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Vorbereitung auf „Omikron“

Oldenburg: Schulen haben Freiräume und können flexibel agieren

Schwerin – Schulen sind seit über einem Jahr in geübter Praxis mit dem Unterricht unter Pandemiebedingungen vertraut. Auf eine erwartete Welle mit „Omikron“ können sie jetzt mit einem Drei-Phasen-Modell reagieren. Nach Beratung mit den Verbänden der Schularten sowie mit weiteren Interessenvertretungen wurde das Phasenmodell erarbeitet, das den Schulbetrieb künftig mit dem Auftreten der Omikron-Variante regelt. Zunächst starten die Schulen mit der Phase 1 in den regulären Präsenzunterricht. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler dreimal in der Woche getestet werden, für Lehrkräfte und andere an den Schulen Beschäftigte besteht eine Testpflicht.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hat das Modell am Montag auf einer Pressekonferenz vorgestellt. „Die Schulleitungen entscheiden darüber, in welche Phase ihre Schule eintritt“, sagte Oldenburg. „Das ist davon abhängig, wie mit dem vorhandenen Personal der Unterricht abgesichert werden kann.“ Ziel bleibe es, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler abzusichern, so die Ministerin. „Mit dem Drei-Phasen-Modell können die Schulen flexibel auf das Pandemiegeschehen reagieren, den Schülerinnen und Schülern so viel Präsenzunterricht wie möglich bieten und die Lehrkräfte vor Überbelastungen schützen“, sagte Oldenburg.

Die drei Phasen sind wie folgt ausgestaltet:

Phase 1 Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung nicht oder unwesentlich eingeschränkt

Die derzeitigen Regelungen zum Schulbetrieb bleiben bestehen. Es findet Präsenzunterricht entsprechend § 7a „Regelungen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ der Schul-Corona-Verordnung in ihrer jeweiligen Fassung statt.

Zeugniskonferenzen können digital (vorzugsweise über itslearning) abgehalten werden.

Die Zeugnisse werden am 04.02.2022 ausgehändigt.

Phase 2 Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung eingeschränkt

Die Organisation und Ausgestaltung des Unterrichts findet in eigener Verantwortung und in Abhängigkeit des verfügbaren Personals der Schule statt. Hierfür erforderliche Entscheidungen für die Jahrgangsstufe 1 bis 6 erfolgen bei Bedarf in Absprache zwischen Schulleitungen und den Leitungen der Horte sowie den Trägern der Schülerbeförderung.

In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird Präsenzunterricht durchgeführt.

Die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 werden im Wechselunterricht in einem A/B-Tages-/Wochenrhythmus beschult. Es wird ein wöchentlicher Wechsel der Klassen empfohlen. An den Präsenztagen (A-Tage/Wochen) erhalten die Schülerinnen und Schüler Hausaufgaben, welche in den darauffolgenden Tagen (B-Tage/Wochen) zu Hause eigenständig erledigt werden. Ein Distanzunterricht ist nicht vorgesehen.

Diese Regelung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, welche sich ausschließlich oder überwiegend im Distanzunterricht gemäß § 7a Absatz 1 Satz 2 der Schul-Corona-Verordnung befinden.

Die gültigen Regelungen zur Leistungsbewertung bleiben bestehen.

Abschlussklassen erhalten Präsenzunterricht. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung in Auswertung der personellen Gegebenheiten an der Schule. Sollte keine Beschulung möglich sein, erhalten diese Schülerinnen und Schüler ebenfalls Wechselunterricht.

Zeugnis- und Klassenkonferenzen werden digital (vorzugsweise über itslearning) abgehalten.

Phase 3 Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung stark eingeschränkt

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird grundsätzlich Präsenzunterricht durchgeführt. Sofern die Schule aufgrund ihrer personellen Ausstattung in ihrem Unterrichtsablauf eingeschränkt ist und Präsenzunterricht nicht absichern kann, wird eine Notbetreuung vorgehalten. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Dabei ist auf eine Verkürzung der Unterrichtstage auf durchschnittlich je 4 Unterrichtsstunden zu achten, um eine Überlastung zu vermeiden. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bleibt unberührt.

