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Sport muss ein sicherer Ort für alle sein

M-V ist Gründungsmitglied des neuen Zentrums für Safe Sport

Berlin – Am (heutigen) Donnerstag wurde in Berlin das Zentrum für Safe Sport (ZfSS) gegründet. Die neue Anlaufstelle soll Unterstützung für Betroffene von sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport bieten, bei der Aufklärung und Aufarbeitung unterstützen und die Prävention stärken. Sportministerin Stefanie Drese war, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen Bundesländern, bei der Gründung heute auch persönlich vor Ort und bezeichnete das ZfSS als Meilenstein für den Schutz von Sportlerinnen und Sportlern.

„Sport steht für Gemeinschaft, Fairness und Vertrauen. Jeder Form von Gewalt gilt es deshalb konsequent zu begegnen, denn jede und jeder soll sich auf dem Platz, in der Halle und im eigenen Verein sicher fühlen können. Und das unabhängig von Alter, Leistungsniveau oder Sportart“, betonte Drese heute und erklärte, dass Mecklenburg-Vorpommern deshalb ganz bewusst zu den Gründungsmitgliedern des Zentrums gehöre.

Gleichzeitig hob Drese die umfassenden Präventions- und Schutzmaßnahmen im Land hervor. Der LSB M-V verfüge etwa über ein eigenes Konzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie über ein Konzept zur „Prävention von sexualisierter Belästigung und Gewalt“, welches den Schutz von allen Mitgliedern im Breiten- und Leistungssport umfasst. „Darüber hinaus arbeiten die Sportjugend MV und der Kinderschutzbund in einer engen Kooperation zusammen, um Kinderrechte im Sport zu stärken und Vereine bei der Entwicklung von präventiven Schutzkonzepten gegen Gewalt und Missbrauch zu unterstützen“, betonte die Ministerin.

Drese erhoffe sich aber, dass mit dem ZfSS noch mehr Betroffene den Weg in Hilfsstrukturen finden. „Denn Studien zeigen, dass mehr als zwei Drittel der befragten Sportlerinnen und Sportler sexualisierte Gewalt oder emotionale und körperliche Grenzverletzungen erlebt haben. Wir brauchen eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens – intern wie extern. Genau deshalb braucht es diese unabhängige Stelle“, unterstrich Drese.

Das ZfSS betreibe dafür eine dezidierte Meldestelle mit eigenem Fallmanagementsystem, hat aber auch die Möglichkeit, bei Verstößen selbstständig Untersuchungs-, Mediations- und Disziplinarverfahren durchzuführen. Darüber hinaus soll das Zentrum bundesweit einheitliche Standards für den Schutz im Sport etablieren und Personen und Organisationen im Bezug auf Safe Sport weiterbilden und zertifizieren. Die Grundlagen der Arbeitsweise wurden dabei im intensiven Austausch auch mit Betroffenen erarbeitet.

„Wer den Mut aufbringt, über Gewalt zu sprechen, darf damit nicht allein gelassen werden. Menschen, die sich an das ZfSS wenden, brauchen die Gewissheit, dass ihnen geglaubt wird, dass ihre Hinweise ernst genommen werden und dass daraus Konsequenzen folgen. Deshalb war die Perspektive der Betroffenen, die sich in den Prozess mit eingebracht haben, auch eine große Bereicherung“, so Drese.

Sie betonte zudem, dass das ZfSS auch eine gute Möglichkeit sei, die schon sehr umfangreiche Präventionsarbeit der Sportvereine und -verbände im Land zu ergänzen. „In Mecklenburg-Vorpommern leisten unsere Vereine und die vielen ehrenamtlich Engagierten jeden Tag hervorragende Arbeit, damit Kinder, Jugendliche und Erwachsene ihren Sport in einem geschützten Umfeld ausüben können. Das ZfSS kann sie dabei in Zukunft noch besser unterstützen, etwa mit themenspezifischen Fortbildungen“, erklärte die Ministerin. Gerade für hauptsächlich ehrenamtlich getragene Strukturen sei das eine große Erleichterung und helfe dabei, Schutzkonzepte weiter zu verbessern.

