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Autor: Rügenbote

Dritten Runde: „Bestes Bio aus MV“

Schwerin – Der Landeswettbewerb „Bestes Bio aus MV“ geht in die dritte Runde. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V vergibt 2024 zum dritten Mal den Förderpreis in der Kategorie „Bestes Betriebskonzept“. Interessierte können ab sofort teilnehmen und ihre Beiträge bis zum 31. Oktober 2024 einreichen.

Dazu Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus: „Die Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern überzeugen durch eine hohe Innovationskraft und überraschen mich regelmäßig mit ganz unterschiedlichen neuen Vermarktungsstrategien. Sie zeigen Verantwortung für Natur und Mensch und arbeiten jeden Tag für eine nachhaltige Ernährungssicherung. Ich bin daher sehr gespannt auf die Beiträge, die in diesem Jahr wieder eingehen“.

Zur Teilnahme am Wettbewerb „Bestes Bio aus MV“ sind innovative und engagierte ökologisch wirtschaftende Betriebe aus den Fachbereichen der Tier- und Pflanzenproduktion, des Obst- und Gemüsebaus aufgerufen. Dazu gehört, dass der Betrieb zur Weiterentwicklung des Ökolandbaus in Mecklenburg-Vorpommern beiträgt, z. B. durch praxisbewährte, regional angepasste Anbau- und Vermarktungskonzepte und/oder durch einen hohen Grad an sozialer Einsatzbereitschaft im Rahmen des Ökolandbaus. Das Konzept des Betriebes sollte geeignet sein, als Leitbild für andere Betriebe zu gelten. .

Die Teilnehmenden können durch das Einreichen einer Betriebsbeschreibung in Form des vorgegebenen, vollständig ausgefüllten, unterschriebenen Fragebogens (hängt dieser Pressemitteilung an) mitmachen. Neben der Beantwortung der Fragen können weitere Materialien zur Darstellung der vorbildlichen Leistung (Zertifikate, Fotos, Zeitungsausschnitte, Skizzen, Betriebsspiegel, usw.) nach eigenem Ermessen der Bewerbung beigefügt werden.

Folgende Bereiche werden bewertet:

  • Beitrag zur Weiterentwicklung des Ökolandbaus in Mecklenburg-Vorpommern
  • Natur- und Umweltschutz
  • Vermarktung
  • Regionales Engagement
  • Gesamtbetriebliches Konzept

Die Fachjury setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, der Landesforschungsanstalt, des Bauernverbandes MV, des BUND, der Hochschule Neubrandenburg, der Uni Rostock und Abgeordneten des Landtages. Ausgezeichnet werden bis zu drei Siegerinnen und Sieger. Für den Erstplatzierten steht ein Preisgeld in Höhe von 2.000,- Euro zur Verfügung. Die Plätze 2 und 3 erhalten jeweils 1000,- Euro bzw. 500,- Euro.

Einsendeschluss für die Teilnahme ist der 31. Oktober 2024.

Zukunft des Grünen Bandes

M-V wird Grünes Band als Nationales Naturmonument ausweisen

Schwerin – Auf Einladung des BUND wird Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus am 03.10.2024 um 10 Uhr im Rahmen der Zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Schwerin an einer Podiumsdiskussion im Zukunftsforum (Schlossinnenhof) zur Zukunft des Grünen Bandes teilnehmen.

„Das Grüne Band steht für die Überwindung der Teilung und ist damit zum Symbol für die Einheit Deutschlands geworden. Seit vielen Jahren besteht die Idee, das Grüne Band als Ort des Gedenkens zu erhalten und zu einer Lebensader für die Natur zu weiterzuentwickeln. Entlang der Landesgrenzen zu Schleswig-Holstein und Niedersachsen ist ein bedeutender Biotopverbund entstanden, der für viele seltene und bedrohte Pflanzen und Tiere einen wichtigen Rückzugsraum und Wanderkorridor bietet. Umso mehr freue ich mich, dass Mecklenburg-Vorpommern das Grüne Band von der Ostsee bis zur Elbe bei Rüterberg als Nationales Naturmomument ausweisen wird und dazu ein Verordnungsverfahren beginnt“, kündigte Minister Backhaus im Vorfeld der Veranstaltung an.

Das Verordnungsverfahren muss nach den rechtlichen Vorschriften öffentlich und im Benehmen mit dem Bundesumweltministerium erfolgen.

Auf 1.400 Kilometern Gesamtlänge ist das Grüne Band ein einzigartiges Mosaik aus artenreichen Wiesen, Weiden, Mooren, Sümpfen und Heiden sowie halboffenen Bereichen mit Sträuchern bis zu Pionierwald. Immer wieder finden sich hier auch Zeugnisse jüngerer deutscher Geschichte. Eine Unterschutzstellung als Nationales Naturmonument ist in fast allen östlichen Bundesländern erfolgt. Thüringen war das erste Bundesland, was seinen über 700 Kilometer langen Abschnitt gesichert hat. Als erstes westlich angrenzendes Bundesland hat Hessen das Grüne Band als Nationales Naturmonument ausgewiesen. Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben erklärt, an einer Ausweisung zu arbeiten.

In Mecklenburg-Vorpommern liegen insgesamt 173 Kilometer des Grünen Bandes. Der erste Schutz der Grenzregion erfolgte in Mecklenburg-Vorpommern bereits im September 1990 mit der Ausweisung des Naturparks Schaalsee im Rahmen des Nationalparkprogramms der DDR und acht Jahre später mit der Ausweisung des Biosphärenreservats Schaalsee (Juli 1998).

An der Podiumsdiskussion im Zukunftsforum im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit werden auch Herr Prof. Dr. Weiger (BUND-Ehrenvorsitzender), Staatssekretär Dr. Burkhard Vogel (Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz), Dr. Andreas Wager (Museumsleiter Grenzhus Schlagsdorf) sowie Herr Ole Eggers (Landesgeschäftsführer BUND Schleswig-Holstein) an der Diskussionsrunde teilnehmen.

Nationale Naturmonumente sind nach § 24 Abs. 4 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskulturellen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Ein Nationales Naturmonument unterliegt einem strengen Schutz, der jegliche Veränderung der geschützten Naturerscheinung ausschließt. Dieser herausgehobene Schutz ist auch als Auszeichnung zu verstehen. Er weist einerseits auf eine besondere Verantwortung hin und macht andererseits auf eine außergewöhnliche Attraktion aufmerksam.

Direkt nach dem Mauerfall wurde die Idee eines durchgehenden Grünen Bandes Deutschland von der Ostsee bis ins sächsisch-bayrische Vogtland durch den BUND initiiert. Dabei soll der Schutz als Nationales Naturmonument nicht nur einer einzigartigen Naturlandschaft mit unterschiedlichsten Lebensräumen und Artengemeinschaften dienen – das Grüne Band ist auch eine lebendige Erinnerungslandschaft als Zeugnis der deutschen Geschichte.

Nachwuchskräfte für die Verwaltung

Christian Pegel verabschiedet 106 Nachwuchskräfte für die Verwaltung

Güstrow – Innenminister Christian Pegel hat heute in Güstrow 52 Absolventinnen und 21 Absolventen ihre Bachelor-Urkunden nach Abschluss des dreijährigen Studiums „Öffentliche Verwaltung“ an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern übergeben sowie 33 neue Verwaltungswirte in das Berufsleben verabschiedet.

„Die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung ist deshalb so spannend, weil sie als künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkten Einfluss auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger haben. Ich danke Ihnen allen herzlich, dass Sie sich für diese wichtige Arbeit im Dienst des Staates entschieden haben – und dies überdies in Mecklenburg-Vorpommern. Sie werden dem Gemeinwohl dienen.

In den Behörden unseres Landes, unserer Landkreise, Ämter und Städte sind Sie für unsere Bürgerinnen und Bürger das Gesicht der öffentlichen Verwaltung. Das Tätigkeitsspektrum ist unglaublich vielfältig: Sie können künftig den Umwelt- und Naturschutz, Haushalt, im Personalbereich oder auch die Schulen in unserem Land voranbringen“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der Verleihung der Bachelor-Urkunden und Zeugnisse in Güstrow und:

„Die fortschreitende Digitalisierung ändert zudem auch unser Arbeiten in der Verwaltung. Dazu gehört auch, dass sich die Prozesse dahinter verändern – müssen. Die Verwaltung wird, so wie wir es vom online Einkaufen, Surfen, Kommunizieren kennen, nutzerfreundlicher werden. Und genau da brauchen wir Sie! Sie sind in der digitalen Welt groß geworden, also bringen Sie sich und Ihre Erfahrungen in diesem Bereich bei Ihren künftigen Arbeitsplätzen und zum Kulturwandel in der Verwaltung ein.“

30 Bachelor-Absolventen, die im sogenannten gehobenen Dienst eingesetzt werden, verstärken ab 1. Oktober verschiedene Ministerien und andere Landesbehörden. Die anderen 43 Absolventinnen und Absolventen werden in den Rathäusern und Landratsämtern ihrer kommunalen Dienstherren tätig sein.
Die neuen Verwaltungswirte arbeiten ebenfalls ab Oktober im sogenannten mittleren Dienst verschiedene Landesbehörden (30) bzw. kommunale Häuser (3) in unserem Land.

Bewerbungen für Ausbildung und Studium bei der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2025 nimmt die Fachhochschule in Güstrow bis zum 25. Dezember 2024 entgegen.

Künftige Lehrkräfte erhalten Zeugnisse

Oldenburg: 75 Absolventinnen und Absolventen werden zum 1. Oktober unbefristet eingestellt

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg übergab heute Referendarinnen und Referendaren ihre Zeugnisse der Zweiten Staatsprüfung. Damit beendeten 92 Frauen und Männer erfolgreich ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses besondere Ereignis begingen die jungen Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit ihren Angehörigen sowie Vertreterinnen und Vertretern des Bildungsministeriums im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin.

„Sie haben Ihr Lehramtsstudium mit Bravour gemeistert und Ihr Referendariat erfolgreich beendet. Dazu gratuliere ich Ihnen von ganzem Herzen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg bei der feierlichen Übergabe der Zeugnisse für das Zweite Staatsexamen. „Für die Schülerinnen und Schüler werden Sie zeitweise eine sehr wichtige Bezugsperson sein, denn oft sind die Kinder länger bei Ihnen als in ihren Familien. Nutzen Sie dieses einmalige Geschenk und begleiten Sie die Kinder und Jugendlichen, ihre eigenen Wege zu finden.“

34 Absolventinnen und Absolventen haben ihre Ausbildung mit der Note „sehr gut“ bestanden, 44 mit der Note „gut“. Insgesamt liegt der Notendurchschnitt bei 1,9. Die Absolventinnen und Absolventen verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 6
  • Lehramt an Grundschulen: 27
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 12
  • Lehramt an Gymnasien: 45
  • Lehramt an Beruflichen Schulen: 2

Von den 92 Referendarinnen und Referendaren haben 82 den Abschluss an einer staatlichen Schule erworben. Von den Absolventinnen und Absolventen im öffentlichen Schuldienst werden 75 zum 1. Oktober 2024 unbefristet in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern übernommen, das ist eine Übernahmequote von 91,46 Prozent.

„Von den 92 Frauen und Männern dieses Abschlussjahrgangs haben sich 75 bereits jetzt dafür entschieden, an einer allgemein bildenden Schule in Mecklenburg-Vorpommern zu unterrichten. Wir freuen uns über jede neue Lehrkraft an unseren Schulen, denn Lehrkräfte werden dringend gebraucht“, so die Ministerin. „56 Absolventinnen und Absolventen werden zukünftig an ihren Ausbildungsschulen unterrichten. Das zeigt, dass unsere Übernahmegarantie ein wichtiger Baustein ist, um Lehrkräfte nach ihrer Ausbildung für unser Bundesland zu gewinnen.“

Mecklenburg-Vorpommern stellt zu vier Terminen im Jahr Referendarinnen und Referendare ein. Die aktuelle Ausschreibung für den Einstellungstermin zum 1. Februar 2025 läuft noch bis zum 14. Oktober 2024.

Ein neuer Parkführer für Putbus

Vorstellung einer druckfrischen Publikation über den englischen Landschaftsgarten auf Rügen

 

Insel Rügen – Die Kurverwaltung Putbus präsentiert am 10. Oktober 2024 einen neuen Parkführer. Sie möchte damit an die Tradition der bisherigen Veröffentlichungen über den einzigen englischen Landschaftsgarten auf Rügen anknüpfen.

Im Rosencafé Putbus wird Autor André Farin ab 17 Uhr die Gäste mitnehmen auf einen fiktiven Rundgang durch die 75 Hektar große Anlage.

Dabei wird er sein Konzept vorstellen, mehr als nur über Bauwerke und Bäume zu schreiben. Er möchte den Landschaftsgarten in seiner Vielfalt und Einmaligkeit in Texten, Fotografien und Zeichnungen darstellen und würdigen.

Dazu nimmt er beispielsweise auch wertvolle historische Informationen auf, lässt berühmte Gäste des Parks sprechen und streut passende Nachmach-Rezepte mit Bärlauch und Co. ein.

Ein Buchrezept werden die Mitarbeiter aus dem Rosencafé übrigens für den Nachmittag umsetzen und verkosten lassen: Rosenbrot mit einem passenden Aufstrich dazu.

Nach Lesung und Verkostung besteht die Möglichkeit, die druckfrischen Exemplare des Parkführers mit einem Autogramm des Autors käuflich zu erwerben.

Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenfrei. Um eine Anmeldung bei der Kurverwaltung Putbus wird telefonisch gebeten unter 03 83 01 – 4 31.

Neue Polizistinnen und Polizisten

Staatssekretär übergibt 101 Polizistinnen und Polizisten ihre Zeugnisse

Güstrow – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern erhält frische Kräfte: Innen-Staatssekräter Wolfgang Schmülling hat heute an 59 Absolventeninnen und Absolventen – davon 20 Frauen – des dreijährigen Studiums „Polizeivollzugsdienst“ ihre Bachelor-Urkunden an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow überreicht.

Zudem wurden elf Polizeibeamtinnen und 31 Polizeivollzugsbeamte verabschiedet, die ihr 18-monatiges Studium zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst erfolgreich absolviert haben. Alle Absolventinnen und Absolventen werden mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 zu Polizeikommissarinnen und Polizeikommissaren ernannt.

„Mit Ihnen als gut ausgebildete Polizistinnen und Polizisten bringen wir mehr Personal in die Dienststellen in unserem Land. Ich freue mich sehr, dass Sie sich für eine Laufbahn in Mecklenburg-Vorpommern entscheiden haben. Eines kann ich Ihnen versprechen: Die kommenden Jahre im Polizeidienst werden abwechslungsreich sein“, sagte der Staatssekretär bei der offiziellen Verabschiedung und:

„Sie sind künftig das Gesicht für die Sicherheit in unserem Land. Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei sind Sie der erste Ansprechpartner für die Menschen in unserem Land, bieten ihnen Schutz und ein sicheres Gefühl. Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen, dass Sie bereit sind, diese Aufgaben zu erfüllen.“

Bewerbungen für die Polizeiausbildung und das Polizeistudium im Jahr 2025 nimmt die Fachhochschule in Güstrow bis zum 31. Dezember 2024 entgegen. Weitere Informationen zu einer Laufbahn bei der Polizei MV finden Sie unter https://www.fh-guestrow.de/bewerbung/polizei/ueberblick.

Aktuell absolvieren 998 Männer und Frauen ein Studium, eine Ausbildung oder eine Aufstiegsqualifikation an der Fachhochschule in Güstrow. Weiterhin ist die Fachhochschule die zentrale Tagungs- und Fortbildungsstätte für den öffentlichen Dienst im Land, im Jahr 2023 zuletzt mit knapp 10.600 Teilnehmenden. Mit aktuell 217 Beschäftigten ist die Fachhochschule eine große Arbeitgeberin in der Region.

Reform der Pflegeversicherung

Drese für Umwandlung der Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich heute im Landtag für eine Reform der Pflegeversicherung ausgesprochen. „Die Finanzierung der nicht als Vollversicherung konzipierten Pflegeversicherung kommt an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit“, sagte Drese in der Debatte über einen Antrag der Koalitionsfraktionen für eine solidarische Pflege.

Die Ministerin hob hervor, dass sich die gesetzliche Pflegeversicherung in ihrer mittlerweile 30-jährigen Geschichte bewährt habe und beständig fortentwickelt wurde. „So wurde die Tarifbindung eingeführt, mit der sich die Lohnsituation in der Pflege für viele Mitarbeitende gerade in Mecklenburg-Vorpommern deutlich verbessert hat. Und seit einigen Jahren profitieren rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz durch die Einführung eines erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffes von Leistungen der Pflegeversicherung“, verdeutlichte die Ministerin.

Auf der anderen Seite komme es in Anbetracht des demografischen Wandels ohne weitere Maßnahmen zu Versorgungslücken. „Zudem führt die jetzige Art der Ausgestaltung dieser Teilkaskoversicherung zu überfordernden Belastungen der Pflegebedürftigen und deren Angehörige“, so Drese.

„Wir nutzen als Landesregierung deshalb die gegenwärtige Bundesratspräsidentschaft dazu, den Bund ganz konkret aufzufordern, noch in dieser Legislaturperiode einen Entwurf für eine Reform der Pflegeversicherung vorzulegen. Wir brauchen die Umwandlung zu einer Vollversicherung, um Pflegebedürftige und ihre Angehörige zu entlasten“, betonte die Ministerin.

Drese machte zugleich deutlich, dass es vieler weiterer Maßnahmen bedürfe für eine gute Versorgung und zukunftsfeste Pflege. Dies könne angesichts der tiefgreifenden Herausforderungen nur gelingen, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen.

Drese: „Deshalb habe ich den Pakt für Pflege initiiert, der von den Mitgliedern des Landespflegeausschusses mitgetragen wird. Ich erwarte, dass wir in verschiedenen Bereichen zu Lösungen für die Zukunft kommen.“ Als wesentliche Felder benannte die Ministerin die Unterstützung des familiären und nachbarschaftlichen Umfelds durch Leistungsverbesserungen im häuslichen Bereich, die Personalgewinnung sowie die Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit von Pflegeeinrichtungen.

Speichern von IP-Adressen

Berlin – Der Bundesrat hat am 27. September 2024 beschlossen, einen Gesetzentwurf des Landes Hessen, mit dem die Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eingeführt werden soll, einzubringen.

Der Entwurf geht auf eine Initiative aus Hessen zurück und sieht eine Pflicht zum Speichern von IP-Adressen und Port-Nummern bei Internetanbietern vor, die aus Sicht des Bundesrates europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht widerspricht. Die Maßnahme soll allein der Bekämpfung schwerer Kriminalität dienen.

Die IP-Adresse sei häufig der einzige, immer aber der erste Anhaltspunkt, um im Internet schwere Kriminalität – insbesondere beim Verbreiten von Kinderpornographie – zu verfolgen.

Ohne die Pflicht zur Mindestspeicherung hänge in diesen Fällen die Aufklärung der Straftat von dem Zufall ab, welchen Internetzugangsdienst der Täter genutzt hat und ob dieser Anbieter freiwillig die Zuordnung der IP-Adresse zu einer Benutzerkennung gespeichert hat.

Die bisher existierenden deutschen Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sind seit Jahren ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das Bundesverfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht hatten festgestellt, dass sie dem Unionsrecht widersprechen. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind zur Verfolgung schwerer Kriminalität nur Maßnahmen zulässig, die weniger eingriffsintensiv sind. Er nennt dabei unter anderem die Speicherung aufgrund behördlicher Anordnung bei einem konkreten Verdacht („Quick Freeze“), aber auch das allgemeine und unterschiedslose Speichern für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum.

Die Speicherung für einen Monat sei – anders als bisherige Zeiträume von zehn Wochen oder sechs Monaten – ein auf das absolut Notwendige begrenzter Zeitraum und somit unionsrechtskonform. Zudem werde das alternativ denkbare „Quick Freeze“ Verfahren von der Mehrheit der Strafrechtspraxis als ineffizient betrachtet, so die Gesetzesbegründung.

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.