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140 Jahre Mecklenburgische Bäderbahn Molli

Land investiert in die Infrastruktur / Dr. Wolfgang Blank: „Der Molli verbindet seit 140 Jahren die Menschen in der Region. Auch in Zukunft wird sie ein verlässlicher Bestandteil unserer Mobilität bleiben.“

Bad Doberan – Die Mecklenburgische Bäderbahn „Molli“ feiert heute ihr 140-jähriges Bestehen. Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank würdigte auf dem Bahnhofsfest in Bad Doberan die Bedeutung der Traditionsbahn und übergab einen Fördermittelbescheid für den Austausch von drei Weichen in Kühlungsborn Ost und Kühlungsborn West. Das Land unterstützt die Investition mit rund 520.000 Euro aus Regio­nalisierungsmitteln des Bundes. Insgesamt belaufen sich die Kosten für den Austausch der drei Weichen auf rund 690.000 Euro.

„Historische Infrastruktur bleibt nur erhalten, wenn wir konti­nuierlich in ihren Bestand investieren. Mit dieser Förderung sichern wir den zuverlässigen Betrieb des Molli für die kommenden Jahre. Dies ist eine wichtige Investition in die Mobilität, den Tourismus und ein Stück lebendige Landes-geschichte. “, so Minister Dr. Blank.

„Der Molli ist weit mehr als eine historische Dampfeisenbahn. Er ist touristisches Wahrzeichen, technisches Denkmal und ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern “, sagte Minister Dr. Blank.  „Mit dem Eisenbahnanschluss des ersten deutschen Seebades Heiligendamm wurden Mobilität, Tourismus und Gesundheit auf einzigartige Weise miteinander verbunden. Diese Erfolgs-geschichte wollen wir auch in Zukunft fortschreiben.“

Die Mecklenburgische Bäderbahn Molli wurde am 9. Juli 1886 mit der Strecke zwischen Bad Doberan und Heiligendamm eröffnet. 1910 erfolgte die Verlängerung bis Arendsee, dem heutigen Kühlungsborn West. Seit 1976 steht die gesamte Anlage unter Denkmalschutz. Heute zählt der Molli zu den bekanntesten historischen Schmalspurbahnen Deutschlands und verbindet als öffentliche Nahverkehrsbahn täglich Bad Doberan, Heiligendamm und Kühlungsborn.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern integrierte den Molli bereits 1996 in den Schienenpersonennahverkehr und finanziert den Betrieb seitdem aus Regionalisierungsmitteln. Seit der Privatisierung wurden erhebliche Landesmittel in die Erhaltung der Infrastruktur sowie des historischen Fahrzeugparks investiert.

Landesregierung und Landeszooverband laden zum Landeszootag

Schwerin – Freier Eintritt für alle Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und einen besonderes Programm in den Zoos und Tierparks des Landeszooverbandes – das ist der Landeszootag 2026, der morgen (10.Juli) stattfindet.

„Am Landeszootag sind alle Kinder bis zu 14 Jahren eingeladen, kostenlos einen der Zoos und Tierparks in unserem Land zu besuchen. Das soll ein kleines Dankeschön an die Familien am Land sein. Und gleichzeitig wollen wir damit für die tollen Zoos und Tierparks in Mecklenburg-Vorpommern werben. Es gibt jede Menge zu entdecken. Da lohnt sich ein Besuch nicht nur am Landeszootag, sondern im ganzen Jahr“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Vorfeld der Veranstaltung.

Die folgenden Zoos und Tierparks wirken an der Aktion mit.