Zeugnisausgabe und Start in die Sommerferien

Oldenburg: Ich wünsche allen Kindern und Jugendlichen schöne Ferien und einen tollen Sommer

Schwerin – Mit der Zeugnisausgabe endet für 201.600 Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern das Schuljahr 2025/2026. Am Freitag, 10. Juli 2026, starten 164.900 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen sowie 36.700 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen in die Sommerferien. Der Unterricht an den allgemein bildenden Schulen beginnt am Montag, 24. August 2026, wieder. An den beruflichen Schulen ist der erste Schultag im neuen Schuljahr Montag, 31. August 2026.

Bildungsministerin Simone Oldenburg wünscht allen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und weiteren Beschäftigten an den Schulen eine erholsame Ferienzeit. „Ein Schuljahr mit einigen Neuerungen, zum Beispiel der Stärkung der Beruflichen Orientierung und der Basiskompetenzen, geht zu Ende und damit eine Zeit, in der Schülerinnen und Schüler viel gelernt, neue Erfahrungen gesammelt und sich persönlich weiterentwickelt haben. Die Sommerferien bieten Gelegenheit, zu entspannen und die Zeit mit der Familie und mit Freunden zu verbringen. Ich wünsche allen Kindern und Jugendlichen schöne Ferien und einen tollen Sommer.“

„Gute Schule lebt vom großen Einsatz vieler Menschen. Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, pädagogische Fachkräfte und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen leisten Tag für Tag einen unermesslichen Beitrag dafür, dass Kinder und Jugendliche erfolgreich lernen können. Ich danke für die sehr gute Zusammenarbeit“, so Oldenburg weiter.

Zum Ende des Schuljahres liegen vorläufige Ergebnisse der Abschlussprüfungen zur Mittleren Reife und zur Allgemeinen Hochschulreife vor. Die Daten basieren auf einer Hochrechnung von 280 Schulen.

Prüfungsergebnisse – Mittlere Reife

Etwa 5.800 Schülerinnen und Schüler haben die Mittlere-Reife-Prüfung abgelegt. Der vorläufige landesweite Durchschnitt liegt laut erster Hochrechnung bei 2,5 – und bleibt damit unverändert zu den Vorjahren. Über 100 Schülerinnen und Schüler haben das Prädikat „sehr gut – mit Auszeichnung“ erreicht und konnten stolz die Ehrenurkunde von Ministerin Oldenburg entgegennehmen.

Die schriftlichen Prüfungen ergaben in den Hauptfächern folgende Durchschnittsnoten:

  • Deutsch: 3,2 (2025: 3,0)
  • Mathematik: 3,6 (2025: 3,4)
  • Englisch: 2,8 (2025: 3,0)

Prüfungsergebnisse – Allgemeine Hochschulreife

4.700 Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen, Beruflichen Gymnasien und Abendgymnasien haben in diesem Schuljahr das Abitur bestanden. Der vorläufige landesweite Abiturdurchschnitt liegt nach einer ersten Schnellauswertung bei einem Notendurchschnitt von 2,3. Dieser Wert wurde auch in den Jahren 2025 und 2024 erzielt. 150 Schülerinnen und Schüler haben die Durchschnittsnote 1,0 erreicht.