Abschlussklassen erhalten Präsenzunterricht. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung in Auswertung der personellen   Gegebenheiten an der Schule. Sollte keine Beschulung möglich sein, erhalten die Schülerinnen und Schüler dieser Klassen ebenfalls Distanzunterricht. Dabei ist auf eine Verkürzung der Unterrichtstage auf durchschnittlich je 4 Unterrichtsstunden zu achten.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat alle Schulen im Land bereits über die jetzt geltenden Regelungen informiert.

Bildungsministerin Oldenburg sieht in dem Drei-Phasen-Modell größere Freiräume für Schulen und die Möglichkeit, vor Ort an der jeweiligen Schule den Unterricht gezielt abzusichern.

Brockhaus digital in „itslearning“ eingebunden

Oldenburg: Lernplattform entwickelt sich weiter

Schwerin – Seit gut 18 Monaten können die allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Lernmanagementsystem „itslearning“ arbeiten. Inzwischen haben 442 Schulen die entsprechenden Zugangsdaten beantragt. Das sind über 88 Prozent aller allgemein bildenden Schulen im Land.

Inzwischen ist das System auch mit vielen zusätzlichen Funktionen ausgestattet, unter anderem mit dem Brockhaus digital. Dabei handelt es sich um verschiedene interaktive Lexika, die je nach Altersgruppen aufgearbeitet wurden. Ein Kinderlexikon, ein Jugendlexikon und eine umfassende Enzyklopädie ermöglichen es Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen, Informationen und Wissen abzurufen.

„Das dynamische System `itslearning´ wird immer weiter ausgebaut und ist deshalb auch von immer größeren Nutzen für die Schülerinnen und Schüler“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Lernplattform wird auch nach der Pandemie im Unterricht eingesetzt und ist ein wichtiger Schritt für mehr Digitalisierung an den Schulen.“

Die Lernplattform bietet die Möglichkeit, verschiedene Angebote zu bündeln. Über „itslearning“ werden unter anderem Schnittstellen zu Mediensammlungen freier Unterrichtsmaterialien bereitgestellt. Aktuell ist die Mediathek des Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) und in Kürze eben auch das Online-Angebot von Brockhaus digital verfügbar.

Neben dem Einsatz im Unterricht können diese Materialien jederzeit auch zur selbstständigen Nacharbeit von Themen genutzt werden. Die Inhalte sind kindgerecht und in verschiedenen Schwierigkeitsstufen aufbereitet.

„Die Rückmeldungen der Schulen, die mit `itslearning´ arbeiten, sind durchgehend positiv“, so Ministerin Oldenburg.

Für Lehrkräfte stehen in „itslearning“ auch Angebote zur Fortbildung bereit. So ist zum Beispiel „Masterclass“ eine Videofortbildung für Lehrkräfte in Kooperation mit Wissenschaft, den Landesinstituten für die Lehrkräftefortbildung und einem öffentlich-rechtlichem Partner (ZDF digital).

„Ich freue mich, dass wir den Lehrinnen und Lehrern des Landes mit den Masterclass-Fortbildungen, eine wissenschaftlich fundierte und hochaktuelle, weitere Fortbildungsmöglichkeit bereitstellen können“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

M-V: jetzt wieder Warnstufe Orange

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab Montag,  den 3. Januar die Corona-Ampelstufe Orange. Grund dafür ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten gemäß der risikogewichteten Einstufung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales am Sonnabend (1. Januar) landesweit den Schwellenwert von 9 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten hat.

Mecklenburg-Vorpommern liegt seit Dienstag (27. Dezember) unter diesem für die Eingruppierung in die Warnstufen maßgeblichen Schwellenwert (Schwellenwert über sechs und unter neun).