  • Zoo Rostock
  • Zoo Schwerin
  • Zoo Stralsund
  • Deutsches Meeresmuseum Stralsund (Ozeaneum, Meeresmuseum und Natureum)
  • Müritzeum in Waren
  • Tiererlebnispark Müritz in Grabowhöfe
  • Tiergarten Neustrelitz
  • Tierpark Grimmen
  • Tierpark Greifswald
  • Tierpark Sassnitz
  • Tierpark Ueckermünde
  • Tierpark Wismar
  • Tierpark Wolgast
  • Tropenzoo Bansin
  • Vogelpark Marlow
  • Wildpark MV in Güstrow

Auch die Landesregierung ist stark auf dem Landeszootag vertreten. Ministerpräsidentin Schwesig besucht morgen (14.00 Uhr) den Schweriner Zoo. Landwirtschaftsminister Backhaus und der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann sind bereits am Morgen im Tierpark Ueckermünde zu Gast. Bildungsministerin Simone Oldenburg ist mit einer Kita-Gruppe aus Proseken in Wismar unterwegs. Mit dabei sind auch Innenminister Pegel in Greifswald, Justizministerin Bernhardt in Waren und Vorpommern-Staatssekretär Miraß in Sassnitz.

Ausbau der Zentralen Notaufnahme am Klinikum Neubrandenburg

Neubrandenburg – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat am Mittwoch einen Förderbescheid des Landes in Höhe von 30,24 Millionen Euro an das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (DBK) übergeben. Mit der Förderung wird die bestehende Zentrale Notaufnahme zu einem modernen Integrierten Notfallzentrum (INZ) weiterentwickelt.  „Wir stärken die Notfallversorgung in der Region damit nachhaltig“, sagte Drese anlässlich der Verabschiedung der langjährigen DBK-Geschäftsführerin Gudrun Kappich.

„Mit dem Ausbau der Zentralen Notaufnahme schaffen wir moderne, leistungsfähige Strukturen, die Patientinnen und Patienten schneller und zielgerichteter versorgen und zugleich die Mitarbeitenden entlasten. Das ist eine wichtige Investition in die Gesundheitsversorgung der gesamten Region“, betonte Drese.

Die Gesamtinvestition für den Neubau und die Erweiterung der Notaufnahme beträgt 40,32 Millionen Euro. Davon übernimmt der Bund aus dem Krankenhausstrukturfonds 50 Prozent (20,16 Mio. Euro), das Land Mecklenburg-Vorpommern 25 Prozent (10,08 Mio. Euro) und das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum trägt weitere 25 Prozent (10,08 Mio. Euro) als Eigenanteil.

„Das Bund, Land und Krankenhausträger gemeinsam in dieses Zukunftsprojekt investieren, ist ein starkes Signal. Der Krankenhausstrukturfonds ermöglicht genau solche Maßnahmen, die die Versorgung nachhaltig verbessern und Krankenhäuser fit für die Herausforderungen der kommenden Jahre machen“, betonte Drese. Die Ministerin hatte sich in den vergangenen Monaten für die Bewilligung der Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds stark gemacht und das dafür notwendige Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen über die Förderung des Vorhabens hergestellt.

Ministerin Drese hob hervor, dass mit der Krankenhausreform Integrierte Notfallzentren künftig eine Schlüsselrolle bei der Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten übernehmen. Sie sorgen dafür, dass Menschen schnell und am richtigen Ort behandelt werden – je nachdem, ob eine ambulante oder stationäre Versorgung erforderlich ist. Mit der heutigen Förderung schaffen wir in Neubrandenburg bereits jetzt die baulichen und organisatorischen Voraussetzungen für diese zukunftsfähigen Versorgungsstrukturen“, erklärte Drese.

Die Ministerin betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren konsequent in die Modernisierung seiner Krankenhauslandschaft investiere. „Unser Ziel ist eine hochwertige medizinische Versorgung in allen Landesteilen. Dafür brauchen wir leistungsfähige Krankenhäuser, moderne Technik und intelligente Versorgungsstrukturen, die ambulante und stationäre Angebote sinnvoll miteinander verzahnen. Das Integrierte Notfallzentrum in Neubrandenburg ist dafür ein hervorragendes Beispiel.“

Mit dem Projekt werden die bestehenden Strukturen der Zentralen Notaufnahme grundlegend weiterentwickelt. Künftig werden die Krankenhausnotaufnahme, die kassenärztliche Notfallpraxis und eine Rettungswache unter einem Dach beziehungsweise in unmittelbarer funktionaler Verbindung zusammenarbeiten. Dadurch sollen Patientinnen und Patienten je nach Behandlungsbedarf schneller an die richtige Versorgungsstruktur geleitet werden. Gleichzeitig werden Doppeluntersuchungen vermieden und unnötige stationäre Aufnahmen reduziert.