Die schriftlichen Prüfungen in den Kernfächern ergaben folgende Durchschnittspunktzahlen:

Deutsch:

  • Grundkurs: 8,4 Punkte (2025: 8,3)
  • Leistungskurs: 9,2 Punkte (2025: 9,2)

Englisch:

  • Grundkurs: 8,6 Punkte (2025: 8,6)
  • Leistungskurs: 9,8 Punkte (2025: 9,3)

Mathematik:

Daten mit CAS (Computeralgebrasystem) und WTR (wissenschaftlichem Taschenrechner)

  • Grundkurs (mit WTR): 5,1 Punkte (2025: 6,7)
  • Leistungskurs (mit WTR): 8,0 Punkte (2025: 7,7)
  • Grundkurs (mit CAS): 5,3 Punkte (2025: 6,4)
  • Leistungskurs (mit CAS): 8,1 Punkte (2025: 9,2)

Bildungsministerin Simone Oldenburg zieht auf Basis der vorläufigen Ergebnisse folgendes Fazit: „Der landesweite Abiturdurchschnitt bleibt stabil und ist mit den Vorjahren identisch. Das verdeutlichen die statistischen Ergebnisse. Auch die Punktzahlen in den Fächern Deutsch und Englisch sind nahezu gleich. In Mathematik gibt es im Leistungskurs mit wissenschaftlichem Taschenrechner eine leichte Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr. Im Grundkurs mit WTR verzeichnen wir eine geringere Punktzahl. Sie ist aber immer noch besser als im Basisjahr 2023. Vor drei Jahren waren die Ergebnisse im Mathematikabitur nicht zufriedenstellend. Wir hatten uns mit der Vereinigung der Schulleiter an Gymnasien, dem Philologenverband, dem Landesschülerrat und dem Landeselternrat dazu entschlossen, die Noten im schriftlichen Mathematik-Abitur um einen Punkt anzuheben und den Abiturientinnen und Abiturienten aufgrund der Corona-Pandemie einen Nachteilsausgleich zu gewähren. Unsere Arbeitsgruppe der Mathematiklehrkräfte wird diese Entwicklung weiter evaluieren, mit den Fachlehrkräften besprechen und weitere Schlussfolgerungen für Fortbildungen zur Prüfungsvorbereitung sowie zur Unterrichtsgestaltung ziehen.“

Der Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung gymnasialer Schulleiter in Mecklenburg-Vorpommern und Mitglied des beratenden externen Expertengremiums zur Erstellung der Abiturprüfung Mathematik, Heiko Helms, fasste die Ergebnisse wie folgt zusammen: „Die stabilen Ergebnisse im Mathematikabitur sind ein Zeichen für die Verlässlichkeit der schulischen Arbeit. Sie machen zugleich deutlich, dass die Schulen auch unter anspruchsvollen Bedingungen kontinuierlich und verantwortungsvoll arbeiten. Für die weitere Entwicklung bleibt entscheidend, Kompetenzorientierung und Praxisbezug noch konsequenter mit fachlicher Tiefe, klaren Erwartungshorizonten und transparenter Bewertung zu verbinden. Eine sorgfältige Begleitung und regelmäßige Evaluation des Prüfungsdesigns sind dafür der richtige Weg.“

Dr. Torsten Fischer, Lehrer am Gymnasium Fridericianum und Mitglied des beratenden externen Expertengremiums zur Erstellung der Abiturprüfung Mathematik ergänzte: „Die Prüfungsergebnisse unterliegen normalen Schwankungen, deren Ursachen vielfältig sein können. Bei der Konzipierung der Aufgaben wird darauf geachtet, die länderübergreifenden Standards einzuhalten und dabei auch die Rahmenpläne für Mecklenburg-Vorpommern besonders zu berücksichtigen. Beim Vergleich mit den Vorjahresergebnissen ist zu berücksichtigen, dass wir in diesem Jahr einen höheren Anteil von Jugendlichen verzeichnen, die sich für das mündliche Mathematik-Abitur entschieden haben.“

Zeugnissorgentelefon weiterhin erreichbar

Nicht für alle Schülerinnen und Schüler endet das Schuljahr mit der erhofften Freude über das Zeugnis. Manche Noten führen zu Enttäuschungen oder Unsicherheiten. Deshalb bietet das Bildungsministerium auch in diesem Jahr ein landesweites Zeugnissorgentelefon an. Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte erhalten dort Unterstützung, Rat und Hilfe.

