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Kategorie: Wirtschaft

Unterstützung für polnische Arbeitnehmer in MV

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt polnische Pendlerinnen und Pendler, die ihren Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern haben und aufgrund der polnischen Quarantäneregeln künftig nicht mehr täglich zur Arbeit fahren können.

Sie sollen eine Zahlung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten, wenn sie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Hinzu kommen 20 Euro täglich für Familienmitglieder der Beschäftigten, die sich für die Dauer der Quarantäneregelungen ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Damit soll der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für die vorübergehende Unterbringung in der Nähe der Arbeitsstätte ausgeglichen werden.

„Die Zusammenarbeit in der Metropolregion Stettin ist so eng wie nie zuvor. Umso schmerzhafter ist es für Deutsche und Polen gleichermaßen, dass uns in Zeiten von Corona die Grenzen wieder trennen. Das führt auch zu ganz praktischen Problemen. Jeden Tag pendeln rund 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Wojewodschaft Westpommern über die Grenze nach Mecklenburg-Vorpommern. Das wird ab Freitag nicht mehr möglich sein“, erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann. Denn nach Inkrafttreten einer Verordnung des Polnischen Gesundheitsministers unterliegen Berufspendler ab Freitag einer 14-tägigen Quarantäne, wenn sie nach Polen einreisen.

„Wir brauchen diese Arbeitskräfte hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Sie sind hochmotiviert und leisten wichtige Arbeit, gerade auch in Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen. Wir machen gemeinsam mit der Landesregierung in Brandenburg den polnischen Berufspendlerinnen und Pendlern ein Angebot: Bleiben Sie jetzt bei uns in Deutschland. Wir unterstützen Sie dabei“, sagte Dahlemann weiter.

„Der Coronavirus darf nicht dazu führen, dass die in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Arbeitnehmer aus Polen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können. Wir arbeiten hart daran, dass sie unter anderem in unseren Krankenhäusern und Unternehmen weiter ausgezeichnete Arbeit leisten können“, erklärte der Staatsekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stephan
Rudolph.

Rząd kraju związkowego wspiera polskich pracowników

Rząd kraju związkowego Meklemburgia-Pomorze Przednie wspiera polskich pracowników, którzy mają swoje miejsce pracy w Meklemburgii-Pomorzu Przednim i którzy ze względu na polskie przepisy dotyczące kwarantanny nie będą mogli do niej codziennie dojeżdżać.

W przypadku pozostania na terenie Meklemburgii-Pomorza Przedniego mają oni otrzymać kwotę 65 euro za dzień. Ponadto, 20 euro dziennie będzie wypłacane członkom rodzin tych osób, jeżeli także będą przebywać na terenie Meklemburgii-Pomorza Przedniego na czas trwania przepisów kwarantanny. Ma to na celu rekompensatę dodatkowych wydatków związanych z ich pobytem, przykładowo na tymczasowe zakwaterowanie w pobliżu miejsca pracy.

„Współpraca w Metropolitalnym Regionie Szczecina jest ściślejsza niż kiedykolwiek wcześniej. Tym bardziej bolesne dla Niemców i Polaków jest to, że w czasach korony granice znów nas rozdzielają. Prowadzi to również do bardzo praktycznych problemów. Codziennie około 3.000 pracowników z województwa zachodniopomorskiego dojeżdża przez granicę do Meklemburgii-Pomorza Zachodniego. Od piątku nie będzie to jednak możliwe“, wyjaśnił Parlamentarny Sekretarz Stanu do spraw Pomorza Przedniego, Patrick Dahlemann. Po wejściu w życie rozporządzenia polskiego Ministra Zdrowia, od piątku, po przekroczeniu granicy z Polską, osoby dojeżdżające do pracy zostaną objęte 14-dniową kwarantanną.

„Potrzebujemy tych pracowników tutaj, w Meklemburgii-Pomorzu Przednim. Są bardzo zmotywowani i wykonują ważną pracę, szczególnie w szpitalach lub innych placówkach medycznych. Wspólnie z rządem kraju zwązkowego Brandenburgii przedstawiamy ofertę dla polskich osób dojeżdżających do pracy: Pozostańcie teraz u nas w Niemczech. Wesprzemy Was“, kontynuował Dahlemann.

