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Europa erlebt Folgen des Klimawandels

M-V stellt Klimaanpassungsstrategie vor

Schwerin – Wald- und Vegetationsbrände in Frankreich und Spanien, langanhaltende Hitzewellen, extreme Trockenheit und gleichzeitig etliche Starkregenereignisse prägen in diesem Sommer das Bild in weiten Teilen Europas. Auch Mecklenburg-Vorpommern erlebt die Folgen des Klimawandels längst unmittelbar. Fast zeitgleich verursachten Starkregen und Hagel in Westmecklenburg auf rund 16.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche Schäden von bis zu fünf Millionen Euro.

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss schließt Mecklenburg-Vorpommern einen einjährigen Erarbeitungsprozess ab und verfügt erstmals über eine landesweite Klimaanpassungsstrategie. Sie legt den verbindlichen Handlungsrahmen fest, wie Klimarisiken künftig bei politischen Entscheidungen, Planungen und Investitionen systematisch berücksichtigt werden.

„Die Bilder aus Frankreich und Spanien zeigen, wie schnell aus Hitze und Trockenheit eine Gefahr für Menschen, Infrastruktur und Wirtschaft werden kann. Auch Mecklenburg-Vorpommern bleibt davon nicht verschont. Die Frage ist heute nicht mehr, ob wir die Folgen des Klimawandels spüren, sondern wie gut wir darauf vorbereitet sind. Deshalb handeln wir jetzt. Unser Ziel ist klar: Wir wollen gar nicht erst zulassen, dass aus Klimarisiken Katastrophen werden. Vorsorge ist die wichtigste Investition in die Zukunft unseres Landes“, sagte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Die Klimaanpassungsstrategie setzt das landeseigene Klimaverträglichkeitsgesetz um und bildet eine Ergänzung zum Klimaschutz. Während der Klimaschutz die Ursachen des Klimawandels bekämpft, richtet die Klimaanpassung den Blick auf die bereits heute spürbaren und künftig unvermeidbaren Folgen.

Seit Beginn der Messungen ist die Durchschnittstemperatur in Mecklenburg-Vorpommern deutlich gestiegen, und dies in den letzten Jahrzehnten mit beschleunigter Geschwindigkeit. Gleichzeitig nehmen heiße Tage mit mehr als 30 Grad Celsius, längere Trockenphasen und Starkregenereignisse zu. Erst vor einem Monat wurde in Anklam mit 39,6 Grad Celsius die bislang höchste Temperatur des Landes gemessen.

Bis Ende Juli fielen landesweit lediglich rund 300 Liter Niederschlag je Quadratmeter – nur etwa 48 Prozent des durchschnittlichen Jahresniederschlags. Aktuelle Zahlen zur klimatischen Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns stehen auf klima.mv.

Mit der Klimaanpassungsstrategie verändert Mecklenburg-Vorpommern die Art und Weise, wie künftig geplant, gebaut, investiert und gefördert wird. Die Strategie schafft erstmals einen verbindlichen und ressortübergreifenden Handlungsrahmen. Klimarisiken sollen künftig bei staatlichen Entscheidungen nicht nachträglich bewertet, sondern von Beginn an in Planungen, Investitionen und Förderentscheidungen berücksichtigt werden. Sie dient den Ressorts der Landesregierung, den Landesbehörden sowie öffentlichen Planungsträgern als gemeinsame Grundlage und bietet zugleich Kommunen Orientierung für Bauleitplanung, Wasserwirtschaft, Katastrophenschutz und Gesundheitsvorsorge.

Die Strategie umfasst 20 Handlungsfelder in fünf Themenclustern. Mehr als 60 Fachleute aus sieben Ministerien und mindestens acht Landesbehörden haben sie erarbeitet. Die Umsetzung erfolgt ressortübergreifend. Jede Maßnahme ist einem zuständigen Ressort oder einer Landesbehörde zugeordnet. Die Fachstelle Klimawandel und Klimaanpassung beim LUNG begleitet die Umsetzung. Ein digitales Monitoring macht zukünftig Fortschritte und Wirkungen transparent.

Als erstes Bundesland verankert Mecklenburg-Vorpommern Moore als eigenständiges Handlungsfeld der Klimaanpassung. Moore speichern Wasser, puffern Starkregen, stabilisieren den Landschaftswasserhaushalt in Trockenzeiten und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Seit 1991 wurden rund 400 Moorschutzprojekte auf knapp 35.000 Hektar umgesetzt, darunter mehr als 200 Projekte auf rund 19.000 Hektar mit EU- und Landesmitteln. Allein in der aktuellen Förderperiode stehen über EFRE weitere 18 Millionen Euro für Moorschutzmaßnahmen bereit. Hinzu kommen Wiedervernässungsprojekte mit ELER-Förderung sowie Vorhaben zur moorschonenden Wasserbewirtschaftung auf rund 85.000 Hektar.

Abschließend sagte Minister Backhaus: „Wir können den Klimawandel nicht rückgängig machen. Aber wir können unser Land so aufstellen, dass seine Folgen beherrschbar bleiben. Klimaanpassung ist heute ebenso Standortpolitik wie Umweltpolitik. Sie schützt Menschen, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, sichert die Leistungsfähigkeit unserer Landwirtschaft und macht unsere Städte und Gemeinden widerstandsfähiger. Genau dafür schaffen wir mit dieser Strategie die Grundlage.“

Mit Schule und Betrieb zum Schulabschluss

Neues Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die praxisbezogen lernen

Schwerin – Im Schuljahr 2026/2027 startet an 32 Regionalen Schulen und Gesamtschulen in Mecklenburg-Vorpommern das neue Bildungsangebot „Praxisorientierte Berufsreife“. Das Land führt damit das „Produktive Lernen“ und die „Berufsreife dual“ zusammen. „Im neuen Schuljahr besuchen 350 Schülerinnen und Schüler das Angebot der Praxisorientierten Berufsreife. Sie lernen an denselben Standorten, an denen auch die bisherigen Angebote durchgeführt wurden,“ erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die „Praxisorientierte Berufsreife“ ist ein zweijähriges Bildungsangebot der Flexiblen Schulausgangsphase. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die besser praxisbezogen lernen. Das Angebot verbindet schulisches Lernen mit Erfahrungen aus der Arbeitswelt und motiviert die Jugendlichen auf diese Weise. „Mit der Praxisorientierten Berufsreife wollen wir Jugendlichen einen erfolgreichen Weg zum Erwerb der Berufsreife ermöglichen. Damit verbessern wir ihre Chancen auf einen weiteren Bildungsweg“, so die Ministerin. „Gleichzeitig bleibt der Weg zu einem höheren Schulabschluss offen.“

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Praxis und Schule werden stärker verbunden: Schülerinnen und Schüler lernen künftig an drei Tagen pro Woche in der Schule und besuchen an zwei Tagen einen Betrieb oder eine Einrichtung.
  • Neue Organisationsform: Der Unterricht erfolgt künftig in Schulhalbjahren und nicht mehr in Trimestern wie.
  • Erweiterter Zugang: Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 7 beendet haben. Neu ist auch der Zugang für Jugendliche, die mindestens 14 Jahre alt sind. Ein Einstieg nach der Jahrgangsstufe 8 ist ebenfalls möglich.
  • Kleine Lerngruppen: Die „Praxisorientierte Berufsreife“ bietet eine persönliche Lernatmosphäre mit Lerngruppen von maximal 18 Schülerinnen und Schülern.
  • Weitere Bildungswege bleiben offen: Im Mittelpunkt steht der Erwerb der Berufsreife. Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 erfüllen, können nach der Jahrgangsstufe 9 in eine Klasse der Jahrgangsstufe 10 derselben Schule wechseln und dort die Mittlere Reife erwerben.

Jugendliche, die sich für das das Angebot entscheiden, sollten Interesse am praxisorientierten Lernen sowie ein ausreichendes Maß an Selbstständigkeit, Eigeninitiative und Bereitschaft zur Mobilität mitbringen.

Das Land stellt für die Praxisorientierte Berufsreife 5,8 Millionen Euro bereit. Ziel ist es, das Angebot schrittweise auszubauen und noch mehr Schülerinnen und Schülern die Chance auf einen bundesweit anerkannten Schulabschluss zu eröffnen. Im Schuljahr 2025/2026 haben insgesamt 280 Schülerinnen und Schüler das „Produktive Lernen“ und die „Berufsreife dual“ besucht.

