Langzeitarbeitslosigkeit weiter abbauen

Schwerin – Die soziale Teilhabe in der Gesellschaft hat im Mittelpunkt des diesjährigen Erwerbslosenparlamentes in Schwerin gestanden. „Unser Ziel ist, es, Menschen wieder dauerhaft in Arbeit zu bringen. Aufgrund der guten Konjunkturlage werden Arbeitslose von Unternehmen eingestellt, die lange Zeit keine realistische Chance auf einen Arbeitsplatz hatten. Wir setzen die intensiven Anstrengungen zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit fort. Entscheidend ist es, Frauen und Männer in existenzsichernde und nachhaltige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bringen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag vor Ort. Das Erwerbslosenparlament, welches zum 21.Mal stattfand, ist ein Netzwerk von Vereinen und Verbänden, welche die Interessen von Erwerbslosen vertreten.

Im Februar 2005 war die Arbeitslosigkeit mit 211.600 arbeitslosen Frauen und Männern auf dem Höchststand. Bis heute wurde die Arbeitslosigkeit auf gut ein Viertel mit 58.300 Arbeitslosen reduziert. „Jeder Langzeitarbeitslose ist einer zu viel. Ein Job, ein geregelter Tagesablauf und ein eigenes Einkommen sind für das Selbstwertgefühl eines Menschen nicht hoch genug zu bewerten. Ein Arbeitsplatz ist die Voraussetzung für soziale Teilhabe“, machte Arbeitsminister Glawe deutlich. So wurde die Langzeitarbeitslosigkeit in den vergangenen fünf Jahren um ein Drittel (34,2 Prozent gegenüber Oktober 2013) reduziert. „In den vergangenen zwei Jahren war der Rückgang besonders stark“, so Glawe weiter. Allein gegenüber Oktober 2016 wurde ein Rückgang um ein Viertel (22 Prozent) erreicht. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Oktober 21.566 Personen langzeitarbeitslos, 1.538 weniger als im Vorjahresmonat.

Mit der Förderung von Integrationsprojekten werden langzeitarbeitslose Frauen und Männer mit besonderen Vermittlungsproblemen wieder Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt finden. „Das ist auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration durch Erwerbsarbeit. Die oft kleinteilige Projektarbeit vor Ort braucht einen langen Atem und viel Ausdauer“, betonte Glawe. Seit 2015 wurden insgesamt 121 Integrationsprojekte vor allem gemeinsam mit den Jobcentern unterstützt. In der laufenden ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dafür insgesamt 22,41 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Seit 2015 haben rund 8.700 Personen von diesen Maßnahmen profitiert. 2.300 Menschen sind in die Erwerbstätigkeit oder in Ausbildung vermittelt worden. Das sind gute Ergebnisse, die sich sehen lassen können.

Die Eingliederung der Teilnehmer von Integrationsprojekten in den Arbeitsmarkt wird durch familienunterstützende Maßnahmen mittels gesundheitsfördernder Aktivitäten durch die Vermittlung zu spezialisierten Beratungsstellen im Zuge mobilitätsfördernder Hilfen über projektbegleitende Qualifizierung, durch Praktika bzw. betriebliche Erprobung in Unternehmen oder Werkstätten sowie mittels weiterer vielgestaltiger Hilfen unterstützt.

In Mecklenburg-Vorpommern wird beispielsweise auch mit der Bürgerarbeit ein wichtiger Beitrag zur Ermöglichung von sozialer Teilhabe geleistet. „Landesweit konnten während der ersten Besetzungsphase im vergangenen Jahr 208 Personen eine Beschäftigung beginnen“, sagte Arbeitsminister Glawe.

Die Bundesregierung macht mit dem aktuell noch im parlamentarischen Verfahren befindlichen Teilhabechancengesetz einen wichtigen Schritt in die Richtung für mehr soziale Teilhabe. „Die Bundesregierung schafft neue gesetzliche Regelungen und nicht nur temporäre Programme. Die vorgesehenen Regelungen sind klar und werden die Umsetzung in den Jobcentern deutlich vereinfachen. Sie sollen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommen“, machte Glawe deutlich.

„Aus meiner Sicht ist es bei den Regelungen des Teilhabechancengesetzes auch besonders wichtig, dass jeder Arbeitgeber – ob gewerblich, kommunal oder gemeinnützig –die Möglichkeit haben wird, eine Förderung zur Einstellung zu bekommen. Damit sollen die bisherigen in der Praxis immer wieder schwierigen Einzelfallbegründungen zu Vermittlungshemmnissen entfallen und letztlich auch Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen werden, da jedes Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen kann“, sagte Glawe weiter. Im Bundeshaushalt sollen hierfür in den nächsten vier Jahren insgesamt vier Milliarden Euro zusätzlich für den sogenannten Eingliederungstitel zur Verfügung gestellt werden.

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