Wohlfahrtsgesetz in den Landtag eingebracht

Schwerin – Der Landtag hat sich am 04. September in erster Lesung mit dem Entwurf für ein Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG) von Sozialministerin Stefanie Drese beschäftigt. Der Gesetzentwurf wird nun in den zuständigen Fachausschüssen des Landtags beraten.

„Mit dem Gesetz will die Landesregierung eine verlässliche und transparente Finanzierung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, eine Neuregelung der Beratungsstellenfinanzierung und die Einführung von Transparenzregelungen verankern“, betonte Drese in ihrer Rede im Landtag.

Der Gesetzentwurf beruht auf drei Säulen. So sollen die in der LIGA organisierten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege für ihre steuernden, koordinierenden und beratenden Tätigkeiten Landesmittel zukünftig nach einem klar definierten Verteilungsschlüssel erhalten. Dieser umfasst einen Sockelbetrag in Höhe von 40 Prozent und einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 60 Prozent, der sich an der Beschäftigtenzahl des jeweiligen Verbandes orientiert.

Zudem sind Berichtspflichten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gegenüber dem Sozialministerium und dem Landtag vorgesehen, die an die Stelle der bisherigen Verwendungsnachweisverfahren treten.

Mit der zweiten Säule schafft der Gesetzentwurf eine Grundlage für die dauerhafte und verlässliche finanzielle Beteiligung an der sozialen und der Gesundheitsberatung. Er gestaltet die Finanzierungsstrukturen in der Beratung neu, indem er die bisherige Förderung durch das Land mit der auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte liegenden Zuständigkeit und Verantwortung zusammenführt.

„Wir wollen einen Paradigmenwechsel – weg von der bisherigen, zumeist einjährigen, kleinteiligen Projektförderung, hin zur Zuweisung der Landesmittel an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Weiterleitung an die Träger. Dies stärkt kommunale Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume“, so Drese.

Der Gesetzentwurf sieht durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ein zeitversetztes Inkrafttreten der Regelungen zur Neustrukturierung der Finanzierungsstrukturen der sozialen und Gesundheitsberatung zum 1. Januar 2021 vor. Drese: „Damit nehmen wir auf die Belastungen der örtlichen Sozialämter Rücksicht und verschaffen den Landkreisen und kreisfreien Städten Raum und Zeit für eine fundierte, sozialplanerische und vor allem auch haushalterische Aspekte berücksichtigende Vorbereitung.“

Im dritten Abschnitt schafft der Gesetzentwurf die Grundlagen für mehr Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege. „Wir werden eine Transparenz- sowie eine Zuwendungsdatenbank einführen. Diese informieren in verständlicher, übersichtlicher und öffentlich leicht zugänglicher Form über die Ziele, Werte und Motive sowie über Unternehmensstrukturen und die Arbeitsweisen der Träger sozialer Arbeit. Außerdem erhält die Öffentlichkeit dadurch Auskünfte über die Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen. Ich bin überzeugt davon, nur durch Transparenz und Information kann verloren gegangenes Vertrauen innerhalb der Wohlfahrt zurückgewonnen werden“, betonte Ministerin Drese.

Dabei besteht für Zuwendungsempfänger eine Beteiligungspflicht an der Transparenzdatenbank bei Zuwendungen in Höhe ab 25.000 Euro jährlich.

„Ich verfolge mit der Gesetzesinitiative ganz klare Ziele: Mehr Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Wohlfahrtsfinanzierung“, sagte Drese heute im Landtag.

Tarifabschluss auch für Beamte

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern debattierte am ersten Tag der Sitzungswoche unter anderem über den Entwurf des Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen für die Jahre 2019 bis 2021.

Kern des Gesetzes ist die Erhöhung der Bezüge um 3 % zum 1. Januar 2019, 3 % zum 1. Januar 2020 und noch einmal um 1,2 % zum 1. Januar 2021. Damit wird der Tarifabschluss für die Angestellten des öffentlichen Dienstes des Landes auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.

„In unseren Verwaltungen wird gute Arbeit geleistet und das wollen wir anerkennen“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrer Einbringungsrede. „Ein handlungsfähiger Staat braucht eine handlungsfähige Verwaltung, dazu gehören auch angemessene Bezüge die dem Vergleich mit anderen Bundesländern standhalten müssen. Der öffentliche Dienst konkurriert mit der Wirtschaft und daher werden wir nur gutes Personal halten und gewinnen, wenn die Entlohnung stimmt“, so Schwesig weiter.

„Ich bin dankbar für die gute Arbeit, die in den Ministerien und Verwaltungen geleistet wird. In den kommenden Jahren gehen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verdienten Ruhestand. Die Anpassung der Bezüge wird helfen, Nachwuchskräfte für die Verwaltung zu gewinnen“, so die Ministerpräsidentin.

Doppelhaushalt M-V 2020 und 2021

Schwesig: Investitionen in die Zukunft und Fortsetzung der soliden Finanzpolitik

Schwerin – Die Landesregierung hat am heutigen Tag ihren Entwurf für den Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 in den Landtag eingebracht.

„Es ist ein Investitionshaushalt. Allein im nächsten Jahr wollen wir mehr als 1,7 Milliarden Euro in die Zukunft des Landes investieren. In eine starke Wirtschaft, in eine leistungsfähige Infrastruktur, in gute Bildung, in Familien und Kinder, in einen starken sozialen Zusammenhalt. Zugleich legen wir ihnen einen Haushaltsentwurf vor, der ohne neue Schulden auskommt und mit dem wir die erfolgreiche Finanzpolitik fortsetzen. Wir investieren in die Zukunft des Landes. Und wir setzen die solide Finanzpolitik fort. Für die Menschen im schönsten Bundesland Deutschlands“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrer Rede zu Beginn der Haushaltsdebatte im Landtag.

Schwesig erinnerte daran, dass nunmehr 30 Jahre seit der Friedlichen Revolution vergangen sind. Die Jahre nach der Deutschen Einheit seien nicht einfach für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gewesen. „Wir haben eine Menge leisten müssen, um dorthin zu kommen, wo wir heute stehen. Aber wir haben viel geschafft seit 1989. Ich bin stolz auf unser Land und seine Menschen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Beschäftigung im Land steige. „Die Arbeitslosigkeit ist gesunken. Die jungen Leute brauchen nicht mehr wegzugehen. Im Gegenteil: Immer mehr Menschen ziehen nach Mecklenburg-Vorpommern. Wir sind gewiss auch heute kein reiches Bundesland. Aber wir haben in den letzten Jahren ein höheres Bruttoinlandsprodukt erwirtschaftet als je zuvor“, so Schwesig.

Der Haushalt 2020/2021 sei der erste nach dem Auslaufen des Solidarpakts II. Dies werde durch den neuen Bund-Länder-Finanzausgleich nur teilweise aufgefangen. Das Land habe sich darauf aber gut vorbereitet. „Wir können Zukunft jetzt aus eigener Kraft gestalten“, erklärte die Ministerpräsidentin. Die solide Finanzpolitik der vergangenen Jahre habe Spielräume für Investitionen in die Zukunft eröffnet. Gleichzeitig sorge das Land für schlechte Zeiten vor. „Die Konjunkturrücklage steigt mit dem neuen Haushalt von 400 Millionen auf die vorgesehenen 500 Millionen Euro an. Wir setzen die solide Finanzpolitik fort.“

Die wichtigste Aufgabe im Land bestehe weiter darin, in mehr Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze zu investieren. „Um für Unternehmen attraktiver zu werden, sind Investitionen in die Infrastruktur nötig: in Straßen und Häfen, aber vor allem in die digitale Infrastruktur des 21. Jahrhunderts. Wir brauchen überall im Land Breitbandzugang, schnelles Internet und guten Mobilfunkempfang“, sagte Schwesig. Laut Haushaltsentwurf sollen allein im kommenden Jahr 250 Millionen Euro in den Breitbandausbau investiert werden. Es sei falsch, die Wirtschaftsförderung allein auf größere Städte zu konzentrieren, wie dies einige Wirtschaftsforscher fordern. „Wir halten am Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse fest.“

Mit dem Haushalt 2020/21 werde die gebührenfrei Kita umgesetzt. „Außerdem wollen wir mit einem Schulpaket in den nächsten vier Jahren 200 Millionen Euro zusätzlich in die Schulen investieren“, kündigte Schwesig an. 50 Millionen seien für den Schulbau vorgesehen. Außerdem wolle die Landesregierung den Lehrerberuf attraktiver gestalten. „Bis 2030 scheiden etwa 8.000 Lehrkräfte aus dem Schuldienst aus. Wenn heute vier Lehrerinnen und Lehrer auf dem Schulhof zusammenstehen, kann man sagen. In 10 Jahren sind drei von ihnen nicht mehr da. Deshalb ist die wichtigste Maßnahme im Schulpaket die Anhebung der Besoldung für Grundschullehrer auf A13 ab dem Schuljahr 2020/2021.“

Zusätzliche Mittel sehe der Haushaltsentwurf auch für die Polizei, die Feuerwehren und die Kommunen vor. „Mit dem Haushalt 2020/2021 erhalten die Kommunen deutlich mehr Geld als bisher.“ Vorgesehen sei unter anderem eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 150 Millionen, zu der das Land 100 Millionen Euro beisteuert. „Damit können die Kommunen in Straßen, Kitas und Schulen investieren.“ Insgesamt verbessere sich die kommunale Finanzausstattung allein im kommenden Jahr um 352 Millionen Euro.

Der Haushalt wird nun in den Ausschüssen des Landtages beraten und voraussichtlich in der Dezembersitzung des Landtags verabschiedet.