Herzstück des Vorhabens ist ein Neubau auf dem Klinikgelände mit direkter Anbindung an Haus A. Im Erdgeschoss entstehen die neue integrierte Notaufnahme mit einer zentralen Triage sowie eine Liegendzufahrt für den Rettungsdienst. Im Obergeschoss sind eine Isolierstation mit 20 Betten sowie zwei Eingriffsräume des Integrierten Notfallzentrums vorgesehen. Im Kellergeschoss werden unter anderem Technikflächen, Bereiche für die Bettenaufbereitung, telemedizinische Einrichtungen sowie Räume für den Rettungsdienst geschaffen. Ergänzt wird der Neubau durch moderne Verbindungsbauten, zwei Bettenaufzüge und eine leistungsfähige technische Infrastruktur.

Neben den baulichen Maßnahmen wird auch die digitale und medizinisch-technische Ausstattung der Notfallversorgung umfassend modernisiert. „Moderne Medizin braucht moderne Infrastruktur. Deshalb investieren wir nicht nur in Gebäude, sondern auch in digitale Prozesse und zeitgemäße Medizintechnik. Das verbessert die Abläufe und kommt unmittelbar den Patientinnen und Patienten zugute“, so Drese.

„Als Schwerpunktversorger für die Mecklenburgische Seenplatte und angrenzende Regionen trägt das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum eine besondere Verantwortung für die Notfallversorgung. Mit dem neuen Integrierten Notfallzentrum werden die Voraussetzungen geschaffen, um dieser Aufgabe auch künftig auf höchstem medizinischem Niveau gerecht zu werden“, sagte Drese abschließend.

Erfolglose Organklage

Erfolglose Organklage gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Karlsruhe – Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Antrag im Organstreitverfahren verworfen, der die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudemodernisierungsgesetz betrifft. Die Antragstellenden – zwei Abgeordnete sowie eine Fraktion des Deutschen Bundestages – machen eine Verletzung ihrer Beteiligungs- und Informationsrechte dadurch geltend, dass die Bundesregierung für das Gesetzgebungsverfahren erforderliche Informationen nicht gegeben habe und der Deutsche Bundestag gleichwohl die Verabschiedung des Gesetzentwurfs vorantreibe.

Das Organstreitverfahren ist unzulässig. Den Antragstellenden fehlt jedenfalls das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Sie haben vor Einleitung des Organstreitverfahrens nicht gegenüber den Antragsgegnern zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sehen.

Für die Bundesregierung war nicht ersichtlich, dass die Antragstellenden eine Begründung des Gesetzentwurfs als organschaftliches Recht beanspruchen, wobei offenbleiben kann, ob ein solches Organrecht besteht.

Den Äußerungen der Antragstellenden im Rahmen der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs ließ sich nicht ohne weiteres entnehmen, dass die Antragstelllenden nicht nur die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetzes bestreiten, sondern darüber hinaus auch ein Organrecht auf hinreichende Begründung des Gesetzentwurfs beanspruchen.

Die Antragstellenden haben der Bundesregierung auch den Konflikt über die aus ihrer Sicht unzureichende Beantwortung ihrer Fragen nicht deutlich gemacht, denn sie haben nicht erkennen lassen, welche weitergehende Antwort oder Begründung sie insoweit begehrten. Gegenüber dem Bundestag haben die Antragstellenden die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens – also das von ihnen für verfassungswidrig gehaltene „Vorantreiben“ – nicht in einer Weise beanstandet, die einen Konflikt gerade über Organrechte und -pflichten erkennbar werden ließ.

Erfolglose Eilanträge

Erfolglose Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Karlsruhe – Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Eilanträge zur Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt.

Die Antragsteller – jeweils ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages – sehen sich aufgrund von Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt. So seien die Änderungsanträge wie im Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2023  umfangreich und komplex und mit zu wenig Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt worden.

Mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zielen die Antragsteller letztlich darauf ab, dem Deutschen Bundestag die für den 10. Juli 2026 anberaumte 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs zu untersagen.

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird den Beteiligten die Begründung der Entscheidung gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt.

Landeszootag: Backhaus tauft Rote Pandas in Ueckermünde

Ueckermünde – Die Zoos, Tier- Wildparks des Landeszooverbandes Mecklenburg-Vorpommern laden anlässlich des Landeszootages am morgigen Freitag, dem 10. Juli, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zum kostenlosen Besuch in allen 18 im Landeszooverband zusammengeschlossenen Zoos und tiergärtnerischen Einrichtungen ein. Pünktlich zum Start in die Sommerferien erwartet die jungen Gäste und ihre Familien ein buntes Programm mit Tierbegegnungen, Führungen, Mitmachaktionen und spannenden Einblicken in den Natur- und Artenschutz. Landesweit werden bis zu 20.000 Gäste erwartet.

Anlässlich des Landeszootages besuchen Zoominister Dr. Till Backhaus und Staatskanzlei-Chef Patrick Dahlemann morgen früh den Tierpark Ueckermünde, wo sie unter anderem im Beisein von Kita-Kindern zwei Rote Pandas taufen.

„Noch nie waren Zoos so vielfältig wie heute. Noch nie waren sie ein so wirksames und so dringend benötigtes Instrument zur Bewahrung der Artenvielfalt. Sie bieten auf 560 Hektar naturnahe Erholung. Auch in den Schwerpunktbereichen Naturschutz, Bildung für Nachhaltigkeit, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit engagieren sich die Zoologischen Gärten MVs vorbildlich.

Besonders ihre Bedeutung für Umweltbildung, als außerschulischer Lernort sowie für die Forschung, aber auch für die touristische Entwicklung in den ländlichen Räumen und als Wirtschafts- und Standortfaktor kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Jährlich besuchen rund drei Millionen Menschen die zoologischen Einrichtungen unseres Landes, darunter allein 60.000 Schülerinnen und Schüler. Seit 2020 investiert das Land rund 29 Millionen Euro in die Tiergärten und Zoos des Landes“, sagt Backhaus.

Ein vierjähriges Rote-Panda-Weibchen aus Italien und ein einjähriges Weibchen aus Polen leben seit April im Tierpark Ueckermünde. Er beteiligt sich am Europäischen Erhaltungszuchtprogramm für Rote Pandas. Dank der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verband für Zoos und Aquarien beherbergt der Tierpark nun zwei dieser Tiere. Sie gehören zu den gefährdeten Arten und stammen ursprünglich aus Asien (Himalaya, China).

In freier Wildbahn leben noch 10.000 dieser rötlichbraunen Tiere. Das Gehege in Ueckermünde wurde für rund 100.000 Euro extra für sie gebaut. Jedes Jahr zählt der Ueckermünder Tierpark rund 100.000 Gäste. Etwa ein Drittel davon kommt aus dem Nachbarland Polen.

6. Exportabend der Landesregierung

Schwesig: Außenwirtschaft ist wichtig für die gesamtwirtschaftliche Zukunft in MV

Boizenburg – Beim 6. Exportabend der Landesregierung in der Sweet Tec GmbH in Boizenburg hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Bedeutung der im Außenhandel tätigen Unternehmen für die wirtschaftliche Entwicklung hervorgehoben: „Mecklenburg-Vorpommern hat durch diese Unternehmen seine Rolle im Außenhandel gefestigt. Das Außenhandelsvolumen steigerte sich in den letzten Jahren, mit einem Höchstwert von 20,8 Milliarden Euro im letzten Jahr. 2016 lag das Außenhandelsvolumen noch bei 12,6 Milliarden Euro.

