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Berufsschulcampus Stralsund erhält Förderung

Staatssekretärin Ines Jesse: „Wir stärken unsere Wirtschaft. Moderne Ausbildungsbedingungen sind die Grundlage für die Fachkräfte von morgen.“

Stralsund – Mit der feierlichen Grundsteinlegung für den Neubau des Hauses IV des Berufsschulcampus Vorpommern-Rügen ist heute ein wichtiger Meilenstein für die berufliche Bildung in Mecklenburg-Vorpommern erreicht worden. Wirtschaftsstaatssekretärin Ines Jesse hat vor Ort einen Zuwendungsbescheid über rund 30,1 Millionen Euro für den ersten Bauabschnitt des Projekts übergeben. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Ines Jesse: „Mit dem neuen Berufsschulcampus investieren wir in die Zukunft der jungen Menschen und in die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes. Wir stärken unsere Wirtschaft. Moderne Ausbildungsbedingungen sind die Grundlage dafür, dass Unternehmen auch künftig gut ausgebildete Fachkräfte finden. Gerade angesichts der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung in der Region mit Investitionen in den Häfen, in der Offshore-Windenergie und in neue Industrieansiedlungen ist das ein entscheidender Standortfaktor.“

Der Landkreis Vorpommern-Rügen bündelt mit dem Berufsschulcampus künftig die bislang auf drei Standorte in Stralsund verteilten beruflichen Schulen an einem zentralen Standort. Dort werden perspektivisch rund 1.200 Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Technik und Handwerk, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen sowie am Fachgymnasium lernen. Durch die Zusammenführung entstehen moderne Lernbedingungen, kürzere Wege und bessere Möglichkeiten für die Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen.

Der erste Bauabschnitt umfasst die Sanierung des Hauses II (ehemaliges Haus der Wirtschaft) sowie den Neubau des Hauses IV. Die förderfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 33,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben mit rund 30,1 Millionen Euro und übernimmt damit 90 Prozent der förderfähigen Kosten. „Die Landesregierung hat die Modernisierung beruflicher Bildungsstätten zu einem Schwerpunkt ihrer Wirtschaftspolitik gemacht. Gute Ausbildungsorte sind eine Investition in die Zukunft unseres Landes. Deshalb unterstützen wir Kommunen und Träger dabei, ihre Bildungsinfrastruktur zukunftsfähig aufzustellen“, betonte Jesse.

Allein in der laufenden Legislaturperiode hat das Wirtschaftsministerium bereits 28 Vorhaben zur Modernisierung beruflicher Bildungsstätten mit insgesamt rund 128 Millionen Euro unterstützt, zum Beispiel in Rostock, Schwerin, Greifswald, Neustrelitz und Ludwigslust.

Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung beschlossen

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat gestern den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Kernstück des Gesetzes ist die zeit- und systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses für den Tarifvertrag der Länder (TV-L) vom 14. Februar 2026 auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes.

Dies bedeutet eine Anhebung der Besoldung und Versorgung

  • zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, sowie die Anwärterbezüge um 60 Euro,
  • zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent sowie die Anwärterbezüge um weitere 60 Euro und
  • zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent sowie die Anwärterbezüge um weitere 30 Euro.

Die Anpassung umfasst neben dem Grundgehalt und den Familienzuschlägen auch die Stellenzulagen sowie erstmals sämtliche Erschwerniszulagen. Hiervon profitieren insbesondere die Einsatzkräfte bei Polizei, Justiz und Feuerwehr.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärt: „Mit der gestrigen Entscheidung sorgt der Landtag für Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Die Beschäftigten können sich darauf verlassen, dass das Tarifergebnis zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen wird. Damit setzen wir ein wichtiges Signal der Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten unseres Landes.“

Bereits nach der Beschlussfassung der Landesregierung über den Gesetzentwurf im April hatte das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung durch einen Abschlagserlass die Auszahlung der erhöhten Bezüge veranlasst. Dadurch konnten sie bereits mit den Bezügen für Juni ausgezahlt werden. Diese Zahlungen standen unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag und sind durch den aktuellen Beschluss bestätigt worden.

