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Vor Ahrenshoop beginnt Sandaufspülung

Ahrenshoop – Vor Ahrenshoop beginnen am 11. November2021 Bau­arbeiten zur Aufspülung von Sand im Bereich von Vorstrand, Strand und Düne. Das Land MV lässt insgesamt ein Sand­volumen von ca. 600.000 Kubikmeter auf einer Länge von ca. 4 Kilometer aufspülen. Damit ist dies eine der größten Aufspülmaßnahmen des Landes in den vergangenen Jahr­zehnten.

„Der sandige Küstenabschnitt vor Ahrenshoop ist einer der am stärksten durch Seegang und Strömungen belasteten Küstenabschnitte in unserem Land. Regelmäßige Wieder­holungsaufspülungen sind daher für die langfristige Aufrechterhaltung der Sturmflutsicherheit der Ortslage unumgänglich“, erläutert Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Derzeit sei die Sturmflutschutzsicherheit für die Ortslage hinsichtlich der Bemessungssturmflut noch gegeben. Vorstand und Strand, die Teil des Küstenschutzsystems sind, seien aber bereits recht schmal und der sogenannte Verschleißteil der Düne muss verstärkt werden.

„Die Auf­spülung erstreckt sich vom Wellenbrecher bis zum nördlich der Ortslage gelegenen Nationalpark. Allein mit dieser Maßnahme werden über 5 Mio. Euro in den Küstenschutz investiert“, betont Backhaus.

Die Bauarbeiten wurden vom Staatlichen Amt für Landwirt­schaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) geplant und werden vom Unternehmen Rohde Nielsen A/S aus Kopenhagen durchgeführt.

Die Sandgewinnung erfolgt zum größten Teil aus einer Lager­stätte in der Ostsee vor Graal-Müritz. Dieser Sand wird mit einem Saugspülbagger nach Ahrenshoop transportiert und über eine Stahlrohrleitung an den Strand gepumpt. Der ge­samte Sand wird gesiebt, um die Verbringung von gefähr­lichen Kampfmitteln vom Grund der Ostsee an den Strand zu verhindern.

Eine geringe Menge Sand wird auch aus dem Bereich landseitig des Wellenbrechers entnommen, da sich hier in den letzten Jahren viel Sand abgelagert hat. Am Strand wird der Sand dann mit großen Baumaschinen ent­sprechend des von den Ingenieuren geplanten Querschnitts für Strand und Düne eingebaut.

Die Rohrleitung für die Aufspülung liegt schon einige Wochen vor Ahrenshoop. Aufgrund von erforderlichen Reparaturen am Schiff und unvorhergesehenen Wetter­bedingungen können die Arbeiten aber erst jetzt beginnen. Die Aufspülarbeiten werden wegen der großen Sandmenge bis in das nächste Jahr dauern. Die Bepflanzung mit Strandhafer im Bereich der Dünen er­folgt im Frühjahr.

An der Finanzierung beteiligt sich der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ mit 70 Prozent. Die restlichen 30 Pro­zent der Mittel werden durch das Land MV aufgebracht.

Klarstellung

Testungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Auch geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen sollen aufgrund der bundes- und landesweit stark steigenden Corona-Neuinfektionen getestet werden. Eine Testpflicht dieser Personengruppe auf Grundlage der derzeit geltenden Pflege und Soziales Corona-Verordnung besteht jedoch noch nicht. Sie tritt durch eine aktualisierte Verordnung aber bereits am 11. November in Kraft.

Das Sozialministerium bedauert in diesem Zusammenhang die Verwirrung um die Besuchsregelungen für Geimpfte in Pflegeheimen, die durch eine ungenaue Kommunikation der aktuell gültigen Testregelungen entstanden ist.

Mit der ab Donnerstag geltenden Verordnung darf jede besuchende Person ab sieben Jahren – unabhängig davon, ob sie ungeimpft, geimpft oder genesen ist – die Einrichtung nur nach einem negativen Test betreten. Dies kann durch Nachweis eines PoC-Antigen-Tests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines Nukleinsäurenachweises (PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Alternativ kommt auch ein vor Ort durchgeführter PoC-Antigen-Test in Betracht.

Die Einrichtungen stellen die Möglichkeit zur Testung täglich vor Ort sicher. Sie können die Testmöglichkeiten aber zeitlich einschränken. Die Tests sind für die Besucherinnen und Besucher kostenlos. Ein durch die Einrichtung ausgestelltes Zertifikat gilt aber nur zum Betreten von Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe.

„Im Mittelpunkt steht der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner. Gleichzeitig wollen wir auch in Herbst und Winter weiterhin soziale Kontakte ermöglichen. Die weiterhin strikte Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln und eine weitgehende Testpflicht sind sinnvolle Ergänzungen zu den bereits weit vorangeschrittenen Auffrischungs-Impfungen in den Pflegeheimen“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese.

Bereits seit Montag (8. November) besteht für nicht geimpftes Personal in vollstationären Pflegeeinrichtungen eine tägliche Testpflicht. Bei geimpften Beschäftigten besteht ein Testerfordernis zweimal wöchentlich. Wenn bei Bewohnenden und Beschäftigten Covid-19-Symptome auftreten, sollen sie so schnell wie möglich mit einem PCR-Test auf eine Covid-19-Infektion überprüft werden.

Breitbandausbau

194 Millionen Euro für „Nachverdichtung“ in Vorpommern-Greifswald

Schwerin – Der Landkreis Vorpommern-Greifswald erhält in diesen Tagen die Zusage für weitere gut 48 Millionen Euro Landesmittel für den Breitbandausbau. Mit der Förderung des Bundes von insgesamt 126,7 Millionen und dem kommunalen Eigenanteil, den ebenfalls das Land über den kommunalen Aufbaufonds beisteuert, stehen damit weitere 194 Millionen Euro zur Verfügung.

„Der Landkreis hat sich mit seinen Projektgebieten bereits an früheren Aufrufen zum Bundesförderprogramm erfolgreich beteiligt und mehr als 310 Millionen Euro von Bund und Land für den Glasfaserausbau akquiriert. Die erneute Förderung ist Ergebnis der so genannten Nachverdichtung: Diese wurde erforderlich, weil es zum einen mehr Haushalte mit weniger als 30 Megabit pro Sekunde gibt, als im Breitbandatlas des Bundes verzeichnet, der auf Daten der Telekommunikationsunternehmen basiert. Die weniger als 30 Mbit pro Sekunde waren eine Voraussetzung für eine Bundesförderung“, erläutert Digitalisierungsminister Christian Pegel und erklärt weiter:

„Zum anderen sind viele Haushalte nach wie vor ohne schnelles Internet, für die die Telekommunikationsunternehmen bei der Markterkundung für die Förderung vor vier Jahren angaben, sie binnen drei Jahren ohne Förderung mit eigenem Geld ans Breitband anschließen zu wollen, dies dann aber nicht taten. Auch für diese Haushalte wird jetzt dank der Nachverdichtung der geförderte Ausbau möglich.“

54.000 Haushalte, Schulen und Firmen gefördert

Dank der Nachverdichtung werden im Landkreis 37.000 weitere Haushalte, Schulen und Unternehmen mit Hilfe von Fördermitteln ans schnelle Internet angeschlossen – zusätzlich zu den insgesamt 17.000, für die die Förderung bereits früher beantragt und bewilligt wurde. „Damit sollten jetzt alle förderfähigen Adressen im Landkreis erreicht sein. Ich hoffe aber auf eine weitere Förderrunde, bei der die Aufgreifschwelle von 30 auf mindestens 100 Mbit pro Sekunde erhöht wird. Angesichts der rasanten Entwicklung der Möglichkeiten, die das Internet bietet, ist das das Minimum, das für Breitbandanschlüsse in den 2020er Jahren vorgehalten werden sollte“, so Christian Pegel.

