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Autor: Rügenbote

Brandschutz in Tierhaltungsanlagen

Backhaus: Tragödie von Alt Tellin soll sich nicht wiederholen können

Berlin – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat einen Entschließungsantrag zum Brandschutz in Tierhaltungsanlagen in den Bundesrat eingebracht. Hintergrund ist der verheerende Brand in einer Sauenzuchtanlage in Alt Tellin. Dabei wurden 18 Stallgebäude vernichtet, nur 1.300 Tiere konnten vor den Flammen gerettet werden, fast 50.000 kamen darin um.

„In dem Ausmaß ist Alt Tellin sicher eine Ausnahme. Doch jährlich kommt es in Deutschland zu 5.000 Bränden in Landwirtschaftsbetrieben. Das Bedeutet Leid und Tod für mehrere hunderttausend Tiere jedes Jahr. Jeder Brand bedeutet eine Tragödie. Vor dem Hintergrund, dass wir den Tierschutz 2002 ins Grundgesetz aufgenommen haben, ist das nicht hinnehmbar“, so Minister Backhaus.

„Die Zeiten haben sich geändert und das Tierwohl hat heute für die Menschen glücklicherweise einen deutlich höheren Stellenwert“, fährt der Minister fort.

„Doch wir werden nur weiterkommen, wenn wir wenigstens deutschlandweit Sicherheitsstandards zur Vorbeugung von Brandereignissen in den Ställen erreichen. Aber das ist nur ein Aspekt: Um solche Katastrophen wie in Alt Tellin zukünftig zu verhindern, ist es ebenso wichtig, die Bestandszahlen in den Tierhaltungsanlagen zu begrenzen. Der Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern ist der erneute Versuch, die Einführung von Bestandsobergrenzen für Tier­haltungsanlagen auf den Weg zu bringen.

Mit ist natürlich bewusst, dass Tierwohl in den Ställen maßgeblich vom Management der Tierhaltung abhängt und nicht von der Größe der Tierbestände. Groß ist nicht automatisch schlecht und klein nicht automatisch gut. Doch je größer die Anlage, desto größer ist die Gefahr, dass bei einer Havarie, sei es ein Brand oder ein Seuchenausbruch, viel zu viele Tiere ihr Leben verlieren. Unser Ziel muss es sein, dass im Katastrophenfall möglichst viele Tiere gerettet werden können.

Ich möchte die Wiederaufnahme dieses Diskussions-prozesses aber auch dazu nutzen, die Frage zu stellen: Wie eine regionale, flächenbezogene, ökologisch vertretbare sowie gesellschaftlich akzeptierte Begrenzung des Viehbesatzes mit Nutztieren bundesweit erreicht werden kann? Die Borchert-Kommission hat bereits Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland – hin zu mehr Tierwohl – vorgelegt. Jetzt gilt es für uns, diese verschiedenen Überlegungen zielführend zu verknüpfen.

Und natürlich dürfen wir dabei den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Tierhaltung in Deutschland nicht außer Acht lassen. Denn die vielen verant­wortungs­­vollen Tierhalterinnen und Tierhalter müssen am Ende auch noch von ihrer Arbeit leben können.

Industrielle Großanlagen wie die abgebrannte Ferkel-Fabrik in Alt Tellin müssen jedoch ein für alle Mal der Vergangenheit angehören“ sagt Minister Backhaus abschließend.

Ortsumgehung Wolgast

Wolgast – Das Bundesverkehrsministerium hat jetzt schriftlich die Baufreigabe für die Ortsumgehung Wolgast erteilt und damit auch die Finanzierung seines Anteils für die Bundesstraße bestätigt. „Das ist eine großartige Nachricht aus Berlin. Wir können nun die Vergabe der Bauleistungen zügig vorbereiten und voraussichtlich noch im August mit dem Bau beginnen. Ich bedanke mich beim Bund für die verlässliche und zügige Unterstützung bei diesem Projekt, das für die Urlaubsregion rund um die Insel Usedom sehr wichtig ist“, sagte Infrastrukturminister Christian Pegel.

