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Kategorie: Wirtschaft

Sehr starker Anstieg bei Kurzarbeit-Anzeigen

Nürnberg – Die Anzeigen auf Kurzarbeit, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgrund der aktuellen Lage eingehen, sind rasant angestiegen. Das ist das Ergebnis eines Monitorings, bei dem alle Arbeitsagenturen bundesweit befragt wurden.

Danach sind in dieser Woche bundesweit bisher rund 76.700 Anzeigen auf Kurzarbeit bei den Arbeitsagenturen eingegangen, bei denen Betriebe nach eigenen Angaben die Kurzarbeit infolge der Ausbreitung des Coronavirus angezeigt hat. Im Vergleich dazu: Im Jahr 2019 zeigten durchschnittlich rund 600 Betriebe innerhalb einer Woche Kurzarbeit an. Ende 2019 zeigten bei konjunktureller Schwächephase rund 1.000 Betriebe wöchentlich Kurzarbeit an.

Die Nachfrage ist in allen Bundesländern hoch – besonders auffällig sind hier Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen, überwiegend aus Transport/Logistik, Hotel- und Gaststättengewerbe, Messebau und Tourismus.

„Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind verunsichert und stehen vor erheblichen finanziellen, teils existenziellen Herausforderungen. Wir wollen alle Betroffenen in dieser besonderen Situation unterstützen und damit Entlassungen von Beschäftigten möglichst vermeiden“, sagte Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA, am Freitag in Nürnberg.

Unabhängig vom aktuellen Haushaltsansatz für Kurzarbeitergeld stehen in der Rücklage der BA aktuell rund 26 Milliarden Euro zur Verfügung.

„Kurzarbeitergeld ist eine Pflichtleistung, die wir jedem auszahlen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wir arbeiten aktuell an weiteren Vereinfachungen des Verfahrens, damit die Arbeitgeber schnell und möglichst unbürokratisch Kurzarbeit anzeigen und Kurzarbeitergeld beantragen können“, so BA-Chef Scheele weiter. Viele betroffene Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, seien das erste Mal überhaupt mit Kurzarbeit konfrontiert und hätten entsprechend viele Fragen.

“Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Kurzarbeit-Teams der Arbeitsagenturen setzen in dieser schwierigen Zeit alles daran, Antragstellung und Antragsbearbeitung so zügig wie möglich abzuwickeln. Dafür verstärken wir unser Personal in diesen Teams zurzeit massiv.“

In allen Regionen Deutschlands werden aktuell Arbeitgeber zum Thema Kurzarbeit beraten – aufgrund der schwierigen Lage auch über Webinare und Telefonkonferenzen, oft in Zusammenarbeit mit den Kammern.

Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld können schnell, sicher und jederzeit online erfolgen.

Glawe begrüßt Unterstützung des Bundes

Schwerin -Die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus sind auch bei der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern spürbar. „Die Nachfrage nach Hilfe ist bereits jetzt sehr hoch. Bund und Land erarbeiten im Eiltempo Möglichkeiten für die Unterstützung der heimischen Wirtschaft. Wir wollen die Unternehmen weiter am Laufen halten und die Arbeitsplätze erhalten. Ziel ist es, die Wirtschaft in dieser schweren Zeit bestmöglich zu entlasten. Das ist eine Mammutaufgabe für uns alle zusammen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

„Gerade für Kleinstunternehmen und Freiberufler ist die Situation enorm schwierig. Aufträge bleiben weg, Kitas und Schulen sind über Wochen geschlossen. Das stellt gerade auch Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen vor besondere Herausforderungen.

Wirtschaftsminister Glawe begrüßte die Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes für ein Hilfspaket von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige und andere Kleinstfirmen. „Insbesondere die Möglichkeit für Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, sind eine echte und direkte Unterstützung des Staates für die Wirtschaft und im Besonderen für Freiberufler und Kleinstfirmen“, so Glawe weiter.

„Was der Bund nicht lösen kann, versuchen wir durch landeseigene Maßnahmen aufzufangen“, machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe deutlich. Es wurde ein 100 Millionen Euro-Maßnahmepaket für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern aufgelegt. Dieses sieht beispielsweise neben Darlehen und Bürgschaften für Unternehmen auch Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU vor. Hierzu zählen beispielsweise Liquiditätshilfen für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch zinslose rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro. „Wir sorgen für attraktive Konditionen. Die Mittel sollen unbürokratisch ausgezahlt werden“, sagte Glawe weiter.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe forderte vom Bund, dass auch der Zugang zu arbeitsmarktrelevanten Maßnahmen für Kleingewerbetreibende und Solo-Selbstständige weiter erleichtert werden. „Kurzarbeit ist für viele Mittelständler eine echte Hilfe. Die Selbstständigen und Kleinst-Betriebe sind ebenso auf Hilfen angewiesen, wie mittlere und große Unternehmen. Es ist wichtig, auch Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II zu erleichtern. Darüber hinaus muss denjenigen, die bereits ergänzend Leistungen beziehen, unkompliziert eine Weitergewährung ermöglicht werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Sonntagsfahrverbot für LKW in M-V ausgesetzt

Schwerin – Ab sofort bis zum 30. Juni 2020 wird das Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben – unabhängig davon, welche Güter transportiert werden.

