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Landesförderung für Traditionssegler

Wismar – Der ehemalige Lotsenschoner „ATALANTA“ ist nicht nur ein im Alten Hafen ankerndes Wahrzeichen der Hansestadt Wismar, sondern auch ein nach wie vor seetüchtiges Traditionsschiff, das zur Durchführung von gemeinnützigen Kinder- und Jugendfahrten genutzt wird.

Für die notwendige Sanierung des Schiffes konnte Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Mittwoch einen Zuwendungsbescheid des Landes in Höhe von knapp 243.000 Euro an den Förderverein Schoner „ATALANTA“ überreichen. Die Gesamtkosten der Sanierung betragen etwa 486.000 Euro.

„Der Förderverein ist ein Glücksfall für Wismar. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und kümmert sich mit großem Engagement um Kinder und Jugendliche. So sorgt er etwa dafür, dass auch Kinder aus einkommensschwachen Familien an Bord gehen und an den erlebnispädagogischen Reisen teilnehmen können“, würdigte Drese die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Mitglieder von ATALANTA e.V. bei ihrem Besuch in der Hansestadt.

Neben der Vermittlung von Segelkenntnissen erleben die Kinder und Jugendlichen bei den Ausfahrten und Aktivitäten auf dem Wasser Zusammenhalt und Gemeinschaft und lernen Teamarbeit und Verantwortungsbereitschaft, so Drese. Darüber hinaus werde vom Verein mit viel Leidenschaft der Erhalt des 1901 gebauten Schoners betrieben und damit das maritime Erbe gepflegt.

„Mit der Sanierung des Traditionsseglers wird eine langfristige Nutzung gewährleistet und die vorbildliche maritime Jugendarbeit weiterhin ermöglicht“, verdeutlichte Ministerin Drese. Die Förderung des Landes stammt aus dem Programm Zuschüsse für Investitionen an Vereine aus Mitteln des Bürgerfonds.

Wie der Start ins Berufsleben besser gelingt

Oldenburg: Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler ausbauen

Schwerin – Mit einer umfassenden Beruflichen Orientierung sollen Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern noch gezielter die Berufsausbildung ergreifen, die am besten ihren Neigungen entspricht. Das Land hat dazu ein neues Konzept für die Berufliche Orientierung von der Kita bis zum Abitur oder bis zur Berufsschule aufgelegt, das ab dem kommenden Schuljahr verbindlich ist und umgesetzt werden soll. Vorgesehen sind unter anderem eine ökonomische Bildung in der Schule, Projekttage, ein 25-tägiges Schülerbetriebspraktikum, eine Potzenzialanalyse, Praxislerntage und eine bessere Unterstützung der Jugendlichen beim Übergang von der Schule in den Beruf.

„Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler ausbauen, damit sie noch zielgerichteter einen Beruf wählen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Chancen auf einen nahtlosen Übergang von der Schule in die Ausbildung sind heute besonders groß, weil es viele freie Ausbildungsplätze gibt. Wir wollen Jugendliche noch besser begleiten und bestmöglich auf ihren beruflichen Weg vorbereiten. Berufliche Orientierung wird damit zu einer zentralen Aufgabe der Schulen. Mit dem neuen Konzept schaffen wir deshalb die Möglichkeit, sich schon früh mit den verschiedenen Berufsbildern zu beschäftigen“, erläuterte Oldenburg.

Mit einem Schulabschluss steigen die Chancen, direkt nach der Schule eine Berufsausbildung aufnehmen zu können. Das Land hat viele Angebote aufgelegt, um Schülerinnen und Schülern, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, einen Schulabschluss zu ermöglichen. Hierzu zählen das Freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen sowie die Angebote „Produktives Lernen“ und „Berufsreife dual“ mit hohen Praxisanteilen.

