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Kategorie: Wirtschaft

Bruttoinlandsprodukt für das Gesamtjahr 2019

Schwerin – Die Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt/BIP) ist in Mecklenburg-Vorpommern gewachsen. Im Gesamtjahr 2019 ist das BIP im Vergleich zum Vorjahr nach Angaben des Statistischen Amtes preisbereinigt um 1,5 Prozent gewachsen.

„Das ist ein ordentliches Ergebnis. Wir haben auch im Gesamtjahr 2019 weiter zugelegt. Zu diesem Wachstum trugen vor allem die Gesundheitswirtschaft, der Tourismus, der Handel und der Dienstleistungsbereich bei. Die Werften im Land haben im vergangenen Jahr an vielen Standorten außergewöhnliche Arbeit geleistet. Das verarbeitende Gewerbe und das Baugewerbe sind wichtige Konstanten der heimischen Wirtschaft. Wo investiert wird, können Arbeitsplätze gesichert und neue Jobs geschaffen werden. Das ist in der heutigen Situation einmal mehr umso wichtiger. Wir versuchen mit dem Soforthilfeprogramm aus dem MV-Schutzfonds bestmöglich in der schweren Zeit zu unterstützen und die Wirtschaftskraft unseres Landes zu erhalten. Unternehmen sind Taktgeber für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe am Montag.

Das bundesweite durchschnittliche Wachstum im Gesamtjahr lag ebenso wie das der ostdeutschen Länder (ohne Berlin) sowie im früheren Bundesgebiet bei 0,6 Prozent. „Wir liegen mit unserem Gesamtjahreswert im BIP mehr als doppelt so hoch wie im bundesdeutschen Schnitt. Erfreulich, täuscht aber nicht darüber hinweg, dass wir den wirtschaftlichen Aufholprozess im bundesweiten und auch internationalen Ländervergleich längst noch nicht abgeschlossen haben“, so Glawe weiter.

Einen Anstieg der Bruttowertschöpfung verzeichnete im vergangenen Jahr auch der Dienstleistungsbereich mit +1,5 Prozent (Bundesdurchschnitt +1,7 Prozent; neue Länder: +1,3 Prozent; früheres Bundesgebiet: +1,8 Prozent). Innerhalb dieses Gesamtbereichs wuchsen Handel, Verkehr, Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation mit +2,8 Prozent deutlich (Bundesdurchschnitt: +2,5 Prozent).

Im produzierenden Gewerbe stieg die Wirtschaftsleistung 2019 nach Angaben des Statistischen Amtes preisbereinigt gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozent an. Innerhalb dieses Bereiches der Gesamtwirtschaft sank die Wirtschaftsleistung des verarbeitenden Gewerbes um -0,7 Prozent (Vergleich: Bundesdurchschnitt: -3,7 Prozent; neue Länder: -2,8 Prozent, alte Länder: -3,8 Prozent). Das verarbeitende Gewerbe hat insgesamt einen Anteil an der Wirtschaftsleistung des Landes von 10,6 Prozent.

Glawe machte auch auf die Dringlichkeit der europäischen Unterstützung für Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam. „Wir müssen heute schon an morgen denken. Die weitere Unterstützung durch europäische Fördermittel ist für unser Land absolut notwendig, um wirtschaftlich weiter voranzukommen. Strukturschwache Regionen sind auf Förderung angewiesen. Wir machen uns im Bund und in Brüssel für unser Land stark“, sagte Glawe. Die neue EU-Förderperiode läuft von 2021 bis 2027. Mecklenburg-Vorpommern stehen in der aktuellen Förderperiode von 2014 bis 2020 insgesamt 1,45 Milliarden Euro Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Antragsverfahren für polnische Berufspendler

Schwerin – Bund, Land und Kommunen entscheiden im Tagestakt über die Maßnahmen, um eine Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.  Mit dem MV-Schutzschirm wurde auch eine Vielzahl von Programmen auf den Weg gebracht, die die wirtschaftlichen Auswirkungen abfedern soll. Ziel der Landesregierung ist es, möglichst viele Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten.