Nach Anschlag in Berlin

Landesregierung verurteilt Gewalt gegen Menschen beim Christopher Street Day

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Nachricht vom Anschlag im Zusammenhang mit dem Christopher Street Day in Berlin mit Bestürzung aufgenommen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Innenminister Christian Pegel sprechen den Opfern, ihren Angehörigen und Freunden sowie allen Verletzten ihr Mitgefühl aus. Ihr besonderer Dank gilt den Einsatzkräften, die vor Ort schnell und professionell gehandelt haben.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Mitten in Berlin ist eine Frau getötet worden, die für Freiheit und Liebe auf die Straße gegangen ist. Viele weitere Menschen wurden verletzt. Das entsetzt mich und macht mich traurig. Unsere Gedanken sind bei den Menschen, die durch diese Gewalttat getötet und verletzt wurden, bei ihren Angehörigen und bei allen, die das Geschehen unmittelbar miterleben mussten. Unsere Solidarität gilt insbesondere der gesamten queeren Community.

Ein Angriff auf Menschen, die friedlich zusammenkommen, um für ihre Rechte und ihre Freiheit einzustehen, ist ein Angriff auf das respektvolle und demokratische Miteinander, für das wir in unserem Land stehen. Hass, Gewalt und Einschüchterung dürfen in unserer Gesellschaft keinen Raum bekommen. Der Islamismus ist eine reale Gefahr. Niemand darf ihn kleinreden. Ein starker Staat schützt die Schwächeren: Wir müssen Gefährder ernst nehmen, bevor etwas passiert und unser Recht muss konsequent angewandt und wenn nötig verschärft werden.“

Die Sicherheitsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern verfolgen die weiteren Entwicklungen sowie den Fortgang der Ermittlungen aufmerksam. Polizei, Verfassungsschutz und die zuständigen Stellen stehen dazu mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der anderen Länder im Austausch. Erkenntnisse aus den laufenden Ermittlungen in Berlin fließen in die Bewertung der Sicherheitslage im Land ein.

Innenminister Christian Pegel dazu: „Polizei und Sicherheitsbehörden bewerten die Lage fortlaufend und richten ihre Maßnahmen an den aktuellen Erkenntnissen aus. Dazu gehört auch, bestehende Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Der Blick richtet sich dabei nicht nur auf das Veranstaltungsgelände selbst, sondern auf alle Bereiche, die für Besucherinnen und Besucher relevant sind. Ich danke allen Polizei-, Sicherheits- und Ordnungskräften sowie Veranstaltern, die das mit großem Verständnis bereits seit längerem umsetzen.”

Mit Blick auf die Ereignisse werden auch die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern erneut betrachtet. Dazu gehören insbesondere Zu- und Abwege sowie weitere öffentlich zugängliche Bereiche im Umfeld von Veranstaltungen. Gemeinsam mit Veranstaltern, Kommunen und den zuständigen Sicherheitsbehörden wird geprüft, ob und wo Anpassungen notwendig sind.

„Sicherheit bei Veranstaltungen entsteht durch eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten. Wir nehmen die Erkenntnisse aus Berlin ernst und beziehen sie in unsere Arbeit ein. Dabei geht es darum, Risiken frühzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen zielgerichtet umzusetzen“, erklärte Innenminister Pegel.

Der Innenminister wird für die Landesregierung an der Mahnwache auf dem Schweriner Markt am 27. Juli 2026 um 18.00 Uhr teilnehmen.

Verantwortung für die Zukunft des Theaters

Anklam – Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung haben das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Hansestadt Anklam heute ein deutliches Signal für die Zukunft des Theaterstandortes Anklam gesetzt. Die Unterzeichnenden bekräftigen ihre Bereitschaft, nicht nur die Sanierung des Theaters, sondern die Entwicklung des gesamten Theaterareals gemeinsam weiter voranzubringen und die Voraussetzungen für die Umsetzung eines umfassenden städtebaulichen Gesamtvorhabens zu schaffen.

Basierend auf den bisherigen Planungen werden die Gesamtkosten für die Sanierung des Theaters auf rund 16 Millionen Euro geschätzt. Hierzu hatte das Land bereits Anfang des Jahres Mittel in Höhe von acht Millionen Euro Aussicht gestellt. Mit der gemeinsamen Erklärung werden  Land, Bund und die Stadt Anklam diese kulturpolitische Entwicklung aber über das eigentliche Theater hinaus auf das gesamte Theaterarreal im Rahmen der Städtebauförderung erweitern. Die notwendigen Eigenanteile werden kommunal abgesichert, wofür sich insbesondere die Hansestadt Anklam engagiert.

Das Theater der Hansestadt Anklam im ehemaligen Schützenhaus ist die Hauptspielstätte der Vorpommerschen Landesbühne und mit den weiteren Spielstätten in Barth, Heringsdorf, Wolgast und Zinnowitz ein bedeutender kultureller Ankerpunkt für die Region Vorpommern. Es prägt die kulturelle Identität der Region, stärkt die kulturelle Bildung und ist ein wichtiger Bestandteil der Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns.

Durch die Aufnahme in die Städtebauförderung soll nicht nur das Theater langfristig gesichert werden. Vielmehr soll über den reinen Theaterbau hinaus das gesamte Areal städtebaulich entwickelt, aufgewertet und dadurch die Attraktivität der Hansestadt Anklam sowie der gesamten Region nachhaltig gestärkt werden. Vorgesehen sind die Sanierung des historischen Theatergebäudes an der Leipziger Allee, der Abriss und Neubau der Hallen und Werkstätten, die Neugestaltung des Innenhofes sowie die Erneuerung der technischen Infrastruktur.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärte: „Das Theater Anklam ist weit mehr als ein Kulturstandort. Es ist ein Identifikationsort für die Menschen in Vorpommern und ein wichtiger Impulsgeber für die Entwicklung der Region. Mit der heutigen Erklärung schaffen wir eine verlässliche Grundlage, um die Sanierung des Theaterareals voranzubringen. Das Land steht an der Seite der Hansestadt Anklam, damit das Theater auch künftig ein lebendiger Ort für Kultur, Begegnung und regionale Entwicklung bleibt.“

Zitat Minister Pegel:  „Städtebauförderung wirkt am stärksten dort, wo sie Identität bewahrt und Zukunft ermöglicht. Die Modernisierung des Theaters ist deshalb nicht nur eine Investition in das Gebäude selbst, sondern auch in die Entwicklung der Hansestadt Anklam. Wir geben damit den Impuls, diesen gewachsenen Ort weiterzudenken und somit dauerhaft als Teil der lebendigen Stadtstruktur zu sichern.“

Zitat Staatssekretärin Bowen: „Die Vorpommersche Landesbühne mit ihrem Standort in Anklam ist ein wichtiger Ort der Kulturszene in der Region. Es schafft kulturelle Identität und bereichert das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Vorpommern. Das Land Mecklenburg-Vorpommern investiert ganz bewusst in den Standort, um auch abseits der großen Städte den Menschen kulturelle Angebote anzubieten.“

Wal im Überseehafen Wismar gesichtet

Behörden koordinieren Maßnahmen

Wismar – Im Westhafen Wismar ist am heutigen Tag ein Wal gesichtet worden. Das Tier wurde der Wasserschutzpolizeiinspektion Wismar gegen 9 Uhr durch das Hafenamt Wismar gemeldet und wird seitdem beobachtet. Nach derzeitigen Erkenntnissen wirkt der Wal vital. Er taucht regelmäßig auf und wieder ab.

Um welche Walart es sich handelt, kann derzeit noch nicht abschließend gesagt werden. Auch die Größe lässt sich bislang nur schätzen; nach ersten Beobachtungen ist der Wal etwa acht Meter lang.

Die zuständigen Behörden und Fachstellen wurden umgehend informiert und stehen in engem Austausch. Die Wasserschutzpolizei ist ebenfalls im Einsatz.

Ziel aller Maßnahmen ist es, dem Tier einen störungsarmen Rückweg in tiefere Gewässer zu ermöglichen und eine Strandung oder andere Gefährdungen des Tieres zu verhindern.

Die Wasserschutzpolizei richtet ihr Augenmerk außerdem darauf, eine Gefährdung des Schiffsverkehrs und des Sportbootverkehrs auszuschließen. Aus diesem Grund bittet die Wasserschutzpolizei alle Sportbootführer und Wassersportler darum, den Kontakt mit dem Tier zu vermeiden und einen größtmöglichen Abstand zu halten.

Dabei wird die Entwicklung der Lage fortlaufend beobachtet und das weitere Vorgehen zwischen den beteiligten Behörden abgestimmt.

Sobald gesicherte Erkenntnisse zur Walart oder zum weiteren Verlauf vorliegen, erfolgen weitere Informationen.

Stärkung der Kita-Qualität ohne zusätzliche Belastung der Länder

Oldenburg: Chancen für alle Kinder verbessern – aber auch eine auskömmliche Finanzierung sicherstellen

Schwerin – Die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und die Verbesserung der Startchancen aller Kinder sind gemeinsame Ziele von Bund und Ländern. Mit dem geplanten Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) sollen bundesweit verbindliche Qualitätsstandards eingeführt werden. Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat sich in einer Sondersitzung mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend befasst. Die Länder unterstützen das Ziel, lehnen den vorliegenden Entwurf in der derzeitigen Form jedoch ab.

Aus Sicht der Länder bleibt der Entwurf hinten den Ergebnissen gemeinsamer Beratungen und den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag deutlich zurück. Zudem überträgt der Bund Ländern und Kommunen zusätzliche dauerhafte Verpflichtungen, ohne deren langfristige und auskömmliche Finanzierung sicherzustellen.   „Die nachhaltige Stärkung der Startchancen aller Kinder sowie die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung sind seit Jahren unsere Forderungen.

Deshalb begrüßen wir das Ziel des Bundes ausdrücklich. Aber neue bundesweite Qualitätsstandards dürfen nicht zulasten der Länder und Kommunen eingeführt werden. Mit der geplanten Ablösung des bisherigen Kita-Qualitätsgesetzes darf es nicht zu einer Reduzierung der finanziellen Beteiligung des Bundes kommen. Die Mittel von rund zwei Milliarden Euro jährlich müssen auch künftig verlässlich zur Verfügung stehen, damit die Länder die Qualität in den Einrichtungen weiterentwickeln und eine auskömmliche Ausstattung sicherstellen können. Wer neue Aufgaben und Standards vorgibt, muss auch dauerhaft für deren Finanzierung sorgen.

In der vorliegenden Form ist das Gesetz für Mecklenburg-Vorpommern nicht zustimmungsfähig“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.   Der Gesetzentwurf sieht unter anderem verpflichtende Erhebungen des Sprach- und Entwicklungsstandes, zusätzliche Fördermaßnahmen für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, personelle Mindeststandards sowie ein bundesweites Monitoring vor. Entscheidend ist, dass diese Maßnahmen mit den notwendigen Ressourcen hinterlegt werden und die Mittel dort ankommen, wo sie den Kindern unmittelbar zugutekommen. „Die Sprachförderung von Kindern ist eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Bildungswege.

Dafür brauchen wir die finanzielle Unterstützung und gut ausgestattete Angebote in den Kindertageseinrichtungen. Zusätzliche Dokumentations- und Gesprächspflichten dürfen nicht dazu führen, dass wertvolle Zeit für die unmittelbare Arbeit mit den Kindern und ihre individuelle Förderung verloren geht“, sagte die Ministerin.   Die Bildungsministerin äußerte sich zudem kritisch zu Signalen des Bundes, Förderungen für Kinder einzustellen, sollten die Länder dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. „Eine solche Drohkulisse gegenüber den Ländern ist nicht akzeptabel. Die Förderung von Kindern darf nicht zum politischen Druckmittel werden.

Bund und Länder tragen gemeinsam Verantwortung für Kinder und Familien. Dafür braucht es eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe und keine Versuche, die Länder unter Druck zu setzen. Dieses Verhalten der Bundesregierung entspricht leider einer Linie, bei der wichtige Unterstützungen für Kinder und Familien infrage gestellt werden – wie zuletzt die geplante Streichung des Kindersofortzuschlags in Höhe von 25 Euro. Gerade angesichts der Belastungen vieler Familien ist das ein falsches Signal. Wer einerseits neue Anforderungen an Länder und Kommunen stellt und andererseits Unterstützung für von Armut betroffene Kinder zurücknimmt, setzt die falschen Prioritäten.

Ein solches Vorgehen ist unsozial und wird der Verantwortung gegenüber Kindern und Familien nicht gerecht“, sagte Oldenburg.   Die Länder fordern den Bund auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und die Finanzierung der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung dauerhaft sicherzustellen. Gute frühkindliche Bildung braucht verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichend finanzielle Mittel und eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern auf Augenhöhe.

Backhaus: Küstenfischerei braucht Perspektiven statt Dauerhilfen

Schwerin – Mit dem Auslaufen der EU-finanzierten Stilllegungsprämien Ende 2026 endet ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Ostseefischerei. Für Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch klar: Die eigentliche Herausforderung beginnt erst jetzt. Weil sich die Bestände von Dorsch und Hering trotz jahrelanger Schutzmaßnahmen nicht in ausreichendem Maß erholt haben, steht die Küstenfischerei vor einem tiefgreifenden Strukturwandel. Diesen will das Land gemeinsam mit Schleswig-Holstein sozialverträglich gestalten und fordert dafür Unterstützung des Bundes.

„Die zeitweilige Stilllegung war nie als Dauerlösung gedacht. Sie sollte Zeit verschaffen, bis sich die Bestände erholen und die Betriebe wieder regulär wirtschaften können. Leider hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt. Niemand kann zusätzliche Fangmöglichkeiten herbeizaubern. Deshalb wäre es unseriös, den Fischerinnen und Fischern falsche Hoffnungen zu machen. Unsere Aufgabe ist jetzt, den unvermeidbaren Strukturwandel fair, planbar und sozialverträglich zu begleiten“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Seit 2017 wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 20,7 Millionen Euro an Prämien für zeitweilige Stilllegungen ausgezahlt. Für das Jahr 2026 sind weitere rund 2 Millionen Euro vorgesehen. Allein für die Heringsstilllegung flossen seit 2018 mehr als 13,8 Millionen Euro, davon rund 8,2 Millionen Euro aus EU-Mitteln. Die Maßnahme war zunächst als kurzfristige Reaktion auf den Zusammenbruch der Dorschbestände eingeführt und später als Übergangsmaßnahme für die Heringsfischerei fortgeführt worden.

Die wissenschaftlichen Bewertungen zeigen inzwischen jedoch, dass sich die Situation kurzfristig nicht grundlegend verbessern wird. Nach Einschätzung des Thünen-Instituts ist eine Erholung des westlichen Dorschbestandes selbst in den kommenden Jahrzehnten unwahrscheinlich. Auch für den westlichen Heringsbestand ist vorerst nicht mit einer Rückkehr zu einer regulären Bewirtschaftung zu rechnen.

„Die dramatische Entwicklung betrifft heute vor allem unsere Küstenfischerei. Nicht die Fischbestände sind vom Aussterben bedroht, sondern vielerorts die wirtschaftliche Existenz der Betriebe. Wer weiterhin in der Fischerei arbeiten möchte, wird neue Einkommensquellen erschließen müssen – von der Direktvermarktung über die Verarbeitung bis hin zu touristischen Angeboten oder einer Mitarbeit in Forschung und Umweltmonitoring. Diesen Weg wollen wir aktiv begleiten.“

Nach Auffassung des Ministers wird das Auslaufen der Stilllegungsprämien den Strukturwandel in der Branche beschleunigen. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen deshalb gemeinsam eine Kapazitätsmaßnahme auf den Weg bringen, um insbesondere älteren Betriebsinhabern einen freiwilligen und sozialverträglichen Ausstieg aus der Fischerei zu ermöglichen.

„Wir wollen den Betrieben eine echte Perspektive geben – sowohl denjenigen, die weitermachen wollen, als auch denjenigen, die ihre Fischerei aus Altersgründen oder mangels wirtschaftlicher Perspektiven beenden möchten. Dafür benötigen wir jedoch Unterstützung des Bundes. Gemeinsam mit Schleswig-Holstein werden wir uns kurzfristig an den Bundesminister wenden und Bundesmittel für eine Abwrackmaßnahme in den Jahren 2027 und 2028 einfordern.“

Zugleich setzt sich das Land weiterhin für eine wissenschaftliche Neubewertung des westlichen Heringsbestandes unter den veränderten Umweltbedingungen ein. Nach Angaben des Thünen-Instituts soll die Methodik zur Ableitung der Referenzpunkte Ende 2026 überprüft werden. Mecklenburg-Vorpommern fordert den Bund auf, diesen Prozess auf europäischer Ebene mit Nachdruck zu begleiten und sich zugleich für eine nachhaltige Steuerung der Befischung des Bestandes außerhalb der deutschen Küstengewässer einzusetzen.

Abschließend betonte Backhaus, dass das Land seine Verantwortung auch künftig wahrnehmen werde. Bereits in der Vergangenheit habe Mecklenburg-Vorpommern die Förderung kleiner Küstenfischereibetriebe mit Landesmitteln ergänzt. Eine Fortsetzung der bisherigen Stilllegungsprämien lasse sich jedoch weder vom Land noch von den Küstenländern allein finanzieren. Dafür seien Bund und Europäische Union weiterhin unverzichtbare Partner.

Anträge auf Unterstützungsleistungen bei vorübergehender Einstellung der Heringsfischerei in der Ostsee 2026 können ab sofort beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden.

Robbentotfunde vor Rügen

Insel Rügen – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern beobachtet derzeit im Rahmen des routinemäßigen Totfundmonitorings in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Meeresmuseum Stralsund (DMM) auftretende Totfunde von Kegelrobben an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns mit großer Aufmerksamkeit. Die zuständigen Fachbehörden stehen zur Aufklärung der Todesursachen in engem Austausch.

Seit Anfang Mai wurden mehr als 20 tote Robben im Bereich der Ostküste Rügens, des Greifswalder Boddens und Usedoms registriert. Die Fundorte konzentrieren sich insbesondere auf den Bereich der Südostküste Rügens, vereinzelt wurden Tiere auch an der Außenküste Usedoms und im Greifswalder Bodden gefunden.

Die adulten Tiere befanden sich bereits längere Zeit im Wasser und wiesen zum Teil einen fortgeschrittenen Verwesungsgrad auf. Mehrere Kadaver wurden geborgen und dem Deutschen Meeresmuseum Stralsund zur weiteren Untersuchung übergeben. Bisher ist bei einem der bislang drei aus diesem Gebiet untersuchten Tiere eine unnatürliche Todesursache nicht auszuschließen.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass die aktuelle Anzahl der Totfunde auf die Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern zurückzuführen ist.

Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) hat die örtliche Reusenfischerei überprüft. Im Greifswalder Bodden sowie an der Außenküste Südost-Rügens und Usedoms waren im maßgeblichen Zeitraum keine Reusen im Einsatz.

Eine erst kürzlich im westlichen Greifswalder Bodden aufgestellte Reuse wurde ordnungsgemäß angezeigt und kontrolliert. Alle in 2026 aufgestellten Reusen verfügen über die durch Minister Dr. Backhaus vorgeschriebenen Einschwimmsperren.  Kontrollen durch die Fischereiaufsicht bestätigen dies. Hinweise auf Robbenbeifänge liegen der Fischereiaufsicht bislang nicht vor.

Um mögliche Ursachen weiter einzugrenzen, arbeiten das Ministerium, das LALLF, das Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen und das Deutsche Meeresmuseum eng zusammen.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt: „Die Robbentotfunde nehmen wir sehr ernst. Derzeit wäre es jedoch verfrüht, Rückschlüsse auf die Todesursachen zu ziehen. Unser Ziel ist es, die Ursachen auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse aufzuklären und nicht zu spekulieren.

Nach dem derzeitigen Stand halten alle in der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzten Reusen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben ein. Dennoch arbeiten alle zuständigen Fachbehörden eng zusammen, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären.“