Corona-Schutz-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung in Schwerin weitere Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung beschlossen.

„Ab Donnerstag wird durchgestartet. Für das Handwerk und den Dienstleistungsbereich haben wir uns auf weitere Öffnungen beziehungsweise Lockerungen verständigt. Nach den Friseuren können nun auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios, Fußpflege, Physiotherapeuten und Logopäden und ähnliche Unternehmen ihren Betrieb ab Donnerstag (07. Mai) fortsetzen. Gleiches gilt für Betriebe des Heilmittelbereiches. Die Hygieneregeln sind vor allem bei Kundenkontakt entsprechend einzuhalten. Ähnlich wie beim Einzelhandel stellen sich viele Dienstleister auf die gestiegenen Anforderungen ein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag nach der Kabinettsitzung.

Die Öffnungen sind unter bestimmten Auflagen möglich. „Das gilt vor allem für Betriebe des Heilmittelbereiches und Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Beispielsweise sollen Warteschlangen vermieden werden. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt es, einen einfachen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Darüber hinaus gelten die Hygieneregeln, wie beispielsweise eine gründliche Händewaschung des Fachpersonals nach dem Kundenkontakt“, so Glawe weiter.

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 29.956 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Montag-Abend, 04. Mai 2020). Circa 39.250 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Ausgezahlt wurden im Rahmen der Soforthilfe rund 296 Millionen Euro. Es handelt sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. „Der größte wirtschaftliche Bereich im Soforthilfe-Programm sind die Dienstleistungen.

Hierzu zählen beispielsweise auch Friseure, Nagelstudios oder auch Kosmetiksalons. Knapp 6.000 Anträge mit einem Volumen von rund 50 Millionen Euro sind vom Landesförderinstitut in diesem Bereich bewilligt und ausgezahlt“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

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