Unter anderem unterstützt die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 28.3. bis einschließlich den 19.4. auch polnische Pendlerinnen und Pendler, die ihren Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern haben und aufgrund der polnischen Quarantäneregeln nicht mehr zur Arbeit pendeln können.

„Das Antragsverfahren steht“, informieren der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann und der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph und erklären: „Unterstützt werden sowohl Berufspendlerinnen und Berufspendler, die sich jetzt eine Unterkunft mieten müssen als auch Wochenpendlerinnen und Wochenendpendler, die an den Wochenenden nicht nach Hause können. Das ist insbesondere in besonders wichtigen Branchen wie dem Gesundheitssystem und der Ernährungswirtschaft von enormer Bedeutung. Wir danken allen die bereit sind, persönliche Einschränkungen auf sich zu nehmen und ihre so wichtige Arbeit für die Menschen in unserem Land, auch in dieser schwierigen Zeit, weiter nachgehen.“

Tagespendler erhalten eine Zahlung in Höhe von 65 Euro pro Tag, wenn sie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Hinzu kommen 20 Euro täglich für Familienmitglieder der Beschäftigten, die sich für die Dauer der Quarantäneregelungen ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten.

Wochenpendler erhalten eine Zahlung in Höhe von 65 Euro für Samstage, Sonntage und Feiertage, wenn sie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Weitere 20 Euro kommen für Familienmitglieder hinzu, wenn sich diese ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten.

 „Der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand soll so ausgeglichen werden. Wir bitten Arbeitgeber und Arbeitnehmer – machen Sie davon Gebrauch, zur besseren Bewältigung unserer schwierigen Zeit“, so Dahlemann und Rudolph abschließend.

Im Laufe des 30.03.2020 wird der entsprechende Antrag durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) ins Netz gestellt werden.

Unter www.Metropolregion-Stettin.de können sich Interessierte registrieren, um dann alle Informationen direkt von der Landesregierung und auch das Antragsformular per Mail zu erhalten.

Ustalono procedurę składania wniosków dla Polaków dojeżdżających do pracy w Meckelnburgii Pomorzu Przednim

Władze federalne, kraju związkowego i komunalne decydują codziennie o środkach mających na cRząd kraju związkowego Meklemburgii-Pomorza Przedniego będzie wspierał między innymi w okresie od 28 marca do 19 kwietniawłącznie Polaków dojeżdżających do pracy w Meklemburgii-Pomorzu Przednim, którzy ze względu na polskie przepisy dotyczące kwarantanny nie mogą dojeżdżać do pracy.

„Procedura wnioskowania została ustalona“, poinformowali Parlamentarny Sekretarz Stanu do spraw Pomorza Przedniego, Patrick Dahlemann oraz Sekretarz Stanu w Ministerstwie Gospodarki, Pracy i Zdrowia, dr Stefan Rudolph, którzy wyjaśniają: „Wsparcie będzie udzielane zarówno osobom codziennie dojeżdżającym do pracy, które teraz muszą wynająć mieszkanie, jak i osobom dojeżdżającym co tydzień, które w tych warunkach nie mogą wrócić do domu na weekend. Szczególnie ważne jest to w sektorach istotnych dla systemu, takich jak opieka zdrowotna czy przemysł spożywczy. Dziękujemy wszystkim, którzy w tych trudnych czasach są skłonni zaakceptować osobiste ograniczenia i kontynuować swoją tak ważną pracę dla ludzi w naszym kraju związkowym“.

Osoby codziennie dojeżdżające do pracy otrzymają dopłatę w wysokości 65 euro za dzień, jeśli pozostaną na terenie Meklemburgii-Pomorza Przedniego. Ponadto, 20 euro dziennie będzie wypłacane na pobyt członków rodzin tych pracowników, którzy na czas trwania kwarantanny zdecydują się również na pobyt na terenie Meklemburgii-Pomorza Przedniego.

Osoby dojeżdżające do pracy co tydzieńotrzymają dopłatę w wysokości 65 euro za pobyt w soboty, niedziele i dni świąteczne, jeśli zatrzymają się teraz w Meklemburgii-Pomorzu Przednim. W przypadku pobytu w Meklemburgii-Pomorzu Przednim również członków ich rodzin dodane zostanie kolejne 20 euro na osobę.