Das ist eine beeindruckende Entwicklung. Ich bin dankbar, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern mutige Unternehmerinnen und Unternehmer mit innovativen Ideen und hochwertigen Produkten haben, denn die Außenwirtschaft ist wichtig für die gesamtwirtschaftliche Zukunft unseres Landes.“

„Die Landesregierung steht an der Seite der Unternehmen und fördert die Außenwirtschaft“, sagte Schwesig weiter und sicherte angesichts internationaler Krisen, steigender Transportkosten und neuer Handelshemmnisse den Unternehmen auch weiter die Unterstützung der Landesregierung zu.

Schwesig dankte den Unternehmen für ihre erfolgreiche Arbeit und das Engagement vor Ort. Der Gastgeber des Exportabends, die Sweet Tec GmbH sei dafür ein gutes Beispiel. „Die Bonbonfabrik ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber mit Wir-Kultur“, so Schwesig. Das Unternehmen exportiere seine Produkte in mehr als 40 Staaten und investiere aktuell rund 47 Millionen Euro in den Ausbau seiner Produktionskapazitäten.

Schwesig betonte zudem die besondere Bedeutung der Zusammenarbeit im Ostseeraum und dankte den Industrie- und Handelskammern, der Vereinigung der Unternehmensverbände sowie den Wirtschaftsfördergesellschaften für die enge Partnerschaft bei der Unterstützung des Außenhandels.

Vor Desinformation schützen und Kritische Infrastruktur stärken

Rostock – Die sozialdemokratischen Innenministerinnen und Innenminister sowie Senatorinnen und Senatoren (A-IMK) haben sich auf ihrer Konferenz am 8. Juli 2026 in Rostock mit den Folgen hybrider Bedrohungen für Demokratie und kritische Infrastruktur befasst. Im Mittelpunkt standen der Schutz demokratischer Wahlen vor Desinformation sowie die Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen.

Autoritäre Staaten nutzen Desinformation, Cyberangriffe und gezielte Einflussoperationen zunehmend, um demokratische Institutionen zu destabilisieren. Gerade vor Wahlen zielen solche Kampagnen darauf ab, Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben, gesellschaftliche Konflikte zu verschärfen und Zweifel an der Integrität demokratischer Verfahren zu säen. KI-generierte Inhalte, manipulierte Videos, gefälschte Behördenauftritte und koordinierte Bot-Netzwerke haben Reichweite und Geschwindigkeit dieser Angriffe deutlich erhöht.

Die A-IMK setzt sich daher für einen entschlossenen und vor allem kooperativen Umgang mit Desinformationen und hybriden Einflussoperationen ein. Verfassungsfeindliche, sicherheitsgefährdende oder fremdstaatlich gesteuerte Einflussaktivitäten müssen frühzeitig erkannt und wirksam abgewehrt werden. Meinungsfreiheit und legitime politische Auseinandersetzungen bleiben davon ausdrücklich unberührt.

Um Desinformationskampagnen schneller erkennen und bewerten zu können, sollen Bund und Länder ihre Zusammenarbeit weiter vertiefen. Die A-IMK spricht sich für gemeinsame Lagebilder, abgestimmte Meldewege und eine engere Verzahnung der Sicherheitsbehörden aus. Auch Plattformbetreiber müssten ihrer Verantwortung nach dem Digital Services Act und dem Digitale-Dienste-Gesetz konsequent nachkommen und insbesondere gegen koordinierte Manipulationsversuche im Zusammenhang mit Wahlen wirksam vorgehen.

Innenminister Christian Pegel: „Freie Wahlen entscheiden sich an der Wahlurne, nicht in Trollfabriken, Bot-Netzwerken oder durch gezielt gesteuerte Desinformationskampagnen. Wer unsere Demokratie manipulieren will, greift das Fundament unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit unser Grundgesetz an. Unsere Aufgabe ist es, die Integrität demokratischer Wahlen entschlossen zu schützen.“

Hamburgs Innensenator Andy Grote, in diesem Jahr Vorsitzender der Innenministerkonferenz: „Demokratie braucht Wahrheit. Denn wo Wahrheit verhandelbar wird, gerät Vertrauen ins Wanken. Das haben auch diejenigen erkannt, die unsere Gesellschaft durch Desinformation und das massenhafte Verbreiten von Fake-News spalten und damit unsere Demokratie schwächen wollen. Dagegen müssen wir uns – insbesondere im Wahljahr mit noch drei weiteren Landtagswahlen – mit aller Entschlossenheit wehren.

