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Kategorie: Wirtschaft

Ausweitung der Pfandpflicht gefordert

Berlin – Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Pfandpflicht aus Umweltschutzgründen auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen ausgedehnt wird. Die Getränkeart dürfe bei der Frage der Pfandpflicht keine Rolle mehr spielen, heißt es in einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung.

Voraussetzung für die erweiterte Pfandpflicht soll jedoch sein, dass die aus den Einwegflaschen gewonnenen Rezyklate auch gut zu verwerten sind. Zur Begründung dieser Einschränkung verweist der Bundesrat auf die stoffliche Zusammensetzung von Einweg-Kunststoffflaschen für Frucht- und Gemüsesäfte: Sie mache ein Recycling mitunter unmöglich.

Die Länder plädieren deshalb zugleich dafür, dass die Recyclingfähigkeit solcher PET-Flaschen erhöht wird. Hierfür soll die Bundesregierung auf die Wirtschaft einwirken, auf entsprechende Additive zu verzichten, die das „Bottle-to-Bottle“-Recycling verhindern.

Da mit der Ausweitung des Pfandsystems für verschiedene Branchen steigende Kosten verbunden sind, spricht sich der Bundesrat weiter dafür aus, dass die Bundesregierung im Vorfeld der Pfandpflichtausweitung eine umfangreiche Kostenfolgenabschätzung durchführt. Zudem solle der Handel mit Übergangsfristen entlastet werden.

Außerdem fordern die Länder Erleichterungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher: Derzeit ist das jeweilige Pfandsystem auf den Verpackungen häufig schwer erkennbar. Sie sollten deshalb gut sichtbar mit den Begriffen Einweg bzw. Mehrweg ausgezeichnet werden.

Auch steuerrechtlich sieht der Bundesrat Handlungsbedarf: Es dürfe nicht sein, dass Einheitsleergut gegenüber Individualleergut beim Pfandgeld benachteiligt wird. Deshalb müsse die Verwendung von Einheitsflaschen zur Stärkung des Mehrwegsystems gefördert werden. Der Bund solle in Abstimmung mit den Ländern geeignete Maßnahmen ergreifen.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Die Pfandpflicht wurde zuletzt vor einem guten Jahr geändert. Seitdem muss auch für Einweggetränkeverpackungen von Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure und Mischgetränken mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent Pfand bezahlt werden. Er beträgt 25 Cent.

Länderinitiative gegen Arzneimittelengpässe

Berlin – Der Bundesrat ergreift Initiative gegen Lieferengpässe bei Medikamenten. Die erst Mitte Februar 2020 vom Bundestag beschlossenen Regelungen zur Vermeidung von Lieferengpässen reichen nach Ansicht der Länder noch nicht aus. In einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung appellieren sie an das Bundesgesundheitsministerium, die Gründe für Arzneimittelengpässe systematisch auszuwerten, um geeignete Maßnahmen für die Zukunft treffen zu können.

In die Evaluation einbezogen werden müssen nach Ansicht des Bundesrates auch die zuständigen Behörden der Länder sowie Bundesbehörden, da sie über relevante Informationen verfügen. Der Beirat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte soll zu der Auswertung Stellung nehmen dürfen.

Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung zu prüfen, ob auch im Bereich der Medizinprodukte weiterreichende Maßnahmen gegen Lieferengpässe getroffen werden müssen. Die gegenwärtige Situation durch die Corona-Infektion sollte zum Anlass genommen werden, zu überlegen, wie künftig ausreichend Mund-Nasenschutz-Masken und persönlichen Schutzausrüstungen sichergestellt werden können.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Verlängerung der Mietpreisbremse

Schwerin – Die Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft: Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13. März 2020 grünes Licht erteilt.

Das Gesetz ermöglicht den Ländern, Wohnungsmieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin zu begrenzen: Auf maximal zehn Prozent über dem Vergleichsindex bei Vertragsabschluss. Die entsprechenden Rechtsverordnungen gelten längstens fünf Jahre. Spätestens Ende 2025 treten sie außer Kraft.

Anders als bislang können Mieterinnen und Mieter künftig außerdem die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde. Gleiches gilt, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Rüge bereits beendet ist.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Zuschuss für Elektrofahrzeug

Rostock – Für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs erhält Sten Walpuski vom „Brötchenexpress Rostock“ aus dem Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 12.800 Euro. Die Mittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtkosten betragen ca. 42.750 Euro.