Auch das Startchancen-Programm von Bund und Ländern trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler mit schwierigen Startbedingungen bessere Chancen haben. Derzeit besuchen knapp 600 junge Menschen ohne Ausbildungsplatz die beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, weil sie berufsschulpflichtig sind und keinen Ausbildungsplatz haben. Über das Startchancen-Programm sollen Angebote entwickelt werden, um auch diese Gruppe gezielter zu unterstützen, eine Berufsausbildung aufzunehmen.

„Wer die Berufsreife oder die Mittlere Reife vorweisen kann, hat es beim Berufseinstieg leichter“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir unterbreiten Schülerinnen und Schülern daher viele Möglichkeiten, damit sie einen Schulabschluss erreichen. Das ‚Produktive Lernen‛ und die ‚Berufsreife dual‛ sind attraktive Angebote für Jugendliche, denen das abstrakte Lernen schwerfällt. Diese Lernformen mit einem hohen Praxisanteil verknüpfen Schule und Arbeitsleben und motivieren Jugendliche auf diese Weise. Beim Startchancen-Programm unterstützen und fördern wir Schülerinnen und Schüler, damit sie so früh wie möglich Erfolg haben. In Deutschland heißt es noch viel zu oft: Sage mir aus welchem Elternhaus Du kommst und ich sage Dir, welchen Schulabschluss Du erreichst. Das darf nicht länger so sein“, betonte Oldenburg.

Im Schuljahr 2024/2025 absolvieren 378 Schülerinnen und Schüler in 29 Klassen an 24 Standorten ein Freiwilliges 10. Schuljahr. Im Schuljahr 2023/2024 haben 265 Jugendliche über dieses Angebot die Berufsreife erlangt. Das ist eine Abschlussquote von 83 Prozent. Im laufenden Schuljahr bieten 22 Regionale Schulen und Gesamtschulen das Produktive Lernen an. 518 Schülerinnen und Schüler nehmen an diesem praxisorientierten Angebot teil. Die ähnlich gelagerte „Berufsreife dual“ bieten in diesem Schuljahr 11 Schulen für 152 Jugendliche an. Im Schuljahr 2023/2024 haben 177 Schülerinnen und Schüler das Produktive Lernen mit der Berufsreife (176) oder der Mittleren Reife (1) verlassen. Das waren 67,6 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesem Jahrgang. Die Berufsreife über das Angebot „Berufsreife dual“ haben im selben Schuljahr 52 Jugendliche erlangt. Das waren 75,4 Prozent aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Eine Studie der Bertelsmann Stiftung und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung zeigt auf, dass Jugendliche mit gezielter Begleitung schneller den Sprung in eine Ausbildung schaffen könnten. Grundlage bilden die Ergebnisse einer Befragung von 1.540 Fachkräften.

Vermittlungsverfahren zum Düngegesetz

Schwerin – Zu der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Düngegesetzes hat die Bundesregierung am 2. Oktober 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Zuvor hatte der Bundesrat am 5. Juli 2024 dem Gesetz nicht zugestimmt. Im noch laufenden Vermittlungsverfahren konnte in der von Bund und Ländern eingerichteten Arbeitsgruppe bislang in zentralen Punkten noch keine Einigung erzielt werden. Der Streit dreht sich in erster Linie um die ersatzlose Abschaffung der geltenden Stoffstrombilanzverordnung sowie die Streichung der dafür im Düngegesetz enthaltenen Verordnungsermächtigung.

„In dem seit 2023 laufenden Gesetzgebungsfahren haben die Länder den Bund mehrfach aufgefordert, die Stoffstrombilanz außer Kraft zu setzen und damit einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau für die Landwirtschaft zu leisten. Auf der Herbst-AMK im September 2024 ist es gelungen, gemeinsam mit dem Bund einen Beschluss zu fassen, der unter anderem die Aufhebung der Stoffstrombilanz vorsieht. Das BMEL hatte auf der Konferenz eine zeitnahe Umsetzung des Beschlusses zugesichert. Davon ist nicht mehr viel übrig“, zeigt sich der Minister enttäuscht.

Der Bund – selbst nicht stimmberechtigt im Vermittlungsausschuss – knüpft die Aufhebung der Stoffstrombilanz nunmehr an die Bedingung, dass die in
§ 11a DüngG enthaltene Ermächtigungsgrundlage im Gesetz verbleibt. Sein Ziel ist es, die bisherige Stoffstrombilanzverordnung zu einer Nährstoffbilanzverordnung weiterzuentwickeln. Dabei bekommt er Unterstützung von Teilen der Länder und auch aus dem Bundestag.

„Unsere Fachleute aus Landwirtschaft und Gewässerschutz sind schon lange einig darüber, dass sowohl die geltende Stoffstrombilanzverordnung als auch die vom Bund angestrebte Nährstoffbilanzverordnung keine flächenbezogene Zuordnung von Nährstoffeinträgen ermöglichen und somit für die Umsetzung der Nitrat-Richtlinie überhaupt keinen Mehrwert haben. Diese Auffassung hat im Übrigen auch die EU-Kommission bestätigt. Daher macht es keinen Sinn, weiter daran festzuhalten.

Was wir stattdessen dringend brauchen, ist das der EU-Kommission bereits vor zwei Jahren zugesicherte Wirkungsmonitoring, ansonsten droht uns eine Wiederaufnahme des Vertragsverletzungserfahrens gegen Deutschland“, entgegnet der Minister. Leider komme die Erarbeitung der Monitoringverordnung nicht wirklich voran. Statt endlich seine Hausaufgaben zu machen, schiebe der Bund den „Schwarzen Peter“ zu den Ländern und rede sich heraus mit der noch fehlenden Ermächtigungsgrundlage für eine solche Verordnung, die Bestandteil des laufenden Gesetzgebungsverfahrens ist.

„Wir müssen nach vorne diskutieren. Gegenseitige Schuldzuweisungen und das Beharren auf Maximalforderungen bringen uns keinen Schritt weiter. Ein Kompromiss kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten bereit sind, Abstriche zu machen. Ich hatte zu diesem Zweck einen Kompromissvorschlag in die Arbeitsgruppe eingebracht, der die Festlegung eines möglichen Geltungsbereichs der zukünftigen Nährstoffbilanzverordnung  durch die Länder vorsieht und ihnen damit das Zepter des Handelns in die Hand gibt. Leider war auch dieser Vorschlag nicht konsensfähig. Die Chancen, im laufenden Vermittlungsverfahren doch noch zu einer Einigung zu gelangen, stehen daher denkbar schlecht“, resümiert der Minister den Stand der Verhandlungen.

Die EU-Kommission (KOM) hat im Rahmen der Verhandlungen zum eingestellten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland bezüglich der Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeräumt, dass eine Differenzierung auf Ebene der Maßnahmen, aber nicht bezüglich der Gebietskulissen (rote Gebiete), aus ihrer Sicht vorstellbar wäre. Voraussetzung hierfür ist, dass das von der KOM geforderte und mit Deutschland vereinbarte DüV-Wirkungsmonitoring eine Verbesserung der Gewässerbelastung zeigt. Solange die Monitoringverordnung und damit das DüV-Wirkungsmonitoring nicht umgesetzt sind und eine daraus nachgewiesene Verbesserung der Gewässerbelastung belegt wird, ist eine Maßnahmendifferenzierung in roten Gebieten nicht möglich. Voraussetzung dafür ist, dass mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Ermächtigungsgrundlage für die Monitoringverordnung geschaffen wird.

Tätigkeitsbericht des Landesschulbeirats

Gremium berät das Bildungsministerium bei allen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Schulen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat den Tätigkeitsbericht des Landesschulbeirates für die vergangenen zwei Jahre entgegengenommen. Der Landesschulbeirat berät das Bildungsministerium bei allen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Schulen. Laut Schulgesetz amtiert das Beratungsgremium für die Dauer von zwei Jahren. Im Februar dieses Jahres konstituiert sich der Landesschulbeirat neu und wählt auch einen neuen Vorstand.

„Der Landesschulbeirat hat eine wichtige Stimme, auch, weil er gesellschaftlich so breit aufgestellt ist“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich danke allen Mitgliedern in dieser Amtsperiode, dass sie sich mit Rat, Tat und Sachverstand eingebracht haben. Dabei denke ich insbesondere an die Hinweise zum Konzept der Beruflichen Orientierung. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler künftig noch gezielter den Beruf ergreifen, der am besten zu ihnen passt. Außerdem hat der Landesschulbeirat angeregt, dass der Verbleib der Schülerinnen und Schüler nach der allgemein bildenden Schule dokumentiert werden sollte. An diesem Erfassungssystem arbeiten wir. Der Landesschulbeirat konnte zudem immer Expertinnen und Experten benennen, die uns bei einzelnen Fragen weitergeholfen haben. Das ist viel wert, um in der Sache weiterzukommen“, sagte Oldenburg.

Neben der Beruflichen Orientierung hat sich der Landesschulbeirat mit dem Netz der beruflichen Schulen, der Neuordnung von Ausbildungsberufen und dem Lehrkräftemangel befasst. Ein Besuch beim Träger des Deutschen Schulpreises 2022, dem Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Waren/Müritz, rundete das Themengebiet ab. Weitere Themen waren die Umsetzung der Inklusion, die Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg, die Bildungskonzeption für ausländische Schülerinnen und Schüler, die neue Stundentafel-Verordnung und das Startchancen-Programm.

„Der Landesschulbeirat ist fachlich sehr breit aufgestellt“, sagte der Vorsitzende des Landesschulbeirates, Peter Todt. „Die Mitwirkenden werden von verschiedenen Stellen entsendet und bringen sehr unterschiedliche Erfahrungen, Sichtweisen und Fachwissen ein. Daher ist der Landesschulbeirat ein sehr kreatives Gremium. Die Arbeit in der aktuellen Beratungsperiode war fachlich umfangreich und ergebnisorientiert. Das kann in der kommenden Beratungsperiode durch das Bildungsministerium noch stärker und fundamentaler genutzt werden“, erklärte Todt.

Den Vorstand des amtierenden Landesschulbeirates bilden Peter Todt, amtierender Hauptgeschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung bei der Industrie und Handelskammer zu Schwerin sowie seine Stellvertretungen Ulf Burmeister von der Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien und Adina Evers von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

Dem Landesschulbeirat gehören Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schüler, Hochschullehrkräfte, Kammern, des Landesausschusses für Berufsbildung, des Landesjugendrings, der kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft, der Organisationen der Arbeitsnehmer- und Arbeitgeberverbände sowie der Kirchen an.

Nachtragshaushalt 2025 M-V

Landesregierung will in den nächsten drei Jahren fast 400 Mio. Euro einsparen

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung (14.01.2025) den Entwurf des Nachtragshaushalts für das Jahr 2025 beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern hat für 2025 einen gültigen Haushalt. Dem Landeshaushalt fehlen in diesem Jahr gegenüber dem bisherigen Haushaltsplan jedoch Einnahmen von 563 Mio. Euro. Stagnierende Steuereinnahmen und die Auswirkungen des Zensus sind hierfür maßgeblich verantwortlich. Es heißt also Sparen, vor allem im Bereich der Verwaltung, und es muss auf die Rücklagen zurückgegriffen werden.

So hat die Landesregierung eine Ausgabenkürzung im Haushalt von Höhe von 128,6 Millionen Euro vorgesehen. Diese globalen Minderausgabe ist auch schon für 2026 und 2027 geplant. In Summe über die drei Jahre werden also knapp 400 Millionen Euro eingespart. Dazu kommen weitere Ausgabenkürzungen. Unter anderem werden die Ausgaben für das Personal der Landesverwaltung um 142 Mio. Euro reduziert.

