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Psychische Gesundheit junger Menschen

Sportjugend M-V setzt psychische Gesundheit junger Menschen auf die Agenda

Schwerin – Kinder und Jugendliche, die in Sportvereinen organisiert sind, haben grundsätzlich einen großen Vorteil: Sie tun mit Sport etwas für ihre psychische Gesundheit und werden in ihrer sozialen Teilhabe gestärkt. Die Kehrseite der Medaille: im Leistungsbereich stehen hinter Bestzeiten und Podestplätzen mitunter Menschen, die enormem Druck ausgesetzt sind – das gilt auch für den sportlichen Nachwuchs.

Das Thema „psychische Gesundheit junger Menschen“ stand deshalb im Rahmen der Beiratssitzung der Sportjugend M-V am (gestrigen) Freitagabend im Fokus. Eingeladen dazu war auch Sport-Staatssekretärin Sylvia Grimm. Sie begrüßte es, dass sich das Nachwuchsgremium mit der Problematik auseinandersetzt. „Gerade an der Basis braucht es Sensibilisierung durch Wissenserweiterung und Aufklärung für das Thema. Das ist im Sport nicht selbstverständlich, Tabuisierung und Stigmatisierung von Sportlern mit psychischen Belastungen und/ oder Erkrankungen sind nicht selten“, sagte Grimm in der Sportschule Warnemünde.

„Psychische Gesundheit ist etwas, das uns alle betrifft – und ganz besonders junge Menschen. Leistungsdruck in Schule und Ausbildung, Unsicherheit in der digitalen Welt oder auch gesellschaftliche Krisen fordern viel von ihnen ab. Umso wichtiger ist es, dass sie Orte haben, an denen sie Halt, Freude und Gemeinschaft erfahren, oder einfach mal den „Kopf frei kriegen. Der Sport kann genau das leisten“, so die Staatssekretärin weiter.

Sie verwies zudem darauf, dass das Land MV Projekte im Bereich der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fördert. So zum Beispiel das Projekt „Prävention, Früherkennung und Frühintervention psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen“, inkl. des Präventionsprogramms „Verrückt? Na und!“. Es wird jährliche durch das Sozialministerium mit 150.000 Euro gefördert. Grimm hob zudem das Projekt zur Unterstützung von Kindern aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien (KipsFam) hervor.

Die Sportjugend ist die Jugendorganisation des Landessportbundes M-V. Sie wurde am 23. September 1990 gegründet und ist mit über 100.000 Mitgliedern im Alter 0 bis 26 Jahre der zahlenmäßig größte Jugendverband in Mecklenburg-Vorpommern. Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in MV setzt die Sportjugend die Inhalte des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im und durch Sport flächendeckend um.

35 Jahre Kreisverband Schwerin

Staatssekretärin Grimm würdigt Engagement des Sozialverbands Deutschland

Schwerin – Seit 35 Jahren setzt sich der Schweriner Kreisverband des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und die Rechte von sozial Benachteiligten ein. Anlässlich der heutigen Jubiläumsfeier gratulierte Sozial-Staatssekretärin Sylvia Grimm allen Mitgliedern und dankte ihnen für das jahrzehntelange soziale Engagement.

„Sei es die Hilfestellung in Rentenfragen, die Unterstützung in Angelegenheiten mit Krankenkassen und Versicherungsträgern oder der juristische Beistand bei Streitigkeiten vor den Sozialgerichten: Seit ihrer Gründung stehen Sie Menschen zur Seite, die oft nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Dass Sie das ehrenamtlich tun, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern Ausdruck eines tiefen sozialen Verständnisses und einer gelebten Solidarität“, betonte die Staatssekretärin in ihrer Rede.

Mit seiner Expertise, insbesondere in Fragen der Inklusion, Pflege oder zur zukünftigen Ausgestaltung des Sozialstaates, sei der SoVD auch längst zu einem wichtigen Partner der Landesregierung geworden, so Grimm weiter. „Dafür, dass wir auf dem langen Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft und zur Gleichstellung aller schon einiges gemeinsam erreicht haben, gilt Ihnen mein ausdrücklicher Dank“, unterstrich sie.