Das Gesetz enthält noch keine Umsetzung der neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.). Die Entscheidung des Gerichts hat die Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Alimentation in wesentlichen Punkten weiterentwickelt und macht umfangreiche rechtliche und finanzielle Prüfungen sowie die Entwicklung verschiedener Umsetzungsvarianten erforderlich.

Eine sachgerechte Beratung und Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzentwurfs vor den Landtagswahlen im September wäre nicht mehr möglich gewesen. Die Landesregierung hat sich deshalb bewusst dafür entschieden, die Übernahme des Tarifergebnisses vorzuziehen, damit die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter die vereinbarten Besoldungserhöhungen ohne weitere Verzögerung erhalten konnten.

Minister Dr. Heiko Geue bekräftigt: „Für mich steht außer Frage, dass Mecklenburg-Vorpommern eine verfassungsgemäße Besoldung gewährleisten muss. Das habe ich bereits im März deutlich gemacht und daran hat sich nichts geändert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verlangt eine sorgfältige und rechtssichere Umsetzung. Dieser Anspruch lässt sich nur mit der erforderlichen Gründlichkeit erfüllen. Die meisten Bundesländer brauchen dafür noch Zeit.“

Zur Vorbereitung einer gesetzlichen Neuregelung steht das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung in einem Besoldungsdialog mit dem Landesrechnungshof, den Gewerkschaften und dem Richterbund über unterschiedliche Umsetzungsvarianten. Dabei werden verschiedene Modelle fachlich bewertet und ihre finanziellen sowie rechtlichen Auswirkungen geprüft. Parallel werden die bisher vorliegenden Besoldungsgesetze anderer Bundesländer und des Bundes ausgewertet und diskutiert. Der überwiegende Teil der Bundesländer hat noch keine Ergebnisse vorgelegt. Eine abschließende Entscheidung über den künftigen Regelungsansatz muss der neuen Landesregierung und dem neu gewählten Landtag in Mecklenburg-Vorpommern vorbehalten bleiben.

Silber für Gemeinde Rühn im Bundes-Dorfwettbewerb

Rühn – Die Gemeinde Rühn aus dem Landkreis Rostock vertrat als Siegerin des 12. Landeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ das Land Mecklenburg-Vorpommern im 28. Bundeswettbewerb des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). In diesem hat es jetzt eine Silbermedaille errungen.

„Ich beglückwünsche die Gemeinde Rühn und ihre Bürgerinnen und Bürger zu ihrem nächsten Erfolg. Das Silber im Bundeswettbewerb erhellt die Goldmedaillen Rühns im Europäischen und Landes-Dorfwettbewerb. Das Erringen von zwei Goldmedaillen und einer Silbermedaille binnen eines knappen Jahres stellt eine beispielgebende Leistung dar“, so Minister Dr. Till Backhaus, zuständig für die ländlichen Räume in MV.

Die Gemeinde überzeugte im gesamten Wettbewerb über alle Stufen, unter anderem mit ihrer aktiven und sozialen Dorfgemeinschaft sowie mit ihren ortsbildprägenden baulichen Anlagen.

Die Gemeinde Rühn wurde zudem für das Kloster als wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leuchtturm im Dorf mit einem von sechs Sonderpreisen, die mit je 3.000 Euro dotiert sind, für besondere Leistungen ausgezeichnet.

