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Digitale Baugenehmigung in M-V

Digitale Baugenehmigung aus MV geht mit KI-Assistenten den nächsten Schritt

Schwerin – Die durch Mecklenburg-Vorpommern für alle Bundesländer federführend geschaffene „Digitale Baugenehmigung“ entwickelt sich weiter: Innenminister Christian Pegel hat heute im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte den nächsten Entwicklungsschritt der durch Mecklenburg-Vorpommern entwickelten Einer-für-Alle (EfA)-Lösung vorgestellt. Im Mittelpunkt steht in diesem weiteren Entwicklungsschritt der integrierte digitale Assistent, der Bürgerinnen und Bürger sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei der Antragstellung und Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren unterstützt.

Der KI-gestützte Assistent ist in allen den digitalen Bauantrag nutzenden Bauämtern in den 14 mitnutzenden Bundesländern freigeschaltet. Die Bauämter der den digitalen Bauantrag nutzenden Kommunen können den KI-Assistenten auf Wunsch einsetzen. Damit steht erstmals eine einheitliche, in den EfA-Onlinedienst integrierte Assistenzfunktion bundesweit zur Verfügung.

„Mit dem digitalen Assistenten gehen wir in Mecklenburg-Vorpommern neue Wege. Wir zeigen, dass eine moderne Verwaltung nicht nur digital, sondern auch innovationsstark und ideenreich sein kann. Unser Anspruch ist klar: Wir wollen nicht abwarten, bis andere die Verwaltung von morgen gestalten. Wir wollen selbst vorangehen und eine Vorreiterrolle übernehmen. Der heutige Termin in der Mecklenburgischen Seenplatte macht sichtbar, wie aus dieser Idee ein konkreter Nutzen für Menschen und Verwaltung wird“, verdeutlichte Minister Christian Pegel.

Der digitale Assistent soll Bürgerinnen und Bürgern den Einstieg in das Baugenehmigungsverfahren erleichtern, ihre Fragen beantworten und sie durch den Antragsprozess führen. Er unterstützt auch die Sachbearbeitung, die ein kontextsensitives Hilfsmittel für die Vorgangsbearbeitung erhält. Die Lösung ist vollständig in den bestehenden Onlinedienst integriert und steht in allen produktiven Instanzen zur Verfügung. Die Entscheidung, den KI-Assistenten zu nutzen trifft aber die jeweilige Behörde eigenständig.

„Für viele Menschen ist eine Baugenehmigung ein wichtiger und anspruchsvoller Schritt – ganz gleich, ob es um ein Eigenheim, einen Anbau, ein Carport oder ein gewerbliches Vorhaben geht. Wer einen Antrag stellt, soll nicht erst lange nach den richtigen Informationen suchen müssen. Der digitale Assistent hilft dabei, Orientierung zu geben, Fragen schneller zu klären und Verfahren verständlicher zu machen. Das ist gelebter Bürokratieabbau“, erklärte Pegel.

Gemeinsame Lösung mit bundesweiter Wirkung

Die digitale Baugenehmigung ist ein Beispiel dafür, wie Bundesländer gemeinsam digitale Verwaltungsleistungen entwickeln und nutzen können. Mit Berlin ist inzwischen das 14. Bundesland der Mitnutzungsallianz beigetreten. In der vergangenen Woche wurde zudem die Erweiterung der bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen um Sachsen unterzeichnet.

„Dass inzwischen 14 Bundesländer auf die Digitale Baugenehmigung setzen und bereits fast 120.000 Anträge darüber bearbeitet wurden, ist ein starkes Zeichen für den Erfolg gemeinsamer Lösungen. Wir entwickeln nicht für einzelne Behörden, sondern für eine Verwaltung, die über Ländergrenzen hinweg funktioniert. Wenn eine Innovation einmal entwickelt ist, sollte sie möglichst vielen Menschen zugutekommen. Genau diesen Gedanken verkörpert das EfA-Prinzip“, betonte Minister Christian Pegel und:

„Unser Ziel ist eine Verwaltung, die einfacher erreichbar, schneller und verlässlicher ist. Der digitale Assistent ist dabei kein Ersatz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bauaufsichtsbehörden, sondern ein Werkzeug, das sie unterstützen und entlasten soll. So verbinden wir technologische Innovation mit Bürgernähe und schaffen konkrete Verbesserungen im Alltag – für alle Seiten.“

Hintergrund

Die „Digitale Baugenehmigung“ ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Mecklenburg-Vorpommern hat das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ übernommen und den digitalen Bauantrag federführend für alle 16 Bundesländer entwickelt. Jährlich werden in Deutschland etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt – vornehmlich als Papierantrag. Mit dem digitalen Bauantrag ist eine ortsungebundene, vollständig digitale Antragstellung möglich.

Moderne Dienstgebäude entstehen

Erster Spatenstich für Neubau von Polizeihauptrevier und Kriminalkommissariat in Waren an der Müritz

Waren a.d. Müritz – In Waren an der Müritz entsteht ein neues Polizeihauptrevier mit einer Außenstelle des Kriminalkommissariats. Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue und Innenminister Christian Pegel haben heute gemeinsam mit Bürgermeister Norbert Möller, Lutz Müller, Inspekteur der Polizei, Polizeiinspektionsleiter Tino Peisker und Polizeihauptrevierleiterin Kathrin Jähner den ersten Spatenstich für den Neubau gesetzt.

Das Land investiert rund 13,5 Millionen Euro in das moderne Dienstgebäude. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Der Neubau ist Teil des Sonderbauprogramms „Sieben auf einen Streich“, mit dem das Land insgesamt sieben neue Polizeigebäude errichtet. Rund 95 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Die Gebäude schaffen zeitgemäße Arbeitsbedingungen für die Polizei, sind funktional und auf einen energieeffizienten Betrieb ausgerichtet.

„Mit dem Programm ‚Sieben auf einen Streich‘ investieren wir zum einen in die Sicherheit und in die Zukunft unseres Landes. Wir schaffen moderne Polizeigebäude, die langfristig funktionieren, energieeffizient sind und gute Arbeitsbedingungen bieten. Gleichzeitig geben wir mit diesen Investitionen der Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Impuls“, sagte Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue. „Mir ist es wichtig, dass öffentliche Investitionen auch bei den Unternehmen vor Ort ankommen. Beim Polizeineubau in Waren sehen wir das sehr deutlich: Ein großer Teil der Planungs- und Bauleistungen wird von Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern erbracht.“

Beim Neubau in Waren zeigt sich der regionale Effekt der Investitionen besonders deutlich. Von den bislang beauftragten 16 freiberuflich Tätigen kommen 13 aus Mecklenburg-Vorpommern. Das entspricht einem Anteil von rund 81 Prozent. Auch die bislang beauftragten vier Bauunternehmen stammen sämtlich aus dem Land. Damit fließen die Investitionen unmittelbar in die regionale Wirtschaft und stärken die heimische Bauwirtschaft.

„Ich freue mich, dass wir heute in Waren den Grundstein für einen weiteren modernen Polizeistandort legen. Polizeireviere sind wichtige Orte für unser Land und weit mehr als nur ein Gebäude. Es ist ein Ort, an dem Menschen Hilfe suchen, an dem Polizistinnen und Polizisten für Sicherheit sorgen und an dem unserer Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass jemand für sie da ist. Mit dem Neubau schaffen wir gute Bedingungen für die tägliche Polizeiarbeit. Moderne Räumlichkeiten, eine zeitgemäße Ausstattung und eine funktionale Infrastruktur sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass unsere Einsatzkräfte auch künftig schnell, verlässlich und bürgernah handeln können“, so Innenminister Christian Pegel.

Bei der Planung des Gebäudes spielt Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle. Das rund 2.150 Quadratmeter große Dienstgebäude wird nach hohen Anforderungen an Energieeffizienz errichtet. Der Neubau unterschreitet den Standard eines Effizienzgebäudes 40 und erfüllt damit die Anforderungen an klimaneutrales staatliches Bauen in Mecklenburg-Vorpommern. Auf den Dächern des Dienstgebäudes und der Garagen wird eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von rund 44 Kilowattpeak installiert. Zwei hocheffiziente Wärmepumpen werden einen Teil ihres Stroms aus der eigenen Photovoltaikanlage beziehen. Ergänzt wird das Energiekonzept durch LED-Beleuchtung und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Das dreigeschossige Gebäude entsteht auf einem rund 5.340 Quadratmeter großen landeseigenen Grundstück an der Teterower Straße. Es wird unter anderem Räume für den Wach- und Gewahrsamsbereich, Vernehmungen, Beweis- und Waffenlager, Sozial- und Fitnessbereiche sowie Garagen und Carports aufweisen. Die Fertigstellung ist für Dezember 2028 vorgesehen.

Das Sonderbauprogramm „Sieben auf einen Streich“ umfasst neben Waren Neubauten in Gadebusch, Ueckermünde, Friedland, Bad Doberan, Sassnitz und Güstrow. Fünf der sieben Gebäude basieren auf dem von der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern entwickelten „Modell Heringsdorf“. Die Neubauten werden jeweils an die örtlichen Anforderungen angepasst. Die Projekte in Güstrow und Waren werden individuell geplant.

Telemedizin-Netz für die Gesundheitsversorgung

Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bauen gemeinsames Telemedizin-Netz auf

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen gemeinsam ein länderübergreifendes Telemedizin-Netz für die Gesundheitsversorgung aufbauen. Einen entsprechenden Letter of Intent haben Gesundheitsministerin Stefanie Drese aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken gemeinsam mit den Krankenhausgesellschaften beider Länder sowie der Universitätsmedizin Rostock und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein unterzeichnet.

Das „Telemedizin-Netz Nord-Ost“ (TENNO) soll zunächst die Krankenhäuser beider Länder digital miteinander verbinden und perspektivisch auch ambulante Versorgung, Rettungsdienst und weitere Gesundheitsbereiche einbeziehen, teilten Drese und von der Decken in der Landespresskonferenz am Dienstag mit.

„Telemedizin überwindet Entfernungen. Mit TENNO schaffen wir die digitale Infrastruktur dafür, dass medizinische Kompetenz nicht an Landesgrenzen oder am Standort eines Krankenhauses endet. Gerade für Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mit ihren ländlichen Räumen ist das ein wichtiger Schritt für eine leistungsfähige und zukunftsfeste Gesundheitsversorgung“, betonte Drese.

„Wir wollen nicht zwei parallele Systeme aufbauen, sondern einen gemeinsamen digitalen Versorgungsraum im Norden schaffen“, sagte von der Decken. „Wenn medizinische Expertise nicht überall unmittelbar vor Ort verfügbar sein kann, müssen wir sie digital dorthin bringen, wo sie gebraucht wird. Davon profitieren Patientinnen und Patienten ebenso wie die Beschäftigten in unseren Krankenhäusern. Das Netzwerk soll zudem dazu beitragen, die Zusammenarbeit der Kliniken zu stärken.“

Im ersten Schritt sollen die stationären Leistungserbringer beider Länder miteinander vernetzt werden. Geplant sind unter anderem Telekonsile und Televisiten. Erste konkrete Anwendungen hierfür können insbesondere in der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Not- und Unfallversorgung liegen. Damit können Ärztinnen und Ärzte unabhängig vom Standort schnell zusätzliche Expertise hinzuziehen.

Das gemeinsame Netz soll allen Krankenhäusern offenstehen – unabhängig von Trägerschaft, Versorgungsstufe oder Standort; und mehr noch, alle Krankenhäuser beider Länder sollen verbindlich in das Netzwerk einbezogen werden. Bereits vorhandene telemedizinische Angebote sollen gebündelt und weiterentwickelt, neue Insellösungen oder parallele Einzelsysteme vermieden werden.

„TENNO ist kein Netz einzelner Universitätskliniken, sondern ein Netz für die gesamte Krankenhauslandschaft in beiden Ländern“, machte Drese deutlich. „Deshalb ist uns wichtig, dass alle Krankenhäuser gleichberechtigt Zugang erhalten und die Interessen der gesamten Krankenhauslandschaft berücksichtigt werden.“

Die Universitätskliniken Schleswig-Holstein und Rostock sollen eine koordinierende und operative Rolle beim Aufbau übernehmen. Die Krankenhausgesellschaften beider Länder werden von Beginn an einbezogen. Ziel ist eine transparente Steuerung, die eine offene und neutrale Infrastruktur gewährleistet.

„Die geplante telemedizinische Verbindung zwischen den Krankenhäusern kann ein Gamechanger für die stationäre Versorgung in M-V werden. Weniger Fachärzte können mehr Patienten betreuen. Der Meinungsaustausch zwischen den Spezialisten kann schneller und sogar Live unter Beteiligung des Patienten erfolgen, auch wenn dieser weit entfernt ist. Wir müssen TENNO daher schnellstmöglich an den Start bringen“, so der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft M-V, Uwe Borchmann.

„Der Ansatz, das gemeinsame Telemedizin-Netz nicht als Einbahnstraße zu verstehen, ist richtig und wichtig. Um in unseren Flächenländern medizinische Kompetenz möglichst überall und jederzeit verfügbar zu machen, muss neben der Expertise in der Universitätsmedizin auch auf Kompetenzen in Krankenhäusern anderer Versorgungsstufen zurückgegriffen werden können“, betonte Patrick Reimund, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft S-H.

Dr. Christiane Stehle, Vorstandsvorsitzende und Ärztliche Vorständin der Universitätsmedizin Rostock, verdeutlichte: „Die Universitätsmedizin Rostock ist bereit, gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein die Planung und Umsetzung von TENNO aktiv voranzutreiben. Dabei ist entscheidend, dass ein leistungsfähiges länderübergreifendes Telemedizin-Netz mit den Partnern vor Ort aufgebaut und betrieben wird. In Mecklenburg-Vorpommern werden wir deshalb besonders mit unseren Partnern der Universitätsmedizin Greifswald sowie den Maximalversorgern in Neubrandenburg und Schwerin eng zusammenarbeiten. So können wir deren unterschiedliche Kompetenzen und Erfahrungen nutzen, um TENNO an den tatsächlichen Anforderungen der Versorgungslandschaft auszurichten.“

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzer (CEO) Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH): „Am UKSH ist Telemedizin im Rahmen unserer Strategie als digitaler Vorreiter bereits seit vielen Jahren fester Bestandteil im Klinikalltag. Gemeinsame Standards können insbesondere im ländlichen Raum den Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung verbessern und den professionellen Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten stärken. Wir freuen uns daher, bei diesem Projekt eine aktive Rolle einzunehmen. Von TENNO können Patientinnen und Patienten hier im Norden profitieren.“

Der Aufbau des gemeinsamen Netzes fällt in eine Phase grundlegender Veränderungen der Krankenhauslandschaft. Die Krankenhausreform wird Strukturen und Aufgaben neu ordnen. Gerade auch Kooperationen kommt künftig eine deutlich gewachsene Bedeutung zu. „TENNO schafft die digitale Infrastruktur, damit diese neuen Strukturen auch funktionieren können, indem Expertise geteilt und Versorgung über Standorte hinweg organisiert wird“, so Drese.

Auch von der Decken sieht in der länderübergreifenden Zusammenarbeit einen wichtigen Zukunftsschritt: „Wir müssen Versorgung nicht mehr ausschließlich vom einzelnen Standort aus denken. Wir können Kompetenzen digital miteinander verbinden und damit Qualität sichern, auch wenn nicht jede medizinische Leistung an jedem Ort vorgehalten werden kann.“

Für den Aufbau des Netzes wollen beide Länder Mittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds für länderübergreifende Projekte nutzen. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bereiten gemeinsam mit den Universitätskliniken und den Krankenhausgesellschaften einen entsprechenden Antrag vor. Die Antragstellung beim Bundesamt für Soziale Sicherung ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen.

In den kommenden Monaten sollen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen konkretisiert, erste Anwendungsfälle festgelegt und die künftige Governance des Netzwerks aufgebaut werden. Wird das Vorhaben für den Krankenhaustransformationsfonds angenommen, soll die Umsetzung ab 2027 beginnen.

Beide Ministerinnen betonten, dass TENNO nicht bei einzelnen Pilotprojekten stehen bleiben soll. Das Netzwerk wird von Beginn an so angelegt, dass weitere Bereiche und Leistungserbringer integriert werden können.

„Wir wollen vorhandene gute Lösungen zusammenbringen und so skalieren, dass sie allen zugutekommen“, verdeutlichte Drese. „Unser Ziel ist ein gemeinsames, verlässliches und dauerhaft tragfähiges Netzwerk – nicht eine Sammlung einzelner digitaler Insellösungen.“

Von der Decken sagte: „Die Herausforderungen unserer beiden Länder sind ähnlich: große Flächen, unterschiedliche regionale Strukturen und begrenzte personelle Ressourcen. Darauf gibt es keine rein digitale Antwort – aber Telemedizin kann ein wichtiger Teil der Antwort sein. Deshalb ist es sinnvoll, unsere Kräfte zu bündeln.“

Mit dem Letter of Intent legen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die gemeinsame Grundlage für den weiteren Aufbau von TENNO. Aus einer länderübergreifenden Kooperation soll so Schritt für Schritt ein gemeinsamer digitaler Versorgungsraum im Nordosten entstehen.

M-V will Benachteiligung von ehemals Krebserkrankten beenden

Schwerin – Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung beschlossen, eine Entschließung in den nächsten Bundesrat einzubringen. Mit dieser wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Regelung zum „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen vorzulegen. Nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen sollen Betroffene künftig weder über eine überwundene Krebserkrankung informieren noch diese offenlegen müssen. Bereits gespeicherte Daten über eine überwundene Krebserkrankung sollen nach Ablauf dieser Fristen gelöscht werden.

Ministerpräsidentin Schwesig erläuterte, warum eine solche Regelung wichtig ist: „Der medizinische Fortschritt hat in den vergangenen Jahren vieles verändert. Heute sind zahlreiche Krebserkrankungen heilbar und lassen sich langfristig ohne erhöhtes Risiko für eine erneute Erkrankung oder einen früheren Tod behandeln. Dennoch müssen Menschen in Deutschland ihre überstandene Krebserkrankung bei Versicherungsabschlüssen oder Kreditverträgen weiterhin angeben.

Ich weiß selbst, wie belastend sich das anfühlt. Man hat den schweren Weg der Genesung geschafft und muss sich danach trotzdem mit Benachteiligungen auseinandersetzen. Versicherungen, Kredite oder sogar Adoptionen können dadurch schwieriger werden oder ganz scheitern. Das kann und darf nicht sein. Wer eine Krebserkrankung überwunden hat, darf nicht ein Leben lang mit seiner früheren Erkrankung belastet werden. Das ist gerade für junge Menschen wichtig.“

„Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, sollte danach wieder in ein normales Leben zurückkehren können. Es darf nicht sein, dass Menschen nach einer längst überstandenen Krankheit weiterleiden müssen, weil sie auch Jahre später benachteiligt werden. Eine persönliche Heilung sollte auch eine gesellschaftliche Heilung bedeuten. Das Recht muss dort korrigieren, wo eine medizinisch nicht mehr gerechtfertigte Ungleichbehandlung entsteht.

Das „Recht auf Vergessenwerden“ sollte in der Zukunft umfassend Benachteiligungen, die aus Erkrankungen resultieren, beenden“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Sie ergänzte: „Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und ihre Stifterin, die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V., fordern seit zwei Jahren gesetzgeberische Maßnahmen, um diese Diskriminierungen zu beseitigen. Andere europäische Staaten machen es bereits vor.

Belgien, Frankreich und Spanien sehen eine Frist von fünf Jahren vor, nach der eine überwundene onkologische Erkrankung nicht mehr berücksichtigt werden darf. In Deutschland sind es 15 Jahre. Vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sollte auch für Betroffene anderer Krankheiten ein „Recht auf Vergessenwerden“ geschaffen werden, das es ebenfalls in einigen europäischen Staaten gibt. Entsprechende Regelungen fehlen in der Bundesrepublik Deutschland.“

Wohnungsbau sozial: Neue Regelungen für M-V in Kraft

Schwerin – Am 15. September 2026 tritt die neue Richtlinie für den Wohnungsbau sozial in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft und ersetzt jene aus 2023. „Abläufe und Voraussetzungen haben wir vereinheitlicht und tragen den erheblichen Baukosten besser als bisher Rechnung. Dies schlägt sich in einem einheitlichen Förderweg nieder. Wohnberechtigungsscheine, die die Gemeinden ausstellen, gibt es künftig praktisch für alle Durchschnittsverdiener“, fasst Landesbauminister Christian Pegel die Neuerungen zusammen.

Künftig werden Baukosten bis zu 5.320 Euro/m² anerkannt. Gefördert wird mit nach wie vor zinsfreien Darlehen von bis zu 3.990 Euro/m². Nach erfolgreicher Fertigstellung werden 30 Prozent der Darlehenssumme erlassen, also müssen nur bis zu 2.793 Euro/m² zurückgezahlt werden. Als Gegenleistung entstehen belegungs- und mietpreisgebundene Wohnungen mit einer Höchstmiete von 6,75 Euro/m². Diese liegt erheblich unter den Mieten, die auf dem freien Markt für Neubauten aufgerufen werden. Nach wie vor können geförderte Wohnungen nur von Personen mit einem Wohnberechtigungsschein gemietet werden.

Neu ist, dass das Förderprogramm künftig nur noch einen einheitlichen Förderweg aufweist. Bislang gab es zwei Förderweg; der erste zielte auf Haushalte mit kleinen, der zweite auf Haushalte mit mittleren Einkommen. Nun gibt es nur noch einen Förderweg, der jedoch Förderung bewusst bis in mittlere Einkommensgruppen umfasst. Vorsorglich wurden die Einkommensgrenzen bereits im Juli aktualisiert.

Beispiele

In einem Single-Haushalt liegt die Bruttoeinkommensgrenze nur rund 600 Euro unterhalb des MV-Durchschnittseinkommens von jährlich 38.665 Euro. In einem Familienhaushalt mit zwei berufstätigen Partnern und zwei nicht arbeitenden Kindern ist die maximale Summe der beiden Bruttogehälter der Eltern, um noch einen Wohnberechtigungsschein beantragen zu können, rund 88.400 Euro. Diese Beträge liegen in der mittleren Einkommensgruppe, sodass so gut wie alle Durchschnittsverdiener in MV einen Wohnberechtigungsschein erhalten und in den Genuss der mit Fördermitteln errichteten Wohnungen kommen können.

Ebenfalls neu ist die digitale Antragstellung: Anträge auf Neubauförderung können ab Dienstag unter www.lfi-mv.de digital gestellt werden. Vorgeschaltet bleibt nach wie vor das analoge Beratungsgespräch mit dem LFI, das teure Fehlplanungen vermeidet.

Der Wortlaut der Richtlinie wurde heute im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

Es werde Licht auf dem Platz

Bessere Trainingsbedingungen für die Schwaaner Eintracht: Neue LED-Flutlichtanlage geht in Betrieb

Schwaan- Für die rund 360 Mitglieder der Schwaaner Eintracht ist die kommende dunkle Jahreszeit nun kein Problem mehr. Nach rund zwei Jahren der Planungs- und Bauzeit wurde die neue LED-Flutlichtanlage feierlich eingeweiht, die das Training auf der knapp 2,5 Hektar großen Fläche auch in den Abendstunden möglich machen soll. Sportministerin Stefanie Drese war am Montagabend persönlich vor Ort und freute sich über den weiteren Meilenstein für den Verein.

„Ganze 16 Jugend-, Herren- und Freizeitteams nennen die Schwaaner Eintracht ihr sportliches Zuhause. Das ist ein Beweis für die hervorragende Vereins- und Nachwuchsarbeit, macht die Vergabe von Trainingszeiten allerdings nicht leichter“, weiß die Ministerin. So sollen mit der Förderung des Landes in Höhe von fast 100.000 Euro mehr Flexibilität, mehr Trainingsmöglichkeiten aber auch bessere Bedingungen für Wettkämpfe geschaffen werden.

„Mit über 310.000 Mitgliedern in den Sportvereinen in Mecklenburg-Vorpommern boomt der Sport bei uns im Land und, da muss auch die Infrastruktur mithalten. Eine 30 Jahre alte Beleuchtung, die aus einem Mix aus Straßenlampen und Betonpfeilern mit Halogenstralern besteht, ist einfach nicht mehr zeitgemäß und durch den hohen Stromverbrauch sehr teuer“, erklärte Drese.

Steigende Mitgliederzahlen hatten zudem für ein Platzproblem bei der Schwaaner Eintracht gesorgt. Das Land hatte deshalb vor kurzem auch einen neuen Containerkomplex inklusive Sanitärbereich gefördert, um den neuen Bedarfen auch trotz eines Mitglieder-Booms gerecht zu werden.

Investitionen, die sich aus Sicht der Ministerin aber auszahlen. „Jeder Euro, den wir in unsere Sportvereine stecken, ist ein Euro, der der Bewegung von Kindern und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt entgegenkommt. Schließlich finden hier auf dem Platz auch fernab des Spielbetriebes regelmäßig Menschen aller Altersgruppen zusammen“, unterstrich Drese.

Dass das wirke, habe auch die Fundraising-Kampagne für die Bereitstellung der Eigenmittel für die LED-Umrüstung gezeigt. „Neben Verein, Land und Kommune haben sich so auch rund 60 Unterstützerinnen und Unterstützer an der Finanzierung beteiligt. „Das zeigt aus meiner Sicht, welch guten Ruf und wie viel Rückhalt die Schwaaner Eintracht genießt. Das wollen wir mit einem modernen Sportplatz und guten Rahmenbedingungen für den Verein auch in Zukunft unterstützen. Ich wünsche der Schwaaner Eintracht deshalb viele erfolgreiche Trainings- und Spielabende unter dem neuen Flutlicht“, so Drese abschließend.

Hafenentwicklungsplan und Studie zur Offshore-Windindustrie

Dr. Wolfgang Blank: „Wir richten die Rostocker Häfen auf die Zukunft aus“

Rostock – Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank hat heute in Rostock einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 440.000 Euro an die Hanse- und Universitätsstadt übergeben. Gefördert werden damit die Erstellung des Hafenentwicklungsplan 2050 sowie eine Potentialstudie zum Offshore-Windausbau in Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesamtausgaben betragen rund 590.000 Euro. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt­schaftsstruktur“ (GRW).

„Unsere Häfen sind Motoren der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Sie verbinden unser Land mit internationalen Märkten und bieten Raum für Unternehmen, Investitionen und neue Arbeitsplätze. Mit dem Hafenentwicklungsplan 2050 richten wir den Blick auf die langfristige Entwicklung der Rostocker Häfen. Zugleich wollen wir die Chancen der Off­shore-Windindustrie sowohl für Rostock als auch für Mukran stärker nutzen. Unser Ziel ist es, mehr Wertschöpfung aus der Offshore-Windenergie für unser Land zu gewinnen und damit gute Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen“, sagte Dr. Wolfgang Blank.

Der bisherige Hafenentwicklungsplan stammt aus dem Jahr 2017 und reicht bis 2030. Mit der Fortschreibung soll eine planerische Grundlage für die Entwicklung bis 2050 ge­schaffen werden. Dabei sollen insbesondere die im neuen Regionalen Raumentwicklungsprogramm vorgesehenen Erweiterungsflächen für den Hafen näher betrachtet und ihre künftige Nutzung konkretisiert werden. Die konzeptionelle Vorbereitung erfolgt durch ROSTOCK PORT.

In Zusammenhang damit steht die Potentialanalyse zum Off­shore-Windausbau. Sie soll untersuchen, welche Möglich­keiten sich für zusätzliche Wertschöpfung und zusätzlichen Umschlag an den hafenstandorten Rostock und Mukran er­geben. Angesichts begrenzter Flächen soll die Studie dazu beitragen, die verfügbaren Kapazitäten entsprechend den Anforderungen der Branche bestmöglich zu nutzen.

Betrachtet werden die drei wesentlichen Phasen im Lebens­zyklus eines Offshore-Windparks: Aufbau, Betrieb sowie Rückbau und Recycling. Für Rostock liegt der Schwerpunkt auf den Chancen im Betrieb sowie beim Rückbau und Recyc­ling, für Mukran werden alle drei Phasen untersucht. Dabei sollen jeweils auch die volkswirtschaftlichen Effekte für die Standorte ermittelt werden.

„Die Chancen der Offshore-Windindustrie reichen weit über die Errichtung neuer Anlagen hinaus. Auch ihr Betrieb, der spätere Rückbau sowie das Recycling eröffnen unseren Unternehmen weitreichende Perspektiven. Wer diese Poten­tiale nutzen will, muss die Anforderungen der Branche früh­zeitig erkennen und die hiesige Hafenentwicklung gezielt darauf ausrichten. Dafür schaffen wir mit der Förderung eine fundierte Entscheidungsgrundlage“, so Minister Dr. Blank.

Ausbau der Neubrandenburger Straße

Dr. Wolfgang Blank: „Wir investieren in leistungsfähige und sichere Verkehrswege für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger“

Rostock – Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank hat heute in Rostock einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 820.000 Euro an die Hanse- und Universitätsstadt über­geben. Gefördert wird der zweite Bauabschnitt zum Ausbau der Neubrandenburger Straße (L 39). Die Gesamtausgaben betragen rund 1,4 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie Meck­lenburg-Vorpommern (KommStrabauFöRL M-V).

„Wir stärken die Infrastruktur in unserem Land – und mit der Neubrandenburger Straße eine wichtige Verkehrsader im Süden Rostocks. Sie verbindet die Stadt mit dem Umland und der Autobahn 19. Mit dem Ausbau verbessern wir die Ver­kehrsbedingungen für alle, die hier täglich unterwegs sind. Die Fahrbahn und die Gehwege werden erneuert, Radfahrstreifen angelegt und die Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. So erhöhen wir die Leistungsfähigkeit der Straße, schaffen mehr Sicherheit und verbessern den Zugang zum Nahverkehr“, sagte Minister Dr. Blank.

Der zweite Bauabschnitt umfasst den rund 350 Meter langen Bereich nördlich des Bahnübergangs bis zur Tessiner Straße. Die vorhandenen Verkehrsflächen werden zurückgebaut, neu geordnet und grundhaft erneuert. Neben dem Ausbau von Fahrbahn und Gehwegen sind zwei barrierefreie Bushalte­stellen, eine Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgän­ger sowie Radfahrstreifen vorgesehen.

„Mit gut ausgebauten Verkehrswegen erleichtern wir den All­tag der Menschen in unserem Land und stärken die Erreich­barkeit unserer Wirtschaftsstandorte. Mit dieser Förderung unterstützen wir die Hansestadt Rostock dabei, diese wichtige Straße für die kommenden Jahre fit zu machen und die unter­schiedlichen Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmer zu berück­sichtigen“, so Minister Dr. Blank.

Der Baubeginn erfolgte im Mai 2026. Die Fertigstellung ist für die erste Jahreshälfte 2028 geplant.