Zurzeit liefert die Firma hauptsächlich innerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Lebensmittel mit einem Dieselfahrzeug aus. Geplant ist, ein Elektrofahrzeug des Typs Streetscooter zu erwerben. Durch diese Maßnahme können jährlich rund zwei Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

M-V: Entwicklung der Industriepolitik

Schwerin – In Schwerin ist im Landtag am 11. März die Entwicklung der Industriepolitik in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Unsere Industriepolitik ist Strukturpolitik für Mecklenburg-Vorpommern. Sie dient einer nachhaltigen Stärkung des Industriesektors zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur. Sie unterstützt die Unternehmen bei Erweiterungen und Ansiedlungen und bei der Bewältigung der wettbewerbsentscheidenden Herausforderungen, Digitalisierung, Fachkräftesicherung und Klimaschutz. Deshalb handeln wir orientiert am Bedarf der Unternehmen, entwickeln neue Unterstützungsmöglichkeiten bzw. passen die bestehende Förderkulisse bedarfs- und marktorientiert an. Das Setzen neuer Impulse gehört bei uns zum Alltagsgeschäft. Unser Ziel ist die Verbesserung der industriellen Basis im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag.

Der Minister machte im Landtag deutlich, dass gemeinsam im Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern mit den Sozialpartnern, Wirtschaftskammern, der Bundesagentur für Arbeit und weiteren Partnern Strategien insbesondere zur Fachkräftesicherung und zur Industriepolitik auf den Weg gebracht beziehungsweise erarbeitet werden. „Hierzu zählen beispielsweise der Industriepolitischen Dialog mit den Sozialpartnern und Kammern, die bedarfsgerechte Anpassung der Förderkulisse, die Unterstützung bei der Digitalisierung, bis hin zur Weiterbildungsoffensive des Wirtschaftsministeriums“, so Glawe weiter. Im ersten Halbjahr 2019 wuchs die Wirtschaftsleistung um 1,5 Prozent (aktuellste Zahlen zum BIP MV). Die Industrieumsätze stiegen um 2,2 Prozent (Januar – November 2019). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell im Februar bei 7,6 Prozent. Im Februar des Jahres 2005 betrug die Quote 23,7 Prozent mit 211.600 Arbeitslosen. Mit aktuell 62.700 Arbeitslosen hat sich deren Zahl um 70,4 Prozent reduziert.

Der globale Handel wird aktuell neben den Handelskonflikten und dem Brexit auch durch die Ausbreitung des Conoravirus belastet. „Deutlich wird dies bereits auf den Aktienmärkten. Absatzmärkte und Lieferketten sind teilweise gefährdet. Messen wie die Internationale Tourismusbörse ITB sowie Geschäfts- und Urlaubsreisen wurden gestrichen“, sagte Glawe. „Deshalb werden Eintrübungen in exportierenden Unternehmen und deren Zulieferer erwartet – mit Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung in Deutschland; abgeschwächt auch bei uns im Land.“

Weitere Punkte der Industrieoffensive sind die gezielte Entwicklung und Erschließung von attraktiven Industrie- und Gewerbegebieten. „Das ist eine Grundvoraussetzung für neue Unternehmensansiedlungen, wie die Vermarktungsoffensive der Großgewerbestandorte sowie die gezielte Ansprache von potentiellen Investoren im In- und Ausland. Wir werden weiter um Investoren vor allem überregional werben, um zu mehr Wertschöpfung in der Region zu kommen. Eine der wichtigsten Aufgaben ist es, Menschen in Arbeit zu bringen. Jede Neuansiedlung oder Erweiterung trägt dazu bei“, machte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend im Landtag deutlich.

Digitrans-Förderung in der Müritzregion

Waren/Müritz – Drei Firmen aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhalten vom Digitalisierungsministerium Zuwendungen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans. Das Autohaus Kühne in Waren (Müritz) bekommt 6.150 Euro, das Autohaus Piahowiak in Trollenhagen 10.000 Euro und das Unternehmen „Thomas Taschke Auto, Boot & Service“ in Rechlin 5.927 Euro.

Im Autohaus Kühne soll die Buchhaltung künftig weitestgehend papierfrei gestaltet werden. Rechnungen sollen nur noch in digitaler Form bearbeitet werden. Ein Großteil der Rechnungen geht bereits auf digitalem Weg zu. Diese wurden aber bislang ausgedruckt, um in das Buchungssystem eingetippt zu werden. Künftig werden die Daten aus den Rechnungen automatisiert ins System übernommen. Rechnungen auf Papier werden eingescannt und dank der neuen integrierten Texterkennung in digitale Form gewandelt und nach der Bearbeitung archiviert. Dadurch werden Papier und Archivplatz eingespart und innerbetriebliche Prozesse beschleunigt.