 „W ten sposób zrekompensowane mają zostać dodatkowe koszty wynikające z pobytu. Prosimy zarówno pracodawców, jak i pracowników – skorzystajcie z tej możliwości, aby skuteczniej poradzić sobie w trudnych dla nas czasach“ podsumowali Dahlemann i Rudolph.

W dniu 30.03.2020 r. Krajowy Urząd do sprawZdrowia i Spraw Społecznych Meklemburgii-Pomorza Przedniego (LAGuS) opublikuje na stronie internetowej odpowiedni formularz wniosku.

Osoby zainteresowane mogą się zarejestrować na stroniewww.Metropolregion-Stettin.de, w celu otrzymywania bezpośrednio od władz krajowych drogą mailową wszystkich informacji, jak również formularza wnioskowego.

Weitere Unterstützung für Unternehmen geplant

Schwerin – Das bestehende Programm „MV-Schutzfonds“ zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft soll erweitert werden. „Es geht um weitere direkte Soforthilfe für betroffene Unternehmen. Die Last auf den Schultern der Wirtschaft ist riesig. Die Soforthilfe für akute Notsituationen soll nun auch für Unternehmen von 50 bis 100 Mitarbeitern ermöglicht werden. Diese Unterstützung soll in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses erfolgen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Die Landesregierung hat sich am Freitag in einer Telefonkonferenz unter anderem mit Vertretern der IHKs in MV; den Handwerkskammern, der Vereinigung der Unternehmensverbände, des DEHOGA M-V und der Gewerkschaft zum Thema Soforthilfe ausgetauscht.

Im Land gibt es rund 900 Unternehmen in der Größenklasse mit 50 und bis zu 100 Beschäftigte. Nach den bisherigen Plänen sollen Unternehmen von 50 bis 100 Beschäftigten mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 60.000 Euro erhalten. „Das Kabinett wird am Dienstag Details zu den Plänen beraten. Ein weiteres Thema ist dann auch die Unterstützung für Unternehmen von 101 bis 249 Beschäftigten“, so Glawe weiter.

Mit den Soforthilfen des Bundes und den Soforthilfen des Landes im Rahmen des MV-Schutzfonds können nicht rückzahlbare Zuschüsse an Unternehmen und Angehörige freier Berufe einschließlich selbstständiger Künstler und Kulturschaffender ausgereicht werden, die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind. Die Soforthilfe-Programme richten sich an Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Das Landesförderinstitut zahlt seit Donnerstag-Nachmittag die Gelder aus. Rund 12.000 Anträge sind aktuell beim Landesförderinstitut eingegangen.

„Die Nachfrage bei der Soforthilfe ist verständlicherweise ungebremst hoch. Das ist in der Geschichte unseres Landes einmalig. Wir setzen auf schnelle Unterstützung für die Menschen vor Ort“, so Glawe. Die Anträge wurden schon über 105.000 Mal beim Landesförderinstitut heruntergeladen. Auf Bitten des Ministers werden die Anträge vom LFI auch am Wochenende weiter bewilligt. „Dafür danke ich dem gesamten Team des Landesförderinstitutes sehr. Es ist toll, was hier in den vergangenen Tagen auf die Beine gestellt wurde“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Neue Düngeverordnung

Schwerin – In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zugestimmt und somit eine Verschärfung düngerechtlicher Regelungen beschlossen. „Es war wichtig, dass wir das Gezerre um die Düngeverordnung zum Abschluss bringen konnten und nun endlich Planungssicherheit geschaffen haben. Ich weiß, dass wir dafür in weiten Teilen der Landwirtschaft keinen Beifall ernten werden, aber aus meiner Sicht war die Zustimmung des Bundesrates alternativlos“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt.