Der Minister ergänzt „Ich bin mir ganz sicher, dass die Leistung der Gemeinde Rühn und ihre Erfolge keiner Gemeinde im Land verborgen geblieben sind. Das kann nur Gutes für den schon zum Jahreswechsel beginnenden 13. Landeswettbewerb ´Unser Dorf hat Zukunft´ bedeuten. Ich appelliere an alle aktiven Bürgerinnen und Bürger in unseren Dörfern und Gemeinden, gemeinsam mit ihrer Kommunalverwaltung auf ihre Landkreise zuzugehen und an deren Wettbewerben vor dem 13. Landeswettbewerb teilzunehmen. Je größer die Starterzahl in den Kreiswettbewerben ist, desto mehr Teilnehmer können die Kreise in den Landeswettbewerb und das Land in den Bundeswettbewerb entsenden.“

Die aus rund 1.200 Teilnehmerdörfern ausgewählten 26 Sieger der Landeswettbewerbe haben sich im Bundesentscheid nochmals einer Fachjury präsentiert. Acht Dörfer wurden mit Gold ausgezeichnet. Sie konnten mit herausragendem bürgerschaftlichem Engagement, vorbildlichen Ideen und innovativen Konzepten überzeugen und zeigen, wie sie ihre Dörfer zukunfts- und widerstandsfähig entwickeln. Sie erhalten ein Preisgeld von jeweils 15.000 Euro. Darüber hinaus wurden zwölf Dörfer mit Silber (10.000 Euro Preisgeld) und sechs Dörfer mit Bronze (5.000 Euro Preisgeld) geehrt.

Recht auf Ganztagsbetreuung und bessere Betreuungsschlüssel

Oldenburg: Die KiföG-Änderung ist ein starkes Zeichen für starke Kinder

Schwerin – Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 haben Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und damit auf einen Hortplatz. Der Anspruch gilt zunächst für Schülerinnen und Schüler in der ersten Klasse und wird in den folgenden Schuljahren um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet. Mit der Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes hat der Landtag dafür die Weichen gestellt. Außerdem sieht die KiföG-Novelle kleinere Gruppen in Krippe und Hort vor. Ab Januar 2027 betreut und fördert eine Fachkraft in der Krippe durchschnittlich fünf Kinder (bislang 1:6), im Hort sind es ab August 2027 im Durchschnitt 21 Kinder (bislang 1:22). Das Land stellt für diese Qualitätsverbesserung pro Jahr mehr als 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Bildungsministerin Simone Oldenburg bezeichnete die KiföG-Änderung als starkes Zeichen für starke Kinder: „Mit diesem Gesetz setzen wir den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung um und schaffen ein unkompliziertes und bürokratiearmes Verfahren. Eltern sollen sich nicht mit Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitszeitnachweisen oder umfangreichen Anträgen beschäftigen müssen. Künftig genügt die Bedarfsanzeige, um den gesetzlichen Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung wahrzunehmen.“

Nach den Worten der Ministerin geht Mecklenburg-Vorpommern gleichzeitig weit über die bundesgesetzlichen Vorgaben hinaus. „Wir belassen es nicht beim Rechtsanspruch von 40 Stunden. Familien, die einen höheren Betreuungsumfang benötigen, können auch künftig einen 50-Stunden-Vertrag beantragen. Damit erhalten Eltern die notwendige Flexibilität, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren“, sagte Oldenburg.

Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist die engere Verzahnung von Grundschule und Hort. „Ganztagsbetreuung gelingt dann besonders gut, wenn Schule und Hort gemeinsam arbeiten. Die gemeinsame Nutzung von Räumen eröffnet neue Bildungsangebote und stärkt die Zusammenarbeit mit Sportvereinen, Feuerwehren, Jugendclubs oder anderen Partnern vor Ort.“

Zur besseren Abstimmung zwischen Schule, Hort und Eltern werden künftig Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren eingesetzt. „Sie sorgen für einen gelungenen Übergang zwischen Unterricht und Hort und begleiten die Bildungsbiografie der Kinder. Für diese Aufgabe stellt das Land den Hortträgern ab dem kommenden Schuljahr insgesamt 28 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärte die Ministerin.