Der Landkreis muss nun, nach Erhalt der Förderzusagen von Bund und Land, wieder per Ausschreibung ein Telekommunikationsunternehmen mit dem Ausbau beauftragen. „Das bedeutet, das möglicherweise in einem Ort, in dem sie bereits waren, erneut die Bagger anrücken, um Gebäude ans Glasfasernetz anzuschließen, die im ersten Anlauf von der Förderung und somit den Bauarbeiten ausgeschlossen waren“, sagt der Minister und führt weiter aus:

2,1 Milliarden Euro Fördermittel für M-V

„Diese Nachverdichtung betrifft nicht nur Vorpommern-Greifswald, sondern unser gesamtes Bundesland. Aufgrund der Nachverdichtung werden Stand heute statt der ursprünglich geplanten 1,3 Milliarden Euro für den geförderten Breitbandausbau 2,1 Milliarden investiert.“ Davon hat der Bund 1,37 Milliarden Euro bewilligt, die Differenz trägt das Land.

„Damit profitiert M-V nach wie vor deutlich stärker vom Bundesförderprogramm als die meisten anderen Bundesländer. Von den insgesamt gut neun Milliarden Euro, die der Bund bislang bewilligt hat, gehen etwa 15 Prozent in den Nordosten“, so Christian Pegel.

Bautätigkeit in 13 Projektgebieten abgeschlossen

Von den 131 bewilligten Projektgebiete – die bislang zur Nachverdichtung beantragten eingeschlossen – haben 97 einen endgültigen Zuwendungsbescheid vom Bund erhalten und ein Telekommunikationsunternehmen mit der Umsetzung beauftragt. Das heißt, in vielen von ihnen drehen sich die Bagger – oder sind fertig. In 13 Projektgebieten ist die Bautätigkeit abgeschlossen, in fünf davon sind die Internetdienste buchbar.

„Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die Leerrohre verlegt. Dann müssen noch alle Teilnehmer an die Hauptkabeltrasse angeschlossen, die Glasfasern gespleißt und im Nah- und Hauptverteiler portiert werden. Erst dann kann das Netz insgesamt freigeschaltet werden. Danach müssen die portierten Daten in den Systemen der jeweiligen Telekommunikationsunternehmen importiert und buchbar gemacht werden. Nach Fertigstellung des Hausanschlusses können so noch mal bis zu sechs Monate vergehen, bis eine Adresse buchbar ist“, erklärt Christian Pegel.

14.300 Kilometer Glasfaserkabel sind verbaut

In M-V wurden dank des geförderten Breitbandausbaus bereits Glasfaseranschlüsse für fast 62.300 private Haushalte, 1.300 Unternehmen und 66 Schulen gelegt. Mehr als 14.600 Kilometer Glasfaserkabel sind schon verlegt – das entspricht etwa der Entfernung zwischen Rostock und Australien. Mit den gut 2,1 Milliarden Euro, die aktuell in M-V zur Verfügung stehen, werden am Ende rund 68.500 Kilometer Glasfaserkabel verlegt sein – mehr als der eineinhalbfache Erdumfang.

Geld wird schneller verbaut als abgerufen

Auf die Frage, wie viel von den Fördermitteln bereits verbaut wurden, sagt Christian Pegel: „Bei Bund und Land abgerufen und ausgezahlt wurden bisher etwa 465 Millionen Euro. Dies gibt allerdings nur einen Teil dessen wieder, was tatsächlich ausgegeben wurde: Die Landkreise sind die Fördermittelnehmer bei Bund und Land. Sie beauftragen Telekommunikationsunternehmen mit der Umsetzung der Projekte, die wiederum Baufirmen dafür vertraglich binden. Diese bauen und rechnen dann gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen ab. Dieses prüft die Rechnung, bezahlt und reicht die Rechnung beim Landkreis ein. Der prüft wiederum und reicht die Rechnung an Bund und Land weiter, wo nach erneuter Prüfung endgültig die Fördermittel an die Kreise ausgereicht werden. Durch diese vielen Zwischenschritte liegen zwischen Bauleistung und Fördermittelabfluss für diese Bauleistung längere Zeitabstände. Die tatsächliche Bauleistung im Land liegt also deutlich über der Summe, die bislang ausgezahlt wurde.“

Hinzu komme, dass der Breitbandausbau im Land von Jahr zu Jahr rapide an Fahrt aufgenommen hat – und deshalb die verbaute Summe von Jahr zu Jahr um ein Vielfaches wächst: „Wurden 2017, ein Jahr nach Start des Förderprogramms, gerade mal 261.000 Euro Landesmittel abgerufen, waren es 2019 schon fast 24 Millionen und 2020 mehr als 47 Millionen Euro“, so Pegel.

Der Bund hat seine Fördermittel entsprechend der eingehenden Anträge seit 2016 Stück für Stück bereitgestellt. Jeder Bewilligungsbescheid an die Landkreise, die ihre Projekte beantragen, enthält eine eigene Umsetzungsfrist für das jeweilige Vorhaben. „Sie kann auf Antrag beim Bund verlängert werden – und wurde dies bislang auch immer“, fügt Pegel an.

17 Millionen Euro für drei finanzschwache Städte

Neben den 2,1 Milliarden Euro im Rahmen des Bundesförderprogramms stehen für Mecklenburg-Vorpommern aus dem Programm zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen weitere knapp 17,4 Millionen Euro bereit für den Breitbandausbau in Boizenburg, Plau am See und Wolgast. Diese müssen bis Ende 2023 abgenommen und im Jahr 2024 abgerechnet sein. „In Boizenburg und Plau am See ist die Trasse bereits fertig. Und nach aktuellem Stand wird auch Wolgast diese Frist einhalten“, so Christian Pegel.

MV-Impfgipfel

Schwerin – Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Impfgipfels sehen mit großer Sorge die äußerst dynamische Infektionslage in Deutschland.

Die Infektionswelle hat auch in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Tagen deutlich an Fahrt aufgenommen und insgesamt eine große Dynamik entfaltet.

Wir appellieren noch einmal an alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns: Lassen Sie sich impfen! Durch das Impfen werden ein Anstieg der Infektionen sowie schwere Krankheitsverläufe verhindert. Für alle – Geimpfte sowie Ungeimpfte – ist darüber hinaus weiterhin die Einhaltung der AHA+L – Regelungen dringend zu empfehlen.

Stand heute sind in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt mehr als 2,12 Millionen Impfungen durchgeführt worden. Mehr als 1,05 Millionen Menschen sind vollständig geimpft. Es muss gelingen, dass sich noch mehr Menschen impfen lassen. Mit jeder Impfung schützen wir nicht nur uns selbst, sondern vor allem auch unsere Familien, Freunde und Bekannten. Oberstes Ziel ist weiterhin die Impfquote zu steigern, also Ungeimpften sowie unvollständig Geimpften weiter Erst- und Zweitimpfungen anzubieten.

Die Gipfelteilnehmer sind sich einig, dass gleichzeitig die Auffrischungsimpfungen für alle, deren Zweitimpfungen mehr als 6 Monate zurückliegen, weiter vorangetrieben und schnellstmöglich durchgeführt werden müssen.
Dabei ziehen die niedergelassene Ärzteschaft, die kommunale Familie sowie das Landgemeinsam an einem Strang. Es werden folgende Maßnahmen vereinbart:

  1. Schon heute können alle über 70-Jährigen und vorerkrankte Personen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und in den Impfstützpunkten des Landes eine Auffrischungsimpfung erhalten.
  2. Im Mittelpunkt der bereits laufenden Impfkampagne stehen weiter die Alten- und Pflegeheime – sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch das Personal in den Einrichtungen. Der Schutz besonders gefährdeter Gruppen hat oberste Priorität. Bis Ende November sollen in allen Alten- und Pflegeheimen ein Impfangebot für Bewohnende und Personal unterbreitet werden. Des Weiteren soll eine Auffrischungsimpfung dringend auch Immungeschwächten und Personal mit direktem Patientenkontakt auch in anderen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen angeboten werden.
  3. Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Zweitimpfung vor mindestens sechs Monaten abgeschlossen haben, können eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Eine Ausnahme gibt es: Bei COVID- Impfungen mit dem Johnson und Johnson-Impfstoff (Janssen) soll eine Auffrischungsimpfung bereits nach 4 Wochen erfolgen. Die Ü-70-Jährigen, die besonders gefährdeten Gruppen und alle mit Johnson und Johnson (Janssen) geimpften Personen genießen Vorrang.
  4. Ab Dezember wird die Terminvergabe für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen in den staatlichen Impfstellen sowohl über das Callcenter als auch über das Onlinetool wieder möglich sein.
  5. Erste Ansprechpartner sind und bleiben die niedergelassenen Haus- und Fachärztinnen und – Ärzte, die durch zahlreiche Impfungen bewiesen haben, dass sie absolut leistungsstark sind und bis zu 70.000 Impfungen pro Woche verabreichen konnten. Besonderer Vorteil bei Impfungen durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist zusätzlich, dass zeitgleich Grippeschutzimpfungen angeboten werden können.
  6. Die Landkreise und kreisfreien Städte fahren so schnell wie möglich die Impfangebote in unterschiedlichen Varianten nach regionalem Bedarf hoch. Die vorhandenen Kapazitäten der staatlichen Impfangebote (z. B. Impfzentren, Impfstützpunkte und mobile Teams) werden deutlich erweitert. Öffnungszeiten für Impfstützpunkte werden ausgebaut. Außerdem werden mehr mobile Teams eingesetzt. Das bedeutet: Impfangebote vor Ort in den Zentren als auch in der Fläche werden in den nächsten Wochen erheblich ausgebaut.
  7. Grundlage hierfür ist die Landesimpfkonzeption, die bereits heute zahlreiche Ausnahmen für die Reaktivierung der staatlichen Impfstruktur zulässt. Hierfür wird bei Bedarf die finanzielle Ausstattung der Impfstützpunkte sowie mobilen Teams individuell pro Landkreis und kreisfreier Stadt erhöht.

Unter Anwendung dieser Maßnahmen, die noch einmal eine erhebliche Kraftanstrengung der Ärzteschaft und der kommunalen Familie erfordern, muss es gelingen, die aktuell sehr dynamische Infektionsentwicklung einzudämmen und die Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns vor einer 4. Welle der Corona-Pandemie bestmöglich zu schützen.

Neues Löschfahrzeug für Banzin

Vellahn – Innenminister Torsten Renz hat heute dem Bürgermeister der Gemeinde Vellahn einen Bescheid über 90.000 Euro Sonderbedarfszuweisung für ein neues Löschgruppenfahrzeug LF 10 der Freiwilligen Feuerwehr Banzin, die zur Gemeindefeuerwehr Vellahn gehört, übergeben.

Torsten Renz: „Es ist mir wichtig, dass in eine moderne Ausstattung und bedarfsgerechte Technik investiert wird. Denn im Ernstfall muss jede Feuerwehr mit möglichst vielen Einsatzkräften und moderner Technik schnell am Ort des Geschehens sein. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Freiwilligen Feuerwehren verdienen jede mögliche Unterstützung für ihre aufopferungsvolle Arbeit. Nicht nur über das 50 Millionen Euro große Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“, das 2019 für Investitionen in die Feuerwehren aufgelegt wurde, stärken wir die Brandbekämpfung und das Ehrenamt, sondern auch über Sonderbedarfszuweisungen.“

Die Gemeinde Vellahn umfasst ein Gebiet von über 100 km² mit nahezu 3000 Einwohnern. Durch das Gebiet verläuft die Bundesstraße 5 und die ICE Bahnstrecke Hamburg – Berlin und die umliegenden Städte liegen alle mehr als 17 km von der Gemeinde Vellahn entfernt. Die Gemeindefeuerwehr Vellahn ist daher als Gemeindefeuerwehr mit besonderen Aufgaben eingestuft.

Ihr obliegt die Brandbekämpfung und Löschwasserversorgung sowie die technische Hilfeleistung auch über das Gemeindegebiet hinaus in den Ämtern Wittenburg, Boizenburg Land, Hagenow Land und der Stadt Lübtheen. Die Ortsfeuerwehr Banzin ist vorrangig mit der Brandbekämpfung beauftragt und sie sichert mit ihrer Feuerwehr-Schiebleiter den 2. Rettungsweg an der Schule, dem Helenenheim in Camin und anderen höheren Gebäuden.

 

Erinnerung an die Grenzöffnung

Rostock/Lübeck –  Seit dem Jahr 2018 erinnern die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig und der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Daniel Günther gemeinsam an die Öffnung der innerdeutschen Grenze am 9. November 1989. In diesem Jahr eröffnen Schwesig und Günther zwei parallele Ausstellungen in der Kunsthalle Rostock und in der Kunsthalle St. Annen in Lübeck. Unter dem Titel „PERSPEKTIVWECHSEL“ präsentieren die Kunsthallen Werke aus ihren Beständen, die in der Zeit der deutschen Teilung und im vereinten Deutschland entstanden sind.

„Der 9. November erinnert uns wie kein anderer Tag daran, dass Freiheit und Demokratie nicht selbstverständlich sind. Die Freiheit und die Demokratie sind stark, aber auch verletzlich. Sie vertragen keine Gleichgültigkeit. Sie verdienen unseren Schutz. Das ist unsere Aufgabe“, sagte Schwesig.

Die Ausstellung zeige Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten der Kunst in Ost und West. „Ich finde solch einen „Perspektivwechsel“ sehr spannend und sehr wichtig. Er trägt dazu bei, unsere gemeinsame und doch so unterschiedliche Geschichte besser zu verstehen“, sagte die Ministrpräsidentin.

Schwesig und Günther trafen in Rostock auch auf Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen von 9 bis 11, die im Rahmen des Projektes „Meine Stadt“ ihre Heimatstädte Rostock und Lübeck porträtiert haben. „Ich halte es für sehr wichtig, dass wir die Erinnerung an die deutsche Teilung, an die friedlichen Proteste in der DDR, an die große Freude über die Öffnung der Grenzen und auch an die Herausforderungen beim Zusammenwachsen von Ost und West lebendig zu halten und an die jüngere Generation weiterzugeben. Mehr als 30 Jahre später können wir sagen. Das, was damals begonnen wurde, ist gut geworden. Gerade Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein verbindet heute eine enge Partnerschaft und gute Nachbarschaft“, so Schwesig.

Hilfen für Kultur verlängert

Anträge bis Ende 2022 möglich

Schwerin – Kultureinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können auch über das Ende des Jahres 2021 hinaus Förderungen aus dem MV-Schutzfonds erhalten. Davon profitieren sowohl Träger gemeinnütziger Projekte, die eine regelmäßige Förderung des Landes erhalten als auch solche, die keine regelmäßige Förderung bekommen. Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

„Die Kulturszene war und ist erheblich von der Corona-Krise betroffen. In vielen Kultureinrichtungen machen sich die Folgen der Corona-Krise erst jetzt oder in naher Zukunft bemerkbar“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Es ist wichtig, dass sie auch im kommenden Jahr von den Hilfen des Landes profitieren können. Wir verlängern deshalb die Hilfen um ein weiteres Jahr, um damit die längerfristigen Auswirkungen besser abzufedern und dafür zu sorgen, die lebendige Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns zu stärken.“