Gemäß § 1 Absatz 5 Satz 1 Corona-LVO M-V gelten daher ab dem übernächsten Tag, also ab dem 3. Januar 2022, landesweit die Maßnahmen nach § 1e Absätze 3 und 4, § 1f Absätze 2 und 3, § 1g Absätze 1 bis 3 Corona-LVO M-V sowie die in der Corona-LVO M-V genannten Maßnahmen, die an die Warnstufe 3 der risikogewichteten Einstufung anknüpfen.

In der Corona-Ampelstufe Orange bleiben in Mecklenburg-Vorpommern Zusammenkünfte (innen und außen) für Geimpfte und Genesene nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Auch die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (maximal jedoch 10 Personen).

In Landkreisen und kreisfreien Städte, die laut der risikogewichteten Einstufung des LAGuS in der Warnstufe Rot bzw. Rot+ sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser Warnstufe. Der landesweite Wechsel in die Warnstufe Orange wirkt sich also nur für die Landkreise und kreisfreien Städte aus, die nicht in der Warnstufe Rot bzw. Rot+ sind.

Eine Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV in den einzelnen Ampelstufen ist auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport zu finden: Übersicht Corona-Regeln Ampelstufen

Stärkung von Resozialisierung

Schwerin – „Der Übergang von Haft zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist ein sehr sensibler Punkt“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt und plant für das Jahr  2022 Praxistage ein.

Im Frühjahr wird die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt die Straffälligenarbeit des Landes in der Praxis erleben. Geplant ist ein Aktionsfrühjahr in den vier Justizvollzugsanstalten, dem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit und der Bildungsstätte.

„Ich möchte mein Augenmerk auf die Resozialisierung im Vollzug legen. Dabei ist es mir wichtig, die bisherigen Abläufe in den Justizvollzugsanstalten und den sozialen Diensten der Justiz kennenzulernen. Die Straffälligenarbeit mit dem Vollzug, aber auch den sozialen Diensten muss so gut ausgestattet sein, dass zum einen alle Maßnahmen, die zur Entlassungsvorbereitung erforderlich sind, auch wie vorgesehen, stattfinden können. Aus meiner Sicht sollte darüber nachgedacht werden, wie der Bereich der Entlassungsvorbereitung weiter gestärkt werden kann. Denn der Übergang von der Haft zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist ein sehr sensibler Bereich, der für den Erfolg der Resozialisierung entscheidend ist. Hier wird gute Arbeit geleistet, die ich gern stärken werde“, sagt Justizministerin Bernhardt.

Justizministerin Bernhardt wird im Frühjahr verschiedene Bereiche der Straffälligenarbeit begleiten. Sie möchte den Stationsalltag in einer JVA kennenlernen, sich Einblicke in die Sozialtherapie und Ausbildungsbereiche im Vollzug verschaffen, die Bewährungshilfe begleiten und auch die Anwärterinnen und Anwärter besuchen.

Rund 650 Millionen Euro für den Schulbau

Oldenburg: Gute Schulen sind Voraussetzung für gutes Lernen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat seit dem Jahr 2016 mehr als 650 Millionen Euro für den Schulbau bereitgestellt. Rund 400 Schulbauvorhaben wurden und werden mit diesen Geldern unterstützt. Investitionen in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro sind bereits umgesetzt. Die Maßnahmen aus den verschiedenen Programmen laufen noch bis in das Jahr 2025.

„Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern werden weiterhin modernisiert, um Schülerinnen und Schülern ein gutes Umfeld zum Lernen zu bieten und den Lehrkräften einen modernen Arbeitsplatz. Gute Schulen sind eine Voraussetzung, um Bildung erfolgreich zu gestalten.“

Im Rahmen eines Sonderprogramms des Landes werden seit 2017 insbesondere bauliche Maßnahmen an Schulen mit spezifischer Kompetenz gefördert. Das sind Schulen, die sich besonders auf das inklusive Lernen spezialisiert haben. 110 Millionen Euro, davon 10 Millionen Euro für freie Träger, stehen in dem Programm bereit. 34 Baumaßnahmen sind bereits abgeschlossen, beispielsweise die fertig gestellten Neubauten der Integrierten Gesamtschule „Erwin Fischer“ in Greifswald und der Grundschule „John Brinckman“ in Schwerin.

Für den Zeitraum 2020 bis 2023 wurden im aktuellen Landeshaushalt zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen 40 Mio. Euro Landesfinanzhilfen für den Schulbau im Land aus dem Schulbaupaket bereitgestellt. Damit konnten elf Projekte in Grundzentren und dem ländlichen Bereich unterstützt werden.

Weitere rund 5 Millionen Euro Bundes- und Landemittel flossen unter anderem in die Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung in 50 Schulen.

Mit der Förderung des Schulbaus in Mecklenburg-Vorpommern sind mehrere Ministerien befasst. Das ist abhängig vom jeweiligen Förderprogramm. Um den Schulbau zu koordinieren und die Förderung von Neubau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen so effizient wie möglich zu gestalten, besteht seit Anfang 2018 unter Leitung durch das Bildungsministerium eine Koordinierungsarbeitsgruppe, in der alle beteiligten Ministerien sowie das Finanzministerium vertreten sind.

Ministerpräsidentin zum neuen Jahr

Schwesig: Die Corona-Pandemie bekämpfen, das Land voranbringen

Schwerin – „Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein glückliches und gesundes Jahr 2022“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute zum Jahresbeginn.

Für die Landesregierung werde auch in den kommenden Monaten die Bekämpfung der Corona-Pandemie im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen. „Seit beinahe zwei Jahren hält uns die Corona-Pandemie in Atem. Wir werden weiter alles tun, um unser Land so gut und sicher wie möglich durch die Krise zu bringen. Das heißt: Wir werden die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger schützen, Arbeitsplätze sichern und den sozialen Zusammenhalt erhalten“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Die Omikron-Variante wird uns in den nächsten Wochen noch einmal vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Sie ist hoch ansteckend. Deshalb bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, achtsam zu sein und die Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Impfung und zur Auffrischungsimpfung. Impfung und Boostern sind die wichtigsten Mittel, um die Pandemie einzudämmen. Ich bin sehr dankbar, dass die ganz große Mehrheit der Bevölkerung sich an die Corona-Schutzmaßnahmen hält. Ich bin sicher: Gemeinsam werden wir diese Herausforderung meistern“, sagte Schwesig weiter.

Außerdem werde die Landesregierung ihr Programm für die kommenden Jahre in Angriff nehmen. „Das Ziel ist klar: Wir wollen Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich stärker, sozial gerechter und ökologisch nachhaltiger machen“, so die Ministerpräsidentin. Gemeinsam wolle die Landesregierung die Standortwerbung für Mecklenburg-Vorpommern verstärken. „Weitere wichtige Themen für 2022 seien die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Kitas und Schulen und die Erarbeitung des nächsten Doppelhaushalts“, kündigte Schwesig an. Außerdem sollen in einem breiten Dialogprozess Eckpunkte für das neue Klimaschutzgesetz des Landes erarbeitet werden.

 „Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn in Deutschland auf 9,82 Euro. Das reicht aber nicht. Bei uns im Land liegt der Vergabemindestlohn schon bei 10,55 Euro. Und die Landesregierung unterstützt die Pläne der neuen Bundesregierung, den Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben. Wir wünschen uns, dass diese Änderung so schnell wie möglich kommt. Außerdem müssen Branchen, die unter Corona leiden, auch in Zukunft unterstützt werden. Der Mehrwertsteuersatz im Gastgewerbe sollte dauerhaft abgesenkt werden. Erfreulich ist, dass zum Jahreswechsel auch das Wohngeld steigt. Davon werden auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern viele Bürgerinnen und Bürger profitieren“, erklärte die Ministerpräsidentin mit Blick auf die wichtigsten Themen auf Bundesebene.

Wohngeld steigt 2022

Schwerin – Mit Beginn des neuen Jahres erhalten Wohngeldempfänger monatlich im Schnitt rund 13 Euro mehr. Es ist die dritte Wohngelderhöhung innerhalb von drei Jahren und die erste Dynamisierung, die das Wohngeldstärkungsgesetz von 2020 vorsieht.

„Dass das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst wird, war eine wichtige Forderung Mecklenburg-Vorpommerns im Bundesratsverfahren. Zuvor hatte die die Höhe des Wohngelds über viele Jahre stagniert“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und fügt hinzu:

„Das Wohngeld spielt eine wichtige Rolle für den sozialen Frieden. Die Mieten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – bundesweit und insbesondere auch in den Ballungsräumen sowie den touristischen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Das Wohngeld ist dringend notwendig, damit Wohnen in unserem Land bezahlbar bleibt und wir der weiteren sozialen Spaltung der Gesellschaft entschlossen entgegentreten.“

Zusätzlich können sich dem Minister zufolge zahlreiche Rentner im Land auf mehr Wohngeld freuen: „Mit der Grundrente wurde im Januar 2021 ein neuer Freibetrag im Wohngeld eingeführt für Rentner, die 33 Jahre so genannte ,Grundrentenzeiten‘ erreicht haben. Die Bescheinigungen der Rentenversicherungsträger über diese Grundrentenzeiten gehen seit Herbst in den Wohngeldbehörden bei uns im Land ein. Ihre Mitarbeiter werden Rentnern, die Anspruch auf den Freibetrag haben, in den kommenden Monaten die rückwirkend zum 1. Januar 2021 aktualisierten Wohngeldscheide zusenden. Das geht in der Praxis mit zum Teil erheblichen Nachzahlungen einher.“ Mit diesem Freibetrag werde die Lebensleistung der Rentner anerkannt und zudem sichergestellt, dass die Grundrente nicht das Wohngeld mindert.

Christian Pegel hebt auch die Wichtigkeit des Wohngelds in der aktuellen Pandemie hervor: „Dies war bei der Erarbeitung des Wohngeldstärkungsgesetzes nicht absehbar, aber das Wohngeld trägt während der Corona-Pandemie zur finanziellen Sicherung der Wohnkosten bei. Damit können etwa Menschen, die in Kurzarbeit gehen müssen, Einkommenseinbußen abfedern.“

Im zu Ende gehenden Jahr haben knapp 21.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld erhalten – rund 1.500 weniger als im Vorjahr. Insgesamt erhielten sie etwa 36 Millionen Euro. Das ist eine Million Euro weniger als 2020. Das Wohngeld wird jeweils zur Hälfte von Bund und Land finanziert.

„Die Landesregierung wird sich beim Bund für weitere Nachbesserungen beim Wohngeld einsetzen“, kündigt Christian Pegel an und begründet: „Der Anstieg der Energiekosten, der sich voraussichtlich fortsetzen wird, trifft gerade Menschen mit geringem Einkommen in besonderem Maße. Auch hier ermöglicht das Wohngeld einen Ausgleich.“ Er begrüße, dass die neue Bundesregierung diese Notwendigkeit erkannt und in ihrem Koalitionsvertrag einen einmaligen erhöhten Heizkostenzuschuss vorgesehen habe, der an Wohngeldempfänger ausgezahlt werden soll.

„Wenn wir regelmäßig prüfen, ob das Wohngeld sich an den Lebensbedingungen der Menschen in unserem Land orientiert, können wir Fälle reduzieren, in denen Haushalte infolge teils geringer Einkommenssteigerungen die wichtige Unterstützung verlieren“, betont Christian Pegel und appelliert: „Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Familien und Alleinerziehende, die Wohngeld beziehen, können zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.“

Einen Wohngeldrechner, eine Broschüre zum Wohngeld zum Herunterladen und ein Antragsformular, das ausgefüllt bei der zuständigen Wohngeldstelle am Wohnort abgegeben werden muss, finden Sie auf der Webseite www.em.regierung-mv.de/wohngeld.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist individuell verschieden und abhängig vom Wohnort. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Zuständig dafür sind die örtlichen Wohngeldbehörden – die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltungen.