Nach 30 Jahren werden erstmals Ziele der gesamten Justiz in M-V für eine digitale, innovative und effiziente Arbeit festgeschrieben.
Schwerin – „Erstmals seit der Errichtung der rechtsstaatlichen Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Konzept für den gesamten Justiz-Geschäftsbereich des Ministeriums. ‚DIE Justiz 2030. Digital. Innovativ, Effizient.‘ ist eine Festlegung der Ziele. Ein Hintergrund ist natürlich der demografische Wandel. In den nächsten Jahren wird immer weniger Personal zur Verfügung stehen. Zweiter Hauptpunkt ist die Digitalisierung, die in der Einrichtungsphase derzeit noch viele Personalressourcen verschlingt.
Ein immer kleiner werdender Pool an Nachwuchskräften, egal ob im Justizvollzug oder an den Gerichten und Staatsanwaltschaften, und der digitale Wandel müssen in den nächsten Jahren harmonisieren. Die Justiz muss attraktiv bleiben, um den Rechtsstaat zu garantieren. Wichtige Punkte der nächsten Jahre sind das Bestandsmonitoring, die Förderung von Frauen in Führungspositionen und auch die Optimierung der Arbeit im Justizvollzug“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt bei ihrer Vorstellung des Konzepts „DIE Justiz 2030“ in Schwerin.
„Unser Ziel, die Justiz handlungsfähig und bürgernah zu halten, ist unsere Richtschnur. Es geht um stets die beste technische Ausstattung. Das wird die nächsten Jahre uns beschäftigen. Die Ausstattung der Verhandlungssäle mit Videotechnik ist zur Hälfte geschafft. Die elektronische Akte ist ebenfalls bei jeder und jedem Zweiten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften bereits Grundlage. Bis 2026 gibt uns das Gesetz Zeit, den elektronischen Rechtsverkehr sowie die E-Akte flächendeckend eingeführt zu haben. Wir sind dabei, mit weiteren Bundesländern die Möglichkeit der elektronischen zweiten Staatsprüfung vorzubereiten.
Dieser digitale Schritt wird notwendig. Darüber hinaus wird die technische Ausstattung der Justizvollzugsanstalten weiter vorangetrieben. Videokonferenzanlagen in jeder Anstalt ermöglichen Anhörungen der Gerichte mit Gefangenen. Das spart Personalressourcen. Telefonie in jedem Haftraum hilft der Resozialisierungsarbeit. Wir haben eine Ausstattungsquote derzeit von 60 Prozent“, so Ministerin Bernhardt.
„Um attraktiv für Nachwuchs zu bleiben, müssen wir gute Bedingungen schaffen. Die Motivation, sich für die Justiz zu entscheiden oder in der Justiz gern zu bleiben, muss Ansporn sein. Für alle Bereiche der Justiz sind Kriseninterventionsstellen eingerichtet. Die Möglichkeit einer seelsorgerischen Begleitung auch von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrachte ich als wichtiges Zeichen für die Justiz-Bediensteten. Niemand wird in Notlagen allein gelassen.
Wir wollen das betriebliche Gesundheitsmanagement besser aufstellen, damit dieses nachhaltig und bedarfsgerecht für den gesamten Geschäftsbereich wirken kann. Die Justiz wird außerdem immer familienfreundlicher. Bis auf die Tätigkeiten im Allgemeinen Vollzugsdienst oder auch in den Justizwachtmeistereien werden zum Beispiel Homeofficemodelle angeboten. Das fünf Jahre alte Nachwuchspapier der Justiz muss aktualisiert werden.
Allein in den vergangenen beiden Jahren der rot-roten Landesregierung sind attraktivitätssteigende Maßnahmen umgesetzt worden, die nicht in diesem Papier stehen. Das Rechtsreferendariat kann beispielsweise jetzt auch in Teilzeit absolviert werden. Die Zahl der Studienplätze der Rechtspflege wurde für den 2022 beginnenden Vorbereitungsdienst von 20 auf 25 erhöht. Es soll geprüft werden, ob die Ausbildung zu Justizfachangestellten justizspezifisch umgestellt werden soll“, erklärt Justizministerin Bernhardt.
„Die Gerichte leiden unter hohen Altbeständen an Verfahren. Daher beabsichtigen wir, ein Bestandsmonitoring in enger Kooperation mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften einzuführen. Ziel soll es sein, einen Weg zu finden, den Bestand an Verfahren spürbar zu reduzieren.
Die Abläufe und Strukturen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden von extra dafür ausgebildeten justizeigenen Organisationsberaterinnen und –berater untersucht. Mitarbeitende werden befragt, der praktische Alltag wird unter die Lupe genommen. Am Ende gibt Empfehlungen für Optimierungen.
Auch im Justizvollzug soll optimiert werden. Denn auch hier gibt es allein durch die Digitalisierung veränderte Aufgabenfelder. Der Optimierungsbedarf soll im nächsten Jahr evaluiert sein“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt.
„Das Konzept ‚DIE Justiz 2030. Digital. Innovativ. Effizient.‘ ist eine Zusammenfassung aller notwendigen Maßnahmen als Reaktion auf die bevorstehenden Herausforderungen. Es ist das Ergebnis aus mehreren Strategiekonferenzen mit dem Geschäftsbereich. Für die nächsten sieben Jahre wird es der festgeschriebene Leitfaden sein, der alle Kräfte in der Justiz bündelt und an einem Strang ziehen lässt“, ergänzt Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns.