Erfolgsmodell Alltagshilfe in Kitas

Oldenburg: Wichtiger Beitrag zur Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher

Schwerin – Die Fortführung der Alltagshilfen ist ein wichtiger Bestandteil der „Fachkräfteoffensive Kindertagesförderung“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Das aktuelle Programm, das staatliche und freie Trägereinrichtungen in Anspruch nehmen können, wird zu 100 Prozent aus Landesmitteln finanziert. Die Förderrichtlinie dazu ist am 8. Mai 2023 erschienen. Von den neuen Mitteln kann weiteres Personal gewonnen oder durch Aufstockung der Arbeitsstunden bei bestehendem Personal ein besseres Einkommen erzielt werden. Auch Qualifizierungsmaßnahmen sind möglich.

„Die vielen schon in unseren Kitas tätigen Alltagshilfen können so mehr von ihrer wichtigen Unterstützungsarbeit leisten und besser verdienen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das macht das Modell attraktiver und die Entlastung für die Erzieherinnen und Erzieher noch spürbarer: Sie können sich noch besser ihren pädagogischen Aufgaben und der Arbeit mit den Kindern widmen.“

Bislang wurde aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds 2021 533 Alltagshilfen finanziert, davon erhielten 175 bereits tätige Kräfte eine Stundenaufstockung und 358 nichtpädagogische Kräfte wurden zusätzlich eingestellt. 2022 wurden 524 Kräfte finanziert, von denen 261 eine Stundenaufstockung erhielten und 263 zusätzlich eingestellt wurden – wobei die Abrechnung eines Landkreises noch aussteht.

2021 wurden 75 Schulungs- und Qualifizierungsmaßnamen durchgeführt, 2022 bisher acht ausgewiesen.

Die Gesamtausgaben (Personalausgaben, Ausgaben für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Ausgaben für Arbeitsschutz und Hygieneausrüstung) beliefen sich 2021 auf über 2,1 Millionen Euro, im noch nicht vollständig erfassten Jahr 2022 auf 1,7 Millionen Euro.

„Die positiven Rückmeldungen der örtlichen Träger, die große Nachfrage und die Evaluation sprechen für den großen Erfolg der Alltagshilfen“, freut sich Ministerin Oldenburg. „Die Landesregierung plant eine Verstetigung. So verbessern wir die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigen in unseren Kindertageseinrichtungen.“

Die Einstellung der Alltagshilfen erfolgt durch die Träger der Kindertageseinrichtungen, die als Zuwendungsempfänger auch über Verwendung der Mittel für Alltagshilfen entscheiden – ganz entsprechend der der individuellen Gegebenheiten und des Bedarfs vor Ort: So können Alltagshilfen täglich zwei Stunden lang die Mittagsausgabe unterstützen oder aber einen Tag pro Woche den Projekttag. Die Aufgaben für Alltagshilfen sind in Ziffer 4.3 der Förderrichtlinie zu finden.

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