Chancen der Krankenhausreform

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Debatte im Landtag die Chancen betont, durch eine grundlegende Krankenhausreform eine nachhaltige Stabilisierung der Krankenhausversorgung und -vergütung zu erreichen.

„Ich appelliere dringend an alle Akteure, beherzt und nicht verzagt, optimistisch und nicht abwehrend diesen Prozess zu gestalten. Denn die Chancen sind größer als die Risiken. Und nichts zu tun, ist keine Lösung, da dann ein Krankenhaussterben die Folge sein wird“, betonte Drese.

Als „Herzstück der Reform“ bezeichnete Drese die vorgesehene Umgestaltung des Krankenhaus-Finanzierungssystems. „Mit der Finanzierung von Vorhaltekosten wird die Versorgungsstruktur in der Fläche unabhängiger von Patienten-Fallzahlen. Damit haben die medizinischen Aspekte wieder Vorrang vor rein wirtschaftlichen Kriterien“, betonte Drese.

Die Ministerin führte aus, dass nach der Verständigung von Bund und Ländern auf ein Eckpunktepapier zur Krankenhausreform, die Vorhaltevergütung anteilig etwa 60 Prozent der Fallvergütung umfassen soll. „Vor allem für Kliniken im ländlichen Raum kann diese Umstellung für einen Stabilisierungsvorgang genutzt werden“, so Drese.

Eine weitere wichtige Säule der Reform ist nach Angaben Dreses die Einführung von Leistungsgruppen, die die bisherige Planung nach Fachabteilung ablösen sollen und somit die Planung feingliedriger gestalten. „Mein Ministerium begrüßt grundsätzlich die Systematik der Leistungsgruppen. Sie werden genutzt, um Mindestanforderungen für eine qualitätsorientierte Leistungserbringung zu definieren“, verdeutlichte Drese.

Allerdings könne das dazu führen, dass bestimmte Leistungen nur noch in wenigen Häusern erbracht werden können. „Es ist deshalb wichtig, dass nunmehr in den Eckpunkten verankert ist, dass die Länder bei der erstmaligen Ausdifferenzierung und fortlaufenden Weiterentwicklung der Leistungsgruppen und Qualitätsanforderungen eng einbezogen werden und die Krankenhausplanung in Länderhand bleibt“, sagte Drese.

Die Ministerin hob zudem die enge Abstimmung zwischen den fünf ostdeutschen Landesgesundheitsministerinnen hervor. „So konnten wir erreichen, dass die spezifische Situation der Kliniken im Osten im Eckpunktepapier verankert wurde. Auch Ausnahmeregelungen etwa für dünnbesiedelte Länder sind ausdrücklich aufgenommen worden, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten oder eine Anpassung der Kliniken an die Qualitätsvorgaben zu ermöglichen“, so Drese im Landtag.

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