Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Rund 10.000 Betroffene sind 10.000 zu viel.“
Schwerin – Das Beratungs- und Hilfenetz Mecklenburg-Vorpommern hat voriges Jahr insgesamt 5.409 Fälle von Gewalt gegen Erwachsene registriert. Darüber hinaus kamen 4.846 Fälle hinzu, in denen Kinder und Jugendliche mit häuslicher, sexualisierter Gewalt, Menschenhandel oder Zwangsprostitution konfrontiert waren.
Gleichstellungsministerin Bernhardt: „Die Zahl von rund 10.000 Betroffenen ist erschreckend. Jede Person, die Hilfe sucht beim Beratungs- und Hilfenetz, weil sie Opfer von Gewalt oder bedroht wurde, ist eine zu viel. Ob im Alltag in der Familie oder der Beziehung oder im gesellschaftlichen Umfeld, Gewalt gehört nirgends toleriert. Daher bin ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Beratungs- und Hilfenetzes unseres Landes sehr dankbar, dass sie das ganze Jahr im ganzen Land Beratung, Hilfe und Unterstützung gewährleisten.“
Die vom Beratungs- und Hilfenetz gemeldeten insgesamt 5.409 Fälle von Gewalt gegen Erwachsene ist ein Anstieg von 19 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021, als 4.553 Menschen Schutz und Unterstützung durch das Beratungs- und Hilfenetz im Land erhielten. Betroffen waren im vergangenen Jahr 4.872 Frauen, 529 Männer und acht Personen diversen Geschlechts bzw. haben diese darauf verzichtet, eine Angabe zum Geschlecht zu machen. Die Fälle reichen von Beleidigungen, Einschüchterungen und Bedrohungen über physische und sexuelle Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen. Auch bei Kindern und Jugendlichen, die entweder selbst oder mit betroffen sind, stieg die Zahl der gemeldeten Fälle von 3.760 im Jahr 2021 auf 4.846 im vergangenen Jahr deutlich, meldet das Beratungs- und Hilfenetz Mecklenburg-Vorpommern.
Ministerin Bernhardt sieht einen Grund im Anstieg der gemeldeten Fälle auch in der Öffentlichkeitsarbeit: „Natürlich setzen wir alles daran, dass Menschen, die Opfer von sexueller oder körperlicher Gewalt wurden, sich auch melden, um erstens Hilfe zu bekommen und zweitens ermutigt zu werden, diese Fälle zur Anzeige zu bringen. Daher sollten Betroffene, aber auch Zeuginnen und Zeugen nicht zögern, professionelle und engagierte Hilfe zu aktivieren. Durch Aktionen und Beratungsveranstaltungen in der Öffentlichkeit wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es im Land Hilfsangebote gibt. Nur wenn der Gewalt der Kampf angesagt wird, kann sie auch erfolgreich eingedämmt werden“, sagt Ministerin Bernhardt.
Wenke Brüdgam, Beauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung: „Die steigenden Zahlen verdeutlichen unter anderem eine Aufhellung des Dunkelfeldes, aber noch immer finden nicht alle Betroffenen den Weg ins Beratungs- und Hilfenetz. Durch vermehrte Öffentlichkeitsarbeit versuchen wir Barrieren abzubauen und das Stigma zu beseitigen. Wir tolerieren keine Gewalt und werden in dieser Legislaturperiode eine Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul Konvention erarbeiten. Damit wird der Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt weiterentwickelt. Grundsätzlich ist jedoch zudem die gesamte Gesellschaft gefragt. Nicht wegsehen und Hilfe anbieten kann jede und jeder.“
Das -> Beratungs- und Hilfenetz M-V besteht aus neun Frauenhäusern, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, zehn Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, drei Täter- und Gewaltberatungsstellen und der Landeskoordinierungsstelle -> CORA.