Auf 6,8 Kilometern Länge soll die Ortsumgehung den Verkehr auf der Bundesstraße 111 künftig südöstlich um die Stadt Wolgast herumführen. „Anwohner werden ebenso wie Reisende und der LKW- und Schwerlastverkehr von der Ortsumgehung profitieren. Die Stadt Wolgast wird vom Durchfahrtsverkehr entlastet, Lärm- und Luftschadstoffimmissionen werden deutlich verringert. Die gerade in der touristischen Hochsaison regelmäßigen Staus in Wolgast werden der Vergangenheit angehören. Außerdem wird die Verbindung zwischen der Autobahn A 20 und den touristischen Zielen auf Usedom sowie dem Hafen- und Industriestandort Wolgast deutlich verbessert“, so der Minister weiter.

Die Projektgruppe Großprojekte der Landesstraßenbauverwaltung, die den Bau der Umgehung betreut, geht von etwa fünfeinhalb Jahren Bauzeit aus. „Beginnen werden wir mit dem Ersatzneubau der Ziesebrücke. Die Bauleistungen werden Anfang Juni öffentlich ausgeschrieben. Das Baufeld wurde bereits im Februar freigemacht. So konnten die notwendigen Baumfällungen durchgeführt werden, bevor die Vögel zu brüten beginnen“, erläutert der Minister.

Über die Peene wird im Zuge der Ortsumgehung eine neue Brücke gebaut. Die Zügelgurtbrücke wird die erste ihrer Art in Europa sein. Daneben werden kleinere Bauwerke wie die Ziesebrücke, eine Radwegestützwand, eine Lärmschutzwand, eine Sedimentationsanlage, ein Regenrückhaltebecken sowie eine Uferwand am Peenestrom errichtet. Auch der Bau der „Neuen Bahnhofstraße“ in der Stadt Wolgast ist Teil der Gesamtmaßnahme.

Die Kosten sind auf knapp 140 Millionen Euro veranschlagt. Gut 133 Millionen Euro trägt der Bund als Eigentümer der Bundesstraße. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald übernimmt 500.000 Euro, die Stadt Wolgast rund vier Millionen Euro. Die Planungskosten in Höhe von etwa neun Millionen Euro trägt das Land.

Im Zuge der Arbeiten zur neuen Ortsumgehung wird auch die Brücke über die Ziese durch einen zeitgemäßen Neubau ersetzt. Während dieser Arbeiten wird der Verkehr über eine provisorische Umfahrung mit je einer Spur pro Richtung mittels Behelfsbrücke nördlich der bestehenden Brücke geführt.

Im Juni werden die ersten Arbeiten für die Gründung der Behelfsumfahrung ausgeschrieben, so dass ihr Bau im August beginnen könnte. Die Gründung ist sehr aufwändig, da die Umfahrung auf einer bis zu neun Meter dicken Torfschicht aufgebaut wird. Wie bei der Baufeldfreimachung im Februar werden auch bei diesen Arbeiten halbseitige Sperrungen der B 111 erforderlich.

Evangelisches Schulzentrum Martinschule

Greifswald – Bauminister Christian Pegel wird am kommenden Montag, 10. Mai, für Bildungsministerin Bettina Martin dem Schulleiter des Evangelischen Schulzentrums Martinschule, Benjamin Skladny, in Greifswald einen Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 52.000 Euro für den Ausbau der Hauswirtschaftsküchen überreichen. Die Übergabe ist zugleich Startschuss für die Bauarbeiten.

Die Mittel kommen aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Insgesamt werden knapp 61.000 Euro in die neuen Küchen investiert.

Die Martinschule ist ein inklusives Schulzentrum mit einer Ganztagsgrundschule, einer Schule zur individuellen Lebensbewältigung und einer integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. Geplant ist, Barrieren in den drei vorhandenen Hauswirtschaftsküchen für die Grundschüler zu reduzieren. Auch Wand- und Bodenbeläge sowie Strom- und Wasseranschlüsse sollen erneuert werden. Außerdem werden neue Möbel angeschafft und Schallschutzelemente installiert. Mit dem Vorhaben soll die Teilhabe von Kindern mit Einschränkungen am Hauswirtschaftsunterricht verbessert werden.

