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Kabinett beschließt neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz M-V

Backhaus: „Wasser schützen, nachhaltig nutzen und Leben retten“

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Entwurf für das neue Landeswasser- und Küstenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaKüG M‑V) beschlossen. Damit wird das seit 1992 geltende Landeswassergesetz abgelöst. Die Novelle reagiert auf die Folgen des Klimawandels, stärkt den Schutz der wichtigsten Ressource Wasser als zentrale Lebens- und Wirtschaftsgrundlage des Landes und schafft Klarheit in Zuständigkeiten und Finanzierung – insbesondere im Küstenschutz.

„Wir erleben es jedes Jahr deutlicher: Wasser ist nicht selbstverständlich. In manchen Regionen fehlt es, in anderen bedroht es durch Hochwasser Menschen und Infrastruktur. Unser neues Wasserrecht trägt dieser Realität Rechnung – vorausschauend, klar geregelt und mit Augenmaß“, betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in der Landespressekonferenz in Schwerin, wo er das Gesetz in seinen Grundzügen vorstellte.

Mit dem neuen Gesetz werden vier wesentliche Ziele erreicht:

  • der Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern wird gestärkt, auch mit dem Ziel, die Trinkwasseraufbereitung langfristig bezahlbar zu halten
  • das Wasserentnahmeentgelt wird moderat erhöht, wobei die Bedarfe der Landwirtschaft gesondert berücksichtigt und sparender Verbrauch belohnt wird
  • der Schutz zusammenhängend bebauter Gebiete vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer wird als Aufgabenbereich des Landes endgültig gesetzlich verankert
  • und es wird die Grundlage für Maßnahmen zur Klimaanpassung geschaffen – etwa durch die Möglichkeit der Rückverlegung von Küstenschutzanlagen

„Wasser ist unsere wertvollste Ressource. Wir müssen es schützen und gerecht verteilen, weil Menschen, wirtschaftliche Tätigkeiten und Lebensräume davon abhängen – ob auf dem Land oder in unseren Städten“, sagte Backhaus und führte die vier Kernpunkte weiter aus.

Wasser schützen – als lebenswichtige unverzichtbare Ressource

Das neue Gesetz stärkt den Schutz von Grundwasser, Seen und Flüssen. Das Nachhaltigkeitsgebot stand bisher so nicht im Gesetz – jetzt wird es verbindlich. Ein Beispiel: Im 5-Meter-Gewässerrandstreifen gilt künftig: kein tiefes Pflügen, keine Düngemittel, kein Eintrag umweltschädigender Stoffe. Davon betroffen sind aktuell maximal 7.500 Hektar Ackerland in M-V. „Mit dieser Maßnahme unterstützen wir die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und verbessern den Zustand unserer Gewässer“, erläuterte der Minister. Das Nachhaltigkeitsgebot stärkt auch den Grundwasserschutz, um Wasser dauerhaft verfügbar und Kosten für die Trinkwasseraufbereitung bezahlbar zu halten. „Die Trinkwasserversorgung bleibt weiterhin ein öffentliches Gut und eine öffentliche Aufgabe“, stellte Backhaus klar.

Küstenschutz als staatliche Verantwortung

Das Land übernimmt die Verantwortung für den Schutz geschlossener Siedlungsbereiche vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer. Seit 1990 wurden ca. 500 Millionen Euro in den Neubau und die Verstärkung von Küstenschutz-Anlagen investiert; davon ca. 70 Millionen Euro von 2021 bis 2024 (ca. 17,1 Mio. Euro pro Jahr). Für den Schutz rein landwirtschaftlich genutzter Flächen bleiben Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände zuständig, für den Hochwasserschutz weiterer Flächen außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche wird ihnen die Verantwortung übertragen. Die Anlagen, die sie dafür vom Land erhalten, sind im wehrfähigen Zustand.

