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Autor: Rügenbote

Digitalisierung in der Jugendhilfe

Schwerin – Erfolgreiche Initiative von MV: Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) fordert einen Digitalisierungsschub in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Jugend- und Familienministerinnen und -minister folgten damit einen Beschlussvorschlag von Sozialministerin Stefanie Drese. Die JFMK fand als Videokonferenz am (heutigen) Donnerstag statt.

„Nicht zuletzt die Corona-Pandemie zeigt den hohen Handlungs- und Gestaltungsbedarf“, begründete Drese ihre Initiative. Dabei geht es vor allem um eine gemeinsame Strategie von Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung. Auch die rechtliche Handlungssicherheit und vor allem die Fachlichkeit in allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe sollen durch Konzepte und Qualifizierung gestärkt werden, so Drese.

„Mir ist besonders wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern und ihrem Wohnort einen sicheren und leichten Zugang zu digitalen Angeboten haben“, sagte Drese nach Abschluss der der JFMK. Die Coronakrise zeige, wie wichtig die Online-Kommunikation ist. „Hierfür bedarf es daten- und rechtssicherer digitaler Kommunikationsräume, technischer Ausstattung, konzeptioneller Orientierung sowie entsprechender Qualifizierung der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe“, verdeutlichte Drese.

Zur Umsetzung des Beschlusses sollen durch die Bund-Länder-AG „Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe“ (unter Federführung von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg) eine entsprechende Strategie entwickelt werden.

Mit einem weiteren Beschluss sprach die JFMK sich für einen Ausbau der Beteiligungsstrukturen für junge Menschen aus. „Alle Länder waren Antragsteller, das ist ein starkes Zeichen für mehr Jugendbeteiligung“, betonte Drese.

„Die Berücksichtigung der Sichtweisen junger Menschen ist von zentraler Bedeutung für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik und die Akzeptanz politischer Entscheidungen bei der jungen Generation“, sagte Drese.

Familie, Schule, Kinder- und Jugendhilfe sowie alle anderen Akteure, Einrichtungen und Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sowie die unterschiedlichen föderalen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) sind gefordert, Partizipation von Kindern und Jugendlichen umzusetzen und weiter zu stärken. Dies gilt für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen aller Altersgruppen, unabhängig von ihren individuellen Lebensumständen, heißt es im JFMK-Beschluss.

Drese: „Gerade bei aktuellen Themen wie Pandemiebekämpfung, Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sind Kinder und Jugendliche engagierte und treibende Kräfte mit wichtigen Ideen und Vorstellungen, wie Gesellschaft zu gestalten und zu verändern ist. Daher sind sie an den hierzu laufenden Diskussionsprozessen zu beteiligen und ihre Meinungen und Sichtweisen sind zu berücksichtigen. Nur so entstehen Verständnis sowie Akzeptanz für getroffene Entscheidungen. Dies wirkt auch Politikverdrossenheit und Extremismus entgegen.“

Kinder- und Jugendreisen im Sommer

Schwerin – Auf Initiative von Sozialministerin Stefanie Drese hat die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) einstimmig beschlossen, Perspektiven für die Kinder- und Jugenderholung innerhalb Deutschlands zu entwickeln.

„Wir wollen, dass insbesondere Kinder- und Jugendreisen als Gruppenangebote in den Sommerferien stattfinden können“, sagte Drese nach Abschluss der JFMK, die als Videokonferenz durchgeführt wurde. Dafür sollen, soweit es die Entwicklungen in der Pandemie erlauben, alle Handlungsspielräume genutzt werden.

Nach Auskunft von Drese erfordern Reisen im Bereich des Kinder- und Jugendtourismus aufgrund des hohen Organisations- und Planungsaufwandes einen längerfristigen Vorlauf als der normale Tourismus. Deshalb sei es wichtig, dass mit Blick auf die Sommermonate bereits jetzt bundesweit klare Perspektiven und planbare Rahmenbedingungen für Träger und Anbieter geschaffen werden.