Das Zeugnissorgentelefon ist bis Freitag, 17. Juli 2026 (montags bis freitags sowie in der Zeugniswoche zusätzlich am Samstag) unter der Rufnummer 0385 588 7987 jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

„Ein Zeugnis ist wichtig, aber es bestimmt nicht den ganzen weiteren Lebensweg“, sagte die Bildungsministerin. „Entscheidend ist, dass Kinder und Jugendliche Ermutigung erfahren und nach vorne blicken können. Wer Fragen oder Sorgen rund um das Zeugnis hat, findet beim Zeugnissorgentelefon kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Niemand muss mit seinen Sorgen allein bleiben“, so Oldenburg.

140 Jahre Mecklenburgische Bäderbahn Molli

Land investiert in die Infrastruktur / Dr. Wolfgang Blank: „Der Molli verbindet seit 140 Jahren die Menschen in der Region. Auch in Zukunft wird sie ein verlässlicher Bestandteil unserer Mobilität bleiben.“

Bad Doberan – Die Mecklenburgische Bäderbahn „Molli“ feiert heute ihr 140-jähriges Bestehen. Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank würdigte auf dem Bahnhofsfest in Bad Doberan die Bedeutung der Traditionsbahn und übergab einen Fördermittelbescheid für den Austausch von drei Weichen in Kühlungsborn Ost und Kühlungsborn West. Das Land unterstützt die Investition mit rund 520.000 Euro aus Regio­nalisierungsmitteln des Bundes. Insgesamt belaufen sich die Kosten für den Austausch der drei Weichen auf rund 690.000 Euro.

„Historische Infrastruktur bleibt nur erhalten, wenn wir konti­nuierlich in ihren Bestand investieren. Mit dieser Förderung sichern wir den zuverlässigen Betrieb des Molli für die kommenden Jahre. Dies ist eine wichtige Investition in die Mobilität, den Tourismus und ein Stück lebendige Landes-geschichte. “, so Minister Dr. Blank.

„Der Molli ist weit mehr als eine historische Dampfeisenbahn. Er ist touristisches Wahrzeichen, technisches Denkmal und ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern “, sagte Minister Dr. Blank.  „Mit dem Eisenbahnanschluss des ersten deutschen Seebades Heiligendamm wurden Mobilität, Tourismus und Gesundheit auf einzigartige Weise miteinander verbunden. Diese Erfolgs-geschichte wollen wir auch in Zukunft fortschreiben.“

Die Mecklenburgische Bäderbahn Molli wurde am 9. Juli 1886 mit der Strecke zwischen Bad Doberan und Heiligendamm eröffnet. 1910 erfolgte die Verlängerung bis Arendsee, dem heutigen Kühlungsborn West. Seit 1976 steht die gesamte Anlage unter Denkmalschutz. Heute zählt der Molli zu den bekanntesten historischen Schmalspurbahnen Deutschlands und verbindet als öffentliche Nahverkehrsbahn täglich Bad Doberan, Heiligendamm und Kühlungsborn.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern integrierte den Molli bereits 1996 in den Schienenpersonennahverkehr und finanziert den Betrieb seitdem aus Regionalisierungsmitteln. Seit der Privatisierung wurden erhebliche Landesmittel in die Erhaltung der Infrastruktur sowie des historischen Fahrzeugparks investiert.

Landesregierung und Landeszooverband laden zum Landeszootag

Schwerin – Freier Eintritt für alle Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und einen besonderes Programm in den Zoos und Tierparks des Landeszooverbandes – das ist der Landeszootag 2026, der morgen (10.Juli) stattfindet.

„Am Landeszootag sind alle Kinder bis zu 14 Jahren eingeladen, kostenlos einen der Zoos und Tierparks in unserem Land zu besuchen. Das soll ein kleines Dankeschön an die Familien am Land sein. Und gleichzeitig wollen wir damit für die tollen Zoos und Tierparks in Mecklenburg-Vorpommern werben. Es gibt jede Menge zu entdecken. Da lohnt sich ein Besuch nicht nur am Landeszootag, sondern im ganzen Jahr“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Vorfeld der Veranstaltung.

Die folgenden Zoos und Tierparks wirken an der Aktion mit.

  • Zoo Rostock
  • Zoo Schwerin
  • Zoo Stralsund
  • Deutsches Meeresmuseum Stralsund (Ozeaneum, Meeresmuseum und Natureum)
  • Müritzeum in Waren
  • Tiererlebnispark Müritz in Grabowhöfe
  • Tiergarten Neustrelitz
  • Tierpark Grimmen
  • Tierpark Greifswald
  • Tierpark Sassnitz
  • Tierpark Ueckermünde
  • Tierpark Wismar
  • Tierpark Wolgast
  • Tropenzoo Bansin
  • Vogelpark Marlow
  • Wildpark MV in Güstrow

Auch die Landesregierung ist stark auf dem Landeszootag vertreten. Ministerpräsidentin Schwesig besucht morgen (14.00 Uhr) den Schweriner Zoo. Landwirtschaftsminister Backhaus und der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann sind bereits am Morgen im Tierpark Ueckermünde zu Gast. Bildungsministerin Simone Oldenburg ist mit einer Kita-Gruppe aus Proseken in Wismar unterwegs. Mit dabei sind auch Innenminister Pegel in Greifswald, Justizministerin Bernhardt in Waren und Vorpommern-Staatssekretär Miraß in Sassnitz.

Ausbau der Zentralen Notaufnahme am Klinikum Neubrandenburg

Neubrandenburg – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat am Mittwoch einen Förderbescheid des Landes in Höhe von 30,24 Millionen Euro an das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (DBK) übergeben. Mit der Förderung wird die bestehende Zentrale Notaufnahme zu einem modernen Integrierten Notfallzentrum (INZ) weiterentwickelt.  „Wir stärken die Notfallversorgung in der Region damit nachhaltig“, sagte Drese anlässlich der Verabschiedung der langjährigen DBK-Geschäftsführerin Gudrun Kappich.

„Mit dem Ausbau der Zentralen Notaufnahme schaffen wir moderne, leistungsfähige Strukturen, die Patientinnen und Patienten schneller und zielgerichteter versorgen und zugleich die Mitarbeitenden entlasten. Das ist eine wichtige Investition in die Gesundheitsversorgung der gesamten Region“, betonte Drese.

Die Gesamtinvestition für den Neubau und die Erweiterung der Notaufnahme beträgt 40,32 Millionen Euro. Davon übernimmt der Bund aus dem Krankenhausstrukturfonds 50 Prozent (20,16 Mio. Euro), das Land Mecklenburg-Vorpommern 25 Prozent (10,08 Mio. Euro) und das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum trägt weitere 25 Prozent (10,08 Mio. Euro) als Eigenanteil.

„Das Bund, Land und Krankenhausträger gemeinsam in dieses Zukunftsprojekt investieren, ist ein starkes Signal. Der Krankenhausstrukturfonds ermöglicht genau solche Maßnahmen, die die Versorgung nachhaltig verbessern und Krankenhäuser fit für die Herausforderungen der kommenden Jahre machen“, betonte Drese. Die Ministerin hatte sich in den vergangenen Monaten für die Bewilligung der Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds stark gemacht und das dafür notwendige Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen über die Förderung des Vorhabens hergestellt.

Ministerin Drese hob hervor, dass mit der Krankenhausreform Integrierte Notfallzentren künftig eine Schlüsselrolle bei der Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten übernehmen. Sie sorgen dafür, dass Menschen schnell und am richtigen Ort behandelt werden – je nachdem, ob eine ambulante oder stationäre Versorgung erforderlich ist. Mit der heutigen Förderung schaffen wir in Neubrandenburg bereits jetzt die baulichen und organisatorischen Voraussetzungen für diese zukunftsfähigen Versorgungsstrukturen“, erklärte Drese.