„Nun fällt ihr Jubiläum aber auch in durchaus bewegte Zeiten. Schwierige Haushaltslagen bei Land und Kommunen, der Herbst der Reformen auf Bundesebene und zunehmende Debatten darüber, wie viel Sozialstaat wir uns noch leisten können, stellen uns alle vor große Herausforderungen“, hob Grimm hervor. „Dabei bauen wir auch auf den Input des SoVD, um soziale Sicherheit und Teilhabe auch in Zukunft zu gewährleisten“, so die Staatssekretärin.

Neue Pflegefachassistenzausbildung – Einstieg in die Pflege attraktiver

Schwerin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Pflegefachassistenzgesetz zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Dabei wird die Ausbildungszeit auf 18 Monate festgesetzt.

„Durch das neue Bundesgesetz wird die Ausbildung von Pflegefachassistenzkräften attraktiver und gibt es eine bundesweit einheitliche Ausbildung ab 2027“, begrüßte Sozialministerin Stefanie Drese die Entscheidung der Länderkammer. Die landesrechtlich geregelte Kranken- und Altenpflegehelferausbildung wird somit abgelöst.

Drese hob hervor, dass nunmehr erstmals alle Auszubildenden über den Pflegeausbildungsfonds eine Vergütung erhalten. Für Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägiger Berufserfahrung bestünden Möglichkeiten, die Ausbildungszeit zu verkürzen.

Die Ministerin bezeichnete es als sehr positiv, dass Assistenzkräfte künftig besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können. „Dadurch können sie nach der Ausbildung verstärkt Aufgaben übernehmen, die bislang oft nur Pflegefachpersonen erledigen und entlasten diese somit spürbar“, verdeutlichte Drese.

Die neue Ausbildung ist generalistisch angelegt und umfasst alle zentralen Versorgungsbereiche – die stationäre Langzeitpflege, die ambulante Pflege sowie die stationäre Akutpflege. „Nach der Ausbildung sind die Pflegeassistenzkräfte somit in allen Bereichen der Pflege einsatzfähig: vom Krankenhaus über die Altenpflege bis hin zur ambulanten Versorgung“, betonte Drese. Auch eine spätere Weiterqualifizierung zur Pflegefachkraft in verkürzter Zeit sei möglich und erwünscht.

Voraussetzung für die neue Pflegefachassistenzausbildung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss. Bewerberinnen und Bewerber können auch ohne formalen Schulabschluss zugelassen werden, wenn die Pflegeschule eine positive Eignungsprognose stellt.

Das Gesetz vereinfacht außerdem die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Künftig genügt eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang – eine aufwendige Gleichwertigkeitsprüfung ist nicht mehr erforderlich.

Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun verkündet werden. Es tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft, Teile davon bereits zum 1. Januar 2026.

Land stellt multiprofessionelle Fachkräfte ein

Oldenburg: Multiprofessionelle Fachkräfte stärken die pädagogische Arbeit an Regionalen Schulen und Gesamtschulen

Schwerin – Zum 1. Januar 2026 stellt das Land weitere 29 multiprofessionelle Fachkräfte (mpF) ein. Die Ausschreibung für die ersten Schulen läuft bis zum 24. Oktober 2025. Multiprofessionelle Fachkräfte arbeiten innerhalb ihrer Tätigkeit als Lehrkraft sowie gleichzeitig als unterstützende pädagogische Fachkraft und sollen insbesondere in „Flexiblen Lerngruppen“, ein weiteres Angebot für Kinder und Jugendliche, denen die Bewältigung des Schullalltags schwerfällt, eingesetzt werden.

„Mit den multiprofessionellen Fachkräften stärken wir die pädagogische Arbeit an unseren Regionalen Schulen und Gesamtschulen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Weil die Klassen heterogener geworden sind, erweitern wir die pädagogischen Ressourcen. Mit dem Einsatz der multiprofessionellen Fachkräfte setzen wir auch weiterhin die Inklusionsstrategie des Landes um“, so Oldenburg.

In „Flexible Lerngruppen“ erhalten psychisch sowie sozial und emotional belastete und beeinträchtigte Schülerinnen und Schülern individuelle Lern- und Förderangebote in kleinen, altersübergreifenden Gruppen. Bei ihrem Einsatz in „Flexiblen Lerngruppen“ nehmen multiprofessionelle Fachkräfte unter anderem folgende Aufgaben wahr:

  • Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von pädagogischen, sonderpädagogischen und sozialpädagogischen Maßnahmen,
  • eigenverantwortliche Durchführung von Einzel- und Gruppenförderung von Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft,
  • Mitgestaltung von Unterrichtsinhalten und Projekten unter Anleitung der verantwortlichen Lehrkraft,
  • eigenständige Vorbereitung und Dokumentation der Tätigkeit,
  • Mitwirkung bei der Beratung der Erziehungsberechtigten,
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Berichten, Beurteilungen, Förderplänen und Zeugnissen,
  • Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung unterrichtsbegleitender Maßnahmen und anderen schulische Veranstaltungen,
  • Mitwirkung bei der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen schulischen, sozialen und medizinischen Trägern sowie anderen Einrichtungen.

Das Lehrerbildungsgesetz ermöglicht Modellversuche mit Qualifizierungsangeboten für Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die zu einer höheren Unterrichtsabsicherung führen. Zum 1. Januar 2025 stellte das Land erstmals multiprofessionelle Fachkräfte ein. Die Ausbildung der multiprofessionellen Fachkräfte ist in die bereits bestehende Seiteneinstiegsqualifizierung integriert. Auf die Tätigkeit als mpF werden die Fachkräfte in der berufsbegleitenden Qualifizierung intensiv vorbereitet.

Sie durchlaufen die Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) und die Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR). Die Ausbildung erstreckt sich über vier Jahre. Nach Abschluss der Qualifizierung und dem Nachweis der hauptberuflichen Lehrtätigkeit erhalten multiprofessionelle Fachkräfte eine Lehrbefähigung.

Bewerben können sich Personen, die laut Kindertagesförderungsgesetz (§ 2 Absatz 7 Nummer 1 bis 10) eine Qualifikation als pädagogische Fachkraft vorweisen können. Darüber hinaus können sich Fachkräfte mit mindestens einem staatlich anerkannten Abschluss bewerben, wenn die pädagogische Eignung durch einschlägige Berufstätigkeit oder anderweitige Qualifikationen nachgewiesen werden kann.

Weitere Informationen und Bewerbung: www.lehrer-in-mv.de/paedagogisches-personal/mpf

Länder billigen „Bau-Turbo“

Berlin – Der sogenannte „Bau-Turbo“ hat am 17. Oktober 2025 den Bundesrat passiert. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung möchte die Bundesregierung den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen.

Künftig können Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zulassen – allerdings nur, wenn das Vorhaben mit öffentlichen Belangen vereinbar ist und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben.

Zudem erweitert das Gesetz die Möglichkeiten, zugunsten des Wohnungsbaus von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen. Auch außerhalb von Bebauungsplangebieten kann es Ausnahmen von der Vorgabe geben, dass sich Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen müssen. Dazu ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich – sie gilt jedoch automatisch als erteilt, wenn die Kommune innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung nicht widerspricht.

Das Gesetz erleichtert außerdem die Genehmigung von Bauprojekten im Außenbereich, die der Herstellung oder Lagerung von Munition, Sprengstoffen und deren Vorprodukten dienen – sofern diese für die Einsatzfähigkeit und Versorgungssicherheit der Bundeswehr erforderlich sind.

Nach der Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Jetzt Anträge zur Tierheim-Förderung bis 30. März stellen

Schwerin – Bis zum 30. März können Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren sowie kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, Anträge auf Förderung stellen. Im Anschluss beginnt das Auswahlverfahren. Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrechterhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

„Aufgrund regelmäßiger Besuche kenne ich den Zustand der Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern und weiß um die Notwendigkeit von dringenden Investitionen. Daher setze ich mich für eine kontinuierliche Unterstützung aus dem Landeshaushalt ein. Auch für den nächsten Doppelhaushalt wurden entsprechende Mittel angemeldet.

Denn Ehrenamt und Tierschutz sind unverzichtbare Säulen einer solidarischen und verantwortungsvollen Gesellschaft. Ich danke allen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die die Situation vor Ort Tag und Nacht mit vollem Arbeitseinsatz und mit viel Herzblut meistern“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, welche über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Geschlossene Verträge über die Unterbringung von Fundtieren o. ä. mit Kommunen sind bei dem Auswahlverfahren hilfreich.

Wer wird gefördert?

Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“. Tierheime im Sinne dieser Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

 Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
  • Verbesserung der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

 Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Informationen, Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Verfügung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/tierheime/

Die Antragsstellung für mehrere Projekte ist möglich, wobei je nach Antragslage zunächst nur ein Förderantrag pro Antragssteller berücksichtigt werden kann. Das LFI steht beratend und unterstützend zur Verfügung.

Leistungen der Schülerinnen und Schüler über Bundesdurchschnitt

Oldenburg: Weiter die Kernkompetenzen der Kinder und Jugendlichen stärken

Schwerin – Der IQB-Bildungstrend verzeichnet einen deutlichen Rückgang in den erreichten mathematischen und naturwissenschaftlichen Kompetenzen in allen Bundesländern. Getestet wurden im vergangenen Jahr Jugendliche der 9. Klassen in den Fächern Biologie, Chemie, Physik und Mathematik an allgemein bildenden Schulen in den 16 Bundesländern.

„Zwar liegen die Kompetenzmittelwerte der Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern über dem bundesweiten Durchschnitt, aber die Gesamtanalyse darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kompetenzen der Jugendlichen insgesamt sinken. Wir müssen weitere Anstrengungen unternehmen, um diese Fächer zu stärken und die Kompetenzen der Schülerinnen und Schülern zu erhöhen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern setzt auf die Stärkung der Kernkompetenzen. „Wir legen das Fundament durch neue Stundentafeln, also mehr Deutsch- und Mathematikunterricht, sowie frühzeitige Leseförderung mit dem Leseband. Gleichzeitig investieren wir in digitale Bildung und eine zeitgemäße naturwissenschaftliche Bildung, damit unsere Schülerinnen und Schüler gut vorbereitet sind -auf Berufsausbildung und weitere Bildungswege“, so Oldenburg.

Die Maßnahmen des Landes zielen darauf ab, langfristig Kernkompetenzen zu stärken und Lernwege transparent zu gestalten:

  • Mehr Zeit für Kernfächer: Mecklenburg-Vorpommern stärkt die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache.
  • Früherer Chemieunterricht: Der Unterricht im Fach Chemie beginnt bereits ab der siebten Klasse.
  • Leseband eingeführt: Maßnahme zur frühen Leseförderung und Lesekompetenz in der Grundschule.
  • Überarbeitung der Rahmenpläne und Fortbildungen: Zur Verbesserung der Bildung in Mathematik und Naturwissenschaften wurden Rahmenpläne überarbeitet und umfangreiche Lehrkräftefortbildungen wurden angeboten.
  • Begleitung der Übergänge: LEO.MV – Die Untersuchungen zur Lernausgangslage für die Jahrgangsstufen 5 und 7 in Mathematik, Deutsch und Englisch unterstützen Übergänge und individuelle Lernwege.

Der IQB-Bildungstrend 2024 wird durch das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen im Auftrag der Kultusministerkonferenz erstellt und wurde in Berlin auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Bundesbildungsministerin Karin Prien sprach sich dort für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus.

Bereits im Dezember wird ein Fahrplan zum weiteren Vorgehen auf Bundesebene veröffentlicht. Die Bildungsministerin und Präsidentin der Bildungsministerkonferenz Simone Oldenburg sagte dazu: „Hier müssen die Ursachen gründlich analysiert werden. Fakt ist aber auch, dass eingeleitete Maßnahmen auch Zeit brauchen zu wirken.“

Ausbruch der Vogelgrippe

Ämter Mecklenburgische Kleinseenplatte und Röbel-Müritz betroffen 

Rechlin – In einem Geflügelbestand in der Gemeinde Rechlin wurde das hochpathogene aviäre Influenza-A Virus, Subtyp H5N1 durch virologische Untersuchung nachgewiesen. Damit wurde am 16.10.2025 der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte amtlich festgestellt. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zeigt sich besorgt:

„Das Krankheitsgeschehen erfolgt zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Vogelzuges und zeigt, dass die Vogelgrippe längst endemisch ist. Zwar schwankt die Zahl der Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen saisonal, doch ist das Virus mittlerweile ständig und überall aktiv. Dafür spricht, dass wir Ausbrüche auch in anderen Teilen Deutschlands zur Kenntnis nehmen müssen. Jeder professionelle Geflügelhalter weiß nun eigentlich, was zu tun ist. Dennoch rate ich, zu überlegen, ob es vielleicht sinnvoll ist, Tiere, die für das Weihnachtsgeschäft vorgesehen waren, vorsorglich zu schlachten und so den wirtschaftlichen Schaden möglichst gering zu halten.“

Auf Grundlage der Feststellung wurden durch den Landkreis alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften festgesetzt.

Die Maßnahmen bestehen unter anderem in der Einrichtung einer Schutzzone von 3 Kilometern und einer Überwachungszone von 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Diese Maßnahme wurde umgehend vom Veterinäramt des LK MSE umgesetzt.

In der Schutzzone befinden sich 48 Tierhalter mit ca. 600 Stück Geflügel, dabei handelt es sich ausschließlich um Privathaltungen. Die dort gehaltenen Tiere müssen nun aufgestallt werden, darüber hinaus müssen strenge Hygieneauflagen umgesetzt werden.

In der Überwachungszone befinden sich insgesamt 450 Halter mit 400.000 Stück Geflügel, darunter sind 12 Anlagen mit je über 5.000 Stück Geflügel, deren Tierhalter nun aufgefordert sind, ihre Tiere, sofern nicht schon geschehen, beim Veterinäramt anzumelden und genau zu beobachten. Sollten die Tiere verenden oder Symptome wie verminderte Legeleistung, Durchfall oder Atemnot zeigen muss umgehend das Veterinäramt informiert werden.

Geflügel, Fleisch und Eier dürfen nicht in sowie aus den Restriktionsgebieten verbracht werden. Auf der Internetseite des Landkreises (www.lk-seenplatte.de) ist die entsprechende Allgemeinverfügung unter dem Reiter „Tierseuchen“ bekannt gemacht worden. Dort finden Sie ebenfalls eine Karte, auf der Schutz- und Überwachungszone eingetragen sind.

Neben den Sperrmaßnahmen werden auch epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Es wurde zudem ein Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen im Landkreis mit 5000 und mehr Tieren ausgesprochen. Dieses soll helfen, das Eintragsrisiko des Geflügelpestvirus in die Anlagen zu minimieren, denn in den letzten Tagen kam es vermehrt zu Wildvogelansammlungen, insbesondere von Kranichen.

Auch die Kleinsthalter im gesamten Kreisgebiet sind aufgefordert Ihre Tiere von Wildvögeln fern zu halten, die Tiere im Stall zu füttern und zu tränken, sowie eventuell vorhandene Teiche auszuzäunen.

Alle weiteren Biosicherheitsmaßnahmen sind dabei selbstverständlich nicht zu vernachlässigen.