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Jugend gründet: Zweiter Platz für Neubrandenburger Schüler

Bildungsministerin Oldenburg gratuliert zu großem Erfolg

Neubrandenburg – Die Bildungsministerin Simone Oldenburg gratuliert Dominik Engelen, Schüler des Albert-Einstein-Gymnasiums in Neubrandenburg, herzlich zu seinem großen Erfolg beim bundesweiten Schülerwettbewerb „Jugend gründet“. Beim Pitch-Event am 25. März 2026 in Berlin belegte er den zweiten Platz und gehört damit zu den besten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Businessplan-Phase.

„Dominiks Leistung zeigt, wie viel Innovationskraft und Unternehmergeist in den jungen Talenten stecken“, so die Ministerin „Bei ‚Jugend gründet‘ werden Jugendliche ermutigt, neue Fähigkeiten zu entdecken und innovative Ideen weiterzuentwickeln. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Chance, sich beruflich zu orientieren.“

Beim Wettbewerb stellten elf Teams aus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern ihre Geschäftsideen einer hochkarätigen Expertenjury vor. Die Jury zeigte sich beeindruckt von der Qualität der Präsentationen.

„Jugend gründet“ ist ein bundesweiter Online-Wettbewerb, der seit 2003 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (heute Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und einer Reihe namhafter Förderer unterstützt wird. Ziel des Wettbewerbs ist es, Schülerinnen und Schüler für unternehmerisches Denken zu begeistern und ihnen die Möglichkeit zu geben, eigene Geschäftsideen zu entwickeln.

Das Bundesfinale findet am 24. und 25. Juni in Stuttgart statt.

Neue LED-Beleuchtung für die Malzfabrik in Grevesmühlen

Grevesmühlen – Ein wichtiges Klimaschutzvorhaben wird in Grevesmühlen umgesetzt. Der Landkreis Nordwestmecklenburg erhält einen Zuwendungsbescheid für die Umrüstung der Innenbeleuchtung im Verwaltungsgebäude „Malzfabrik“ auf eine energiesparende, intelligente und steuerbare LED-Beleuchtung vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV.

„Das ist ein wirksamer Beitrag zu mehr Energieeffizienz, zu geringeren laufenden Kosten und zu weniger CO2-Auststoß. Die Zahlen sprechen für sich: Für das Vorhaben in dem Ende des 19. Jahrhunderts errichteten Gebäude sind Gesamtausgaben in Höhe von 702.600 Euro vorgesehen. Davon stellt das Land aus EFRE-Mitteln 351.300 Euro bereit. Hinzu kommt eine Kumulierung mit Bundesmitteln in Höhe von 105.000 Euro“, sagt Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus, der terminbedingt nicht persönlich vor Ort sein kann.

Mit dem Projekt werden insgesamt 483 Lichtpunkte ausgetauscht. Zusätzlich entstehen 306 weitere LED-Lichtpunkte, verbunden mit rund 460 Metern zusätzlichem Kabel. Künftig wird die Beleuchtung zeitlich und präsenzabhängig gesteuert sowie dimmbar sein. Dadurch verbessert sich auch der Arbeitsalltag für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit der neuen Technik werden einerseits Ressourcen geschont: Jährlich werden voraussichtlich rund 88.700 kWh Strom eingespart. Bei einem Strompreis von 36 Cents pro kWh entspricht das einer Entlastung von rund 38.300 Euro pro Jahr. Gleichzeitig sinkt der strombedingte CO2-Ausstoß um 53 Tonnen jährlich. Das ist eine Reduktion von 46 Prozent. Zum Vergleich: 53 Tonnen CO2 entsprechen etwa 17 Hin- und Rückflügen von Frankfurt nach New York. Die eingesparte Strommenge ist vergleichbar mit dem Verbrauch von rund 450-500 LED-Straßenleuchten.

„Genau solche Projekte brauchen wir, um die Klimaschutzziele in MV zu erreichen. Den Klimaschutz entsteht ganz praktisch vor Ort in den Kommunen, in Verwaltungsgebäuden, in Schulen oder auf Straßen“, ergänzt der Minister.

Er dankte abschließend allen, die dieses Projekt vorbereitet und auf den Weg gebracht haben, insbesondere dem Landkreis Nordwestmecklenburg, Landrat Schomann, dem Klimaschutzkoordinator Igor Kolomiyets sowie allen Beteiligten in Verwaltung und Planung.

Insgesamt wurden seit Anfang 2024 rund 5,5 Millionen über die Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen in MV bewilligt, was Gesamtausgaben in Höhe von 14,5 Millionen Euro ermöglichte. Schwerpunkte sind unter anderem LED-Straßen- und Außenbeleuchtung, Studien- und Planungsleistungen, LED-Innenbeleuchtung, energetische Gebäudesanierung im Bestand, technische Gebäudeausrüstung im Neubau sowie der Austausch von Pumpen und anderen Anlagenbestandteilen.

Umweltministerium warnt vor falschen Spendenaufrufen

Schwerin – Nach der Strandung des Wals vor der Insel Poel warnt das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern vor betrügerischen Aktivitäten in den sozialen Medien.

So wurde dem Ministerium bekannt, dass auf der Plattform Tik Tok auf dem Profil von „tobias graf offiziell“ ein gefakter Spendenaufruf verbreitet wird, der im Zusammenhang mit dem gestrandeten Wal steht. Der Post enthält jedoch falsche Informationen sowie falsche Spendenaufrufe, angeblich auch von behördlicher Seite.

Es kursieren im Internet derzeit Inhalte, in denen angebliche Expertenmeinungen, gefälschte Unterschriften sowie manipulierte Dokumente verwendet werden. Teilweise kommen auch KI-generierte Videos, in denen Falschinformationen über die Rettung des Wals behauptet werden, zum Einsatz.

„Diese Inhalte sind irreführend und missbrauchen die aktuelle Situation rund um den gestrandeten Wal,“ erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Es handelt sich hierbei nicht um offizielle Maßnahmen oder genehmigte Spendenaktionen.  Die Beiträge sind emotional aufgeladen und nutzen die Betroffenheit um den gestrandeten Wal aus.“

Der Minister weist ausdrücklich daraufhin, dass  das Umweltministerium MV zu keinen Spendenkampagnen aufgerufen hat. Es wird empfohlen, verdächtige Inhalte sofort der Polizei zu melden und keine Zahlungen an unbekannte Organisationen oder über Links in den sozialen Netzwerken zu leisten. Offizielle Informationen werden ausschließlich über die bekannten Kanäle der zuständigen Behören veröffentlicht.

Es ist nicht auszuschließen, dass noch andere Plattformen und Accounts mit dem o.g. Spendenaufruf arbeiten.

Regierung bringt Ehrenzeichen für 50 Jahre Feuerwehrdienst auf den Weg

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Anerkennung für langjähriges Engagement im Brandschutz: Sie hat heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetzes vorgestellt. Ziel ist es, erstmals eine Auszeichnung des Landes für 50 Jahre aktive Dienstzeit in der Feuerwehr einzuführen.

„Die Landesregierung unterstützt die Feuerwehren im Land. Wir haben mit dem ersten 50-Millionen-Euro Programm 310 neue Feuerwehrfahrzeuge im ganzen Land beschafft. Jetzt wird das zweite Feuerwehrprogramm umgesetzt. Mit diesem Programm werden an 58 Orten Mustergerätehäuser entstehen. Hinzu kommen die Sanierung und der Neubau von Feuerwehrgerätehäusern an 32 weiteren Orten.

Die Landesregierung ist sehr dankbar für das Engagement der Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen im ganzen Land. Dieses Engagement soll künftig noch stärker gewürdigt werden. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf vor, dass es künftig ein besonderes Ehrenzeichen für 50 Jahre aktiven Dienst in der Feuerwehr gibt. Und ich kann heute schon ankündigen, dass wir auch in diesem Jahr zu einem  Dankeschönfest für die Feuerwehren im Land einladen werden“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Unsere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sind das Rückgrat des Brandschutzes in unserem Land. Mehr als 27.000 Aktive leisten in Freiwilligen Feuerwehren, Berufs- und Werkfeuerwehren tagtäglich einen unverzichtbaren Dienst – oft ehrenamtlich und unter persönlichem Risiko. Sie stehen bereit, wenn Brände, technische Notfälle oder Großschadenslagen das öffentliche Leben bedrohen. Dieses außergewöhnliche Engagement verdient nicht nur unseren Dank, sondern auch eine sichtbare und dauerhafte Anerkennung“, erklärte Innenminister Christian Pegel.

Mit dem neuen Brandschutz-Ehrenzeichen sollen künftig Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, Berufsfeuerwehren sowie anerkannten Werkfeuerwehren geehrt werden, die über ein halbes Jahrhundert hinweg pflichttreu ihren Dienst geleistet haben.

Der Brandschutz im Land basiert maßgeblich auf ehrenamtlichem Einsatz. In insgesamt 957 Freiwilligen Feuerwehren sowie sechs Berufs- und drei Werkfeuerwehren sorgen die Einsatzkräfte rund um die Uhr für schnelle Hilfe in Notsituationen. Ohne dieses Engagement wäre eine flächendeckende Gefahrenabwehr insbesondere in einem Flächenland wie MV nicht möglich.

„Ein halbes Jahrhundert Dienst in der Feuerwehr steht für außergewöhnliche Einsatzbereitschaft, Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein. Mit dem neuen Ehrenzeichen machen wir dieses Lebenswerk sichtbar und sagen Danke – auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes“, so Pegel weiter.

Bereits heute werden Feuerwehrangehörige für ihren langjährigen Einsatz mit Brandschutz-Ehrenzeichen für 10, 25 und 40 Jahre aktiven Dienst gewürdigt. Diese Ehrungen sind mit Jubiläumszuwendungen in Höhe von 100 Euro, 200 Euro und 250 Euro verbunden. Mit der geplanten Einführung eines Ehrenzeichens für 50 Jahre Dienstzeit wird diese Anerkennung konsequent fortgeführt und um eine besondere Würdigung für ein ganzes Lebenswerk ergänzt. Vorgesehen ist hierfür eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 300 Euro für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige.

„Diese Auszeichnung ist weit mehr als ein Symbol – oder ein Metallstück. Sie steht für Respekt, Dankbarkeit und Anerkennung gegenüber Menschen, die sich über Jahrzehnte hinweg für andere einsetzen – oft unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit. Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Schritt gehen“, sagte Innenminister Pegel abschließend.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Beratung übergeben.

Neue Ausstellung mit Werken von Schülerinnen und Schülern

Einblicke in das Schaffen des Künstlerischen Sommerkurses Ostseeküste e. V. im Bildungsministerium

Schwerin – Im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung wird die neue Ausstellung „MAL SEEN – Künstlerischer Sommerkurs Ostseeküste“ eröffnet. Das Bildungsministerium präsentiert Werke von Schülerinnen und Schülern, die am Künstlerischen Sommerkurs Ostseeküste 2025 teilgenommen haben.

„Kunst eröffnet jungen Menschen Räume, in denen sie ihre Gedanken und Gefühle sichtbar machen können. Sie stärkt Selbstvertrauen, Kreativität und Ausdrucksfähigkeit – Kompetenzen, die weit über den Unterricht hinaus von großer Bedeutung sind. Der Künstlerische Sommerkurs Ostseeküste zeigt eindrucksvoll, wie lebendig und vielfältig kulturelle Bildung sein kann“, sagte Ministerin Simone Oldenburg im Vorfeld.

Die Ministerin dankte insbesondere den engagierten Kursleiterinnen und Kursleitern des Künstlerischen Sommerkurses Ostseeküste e. V. für ihre kontinuierliche Arbeit. Seit 1994 engagieren sich die Mitglieder des Vereins dafür, Kinder und Jugendliche für die Kunst zu begeistern.

Der Künstlerische Sommerkurs, der vom 27. Juli bis zum 6. August 2025 in Malchow stattfand, brachte 28 Jugendliche im Alter von 13 bis 19 Jahren zusammen. In dieser intensiven Arbeitsphase entstanden zahlreiche Werke, von denen nun eine Auswahl im Ministerium präsentiert wird. Die Ausstellung zeichnet sich durch eine große künstlerische Vielfalt aus. Die gezeigten Arbeiten umfassen grafische, malerische und plastische Techniken. Neben klassischen Ausdrucksformen wie Zeichnung und Malerei finden sich auch moderne Ansätze wie Mixed Media, Fotografie und Video. Ergänzt wird das Spektrum durch Metallarbeiten, Schmuckgestaltung und textile Kunst.

Die Ausstellung kann im Anschluss an die Eröffnung im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung besichtigt werden. Besucherinnen und Besucher erwartet ein vielfältiger Einblick in die kreative Arbeit der Schülerinnen und Schüler.

Ausstellung im Foyer

14. April bis 1. September 2026
Montag – Freitag | 9:00 – 17:00 Uhr
Der Eintritt ist frei.

Die Ausstellung kann zu den angegebenen Zeiten besucht werden. Die Werke in den beiden angrenzenden Beratungsräumen sind nur zugänglich, wenn in den Räumlichkeiten keine Besprechungen stattfinden.

Bewerbungsportal für die neue Landarztquote noch einige Tage offen

Schwerin – Noch bis zum 25. April läuft die Bewerbungsphase für die erweiterte Landarztquote in Mecklenburg-Vorpommern. „Ob Abitur frisch in der Tasche, noch in Ausbildung, im FSJ oder bereits im Gesundheitsberuf tätig – mit unserer neuen Gesetzesregelung in Mecklenburg-Vorpommern kann der Traum von einem Medizin-, Zahnmedizin- oder Pharmaziestudium auch unabhängig vom Abiturschnitt Wirklichkeit werden“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin.

Mit dem Anfang 2026 beschlossenen Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz können nun auch erstmals Studienplätze über die erweiterte Landarztquote in den Bereichen der Zahnmedizin und der Pharmazie vergeben werden. Das ist bundesweit einmalig. Insgesamt bis zu 57 Plätze stehen so zur Verfügung, darunter bis zu 42 in der Humanmedizin (bisher 32), bis zu acht in der Zahnmedizin und bis zu sieben in der Pharmazie.

„Die Landarztquote ist ein wichtiger und innovativer Baustein, um die medizinische Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen, die bereits heute von Unterversorgung betroffen oder bedroht sind, auch in Zukunft in hoher Qualität sicherzustellen.“, verdeutlichte Drese. „Wir sind mit der Umsetzung der erweiterten gesetzlichen Möglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern so schnell, dass bereits im Wintersemester 2026/2027 mit dem Studium in Greifswald und Rostock gestartet werden kann“, so die Ministerin weiter.

Neu ist nach Aussage von Drese außerdem, dass den künftigen Landärztinnen und Landärzten mehr Flexibilität bei der Facharztausbildung eingeräumt wird. „Absolventinnen und Absolventen können so nicht mehr ausschließlich als Hausärzte oder Kinderärztinnen tätig werden, sondern je nach regionalem Versorgungsbedarf auch weitere Facharztrichtungen wie die Augenheilkunde, Gynäkologie, Dermatologie, Urologie, Neurologie oder HNO- Heilkunde einschlagen, sofern dort ein Mangel herrscht“, erklärte die Ministerin.

Drese informierte darüber hinaus, dass Bewerberinnen und Bewerber ab diesem Jahr ein vom Gesundheitsministerium neu konzipiertes Auswahlverfahren durchlaufen, das noch stärker als bisher sowohl die fachliche als auch die persönliche Eignung berücksichtigt.

„Ich erhoffe mir, dass wir so gezielt auch junge Talente erreichen, denen der klassische Weg ins Medizinstudium auf Grund eines strikten Numerus Clausus bisher verwehrt geblieben ist“, so Drese weiter. „Denn es kommt nicht allein auf die Abiturnote an, sondern auf die gesamte Persönlichkeit – also auch auf soziale Kompetenzen, persönliche Motivation und praktische Erfahrungen.“

Mit der erweiterten Landarztquote hätten so auch Interessierte mit einem Abiturschnitt von 2,0 oder 2,5 Chancen auf einen Studienplatz, verdeutlichte die Ministerin. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden, nach Abschluss ihres Studiums mindestens zehn Jahre in einer unterversorgten oder drohend unterversorgten Region Mecklenburg-Vorpommerns tätig zu sein oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Interessierte können sich im Bewerbungsportal registrieren, ihre Unterlagen einreichen und am Auswahlverfahren teilnehmen. Alle Informationen, häufig gestellte Fragen sowie Kontaktmöglichkeiten sowie den Link zum Bewerbungsportal stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern auf seinen Seiten bereit.

Für Fragen oder Anliegen steht zudem eine Hotline des Ministeriums unter 0385-588 19990 sowie die eigens eingerichtete Mailadresse landarzt@sm.mv-regierung.de zur Verfügung.

Lage des gestrandeten Wals vor Poel unverändert

Insel Poel – Der am 31. März in der Kirchsee vor Poel gestrandete Wal lebt, doch es gehe ihm zusehend schlechter, erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Wir hatten bereits am Freitag festgestellt, dass sich die Atmung des Tieres verändert hat. Inzwischen gehen unsere wissenschaftlichen Berater davon aus, dass sich Wasser in der Lunge des Wals sammelt. Dies wäre dann ein Hinweis, dass seine Organe schwer geschädigt sind. Dies mitansehen zu müssen, fällt allen Beteiligten schwer. Auch unseren mitarbeitenden, die seit Tagen die tägliche Bewachung und Beobachtung des Wals sicherstellen. Sie werden aber Ihre Aufgabe weiter erfüllen. Dafür bin ich sehr dankbar“, so Backhaus, der ergänzt:

„Im Internet verbreiten sich inzwischen wüste Verschwörungstheorien und Falschdarstellungen. In der ohnehin schon aufgeheizten Lage ist solche Stimmungsmache wenig hilfreich. Wir haben daher eine Liste von juristischen Falschbehauptungen erarbeitet und die Aussagen richtiggestellt. Vielleicht hilft das, damit die Menschen nicht aufgrund von „Fakenews“ Strafanzeigen stellen, die keine Aussicht auf Erfolg haben und nur die Behörden behindern.

So ist es zum Beispiel nicht richtig, dass das Land verpflichtet sei, alles zu tun, um den Wal zu retten. Eine solche Pflicht besteht jedoch nicht. Art. 20a Grundgesetz verpflichtet den Staat zwar zum Schutz der Tiere, ist aber eine Staatszielbestimmung und begründet keine konkrete Handlungspflicht im Einzelfall. Auch aus Tierschutz- und Artenschutzrecht gibt es keine Handlungspflicht bei Wildtieren in der Wildnis.

Auch der Vorwurf, wenn nichts unternommen werden, sei das ein Verstoß gegen den Tierschutz, ist nicht richtig. Richtig ist: Nach § 1 Tierschutzgesetz gilt: Es ist verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Das bedeutet: Ein Eingreifen ist nur zulässig, wenn es dem Tier tatsächlich hilft. Maßnahmen ohne Erfolgsaussicht, die zusätzliches Leid verursachen, wären rechtswidrig“, so Backhaus, der einräumt:

„Paragraphen mögen kalt klingen. Aber sie sind die Richtschnur, an die sich Verwaltung und Politik halten müssen. So funktioniert unser Rechtsstaat. Und dafür, dass wir in einem Rechtsstaat leben können, bin ich dankbar. Es geht nicht darum, Verantwortung zurückzuweisen. Alle, die sich mit dem Schicksal dieses gestrandeten Wales beschäftigen, fühlen sich verantwortlich. Die Verantwortung besteht darin, dem Tier kein Leid zuzufügen und ihm den letzten Gang so einfach wie möglich zu machen.“

Stärkung der Solarenergie

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern erweitert das Kontingent für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Staatssekretärin Ines Jesse erklärte, dass das bestehende Kontingent im Rahmen von Zielabweichungsverfahren auf insgesamt 10.000 Hektar erhöht wird.

„Das Potenzial der Sonnenenergie ist groß und das wollen wir noch besser nutzen. Wir ermöglichen den weiteren Ausbau der Solarenergie – gesteuert und mit klaren, innovativen Krite­rien“, so Staatssekretärin Jesse.

Für viele Kommunen im ländlichen Raum sind Einnahmen aus Photovoltaik ein wichtiger Baustein, um Investitionen zu er­möglichen und die Daseinsvorsorge zu sichern. Mit der Weiterentwicklung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungs­gesetzes stärkt das Land die finanzielle Beteiligung an den Erträgen der Solarenergie für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Gleichzeitig ist der Ausbau der erneuer­baren Energien ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und sichert qualifizierte und gut bezahlte Arbeitsplätze im Land.

Weiterentwickelte Kriterien stellen sicher, dass Solaranlagen dort entstehen, wo lokale Unternehmen davon profitieren und wo es mit Blick auf die Anforderungen des Stromnetzes sinn­voll ist. Die neuen Kriterien wurden gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erarbeitet.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus betont die gemein­same Verantwortung: „Der Ausbau der Solarenergie ist ein zentraler Baustein für Klimaschutz und regionale Wert­schöpfung. Mit den neuen Regelungen schaffen wir einen ausgewogenen Rahmen: Wir ermöglichen mehr Solarenergie dort, wo es sinnvoll ist, und schützen gleichzeitig hochwertige Böden und sensible Räume.“

Neue Anlagen sollen möglichst effizient und flächensparend sein und können zum Beispiel auf bereits versiegelten Flächen oder stillgelegten Deponien entstehen. Hochwertige landwirtschaftliche Flächen, Moore und Naturschutzgebiete werden besonders geschützt.

„Wir verbinden wirtschaftliche Entwicklung, Klimaschutz und den Schutz unserer landwirtschaftlichen Flächen. Ent­scheidend ist, dass der Ausbau geordnet erfolgt und die Wertschöpfung vor Ort ankommt“, betonte Jesse.

Die Kontingenterhöhung ist als Übergangslösung angelegt, bis das Landesraumentwicklungsprogramm fortgeschrieben wird. Zur Sicherung laufender Investitionen gilt hinsichtlich der geänderten Bodenwertigkeit eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

Die weiterentwickelten Kriterien für Zielabweichungsverfahren sind vollständig auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht: Zielabweichungsverfahren