Die Landesregierung beabsichtigt zudem einen späteren Beginn der Regeltilgung des Corona-Kredits. Die Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode durch die erhebliche Sondertilgung von 875 Mio. Euro in 2024 haushalterisch schon mehr Schulden getilgt, als ursprünglich geplant. Dadurch kann der Beginn der regulären Tilgung des Corona-Kredits auf 2028 verschoben werden. Im Jahr 2025 reduziert sich entsprechend die Ausgabenbelastung um 121,7 Millionen Euro.

Zum Haushaltsausgleich wird zudem die Konjunkturausgleichsrücklage mit einem Betrag von 175,1 Millionen Euro beitragen.

„Mit diesen Maßnahmen setzen wir klare Prioritäten. Wir sparen zuallererst am Staat und nicht an den Bürgerinnen und Bürgern. Einsparungen in der Verwaltung, die Nutzung von Rücklagen und kein weiterer Schuldenabbau in Krisenzeiten ermöglichen es, ohne neue Schulden zu regieren.“, so der Finanzminister, Dr. Heiko Geue.

Elektronische Patientenakte

Drese: Sicherheit vor Schnelligkeit bei der Einführung der elektronischen Patientenakte

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat sich vor dem Start der elektronischen Patientenakte (ePA) dafür ausgesprochen, die Testphase in den Modellregionen Hamburg und Umland sowie Franken zu nutzen, um das digitale Sicherheitssystem auf „Herz und Nieren“ zu prüfen.

„Beim hochsensiblen Umgang mit Gesundheitsdaten muss Sicherheit vor Schnelligkeit gehen“, sagte Drese. Der positive Verlauf der Pilotphase sei zwingende Voraussetzung für den bundesweiten Rollout. „Die ePA ist sinnvoll für eine bessere und effizientere Gesundheitsversorgung, doch die Akzeptanz bei Patienten und Ärzteschaft hängt maßgeblich davon ab, dass das System weitgehend reibungslos funktioniert und die Daten gut geschützt sind“, betonte Drese.

Nach Ansicht von Drese muss die ePA den modernsten Sicherheitsstandards entsprechen. Dazu gelte es, die von verschiedenen Expertinnen und Experten, wie zuletzt auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs geäußerten Bedenken sehr ernst zu nehmen. Gerade bei vulnerablen Menschen, die anfälliger sind für soziale, politische oder gesundheitliche Benachteiligungen, bestehe vielfach Verunsicherung. „Deshalb muss alles technisch Mögliche unternommen werden, damit Patientendaten nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen können“, so die Ministerin.

Drese begrüßte, dass die mit der Umsetzung der ePA beauftragte Nationale Agentur für Digitale Medizin, gematik, im intensiven Austausch mit den zuständigen Sicherheitsbehörden steht, um technische Lösungen zum Unterbinden der Angriffsszenarien zu entwickeln. Es sei zudem wichtig, dass vom Bundesgesundheitsministerium und der gematik an weiteren Sicherungsmaßnahmen gearbeitet werde, wie etwa an einer zusätzlichen Verschlüsselung der Krankenversichertennummer und der Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen wie Monitoring und Anomalie-Erkennung.

Drese: „Erst wenn aufgezeigte Sicherheitslücken geschlossen und eventuell auftretende substanzielle Probleme behoben sind, darf die ePA auch bundesweit starten. Wenn das länger als vier Wochen dauert, sollten wir uns im Interesse der Patientinnen und Patienten, aber auch der Ärzteschaft die Zeit nehmen, die es braucht“, so die Ministerin.

Ab dem 15. Januar 2025 startet die ePA in bestimmten Testregionen. Nach erfolgreicher Pilotphase wird die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Krankenversicherten eingeführt. Dort werden Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, Laborbefunde oder Röntgenbilder digital gespeichert. Das heißt, alle Gesundheitsinformationen sind künftig auf dem eigenen Smartphone, Laptop oder PC abgelegt. Die ePA vernetzt somit den Patienten/ die Patientin mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig, der Einrichtung kann bei der jeweiligen Krankenkasse widersprochen werden.

