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Interaktives Reanimationstraining BraveBeat

Schwerin – Moderne Technik zieht nun auch in die Ausbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern ein. Für die Entwicklung der App „BraveBeat“, die ein interaktives Reanimationstraining durch den Einsatz von Virtual Reality Technologie ermöglicht, übergab Gesundheitsministerin Stefanie Drese kürzlich einen Zuwendungsbescheid aus dem Bürgerfonds des Landes in Höhe von 50.000 Euro an den Verein NOFiAS (Notfallversorgung im ambulanten Sektor) e.V.

„Der plötzliche Herztod ist die dritthäufigste Todesursache im Land. Nicht selten ereignet sich ein Herz-Kreislauf-Stillstand in der Öffentlichkeit. Dennoch liegt die sogenannte Laienreanimationsquote, also die Zahl die beschreibt, wie häufig umstehende Menschen mit lebensrettenden Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen, nur bei rund 55 Prozent“, erklärte Drese. Auch wenn dieser Wert nach vielen Jahren erstmals wieder stieg, zeige sich, dass noch immer zu viele Menschen zögern, einzugreifen.

„Angst und fehlende Übung können Ursachen hierfür sein, vor allem wenn der letzte Berührungspunkt mit der ersten Hilfe die eigene Führerscheinprüfung war“, unterstrich die Ministerin. „Die Frage ist also, wie wir mehr Menschen animieren können, ihr Wissen regelmäßiger aufzufrischen und damit die Fähigkeit zur Hilfeleistung im Notfall zu erhöhen. Moderne Angebote wie VR-Apps, die noch dazu zielgerichtetes Feedback zur eigenen Leistung geben, können Teil der Lösung sein“, so Drese weiter.

So ermöglicht BraveBeat eine 3D-Darstellung des Herzens in verschiedenen Zuständen (Herzrasen, Herzinfarkt, plötzlicher Herztod) und zeige in Echtzeit nicht nur, wie eine Reanimation funktioniert, sondern auch wie eine richtig ausgeführte Herz-Druck-Massage den Blutfluss reguliert.

„Statt Lernen zum Verstehen wird daraus also Lernen zum Erleben. Das modernisiert Lerninhalte und Didaktik und schafft einen ganz neuen, sicherlich auch emotionaleren, Zugang zum Thema“, erklärte Drese das Ziel der App. Zugleich werden Lernerfolge durch eine sensorbasierte Koppelung an die gängigen Reanimationspuppen sowohl messbar als auch vergleichbar macht. „Es wird also sichtbar, wenn sich die eigene Leistung mit jedem Durchgang verbessert. Das spornt an.“

Die Herz-App ist zudem Bestandteil einer Notfalledukationsmaßnahme, die derzeit in Leuchtturm-Projekten erprobt wird. „Als Flächenland unterstützen wir dieses Modellprojekt, denn gerade bei weiten Anfahrtswegen des Rettungsdienstes zählt jede Minute in der das Herz nicht stillsteht. Wenn wir so also mehr Menschen nicht nur befähigen, sondern auch ermutigen können, im Notfall beherzt einzuschreiten, dann ist das ein echter Gewinn“, so Drese.

Landwirtschaft braucht Planungssicherheit und Innovationsräume

Listow – Anlässlich des Landwirtschaftstages der Volksbanken und Raiffeisenbanken Mecklenburg-Vorpommern in Linstow hat Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Bedeutung verlässlicher Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft betont und vor weitreichenden Kürzungen der EU-Agrarförderung gewarnt.

„Die Landwirtschaft steht derzeit unter erheblichem Druck: sinkende Erzeugerpreise, steigende Betriebsmittelkosten und gleichzeitig hohe Anforderungen beim Klima-, Umwelt- und Tierschutz“, sagte Backhaus. „Gerade deshalb brauchen unsere Betriebe Planungssicherheit und Perspektiven für Investitionen.“

Mit Blick auf die geplante Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und den nächsten EU-Finanzrahmen warnte der Minister vor massiven Einschnitten für Mecklenburg-Vorpommern. Derzeit erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe im Land rund 314 Millionen Euro Direktzahlungen aus der ersten Säule der GAP. Nach den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission könnten künftig jedoch nur noch etwa 151 Millionen Euro zur Verfügung stehen – ein Rückgang von mehr als 50 Prozent.

„Ein solcher Einschnitt würde viele Betriebe in ihrer Liquidität treffen und dringend notwendige Investitionen gefährden. Die GAP muss deshalb ein eigenständiger Politikbereich bleiben und ausreichend finanziert werden“, betonte Backhaus.

Der Minister verwies zugleich auf die besondere Agrarstruktur Mecklenburg-Vorpommerns. Im Land werden rund 1,35 Millionen Hektar landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet, die durchschnittliche Betriebsgröße liegt bei 283 Hektar und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

„Unsere Betriebe sind leistungsfähig und sichern Wertschöpfung im ländlichen Raum. Jeder Arbeitsplatz in der Landwirtschaft schafft zudem sieben weitere Arbeitsplätze entlang der Wertschöpfungskette – von der Landtechnik über die Verarbeitung bis zum Handel“, sagte Backhaus.

Gleichzeitig machte der Minister deutlich, dass die Landwirtschaft vor einem grundlegenden Transformationsprozess steht. Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dürften dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. „Unser Ziel muss eine nachhaltige Produktivitätssteigerung sein – also Fortschritt durch Innovation. Moderne Technologien, Digitalisierung, Robotik oder neue Züchtungsmethoden können dazu beitragen, Ressourcen effizienter zu nutzen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe zu stärken.“

Ein Beispiel für solche Zukunftsfelder sei die Agri-Photovoltaik, also die doppelte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Produktion und Stromerzeugung. „Agri-PV ermöglicht es, erneuerbare Energien auszubauen und gleichzeitig landwirtschaftliche Flächen weiter zu nutzen. Wichtig ist aber: Die Landwirtschaft muss die Hauptfunktion der Fläche bleiben.“

Auch beim Bürokratieabbau sieht Backhaus weiterhin großen Handlungsbedarf: „Unsere Landwirte brauchen mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit und weniger für Dokumentationspflichten. Deshalb setzen wir uns für effizientere Verfahren, weniger Kontrollen und eine bessere digitale Verwaltung ein.“

Der Minister betonte abschließend die zentrale Rolle der Landwirtschaft für Gesellschaft und Wirtschaft: „Landwirtschaft sorgt für Ernährungssicherheit, erhält unsere Kulturlandschaft und schafft Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Eine starke Landwirtschaft ist deshalb ein zentraler Pfeiler für die Zukunft unseres Landes.

Tag der Städtebauförderung

Bauminister: Tag der Städtebauförderung für Leistungsschau der Städte nutzen

Schwerin – Landesbauminister Christian Pegel ruft die Kommunen der Städtebauförderung dazu auf, am 9. Mai öffentlichkeitswirksam zu zeigen, wie sehr die Zentren und Stadtteile mit Hilfe der Förderprogramme an Attraktivität gewonnen haben.

„Die Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung währt nun schon 35 Jahre. In Mecklenburg-Vorpommern haben Bund, Land und Kommunen in dieser Zeit weit über drei Milliarden Euro aus den verschiedenen Programmen investiert. Unsere Städte sind schöner denn je, für Mecklenburger und Vorpommern lebenswert und für Gäste anziehend“, so der Minister.

Der diesjährige Tag der Städtebauförderung wird am 9. Mai 2026 unter dem Motto „Lebendige Orte, starke Gemeinschaften“ gefeiert. Kommunen, die teilnehmen möchten, finden auf der Website des Tags der Städtebauförderung Anregungen für Veranstaltungsformate, Kommunikationsmaterialien und Beispiele aus anderen Kommunen. Zur Online-Anmeldung geht es hier: https://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de/login

Im Jahr 2026 stellt der Bund erstmals 1 Milliarde Euro bereit, die von den Ländern und Kommunen kofinanziert werden. 46 Prozent der Städtebauförderung fließen in ländliche und 54 Prozent in städtische Räume. Bundesweit wurden bisher rund 12.500 Gesamtmaßnahmen in 4.000 Kommunen gefördert. 1 Euro Städtebauförderung generiert durchschnittlich fast 7 Euro private oder öffentliche Bauinvestitionen.