Mit der neugefassten Verordnung reagierte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte am 21.06.2018 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland die EG-Nitratrichtlinie nur unzureichend umgesetzt habe und die Nitratwerte im Grundwasser zu hoch seien. Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommissionen führten schließlich zu einem Kompromiss, der zwar ein Vertragsverletzungsverfahren und damit verbundene Strafzahlungen in Höhe von mehr als 870.000 Euro je Tag abwendeten, allerdings für die Länder keinen eigenen politischen Gestaltungsspielraum mehr ließ.

„Die jetzige Verordnung ist die Quittung einer konservativen Blockadepolitik, insbesondere auf Bundesebene. Es wurde über Jahre versäumt, wirksame Instrumente zum Grundwasserschutz zu etablieren und besonders den Eintrag durch die Landwirtschaft deutlich zu reduzieren“, resümierte der Minister. An der Verordnung selbst kritisierte der Minister insbesondere die Verfahrensweise: „Es ist schon äußerst bedenklich, eine Verordnung mit solch schwerwiegenden Auswirkungen für die Landwirtschaft ohne Länderbeteiligung und ohne Kabinettsbeschluss zu erlassen und die Länder am Ende ohne jeden Änderungsspielraum zu zwingen, darüber zu entscheiden. Das ist nicht mein Verständnis von Demokratie“, so Backhaus.

Nun komme es darauf an, die detaillierte Umsetzung der Düngeverordnung in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu regeln. Darin müsse ein bundesweit einheitliches Messstellennetz definiert werden, Festlegungen zu den jeweiligen Messdaten und zur Ausweisung der betroffenen Gebiete getroffen sowie ein Verfahren zur Binnendifferenzierung innerhalb von roten Gebieten gefunden werden. Der Minister drängte bereits auf einem Sonder-Treffen der Agrar- und Umweltminister am 12. März darauf, dass der Bund ein Eckpunktepapier vorlegt, um gegenüber den Ländern klar zu signalisieren, auf deren Forderungen einzugehen.

„Es ist zweifellos wichtig, dass wir unsere düngerechtlichen Vorschriften dahingehend anpassen, dass die Nitrat- und Phosphatbelastungen der Gewässer deutlich reduziert werden. Wir brauchen wirksame Maßnahmen, um unsere Klima- und Umweltziele zu erreichen: sauberes Wasser, intakte Böden, Klimaschutz“, so der Minister. Hierfür müsse der Bund den Ländern über die GAK zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.

Erntehelfer braucht das Land

Kampagne „MV- Wir packen an!“

Schwerin – Die aktuelle Corona-Pandemie hat weltweit, in Europa und in Deutschland massive Auswirkungen auf alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche, auch auf die Land- und Ernährungswirtschaft. „Das stellt uns alle vor nie dagewesene Herausforderungen. Deshalb müssen wir gemeinsam alles daransetzen, die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern“, bekräftigte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Die Land- und Ernährungswirtschaft beweise sich gerade in dieser Krisensituation einmal mehr als ein systemrelevanter Bereich der Volkswirtschaft. Er begrüße daher ausdrücklich die den vergangenen Tagen von Bund und Ländern beschlossenen weitreichenden Hilfen für Bürger und Unternehmen. Das bringe auch für die Land- und Ernährungswirtschaft wichtige Erleichterungen, wie beispielsweise mehr Flexibilität bei Arbeitszeitregelungen, die Lockerung von Hinzuverdienstgrenzen und die Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf 115 Tage. Damit dürfen Saisonarbeitskräfte bis zum 31. Oktober 2020 eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich.

„Das alles nützt uns aber nicht viel, wenn die ausländischen Saisonarbeitskräfte nicht mehr nach Deutschland kommen können“, zeigte sich Backhaus mit Blick auf die zunehmenden innereuropäischen Reisebeschränkungen besorgt. Es sei davon auszugehen, dass in Mecklenburg-Vorpommern den kommenden Wochen tausende ausländische Arbeitskräfte fehlen, die auch in der Landwirtschaft dringend gebraucht werden.

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt deshalb polnische Pendlerinnen und Pendler, die ihren Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern haben und aufgrund der polnischen Quarantäneregeln künftig nicht mehr täglich zur Arbeit fahren können.