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern aktiviert zentrale Anlaufstelle zur Bundestagswahl

Schwerin – Für die sogenannte „heiße Phase“ des Bundestagswahlkampfes und zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 selbst bereitet auch die Landespolizei ihre Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor.

Zur gezielten Unterstützung wurde – wie bereits zur Kommunal- und Europawahl 2024 – eine zentrale telefonische Anlaufstelle eingerichtet. Dieses Angebot richtet sich an alle, die Hinweise auf Straftaten oder andere relevante Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Bundestagswahl melden möchten. Landesverbände und Geschäftsstellen können diese Hinweise direkt an die zentrale Anlaufstelle weiterleiten. Hierfür hat Landespolizei zusammen mit dem Innenministerium zudem eine Handreichung erstellt. Diese bietet konkrete Informationen und weist Ansprechpartner zu, die in verschiedenen Situationen unterstützen.

„Mit der zentralen Anlaufstelle wird erneut ein zusätzliches Angebot zur Verfügung gestellt, das sich direkt an Kandidierende und Wahlkampfaktive richtet, die bei Unsicherheiten oder unklaren Vorfällen Rat suchen. Wir alle haben gemeinsam die zentrale Aufgabe, unsere Demokratie zu schützen, zu verteidigen  und für einen fairen Wahlkampf zu sorgen. Angriffe auf Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer und auf diejenigen, die sich ehrenamtlich oder hauptberuflich für unsere Gesellschaft engagieren, sind absolut inakzeptabel. Solche Taten greifen nicht nur Einzelpersonen an, sondern auch die Werte und Grundpfeiler unserer Demokratie. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, diese Werte zu bewahren, die Demokratie zu stärken und solchen Angriffen entschieden entgegenzutreten“, so Innenminister Christian Pegel.

Um die Sicherheit von Veranstaltungen im Wahlkampf zu gewährleisten, sind Polizei und Versammlungsbehörden mit den Veranstaltern im engen Austausch. Dies ermöglicht es der Polizei, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und ein sicheres Umfeld für die Wahlkämpfenden zu schaffen. Beim Landeskriminalamt MV ist zudem erneut eine Informationssammelstelle eingerichtet, die sämtliche Sachverhalte mit Wahlbezug erfasst und bewertet, um daraus polizeiliche Notwendigkeiten abzuleiten.

Innenminister Christian Pegel: „Mit der Einrichtung dieser Anlaufstelle und den ergänzenden Maßnahmen unterstreicht die Landespolizei ihr Ziel, die Bundestagswahl sicher und geordnet zu begleiten und dabei allen Wahlbeteiligten Schutz und Unterstützung zu bieten.“

Neujahrs­empfang der Ministerpräsidentin

Schwesig: Wir brauchen weniger Gegeneinander und mehr Miteinander

Stralsund – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf ihrem Neujahrs­empfang dazu aufgerufen, das Jahr 2025 mit Zuversicht und Tatkraft anzugehen. „Wir können alle etwas dazu beitragen, dass 2025 ein gutes Jahr wird. Für unser Land, für unsere Wirtschaft, für den Zusammenhalt, für die Demokratie“, erklärte die Ministerpräsidentin. „Das wünsche ich mir für 2025: mehr Zuversicht und weniger Angstmache, weniger Gegeneinander und mehr Miteinander.“

„Die Landesregierung verfolgt einen klaren Kurs“, sagte die Ministerpräsidentin. Die wichtigste Aufgabe sei es, die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken, gute Arbeitsplätze mit fairen Löhnen zu sichern und neue zu schaffen. „Mecklenburg-Vorpommern war im ersten Halbjahr 2024 erneut das Land mit dem höchsten Wirtschafts­wachstum in Deutschland. Unsere größeren Unternehmen haben in den ersten zehn Monaten 2024 ein Umsatzplus von 15 Prozent erzielt. Ein starkes, robustes Wachstum gegen den Bundestrend“, sagte Schwesig. Dennoch sei die insgesamt schwierige wirtschaftliche Lage in Deutschland auch in Mecklenburg-Vorpommern zu spüren.