Ein zentrales Anliegen der Novelle ist außerdem die Verbesserung der Betreuungsqualität in Krippe und Hort. „Kleinere Gruppen bedeuten mehr Zeit für jedes einzelne Kind. Deshalb verbessern wir das Fachkraft-Kind-Verhältnis in der Krippe und auch im Hort. Das ist ein enormer finanzieller Kraftaufwand für das Land. Aber er ist dringend notwendig. Bei der Umsetzung schaffen wir verlässliche Übergangsfristen, damit Kommunen und Träger ausreichend Zeit haben, zusätzliches Personal zu gewinnen und die notwendigen organisatorischen Anpassungen vorzunehmen“, sagte Oldenburg.

Mit Blick auf sinkende Kinderzahlen unterstrich die Bildungsministerin, dass die Qualitätsverbesserungen zugleich Beschäftigungsperspektiven für pädagogische Fachkräfte eröffnen. „Durch das bessere Fachkraft-Kind-Verhältnis werden landesweit etwa 1.500 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher benötigt. Gleichzeitig entwickeln wir gemeinsam mit Kommunen, Trägern, Gewerkschaften und der Arbeitsagentur Perspektiven für Beschäftigte, damit Fachkräfte den Einrichtungen erhalten bleiben.“

Auch Familien von Kindern mit Behinderungen werden entlastet. „Künftig ist der Hort für alle Kinder vollständig beitragsfrei. Dass der Hortbesuch als Teilhabe an Bildung endlich anerkannt wird und Eltern dadurch keine zusätzlichen Kosten mehr tragen müssen, ist ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit.“

Bei der Einführung des Rechtsanspruchs sieht die Ministerin Mecklenburg-Vorpommern gut aufgestellt: „Heute gibt es bereits 51.000 Hortplätze. Bis 2028 entstehen zusätzlich 2.000 neue Plätze, weitere 2.000 Plätze werden in Stand gesetzt. Damit stellen wir sicher, dass jedes Kind nicht nur einen Platz im Kindergarten, sondern auch im Hort erhält.“

M-V hat 1. Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet

Landtag beschließt umfassendes Modernisierungspaket für schnellere Verfahren und weniger Bürokratie.

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat das Erste Gesetz zur Bürokratieentlastung beschlossen. Mit dem ressortübergreifenden Gesetz setzt die Landesregierung einen zentralen Baustein der föderalen Modernisierungsagenda um: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und ein Staat, der für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen als verlässlicher Partner funktioniert.

„Die Wirtschaft in unserem Land, aber auch die Menschen erwarten zurecht, das Bürokratie abgebaut wird. Mit dem ersten Bürokratieabbaugesetz schaffen wir an vielen Stellen überflüssige Regelungen ab. Meine Erwartung ist, dass auch die Bundesregierung weitere Maßnahmen auf den Weg bringt, um die Wirtschaft anzukurbeln, Bürokratie abzubauen und die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen zu entlasten“, sagt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärt: „Mit dem heute verabschiedeten Gesetz bauen wir mehr Bürokratie ab, als jede Landesregierung bisher. Davon profitieren Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung gleichermaßen.“

Das Gesetz schafft dort Erleichterungen, wo Bürokratie im Alltag spürbar ist. Künftig wird in zahlreichen Verfahren die Textform anstelle der Schriftform ausreichen, Beglaubigungen und Originalunterlagen werden vielfach entbehrlich und öffentliche Bekanntmachungen sowie Planunterlagen grundsätzlich digital veröffentlicht. Gleichzeitig werden zahlreiche Berichts- und Dokumentationspflichten gestrichen oder reduziert und Genehmigungsverfahren durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion in geeigneten Bereichen beschleunigt.