Kindertagesförderungsgesetz M-V beschlossen

Schwerin – Der Landtag hat heute das Kindertagesförderungsgesetz MV (KiföG) beschlossen. Wesentlicher Bestandteil ist die Abschaffung der Elterngebühren in der Kita. Mecklenburg-Vorpommern ist damit das erste Bundesland, das für Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege im kompletten Förderumfang (bis zu zehn Stunden täglich) die vollständige Elternbeitragsfreiheit einführt.

„Mit dem ab 1.1.2020 beitragsfreien Zugang zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung leisten wir einen bedeutenden Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder in unserem Land“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese in ihrer Landtagsrede. „Wir setzen in Mecklenburg-Vorpommern die Vision einer kostenfreien Bildung von Anfang an um. Die Übernahme der Elternbeiträge durch das Land in Höhe von rund 145 Millionen Euro jährlich ist deshalb auch eine wertvolle Investition in die Zukunft unserer Kinder.“

Insgesamt wird das Land ab 2020 nach Angaben der Ministerin pro Jahr über 350 Millionen Euro in die Kindertagesförderung investieren.

Ministerin Drese hob zudem die sozialpolitische Dimension der Beitragsfreiheit hervor. Mehr als ein Drittel der Vollzeit-Beschäftigten in MV erhielten mit weniger als 2.200 Euro monatlich Niedriglohn. Überdurchschnittlich betroffen sind dabei Frauen und junge Menschen. „Durch die Abschaffung der Elterngebühren entlasten wir vor allem Alleinerziehende und Familien mit niedrigem und mittleren Einkommen: Junge Mütter und Väter, die täglich fleißig ihrer Arbeit nachgehen, nicht selten lange Anfahrtswege in Kauf nehmen und ohne staatliche Transferleistungen auskommen“, so Drese.

Drese betonte im Landtag zudem, dass mit dem neuen Gesetz das bisherige komplizierte Kita-Finanzierungssystem komplett umgestellt und deutlich entbürokratisiert werde. „Die prozentuale Beteiligung des Landes steigt als Ergebnis intensiver und partnerschaftlicher Verhandlungen mit der kommunalen Ebene von 43,43 Prozent auf 54,5 Prozent. Die Gemeinden beteiligen sich mit 32 Prozent und die Landkreise/ kreisfreien Städte mit 13,5 Prozent an den Gesamtkosten für die Kindertagesförderung“, sagte Drese.

Hinzu komme, so Drese, eine feste kindbezogene Gemeindepauschale, die den Gemeinden Planungssicherheit vor Ort verschafft und deutliche Verwaltungsvereinfachungen für die Landkreise und kreisfreien Städte verbunden mit einer Stärkung ihrer Steuerungsfunktion. „Aber auch für die Träger der Kita-Einrichtungen und damit meist für die Kita-Leitungen wird bürokratischer Aufwand abgebaut“, betonte die Ministerin.

Zur Qualitätsdebatte führte Drese aus: „Wir haben viele Qualitätsmerkmale in unserem KiföG bereits fest verankert und den höchsten Fachkräfte-Anteil in unseren Kitas. Da sind andere Bundesländer noch lange nicht. Das hat die Bundesfamilienministerin anlässlich der Unterzeichnung des Gute-Kita-Gesetzes Mitte August in Schwerin auch nochmals ganz klar hervorgehoben. Mit dem neuen Gesetz investieren wir weitere knapp 7 Millionen Euro zusätzlich und dauerhaft für Qualitätsmaßnahmen, z. B. zur Stärkung der mittelbaren pädagogischen Arbeit und der Fach- und Praxisberatung, durch die Einführung einer Mentorenvergütung sowie durch qualitative Verbesserungen für die Kindertagespflegepersonen.“

Die Ministerin kündigte in ihrer Rede eine Fachkräfteoffensive an, mit der nachhaltig pädagogische Fachkräfte für die Kindertagesförderung unter Einbeziehung der Bedarfe der freien Träger und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewonnen werden sollen.

Drese: „Mit dem neuen KiföG machen wir Vieles in der Kindertagesförderung unseres Landes besser. Das Gesetz ist ein Meilenstein mit zukunftsweisenden Auswirkungen. Wir untermauern unsere Stellung, bundesweiter Vorreiter in der Kindertagesförderung zu sein.“

Neue Sporthalle für Grundschule Andershof

Stralsund – Für den Ersatzneubau einer Einfeldsporthalle im Stadtgebiet Andershof auf dem Schulgelände der Grundschule erhält die Hansestadt Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) Finanzhilfen aus dem Kommunalinvestitionsförderprogramm im Bereich Städtebau in Höhe von knapp 1,9 Millionen Euro. Die Gesamtkosten betragen rund 2,8 Millionen Euro.