Drese: „Wir setzen uns dafür ein, dass der Bereich des Kinder- und Jugendtourismus bei der Erarbeitung von Öffnungskonzepten für den Tourismus besondere Berücksichtigung findet. Neben den fallenden Inzidenzwerten geben die vermehrt zur Verfügung stehenden Schnell- und Selbsttests, aber auch die zu erwartenden Fortschritte bei der Impfkampagne Hoffnung auf einen guten Sommer für Kinder und Jugendliche.“

M-V bei Glasfaserausbau bundesweit Spitze

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist beim Ausbau der gigabitfähigen Glasfaserkabel bundesweit Vorreiter. Im Nordosten stieg die Zahl der Haushalte mit einem solchen Zugang zum schnellen Internet binnen zwei Jahren um 8,3 Prozentpunkte. Das ist der größte Zuwachs aller deutschen Bundesländer. Schleswig-Holstein folgt mit 7,5, Bayern mit 6,1 und Niedersachsen mit 6,0 Prozent. Dies ist das Ergebnis des „Deutschland-Index der Digitalisierung 2021“, den das Kompetenzzentrum Öffentliche IT am Fraunhofer Institut für Offene Kommunikationssysteme heute in Berlin vorgestellt hat.

„Diese Studie rückt gerade, dass es heute nicht mehr um das Ausbauziel 50 Megabit/Sekunde geht. Für die zunehmend verbreiteten Anwendungen wie Videotelefonie und -konferenzen, Upload von Daten in Clouds und webbasierte Anwendungen brauchen wir eine Gigabit-Versorgung. Dafür brauchen wir die Zukunftstechnologie Glasfaser – und genau deshalb setzen wir in Mecklenburg-Vorpommern beim geförderten Breitbandausbau von Beginn an ausschließlich darauf“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel. Genau dafür habe die Landesregierung gemeinsam mit den Landkreisen die Bundesfördermittel akquiriert. Mit den Komplementärmitteln von Land und Gemeinden stehen Stand heute mehr als 1,8 Milliarden Euro für den geförderten Breitbandausbau im Land zur Verfügung.

Die Autoren der Studie verweisen darauf, dass das alte Breitbandziel 50 Megabit pro Sekunde (MBit/s) aus dem Jahr 2013 noch mit DSL-Techniken erreicht werden konnte, während ein zukunftsfähiger Gigabit-Anschluss, also 1.000 MBit/s und mehr nur über Glasfaserkabel und ausgebaute Kabelnetze möglich ist. „Legt man dieses Ziel zugrunde, ist Mecklenburg-Vorpommern vorn. Noch nicht beim Stand der Versorgung – der Ausbau in einem dünn besiedelten Flächenland wie unserem ist nun mal deutlich aufwändiger als in dichtbesiedelten Gebieten wie Hamburg, Berlin oder auch Nordrhein-Westfalen. Aber wir legen am schnellsten zu. Bei uns im Land wurden mit Hilfe des geförderten Ausbaus bereits mehr als 6.400 Kilometer Glasfaserkabel verlegt und mehr als 35.000 Haushalte angeschlossen. Überall im Land drehen sich die Bagger für die Verlegung weiterer Kabel. In wenigen Jahren werden alle förderfähigen Haushalte – das sind mehr als 320.000 Haushalte vor allem im ländlichen Raum – ans schnelle Glasfasernetz angebunden sein“, so Christian Pegel.

Auch in den übrigen untersuchten Kategorien der Studie schneidet Mecklenburg-Vorpommern gut ab. So konstatieren die Verfasser zum Beispiel in der Zusammenschau des Index Bürgerservice für Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Hessen und Bayern „eine besonders starke Aufwärtsdynamik“ mit einem Zuwachs von jeweils über 17 Indexpunkten. „Darin spiegelt sich die steigende Zahl der Bürgerinnen und Bürger wieder, die Anträge bei der Verwaltung digital stellen. Die sehr positive Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern ist vor allem den guten Möglichkeiten zu verdanken, die Gemeinden, Kreise und Land gemeinsam geschaffen haben. Dazu gehört insbesondere auch unser landesweites MV-Serviceportal, auf dem zum Anfang dieser Woche die Zahl der 10.000 angelegten Nutzerkonten überschritten wurde“, sagt Christian Pegel.