Minister Dr. Geue betonte zudem in seiner Rede, dass das Gesetz keinen Schlusspunkt beim Bürokratieabbau bildet: „Die Modernisierung der Verwaltung ist ein fortlaufender Prozess. Wenn wir dazu das Mandat bekommen, werden wir mit einem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz weiter Bürokratie abbauen, mit mehr Praxischecks und Reallaboren, mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz in Verwaltungsprozessen sowie mit unserem Engagement auf Bundes- und EU-Ebene für den Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten. Unser Ziel bleibt eine schnellere, bürgernähere und wirtschaftsfreundliche Verwaltung. Mit dem Motto: keine Digitalisierung ohne Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau.“

Landesausführungsgesetz des Gewalthilfegesetzes beschlossen

Justizministerin Bernhardt: „Wir verbessern den Schutz vor Gewalt.“ / Der Landtag von MV beschließt das Landesausführungsgesetz des Gewalthilfegesetzes und wird über die Landesstrategie informiert.

Schwerin – „Es ist ein wichtiger Tag für einen verbesserten Schutz vor Gewalt, vor allem für Frauen und Mädchen. Der Landtag hat heute das Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz beschlossen. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass Frauenschutzhäuser und das Beratungs- und Hilfenetz ab dem kommenden Jahr auf den Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ab dem 1. Januar 2032 vorbereitet werden. Denn das Gewalthilfegesetz des Bundes verpflichtet die Länder ab dem 1. Januar 2027, ein ausreichendes, niedrigschwelliges, fachliches und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bereitzustellen.

Parallel zum Beschluss des Ausführungsgesetzes haben wir in Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Meilenstein gesetzt. Denn mit der Landesstrategie haben wir erstmals eine ressortübergreifende Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt. Beides sind zentrale Maßnahmen unseres Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms“, erklärte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss des Landtags MV zum TOP6, DrS 8/6580 und DrS 8/6715 sowie zur Beratung zur DrS 8/6669.

„Gleichstellung erschöpft sich nicht in Leitbildern oder Programmen auf dem Papier. Gleichstellung bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Gleichstellung bedeutet, Frauen wirksam zu schützen. Gleichstellung bedeutet, politische Ziele in konkretes staatliches Handeln zu übersetzen. Wir als Landesregierung setzen einen besonderen Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kindern. Gewalt gegen Frauen ist kein Randproblem, sondern eine der schwersten Verletzungen von Menschenrechten. Sie betrifft unser Land jeden Tag.

Allein im vergangenen Jahr wurden im Beratungs- und Hilfenetz Mecklenburg-Vorpommerns mehr als 7.000 erwachsene Betroffene erfasst, davon fast 6.200 Frauen. Gleichzeitig waren mehr als 6.100 Kinder und Jugendliche von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen oder mitbetroffen. Das zeigt: Es braucht einen Staat, der Schutz nicht dem Zufall überlässt“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Mit dem Gewalthilfegesetz des Bundes wurde erstmals ein verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen. Mit dem Ausführungsgesetz setzen wir für Mecklenburg-Vorpommern diesen Auftrag um. Wir sind damit eines der ersten Bundesländer. Das ist auch den Abgeordneten des Landtags zu verdanken, die ein zügiges parlamentarisches Verfahren ermöglicht haben. Nun können wir sieben Schutz- und Beratungsregionen schaffen. Wir stärken die wohnortnahe Versorgung und sorgen für klare Zuständigkeiten. Dafür erarbeiten wir nun eine Entwicklungsplanung und ein tragfähiges Finanzierungskonzept zusammen mit den Ressorts, Kommunen und Trägern“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

„Ebenso wichtig ist aber die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Sie löst damit den Dritten Landesaktionsplan gegen häusliche und sexualisierte Gewalt und setzt die Vorgaben der Istanbul-Konvention, die seit 2018 in Deutschland gilt, um. Dabei bündelt sie Prävention, Schutz und Intervention in einem gemeinsamen Ansatz. Sie macht deutlich, dass Gewaltschutz nicht erst dann beginnt, wenn die Polizei gerufen wird. Gewaltschutz beginnt deutlich früher. Die Strategie beschreibt über alle Ressorts hinweg konkrete Maßnahmen. Dabei geht es um die Sensibilisierung von Fachkräften. Es geht um gute Schutzkonzepte in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Vereinen.

Die Landesstrategie schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen, mit dem wir die Istanbul-Konvention dauerhaft und systematisch in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen. Gleichstellung zeigt sich dort, wo Frauen Schutz finden und Kinder Sicherheit erfahren, wo der Staat Verantwortung übernimmt. Genau dafür stehen das Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz und die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Entscheidend ist, Frauen und ihre Kinder besser vor Gewalt zu schützen“, erklärte Ministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Schwerin – Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat heute den Gesetzesentwurf des Innenministeriums für ein neues Landeskatastrophenschutzgesetz (LKSG MV) verabschiedet. Mit diesem modernen Rechtsrahmen legt das Land den Grundstein für einen leistungsfähigen und zukunftsorientierten Katastrophenschutz und stärkt die Sicherheit der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Entscheidung des Landtages ist ein starkes Signal für die Sicherheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissen, neue Risikolagen sowie veränderte Anforderungen an den Bevölkerungsschutz machen eine zeitgemäße gesetzliche Grundlage erforderlich“, erklärte Innenminister Christian Pegel und:

„Das neue Gesetz stärkt die Vorsorge, verbessert die Führungs- und Kommunikationsstrukturen und erhöht die Einsatzfähigkeit aller beteiligten Akteure. Damit machen wir jetzt einen großen Schritt nach vorne – für eine noch effektivere Vorsorge, eine bessere Koordination im Krisenfall und den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor Gefahrenlagen aller Art.“

Das Landeskatastrophenschutzgesetz wurde umfassend neu strukturiert und inhaltlich weiterentwickelt. Es setzt insbesondere auf mehr Flexibilität, bessere Koordination und eine stärkere Vorsorge. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren mit Krisen haben die bestehenden Strukturen auf die Probe gestellt und aufgezeigt, in welcher Form diese weiterentwickelt werden müssen. Das Gesetz stärkt daher Warnung, Führung, Koordination und Vorsorge und vereinfacht bestehende Abläufe.

„So können neue Landeseinheiten künftig schneller aufgestellt und ereignisbezogene Einrichtungen unkompliziert eingebunden werden – immer orientiert an der konkreten Lage vor Ort“, erläutert der Minister und betont: „Vorbeugen ist besser als heilen – das gilt auch im Katastrophenschutz. Durch dieses Gesetz werden Risiken bereits im Vorfeld erkannt und minimiert. Nur so können wir Leben retten und Schäden begrenzen.“

Erstmals wird ein landesweites Krisenreaktionsmanagement festgelegt. Der neue Krisenbegriff ermöglicht es, bereits bei drohenden oder langanhaltenden Lagen – etwa bei Pandemien, Energieengpässen oder Angriffen auf kritische Infrastrukturen – strukturiert zu handeln, ohne den Eintritt einer Katastrophe abwarten zu müssen. Einheitliche Führungsstrukturen, feste Kontaktstellen und die Verstetigung der KRITIS-Koordinierungsstelle erhöhen dabei die Übersicht und die Handlungsfähigkeit. Das Gesetz legt nun klare Regeln fest, wer wann Verantwortung trägt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung wird landesweit einheitlich geregelt. Spontanhelfende werden erstmals klar definiert und von den originären Kräften des Katastrophenschutzes abgegrenzt. Dies ist eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit.

Darüber hinaus wird die Eigenvorsorge der Bevölkerung gestärkt, ein Katastrophenvoralarm eingeführt, die Datenschutzregelungen modernisiert und die Beschaffung von Fahrzeugen sowie Großgeräten künftig effizienter per Verordnung geregelt.

