Schwerin – In den vergangenen Tagen kam es in Mecklenburg-Vorpommern zu mehreren lebensrettenden Hilfsaktionen durch die Rettungsschwimmer und -schwimmerinnen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). „Wir können uns glücklich schätzen, von der Arbeit der Wasserrettung zu profitieren. Mein ausdrücklicher Dank gilt den vielen Ehrenamtlichen, die mit ihrem Einsatz Menschenleben retten“, sagte Drese heute.
Erst gestern hatte das DLRG drei Mädchen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren in Warnemünde aus der Ostsee gerettet. Zuvor waren bereits am Sonntag sieben Menschen, darunter vier kleine Kinder, in Graal-Müritz durch die DLRG gerettet worden. „Dank der ehrenamtlichen Retterinnen und Retterin können jedes Jahr viele Menschenleben gerettet werden“, so Drese. Den Einsatzkräften gelte daher große Anerkennung. „Respektlosigkeit gegenüber den Rettungskräften, ob an Land oder im Wasser, ist hingegen absolut inakzeptabel“, machte Drese deutlich.
Die Ministerin plädierte zur Vorsicht und Vernunft beim Baden und verwies auf die Warnhinweise. „Badegäste sollten die Gefahreneinstufung durch die Wasserwacht ernstnehmen“, so Drese. So seien besonders Kinder bei schwierigen Bedingungen im Wasser gefährdet. „Immer mehr Kinder können nicht gut schwimmen. Dieser Entwicklung versuchen wir unter anderem mit dem Landesprogramm ‚MV kann schwimmen‘ entgegenzuwirken“, sagte Drese.
Im Rahmen des Programms werden zusätzliche Schwimmkurse, vorrangig in den Ferien oder auch an den Wochenenden bzw. Nachmittagen für Grundschüler:innen der Klassenstufen 3 und 4 angeboten. „Die Kurse sind für die Familien kostenfrei. Es lohnt sich, bei den Trägern in der Region anzufragen, ob es freie Plätze gibt“, so Drese.
Auch die Träger selbst könnten laut Drese noch Förderungen für die Ausrichtung von Kursen in diesem Jahr beantragen. Im Rahmen des Landesprogramms „MV kann schwimmen“ fördert das Land Schwimmkurse für Grundschulkinder mit 200.000 Euro für 2023.
Die schwimmspotragenden Verbände und die Kommunen können eine entsprechende Förderung über das Landesförderinstitut (LFI) beantragen. Anbieter der Schwimmkurse, die vom Land gefördert werden, sind Vereine im Schwimm-Verband M-V, die DLRG MV, der ASB MV, die Wasserwacht im DRK-Landesverband MV sowie Städte und Gemeinden.
Die Durchführung kann nur durch qualifizierte Lehrkräfte erfolgen, die im Besitz einer gültigen Rettungsschwimmerqualifikation sind.