„Mit dieser Ausweitung der Möglichkeit, auch an Sonn- und Feiertagen jegliche Waren und Güter zu transportieren, tragen wir dazu bei, dass diese für die Bevölkerung und die Wirtschaft verfügbar bleiben. Damit erweitern wir unsere erste Verfügung der vergangenen Woche, die zunächst nur für Lebensmittel, Hygiene- und medizinische Produkte galt, die im Einzelhandel aufgrund der Corona-Krise untypisch stark nachgefragt werden, auf alle Waren. Wir müssen sicherstellen, dass alle jetzt benötigten Waren und Güter schnell und sicher an ihre Bestimmungsorte kommen. Das stellen wir auf diese Weise sicher“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Maßnahme.

Weiter führt der Minister aus: „Sollte es vermehrt zu Erkrankungen kommen, können die dann weniger verfügbaren LKW nun auch sonntags fahren und verschiedene Güter und Waren auf einem Fahrzeug mischen, ohne dass das Fahrverbot dem im Wege steht. Wir helfen damit, die sichere Versorgung der Menschen in unserem Land abzusichern.“

Für die damit verbundenen LKW-Fahrten auch an Sonntagen bittet er um Verständnis: „Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Das Aussetzen des Sonntagsfahrverbots ist kein Dauerzustand, sondern bewusst zeitlich befristet und soll uns in der aktuellen Situation helfen, möglichst flexibel und pragmatisch auf alle möglicherweise noch kommenden Herausforderungen reagieren zu können.“

Soweit bei Beförderungen über die Landesgrenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus in anderen Ländern eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese dort eingeholt werden.

Steuerliche Hilfen für Unternehmen

Schwerin – Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus trifft auch die Wirtschaft hart. Um in Not geratene Unternehmen zu unterstützen, greifen ab sofort umfangreiche steuerliche Maßnahmen. Der Finanzverwaltung werden erweiterte Möglichkeiten für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, die zinsfreie Stundung sowie die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer eingeräumt. Dadurch soll den Steuerpflichtigen in dieser besonderen Situation geholfen werden.

„Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind unverschuldet in eine schwierige wirtschaftliche Situation geraten – das gilt ganz besonders für Branchen mit intensivem Publikumsverkehr und große Teile des Einzelhandels. Als Finanzverwaltung wollen wir daher schnell und mit möglichst wenig Bürokratie Unterstützung leisten. Ich bin froh, dass wir uns gemeinsam mit dem Bund auf erste steuerliche Maßnahmen geeinigt haben“, so Finanzminister Reinhard Meyer.

Ab sofort gilt Folgendes:

1. Unmittelbar und erheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse formlose Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, sowie formlose Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Die entstandenen Schäden müssen wertmäßig nicht im Einzelnen nachgewiesen werden. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. In der Regel kann in diesen Fällen auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden.

2. Für etwaige Stundungs- und Erlassanträge für Gewerbesteuer gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Zusammenhang mit Auswirkungen des Corona-Virus, dass diese an die Gemeinden zu richten sind.

3. Die Vereinfachungen gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2020.

4. Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bei unmittelbar und erheblich betroffenen Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bei rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern in der Regel abgesehen. In diesen Fällen werden die im Zeitraum ab dem vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Regelungen bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern bis zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Die innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmten bundeseinheitlichen Regeln stehen in Kürze im Steuerportal M-V zum Download bereit. Fragen zu den steuerlichen Maßnahmen beantworten die zuständigen Finanzämter. Die Kontaktdaten sind auf dem Steuerportal M-V zu finden.

„Biota“ baut zwei Stromspeicher

Bützow – Das „Biota-Institut für ökologische Forschung und Planung“ in Bützow (Landkreis Rostock) erhält für die Errichtung von zwei Stromspeichern zur Optimierung des Eigenstromverbrauchs aus dem Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 10.899,92 Euro. Die Mittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtkosten betragen ca. 27.249,80 Euro.