Das Infrastrukturprogramm „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ für Mecklenburg-Vorpommern setzt sich aus rund 4,4 Millionen Euro Bundesmitteln und einer Million Euro aus dem Landeshaushalt zusammen. Von dem Programm können staatliche ebenso wie Schulen in privater Trägerschaft profitieren.

Tag der Städtebauförderung am 8. Mai

Schwerin – Seit sechs Jahren feiern Städte und Gemeinden deutschlandweit alljährlich den „Tag der Städtebauförderung“ und zeigen, was sich bei ihnen dank dieser Förderung von Bund und Ländern alles getan hat. Morgen ist es wieder soweit: Trotz der pandemiebedingten Einschränkungen präsentieren viele von ihnen auf vielfältige Weise ihre Projekte, zumeist digital. Auch in Mecklenburg-Vorpommern, das in diesem Jahr 30 Jahre Städtebauförderung feiert, wird der Tag der Städtebauförderung vorrangig online zelebriert.

„Im April 1991 haben wir bei uns im Land die ersten Richtlinien für die Städtebauförderung veröffentlicht. Seitdem hat sich das Antlitz unserer Städte grundlegend verändert – nicht zuletzt dank der fast 2,5 Milliarden Euro Städtebaufördermittel, die Bund, Land und Kommunen seither gemeinsam aufgebracht und gut in unserem Land investiert haben: Vom Verfall bedrohte Innenstädte wurden nicht nur gerettet, sondern zu neuem Leben erweckt. Denken Sie nur an unsere Welterbe-Städte Stralsund und Wismar – als zwei Beispiele von vielen“, honoriert Bauminister Christian Pegel die Bedeutung der Förderung und führt weiter aus:

„Mit Hilfe der Städtebauförderung wurden und werden Wohngebäude, Kitas, Schulen, Sportplätze saniert, manches Übermaß an Beton zurückgebaut, Grünflächen und Spielplätze neu angelegt und vor allem wurde mit Stadtteilmanagern und Begegnungszentren viel für den sozialen Zusammenhalt getan – insbesondere auch in den Plattengebieten, die viele Bewohner in den Nachwendejahren verließen.“

Zehn Städte und Gemeinden aus Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich in diesem Jahr am Tag der Städtebauförderung und stellen ihre Projekte vor. So wird es in Bützow eine Ausstellung geben, die in Form eines Rundgangs 45 Minuten durch die Stadt führt. Schwerin bietet einen digitalen Ausstellungspfad zur Geschichte des „Großen Dreesch“ an und Greifswald zeigt online einen Film zum neuen Stadtarchiv. Neubrandenburg präsentiert sich gleich mit mehreren Programmpunkten, darunter dem Podcast „Soziale Stadt“ und einem digitalen Stadtteildialog „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“.

Ausnahmen für vollständig Geimpfte

Berlin – Einen Tag nach dem Bundestag hat am 7. Mai 2021 in einem Eilverfahren auch der Bundesrat einer Verordnung zugestimmt, die Erleichterungen und Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene bundesweit vorsieht. Die Bundesregierung hatte sie erst am Dienstag, den 4. Mai 2021 auf den Weg gebracht – und den Bundesrat gebeten, schon wenige Tage später darüber zu entscheiden.

Vollständig gegen Covid-19 geimpfte und von einer Infektion genesene Personen können künftig ohne vorherige Tests einkaufen, zum Friseur, zur Fußpflege, in Zoos oder botanische Gärten gehen. Sie gelten also rechtlich wie Personen, die einen aktuellen negativen Test nachweisen können.