In der Kategorie „Wie digital sind unsere Kommunen“ wird als einer der wenigen in Deutschland der Landkreis Nordwestmecklenburg hervorgehoben. „Der dort gemeinsam mit der Landesregierung entwickelte digitale Bauantrag kann von anderen Kommunen in Deutschland nachgenutzt werden“, sagt Christian Pegel.

Der Minister ist sehr zufrieden mit dem Abschneiden Mecklenburg-Vorpommerns im „Deutschland-Index der Digitalisierung 2021“: „Die Studie zeigt, dass sich bei uns im Land in Sachen Digitalisierung vieles bewegt. Sie zeigt vor allem, dass es richtig war, beim Breitbandausbau von Anfang an nicht auf die 50 Megabit pro Sekunde abzustellen, die schon 2016 nicht mehr zukunftsfähig waren, sondern direkt die Glasfasertechnologie anzusteuern. Natürlich ist unsere Arbeit im Breitband- und Mobilfunkausbau, bei der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen und in der Wirtschaft noch lange nicht beendet, zumal Digitalisierung niemals ein abgeschlossener Prozess sein wird. Aber wir sind auf gutem Wege.“

Neue Löschwasserteiche für mehr Sicherheit

Zehna – Die beiden Dörfer Groß Breesen und Braunsberg der Gemeinde Zehna im Landkreis Rostock präsentieren sich für die Besucher als gepflegte, schöne und attraktive Orte.

Groß Breesen liegt landschaftlich sehr idyllisch südöstlich von Zehna. In der Umgebung des Naturschutzgebietes findet man viel Wald, Bäche und Wiesen.

Die Gemeinde Braunsberg liegt auf dem Weg von Güstrow nach Zehna östlich der Straße und verdankt seine Ortsbezeichnung dem gleichnamigen Berg östlich des Ortskerns. Was malerisch aussieht, kann brandschutztechnisch schnell ein großes Problem werden. Denn es gibt in beiden Gemeinden keine natürliche Löschwasserversorgung. Für mehr Sicherheit soll künftig ein neuer Feuerlöschteich in Groß Breesen sorgen, der sicherstellt, dass im Brandfall schnell und genügend Löschwasser bereitsteht. In Braunsberg wird dafür ein Naturteich zu einem Löschwasserteich umgebaut.

Das Innenministerium unterstützt diese beiden Vorhaben mit einer Zuwendung über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 67.500 € und übersandte in dieser Woche einen entsprechenden Bewilligungsbescheid für die beiden Orte an den Bürgermeister der Gemeinde Zehna. Der Landkreis Rostock beteiligt sich an dem Bau des Löschwasserteiches in Groß Breesen mit 10.000 €.

Innenminister Renz: „Während früher fast jedes Dorf seinen Löschwasserteich hatte, findet man sie heute nur selten innerhalb der Ortslagen. Dafür kann es viele Gründe geben, wie z.B. die veränderten Anforderungen der Feuerwehren an die Menge des Löschwassers oder die Beschaffenheit der Teiche aufgrund von Bewuchs und Verschlammung. Deshalb ist es gerade in kleinen Orten wichtig, Bedingungen zu schaffen, die den Anforderungen an die Löschwasserversorgung gerecht werden. Das unterstütze ich gern mit Fördermitteln meines Ministeriums“.