Das Autohaus Piahowiak mit 46 Mitarbeitern plant einen neuen Router sowie Server mit Sicherungseinheit und einem Datenbankmodul anzuschaffen. Bisher müssen alle Belege ausgedruckt und zur weiteren Bearbeitung in die jeweiligen Unternehmensbereiche gegeben werden. Bis die Belege wieder in der Buchhaltung sind, vergehen teilweise Tage. Sämtliche Belege müssen gemäß den Aufbewahrungsfristen für mehrere Jahre in Aktenordnern aufbewahrt werden. Die neue, vom Land gefördert Software verteilt über ein internes Onlinesystem die eingehenden Rechnungen an die Unternehmensbereiche. Diese können sie sofort prüfen und viel schneller als bisher online an die Buchhaltung zurücksenden. Mit Zusatzmodulen der Software für Anlagen- und Finanzbuchhaltung, Mahnwesen, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Archivierung und Administration wird der gesamte Unternehmens- und Abwicklungsprozess digitalisiert und stark vereinfacht.

Das Auto-, Boot- und Serviceunternehmen aus Rechlin wird einen neuen digitalen Bremsenprüfstand anschaffen. Dieser erspart aufwändige und fehlerbelastete Arbeitsschritte wie das Einstellen des Prüfstands per Hand ebenso wie die manuelle Erkennung von Reifenbreite, Gewicht und Art des Radantriebs. Künftig erfolgen diese und weitere Schritte mit hoher Genauigkeit digital. Die Prüfergebnisse werden zeitsparend und fehlerdezimiert digital übermittelt. Auch TÜV- und Dekraprüfer können auf die Daten zugreifen.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Fördermittel für neue Software

Barth – Das Unternehmen „Gerüstbau Dankert“ aus Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhält 4.350 Euro aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation, kurz Digitrans. Damit unterstützt das Digitalisierungsministerium die Anschaffung einer speziell auf die Firma zugeschnittenen komplexen Softwarelösung „CP-Pro Gerüstbau Office“ mit Gesamtkosten von knapp 8.700 Euro.

Zurzeit erfolgen Auftragserfassung, Angebotserstellung und Aufmaßabrechnung sowie ihre Bearbeitung im Unternehmen in jeweils unterschiedlichen Programmen. Das bedeutet, dass jeweils sämtliche Daten erneut eingegeben werden müssen, die Fehlerquote demzufolge erheblich und Nacharbeiten erforderlich sind. Außerdem fehlen Schnittstellen sowohl zur Rechnungslegung als auch zum Steuerberater, sodass auch hier die relevanten Daten erneut erfasst werden müssen.

Durch die Umstellung auf die neue Software werden all‘ diese Module zu einem einzigen zusammengeführt. Die Software bietet eine aufeinander abgestimmte Lösung durch Schnittstellen zur Lagerverwaltung und Disposition sowie zu Controlling und Faktura. Die Verwaltung der Betriebsabläufe und Projekte wird damit deutlich vereinfacht, Arbeitsabläufe, Kalkulation und Abrechnung werden optimiert. Auch die Schnittstellen zu Finanzbuchhaltung und Steuerberater sind in der Software integriert. Die Daten werden gesetzeskonform gesichert und archiviert – alles in allem eine erhebliche Arbeitserleichterung.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Fördermittel für 3D-Drucker

Schwaan – Die „Rautenberg Zahntechnik“ in Schwaan (Landkreis Rostock) erhält vom Digitalisierungsministerium für die Anschaffung zweier digitaler 3D-Drucker nebst Software für die Zahnmedizin 10.000 Euro aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation, kurz Digitrans. Die Gesamtkosten betragen 21.480,40 Euro.

Das Unternehmen mit 13 Mitarbeitern will zwei 3D-Drucker inklusive Software anschaffen. Einer dieser Drucker erstellt Produkte aus Maisstärke anstelle von konventionellem Kunststoff – wegen der sehr guten Wiederverarbeitungs- und Recyclingmögichkeiten ein sehr nachhaltiges Verfahren. Der zweite 3D- wird auch zur Restauration von vorhandenen Zahnprodukten eingesetzt. Diese Digitalisierungsmaßnahme ermöglicht die Umstellung vom aufwändigen analogen Verfahren auf eine zeitsparende Arbeitsweise, die deutlich weniger Nacharbeiten erfordert. Sie spart somit neben Zeit auch Kosten und Material.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.