Die Ministerin betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren konsequent in die Modernisierung seiner Krankenhauslandschaft investiere. „Unser Ziel ist eine hochwertige medizinische Versorgung in allen Landesteilen. Dafür brauchen wir leistungsfähige Krankenhäuser, moderne Technik und intelligente Versorgungsstrukturen, die ambulante und stationäre Angebote sinnvoll miteinander verzahnen. Das Integrierte Notfallzentrum in Neubrandenburg ist dafür ein hervorragendes Beispiel.“

Mit dem Projekt werden die bestehenden Strukturen der Zentralen Notaufnahme grundlegend weiterentwickelt. Künftig werden die Krankenhausnotaufnahme, die kassenärztliche Notfallpraxis und eine Rettungswache unter einem Dach beziehungsweise in unmittelbarer funktionaler Verbindung zusammenarbeiten. Dadurch sollen Patientinnen und Patienten je nach Behandlungsbedarf schneller an die richtige Versorgungsstruktur geleitet werden. Gleichzeitig werden Doppeluntersuchungen vermieden und unnötige stationäre Aufnahmen reduziert.

Herzstück des Vorhabens ist ein Neubau auf dem Klinikgelände mit direkter Anbindung an Haus A. Im Erdgeschoss entstehen die neue integrierte Notaufnahme mit einer zentralen Triage sowie eine Liegendzufahrt für den Rettungsdienst. Im Obergeschoss sind eine Isolierstation mit 20 Betten sowie zwei Eingriffsräume des Integrierten Notfallzentrums vorgesehen. Im Kellergeschoss werden unter anderem Technikflächen, Bereiche für die Bettenaufbereitung, telemedizinische Einrichtungen sowie Räume für den Rettungsdienst geschaffen. Ergänzt wird der Neubau durch moderne Verbindungsbauten, zwei Bettenaufzüge und eine leistungsfähige technische Infrastruktur.

Neben den baulichen Maßnahmen wird auch die digitale und medizinisch-technische Ausstattung der Notfallversorgung umfassend modernisiert. „Moderne Medizin braucht moderne Infrastruktur. Deshalb investieren wir nicht nur in Gebäude, sondern auch in digitale Prozesse und zeitgemäße Medizintechnik. Das verbessert die Abläufe und kommt unmittelbar den Patientinnen und Patienten zugute“, so Drese.

„Als Schwerpunktversorger für die Mecklenburgische Seenplatte und angrenzende Regionen trägt das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum eine besondere Verantwortung für die Notfallversorgung. Mit dem neuen Integrierten Notfallzentrum werden die Voraussetzungen geschaffen, um dieser Aufgabe auch künftig auf höchstem medizinischem Niveau gerecht zu werden“, sagte Drese abschließend.

Erfolglose Organklage

Erfolglose Organklage gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Karlsruhe – Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Antrag im Organstreitverfahren verworfen, der die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudemodernisierungsgesetz betrifft. Die Antragstellenden – zwei Abgeordnete sowie eine Fraktion des Deutschen Bundestages – machen eine Verletzung ihrer Beteiligungs- und Informationsrechte dadurch geltend, dass die Bundesregierung für das Gesetzgebungsverfahren erforderliche Informationen nicht gegeben habe und der Deutsche Bundestag gleichwohl die Verabschiedung des Gesetzentwurfs vorantreibe.

Das Organstreitverfahren ist unzulässig. Den Antragstellenden fehlt jedenfalls das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Sie haben vor Einleitung des Organstreitverfahrens nicht gegenüber den Antragsgegnern zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sehen.

Für die Bundesregierung war nicht ersichtlich, dass die Antragstellenden eine Begründung des Gesetzentwurfs als organschaftliches Recht beanspruchen, wobei offenbleiben kann, ob ein solches Organrecht besteht.

Den Äußerungen der Antragstellenden im Rahmen der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs ließ sich nicht ohne weiteres entnehmen, dass die Antragstelllenden nicht nur die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetzes bestreiten, sondern darüber hinaus auch ein Organrecht auf hinreichende Begründung des Gesetzentwurfs beanspruchen.