Politisch motivierte Kriminalität 2020

Schwerin – Die Politisch motivierte Kriminalität (PMK) in Mecklenburg-Vorpommern war im Jahr 2020 durch folgende wesentliche Entwicklungen gekennzeichnet:

  • Rückgang der Gesamtfallzahlen um 2,7 %
  • Erhöhung der Aufklärungsquote auf 51,1%
  • Anstieg der PMK -rechts- um 4,3 %
  • Rückgang der PMK -links- um 37,6 %
  • Anstieg der antisemitischen Straftaten um 21 Fälle
  • Anstieg der fremdenfeindlichen Straftaten um 55 Fälle

Für das Jahr 2020 wurden dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern 1.386 Fälle gemeldet (2019: 1.425 Fälle). Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 39 Fälle. Für das Jahr 2020 konnten 172 Straftaten keinem Phänomenbereich eindeutig zugeordnet werden (2019: 169). Der Anteil der Gewaltdelikte an allen PMK-Delikten beträgt 6,2% (2019: 5,6%). Insgesamt wurden im Jahr 2020 86 Gewaltdelikte registriert (2019: 80).

„Auch, wenn die Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität 2020 leicht gesunken sind, werden wir jeder Form extremistischer Gewalt entschieden entgegentreten und in unseren Anstrengungen nicht nachlassen,“ versichert Innenminister Torsten Renz

Eine Besonderheit im Jahr 2020 waren die Straftaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Insgesamt wurden 58 Straftaten in diesem Zusammenhang registriert. Dabei handelte es sich in 28 Fällen um Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. 40 Straftaten mit Corona-Bezug konnten keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Unter den Straftaten, die einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet werden konnten, wurden 16 dieser Straftaten der PMK -rechts- erfasst und zwei Straftaten PMK -links-.

Die polizeiliche Aufklärungsleistung gilt als wichtiger Maßstab für die Bewertung und letztlich den Erfolg der Polizeiarbeit. Im Hinblick auf die vergleichsweise niedrige Aufklärungsquote von 30,8 % im Jahr 2012 war es daher ein wichtiges Ziel, die Aufklärungsquote schrittweise deutlich zu erhöhen. Daher wurden im Rahmen eines landesweit abgestimmten Ansatzes, durch ein zielgerichtetes Vorgehen konzeptionelle Maßnahmen zur besseren Aufklärung politisch motivierter Straftaten umgesetzt.

Mit einer Aufklärungsquote von 51,1% (2019: 44,6%) konnte 2020ein Anstieg um über sechs Prozentpunkte registriert werden. Bei den Gewaltdelikten stieg die Aufklärungsquote von 70,0% auf 70,9%. Insgesamt konnten im Zuge der Aufklärung aller politisch motivierten Straftaten 992 Tatverdächtige ermittelt werden, wobei der größte Anteil über 21 Jahre (655 Tatverdächtige) alt war.

Innenminister Renz: “Die deutliche Verbesserung der Aufklärungsquote im Jahr 2020 ist immer auch ein Gradmesser für die Arbeit unserer Polizei. Gerade die Aufklärungsquote bei den Gewaltdelikten macht einmal mehr deutlich, dass unsere Bemühungen im Kampf gegen politisch motivierte Straftaten greifen.“

Entwicklung in den Phänomenbereichen

PMK -rechts-

Die Anzahl der Straftaten der PMK -rechts- ist 2020 gegenüber 2019 um 4,3% gestiegen. 2020 wurden 1.012 Delikte registriert, während es 2019 insgesamt 970 Straftaten waren. Die Propagandadelikte bilden innerhalb des Phänomenbereiches wie bereits in den vergangenen Jahren den deliktischen Schwerpunkt. Die Anzahl dieser Straftaten ist in 2020 auf 698 gestiegen (2019: 687). Auch bei den rechten Gewaltdelikten ist ein Anstieg zu verzeichnen (2020: 53; 2019: 49).

PMK –links-

Mit 174 gemeldeten Fällen für das Jahr 2020 ist bei PMK –links- ein Rückgang um 105 Straftaten (-37,6%) im Vergleich zum Jahr 2019 zu verzeichnen. Den deliktischen Schwerpunkt bildeten Straftaten in Form von Sachbeschädigungen mit insgesamt 93 Fällen. Zwei Fälle von Gewaltdelikten (2019: neun Fälle) wurden im Zusammenhang mit einem Demonstrationsgeschehen registriert.