Geimpfte und Genesene zählen bei Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte oder Sportausübung nicht mit, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für sie nicht. Zudem entfällt für sie diese Personengruppen die Quarantänepflicht, wenn sie aus Corona-Risikogebieten zurückkehren oder im Kontakt mit Corona-Infizierten waren. Unberührt bleiben allerdings die Vorgaben zum Tragen einer Schutzmaske oder zum Abstandhalten im Rahmen von Hygieneschutzkonzepten.

Zur Begründung führt die Bundesregierung in der Verordnung aus, dass es sich nicht um Sonderrechte oder Privilegien handele, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe. Denn sobald aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse hinreichend belegt sei, dass geimpfte und genesene Personen für andere nicht (mehr) ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung ganz erheblich gemindert sei, bedürfe es für diese Personengruppen Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen.

Laut Robert Koch-Institut sei nach gegenwärtigem Kenntnisstand das Risiko einer Übertragung des Coronavirus durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung deutlich geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen. Für genesene Personen gelte Vergleichbares für einen Zeitraum von sechs Monaten nach einer überstandenen Infektion. Für diese Personen werde grundsätzlich auch empfohlen, nach Kontakten zu einer infizierten Person eine Quarantäne nicht erneut anzuordnen.

Eine Öffnungsklausel gibt den Ländern die Möglichkeit, weitere Ausnahmen für vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen vorzusehen, wo sie selbst noch Regelungskompetenzen für Gebote und Verbote haben. Die Sperrwirkung des Bundesrechts wird insoweit aufgehoben.

Sofern das aktuelle Infektionsgeschehen sich verändert- etwa neue besorgniserregende Virusvarianten entstehen, zu denen keine ausreichenden Erkenntnisse über die Wirksamkeit einer Immunisierung durch Impfungen oder überstandene Erkrankung gibt, könne es der Bedarf für weitere Änderungen der bundesweiten Verordnung entstehen, betont die Bundesregierung.

Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Wie schnell dies geschieht, entscheidet die Bundesregierung.

4. Russlandtag am 2. Juni

Schwerin – Am 2. Juni lädt die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern im Land und dem Ostinstitut Wismar zum 4. Russlandtag ein. Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Veranstaltung dieses Mal digital statt.

Dazu werden je ein Studio in der Rostocker Stadthalle und auf dem St. Petersburg International Economic Forums /SPIEF in Russland aufgebaut. So können Rednerinnen und Redner und Diskutanten aus beiden Ländern zu einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung zusammengeschaltet werden.

Nach der Eröffnung durch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Rostock wird der russische Minister für Industrie und Handel Denis Manturow in St. Petersburg ein Grußwort halten. Auch der russische Botschafter in Deutschland Sergej Netschajew, der Gouverneur des Leningrader Gebietes Alexander Drosdenko, der Vorsitzende des Deutsch-Russischen Forums Matthias Platzeck, der Vorsitzende des Ostausschusses der deutschen Wirtschaft Oliver Hermes und der Vorsitzende der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer Matthias Schepp sind bei der Auftaktveranstaltung mit dabei.

Am Nachmittag können die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Russlandtags an sechs parallelen Themenforen in Form von Videokonferenzen mitwirken. Alle Programmteile werden simultan deutsch-russisch übersetzt.

„Der Russlandtag MV hat sich zum größten deutsch-russischen Wirtschaftstreffen in Deutschland entwickelt. Wir wollen auch mit dem 4. Russlandtag Unternehmen aus Deutschland, insbesondere aus Mecklenburg-Vorpommern, und aus Russland zusammenführen. Die Signale, die wir aus der Wirtschaft bekommen, sind positiv. Es gibt nach wie vor ein starkes Interesse, die wirtschaftlichen Beziehungen auszubauen“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue heute in Schwerin.

Die Landesregierung bleibe bei ihrer Haltung. „Es ist wichtig, Kontakte zu pflegen und miteinander im Dialog zu bleiben. Der Russlandtag ist Teil unserer regionalen Partnerschaft mit der Region rund um St. Petersburg, dem Leningrader Gebiet. Regionale Partnerschaften können einen wichtigen Beitrag zum Dialog zwischen Deutschland und Russland insgesamt leisten“, so Geue. Mecklenburg-Vorpommern arbeite aber auch mit den anderen Staaten im Ostseeraum eng zusammen.