Deshalb seien in der Wirtschaftspolitik im Jahr 2025 drei Punkte wichtig. An erster Stelle nannte Schwesig „Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Stabilität“: Im Zukunftsbündnis habe die Landesregierung in den vergangenen Jahren gemeinsam mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften, der Agentur für Arbeit und den Kommunen wichtige Weichen­stellungen vorgenommen. „Gemeinsam gehen wir den Fachkräfte­bedarf an, machen Ausbildung und Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern attraktiver. Wir stärken die berufliche Bildung. Das Land unterstützt mit der Praktikumsprämie Ferienpraktika von Schülerinnen und Schülern im Handwerk mit 120 Euro pro Woche. Und am Donnerstag unterzeichnen wir die Kooperations­vereinbarung für die Agentur für Fachkräfte­zuwanderung“, sagte die Ministerpräsidentin.

Der zweite Schwerpunkt seien Investitionen. Die Landesregierung investiere in die Verkehrs­infrastruktur und die Verbesserung des Nahverkehrs, zum Beispiel mit dem Aufbau eines landesweiten Rufbus­systems. „Wir investieren in erneuerbare Energien und Wasserstoff“, sagte Schwesig weiter. „Wir haben den Ausbau weiter beschleunigt, zusätzliche Stellen in Genehmigungs­behörden geschaffen und Verfahren gebündelt. Mit Erfolg: Allein in den ersten drei Quartalen 2024 wurden Windkraft­anlagen mit einem Investitions­volumen von fast einer Milliarde Euro genehmigt. So soll es 2025 weitergehen.“

Als dritten Schwerpunkt nannte die Ministerpräsidentin den Abbau von Bürokratie. „Bürokratie­abbau ist nicht der Abbau sozialer Standards. Die sind nötig und Errungenschaften unserer Landespolitik, wie das Tariftreue­gesetz oder der Frauentag als Feiertag. Mir geht es darum, in der Verwaltung Bürokratie abzubauen: Gesetze unbürokratischer zu gestalten und Vorschriften unbürokratischer anzuwenden.“

Neben Wirtschaft und Arbeitsplätzen gehe es um den sozialen Zusammenhalt im Land. „Seit fünf Jahren ist die Kita in Mecklenburg-Vorpommern für die Eltern beitragsfrei. Auch den beitragsfreien Ferienhort haben wir eingeführt. Dabei bleibt es, auch in finanziell schwierigen Zeiten. Darauf können sich die Eltern verlassen“, bekräftigte Schwesig. Im Schulbereich habe die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen ein 400 Millionen-Euro-Programm aufgelegt. Der Unterricht in Deutsch und Mathematik werde gestärkt. Außerdem modernisiere die Landesregierung die Lehrer­ausbildung mit dem Ziel, diese praxisnäher zu gestalten.

Für die Älteren sei das Seniorenticket eingeführt worden. „Mehr als 40.000 über 65-jährige zum Beispiel profitieren vom Seniorenticket. Das ist Zusammenhalt aller Generationen in Mecklenburg-Vorpommern.“

Eine wichtige Aufgabe im kommenden Jahr sei die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2026 und 2027. „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern einen beschlossenen Haushalt für 2025. Und es ist gut, dass wir nicht auf die Ratschläge derer gehört haben, die gesagt haben, wir sollten besser auf den Bund warten. Dann würden wir jetzt nämlich in der Luft hängen. In diesem Jahr stehen wir vor der Aufgabe, den Doppelhaushalt für 2026 und 2027 aufzustellen. Wir müssen die Balance hinkriegen: Sparen, wo wir können. Die Bereiche, die auf staatliche Mittel angewiesen sind, weiter unterstützen und zugleich in unsere Zukunft investieren. Ich versichere Ihnen: Wir setzen auch in Zukunft auf eine solide Finanzpolitik“, sagte Schwesig.