mecklenburg-Vorpommern tätig.

Die zuletzt aufgeführten Zahlen meldet Mecklenburg-Vorpommern an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Eine Gesamtübersicht aller Länder für das 2019 wird Ende Mai 2020 erwartet.

Nach ersten Schätzungen des BÖLW (Branchenreport 2020) wurden in Deutschland ca. 100.000 ha seit Januar 2019 auf ökologische Wirtschaftsweise umgestellt.

Der ökologische Landbau hat aufgrund seiner besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise einen hohen Stellenwert in der Landespolitik in Mecklenburg-Vorpommern. Für die Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise stellt das Landwirtschaftsministerium in der aktuellen Förderperiode zusätzlich 37 Mio. Euro zur Verfügung (insgesamt 202 Mio. Euro).

„Digitrans“-Förderungen

Neustrelitz – Das Unternehmen „Autek Truck-Technik & Service“ in Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält 10.000 Euro nach der Landesrichtlinie zur Förderung der digitalen Transformation, kurz „Digitrans“. Damit unterstützt das Digitalisierungsministerium die Anschaffung eines digitalen Bremsenprüfstands und eines digitalen Prüfstands für Fahrtenschreiber mit Gesamtkosten von 32.000 Euro.

Das Unternehmen bietet Dienstleistungen rund um die Wartung und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Der neue Rollenbremsenprüfstand ermöglicht künftig, viel genauere Messergebnisse digital an den Prüfer weiter zu leiten. Die Daten können direkt abgespeichert und weiter verarbeitet werden.

Die Anschaffung des neuen digitalen Tachographenprüfgeräts ist zur Erhaltung des Geschäftszweigs erforderlich. Die neuesten Modelle solcher Fahrtenschreiber senden über eine kleine Antenne an der Windschutzscheibe Daten aus dem fahrenden Fahrzeug heraus an Kontrollbeamte mit den entsprechenden Lesegeräten. Die Beamten können ohne ein Stoppen der Fahrzeuge diejenigen, bei denen Lenk- und Ruhezeiten auffällig sind, ohne viel Aufwand herausfiltern. Die neue Technik wird sich zum gängigen Standard für Neuwagen im Lastkraftwagensektor entwickeln. Um diese modernen Fahrtenschreiber prüfen zu können, bedarf es der speziellen Prüfgeräte.

Immer mehr Betriebe melden Kurzarbeit an

Nürnberg – Bis zum 06. April 2020 haben rund 650.000 Betriebe bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Damit ist die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit planen, gegenüber dem letzten Vergleichswert von vor einer Woche nochmals um knapp 40 Prozent gestiegen. Bis zum 27. März 2020 waren im Zuge der Corona-Krise insgesamt Kurzarbeitsanzeigen von rund 470.000 Betrieben eingegangen.

Für wie viele Personen insgesamt die Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben, lässt sich anhand der Daten derzeit nicht ermitteln. Die BA geht aber davon aus, dass die Zahl der Kurzarbeiter deutlich über dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise liegen wird. Damals haben in der Spitze bis zu 1,4 Millionen Beschäftigte kurzgearbeitet.

Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen. Schwerpunkte sind unter anderem der Einzelhandel und das Gastgewerbe. Die Daten basieren auf Sonderauswertungen der Bundesagenturf für Arbeit und bilden nicht die amtliche Statistik ab.

„Wie viele Betriebe am Ende tatsächlich Kurzarbeit realisieren und in welchem Umfang sie das tun, können wir erst genau sagen, wenn die Kurzarbeit abgerechnet wird. Die Listen dafür reichen die Arbeitgeber zum großen Teil erst in einigen Wochen ein. Wir richten zurzeit so gut wie alle unsere Aktivitäten darauf aus, die betroffenen Betriebe zu beraten, die Anzeigen schnell aufzunehmen und Kurzarbeit zügig abzurechnen. Unsere zuständigen Teams stocken wir personell weiter auf“, sagt Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA. Inzwischen bearbeiten knapp 8.000 BA-Beschäftigte Kurzarbeitsanzeigen und rechnen Kurzarbeit ab. Das sind zehn Mal so viele wie in normalen Zeiten

Der BA-Chef betont: „Es gibt in der Politik eine Diskussion, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen oder auszuweiten. Für uns als Verwaltung ist entscheidend, dass wir den Anstieg der Anzeigen nur bewältigen können, wenn das Verfahren weiter so unbürokratisch bleibt wie es jetzt ist. Es darf nicht komplizierter werden.“

Scheele wies nochmals darauf hin, dass Kurzarbeitergeld derzeit das beste Instrument sei, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. „Wer zusätzlich schnelle Liquiditätshilfen benötigt, sollte die vielfältigen Möglichkeiten aus dem Sozialschutzpaket wie Zuschüsse oder Kredite nutzen.“

Damit ein Betrieb Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat, muss er in jedem Fall zuerst Kurzarbeit anzeigen. Damit signalisiert der Betrieb, dass er Kurzarbeit plant. Nicht immer wird Kurzarbeit auch realisiert: Wenn sich zum Beispiel die Auftragslage kurzfristig verbessert oder behördliche Maßnahmen aufgehoben werden, kann der Betrieb möglicherweise wieder normal arbeiten. Dann wurde zwar Kurzarbeit angezeigt, aber nie realisiert.

Wenn ein Betrieb in einem Monat tatsächlich Kurzarbeit durchführt, zahlt er neben dem Lohn für geleistete Arbeit auch das Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten aus. Er sendet anschließend eine Abrechnungsliste mit den Namen aller Kurzarbeitenden und dem konkreten Arbeitsausfall für jeden Beschäftigten an die Arbeitsagentur. Dafür hat er gesetzlich bis zu drei Monate Zeit. Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden diese geprüft und das Kurzarbeitergeld an das Unternehmen ausgezahlt.

Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld sind schnell, sicher und jederzeit online möglich. Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den erleichterten Regelungen finden Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf den Internetseiten der BA unter www.arbeitsagentur.de.

„Digitrans“-Förderung für zwei Unternehmen

Bad Doberan – Zwei Firmen aus dem Landkreis Rostock erhalten vom Landesdigitalisierungsministerium Zuwendungen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans. „Metallbau Ott“ aus Bad Doberan bekommt gut 19.000 Euro, der Sonnenschutzbauer und –händler „Corona Schutzsysteme“ aus Dummerstorf rund 5000 Euro.

Die Bad Doberaner Firma stellt Metallkonstruktionen für private Bauherren und für komplexe Großprojekte her. Bisher werden dort Planung, Fertigung und Montage der Konstruktionen analog gesteuert. Alle Informationen und Aufmaße werden in Papierform oder telefonisch weitergegeben. Das Land fördert deshalb die Digitalisierung der Büroabläufe und der Arbeiten vor Ort. In Zukunft können die Mitarbeiter ortsungebunden auf alle Daten zugreifen und kurzfristig Änderungswünsche der Kunden berücksichtigen. Außerdem werden ihre Arbeitszeiten künftig digital erfasst.

Das Kleinstunternehmen aus Dummerstorf baut, wartet und handelt mit Sonnenschutzsystemen. Mit Hilfe der Digitrans-Fördermittel schafft es eine Verwaltungssoftware und zwei Notebooks an, so dass Aufmaße, Angebote und Aufträge direkt vor Ort beim Kunden erstellt und ins Büro weitergeleitet werden können.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut (LFI) bereits 172 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 2,55 Millionen Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.