Messungen zu Lärmschutzmaßnahmen werden jetzt ausgewertet
Stralsund – Im Kiestagebau Pinnow Nord (Landkreis Ludwigslust-Parchim) erfolgten in der vorletzten Woche Schallpegelmessungen im Auftrag des Bergamts Stralsund nach vereinzelten Beschwerden von Anwohnern über ein Dieselaggregat, das zur Energieerzeugung im Bergbau eingesetzt wird. Ein unabhängiges Ingenieurbüro überprüft damit, ob Schallschutzmaßnahmen des Tagebaubetreibers zur gewünschten Lärmminderung führen. Das Büro wertet die Messungen jetzt aus. Das Ergebnis wird dann dem Bergamt und von diesem dem für Immissionsschutz zuständigen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV (LUNG MV) vorgelegt. Auch die Gemeinde Pinnow wird vom Bergamt informiert.
„Ich gehe davon aus, dass innerhalb der kommenden Wochen die abschließende Beurteilung vorliegt“, sagt Christian Pegel als Minister des dem Bergamt übergeordneten Energieressorts. Er betont, dass alle bisherigen Messungen im Pinnower Tagebau und im benachbarten Wohngebiet nach der Errichtung einer Schallschutzwand im Frühjahr gezeigt haben, dass die Grenzwerte eingehalten werden.
„Selbstverständlich nehmen wir Beschwerden aus der Nachbarschaft sehr ernst. Aus diesem Grund hatten wir das Unternehmen zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen aufgefordert. Der Kiesgrubenbetreiber hat sich bereitwillig darauf eingelassen und einen zusätzlichen Schalldämpfer installiert sowie eine aus Betonelementen bestehende Schallbarriere errichtet. Mit den Messungen jetzt wird überprüft, ob diese Maßnahmen den Schallpegel wie prognostiziert weiter mindern“, sagte der Minister weiter.
Das zur lokalen Energieerzeugung eingesetzte Aggregat entspreche dem Stand der Technik solcher Anlagen. Alle erforderlichen Nachweise über die Einhaltung europäischer Normen und Richtlinien sowie ein gültiger TÜV-Nachweis liegen dem Bergamt vor.
„Der Tagebaubetreiber hat aber dem Bergamt und auch der Gemeinde Pinnow gegenüber geäußert, dass das Dieselaggregat eine vorübergehende Lösung sein solle. Er wolle eine zur Eigenbedarfsdeckung konzipierte Photovoltaikanlage auf Flächen des Tagebaus errichten. Die Landesregierung unterstützt dieses Vorhaben“, so Pegel.
Der Minister verweist darauf, dass es den Tagebau Pinnow Nord bereits seit den 1970er Jahren gebe und deshalb, so wie im Einigungsvertrag geregelt, Bestandsschutz genieße bei gleichzeitigem Unterfallen unter das Bergbaugesetz des Bundes. Der Bestandsschutz beinhalte auch die Gewinnung von Rohstoffen im Grundwasserschutzgebiet. „In der Wasserschutzgebietsverordnung Pinnow sind Veränderungen und Aufschlüsse der Erdoberfläche für die Gewinnung von Sand und Kies in den Bergbauberechtigungen Pinnow Nord ausdrücklich zugelassen, da bei Inkrafttreten dieser Verordnung der Tagebau bereits zugelassen und errichtet war“, erklärt Pegel.
Das Gesamtvorhaben in den Grenzen des Bergwerkseigentums Pinnow Nord nördlich der Bundesstraße 321 ist bis einschließlich 31.12.2035 zugelassen.