Sie sollen eine Zahlung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten, wenn sie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Hinzu kommen 20 Euro täglich für Familienmitglieder der Beschäftigten, die sich für die Dauer der Quarantäneregelungen ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. „Wir hoffen, dass wir damit diese hochmotivierten und dringend benötigten Arbeitskräfte zum Bleiben bewegen können“, betont der Minister.

Gleichzeitig ruft die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern im Verbund mit der LMS Agrarberatung GmbH, dem Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit unter dem Motto „MV – Wir packen an!“ dazu auf, Landwirtinnen und Landwirte im Land bei der Erntearbeit zu unterstützen. Gemeinsames Ziel ist es, die Versorgungssicherheit mit hochwertigen und gesunden heimischen Lebensmitteln weiter zu gewährleisten. „Das kann die Landwirtschaftsbranche nicht aus eigener Kraft, dafür braucht es jetzt jede helfende Hand“, so der Minister. Der Appell richtet sich vor allem an Fachkräfte aus dem Einzelhandel und der Gastronomie, die derzeit nicht arbeiten können, an Beschäftigte in vorübergehender Kurzarbeit sowie an Studierende. Wer die Landwirtschaft als Erntehelfer und Erntehelferin unterstützen möchte, kann sich an die zuständige Arbeitsagentur wenden.

Auch Landesbauernpräsident Detlef Kurreck betont: „Die Situation ist ernst. Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass die Betriebsabläufe in den landwirtschaftlichen Betrieben funktionieren. Was heute nicht gepflanzt wird, kann morgen nicht geerntet werden. Deshalb benötigen wir dringend die temporäre Unterstützung von Menschen, die sonst nicht in der Landwirtschaft tätig sind. ,MV – Wir packen an‘ ist eine Chance für alle. Die landwirtschaftlichen Betriebe erhalten die dringend benötigten Arbeitskräfte. Und Menschen, die in der aktuellen Krise von Arbeitslosigkeit betroffen sind, haben die Möglichkeit, zumindest vorübergehend Einkommen zu erzielen.“ Für Fachpersonal und junge Leute auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder Praktikumsplatz halte darüber hinaus das Karriereforum des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern unter www.bauernverband-mv.de Stellenangebote bereit, so Kurreck.

Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, be­tonte: „Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern die lokal bereits bestehende gute Zusammenarbeit zwischen landwirt­schaft­lichen Betrieben und den Arbeitgeberservice-Teams ‚vor Ort‘ für die Rekru­tie­rung heimischer Saisonarbeits­kräfte nutzen, etwa durch die enge Abstimmung von Anforderungsprofilen und die gezielte Ansprache von anderen geeigneten Personengruppen über Telefon- und Anschreibaktionen.“

„Ich wende mich besonders an die Beschäftigten aus der Gastronomie und Teilen des Einzelhandels, die derzeit in Kurzarbeit sind. Für diese Gruppe möchte ich die Vorteile der aktuell geltenden Hinzuverdienstregelung für Kurzarbeitende hervorheben. Denn das Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird – bis zur Höhe des Nettolohns aus der eigentlichen Beschäftigung – nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Das war bisher anders.“ Gleichzeitig wies Haupt-Koopmann darauf hin: „Auch für alle Saisonarbeitskräfte, die ihre Wiedereinstellungs-zusage nicht realisieren konnten, bieten sich Chancen in diesem wichtigen Bereich.“

Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht von bundesweit ca. 280.000 Saisonarbeitskräften im Agrarbereich aus. Viele dieser Saisonarbeitskräfte kommen für diese Zeit aus dem Ausland – meist aus EU-Ländern wie Rumänien, Bulgarien und Polen – nach Deutschland und auch nach Mecklenburg-Vorpommern. Allein in M-V sind im Jahr fast 8.000 ausländische Saison- und Dauerarbeitskräfte beschäftigt, davon rund 5.800 Beschäftigte in der landwirtschaftlichen Produktion und über 2.000 Beschäftigte in der Ernährungswirtschaft.