Die Hansestadt beabsichtigt im Stadtgebiet Andershof die nicht mehr sanierungswürdige Sporthalle abzubrechen. An gleicher Stelle soll eine neue Halle errichtet werden, die aus zwei Baukörpern besteht: dem Hallengebäude mit einem Spielfeld von 15 mal 27 Metern und einem Flachanbau mit Funktionsräumen wie Umkleiden und Sanitäranlagen. Genutzt werden soll die barrierefreie Halle für den Vereins- und Breitensport.

Geplant ist eine Bauzeit von Oktober 2019 bis Ende 2020.

Friedliche Revolution 1989 in M-V

Plakatausstellung zeigt Entwürfe für Denkmal

Schwerin – Die Friedliche Revolution vor 30 Jahren war auch in unserem Land ein Aufbruch in Demokratie und Freiheit. Um an dieses Ereignis zu erinnern und es stärker im kollektiven Gedächtnis zu verankern, hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein Konzept zum Gedenken an die Friedliche Revolution verabschiedet. Das Konzept sieht unter anderem die Errichtung eines Erinnerungszeichens am zentralen Gedenkort in Waren (Müritz) vor.

Die Landeszentrale für politische Bildung hat deshalb gemeinsam mit der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur einen künstlerischen Wettbewerb ausgelobt. Zehn Künstlerinnen und Künstler beteiligten sich, eine Jury kürt Ende September den Sieger. Dieser wird am 16. Oktober im Rahmen der Festveranstaltung zum 30. Jahrestag der Friedlichen Revolution verkündet.

Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger die Wettbewerbsbeiträge als Plakatausstellung an 17 Orten im Land ansehen und unter wettbewerb1989@lpb.mv-regierung.de ihre Meinung dazu äußern.

Bildungsministerin Bettina Martin: „Die Auseinandersetzung mit der Friedlichen Revolution vor 30 Jahren ist eine Chance, sich mit dem demokratischen Aufbruch 1989 und mit dem Zustand der Demokratie von heute auseinanderzusetzen. Die Ausstellung der Wettbewerbsentwürfe für ein Denkmal bietet dazu einen guten Anlass. Ich freue mich auf viele Besucherinnen und Besucher an den verschiedenen Orten und bin gespannt auf die Rückmeldungen.“

Die Plakatausstellung kann an folgenden Orten besichtigt werden:

Anklam (Rathaus)
Bergen (Stadtmuseum)
Demmin (Rathaus)
Dummerstorf (Mehrgenerationenhaus)
Gnoien (cultura mobile e.V.)
Greifswald (St. Spiritus)
Grevesmühlen (Rathaus)
Güstrow (Rathaus)
Ludwigslust (Rathaus)
Neustrelitz (Kulturquartier)
Pasewalk (Nikolaikirche)
Rostock (Petrikirche)
Schwerin (Rathaus)
Stralsund (Amt für Planungen und Bau)
Ueckermünde (Rathaus)
Waren, Müritz (Rathaus)
Wismar (Volkshochschule)

Dezentrale Strukturen und junge Führungskräfte

Schwerin – Der Verwaltungsrat der Landesforstanstalt hat heute auf seiner 56. Sitzung über die künftige Organisationsstruktur und den Zustand der Wälder in Mecklenburg-Vorpommern beraten.

„Die Landesforstanstalt ist ein Erfolgsmodell, um das uns andere Bundesländer beneiden. Mit über 1.000 Mitarbeiter und fast 660 Mio. Euro Bilanzvermögen ist sie das größte Wirtschaftsunternehmen der Landesregierung. Um ihrer Hauptaufgabe – dem Schutz und die Mehrung des Waldes – gerecht werden zu können, ist wichtig, vorhandene Strukturen mit Blick auf die sich stetig ändernden Rahmenbedingungen immer wieder neu zu hinterfragen“, sagte Agrarstaatssekretär und Verwaltungsratsvorsitzender der Landesforstanstalt Dr. Jürgen Buchwald im Anschluss an die Sitzung.

Insbesondere die Witterungsextreme der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass es innerhalb der Landesforst flachere Hierarchien geben muss, um auf solche Ereignisse schneller reagieren zu können. Das bedeute konkret, dass beispielsweise Forstamtsleitern mehr Verantwortung übertragen werden soll.

Um die Landesforst zukunftsfähig aufzustellen, sollen mittelfristig auch mehr junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Führungsämter kommen, erklärte der Staatssekretär. Altersbedingt würden in den kommenden Jahren einige Führungspositionen frei. Diese gelte es qualifiziert zu besetzen. „Uns ist bewusst, dass die geplanten Umstrukturierungen für Verunsicherung in der Belegschaft sorgen. Ich gehe aber davon aus, dass wir es schaffen werden, den Mitarbeitern zu vermitteln, dass wir sie brauchen und dass wir auch künftig qualifiziert miteinander arbeiten“, zeigte sich Buchwald zuversichtlich.

Neben den organisatorischen Herausforderungen innerhalb des Unternehmens, arbeite das Umweltministerium ebenso inhaltlich-strategisch an Konzepten, um die hiesigen Wälder an den Klimawandel anzupassen, betonte Buchwald. Das Land habe die alarmierenden Hinweise der Klimaforscher frühzeitig aufgegriffen und bereits 2010 ein umfassendes Maßnahmenkonzept erarbeitet, unterstrich er.

Mit Blick auf die klimabedingten Waldschäden bestätigte der Verwaltungsrat heute die vom Vorstand eingeleiteten Schritte. „Priorität haben jetzt die Beseitigung von Waldschäden, die schnelle Aufarbeitung von Insekten befallenem Holz sowie die Sicherstellung einer anschließenden Aufforstung und Naturverjüngung, vorrangig mit standortsangepassten Laubhölzern“, erklärte Buchwald.

Der Staatssekretär kündigte an, dass es auf Einladung von Umweltminister Dr. Till Backhaus auch ein Gespräch mit den Forst- und Naturschutzverbänden zum Einfluss des Wildes auf die Naturverjüngung geben soll. „Wir freuen uns, dass die Verbände in einem abgestimmten Brief an uns herangetreten sind. Der Brief zeigt die hohe Erwartungshaltung der zuständigen Verbände an die Landesregierung. Wir nehmen die vorgetragenen Argumente sehr ernst und sind selbstverständlich bereit, verschiedene Ansätze gemeinsam zu diskutieren“, sagte er abschließend.

Allein im Landeswald mussten in 2018 380.000 Festmeter Holz aufgrund von Schädigungen der Bestände außerplanmäßig geerntet werden. Rund 80 Prozent davon sind Fichten, die durch Borkenkäfer befallen wurden. Auch wenn die Schäden damit nicht so dramatisch sind, wie in fichtenreicheren Bundesländern, so stellen sie die Waldbesitzer doch vor besondere Herausforderungen. Deutschlandweit fielen in 2018 35 Millionen Festmeter Schadholz an.

Neuer Schulleiter an der Landesfeuerwehrschule

Malchow – Die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz M-V in Malchow hat mit Wirkung vom 1. September 2019 einen neuen Schulleiter. Herr Branddirektor Ulrich Hackenberg wurde von der Landeshauptstadt Kiel in den Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern versetzt. Innenminister Lorenz Caffier hat heute Herrn Hackenberg offiziell mit der neuen Aufgabe betraut und ihm das Amt eines Branddirektors übertragen.

„Ich freue mich, dass wir mit Herrn Hackenberg einen im Dienste der Feuerwehr erfahrenen und engagierten Mann gewinnen konnten“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Motivation und Qualifikation sind die beste Voraussetzung dafür, die Ausbildung- und Fortbildung für die überwiegend ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute zu verbessern. Dies schließt zuallererst konzeptionelle Planungen und ein anspruchsvolles Lehrangebot ein.“

Herr Hackenberg, 1958 in Recklinghausen geboren, hat fast 25 Jahre in der Amtsleitung bei der Berufsfeuerwehr in Kiel gearbeitet.

Die Führungsaufgaben an der Landesschule werden zukünftig von zwei, statt bisher von einem Beamten des höheren Feuerwehrdienstes wahrgenommen. Der stellvertretende Schulleiter, Brandoberrat Johannes Schuldt, übernimmt die Leitung des Bereiches „Lehre“. Die große Bedeutung des Brand- und Katastrophenschutzes ist in diesem Jahr wohl jedem, nicht zuletzt durch die Waldbrandbekämpfung auf munitionsbelasteten Flächen, klar geworden. „Wir brauchen geländegängige Spezialfahrzeuge für den Waldbrandschutz, die das Land zentral beschaffen wird und wir brauchen in vielen Kommunen auch neue Löschfahrzeuge. Auch hier arbeiten wir gemeinsam mit den Feuerwehren an einer zentralen Beschaffung durch das Land. Gerade erst in der letzten Woche haben sich einige Herstellerfirmen hier mit ihrer Technik vorgestellt“, sagte Minister Caffier.

Neben der technischen Ausstattung der Feuerwehren ist aber auch die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrfrauen und –männer wichtig. Die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz ist die zentrale Einrichtung zur Aus- und Fortbildung von Führungskräften und Spezialisten der Feuerwehren und im Katastrophenschutz in M-V. Für das kommende Jahr werden insgesamt 2.200 Lehrgangsplätze angeboten. Zum Vergleich, im Jahr 2018 waren es noch 1.444 Teilnehmer. Die Steigerung ist den organisatorischen Maßnahmen zu verdanken. Dazu gehört auch die personelle Verstärkung der Schule in allen Bereichen.

Denkmalpreisträger 2019 werden ausgezeichnet

Rostock – Bei der landesweiten Eröffnungsveranstaltung am Tag des offenen Denkmals, am Sonntag, 8. September 2019, in Rostock verleiht Kulturministerin Bettina Martin die diesjährigen Denkmalpreise. Jan Träbing und Sönke Borgwardt erhalten den „Friedrich-Lisch-Denkmalpreis“ für ihre vorbildliche und engagierte Rettung des Gutshauses Ganzow in der Nähe von Gadebusch. Das Gutshaus ist die größte Dreiflügelanlage in Fachwerkbauweise im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern und zählt zu den wenigen erhalten gebliebenen Gutshäusern des Spätbarock. Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis ist mit 4.000 Euro dotiert. Die landesweite Eröffnungsveranstaltung mit der Preisverleihung am Samstag in Rostock ist öffentlich.

„Das Gutshaus Ganzow ist ein einzigartiges Bau- und Kulturdenkmal“, lobte Kulturministerin Bettina Martin. „Jan Träbing und Sönke Borgwardt haben es nicht nur handwerklich und denkmalpflegerisch in Eigenarbeit erhalten, sondern die Gutsanlage auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dieses Engagement verdient höchste Anerkennung, auch, weil sich nun viele Menschen selbst davon überzeugen können, dass die Rettung dieses schönen Gutshauses gelungen ist. Ich freue mich, die beiden engagierten Denkmalpfleger und alle anderen Preisträgerinnen und Preisträger in Rostock zu treffen“, sagte Martin.

Der Jugendbauhütte Wismar e. V. wird in diesem Jahr der „Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche“ verliehen. Sie bietet jährlich bis zu 25 jungen Menschen die Gelegenheit, im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres in der Denkmalpflege tätig zu sein. Nach Auffassung der Jury stellt sie eine vorbildliche Initiative dar, junge Menschen in die Rettung von Boden-, Bau- und Kunstdenkmalen einzubinden und den Denkmalpflegegedanken in der Öffentlichkeit zu verbreiten. Der Preis ist mit 700 Euro dotiert.

Die „Lobende Erwähnung“ und ein Preisgeld von 300 Euro gehen in diesem Jahr an Stefan Baerens und sein Team vom Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Sie erhalten den Preis für das über 25-jährige Wirken beim Erhalt und der Sanierung des Schlosses Dreilützow mit tatkräftiger Unterstützung von Kindern und Jugendlichen.

Der bundesweite Tag des offenen Denkmals steht in diesem Jahr unter dem Motto „Modern(e): Umbrüche in Kunst und Architektur“. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat das Jubiläum „100 Jahre Bauhaus“ zum Anlass genommen, den Blick auf technische Fortschritte zu richten, die immer wieder auch neue Kunst- und Baustile inspirierten. Im Mittelpunkt stehen Gebäude aus den 1920er Jahren und später. Mecklenburg-Vorpommern richtet die landesweite Eröffnungsveranstaltung im Innerstädtischen Gymnasium in Rostock aus. Das Gebäude wurde vom damaligen Rostocker Stadtbaudirektor Gustav Wilhelm Berringer entworfen und im Stil der „Neuen Sachlichkeit“ errichtet.

Medienpreis RUFER verleihen

Schwerin – Die drei Industrie- und Handelskammern haben heute in Schwerin den Medienpreis RUFER verleihen. Mit diesem Preis würdigen die Kammern bereits zum 11. Mal erstklassige Wirtschaftsberichterstattung aus Mecklenburg-Vorpommern.

„Ich danke den Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern dafür, dass sie mit dem Medienpreis RUFER einmal im Jahr den Blick auf den Wirtschaftsjournalismus in unserem Land richten“, sagte der Chef der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Heiko Geue in seinem Grußwort zu Beginn der Preisverleihung.

„Qualitätsjournalismus ist heute notwendiger denn je“, zeigte sich Geue überzeugt. „Wir brauchen gerade heute, in Zeiten des Internets und der sozialen Medien, fundierte, genau recherchierte, lebendige und verständliche Wirtschaftsberichterstattung. Als Gegengewicht gegen voreilige Schnellschüsse, gegen vermeintliche wirtschaftliche Sachzwänge und gegen bewusste Desinformation.“

Mecklenburg-Vorpommern habe sich in den letzten Jahren wirtschaftlich sehr erfolgreich entwickelt, stehe aber auch vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. So bleibe das Lohnniveau weiter hinter dem der westdeutschen Bundesländer zurück. Weitere wichtige Aufgaben seien die Digitalisierung und die Verbreiterung der industriellen Basis.

„Ich glaube an die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Ich bin überzeugt vom Potenzial der Unternehmen hier. Unser Land und unsere Wirtschaft bieten noch viel Stoff für gute Geschichten“, sagte der Staatssekretär. „Die besten werden sicherlich auch weiterhin von den Kammern ausgezeichnet. Herzlichen Glückwunsch allen Preisträgerinnen und Preisträgern des RUFER 2019.“

Schloss Güstrow wird zur Großbaustelle

Güstrow – Schloss Güstrow ist eines der bedeutendsten Renaissance-Bauten Norddeutschlands. Doch die letzte große Sanierung liegt bereits Jahrzehnte zurück. Nun will das Land das Schloss sanieren. Finanzminister Reinhard Meyer stellt seine Pläne heute dem Güstrower Bürgermeister Arne Schuldt vor.

Der Zahn der Zeit nagte unübersehbar am Wahrzeichen der Barlachstadt: Das Dach ist undicht, es gibt Abplatzungen an der Fassade, die Fenster sind zum Teil zerstört, die Elektroanlagen veraltet usw. Die Liste der Mängel auf Schloss Güstrow ist lang.

„Das Schloss braucht eine umfassende Schönheitskur und die soll noch im September beginnen“, erklärte Finanzminister Reinhard Meyer dem Güstrower Stadtoberhaupt Arne Schuldt heute bei einer Besichtigung vor Ort.

Da die Arbeiten in verschiedenen Abschnitten durchgeführt werden müssen, werden sich die Baumaßnahmen mehrere Jahre hinziehen. Aktuell geht die Bauverwaltung von einer Fertigstellung der Arbeiten bis zum Jahr 2023 aus. Dann soll der Residenzbau wieder in altem Glanz erstrahlen. Zudem wird die Sicherheits- und Elektrotechnik auf den neuesten Stand gebracht und die ehemalige Burganlage künftig barrierefrei zu erschließen sein. Insgesamt wird das Land in den kommenden Jahren mit Hilfe der Europäischen Union rund 28 Mio. Euro in die Sanierung investieren.

Reinhard Meyer: „Grundlegende Sanierungen brauchen ihre Zeit, deshalb stehen Güstrow lange Baumaßnahmen bevor. Wir haben uns daher entschlossen, das ab Mitte kommenden Jahres verhüllte Schloss schon während der Bauzeit optisch aufzuwerten und die Gerüstplanen mit einer fotografischen Darstellung der Schlossfassaden zu bedrucken.“

Auch für den laufenden Museumsbetrieb wird die Sanierung Folgen haben. Da die Flure mit den Ausstellungen nicht zugänglich sein werden, soll eine kleine Sonderausstellung in der Großen Hofstube im Erdgeschoß eingerichtet werden. Dazu erläuterte die Direktorin der Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Pirko Kristin Zinnow: „Unsere kleine Sonderausstellung wird das Schloss Güstrow thematisieren. Großformatige Fotografien eines international renommierten Künstlers dokumentieren den Ist-Zustand. Kontrastiert werden diese Fotografien durch Bilddokumente aus den 70er Jahren, die die damaligen Restaurierungsarbeiten von Schloss Güstrow zeigen, ergänzt durch einen Film zum historischen Baugeschehen. Texttafeln zu den Baumaßnahmen der nächsten Jahre runden die Ausstellung ab.“

M-V führt ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe ein

Schwerin – Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen, Vorlesen oder Spazierengehen: Zukünftig können in Mecklenburg-Vorpommern ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen ausgewählte niedrigschwellige Leistungen zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige im Rahmen einer Einzelbetreuung erbringen.

„Das sind einfache, aber effektive Hilfen für Pflegebedürftige und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese bei der Vorstellung der neuen Unterstützungsangebote-Landesverordnung heute im Rahmen der Landespressekonferenz.

Die Unterstützungsleistungen der Nachbarschaftshilfe sind auf ausgewählte Leistungen begrenzt und darauf ausgerichtet, pflegebedürftige Personen im Rahmen der selbstständigen Haushaltsführung sowie deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. Nachbarschaftshelfer*innen dürfen nicht mit der zu unterstützenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.

Voraussetzung für Interessierte ist die Absolvierung eines achtstündigen Grundkurses sowie die Registrierung als Nachbarschaftshelfer*in bei den Pflegekassen. Der Unterstützungsumfang wird auf höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat festgelegt. Die Aufwandsentschädigung beträgt höchstens acht Euro pro Stunde. Damit ist gewährleistet, dass die sogenannte steuerfreie „Übungsleiterpauschale“ in Höhe von 2.400,00 Euro jährlich nicht überschritten wird.

„Mit der Einführung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe wollen wir in MV die Unterstützungs- und Hilfsbereitbereitschaft von Nachbarn für pflegebedürftige Menschen im unmittelbaren Umfeld aktivieren. Das stärkt die häusliche Pflege und unterstützt pflegende Angehörige – beides sind wichtige Anliegen von mir im Pflegebereich“, sagte Ministerin Drese.

Drese: „Die vorgesehenen Regelungen für die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe beinhalten einen ausgewogenen und unbürokratischen Mix. Dieser bietet durch niedrigschwellige Zugangsvoraussetzungen und eine Aufwandsentschädigung stärkere Anreize zum ehrenamtlichen Engagement. Zudem finden notwendige Qualitätsanforderungen Berücksichtigung.“

Finanziert wird die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbeitrag, der von der pflegebedürftigen Person bzw. vom pflegenden Angehörigen bei der Pflegekasse beantragt werden kann. Der Entlastungsbeitrag beträgt monatlich 125 Euro und steht jeder pflegebedürftigen Person mit den Pflegegraden 1 bis 5 im häuslichen Bereich zu. Er wird von der Pflegekasse für eine Betreuung der pflegebedürftigen Person und seine hauswirtschaftliche Versorgung gezahlt.