PMK -ausländische Ideologie- und PMK –religiöse Ideologie-

Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- erhöhte sich im Jahr 2020 auf 20 (2019: 2) Im Bereich PMK –ausländische Ideologie- kam es im Berichtsjahr 2020 zu sieben registrierten Gewaltdelikten. Alle sieben Gewaltdelikte konnten aufgeklärt werden. Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- stieg im Jahr 2020 auf 8 an (2019: 5).

Antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten

Die Anzahl der antisemitischen Straftaten stieg von 52 im Jahr 2019 auf 73 im Jahr 2020. Dieser Anstieg entspricht der Gesamtsituation in Deutschland, wo in 2020 ein Höchststand der antisemitischen Straftaten seit 2001 zu verzeichnen war. Fremdenfeindliche Delikte haben von 225 Delikten in 2019 auf 280 Delikte in 2020 (+55) zugenommen.

“Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus haben keinen Platz in unserer Gesellschaft. Straftaten, die sich gegen unser demokratisches Prinzip richten und unser freies und soziales Zusammenleben angreifen, müssen weiter bekämpft werden. Den Feinden unserer Demokratie müssen wir mit aller Härte entgegentreten,“ so Innenminister Torsten Renz.

Straftaten mit dem Tatmittel Internet, einschließlich sozialer Netzwerke

Für das Jahr 2020 wurden insgesamt 194 Fälle mit dem Tatmittel Internet, einschließlich sozialer Netzwerke registriert (2019: 187). Es wurden darunter 139 Fälle PMK -rechts- (2019: 147), zehn Fälle PMK -links- (2019: 15), 41 Fälle PMK -nicht zuzuordnen- (2019: 25), vier Fälle PMK -religiöse Ideologie- (2019: kein Fall) sowie kein Fall PMK -ausländische Ideologie- (2019: kein Fall) erfasst. Als Hassposting wurden 2020 57 Straftaten (2019: 49) eingestuft.

Straftaten gegen Wahlkreisbüros

Im Jahr 2020 wurden 27 Straftaten gegen Wahlkreisbüros registriert (2019: 32 Straftaten). Vier Fälle von Straftaten gegen Wahlkreisbüros ließen sich bei Betrachtung aller Tatumstände keinem politischen Phänomenbereich zuordnen. Drei Fälle wurden der PMK -rechts- zugeordnet und 20 Fälle wurden als PMK -links- erfasst. 17 Straftaten der PMK -links- richteten sich gegen die Büros der AfD.

Straftaten zum Nachteil von Amts-/Mandatsträgern

Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger sind von 50 Straftaten in 2019 auf 61 Straftaten im Jahr 2020 gestiegen.

Ein Anstieg der Straftaten ist unter anderem im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- von 21 auf 38 zu erkennen. Im Bereich der PMK -links- gingen die Fallzahlen von acht im Jahr 2019 auf sechs Straftaten im Jahr 2020 zurück. Auch im Phänomenbereich PMK -rechts- ist ein leichter Rückgang von 21 auf 17 Straftaten zu verzeichnen. Für die Phänomenbereiche PMK -religiöse Ideologie- und PMK -ausländische Ideologie- wurden für beide Jahre keine solcher Straftaten registriert.

12. Nationale Maritime Konferenz

Rostock – In der Hansestadt Rostock findet von Montag (10.05.2021) an die zweitägige Nationale Maritime Konferenz (NMK) unter dem Motto „Wirtschaft braucht MEER“ statt. „Mecklenburg-Vorpommern ist Gastgeber. Die maritime Industrie hat eine lange Tradition bei uns im Land. Sie zählt zu einem der wichtigsten Wirtschaftszweige mit einer hohen Wertschöpfungstiefe. Wir nutzen die Konferenz, um für die maritime Vielfalt unseres Bundeslandes zu werben. Die gesamte Branche – beispielsweise über die Werften, Zulieferer und Dienstleister rund um das Produkt Schiff – ist von außerordentlicher wirtschafts- und auch beschäftigungspolitischer Bedeutung vor allem auch für das verarbeitende Gewerbe“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern sowie Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Vorfeld der Konferenz. Die NMK wird am 10. und 11. Mai 2021 als virtuelle Konferenz unter Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durchgeführt.

Das Corona-Virus hat die gesamte Branche bundesweit vor Herausforderungen gestellt. „Globale Veränderungen des Marktes sorgen für Bewegung in der gesamten maritimen Branche. Der fortwährende Strukturwandel bietet dabei Chancen zur Weiterentwicklung. Diese müssen wir nutzen. Die Entwicklung und Produktion innovativer Systemlösungen ist die Voraussetzung, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Die Beschäftigten leisten dabei eine hervorragende Arbeit, die sie schon so manche Krise meistern ließen. Spezialisierungen, die Besetzung von Nischen oder die Entstehung von neuen Geschäftsfeldern sind wichtige Themen, um die Branche insgesamt weiterzuentwickeln“, betonte Wirtschaftsminister Glawe weiter.

„Die maritime Industrie in MV mit den Bereichen Schiff- und Bootsbau sowie maritime Zulieferer und Dienstleister einschließlich der Meeres- und Offshore-Technik sind ein wesentlicher industrieller Kern und daher von außerordentlicher wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Bedeutung für das Land“, sagte Glawe. In den rund 500 Unternehmen erwirtschaften ca. 13.700 Beschäftigte einen Umsatz von rd. 2 Milliarden Euro.

Zum Schiff- und Bootsbau in M-V zählen 85 Unternehmen mit ca. 5.300 Mitarbeitern. Den Schiffbau ergänzen die maritimen Zulieferer und Dienstleister einschließlich der Meeres- und Offshore-Technik mit knapp 420 Unternehmen und rund 8.400 hochwertigen Arbeitsplätzen, die sich auf die Entwicklung und Produktion innovativer Systemlösungen konzentrieren.

Die NMK ist die zentrale Veranstaltung der Bundesregierung zur Unterstützung der deutschen maritimen Wirtschaft. Sie bietet rund 1.000 Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden, Gewerkschaften und Politik eine Plattform zum konstruktiven Dialog. Seit dem Jahr 2000 findet sie alle zwei Jahre statt und hat sich als branchenumspannende Veranstaltungsreihe zu einem wichtigen Impulsgeber am Standort Deutschland etabliert und bewährt.

Einführung der Transparenzdatenbank

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese sieht erhebliche Fortschritte bei der Herstellung von mehr Transparenz im Bereich der Wohlfahrt und Sozialen Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern. „Ein wesentlicher Grund dafür ist die mit dem Wohlfahrtstransparenzgesetz verbundene Einführung der Transparenzdatenbank“, sagte Drese heute im Landtag.

Seit 2020 besteht diese gesetzliche Verpflichtung für Träger der Sozialen Arbeit. Wer mindestens 25.000 Euro Zuwendungen vom Land für Maßnahmen im Bereich der sozialen Arbeit erhält, muss sich in die Internet-Datenbank eintragen. Zuwendungsbescheide des Landes werden erst versandt, wenn ein Eintrag in der Transparenzdatenbank vorliegt.

In der Transparenzdatenbank informieren die Träger in verständlicher, übersichtlicher und leicht zugänglicher Form über ihre Ziele, Werte und Unternehmensstrukturen und geben zudem Auskünfte über die Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen.

Die Transparenzdatenbank kann unter

www.transparenz-mv.de

aufgerufen werden.

Drese informierte im Landtag, dass bis Ende April 241 Träger und Vereine ihre Daten in der Transparenzdatenbank veröffentlicht haben. Weitere 25 Registrierungen seien erfolgt und in Bearbeitung, so die Ministerin.