Das Internetportal der Kampagne „MV – Wir packen an!“ wird am 28.03.2020 freigeschaltet:
www.mv-wir-packen-an.de

Polnische Berufspendler

Schwerin – Gestern informierten Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph, dass die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern entschieden hat, polnische Pendlerinnen und Pendler zu unterstützen, die ihren Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern haben und aufgrund der polnischen Quarantäneregeln künftig nicht mehr täglich zur Arbeit fahren können.

Sie sollen eine Zahlung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten, wenn sie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Hinzu kommen 20 Euro täglich für Familienmitglieder der Beschäftigten, die sich für die Dauer der Quarantäneregelungen ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Damit soll der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für die vorübergehende Unterbringung in der Nähe der Arbeitsstätte ausgeglichen werden.

Aufgrund der vielen telefonischen Anfragen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hat die Landesregierung ein Online-Portal auf Polnisch und Deutsch entwickelt. Unter www.metropolregion-stettin.de haben Interessierte die Möglichkeit sich zu registrieren, um so direkt von der Staatskanzlei informiert zu werden.

„Sobald die Details geklärt sind und das Antragsverfahren steht, informieren wir hier direkt“, erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

„Aktuell erarbeiten wir mit dem Wirtschaftsministerium das Verfahren dazu, um möglichst schnell und unbürokratisch zu helfen. Dazu befinden wir uns auch mit Brandenburg und Sachsen im Austausch“, so Dahlemann.

Buga Rostock

Land ermöglicht frühen Wettbewerbsstart für Stadtpark auf alter Deponie

Rostock – „Der Stadtpark ist Bestandteil der Gesamtmaßnahme ,Nördliches Warnowrund‘, für das die Hansestadt Anfang März die Aufnahme in die Städtebauförderung beantragt hat. Die Prüfung und Bewilligung dieses Antrags sind in Bearbeitung. Wir sehen aber, dass die Zeit bis zur Buga 2025 für Stadtentwicklungsprojekte denkbar knapp ist“, sagt Christian Pegel und führt weiter aus: „Damit der Wettbewerb schnell beginnen kann, haben wir geprüft, ob die Voraussetzungen für einen ausnahmsweise vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegen und sind zu dem Schluss gekommen, dass dem so ist.“

Damit kann die Hansestadt den „Realisierungswettbewerb Stadtpark“ jetzt ausloben. Die Kosten dafür in Höhe von 200.000 Euro werden nach Bewilligung durch die Städtebaufördermittel gedeckt – die Stadt finanziert sie vor. „Die Landesregierung hat sich dazu bekannt, die Gartenschau in Rostock finanziell und ideell nach Kräften zu unterstützen. Dazu stehen wir“, bekräftigt Christian Pegel.

Der Stadtpark wird auf der ehemaligen städtischen Deponie entstehen und Bestandteil des Fördergebiets „Nördliches Warnowrund“ sein. Laut Buga-Konzept wird er mit einer Größe von rund 36 Hektar zum zentralen Park in Rostock werden und klassische Volksparktradition mit Spiel und Sport verbinden. Für Besucher und Einheimische wird er aus der Altstadt und den Stadtteilen Gehlsdorf, Dierkow und Toitenwinkel gleichermaßen gut erreichbar sein.

Die Gesamtkosten für den Stadtpark werden mit 25 Millionen Euro veranschlagt. Die Hansestadt steuert 16 und das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung neun Millionen Euro aus der Städtebauförderung bei.

Rostock hat im September 2018 den Zuschlag für die Ausrichtung der Bundesgartenschau 2025 erhalten. Die Landesregierung sieht darin eine große Chance, der Universitäts- und Hansestadt einen nachhaltig spürbaren Schub im Städtebau und bei einer zukunftsweisenden Infrastruktur zu geben. Sie hat ihr finanzielle Unterstützung für verschiedene Einzelprojekte zugesichert, die zur Buga umgesetzt werden sollen – insgesamt 60 Millionen Euro. Damit werden unter anderem die Erschließung des Warnowquartiers und die Umwandlung der ehemaligen Deponie am östlichen Warnowufer in einen Stadtpark unterstützt.