Fördermittel für Bienenzuchtzentrum Bantin

Bantin – Heute erhielt der Landesverband der Imker MV einen Zuwendungsbescheid für das Bienenzuchtzentrum Bantin (BZZ). Er beinhaltet eine institutionelle Förderung in Höhe von 351.700 Euro als Fehlbedarfsfinanzierung für den laufenden Betrieb sowie 30.000 Euro für Investitionen, insbesondere für die Weiterentwicklung der Schleudertechnik.

„Die Biene gehört zu den wichtigsten Nutztieren überhaupt. Sie bestäubt rund 80 Prozent unserer Nutzpflanzen und viele Wildpflanzen. Ohne sie hätten wir buchstäblich nichts zu essen auf dem Teller. Vor dem Hintergrund übt das BZZ eine Schlüsselfunktion aus bei der Aufgabe, den Rückgang der Zahl der Imker sowie der Bienenpopulation zu stoppen bzw. umzukehren. Es ist unverzichtbar, denn es sichert den Rahmen für die Zucht, für Schulungen, Beratungen und für die Ausbildung der Imker in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Bantin.

Geplant ist in 2026 die Erweiterung der aktuellen Schleudertechnik zu einer vollständigen Schleuderstraße. Das soll künftig das Schleudern von ca. 1.500 Kilogramm Honig pro Tag mit einer Arbeitskraft statt mit bisher zwei bis drei Arbeitskräften ermöglichen. Somit wird das Bienenzuchtzentrum weniger abhängig von externen Schleuderkräften, auf die in der Vergangenheit während der Honigsaison zurückgegriffen werden musste. Aktuell sind im Bienenzuchtzentrum Bantin drei Mitarbeiter und zwei Auszubildende beschäftigt.

Das Land unterstützt seit 1993 den Landesverband der Imker MV e.V. institutionell, inzwischen mit insgesamt rund 6,7 Millionen Euro. Mit einer umfassenden Neugestaltung im Jahr 2024 wurde der Bienengarten auf Basis eines neuen Gartenplans weiterentwickelt: Pflege- und Rückschnittmaßnahmen, neue Pflanzungen und gestalterische Elemente haben das Areal aufgewertet.

Bereits in den Jahren 2019/2020 wurde mit Hilfe von LEADER-Mitteln in Höhe von knapp 289.000 Euro sowie weiteren Fördergeldern aus dem Strategiefonds des Landes das sogenannte „Apineum“ errichtet – ein modernes Schulungszentrum mit Seminarräumen, sanitären Anlagen und einem einladenden Besucherbereich. Auch das ehemalige „Honighaus“ wurde integriert und um attraktive Ausstellungsstücke wie ein Modell einer überdimensionalen Bienenkönigin ergänzt.

In Mecklenburg-Vorpommern kümmern sich rund 3.300 Imkerinnen und Imker um etwa 30.000 Bienenvölker. Der Landesimkerverband leistet mit über 1.600 Mitgliedern – darunter rund 20 Prozent Frauen – einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Imkerei, unter anderem durch Projekte an Schulen und die regelmäßig stattfindenden Imkertage.

„Ich wünsche dem Zentrum und allen Aktiven weiterhin viel Erfolg, gute Ernten und starke Völker. Ich danke allen Engagierten vor Ort. Ohne sie wäre Bantin nicht das, was es heute ist: ein Zentrum für Bienenzucht und Bienenforschung – mit Strahlkraft weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus“, so Minister Backhaus abschließend.

Neues Personalvertretungsgesetz: stärkere Beteiligung und Mitbestimmung

Schwerin – Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur umfassenden Novellierung des Personalvertretungsgesetzes beschlossen. Nach mehr als 30 Jahren soll das seit 1993 geltende Gesetz grundlegend modernisiert und an aktuelle rechtliche, gesellschaftliche und arbeitsorganisatorische Entwicklungen angepasst werden.