Das Unternehmen plant, mit Hilfe von zwei Stromspeichern mit einer Gesamtspeicherkapazität von 39 Kilowattstunden den Eigenstromverbrauch zu senken. Sie sollen den selbst erzeugten Strom aus einer bereits bestehenden Photovoltaikanlage speichern. Zusätzlich können die Speicher eine Notstromfunktion übernehmen, so dass bei einem Netzausfall auch Störungen des Betriebsablaufs minimiert werden. Durch dieses Vorhaben können pro Jahr knapp zehn Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Schnelle Hilfen für Betriebe in Corona-Krise

Berlin – Der Bundesrat hat am 13. März 2020 das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Es ermöglicht der Bundesregierung, Betriebe während der Corona-Krise kurzfristig zu unterstützen.

Das Gesetz sieht zwei zeitlich befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vor: sie kann damit die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern – z.B. auf den Bereich von Leiharbeit. Die deutsche Wirtschaft soll damit vor existentiellen Verwerfungen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewahrt werden – ähnlich wie in der Finanzkrise 2008/2009.

Das Gesetzgebungsverfahren war extrem kurz: der Koalitionsausschuss beschloss die Maßnahmen am 8. März 2020, das Bundeskabinett am 10. März. Nur drei Tage später – am 13. März – verabschiedete der Bundestag den Entwurf der Koalitionsfraktionen in 1., 2. und 3. Lesung und leitete den Beschluss unmittelbar dem Bundesrat zu. Dieser billigte ihn noch am gleichen Tag.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Bundesrat stimmt neuem Aufstiegs-BAföG zu

Berlin – Der Bundesrat hat am 13. März 2020 dem neuen Aufstiegs-BAföG zugestimmt. Hierüber werden Fachkräfte, die sich fort- und weiterbilden, verstärkt unterstützt.

Die Novelle umfasst höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse. Insgesamt stehen in der laufenden Wahlperiode zusätzlich 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Neu ist, dass ein Aufstieg künftig über alle drei Fortbildungsstufen bis auf „Master-Niveau“ unterstützt wird. Die Förderung umfasst auch die Vorbereitung auf Prüfungen für Abschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.

Einen besonderen Fokus legt die Reform auf die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsförderung: Sie baut die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte von bisher 50 Prozent zu einem Vollzuschuss aus, der nicht zurückzuzahlen ist. Außerdem wird der einkommensabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro angehoben.

Auch der Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 40 auf 50 Prozent. Ein weiterer Anreiz für die Teilnahme an Aufstiegsprüfungen: Bei erfolgreichem Abschluss wird künftig die Hälfte des Darlehens erlassen. Bislang sind es nur 40 Prozent.

Von den Neuregelungen profitieren auch Existenzgründer – sie erwartet ein vollständiger Erlass des Restdarlehens für Fortbildungskosten, damit sie schuldenfrei in die Selbstständigkeit starten können. Für Geringverdiener gibt es ebenfalls Erleichterungen: Die Möglichkeiten, die Rückzahlung eines Darlehens zu stunden oder gar zu erlassen, werden erweitert.

Mit dem Gesetz sollen die beruflichen Karrierechancen und vor allem die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung vorangetrieben werden. Die beschlossenen Leistungserhöhungen sind die umfangreichsten seit Bestehen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Es wurde 1996 unter dem Titel „Meister-BAföG“ eingeführt.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. August 2020 in Kraft treten.

Aufhebung Sonntagsfahrverbot für LKW in M-V

Schwerin – Ab sofort bis zum 16. September dieses Jahres ist das Fahrverbot für LKW, die haltbare Lebensmittel, Hygieneartikel und/oder medizinische Produkte transportieren, in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben. Das gilt für das Verbot an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen im Land sowie für das Sonnabendfahrverbot auf der Bundesstraße 96 zwischen Neubrandenburg und der Grenze nach Brandenburg vom 1. Juli bis zum 31. August.

„Damit entsprechen wir der in Teilen untypisch starken Nachfrage in Einkaufsmärkten nach solchen Waren aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus. Wir ermöglichen dem Einzelhandel mit dieser Ausnahmeregelung, im Zweifelsfall schnell auf stark steigende Nachfrage reagieren zu können“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Ausnahmeregelung.

Praktisch bedeutet das, dass in diesem Zeitraum für solche Fahrten nicht wie sonst eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss. „Wir können dies aber nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Die meisten anderen Bundesländer verfahren jedoch ähnlich. In jedem Falle sollten sich die Spediteure aber informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und, sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen“, so Christian Pegel.

Er weist darauf hin, dass diese Regelung nur für LKW gilt, die oben genannte Warengruppen transportieren. „Jeder, der nicht darunter fällt und trotzdem fährt, muss bei einer Kontrolle mit entsprechender Strafe rechnen.“

Die Regelung kann je nach aktueller Entwicklung jederzeit widerrufen werden. Wir informieren entsprechend.