83. Warnemünder Woche verschoben

Warnemünde – Die 83. Warnemünder Woche wird nicht wie geplant in diesem Jahr, sondern erst 2021 stattfinden. Die Organisatoren der Traditionsveranstaltung reagieren damit auf die anhaltende, sehr dynamische Entwicklung in der Corona-Krise, blicken aber bereits optimistisch in die Zukunft: Die Vorbereitungen für 2021 haben bereits begonnen.

In etwas mehr als drei Monaten, vom 4. bis 12. Juli 2020, sollte die 83. Warnemünder Woche stattfinden. Doch die Unwägbarkeiten waren einfach zu groß, da noch kein Ende bei der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus in Sicht ist. Die zu Deutschlands größten Segelevents gehörende Veranstaltung und Mecklenburg-Vorpommerns zweitgrößtes Volksfest wird daher ein Jahr aussetzen und im Sommer 2021 wieder stattfinden.

„Die Gesundheit aller Beteiligten, das heißt konkret der Gäste, Sportler, Helfer und Mitarbeiter, steht für uns an allererster Stelle“, sagt Matthias Fromm, Tourismusdirektor Rostock & Warnemünde. „Im Juli Hunderttausende Besucher und Sportler aus der ganzen Welt in Warnemünde zu begrüßen, um ein sportliches und kulturelles Sommerfest zu feiern, ist aktuell einfach nicht möglich. Die Warnemünder Woche um ein Jahr zu verschieben, ist uns bei Weitem nicht leichtgefallen, aber ich halte es nach Rücksprache mit allen Beteiligten für das Richtige. Und wer weiß, wofür es gut ist? Jetzt haben wir ein Jahr Zeit, neue Ideen und Konzepte zu entwickeln, um die Warnemünder Woche noch attraktiver zu gestalten.“

Der Sportdirektor der Warnemünder Woche, Peter Ramcke: „Wir müssen leider AP über Alpha signalisieren, d. h. für die Segler „Alle Wettfahrten fallen für die Warnemünder Woche aus“. Eine so hochkarätige Veranstaltung verlangt auch für die Sportler neben der Vorbereitung den Kopf frei zu haben und vor allem gesund zu sein und zu bleiben. Ich bin bereits im intensiven Austausch mit den Aktiven und Vertretern der verschiedenen betroffenen Klassen über das kommende Jahr. Fest steht, wir werden auch 2021 wieder ein sportliches Programm präsentieren, das sich sehen lassen kann und freuen uns mit allen Sportlern, ehrenamtlichen Helfern und Unterstützern auf die Warnemünder Woche 2021.“

Ingeborg Regenthal, Büroleiterin des Warnemünde Vereins, der das Sommerfest an Land einschließlich der offiziellen Eröffnungsfeier und dem traditionellen „Niege Ümgang“ organisiert: „Wir stehen voll und ganz hinter dieser Entscheidung. Natürlich sind wir traurig, dass wir in diesem Jahr nicht wie gewohnt fröhlich und unbeschwert in Warnemünde feiern können, doch das Risiko wäre einfach zu groß. Wer uns kennt, weiß, wir werden uns jetzt nicht ausruhen, sondern beginnen direkt mit den Vorbereitungen, um im nächsten Jahr eine ganz tolle 83. Warnemünder Woche mit buntem Sommerfest auf die Beine zu stellen.“

Ralf Bergel vom Warnemünder Segel-Club (WSC) und ehrenamtlicher Chairman der Warnemünder Woche sagt: „Wir haben alle Optionen geprüft und sind zu dem Entschluss gekommen, dass eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt aus logistischen und organisatorischen Gründen leider nicht möglich ist. Die Warnemünder Woche lebt von ihren hochkarätigen, internationalen Segelwettbewerben, wie Europa- und Weltmeisterschaften. Im letzten Jahr hatten wir Seglerinnen und Segler aus insgesamt 38 Nationen in Warnemünde zu Gast. Das ist auch unser Ziel für das Jahr 2021. Wir stürzen uns jetzt in die Vorbereitungen für das nächste Jahr.“

Die nächste Warnemünder Woche findet vom 3. bis 11. Juli 2021 statt.