Einstellung von Referendaren

Ministerin Martin: Wir können gut ausgebildete Lehrkräfte gut gebrauchen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben heute 99 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den staatlichen Schulen begonnen. Damit hat das Land in diesem Jahr insgesamt 446 Referendarinnen und Referendare eingestellt. Das sind so viele wie nie zuvor. Im vergangenen Jahr haben 335 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen begonnen, 2017 waren es 366 Referendarinnen und Referendare.

„Für die angehenden Lehrerinnen und Lehrer beginnt heute eine weitere wichtige Etappe ihrer Ausbildung. Sie können nun anwenden, was sie an der Universität gelernt haben und Praxiserfahrungen sammeln. Ich wünsche ihnen dabei viel Erfolg“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Der 1. Oktober ist erst zum zweiten Mal ein zusätzlicher Einstellungstermin. Die Einstellungszahlen zeigen, dass dieser zusätzliche Termin wichtig ist und angenommen wird. Ich freue mich über alle, die sich nach ihrem Referendariat für eine Schule im Land entscheiden. Wir können gut ausgebildete Lehrkräfte gut gebrauchen“, warb Martin.

Von den 99 Referendarinnen und Referendaren beginnen 21 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, acht das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik, 15 das Referendariat für das Lehramt an Regionalen Schulen, 43 das Referendariat für das Lehramt an Gymnasien und 12 das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen.

Bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais wurden die neuen Referendarinnen und Referendare offiziell begrüßt. Bildungsstaatssekretär Steffen Freiberg hat ihnen ihre Ernennungsurkunden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf überreicht. Das Referendariat an den Schulen dauert in der Regel anderthalb Jahre.

Mecklenburg-Vorpommern stellt viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare an den Schulen ein – so oft wie kein anderes norddeutsches Bundesland. Einstellungstermine sind der 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. Oktober.

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