Ebenso werden die Zuwendungen für die so genannte Säule 7 des MV-Schutzfonds Kultur verlängert. Das kommt allen kulturellen Einrichtungen zugute, die bislang eine Förderung des Bundes aus dem Programm NEUSTART Kultur erhalten haben und einen Eigenanteil aufbringen müssen. Die 7. Säule des MV-Schutzfonds Kultur ermöglicht den Empfängerinnen und Empfängern die Refinanzierung dieses Eigenanteils, sodass Künstlerinnen, Künstler oder Kultureinrichtungen mit ihrem Antrag auf Bundesmittel nicht scheitern, weil sie den Eigenanteil nicht aufbringen können.

Die entsprechenden Anträge können beim Landesförderinstitut (LFI) gestellt werden. Bislang hat das LFI rund 10,7 Mio. Euro aus dem MV-Schutzfonds für Kultureinrichtungen und Kulturschaffende bewilligt.

Die Landesregierung unterstützt in der Corona-Krise Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten. Die Hilfen sind Teil des MV-Schutzfonds des Landes. Hatte der MV-Schutzfonds Kultur zunächst den Fokus auf die Zeit der Schließung von Einrichtungen und der massiven Einschränkungen von Kunst und Kultur gerichtet, so unterstützt er Kulturschaffende und Träger mittlerweile gleichermaßen während der Phase der Wiedereröffnung und Wiederinbetriebnahme von Einrichtungen sowie der Wiederaufnahme von Veranstaltungen.

Erinnerung an 9. November 1938 und 1989

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute an die Progromnacht am 9. November 1938 und an die Öffnung der innerdeutschen Grenze am 9. November 1989 erinnert.

„Der 9. November ist ein besonderes Datum. Er steht einerseits für einen der schrecklichsten und andererseits für einen der schönsten Tage in der deutschen Geschichte. Und er zeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns Freiheit, Demokratie und Einheit bewahren“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Am 9. November 1938 und in den Tagen darauf brannten überall in Deutschland Synagogen, wurden jüdische Bürgerinnen und Bürger drangsaliert, verfolgt oder gar getötet. Das geschah auch im heutigen Mecklenburg-Vorpommern, zum Beispiel in Schwerin, Rostock, Güstrow, Pasewalk oder Altstrelitz. Verfolgt wurden die Juden schon seit Beginn der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Der Terror vom 9. November 1938 markiert den Beginn der systematischen Vernichtung des jüdischen Lebens. Wir denken heute an alle Opfer dieser schrecklichen Verbrechen. Aber wir freuen uns auch darüber, dass neues jüdisches Leben in unserem Land entstanden ist“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Der 9. November 1989 ist zurecht als Tag der großen Freude in Erinnerung. Dass an diesem Abend die innerdeutsche Grenze geöffnet wurde, war so nicht geplant. Und doch war das, was an diesem Abend passierte, kein Zufall. Bereits in den Wochen zuvor hatten immer mehr mutige Bürgerinnen und Bürger in der damaligen DDR für mehr Freiheit und eben auch für Reisefreiheit demonstriert. Auch an diesem Abend waren es mutige Bürgerinnen und Bürger, die letztlich die Öffnung der Schlagbäume erzwungen haben. Alle, die diese Tage erlebt haben, werden sie nie vergessen. Es waren Tage der Freude in Ost und West“, sagte die Ministerpräsidentin.

Schwesig wird heute zur Erinnernung an den 9. November 1989 gemeinsam mit ihrem schleswig-holsteinischen Amtskollegen Daniel Günther die Parallel-Ausstellungen „PERSPEKTIVWECHSEL“ in der Rostocker Kunsthalle und der Kunsthalle St. Annen in Lübeck eröffnen.