„Mit der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes schaffen wir ein zeitgemäßes und praxistaugliches Regelwerk für die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert – darauf geben wir jetzt eine klare und zukunftsfähige Antwort“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

Hintergrund der Reform sind unter anderem die Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung sowie veränderte Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeiten, neue Arbeitsformen und die zunehmende Digitalisierung. Auch die bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie die Stärkung von Gleichstellungsfragen standen im Fokus der Überarbeitung.

Der Gesetzentwurf baut auf der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern und einem Eckpunktepapier auf und zielt darauf ab, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zeitgemäß weiterzuentwickeln. Künftig werden die Regelungen zur Mitbestimmung übersichtlicher und klarer gefasst. Personalräte sollen sich grundsätzlich mit allen innerdienstlichen Angelegenheiten befassen können – so, wie es in anderen norddeutschen Ländern bereits üblich ist.

Zugleich wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalräten gestärkt und eine ressortübergreifende Mitbestimmung eingeführt, damit Beschäftigteninteressen auch über Ressortgrenzen hinweg besser berücksichtigt werden können. Dies können Fälle sein wie die Einführung einer elektronischen Akte in der gesamten Landesregierung, so dass nicht mehr in jedem Ministerium einzeln mit dem Personalrat verhandeln muss, Gleiches gilt für landesregierungsweit beabsichtigte Arbeitszeitregelungen oder Home-Office-Regelungen.

Darüber hinaus treibt der Gesetzentwurf die Digitalisierung der Personalratsarbeit voran und stärkt gezielt die Beteiligung junger Beschäftigter. Erstmals werden eigene Beteiligungsgremien für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie für Verwaltungsdienst-Anwärterinnen und Anwärter geschaffen. Auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte erhalten durch spezielle Regelungen eine stärkere und klar geregelte Vertretung.

Darüber hinaus werden die Freistellungsregelungen für Personalratsmitglieder angepasst, neue Vorschriften zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf aufgenommen und Maßnahmen zur Vermeidung personalratsloser Zeiten bei Umstrukturierungen eingeführt. Künftig sind – entsprechend vergleichbarer Regelungen in anderen norddeutschen Bundesländern – nur noch zwei Statusgruppen vorgesehen: Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die frühere Aufteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte endet damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem wird die Personalratswahl um die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe erweitert.

„Gerade mit Blick auf die digitale Transformation und den zunehmenden Fachkräftemangel ist die Beteiligung der Beschäftigten ein entscheidender Erfolgsfaktor. Mitbestimmung heißt auch Mitverantwortung für eine leistungsfähige, moderne und effiziente Verwaltung“, so der Minister weiter.

Mit der Neufassung des Gesetzes legt das Land Mecklenburg-Vorpommern den Grundstein für ein modernes, anwenderfreundliches und zukunftsfestes Personalvertretungsrecht im öffentlichen Dienst.

Welt-HPV-Tag: Wenn ein doppelter Piks vor Krebs schützen kann

Schwerin – Acht von zehn Menschen in Deutschland stecken sich innerhalb ihres Lebens mindestens einmal mit Humanen Papillomviren (HPV) an. Auch wenn diese Infektionen in der Regel nicht nur unbemerkt bleibt, sondern sogar von selbst heilt, kann eine HPV-Infektion zu einer Krebserkrankung führen. Nach Schätzungen des Robert Koch Institutes erkranken so jedes Jahr mehr als 10.000 Menschen allein in Deutschland.

„Dabei reicht eine HPV-Impfung im Alter von neun bis 14 Jahren mit zwei Impfdosen im Abstand von mindestens 5 Monaten, um mit fast 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit vor einer Krebserkrankung mit den neun häufigsten HPV-Typen zu schützen. Eine Impfung ist ein absolutes Geschenk der modernen Medizin und eine der wirksamsten Maßnahmen der Krebsprävention überhaupt“, unterstrich Drese anlässlich des HPV-Aktionstags am 4. März.

Von der Impfung profitieren dabei Mädchen und Jungen gleichermaßen. „Bei den Mädchen und Frauen gehören Humane Papillomviren zum Beispiel zu den Auslösern von Gebärmutterhalskrebs, einer der häufigsten Krebserkrankungen. Die Neuinfektionen bei uns im Land bewegen sich jedes Jahr zwischen gut 90 und 110 Fällen“, erklärte die Ministerin.

Sie räumte zudem mit noch immer weit verbreiteten Mythen zur Impfung auf. „Noch immer höre ich zum Beispiel oftmals, dass Jungen sich nur für Ihre künftigen Partnerinnen impfen lassen sollten. Auch wenn das ein sehr guter Grund ist – Jungen und Männer können auch selbst an durch HPV-verursachten Krebsarten wie an Peniskarzinomen, Analkrebs sowie Krebs im Mundhöhlen- und Rachenbereich erkranken. Insbesondere letzterer nimmt weltweit sogar insbesondere bei Männern zu“, so Drese.

Diese Diskrepanz spiegele sich auch in den Impfzahlen wider. So waren in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 rund 78 Prozent der 18-jährigen Mädchen, aber nur 49 Prozent der gleichaltrigen Jungen vollständig geimpft. „Beide Zahlen liegen über den Bundesdurchschnitten von 55 bzw. 36 Prozent. Trotzdem sehe ich da noch Luft nach oben“, hob Drese hervor und rief Eltern dazu auf, den HPV-Impfstatus ihrer Kinder zu überprüfen oder sich über den verlässlichen Schutz der Impfung zu informieren, z.B. im Gespräch mit der Hausärztin oder dem Kinderarzt.

„Die Kosten der HPV-Impfung werden bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, teilweise auf freiwilliger Basis auch darüber hinaus“, teilte die Ministerin mit. „Eine frühe Impfung ist jedoch besonders sinnvoll für einen höheren Antikörperspiegel und einen umfassenden Schutz. Spätestens, wenn der Sohn oder die Tochter das andere Geschlecht in der Klasse nicht mehr doof findet, ist die beste Zeit für eine HPV-Impfung“, so Drese mit einem Augenzwinkern.

Die Ministerin verdeutlichte, dass auch das Land Maßnahmen zur Impfaufklärung unterstütze, etwa als Vorsitzland der 8. Nationalen Impfkonferenz, durch öffentliche Kampagnen, Pilotprojekte des Landesamtes für Soziales und Gesundheit an Schulen, mit der Aufklärungsseite mv-impft.de und einem eigenen HPV-Impfflyer, der auf den Seiten des Gesundheitsministeriums zum Download bereitsteht.

31. Deutscher Präventionstag

Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung M-V ist Partner des 31. Deutschen Präventionstags

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Kriminalitätsprävention ist 2026 Partnerland des bundesweiten Präventionskongresses, des Deutschen Präventionstages, der erstmalig mit einem neuen Konzept stattfindet. Und der Deutsche Präventionstag hat den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung M-V (LfK) als „landübergreifendes Präventionsgremium in M-V“ angefragt, der erste Partner dieser neuen Epoche zu werden. Der weltweit größte Kongress rund um Kriminalitätsvorbeugung, der Deutsche Präventionstag, hat sich nach 30 Jahren neu aufgestellt. Mit dem 31. Deutschen Präventionstag, der am 13. und 14. April 2026 in Hannover stattfindet, startet eine neue Ära: Künftig wird Hannover dauerhaft der Ausrichtungsort des Deutschen Präventionstages sein. In diesem Jahr steht der Präventionstag unter dem Motto „Künstliche Intelligenz in der Prävention“.

„Das Netzwerk des LfK nimmt im engen Schulterschluss mit der Landespolizei MV die Chance wahr, die breit aufgestellte Präventionslandschaft in MV einer bundesweiten wie internationalen Öffentlichkeit zu präsentieren. Dazu wird auch eine Ausstellermeile MV gehören, auf der sich u.a. der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung, die Landespolizei, der Landessportbund, der Landeskinderschutzbund, die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Vorpommern-Greifswald sowie Lobbi und die Hochschule Neubrandenburg präsentieren werden, um nur einige Protagonisten zu nennen“, sagte Innen-Staatssekretär Dr. Christian Frenzel.

Erich Marks, Geschäftsführer Deutscher Präventionstag: „Als Bundesland-Partner des 31. Deutschen Präventionstages wird der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern (LfK) in enger Kooperation mit dem Landeskriminalamt einen umfassenden Querschnitt der Präventionsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern in der künftigen Deutschen Präventionshauptstadt Hannover präsentieren. Mein besonderer Dank gilt Innenminister Christian Pegel, der Geschäftsführerin des LfK, Monika Maria Kunisch, sowie allen Beteiligten aus Präventionspolitik, -praxis und -forschung des Landes für ihr großes Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Vorbereitung des Kongresses.“

Das Netzwerk des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung wie auch die Landespolizei werden in verschiedensten Formaten, ob mit Vorträgen, Workshops, Speedvorträgen, Postern oder einem Theaterstück, ihre Projekte präsentieren. Regelmäßig besuchen rund 3.000 Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundesgebiet wie der ganzen Welt diesen zweitägigen Fachkongress.

Schwerpunkte der Themen, die die Vertreter*innen aus Mecklenburg-Vorpommern mit ihren Organisationen und Vereinen in Hannover vorstellen werden, sind u.a.:

  • Sketch der Polizei-Möwe
  • Schule und KI
  • Sport und Kriminalprävention
  • Drogenkonsum
  • Gewalt im Jugendalter
  • Kommunale Gesundheitsförderung und Prävention
  • Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt in Schulen und Sportvereinen
  • Mediensicherheit für Kinder und Jugendliche
  • Gewalt in der Pflege
  • Demokratiegefährdende Strukturen und Akteure – Hasskriminalität
  • Cybergrooming, Cybermobbing
  • Digitale Elternabende: Was Eltern über sexualisierte Gewalt in den Medien wissen sollten
  • Häusliche Gewalt – ob aus Sicht der Täterberatung oder Gefährdungseinschätzung

Ein beeindruckendes Portfolio. Zu diesem beeindruckenden Portfolio gehört als Auftakt auch die Eröffnung des Kongresses am 13. April durch Minister Christian Pegel.

„Neben den vielfältigen Präsentationen der Kolleginnen und Kollegen aus unserem Land freue ich mich auch, dass wir von dem fachlichen Austausch und dem ‚Netzwerken‘ mit den bundesweiten und internationalen Partnerinnen und Partnern profitieren werden. Die aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen stellen uns in der Prävention auch in MV vor große Herausforderungen“, so Dr. Christian Frenzel und weiter:

„Den Deutschen Präventionskongress als Plattform und Chance für unsere Arbeit zu nutzen, ist ein wichtiges Ziel. So können wir uns noch mehr für eine Verbesserung der Lebensbedingungen für ein gewaltarmes und friedvolles Zusammenleben im unserem Land einsetzen. Die Koffer sind gepackt! Zugleich möchte ich mit bei den vielen Aktiven in der Kriminalitätsvorbeugungsarbeit im Land ganz herzlich bedanken – ihre oft ehrenamtliche Arbeit ist der Grund für unsere Möglichkeit, uns in Hannover als Partnerland engagieren zu dürfen. Das ist ein großartiges Lob des Deutschen Präventionstages für die tolle Arbeit, die seit vielen Jahren hier im Land geleistet wird.“

Hortplätze im Land werden ausgebaut

Kabinett beschließt KiföG-Änderung: stärkere Kooperation von Schule und Hort

Schwerin – Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 haben Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und damit auf einen Hortplatz. Der Anspruch gilt zunächst für Schülerinnen und Schüler in der ersten Klasse und wird in den folgenden Schuljahren um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet. Das Kabinett hat am Vormittag den Weg für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes freigemacht.

„Mit dem Rechtsanspruch setzen wir eine Bundesregelung um. Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten alle eingeschulten Kinder eine Förderung von 40 Stunden pro Woche, unabhängig vom elterlichen Bedarf – auch in den Ferien ohne Antragsstellung“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Anders als in anderen Bundesländern haben Eltern in Mecklenburg-Vorpommern darüber hinaus die Möglichkeit, einen Förderumfang von 50 Wochenstunden zu beantragen.“

Nur bei einem Betreuungsbedarf, der über dem Rechtsanspruch von 40 Wochenstunden liegt, erfolgt eine Bedarfsprüfung durch das Jugendamt. Auch die Glaubhaftmachung eines erhöhten Betreuungsbedarfs für die Ferien entfällt mit der Änderung des KiföG. „Damit leistet die neue Regelung einen Beitrag zum Bürokratieabbau,“ sagte die Ministerin weiter. „Außerdem soll für Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit zur Förderung von Grundschulkindern erleichtert werden. Wir stärken das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern.“

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird in Mecklenburg-Vorpommern überwiegend durch den Hort erfüllt. Die Hortförderung wird nach der vierten Jahrgangsstufe um die Zeit der Sommerferien erweitert – erstmalig für die Sommerferien 2030. Krippe, Kindergarten und Hort bleiben weiterhin beitragsfrei. „Eine ganztägige Bildung ist wichtig, damit Familien Berufs- und Privatleben besser vereinbaren können“, so Bildungsministerin Oldenburg. „Ganztagsförderung ist mehr als Betreuung, sie ist ein zentrales Element für Bildung, Chancengleichheit und Teilhabe. Unser Ziel ist es, jedes Kind bestmöglich zu unterstützen. Ab dem Schuljahr 2029/2030 hat dann jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.“

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen bereits heute 77,5 Prozent aller Kinder einen Hortplatz in Anspruch. Zum 1. Januar standen 51.000 Hortplätze zur Verfügung. Bis zum Jahr 2028 sollen noch über 4.000 Plätze neu geschaffen bzw. erhalten werden. „Das entspricht dann einer 100-prozentigen Betreuungsquote zum Schuljahr 2029/2030“, sagte die Ministerin.

Für die Sicherung und den Ausbau von Hortplätzen stehen über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Das Land stellt zusätzlich 11,7 Millionen Euro Landesmittel bereit. Die Träger der Horte bringen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil ein. Circa 2.000 Plätze werden über das Investitionsprogramm bis 2029 neu gebaut oder gesichert. Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei Jahre, erhalten Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger von Horten mehr Planungssicherheit für umfangreiche Bau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die engere Zusammenarbeit von Schule und Hort. „Die Räume von Schule und Hort können multifunktional genutzt werden. Dadurch ergeben sich neue Bildungs-, Betreuungs- und Fördermöglichkeiten“, betonte Oldenburg. „Durch eine multifunktionale Raumnutzung können örtliche Partner leichter eingebunden werden. Angebote von Freiwilligen Feuerwehren, Sport- und Kunstvereinen bereichern den Alltag in Schule und Hort und stärken das ehrenamtliche Engagement. Ganztägig arbeitende Grundschulen integrieren zusätzlich zum Unterricht pädagogische Angebote in den Tagesablauf. Diese Kooperationen wollen wir ausbauen und die Horte stärker einbeziehen.“

Das Land unterstützt die engere Zusammenarbeit durch das neue „Kompetenzzentrum Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“ mit 480.000 Euro. Träger des Modellprojekts ist die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Waren/Müritz. Das Kompetenzzentrum übernimmt die Bestandsaufnahme bestehender Strukturen einschließlich der schulischen und außerschulischen Angebote. Darüber hinaus werden Horte und Grundschulen in ihrer Organisations- und Qualitätsentwicklung begleitet und beraten.

Außerdem sieht die KiföG-Änderung ab dem Jahr 2027 eine digitale Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten von Kita-Kindern vor. „Diese Erfassung schafft Transparenz und ermöglicht, den Betreuungs- und Förderungsbedarf realistisch einzuschätzen. Öffentliche Mittel können wir dadurch noch gezielter für Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung einsetzen“, sagte Oldenburg.