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Tourismus bleibt starker Wirtschaftsfaktor

8,0 Milliarden Euro Umsatz in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern ist zentraler Wirtschafts- und Standortfaktor. Mit Milliardenumsätzen, einer Wertschöpfung von rund 3,9 Milliarden Euro sowie erheblichen Steuereinnahmen trägt die Branche maßgeblich zur wirtschaftlichen Entwicklung und Attraktivität des Landes bei.

Das zeigt die aktuelle Ausgabe der Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern 2025“, die von der Tourismusberatung dwif-Consulting GmbH im Auftrag des Ostdeutschen Sparkassenverbands (OSV) erstellt wurde. Sie wurde am 24.06.2026 im Rahmen der Sitzung des Tourismusbeirats des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin vorgestellt.

Nach den Ergebnissen der Studie generierten Gäste im Jahr 2025 touristische Bruttoumsätze in Höhe von 7,98 Milliarden Euro. Insgesamt wurden rund 123 Millionen touristische Aufenthaltstage im Land gezählt. Im Ergebnis blieb der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich stabil und konnte im Vergleich zum Jahr 2022 Nachfrage, Brutto­umsatz sowie Einkommenswirkungen leicht steigern. Ange­sichts der schwierigen geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist dies als positives Signal zu werten.

Wirtschafts- und Tourismusminister Wolfgang Blank: „Die aktuellen Zahlen unterstreichen: Der Tourismus ist ein unver­zichtbarer Bestandteil der Wirtschaftskraft Mecklenburg-Vor­pommerns. Sie belegen, dass die Tourismusbranche auch in international und wirtschaftlich fordernden Zeiten eine feste Größe im Land ist. Diese Zahlen sind das Ergebnis der Anstrengungen der touristischen Unternehmen in MV. Die Entwicklung ist kein Selbstläufer: Die Branche steht vor großen Herausforderungen. Die Kostenbelastung ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, Fachkräftesicherung und -gewinnung bleiben drängende Aufgaben. Um im Wettbewerb mit anderen Ländern auch weiterhin attraktiv zu sein, sind Investitionen in ganzjährige und wetterunabhängige Angebote notwendig – das stärkt auch die Vor- und Nachsaison.

MV ist ein wunderbares und erfolgreiches Urlaubsland, dass vor allem durch eine hohe Inlandsnachfrage geprägt ist. Weiteres Potential besteht darin, noch mehr internationale Gäste für unser Bundesland zu gewinnen,“ so Dr. Blank. „Von einem starken Tourismus profitieren nicht nur unsere Gäste, sondern auch die Menschen vor Ort – durch Arbeitsplätze, Wertschöpfung und eine hohe Lebensqualität in unseren Regionen. Gemeinsam mit der Branche wollen wir Mecklen­burg-Vorpommern als vielfältigen und zukunftsfähigen Touris­musstandort weiter stärken.“

Die touristischen Umsätze verteilen sich auf zahlreiche Wirt­schaftsbereiche. Das Gastgewerbe profitiert mit rund 4,7 Mil­liarden Euro am stärksten, gefolgt vom Einzelhandel mit knapp 1,8 Milliarden Euro sowie Dienstleistungen mit rund 1,5 Milliarden Euro.

Enormes Potential hat für Mecklenburg-Vorpommern der Tagestourismus. Tagesreisen erzeugen mit rund 1,84 Milli­arden Euro rund ein Viertel aller touristischen Umsätze. Hinzu kommen Umsätze aus gewerblichen Übernachtungen, Camping, Freizeitwohnsitzen sowie Besuchen von Verwand­ten und Bekannten.

Der Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbands (OSV), Ludger Weskamp, erläutert: „Die Tourismus- und Freizeit­branche ist für Mecklenburg-Vorpommern mehr als ein Wirt­schaftsfaktor, der sich in Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen messen lässt. Tourismus schafft Lebensqualität und Zukunfts­perspektiven durch Investitionen in Infrastruktur, von denen auch die Menschen vor Ort profitieren. Die Sparkassen fördern diese Investitionen.

Entscheidend bleibt, die Qualität der Angebote kontinuierlich weiterzuentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit des Touris­musstandortes Mecklenburg-Vorpommern zu stärken.“

2025 sagten die acht Sparkassen in Mecklenburg-Vorpom­mern 2,1 Milliarden Euro an neuen Krediten zu, ein Plus von 21,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Gesamtkredit­bestand stieg auf 13,4 Milliarden Euro. 

Die wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick:

  • 123,1 Millionen touristische Aufenthaltstage
  • 8,0 Milliarden Euro touristischer Bruttoumsatz
  • 3,9 Milliarden Euro touristische Wertschöpfung
  • 086 Beschäftigtenäquivalente
  • 602 Einkommensäquivalente
  • 730,4 Millionen Euro Steueraufkommen aus Mehrwert- und Einkommensteuer
  • 4,7 Milliarden Euro Umsatz im Gastgewerbe
  • 1,8 Milliarden Euro Umsatz im Einzelhandel
  • 1,5 Milliarden Euro Umsatz im Dienstleistungsbereich

Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern

Blank: „Mit unserer Mobilitätsoffensive haben wir den ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern auf ein neues Niveau gehoben“

Schwerin – Mit der Mobilitätsoffensive M-V hat die Landesregierung den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern grundlegend ausgebaut und deutlich attraktiver gemacht. Das erklärte Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank, der auf einer Konferenz der Wirtschaftsminister in Konstanz ist, heute anlässlich der Vorstellung des Berichts zur Umsetzung der Mobilitätsoffensive im Schweriner Landtag. Bei der heutigen Landtagsdebatte wurde Verkehrsminister Dr. Blank von Innenminister Christian Pegel vertreten.

„Mit der Mobilitätsoffensive M-V haben wir den ÖPNV in unserem auf ein neues Niveau gehoben – mit mehr Zügen, neuen Regiobuslinien, einem flächendeckenden Rufbussystem und neuen attraktiven Ticketangeboten. Die steigende Nachfrage zeigt, dass die Menschen dieses Angebot schätzen“, sagte Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank.

Seit dem Start der Mobilitätsoffensive im Jahr 2023 wurde das Angebot im Schienenpersonennahverkehr deutlich ausgeweitet. Das Land hat zusätzliche Zugleistungen in Höhe von mehr als 1,6 Millionen Zugkilometern bestellt. Auf wichtigen Strecken verkehren Regionalzüge werktags mindestens stündlich, auf Nebenachsen mindestens im Zwei-Stunden-Takt. Gleichzeitig wurden zusätzliche Fahrzeuge und Sitzplatzkapazitäten geschaffen.

Ein weiterer Schwerpunkt war der Ausbau des Busverkehrs. Im Rahmen der Mobilitätsoffensive wurden bislang 17 Regiobuslinien in allen sechs Landkreisen sowie der Landeshauptstadt Schwerin eingeführt. Sie schließen Lücken im bestehenden Verkehrsnetz und verbessern insbesondere die Anbindung an den Schienenverkehr. Mit dem landesweiten Rufbussystem verfügt Mecklenburg-Vorpommern zudem als einziges Flächenland in Deutschland über ein flächendeckendes, planbares ÖPNV-Angebot auch dort, wo keine regulären Bus- oder Bahnlinien verkehren. Das kommt an: Von 2023 bis 2025 haben sich die Fahrgastzahlen im Rufbusverkehr verdreifacht.

Auch bei den Ticketangeboten wurden neue Anreize geschaffen. Auszubildende sowie Seniorinnen und Senioren aus Mecklenburg-Vorpommern können ein vergünstigtes Deutschlandticket für derzeit 43 Euro im Monat erwerben. Das Land beteiligt sich mit einem Zuschuss von 20 Euro je Ticket.

Darüber hinaus wird die App „MV fährt gut“ zu einer zentralen Landesmobilitätsplattform weiterentwickelt. Künftig sollen dort Fahrplandaten und Ticketangebote aller Verkehrsunternehmen gebündelt werden, um eine durchgängige Reiseplanung und Buchung zu ermöglichen.

Für die Umsetzung der Mobilitätsoffensive hat das Land zwischen 2023 und 2025 zusätzlich rund 120 Millionen Euro bereit. Für das Jahr 2026 sind weitere rund 60 Millionen Euro eingeplant. „Unser Ziel ist es, den erreichten Angebotsstandard dauerhaft zu sichern und dort, wo es sinnvoll ist, weiter auszubauen. Gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen werden wir den öffentlichen Nahverkehr auch künftig konsequent weiterentwickeln“, so Blank.

Land unterstützt Unternehmen beim Umstieg auf KI

Schwerin – Die Landesregierung will Unternehmen bei der Einführung von KI unterstützen. Ein entsprechendes Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums ist auf den Weg gebracht worden. Darüber informierte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute auf dem Jahresempfang der IHK Rostock in Stralsund.

„In der aktuellen EU-Förderperiode haben wir bereits 20,7 Millionen Euro für Projekte in Forschung und Entwicklung mit KI-Bezug bewilligt. Damit konnten Gesamtinvestitionen in Höhe von über 30 Millionen Euro ermöglicht werden“, erklärte die Ministerpräsidentin. „Nun gehen wir einen Schritt weiter. Am 30. Juni ist eine neue Richtlinie zur Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Kraft getreten, die sich an kleinere und mittlere Unternehmen mit bis 100 Mitarbeitern richtet.

Der Anwendungsbereich reicht von Produktion und Dienstleistung über Logistik, Marketing und Vertrieb bis zur IT-Sicherheit. Unternehmen können je nach Größe eine Zuwendung von bis zu 50.000 Euro erhalten. Insgesamt stellen wir 1,5 Millionen Euro in den Jahren 2026 und 2027 zur Verfügung“, erklärte Schweig und dankte den Industrie- und Handelskammern, die bei der Erarbeitung der Richtlinie eingebunden waren.

„Künstliche Intelligenz bietet eine Menge Chancen: auf Wissen und Fortschritt, auf effizientere Arbeitsprozesse, auf Arbeitserleichterung und Lebensqualität. Ich konnte mich im Mai auf der Digitalmesse NØRD in Rostock selbst von den großen Potenzialen unserer Unternehmen in diesem Bereich überzeugen. Gleichzeitig dürfen wir die Ängste zum Beispiel vor dem Verlust von Arbeitsplätzen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wir müssen die Chancen nutzen und die Risiken kontrollieren, sowohl für die Arbeitsplatzsicherheit als auch für die Gestaltung der Arbeitswelt“, sagte Schwesig.

Die Ministerpräsidentin ging in ihrer Rede auch auf das heute von der Bundesregierung vorgestellte Reformpaket ein: „Es ist gut, dass die Bundesregierung sich auf ein umfassendes Reformpaket für mehr Wachstum und Beschäftigung geeinigt hat. Ich unterstütze insbesondere die Steuerreformpläne der Bundesregierung. Es ist richtig, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten und dabei den Schwerpunkt auf Familien zu setzen.

Auch die Gegenfinanzierung über eine Anhebung der Reichensteuer macht Sinn. Auch die Top-Verdiener in unserer Gesellschaft müssen ihren Beitrag leisten. Das Paket enthält verschiedene gute Vorschläge, um die Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitsplätze zu sichern. Dazu gehören der geplante Bürokratieabbau und die Ausweitung von Genehmigungsfiktionen.“

Aktuelle Betrugsversuche im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten

Schwerin – Derzeit sind erneut betrügerische E-Mails und Schreiben im Umlauf, die im Namen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), der Zollverwaltung oder der Steuerverwaltung versendet werden. Ziel der Betrüger ist es, persönliche Daten oder Geld von Steuerpflichtigen zu erlangen.

Die gefälschten Nachrichten wirken oft täuschend echt. Teilweise enthalten sie eine persönliche Anrede und geben vor, von ELSTER, der Bundesfinanzverwaltung oder anderen Behörden zu stammen. Empfängerinnen und Empfänger werden beispielsweise aufgefordert,

  • angeblich geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen über einen Link zu bestätigen,
  • Formulare für eine Einkommensteuererstattung auszufüllen,
  • Konto- oder Kreditkartendaten für eine vermeintliche Steuererstattung einzugeben,
  • angebliche Zahlungsrückstände auszugleichen oder
  • gefälschte Zahlungsaufforderungen, etwa wegen eines „Verspätungszuschlags zur Steuererklärung“, einer unterlassenen Offenlegung von Umsatzzahlen oder anderer angeblicher Forderungen, zu begleichen.

Teilweise werden die Empfänger nach dem Anklicken eines Links (z. B. „elster-amt.com“) oder dem Scannen eines QR-Codes auf eine Internetseite geleitet, auf der sie zur Eingabe ihrer Bankverbindung aufgefordert werden. In anderen Fällen enthalten die E-Mails Anhänge mit vermeintlichen Zahlungsanweisungen oder Hinweisen auf angebliche Steuerrückstände. Häufig wird dabei mit Vollstreckungsmaßnahmen gedroht, um zusätzlichen Druck aufzubauen.

Die Steuerverwaltung stellt klar: Steuerbehörden fordern niemals per E-Mail oder QR-Code zur Eingabe von Steuernummern, Bankverbindungen, Kreditkartennummern, PINs oder Sicherheitskennwörtern auf. Steuerpflichtige erhalten in der Regel lediglich Benachrichtigungen, jedoch keine Steuerdaten oder Zahlungsaufforderungen als E-Mail-Anhang.

So sollten Sie reagieren, wenn Sie eine verdächtige Nachricht erhalten:

  • Klicken Sie keine Links in verdächtigen E-Mails an.
  • Öffnen Sie keine Anhänge unbekannter oder zweifelhafter Nachrichten.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten oder Bankverbindungen preis.
  • Überweisen Sie keine geforderten Beträge.
  • Löschen Sie die verdächtige E-Mail oder entsorgen das Schreiben.

Die Finanzverwaltung empfiehlt, bei ungewöhnlichen Nachrichten stets besondere Vorsicht walten zu lassen. Im Zweifel sollten Steuerpflichtige direkt Kontakt mit ihrem Finanzamt aufnehmen und die Echtheit der Nachricht überprüfen.

Weitere Informationen und Hinweise zum Umgang mit betrügerischen E-Mails und Schreiben sind auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

Berufsschulcampus Stralsund erhält Förderung

Staatssekretärin Ines Jesse: „Wir stärken unsere Wirtschaft. Moderne Ausbildungsbedingungen sind die Grundlage für die Fachkräfte von morgen.“

Stralsund – Mit der feierlichen Grundsteinlegung für den Neubau des Hauses IV des Berufsschulcampus Vorpommern-Rügen ist heute ein wichtiger Meilenstein für die berufliche Bildung in Mecklenburg-Vorpommern erreicht worden. Wirtschaftsstaatssekretärin Ines Jesse hat vor Ort einen Zuwendungsbescheid über rund 30,1 Millionen Euro für den ersten Bauabschnitt des Projekts übergeben. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Ines Jesse: „Mit dem neuen Berufsschulcampus investieren wir in die Zukunft der jungen Menschen und in die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes. Wir stärken unsere Wirtschaft. Moderne Ausbildungsbedingungen sind die Grundlage dafür, dass Unternehmen auch künftig gut ausgebildete Fachkräfte finden. Gerade angesichts der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung in der Region mit Investitionen in den Häfen, in der Offshore-Windenergie und in neue Industrieansiedlungen ist das ein entscheidender Standortfaktor.“

Der Landkreis Vorpommern-Rügen bündelt mit dem Berufsschulcampus künftig die bislang auf drei Standorte in Stralsund verteilten beruflichen Schulen an einem zentralen Standort. Dort werden perspektivisch rund 1.200 Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Technik und Handwerk, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen sowie am Fachgymnasium lernen. Durch die Zusammenführung entstehen moderne Lernbedingungen, kürzere Wege und bessere Möglichkeiten für die Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen.

Der erste Bauabschnitt umfasst die Sanierung des Hauses II (ehemaliges Haus der Wirtschaft) sowie den Neubau des Hauses IV. Die förderfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 33,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben mit rund 30,1 Millionen Euro und übernimmt damit 90 Prozent der förderfähigen Kosten. „Die Landesregierung hat die Modernisierung beruflicher Bildungsstätten zu einem Schwerpunkt ihrer Wirtschaftspolitik gemacht. Gute Ausbildungsorte sind eine Investition in die Zukunft unseres Landes. Deshalb unterstützen wir Kommunen und Träger dabei, ihre Bildungsinfrastruktur zukunftsfähig aufzustellen“, betonte Jesse.

Allein in der laufenden Legislaturperiode hat das Wirtschaftsministerium bereits 28 Vorhaben zur Modernisierung beruflicher Bildungsstätten mit insgesamt rund 128 Millionen Euro unterstützt, zum Beispiel in Rostock, Schwerin, Greifswald, Neustrelitz und Ludwigslust.

Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung beschlossen

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat gestern den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Kernstück des Gesetzes ist die zeit- und systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses für den Tarifvertrag der Länder (TV-L) vom 14. Februar 2026 auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes.

Dies bedeutet eine Anhebung der Besoldung und Versorgung

  • zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, sowie die Anwärterbezüge um 60 Euro,
  • zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent sowie die Anwärterbezüge um weitere 60 Euro und
  • zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent sowie die Anwärterbezüge um weitere 30 Euro.

Die Anpassung umfasst neben dem Grundgehalt und den Familienzuschlägen auch die Stellenzulagen sowie erstmals sämtliche Erschwerniszulagen. Hiervon profitieren insbesondere die Einsatzkräfte bei Polizei, Justiz und Feuerwehr.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärt: „Mit der gestrigen Entscheidung sorgt der Landtag für Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Die Beschäftigten können sich darauf verlassen, dass das Tarifergebnis zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen wird. Damit setzen wir ein wichtiges Signal der Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten unseres Landes.“

Bereits nach der Beschlussfassung der Landesregierung über den Gesetzentwurf im April hatte das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung durch einen Abschlagserlass die Auszahlung der erhöhten Bezüge veranlasst. Dadurch konnten sie bereits mit den Bezügen für Juni ausgezahlt werden. Diese Zahlungen standen unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag und sind durch den aktuellen Beschluss bestätigt worden.

Das Gesetz enthält noch keine Umsetzung der neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.). Die Entscheidung des Gerichts hat die Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Alimentation in wesentlichen Punkten weiterentwickelt und macht umfangreiche rechtliche und finanzielle Prüfungen sowie die Entwicklung verschiedener Umsetzungsvarianten erforderlich.

Eine sachgerechte Beratung und Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzentwurfs vor den Landtagswahlen im September wäre nicht mehr möglich gewesen. Die Landesregierung hat sich deshalb bewusst dafür entschieden, die Übernahme des Tarifergebnisses vorzuziehen, damit die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter die vereinbarten Besoldungserhöhungen ohne weitere Verzögerung erhalten konnten.

Minister Dr. Heiko Geue bekräftigt: „Für mich steht außer Frage, dass Mecklenburg-Vorpommern eine verfassungsgemäße Besoldung gewährleisten muss. Das habe ich bereits im März deutlich gemacht und daran hat sich nichts geändert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verlangt eine sorgfältige und rechtssichere Umsetzung. Dieser Anspruch lässt sich nur mit der erforderlichen Gründlichkeit erfüllen. Die meisten Bundesländer brauchen dafür noch Zeit.“

Zur Vorbereitung einer gesetzlichen Neuregelung steht das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung in einem Besoldungsdialog mit dem Landesrechnungshof, den Gewerkschaften und dem Richterbund über unterschiedliche Umsetzungsvarianten. Dabei werden verschiedene Modelle fachlich bewertet und ihre finanziellen sowie rechtlichen Auswirkungen geprüft. Parallel werden die bisher vorliegenden Besoldungsgesetze anderer Bundesländer und des Bundes ausgewertet und diskutiert. Der überwiegende Teil der Bundesländer hat noch keine Ergebnisse vorgelegt. Eine abschließende Entscheidung über den künftigen Regelungsansatz muss der neuen Landesregierung und dem neu gewählten Landtag in Mecklenburg-Vorpommern vorbehalten bleiben.

Silber für Gemeinde Rühn im Bundes-Dorfwettbewerb

Rühn – Die Gemeinde Rühn aus dem Landkreis Rostock vertrat als Siegerin des 12. Landeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ das Land Mecklenburg-Vorpommern im 28. Bundeswettbewerb des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). In diesem hat es jetzt eine Silbermedaille errungen.

„Ich beglückwünsche die Gemeinde Rühn und ihre Bürgerinnen und Bürger zu ihrem nächsten Erfolg. Das Silber im Bundeswettbewerb erhellt die Goldmedaillen Rühns im Europäischen und Landes-Dorfwettbewerb. Das Erringen von zwei Goldmedaillen und einer Silbermedaille binnen eines knappen Jahres stellt eine beispielgebende Leistung dar“, so Minister Dr. Till Backhaus, zuständig für die ländlichen Räume in MV.

Die Gemeinde überzeugte im gesamten Wettbewerb über alle Stufen, unter anderem mit ihrer aktiven und sozialen Dorfgemeinschaft sowie mit ihren ortsbildprägenden baulichen Anlagen.

Die Gemeinde Rühn wurde zudem für das Kloster als wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leuchtturm im Dorf mit einem von sechs Sonderpreisen, die mit je 3.000 Euro dotiert sind, für besondere Leistungen ausgezeichnet.

Der Minister ergänzt „Ich bin mir ganz sicher, dass die Leistung der Gemeinde Rühn und ihre Erfolge keiner Gemeinde im Land verborgen geblieben sind. Das kann nur Gutes für den schon zum Jahreswechsel beginnenden 13. Landeswettbewerb ´Unser Dorf hat Zukunft´ bedeuten. Ich appelliere an alle aktiven Bürgerinnen und Bürger in unseren Dörfern und Gemeinden, gemeinsam mit ihrer Kommunalverwaltung auf ihre Landkreise zuzugehen und an deren Wettbewerben vor dem 13. Landeswettbewerb teilzunehmen. Je größer die Starterzahl in den Kreiswettbewerben ist, desto mehr Teilnehmer können die Kreise in den Landeswettbewerb und das Land in den Bundeswettbewerb entsenden.“

Die aus rund 1.200 Teilnehmerdörfern ausgewählten 26 Sieger der Landeswettbewerbe haben sich im Bundesentscheid nochmals einer Fachjury präsentiert. Acht Dörfer wurden mit Gold ausgezeichnet. Sie konnten mit herausragendem bürgerschaftlichem Engagement, vorbildlichen Ideen und innovativen Konzepten überzeugen und zeigen, wie sie ihre Dörfer zukunfts- und widerstandsfähig entwickeln. Sie erhalten ein Preisgeld von jeweils 15.000 Euro. Darüber hinaus wurden zwölf Dörfer mit Silber (10.000 Euro Preisgeld) und sechs Dörfer mit Bronze (5.000 Euro Preisgeld) geehrt.

Recht auf Ganztagsbetreuung und bessere Betreuungsschlüssel

Oldenburg: Die KiföG-Änderung ist ein starkes Zeichen für starke Kinder

Schwerin – Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 haben Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und damit auf einen Hortplatz. Der Anspruch gilt zunächst für Schülerinnen und Schüler in der ersten Klasse und wird in den folgenden Schuljahren um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet. Mit der Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes hat der Landtag dafür die Weichen gestellt. Außerdem sieht die KiföG-Novelle kleinere Gruppen in Krippe und Hort vor. Ab Januar 2027 betreut und fördert eine Fachkraft in der Krippe durchschnittlich fünf Kinder (bislang 1:6), im Hort sind es ab August 2027 im Durchschnitt 21 Kinder (bislang 1:22). Das Land stellt für diese Qualitätsverbesserung pro Jahr mehr als 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Bildungsministerin Simone Oldenburg bezeichnete die KiföG-Änderung als starkes Zeichen für starke Kinder: „Mit diesem Gesetz setzen wir den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung um und schaffen ein unkompliziertes und bürokratiearmes Verfahren. Eltern sollen sich nicht mit Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitszeitnachweisen oder umfangreichen Anträgen beschäftigen müssen. Künftig genügt die Bedarfsanzeige, um den gesetzlichen Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung wahrzunehmen.“

Nach den Worten der Ministerin geht Mecklenburg-Vorpommern gleichzeitig weit über die bundesgesetzlichen Vorgaben hinaus. „Wir belassen es nicht beim Rechtsanspruch von 40 Stunden. Familien, die einen höheren Betreuungsumfang benötigen, können auch künftig einen 50-Stunden-Vertrag beantragen. Damit erhalten Eltern die notwendige Flexibilität, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren“, sagte Oldenburg.

Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist die engere Verzahnung von Grundschule und Hort. „Ganztagsbetreuung gelingt dann besonders gut, wenn Schule und Hort gemeinsam arbeiten. Die gemeinsame Nutzung von Räumen eröffnet neue Bildungsangebote und stärkt die Zusammenarbeit mit Sportvereinen, Feuerwehren, Jugendclubs oder anderen Partnern vor Ort.“

Zur besseren Abstimmung zwischen Schule, Hort und Eltern werden künftig Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren eingesetzt. „Sie sorgen für einen gelungenen Übergang zwischen Unterricht und Hort und begleiten die Bildungsbiografie der Kinder. Für diese Aufgabe stellt das Land den Hortträgern ab dem kommenden Schuljahr insgesamt 28 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärte die Ministerin.

Ein zentrales Anliegen der Novelle ist außerdem die Verbesserung der Betreuungsqualität in Krippe und Hort. „Kleinere Gruppen bedeuten mehr Zeit für jedes einzelne Kind. Deshalb verbessern wir das Fachkraft-Kind-Verhältnis in der Krippe und auch im Hort. Das ist ein enormer finanzieller Kraftaufwand für das Land. Aber er ist dringend notwendig. Bei der Umsetzung schaffen wir verlässliche Übergangsfristen, damit Kommunen und Träger ausreichend Zeit haben, zusätzliches Personal zu gewinnen und die notwendigen organisatorischen Anpassungen vorzunehmen“, sagte Oldenburg.

Mit Blick auf sinkende Kinderzahlen unterstrich die Bildungsministerin, dass die Qualitätsverbesserungen zugleich Beschäftigungsperspektiven für pädagogische Fachkräfte eröffnen. „Durch das bessere Fachkraft-Kind-Verhältnis werden landesweit etwa 1.500 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher benötigt. Gleichzeitig entwickeln wir gemeinsam mit Kommunen, Trägern, Gewerkschaften und der Arbeitsagentur Perspektiven für Beschäftigte, damit Fachkräfte den Einrichtungen erhalten bleiben.“

Auch Familien von Kindern mit Behinderungen werden entlastet. „Künftig ist der Hort für alle Kinder vollständig beitragsfrei. Dass der Hortbesuch als Teilhabe an Bildung endlich anerkannt wird und Eltern dadurch keine zusätzlichen Kosten mehr tragen müssen, ist ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit.“

Bei der Einführung des Rechtsanspruchs sieht die Ministerin Mecklenburg-Vorpommern gut aufgestellt: „Heute gibt es bereits 51.000 Hortplätze. Bis 2028 entstehen zusätzlich 2.000 neue Plätze, weitere 2.000 Plätze werden in Stand gesetzt. Damit stellen wir sicher, dass jedes Kind nicht nur einen Platz im Kindergarten, sondern auch im Hort erhält.“