Dazu gehört der Ausbau unserer technischen Analysefähigkeiten, um organisierte Desinformationskampagnen, insbesondere in sozialen Netzwerken, schneller zu erkennen und zu bekämpfen. Dafür müssen wir die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit den Landesmedienanstalten stärken und die Plattformbetreiber noch stärker in die Pflicht nehmen – auch unter Androhung von Sanktionen. Gleichzeitig bin ich sehr dafür, dass wir KI-generierte Inhalte und Bots entsprechend kennzeichnen und deren Einsatz klar begrenzen. Ich erwarte, dass die Bundesregierung daher auch das geplante Verbot des massenhaften Einsatzes von Bots und Fake-Accounts zügig umsetzt.“

Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz war der Schutz kritischer Infrastrukturen. Der terroristische Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin im Januar 2026 habe deutlich gemacht, wie verwundbar hochvernetzte Versorgungssysteme seien und welche Folgen gezielte Angriffe auf die Energieversorgung für das öffentliche Leben haben können. Nach Auffassung der A-IMK reichen die bisherigen Instrumente der Gefahrenabwehr für diese Bedrohungslage allein nicht mehr aus.

Die sozialdemokratischen Innenministerinnen und Innenminister sprechen sich deshalb für klare bundesgesetzliche Vorgaben aus, um eine Nationale Reserve Blackout sicherzustellen. Mobile Stromerzeugungsanlagen und mobile Heizkraftwerke sollen künftig kurzfristig dort eingesetzt werden können, wo nach einem großflächigen Ausfall die Strom- und Wärmeversorgung schnell wiederhergestellt werden muss. Dafür seien rechtssichere Regelungen für Netzanschluss, Betrieb, Versorgung und Vergütung im Krisenfall erforderlich, ebenso klare Vorgaben für eine Zusammenarbeit der Stromnetzbetreiber und für deren gemeinsame Vorratshaltung für solche Situationen. Bau- und Reparaturstoffe sowie kritische Komponenten der Strominfrastruktur – darunter Leistungstransformatoren, Schaltanlagen, Spezialkabel und Schutztechnik – sollen in regionalen Versorgungssicherheitshubs vorgehalten werden.

Die Innenministerinnen und Innenminister sowie Senatorinnen und Senatoren betonen, dass der Schutz kritischer Infrastrukturen nur in enger Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft gelingen kann und fordern den Bund auf, die Bevölkerung und Wirtschaft mit regelmäßigen Informationskampagnen für Vorsorge und Resilienz in Krisenlagen zu sensibilisieren.

„Wenn wir heute über nationale Reserven sprechen, dann geht es längst nicht mehr nur um einfache Lagerbestände. Vielmehr geht es darum, dass unser Land in außergewöhnlichen Krisenlagen handlungsfähig bleibt. Ein längerer Stromausfall oder ein Cyberangriff auf kritische Systeme darf nicht dazu führen, dass die grundlegende Versorgung zusammenbricht. Deshalb müssen wir genau dort Vorsorge treffen. Neben mobilen Notstromanlagen gehören dazu auch ausreichende Treibstoffreserven, Systeme zur Trinkwasserversorgung und technische Ausrüstung, mit der kritische Infrastruktur im Notfall schnell wieder in Betrieb genommen werden kann. Krankenhäuser, Wasserwerke und Kommunikationsnetze müssen auch unter schwierigen Bedingungen weiter funktionieren.

Dabei ist die enge Verzahnung zwischen Bund und Ländern von entscheidender Bedeutung. Die Verantwortung für eine belastbare nationale Krisenvorsorge darf deshalb nicht allein auf die kommunale Ebene verlagert werden. Der Bund muss hier zwingend seinen Beitrag leisten, indem er die notwendigen Ressourcen sicherstellt und die Resilienz kritischer Infrastrukturen gemeinsam mit deren Betreibern nachhaltig stärkt“, so Innenminister Christian Pegel.