„Dieses Gesetz stärkt die Resilienz Mecklenburg-Vorpommerns nachhaltig. Es erhöht die Sicherheit der Menschen und würdigt zugleich die herausragende Bedeutung unserer – überwiegend ehrenamtlich tätigen – Einsatzkräfte. Ihr Engagement ist das Rückgrat unseres Katastrophenschutzes. Doch Katastrophenschutz ist keine Einbahnstraße. Er gelingt nur gemeinsam – mit dem Staat, mit den Kommunen und mit der Bevölkerung. Jeder kann einen Beitrag leisten, und wir geben hierfür die passenden Werkzeuge an die Hand“, so Innenminister Christian Pegel abschließend.

Neues Personalvertretungsgesetz

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur umfassenden Novellierung des Personalvertretungsgesetzes zugestimmt. Mit der Neufassung wird das seit 1993 geltende Recht modernisiert und an aktuelle rechtliche, gesellschaftliche und arbeitsorganisatorische Entwicklungen angepasst.

„Mit dem heutigen Beschluss machen wir das Personalvertretungsrecht wieder anschlussfähig an die Realität der Verwaltung. Klare Zuständigkeiten, transparente Verfahren und verlässliche Beteiligungsrechte sorgen dafür, dass Entscheidungen nachvollziehbarer und tragfähiger werden“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

Die Novellierung setzt zentrale Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung um und reagiert auf veränderte Arbeitsbedingungen, die beispielsweise durch flexible Arbeitszeiten, neue Arbeitsformen und die fortschreitende Digitalisierung bedingt sind. Gleichzeitig stärkt sie die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie Gleichstellungsbelange.

Personalräte können sich künftig grundsätzlich mit allen innerdienstlichen Angelegenheiten befassen, wobei sie sich an bewährten Regelungen anderer norddeutscher Länder orientieren. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalräten weiterentwickelt. Neu ist auch die ressortübergreifende Mitbestimmung, um die Interessen der Beschäftigten auch über Ressortgrenzen hinweg wirksam zu berücksichtigen.

„Uns war wichtig, die Mitbestimmung nicht nur zu bewahren, sondern auch gezielt weiterzuentwickeln. Die Einführung ressortübergreifender Beteiligung ermöglicht es, landesweite Veränderungen effizient und einheitlich zu gestalten – zum Vorteil der Beschäftigten wie auch der Verwaltung“, so der Minister weiter.

Die Arbeit der Personalräte soll an moderne Arbeitsweisen angepasst werden. Daher wird es in Zukunft möglich sein, seine Stimme bei Personalratswahlen elektronisch abzugeben. Zudem werden erstmals eigene Beteiligungsgremien für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie für Verwaltungsdienst-Anwärterinnen und Anwärter geschaffen. Auch studentische und wissenschaftliche Hilfs-kräfte erhalten klar geregelte Vertretungsrechte.

„Wer früh Verantwortung übernimmt und die Verwaltung aktiv mitgestaltet, identifiziert sich stärker mit seinem Arbeitsplatz. Deshalb stärken wir bewusst die Beteiligungsrechte junger Menschen und schaffen erstmals passgenaue Gremien für Anwärterinnen, Anwärter und Referendarinnen und Referendare“, führt Christian Pegel aus.

Geplant sind Anpassungen bei Freistellungen, neue Vorschriften zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie Maßnahmen zur Vermeidung personalratsloser Zeiten bei Umstrukturierungen. Künftig gibt es in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns – entsprechend vergleichbarer Länderregelungen – nur noch zwei Status-gruppen: Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

„Eine moderne Verwaltung braucht motivierte Beschäftigte und funktionierende Beteiligungsstrukturen. Das neue Personalvertretungsgesetz ist ein wichtiger Baustein, um den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft leistungsfähig, attraktiv und zukunftssicher aufzustellen“, so Innenminister Christian Pegel.