Wasserentnahmeentgelt: gerecht, lenkend und mit Ausnahmen

Das Gesetz führt zu Änderungen beim Wasserentnahmeentgelt. Die Entgeltsätze werden erhöht, aber nicht von heute auf morgen, sondern frühestens ab 01.01.2027. Die bisherige vollständige Entgeltbefreiung für die landwirtschaftliche Beregnung entfällt. Gleichzeitig bleibt die Frostschutzberegnung entgeltfrei. „Die Belastung wird auf breite Schultern verteilt. Jede und jeder leistet einen Beitrag für den Ressourcenschutz“, unterstrich Backhaus. Als Beispiel: eine vierköpfige Familie bezieht im Jahr durchschnittlich 152 Kubikmeter Trinkwasser. Dafür sind künftig rund 15 Euro mehr pro Jahr als bisher zu zahlen. „Das halte ich für unser wichtigstes Lebensmittel moderat“, sagte Backhaus weiter und betonte, dass es nicht um Bestrafung, sondern um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser geht. So werden die Einnahmen aus dem Entgelt ausschließlich zweckgebunden verwendet – unter anderem für Gewässerunterhaltung den Gewässerschutz und den Erhalt der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur.

Die Gemeinden und Zweckverbände investieren kontinuierlich in öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Seit 1991 wurde für ca. 2.400 Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 2,5 Milliarden Euro umgesetzt, welches das Land mit rund 900 Millionen Euro förderte. Für ca. 770 Trinkwasservorhaben wurde im gleichen Zeitraum ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 300 Millionen Euro bewegt, flankiert durch rund 110 Millionen Euro an Fördermitteln, die das Land ausreichte.

Klimaanpassung als Leitmotiv

Ein weiteres zentrales Ziel der Reform ist die Vorbereitung auf Extremwetterlagen und veränderte klimatische Bedingungen. Das Gesetz erlaubt künftig die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen, die Ausweisung von Küstenrückgangsgebieten und die Stärkung naturnaher Gewässerentwicklungsräume. Minister Backhaus: „Wir können den Klimawandel nicht rückgängig machen, aber wir können uns klug darauf vorbereiten. Dieses Gesetz gibt uns dafür die Instrumente in die Hand.“

Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch kommunale Akteure profitieren laut Backhaus von der praxistauglichen Ausgestaltung des Gesetzes:

  • Die Pflicht zur Aufstellung kommunaler Hochwasser- und Sturmflutpläne wurde überarbeitet – Gemeinden werden dort entlastet, wo keine unmittelbare Betroffenheit besteht.
  • Die geplante Neueinstufung von Gewässern in erste und zweite Ordnung wird nicht mit dem Gesetz kommen, sondern punktuell durch Rechtsverordnung – soweit notwendig, sinnvoll und mit Beteiligung der Betroffenen.
  • Die Pflege wasserwirtschaftlicher Bestandsdaten erfolgt zentral durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) – eine spürbare Vereinfachung für Landkreise und Städte.

Das Gesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Es bildet gemeinsam mit der neuen Landeswasserstrategie und dem zweiten Teil der Trinkwasserversorgungskonzeption den rechtlichen und strategischen Rahmen für die Wasserversorgung und den Gewässerschutz in Mecklenburg-Vorpommern. „Mit dieser Reform sorgen wir für Verlässlichkeit in einer unsicheren Zeit – für unsere Umwelt, unsere Bevölkerung und die künftigen Generationen“, so Backhaus abschließend.

Schwesig: Guter Kompromiss bei Bund-Länder-Verhandlungen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute zufrieden mit den Ergebnissen der Bund-Länder-Gespräche zur Kompensation für Länder und Kommunen beim Wachstumspaket der Bundesregierung gezeigt.

„Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass die Kommunen eine vollständige Kompensation für die Steuermindereinnahmen in Folge des Wachstumspaketes erhalten. Es ist gut, dass das jetzt auch so kommt. Die Finanzlage der Kommunen ist angespannt. Wir wollen nicht, dass Bürgermeister ihr Freibad schließen oder die Schule nicht sanieren können, weil es wegen des Wachstumsboosters Steuerausfälle gibt. Für die vollständige Kompensation über Umsatzsteuerbeiträge für die Kommunen haben wir Länder auf die vollständige Kompensation verzichtet“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Kompensation für die Länder über das Sondervermögen Infrastruktur und besondere Hilfen bei kommunalen Altschulden und dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz sei ein „guter Kompromiss“, so Schwesig. „Die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme bei den Ostrenten belasten die Haushalte der ostdeutschen Länder stark. Es ist deshalb gut, dass der Bund weitere 10 Prozentpunkte übernimmt. Das entlastet die ostdeutschen Länder auch dauerhaft.“

Die Länder stünden prinzipiell hinter dem Wachstumspaket der Bundesregierung. „Es ist wichtig, dass die Wirtschaft in Deutschland zügig angekurbelt wird. Die vorgesehenen Entlastungen gehen in die richtige Richtung. Das gilt insbesondere für die Möglichkeit zur schnelleren Abschreibung von Investitionen. Der Kompromiss zwischen Bund und Ländern ist ein wichtiger Schritt, um diese Maßnahmen schnell umsetzen zu können.“

Schnellere Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Berlin – Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz beschlossen. Dadurch sollen die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten erheblich verkürzt werden. Der Entwurf wurde als Formulierungshilfe beschlossen, so dass er im Anschluss von den Koalitionsfraktionen unmittelbar in den Deutschen Bundestag eingebracht werden kann. Damit kann das Gesetz nach der Sommerpause vom Parlament verabschiedet werden.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Schneller zu planen und zu bauen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Das gilt auch für die Energiewende, eines der prägenden Modernisierungs- und Investitionsprojekte unseres Landes. Dieses Gesetz ist ein Beitrag meines Ministeriums zur Planungsbeschleunigung und setzt zugleich einen Punkt aus dem Sofortprogramm der Koalition um. Wir erleichtern Antragsstellern mit vereinfachten und beschleunigten Zulassungsverfahren die Arbeit und setzen verstärkt auf Digitalisierung. Zugleich bleibt eine angemessene Prüfung von Umweltbelangen gewahrt.“

Zentrales Element des Gesetzentwurfes sind die Maßnahmen zur Verkürzung der immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dazu sind bestimmte Höchstfristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren vorgesehen, die je nach Vorhabenart unterschiedlich lang ausgestaltet sind und von einem Monat bis zu zwei Jahren betragen können. Darüber hinaus ist die Möglichkeit vorgesehen, den Zulassungsantrag bei einer einheitlichen Stelle einzureichen, die dann als zentraler Ansprechpartner das gesamte Verfahren abwickelt und gegebenenfalls andere Behörden einbindet. Überdies sind ab dem 21. November 2025 alle Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Vorhaben ausschließlich elektronisch durchzuführen. Die vorgesehenen Verfahrensbeschleunigungen ermöglichen weiterhin eine angemessene Prüfung der Umweltbelange.

Die im Jahr 2023 überarbeitete Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie insbesondere Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen.

Ehrung für junge Gründerinnen und Gründer in M-V

Oldenburg: Ideenwettbewerb bietet Schülerinnen und Schülern die Chance zur Beruflichen Orientierung

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat 15 Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern für ihre Wettbewerbsleistungen bei „Jugend gründet“ ausgezeichnet. Die Jugendlichen haben Businesspläne geschrieben und selbst Geschäftsideen entwickelt. Am bundesweiten Schülerwettbewerb nahmen im Wettbewerbsjahr 2024/2025 insgesamt 5.931 Schülerinnen und Schüler teil – aus MV waren 122 Mädchen und Jungen dabei.

„Mit ‚Jugend gründet‘ schaffen wir einen Raum, in dem innovative Ideen entstehen können und Jugendliche ermutigt werden, ihre unternehmerischen Fähigkeiten zu entdecken und zu entfalten. Gleichzeitig erhalten die Schülerinnen und Schüler die Chance, sich beruflich zu orientieren“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg, die im kommenden Jahr die Schirmherrschaft für den Wettbewerb „Jugend gründet“ übernehmen wird.

Schmuck selbst anpassen, Lebensmittel smart erfassen und viele Ideen mehr 

Die besten Teams aus MV lernen am Internatsgymnasium Schloss Torgelow und am Innerstädtischen Gymnasium Rostock. Die Erstplatzierten aus Torgelow setzen bei ihrem Geschäftsmodell auf magnetische Ohrringe, die durch verschiedene Aufsätze unterschiedliche Formen annehmen können. Die Zweitplatzierten (ebenfalls aus Torgelow) haben aus einem recycelten Altgerät einen „Fridginator“ entwickelt, der Lebensmitteln erfasst, sortiert, kurz vor dem Verfall an diesen erinnert und darauf basierend Rezepte vorschlägt.

„Der Gründergeist der Schülerinnen und Schüler wurde durch diesen Wettbewerb geweckt“, so die Bildungsministerin. „Sie haben Produkte entwickelt, die tragfähig sein können. Während ihrer Projektarbeit bewiesen die Teams Kreativität, Problemlösungskompetenz und Teamgeist. Die Erfahrungen, die die Jugendlichen in diesem Wettbewerb gesammelt habt, sind wertvoll und werden sie auf ihrem Weg begleiten“, sagte Oldenburg.

Prämierte Teams in MV: 

  • Platz 1 in MV: Projektname: Switch & Shine (Schloss Torgelow Internatsgymnasium)
  • Platz 2 in MV: Projektname: Mack’s (Schloss Torgelow Internatsgymnasium)
  • Platz 5 in MV: Projektname: Backsalon (Innerstädtisches Gymnasium Rostock)
  • Platz 9 in MV: Projektname: Foodify (Innerstädtisches Gymnasium Rostock)

Sponsoren und Förderer  

„Jugend gründet“ ist ein bundesweiter Online-Wettbewerb, der seit 2003 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (heute Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und einer Reihe namhafter Förderer unterstützt wird. Ziel des Wettbewerbs ist es, Schülerinnen und Schüler für unternehmerisches Denken zu begeistern und ihnen die Möglichkeit zu geben, eigene Geschäftsideen zu entwickeln. Das Bundesfinale findet am 25. und 26. Juni in Stuttgart statt.

Schulhof-Sommerfest in Gingst

Lehrer, Schüler und Eltern feiern mit ihren Gästen einen farbenfrohen Schuljahresabschluss 2025

Insel Rügen – Die Gingster Schule nutzt den Start in die warme Jahreszeit für eine gemeinsame Feier. Zusammen mit dem Schul- und Sportverein Gingst lädt sie alle Interessierten zum Schulhof-Sommerfest in Gingst ein. „Wir präsentieren die Neuauflage mit coolen Attraktionen und bewährten Angeboten“, erklärt Schulleiter André Farin die Grundidee des sommerlichen Vorhabens.

Der dreistündige Festzauber beginnt am Donnerstag, dem 10. Juli 2025, um 15 Uhr auf dem Hof der Grundschule. Das Gemeinschaftsprojekt aller Lehrer und Schüler wird von den Eltern unterstützt und soll alle Beteiligten zusammenzuführen. Bei Chef-Organisator Ulf Todenhagen laufen alle Fäden zusammen. „Kinderwünsche stehen in diesem Jahr wieder im Mittelpunkt“, sagt er beim Blick auf die vielfältigen Bausteine: Cocktails und Kinderschminken, Wikingerschach und Stock-Twister oder die Glücksrad-Station locken die aktiven Besucher. Kulinarische Besonderheiten bieten die schuleigenen Grillexperten an.

Höhepunkt des Tages wird die Auswertung des Spendenlaufs der Grundschüler sein. Dabei werden die besten Spendenläufer geehrt und eine Schulspende an eine gemeinnützige Einrichtung überreicht. Außerdem sind junge Archäologen unterwegs, die erneut nach den Schätzen auf dem Schulhof suchen und das Gefundene vor Ort bestimmen. Die Redakteure der Schülerzeitung „Gingster Welle“ verkaufen ihre aktuelle Ausgabe und recherchieren gleich für das nächste Blatt. Einen festen Programmpunkt in der Turnhalle gestalten die Mitglieder der Turn-AG, die mit ihrer Trainerin Birgit Eicke Einblicke in ihr sportliches Können unter Beweis stellen.

Schwesig: Der MV-Tag steht für den Zusammenhalt in unserem Land

Greifswald – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in Greifswald den 15. Mecklenburg-Vorpommern-Tag eröffnet. Der MV-Tag sei in diesem Jahr ein „gemeinsamer Geburtstag. Wir feiern 35 Jahre Mecklenburg-Vorpommern und den 775. Geburtstag der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“, sagte Schwesig bei der Eröffnung auf dem Greifswalder Markt.

„Wir sind sehr stolz darauf, wie sich unser Land in den letzten 35 Jahren entwickelt hat. Die Zeiten waren nicht immer leicht, gerade in den Jahren nach der Deutschen Einheit. Ich danke allen, die in den letzten 35 Jahren angepackt haben und unser Land bei allen noch bestehenden Herausforderungen zu dem gemacht haben, was es heute ist: ein Land, in dem man sehr gut leben, arbeiten und Urlaub machen kann“, sagte Schwesig weiter. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehe mit ihrer guten wirtschaftlichen Entwicklung, mit Wissenschaft und Forschung an und im Umfeld der Universität und ihrem kulturellen Angebot beispielshaft für die positive Entwicklung.

Heute und morgen wartet auf die Besucherinnen und Besucher in 12 Themenbereichen eine bunte Mischung aus Information und Unterhaltung. Es präsentieren sich u.a. die Landesregierung, der Landtag, die Landkreise und kreisfreien Städte, die Hochschulen des Landes, Rettungs- und Sicherungskräfte, zahlreiche Vereine und Verbände, Bundesbehörden, Aussteller und Unternehmen in einem Bereich vom Markt bis zur Festwiese.

Die Veranstaltung solle ein Fest sein, bei dem man gemeinsam feiern und sich über die Zukunft unseres Landes austauschen kann. „Der MV-Tag steht für den Zusammenhalt bei uns im Land. Er steht für das Miteinander, das wir gerade in bewegten Zeiten brauchen. Es ist wichtig, dass wir im Land zusammenhalten und einander respektvoll begegnen“, so Schwesig.

3. Palliativtag des Landes in Mirow

Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung sind für Betroffene und Angehörige oft der wichtigste Anker in emotionalen Zeiten

Mirow – „Die Auseinandersetzung mit dem Tod und dem Sterben sollte zum regelmäßigen Diskurs unserer Gesellschaft gehören und auch in der Politik und der Gesundheitsversorgung eine wichtige Rolle spielen. Es ist deshalb wichtig, dass die Hospiz- und Palliativversorgung mit dem heutigen Termin in den Vordergrund rückt.“ Mit diesen Worten eröffnete Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Samstag per Videobotschaft den 3. Palliativtag des Landes in Mirow (LK Mecklenburgische Seenplatte).

Drese verdeutlichte, dass die Palliativmedizin und -pflege ein hochemotionales Thema ist. „So schwer es sein kann, über das Sterben geliebter Angehöriger zu sprechen, so wichtig ist es auch. Deshalb begrüße ich sehr, dass nunmehr zum dritten Mal mit dem Palliativtag eine umfassende Wissensvermittlung und ein Erfahrungsaustausch ermöglicht wird“, sagte die Ministerin.

Sterbenden ein menschenwürdiges Leben bis zur letzten Stunde zu ermöglichen, sei ein wesentliches Element einer humanen Gesellschaft. „Alle in diesem Umfeld Tätigen tragen wesentlich hierzu bei. Ihnen gebührt meine hohe Anerkennung für Ihre anspruchsvolle und oft auch belastende Arbeit, mit der Sie für die Betroffenen und ihr Umfeld in diesen Zeiten oft der wichtigste Anker in emotionalen Zeiten sind“, betonte Drese.

Die Ministerin hob hervor, dass es in MV eine gute Hospiz- und Palliativversorgung gebe, jedoch vor allem angesichts des demografischen Wandels in einem dünn besiedelten Flächenland große Herausforderungen bestünden. Ein wichtiges Aufgabenfeld des Landes sei deshalb die Unterstützung bei der Vernetzung der verschiedenen Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung.

„Es freut mich, dass wir mit der Wiederaufnahme der Sitzungen des Runden Tisches Hospiz- und Palliativversorgung im letzten Jahr einem wichtigen Schritt nach vorne gemacht haben. Dadurch bringen wir wieder regelmäßig verschiedene Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung im Land zusammen, um über die Verbesserung bestehender Versorgungsangebote zu beraten, sich enger zu vernetzen und neue Möglichkeiten in der palliativmedizinischen ambulanten Behandlung auszuloten und zu entwickeln“, verdeutlichte die Ministerin.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 16 Palliativstationen in Krankenhäusern, 11 vollstationäre Hospize und 27 ambulante Hospizdienste. Darüber hinaus erfolgt eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) durch 14 SAPV-Teams, die z.B. auch in Pflegeeinrichtungen im Einsatz sind. Hinzu kommen derzeit 112 niedergelassene Fach- und Hausärzte mit einer Weiterbildung/ Qualitätssicherungsvereinbarung zur „besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung“.

Im Bereich der pädiatrischen Palliativversorgung gibt es den Arbeitskreis „Mike Möwenherz“ zur palliativen Versorgung und Hospizbegleitung sowie interdisziplinären ambulanten Betreuung von chronisch kranken Kindern und Jugendlichen (auf Initiative des Kinderhospizdienstes OSKAR und der Kinder- und Jugendklinik der Universitätsmedizin Rostock). So ist ein Netzwerk im ganzen Bundesland entstanden, aus dem bei Bedarf für jeden einzelnen Fall kurzfristig ein multiprofessionelles Team zur Betreuung der schwerstkranken Kinder vor Ort rekrutiert werden kann. Weitere Initiativen, insbesondere zur ehrenamtlichen ambulanten Kinderhospizarbeit, sind daraus hervorgegangen, so u.a. das SAAPV-Team „Mike Möwenherz“ (spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung).

Schwesig: Es ist ein tolles Gefühl, gemeinsam aktiv zu sein

Greifswald – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat gestern die 2. Landessportspiele Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald eröffnet. „Alle, die mit anderen zusammen Sport machen, wissen: Es ist ein tolles Gefühl, gemeinsam aktiv zu sein. Das macht Spaß, das ist gesund, das fördert Fairplay und Zusammenhalt. Und deshalb feiern wir heute den Sport bei den 2. Landessportspielen. Wir setzen damit ein kraftvolles Zeichen: für Zusammenhalt, für Fairness und für die Begeisterung, die der Sport in unserem Land entfacht“, sagte die Ministerpräsidentin.

Leistungs- und Breitensport würden von der Landesregierung gleichermaßen unterstützt. „Wir haben sogar ein eigenes Sportfördergesetz im Land, mit dem die Landesregierung ihre Unterstützung fest zusagt. Mehr als 12,8 Millionen Euro jedes Jahr. Wir wollen gute Voraussetzungen für alle, die Sport treiben im Land. Deshalb unterstützen wir auch den Bau von Sportstätten wie die neue Radsporthalle in Schwerin oder die Sportschule in Warnemünde. Darüber hinaus gibt es besondere Programme, um den Jugendsport zu fördern, auch in den Schulen und Kitas. Diese Förderung ist besonders wichtig. Jede Stunde, die sich Kinder bewegen, in der sie zusammen sind mit anderen Sportbegeisterten, ist wertvoll für ihre Entwicklung“, sagte Schwesig.

Die Landessportspiele finden erstmals zeitgleich mit dem MV-Tag statt. Auf der Aktivmeile erwartet die Gäste ein Unterhaltungs- und Mitmachprogramm – vom Gesundheitssport bis zum Ausprobieren von neue Trendsportarten. Gleichzeitig finden über die Stadt verteilt Wettbewerbe in 12 Sportarten statt.