Die Einladungen zum 4. Russlandtag werden Anfang nächster Woche verschickt. Aktuelle Programminformationen sind ab heute auf der Internetseite russlandtag-mv.de verfügbar. Dort besteht auch die Möglichkeit zur Anmeldung.

Eine Möglichkeit zur Medienanmeldung erfolgt noch gesondert. Für die Berichterstattung aus der Rostocker Stadthalle werden Pool-Lösungen erforderlich sein.

Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe in M-V

Schwerin – Im Herbst 2019 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige eingeführt. Ende April erhielt der eintausendste Nachbarschaftshelfer sein Zertifikat über die Absolvierung des erforderlichen Grundkurses.

„Die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe ist damit ein Erfolgsmodell für unser Land“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Jubiläum. „Trotz der Corona-Pandemie ist das Interesse sehr groß und es konnten kontinuierlich, meist online, Schulungen angeboten werden“, so Drese.

Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen können ausgewählte niedrigschwellige Leistungen zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige im Rahmen einer Einzelbetreuung erbringen. Dazu gehören etwa Haushaltshilfen, die Begleitung zum Arzt oder Behörden, Vorlesen und Spazieren gehen.

Drese: „Das sind einfache, aber effektive Hilfen, die darauf ausgerichtet sind, pflegebedürftige Personen im Rahmen der selbstständigen Haushaltsführung zu unterstützen sowie deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Zudem werden damit pflegende Angehörige entlastet – das ist mir ein besonderes Anliegen.“

„Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind eine wichtige zusätzliche Stütze für die Pflege, die ihre Aufgabe in der Nachbarschaft ohne große Bürokratie und sehr flexibel wahrnehmen können“, unterstreicht der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, Hans-Joachim Fritzen.

„Als AOK Nordost haben wir uns mit allen Pflegekassen für diesen neuen Ansatz eingesetzt, damit die bestehenden gesetzlichen Entlastungsmöglichkeiten in der Praxis von den Betroffenen noch einfacher genutzt werden können.“

„Mit 1.000 zertifizierten Nachbarschaftshelfern haben wir, trotz der Einschränkungen durch die Corona Pandemie, ein erstes Etappenziel erreicht“, sagt der Güstrower Sozialberater Andreas Nath, stellvertretend für die Pflegeexperten der Pflegestützpunkte in MV.

Bis zum Beginn der Pandemie im Frühjahr des vergangenen Jahres fanden 14 Seminare in Kursveranstaltungen statt. Danach veränderte der folgende Lockdown mit seinen Kontakteinschränkungen die Situation grundlegend. Aufgrund der zeitweiligen Schließung der Pflegestützpunkte wurde zeitnah ein digitales Kursangebot entwickelt, so dass bis Jahresende weitere 47 Schulungen in einer hybriden Form stattfinden konnten.

Seit Jahresbeginn finden die Kurse nun aufgeteilt zwischen den „Servicestellen Nachbarschaftshilfe“ und der AOK Pflege Akademie statt. Dabei beraten die Servicestellen zu Leistungen der Pflegeversicherung und Netzwerkpartnern, nehmen die Erklärungen zum Nachbarschaftshelfer auf und geben Tipps zur Abrechnung. Sie begleiten und unterhalten den persönlichen Kontakt.

Daneben vermitteln die Dozentinnen der PflegeAkademie der AOK Nordost in Online Schulungen das Wissen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit und sensibilisieren für einen biografie- und bedürfnisorientierten Umgang auf Augenhöhe. Wichtig ist, dass die oftmals älteren Kursabsolventen Hilfe beim digitalen Zugang erhalten, um die Scheu davor abzulegen.

Ein Modell, dass im Praxisalltag ankommt. Allein im abgelaufenen 1. Quartal erhielten bereits fast 200 Personen trotz des andauernden Lockdowns ihr Zertifikat als Nachbarschaftshelfer*innen.

Voraussetzung für ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen ist die Absolvierung eines Grundkurses im Umfang von acht Unterrichtsstunden und die Registrierung bei den Landesverbänden der Pflegekassen in MV. Unterstützt werden dürfen höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat mit einer Aufwandsentschädigung von maximal acht Euro je Stunde.

Derzeit sind in MV etwa 103.000 Menschen pflegebedürftig. Über 75 Prozent von Ihnen werden zuhause betreut.

Terminvergabe bei Priorität 3

Schwerin – Mit der Freigabe der Priorität 3 haben mehr Menschen die Möglichkeit sich bei niedergelassenen Ärzten impfen zu lassen. „Die Impfkampagne läuft auf Hochtouren im Land. Das ist gut so. Allerdings wird leider nicht jeder sofort einen Termin bekommen können, da noch nicht genügend Impfstoff vorhanden ist. Dennoch: Jede Impfung ist ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang über 650.000 Menschen geimpft (Quelle: RKI 06.05.2021). Davon sind über 526.000 Erstimpfungen und als vollständig Geimpfte gelten rund 124.000 Menschen.

Bei den niedergelassenen Ärzten, die in die Impfkampagne eingebunden sind, können Impftermine für alle Personen der Priorität 3 vereinbart werden. „Die Terminabsprachen erfolgen direkt mit den Praxen der niedergelassenen Ärzte auf der Grundlage der vorhandenen Impfstoffmengen. Das bedeutet auch: nicht jeder Hausarzt ist automatisch ein ´Impfarzt´. Aber: Es gibt wiederum auch Hausärzte, die die Impfung für Menschen ermöglichen, die nicht in der ´eigenen Patientenkartei´ stehen und zum Impfen kommen wollen. Der Verwurf von Impfdosen muss vermieden werden“, machte Glawe deutlich.

Über die Impfzentren ist eine Terminvergabe bislang nur für bestimmte Cluster- und Berufsgruppen der Priorität 3 möglich, das heißt Lehrkräfte der weiterführenden Schulen, Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen – sofern sie nicht direkt angefahren werden durch mobile Teams. Dass diese Gruppen entsprechend geimpft werden, geht auf einen Landtagsbeschluss sowie auf eine Erklärung des MV-Gipfels Mitte April zurück.

„Derzeit wird geprüft, ab wann eine Öffnung der Terminvergabe für weitere Gruppen der Priorität 3 über das Online-Tool oder die Impfhotline erfolgen kann. Das hängt von den verfügbaren Impfstoffmengen ab. Wenn mehr Impfstoff vorhanden ist, können auch mehr Termine vergeben werden“, sagte Glawe. Für die Hotline gelten die gleichen Regelungen, wie für das Online-Tool, d.h. zum jetzigen Zeitpunkt werden Priorität 1, Priorität 2 und die ausgewählten Gruppen der Priorität 3 terminiert.

Erstimpfungen mit AstraZeneca sind für alle Personen unabhängig von der Priorität möglich. „Das hat der Bund nun auch für ganz Deutschland beschlossen. In Mecklenburg-Vorpommern sind Erstimpfungen mit AstraZeneca zurzeit bei den niedergelassenen Ärzten möglich. Es sind vom Bund keine Impfdosen für Erstimpfungen von AstraZeneca in den Impfzentren mehr zu erwarten, da diese an die Hausarztpraxen gehen“, erläuterte Glawe weiter. Lediglich für Zweitimpfungen erhalten die Impfzentren im Mai und Juni rund 43.200 Impfdosen AstraZeneca.

Darüber hinaus haben Bund und Länder sich darauf verständigt, dass allen 12 bis 18-Jährigen bis Ende August ein Impfangebot mit dem BioNTech/Pfizer-Vakzin gemacht werden kann. „Das ist ein richtiger Schritt hin zu mehr Normalität an den Schulen im Land, um mehr Präsenzunterricht zu ermöglichen. Voraussetzung ist die Zulassung für die Altersgruppe durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) und die weiter wachsende Verfügbarkeit des Impfstoffes“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.