Die Antragstellenden haben der Bundesregierung auch den Konflikt über die aus ihrer Sicht unzureichende Beantwortung ihrer Fragen nicht deutlich gemacht, denn sie haben nicht erkennen lassen, welche weitergehende Antwort oder Begründung sie insoweit begehrten. Gegenüber dem Bundestag haben die Antragstellenden die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens – also das von ihnen für verfassungswidrig gehaltene „Vorantreiben“ – nicht in einer Weise beanstandet, die einen Konflikt gerade über Organrechte und -pflichten erkennbar werden ließ.

Erfolglose Eilanträge

Erfolglose Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Karlsruhe – Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Eilanträge zur Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt.

Die Antragsteller – jeweils ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages – sehen sich aufgrund von Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt. So seien die Änderungsanträge wie im Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2023  umfangreich und komplex und mit zu wenig Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt worden.

Mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zielen die Antragsteller letztlich darauf ab, dem Deutschen Bundestag die für den 10. Juli 2026 anberaumte 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs zu untersagen.

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird den Beteiligten die Begründung der Entscheidung gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt.

Landeszootag: Backhaus tauft Rote Pandas in Ueckermünde

Ueckermünde – Die Zoos, Tier- Wildparks des Landeszooverbandes Mecklenburg-Vorpommern laden anlässlich des Landeszootages am morgigen Freitag, dem 10. Juli, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zum kostenlosen Besuch in allen 18 im Landeszooverband zusammengeschlossenen Zoos und tiergärtnerischen Einrichtungen ein. Pünktlich zum Start in die Sommerferien erwartet die jungen Gäste und ihre Familien ein buntes Programm mit Tierbegegnungen, Führungen, Mitmachaktionen und spannenden Einblicken in den Natur- und Artenschutz. Landesweit werden bis zu 20.000 Gäste erwartet.

Anlässlich des Landeszootages besuchen Zoominister Dr. Till Backhaus und Staatskanzlei-Chef Patrick Dahlemann morgen früh den Tierpark Ueckermünde, wo sie unter anderem im Beisein von Kita-Kindern zwei Rote Pandas taufen.

„Noch nie waren Zoos so vielfältig wie heute. Noch nie waren sie ein so wirksames und so dringend benötigtes Instrument zur Bewahrung der Artenvielfalt. Sie bieten auf 560 Hektar naturnahe Erholung. Auch in den Schwerpunktbereichen Naturschutz, Bildung für Nachhaltigkeit, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit engagieren sich die Zoologischen Gärten MVs vorbildlich.

Besonders ihre Bedeutung für Umweltbildung, als außerschulischer Lernort sowie für die Forschung, aber auch für die touristische Entwicklung in den ländlichen Räumen und als Wirtschafts- und Standortfaktor kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Jährlich besuchen rund drei Millionen Menschen die zoologischen Einrichtungen unseres Landes, darunter allein 60.000 Schülerinnen und Schüler. Seit 2020 investiert das Land rund 29 Millionen Euro in die Tiergärten und Zoos des Landes“, sagt Backhaus.

Ein vierjähriges Rote-Panda-Weibchen aus Italien und ein einjähriges Weibchen aus Polen leben seit April im Tierpark Ueckermünde. Er beteiligt sich am Europäischen Erhaltungszuchtprogramm für Rote Pandas. Dank der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verband für Zoos und Aquarien beherbergt der Tierpark nun zwei dieser Tiere. Sie gehören zu den gefährdeten Arten und stammen ursprünglich aus Asien (Himalaya, China).

In freier Wildbahn leben noch 10.000 dieser rötlichbraunen Tiere. Das Gehege in Ueckermünde wurde für rund 100.000 Euro extra für sie gebaut. Jedes Jahr zählt der Ueckermünder Tierpark rund 100.000 Gäste. Etwa ein Drittel davon kommt aus dem Nachbarland Polen.