Das Grüne Band

Backhaus: Grünes Band mehr als Projekt der Biotopvernetzung

Zarrentin – Anlässlich der Bürgerveranstaltung des BUND zur Kultur- und Naturlandschaft an der ehemaligen innerdeutschen Grenze in Zarrentin erklärt Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Die Umweltministerkonferenz hat im November 2019 auf meine Initiative hin beschlossen, dass die Länder den ehemaligen Grenzstreifen zwischen der innerdeutschen Grenze und dem Kolonnenweg – das sogenannte Grüne Band – als Nationales Naturmonument schützen sollen. Mecklenburg-Vorpommern hat jedoch schon sehr viel früher entsprechende Schutzmaßnahmen für die besondere Landschaft an der ehemaligen innerdeutschen Grenze ergriffen und das Biosphärenreservat Schaalsee und später auch das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe etabliert.

Ersteres ist geprägt durch eine reich strukturierte Landschaft mit Mooren, Seen, Feuchtwiesen, Weideland, Feldern sowie naturnahen Buchenwäldern. Der naturnahe Elbestrom mit seinen zahlreichen Nebenflüssen, den steilen Elbuferhängen und sandigen Binnendünen ist Heimat für zahlreiche charakteristischen Arten wie Fledermäuse und Amphibien im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe.

Damit hatte Mecklenburg-Vorpommern schon seit den 1990er Jahren quasi ein „Grünes Band“ – das Schutzanliegen war uns schon immer wichtig und hat das Handeln in der Region geprägt.

Wenige Monate nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz wurde im Jahr 2020 eine Vereinbarung meines Hauses zur Ausweisung des Grünen Bandes mit der Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV und dem BUND MV geschlossen. Die zu erwartenden hohen Kosten für die Ausweisung eines Nationalen Naturmonuments mit naturschutzfachlich begründeter Ausdehnung und eigener Schutzgebietsverwaltung sollte über ein Bundesförderprojekt abgedeckt werden. Diese Lösung konnte jedoch aufgrund der fehlenden Kofinanzierungsmittel des Landes bedauerlicherweise nicht fortgeführt werden.

Um dennoch zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument zu gelangen, wurde das Ziel verfolgt, die Verordnung so zu gestalten, dass zusätzliche Einschränkungen insbesondere für private Eigentümer vermieden werden.

Das Grüne Band hat in Mecklenburg-Vorpommern eine beeindruckende Länge von 173 km mit einer Flächengröße des geplanten Nationalen Naturmonuments von ca. 4.500 Hektar. Es liegt an der Landesgrenze zu Niedersachsen und Schleswig-Holstein – das zu Niedersachsen gehörende Amt Neuhaus und nicht einbezogene Flächen gliedern das Schutzgebiet in mehrere Abschnitte.

Seit dem Beginn des Verordnungsverfahrens am 3. Oktober 2024 wurde der Verordnungstext sowie die Übersichts- und Detail­karten entwickelt und erstellt. Bei der Kartenerstellung gab es tatkräftige Unterstützung durch das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe.

Nach dem Abschluss der Ressortanhörung können wir nun in die Phase der Verbands- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Verordnungsverfahren starten. Mir ist es auch persönlich wichtig, dass hierbei eine breite Beteiligung aller Akteure stattfinden kann.

Ich freue mich, dass wir bald das zweite Nationale Naturmonu­ment in Mecklenburg-Vorpommern haben werden – bekanntlich wurden die Ivenacker Eichen bereits im Jahr 2016 zum bundes­weit ersten Nationalen Naturmonument bei uns erklärt.

Wenn Sie mich vor dem 24. Februar 2022 nach der Bedeutung des Grünen Bandes Mecklenburg-Vorpommern gefragt hätten, hätte ich den größten Wert wahrscheinlich in den vernetzten vielfältigen Biotopstrukturen und deren Lebensgemeinschaften gesehen, die es zu schützen gilt.

Seitdem wir jedoch in Europa einen Angriffskrieg haben, rückt für mich die Zukunft des Grünen Bandes in Bezug auf die kultur­historische Bedeutung als Zeugnis der deutschen Geschichte weiter in den Vordergrund. Diese einzigartige Landschaft stellt auch für zukünftige Generationen eine lebendige Erinnerung und Mahnung für den Frieden dar.“

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