„Koronawirus nie może doprowadzić do tego, że pracownicy z Polski pracujący w Meklemburgii-Pomorzu Przednim nie będą już mogli wykonywać swojej pracy. Dokładamy wszelkich starań, aby mogli oni nadal wykonywać doskonałą pracę m.in. w naszych szpitalach i przedsiębiorstwach.“, oświadczył Sekretarz Stanu w Ministerstwie Gospodarki, Pracy i Zdrowia, Dr. Stephan Rudolph.

Interimsgeschäftsführer für die IAG berufen

Schwerin – Der Aufsichtsrat der Ihlenberger Abfallentsorgungs­gesellschaft (IAG) hat auf seiner heutigen Sitzung einstimmig einen Übergangsgeschäftsführer berufen. Dr.-Ing. Mike Kersten soll ab 1. April 2020 – unmittelbar nach Ausscheiden der bisherigen Geschäftsführung – seine Arbeit auf dem Ihlenberg aufnehmen und wird die Geschäfte der IAG bis zum Abschluss des derzeit laufenden Verfahrens zur langfristigen Nachbesetzung der Unternehmensleitung führen.

„Ich freue mich, dass wir mit dieser Entscheidung einen nahtlosen Übergang in der Geschäftsführung der IAG sicherstellen. Mit Dr.-Ing. Kersten konnten wir einen ausgewiesenen Fachmann auf dem Gebiet der Abfallentsorgung gewinnen“, sagte Dr. Jürgen Buchwald, Aufsichtsratsvorsitzende der IAG. Dr.-Ing. Kersten sei vom Land Sachsen-Anhalt bestellter und vereidigter Sachverständiger für Abfallstoffe. Aus dem Unternehmen werden ihm zwei erfahrene Mitarbeiter als Prokuristen zur Seite gestellt, um ihn bei seiner anspruchsvollen Aufgabe zu unterstützen, so Buchwald.

Der Aufsichtsrat danke den beiden bisherigen Geschäftsführern, Beate Ibiß und Norbert Jacobsen, für ihre Arbeit und wünsche ihnen für ihren weiteren beruflichen Werdegang viel Erfolg. Die reguläre Laufzeit ihrer Verträge ende am 30. Juni 2020. Beide haben jedoch von der mit ihnen einvernehmlich vereinbarten Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Unternehmen bereits Ende März 2020 zu verlassen.

Auszahlung der Soforthilfe ab sofort

Schwerin – Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern hat bereits am 26. März mit der Auszahlung der Soforthilfe begonnen. Ausgezahlt werden dabei sogenannte nicht-rückzahlbare Zuschüsse an Solo-Selbstständige, Kleinst- und Kleinunternehmen. „Die Anfragen und Rückmeldungen aus der Wirtschaft sind riesig. Wir wollen vor Ort helfen. Es wird schnell und unbürokratisch gearbeitet. Der Auftragswegfall macht sich bei vielen Unternehmen in voller Wucht bemerkbar. Über 10.000 Anträge sind bereits im Landesförderinstitut eingegangen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

„Die Anträge kommen dabei aus vielen Bereichen der Wirtschaft. Das geht vom Bäcker über Friseur und Fleischer bis hin zum Segelmacher“, so Glawe weiter. Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:

– bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro

– bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro

– bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000 Euro

– bis zu 49 Beschäftigte bis zu 40.000 Euro.

Es handelt sich hierbei um nicht-rückzahlbare Zuschüsse.

Über 80.000 Anträge sind bereits heruntergeladen worden.

Die Anträge sind zum Download auf der Internetseite des Landesförderinstitutes eingestellt: www.lfi-mv.de

Einschränkungen für den Glasfaserausbau

Schwerin – Die Corona-Pandemie hat das Leben rasant verändert. Tiefgreifende Maßnahmen sollen die Ausbreitung des Virus verlangsamen. Das reale soziale Leben ist auf ein Minimum reduziert. Die WEMACOM Breitband GmbH setzt in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden folgende Maßnahmen um:

Kundencenter und Standorte in Schwerin geschlossen

Das Kundencenter sowie die Standorte in Schwerin sind deshalb bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen.

Die WEMACOM ist weiterhin für ihre Kunden da und kümmert sich um alle Anliegen. Erreichbar sind die Mitarbeiter telefonisch unter 0385 . 755-3755 montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr oder per E-Mail unter hausanschluss@wemacom.de.

Das Unternehmen bittet um Verständnis, wenn die Bearbeitung der Anfragen aktuell nicht immer kurzfristig erfolgen kann.