Fördermittel für LED-Umrüstung

Schorssow – Die Gemeinde Schorssow (Landkreis Rostock) erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 36.087,94 Euro (Fördersatz 50 Prozent) für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.

Das Vorhaben umfasst die Umrüstung der 73 vorhandenen Natrium- und Quecksilberdampfleuchten in Schorssow sowie den Ortsteilen Bülow, Bristow und Glasow auf hocheffiziente LED-Leuchten.

Ziel ist es, den Stromverbrauch und damit auch die Kosten zu senken. Neben einer Einsparung von ca. 28.000 Kilowattstunden Strom können rund 15 Tonnen Kohlendioxid im Jahr eingespart werden.

LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis M-V

Schwerin – Bewerbungen für den LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis sind noch bis zum 13. September möglich. „Wir wollen mit dem Wettbewerb zu noch mehr Eigeninitiative auffordern und Mut machen, unbekanntes Terrain zu betreten. Erfindergeist, Innovationsfreude und der Drang nach wissenschaftlicher Erkenntnis sind Antriebskräfte für den Fortschritt in unserem Land. Wichtig ist es, diese heimischen Innovationen noch bekannter zu machen. Dabei bietet der Preis Unterstützung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Mit dem „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ sollen Unternehmen und wissenschaftlich ausgebildete Einzelpersonen oder von solchen geleitete Personengruppen ausgezeichnet werden, die sich um den erfolgreichen Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen aus Mecklenburg-Vorpommern in die wirtschaftliche Nutzung in Form von Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen besonders verdient gemacht haben. „Wir wollen Wissenschaftler stärker dazu anregen, ihre Arbeitsergebnisse intensiver in die Unternehmen unseres Landes einzubringen. Wenn Ergebnisse dieser Arbeit erfolgreich in die Praxis umgesetzt werden, entstehen Wachstum, neue Märkte und weitere Arbeitsplätze“, so Glawe weiter.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit und die Industrie- und Handelskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern loben den LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam aus. Für den Wettbewerb stehen insgesamt 10.000 Euro Preisgeld zur Verfügung. Schirmherr des Wettbewerbs ist Wirtschaftsminister Harry Glawe. Die Auszeichnungen werden am 23. Oktober 2019 in Greifswald vergeben.

Die Bewerbungsunterlagen für den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ sind bis zum 13. September 2019 bei der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern oder bei den Industrie­ und Handelskammern zu Schwerin oder Rostock einzureichen.

Neues Feuerwehrfahrzeug für Sukow

Sukow – Innenminister Lorenz Caffier hat heute an den Bürgermeister der Gemeinde Sukow im Landkreis Ludwigslust-Parchim, Herrn Horst-Dieter Keding einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 50.000 Euro für ein neues Löschfahrzeug (Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W) übergeben. Die Neuanschaffung soll rund 200.000 EUR kosten. Neben dem Land beteiligt sich auch der Landkreis mit 50.000 Euro an der Finanzierung.

Durch die Ersatzbeschaffung aufgrund technischer Mängel, soll ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Baujahr 1998 ersetzt werden. Die Freiwillige Feuerwehr (FFw) Sukow übernimmt Aufgaben des örtlichen Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung im eigenen Gemeindegebiet. Die Gemeinde umfasst zwei Ortsteile mit nur einem Feuerwehrstandort.

In ihrem Ausrückbereich befindet sich die Bahnlinie Schwerin – Parchim. Als Gefahrenschwerpunkte sind landwirtschaftliche Betriebe mit Biogasanlagen, Gasleitung NORDAL, handwerkliche Betriebe sowie Wald- und Wiesenflächen zu benennen. Überörtlich wird die FFw Sukow zudem bei Einsätzen zum Messen von eventuell austretenden Gasen im südlichen Amtsbereich und bei Brandmeldungen in den Gemeinden Plate, Tramm und Banzkow alarmiert.

Mit derzeit 34 aktiven Kameradinnen und Kameraden ist die Freiwillige Feuerwehr Sukow gut aufgestellt und kann die Tageseinsatzbereitschaft vollständig gewährleisten.

„Die Angehörigen der Feuerwehren können Menschen oft nur unter großer Gefahr für das eigene Leben retten. Die Bereitstellung moderner Einsatzmittel ist deshalb auch kein technischer Selbstzweck, sondern dient dem Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte gleichermaßen. Die Aussonderung veralteter Technik und ein Fuhrpark, der den örtlichen Verhältnissen und Einsatzschwerpunkten angepasst ist, ist in einer Gemeinde oder Stadt genauso wichtig wie das Ehrenamt“, sagte Innenminister Lorenz Caffier.