Drese: „Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Wir erkennen am Umfang der Eintragungen, dass die Bedeutung von Transparenz den Trägern der sozialen Arbeit bewusst ist. Wir haben mit vielen Gesprächen und Maßnahmen seit 2017 einen Wandel hin zu mehr Offenheit und Transparenz vollzogen.“

Nach Ansicht der Ministerin kann die Transparenzoffensive der Wohlfahrtshilfe Vorbildcharakter für andere öffentlich finanzierte Bereiche haben. „Warum sollen nicht Träger aus anderen Bereichen diesem Beispiel folgen? Wir können alle dazu nur ermutigen und stehen mit Rat und Tat zur Seite“, so Drese im Landtag.

Wolfsangriff in den Franzburger Hellbergen

Backhaus: Drama in Fußgängerzone beeindruckt keinen Wolf

Stralsund – Vier Schafe einer Herde in den Franzburger Hellbergen im Landkreis Vorpommern-Rügen sind möglicherweise Opfer eines Wolfangriffes geworden. Untersuchungsergebnisse liegen noch nicht vor. Der Halter der Tiere entschied sich dennoch, die Tiere in der Innenstadt von Stralsund abzu­laden, um auf seine Situation aufmerksam zu machen. Die drastische Maßnahme des Schafhalters fand Wider­hall bei Medien und Bauernverband. Dazu erklärt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„Ich bedauere, dass der Schafhalter Tiere verloren hat. Das ist ganz sicher eine psychisch belastende Situation. Dennoch wünsche ich mir ein Mindestmaß an Sachlich­keit. Die Klage: „Niemand hilft uns“ ist unbegründet. Dennoch wurde sie, ohne die Hintergründe zu recher­chieren, von Medien und dem Bauernverband wider­gegeben. Es ist unaufrichtig, wenn der Schafhalter die fast 90.000 Euro unterschlägt, die er seit 2017 in Form von Fördergeldern vom Land erhalten hat. Der Verlust der Tiere wird ausgeglichen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört, dass ein Wolf als Verursacher festgestellt werden muss. Und dazu gehört, dass ein Grundschutz für die Tiere gegeben sein muss. Beides ist in dem aktuellen Fall nicht gegeben. Der Nachweis eines Wolfangriffs ist noch nicht erfolgt, der Zaun ist überaltert, führt keinen Strom und ist an verschiedenen Stellen niedergedrückt. Ich frage an dieser Stelle, wo bleibt die Verantwortung des Halters für den Tierschutz? Wenn es jedoch zum Schlimmsten kommt, können Tierarztkosten gefördert werden. Ebenso Transportkosten für die Tierkörperbeseitigung. Das hat der Halter nicht in Anspruch genommen und stattdessen gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz verstoßen und die toten Schafe in der Fußgängerzone entladen. Kritische Kommentare? Fehlanzeige“, so Minister Backhaus.

„Es ist unbestritten: Der Wolf stellt uns vor Herausforder­ungen. Aber mit Polemik, Halbwahrheiten und gegenseitigen Schuldzuweisungen kommen wir nicht weiter. Der Wolf ist eine streng geschützte Art. Für Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen hat das Land seit 2013 rund 1,4 Mio. Euro aufgewendet. Ich denke, das ist nicht nichts. Es ist rechtlich nicht möglich, den Bestand zu regulieren. Das weiß auch der Bauernverband, wird aber nicht müde, dies trotzdem täglich zu fordern. Ich wünsche mir, dass die Stimmungsmache aufhört und wir zu einer Versachlichung der Debatte kommen. Möglich sind Tötungen von Wölfen in begründeten Einzelfällen. Werden Gründe geliefert und Anträge gestellt, kann gehandelt werden. Schockierende Aktionen in Fußgänger­zonen spielen in diesem Prozess zum Glück keine Rolle“, so Backhaus abschließend.