Trassenbau und Hausbegehungen nur eingeschränkt möglich

Die europäischen Tiefbau-Unternehmen, die für die WEMACOM im Einsatz sind müssen ihre Arbeitskräfte aufgrund der Grenzschließungen teilweise zurückziehen. Auch die regionalen Unternehmen sind von starken Einschränkungen betroffen. Werke schließen, Lieferketten sind unterbrochen und immer mehr Personal ist gezwungen, zu Hause zu bleiben.

Die WEMACOM hat sich deshalb mit ihren Tiefbau-Partnern über das weitere Vorgehen verständigt: Die Tiefbauarbeiten werden stark reduziert und die Hausbegehungen weitestgehend eingestellt. Nur die Glasfasermontage wird, soweit möglich, fortgesetzt. Aktuell lässt sich nicht sagen, wann die Arbeiten wieder aufgenommen werden können.

Termine für die Fertigstellung des Glasfaseranschlusses heute nicht absehbar

Das hat Auswirkungen auf die Termine, zu denen die Glasfaseranschlüsse fertiggestellt werden können. Die kommunizierten Termine werden sich verschieben – aktuell ist noch nicht abschätzbar, wie lange.

„Wir bereiten uns darauf vor, dass der Neustart nach der Corona-Krise möglichst reibungslos verläuft. Bis dahin halten wir unsere Mitarbeitenden, Kunden, Partner und Medien über die Entwicklungen auf dem Laufenden und danken sehr für das Verständnis“, kündigt Volker Buck, Geschäftsführer der WEMACOM Breitband GmbH an.

Weitere steuerliche Hilfen für Unternehmen

Schwerin – Finanzminister Reinhard Meyer hat heute weitergehende steuerliche Maßnahmen angeordnet, um Unternehmen in der aktuellen Situation zu entlasten. Als eine Art Liquiditätsspritze, kann bei wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen die bereits getätigte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer auf Antrag kurzfristig ganz oder teilweise zurückerstattet werden.

Unternehmen leisten eine Sondervorauszahlung, damit die monatliche Umsatzsteuer einen Monat später gezahlt werden kann. Indem die Steuerverwaltung die für 2020 gezahlte Sondervorauszahlung nun herabsetzt, erhalten die Unternehmen – insbesondere Freiberufler und sehr kleine Unternehmen – die bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet.

„Wir brauchen jetzt pragmatisches Handeln. Mit der Rückerstattung der Vorauszahlungen hilft die Steuerverwaltung schnell und unbürokratisch“, so Finanzminister Reinhard Meyer.

Landesregierung schafft MV-Schutzfonds

Schwerin – Die Landesregierung hat sich in der heutigen Kabinettssitzung auf die Schaffung des „MV-Schutzfonds“ verständigt. Mit einem Maßnahmenpaket von insgesamt 1,1 Milliarden Euro sollen die Unternehmen im Land unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Auch für die Krankenversorgung sind zusätzliche Ausgaben geplant – für notwendige Ausstattungen, Impfstoffe und Hilfsmittel. Zur Finanzierung aller Maßnahmen ist ein Nachtragshaushalt erforderlich.

Die Hilfsmaßnahmen für Wirtschaft und Arbeitsplätze sind:

  • Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in wirtschaftlicher Schieflage können ab morgen eine Soforthilfe beantragen. Sie muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge können beim Landesförderinstitut beantragt worden. Damit zieht das Land die Hilfen des Bundes für Kleinstunternehmen vor (einmalig 9.000 Euro bei 0-5 Arbeitsplätzen, 15.000 Euro bei 6-10 Arbeitsplätzen) und unterstützt mit 125 Millionen Euro aus eigenen Mitteln auch Kleinunternehmen bis 49 Beschäftigte, die sich aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (einmalig 25.000 Euro bei 11-24 Arbeitsplätzen, 40.000 Euro bei 25-49 Arbeitsplätzen).
  • Für alle Unternehmen stehen 200 Mio. Euro für weitgehend zinsfreie Überbrückungsdarlehen bereit
  • Der Bürgschaftsrahmen des Landes wird um 400 Millionen auf 1,6 Milliarden Euro erhöht.
  • 100 Mio. Euro werden für ein Beteiligungsprogramm bereitgestellt, mit dem sich das Land zeitweilig an Unternehmen beteiligen kann, um diese zu stabilisieren.

Die verschiedenen Hilfen für Unternehmen schließen sich nicht gegenseitig aus.

  • 25 Mio. Euro gibt es für die Unterstützung von Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden und ehrenamtlich Engagierten. Das Land sagt zugleich zu, dass Landeszuschüsse an Kultureinrichtungen nicht deshalb gekürzt oder gestrichen werden, weil die Erbringung der Leistung nicht möglich ist.
  • 60 Mio. Euro zusätzlich für die Krankenhausinfrastruktur (Einrichtung von Intensivbetten, Beatmungsgeräten, Schleusen und Isolationseinrichtungen)
  • 20 Mio. Euro für Investitionen in die Digitalisierung und Ausstattung öffentlicher Einrichtungen
  • 70 Mio. Euro für Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz. Hier geht es insbesondere um die Lohnfortzahlung,
  • 100 Mio. Euro Reserve für weitere Maßnahmen.

„Wir unterstützten mit ganzer Kraft die Unternehmen und die Beschäftigten in dieser schwierigen Situation. Es muss alles dafür getan werden, dass auch die wirtschaftlichen Strukturen und auch der Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern gesund bleiben. Bei uns im Land arbeiten besonders viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen Betrieben. Deshalb setzen wir mit unserem MV-Schutzfonds einen besonderen Schwerpunkt auf Kleinst- und Kleinunternehmen. Es geht hier allein um 60.000 Unternehmen mit rund 300.000 Beschäftigten. Wir wollen helfen, wo uns das möglich ist“, erläuterte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Wir wollen in der schwierigen Zeit den Menschen und den Unternehmen helfen. Selbständige und Unternehmen, ob klein oder groß, müssen die Chance bekommen, nach der Krise schnell wieder auf die Beine zu kommen“, so Innenminister Lorenz Caffier.

„Wir haben einen enormen Schutzschirm gespannt, der viele Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensbereiche bei uns im Land umfasst. Wichtig ist, dass die Unterstützung bei den Menschen vor Ort ankommt. Daran arbeiten Land und Bund gemeinsam. Das bedeutet auch, dass wir an die Kleinsten, Solo-Selbständigen und kleinen Unternehmen denken. Hier macht sich der rapide Auftragswegfall in voller Wucht bemerkbar. Unser Ziel ist es, die Unternehmen am Markt zu halten, bestmöglich zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesund Harry Glawe.

Der Doppelhaushalt 2020/21 wird nicht angetastet.

Zur Finanzierung des Schutzfonds und wegen der aufgrund der Corona-Krise zu erwartenden Steuermindereinnahmen ist ein Nachtragshaushalt erforderlich. Mit der Änderung sollen zusätzliche Haushaltsermächtigungen in Höhe von 1 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Davon werden 700 Millionen Euro als zusätzliche Ausgabeermächtigung und 400 Millionen Euro als Bürgschaftsermächtigung zur Verfügung gestellt.

Die einnahmeseitige Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben soll durch die Inanspruchnahme einer Nettokreditermächtigung in Höhe von 700 Millionen Euro sichergestellt werden. Dazu soll auf eine Ausnahmeregelung der Schuldenbremse zurückgegriffen werden, die für den Fall einer Naturkatastrophe vorgesehen ist (Artikel 65 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern).

„Das ist eine historisch einmalige Situation. Nie zuvor ist die Weltwirtschaft nahezu gleichzeitig zum Erliegen gekommen und sind Steuereinnahmen so schnell weggebrochen. Es war daher weitsichtig, Rücklagen aufzubauen, die uns jetzt helfen, die Wirtschaft bei uns im Land zu stützen und Arbeitsplätze zu sichern. Wir setzen jetzt alles daran, diese schwere Zeit zu überbrücken und als Gesellschaft noch stärker aus dieser Krise zurückzukommen. Wir stehen zusammen,“ erklärte Finanzminister Reinhard Meyer.

Finanzminister berät mit Kreditwirtschaft

Schwerin – Auf Einladung von Finanzminister Reinhard Meyer kamen heute wichtige Vertreter der Kreditwirtschaft im Land zu einer Telefonschaltkonferenz zusammen. Meyer informierte über geplante Maßnahmen und appellierte an die Institute, notwendige Hilfen schnell an Unternehmen weiterzuleiten.

Eine entscheidende Rolle bei den Hilfen kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu – der Förderbank des Bundes und der Länder. Sie soll Kredite von Unternehmen absichern, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schieflage geraten. An diese Kredite kommen Unternehmen in der Regel über ihre Hausbanken. Die müssen allerdings die Kreditanträge prüfen und selbst für einen Teil der Kredite haften. Bislang lag das eigene Risiko der Geschäftsbanken bei 20 Prozent der Kreditsumme. Durch eine Neuregelung soll dieses Risiko – auch im Interesse eines schlankeren Genehmigungsverfahrens – auf bis zu 10 Prozent begrenzt werden. 90 Prozent des Kreditvolumens können also zukünftig staatlich abgesichert werden. Ob dies ausreichend ist, wird noch diskutiert.

„Die Unterstützung der Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Kreditbanken ist jetzt unerlässlich. Wir stehen vor einer historischen Aufgabe, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Wir stehen vor einer schweren Zeit. Es ist aber auch klar, dass wir diese Krise bewältigen werden. Dann brauchen wir gut aufgestellte Unternehmen, dafür brauchen wir jetzt schnelle und wenig bürokratische Überbrückungskredite. Durch die erweiterte Übernahme des Kreditrisikos durch die KfW haben wir die Möglichkeiten dafür geschaffen. Hier sitzen wir gemeinsam mit den Banken in einem Boot.“

Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe, der DGB Nord-Vorsitzende Uwe Polkaehn und VU-Arbeitgeberpräsident Thomas Lambusch haben sich heute in einer gemeinsamen Erklärung zu einer engen Zusammenarbeit der Sozialpartner in Zeiten der Corona-Krise bekannt. Gemeinsames Ziel sei es, Unternehmen und Arbeitsplätze zu schützen. Sie warben dafür, die Möglichkeiten der Kurzarbeit zu nutzen. Die Bundesregierung berät heute, die Landesregierung morgen über weitere Hilfsmaßnahmen für Unternehmen.

Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe, DGB Nord-Vorsitzender Uwe Polkaehn und VU-Arbeitgeberpräsident Thomas Lambusch erklären:

Die Sozialpartnerschaft ist einer der Eckfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Landesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich in Krisenzeiten stets gemeinsam und verantwortungsvoll für das Gemeinwohl eingesetzt. Die Gesundheit der Menschen, die verlässliche Versorgung der Bevölkerung, Rettungsschirme für Unternehmen und die Vermeidung von Kündigungen der Beschäftigten sind das Gebot der Stunde. Jetzt brauchen Menschen Sicherheit. Auf unsere Arbeits- und Sozialstandards ist Verlass.

Wir wollen die Belegschaften zusammenhalten. Wir wollen für die Zeit nach der Corona-Krise gewappnet sein. Konflikte und Interessensgegensätze bleiben bestehen. Aber in dieser besonderen Situation werden sie hinten angestellt. Wir wollen, wie schon in der Finanzkrise 2008/2009, gemeinsam dazu beitragen, dass die wirtschaftlichen und sozialen Folgen abgefedert werden und die kraftvolle Rückkehr zu stabilen Verhältnissen gelingt.

Bund und Land stellen eine Vielzahl von Sofort-Instrumenten zur Verfügung, um die Beschäftigung und Ausbildung in den Betrieben und die Liquidität der Unternehmen zu stabilisieren. Wir wissen, dass die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld und staatlichen Liquiditätshilfen für viele Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen in M-V absolutes Neuland sind. Wir ermutigen Unternehmen, das für alle, auch Klein- und Kleinstunternehmen, außerordentlich flexible und vorteilhafte Instrument der konjunkturellen Kurzarbeit auch vorbeugend in Anspruch zu nehmen, um Kündigungen zu vermeiden. Gleichzeitig verweisen wir darauf, dass die neu geschaffenen, sofort und niederschwellig beantragbaren und ausgezahlten Fördermittel gerade den Erhalt der Arbeitsplätze zum Ziel haben und entsprechend konditioniert sind. Wir werden in der Zeit nach der Pandemie in den Betrieben jede Arbeitskraft benötigen.

Landesregierung und Sozialpartner werden alles unternehmen, um die bereitgestellten Hilfen sofort und zielgenau in den Unternehmen wirksam werden zu lassen. Nutzen Sie die Instrumente und Informations- und Beratungsangebote, vermeiden Sie Kündigungen!