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Corona-Maßnahmen jetzt mehrsprachig

Schwerin – Die seit Montag geltenden neuen Corona-Regelungen sind neben der deutschen Sprache jetzt auch in acht weiteren Sprachen nachzulesen. Kompakt zusammengefasst, unter anderem auf Arabisch, Englisch, Polnisch, Russisch und Vietnamesisch.

Auf der Internetseite des Sozialministeriums sind in den einzelnen Fremdsprachen die wesentlichen Maßnahmen der neuen Verordnung verfügbar, als komprimierte Fortsetzung der seit dem 16. Dezember 2020 bestehenden Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort). Sie wird ständig aktualisiert.

Damit hätten jetzt nahezu alle Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern Zugang zu den wichtigsten Regelungen, sagte die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, am Montag in Schwerin. Auch sie müssten eine Orientierung bekommen, was derzeit erlaubt ist, und was nicht.

„In solch schwierigen Zeiten ist eine mehrsprachige Krisenkommunikation sehr wichtig. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, sich über die aktuellen Regelungen und Schutzmaßnahmen informieren zu können, besonders dann, wenn Kinder im Haushalt sind.“

Aktuell liegt der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund in Mecklenburg-Vorpommern bei 79.600, das sind etwa 5 Prozent der Gesamtbevölkerung im Bundesland. Die zahlenmäßig größte Gruppe belegen Menschen mit polnischer Staatsangehörigkeit (ca. 13.800). Syrische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger stellen mit 12.500 die zweitgrößte Gruppe dar.

Zuschuss für LED-Straßenbeleuchtung

Neustrelitz – Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Stadtgebiet von Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält die Stadt vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von 236.697 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 473.394 Euro.

Die vorhandenen 362 Leuchten sollen durch 373 LED-Lampen ersetzt werden. Davon werden 67 Leuchten inklusive Maste und Kabel umgerüstet. Bei den restlichen 306 Lampen werden lediglich die Leuchtenköpfe getauscht. Der Mehrbedarf von elf LED-Lampen dient der besseren Ausleuchtung der Straßen und Wege. Betroffen sind von diesem Vorhaben unter anderem die Dr.-Schwentner-Straße, die Rudower Straße, die Lessingstraße, die Penzliner Straße, der Kalkhorstweg (Am Bahnhof), der Rosenweg und die Kirschenallee.

Durch dieses Vorhaben können jährlich 43 Tonnen Kohlendioxid und knapp 73.000 Kilowattstunden Strom eingespart werden. Dadurch leistet die Stadt im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Kulturprojekt von schloss bröllin e.V.

Fahrenwalde – Der Verein schloss bröllin e.V. (Gemeinde Fahrenwalde im Landkreis Vorpommern-Greifswald) und die Goleniowski Dom Kultury (Gemeindezentrum in der Stadt Goleniów in der polnischen Woiwodschaft Westpommern – eine Institution zur Förderung der Kultur) sind derzeit im Rahmen eines grenzüberschreitenden Kulturprojektes gemeinsam aktiv.

„Mit dem Vorhaben werden attraktive Kulturorte zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Goleniów geschaffen. Über Veranstaltungen, gemeinsame Weiterbildungen und den engen Austausch wird so die grenzübergreifende Kooperation gefördert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Ziel des Projekts ist, die beiden Kulturzentren weiterzuentwickeln sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erweitern und zu professionalisieren. Umgesetzt werden unter anderem die Sammlung von lokalem kulturellem Material wie Liedern, Gedichten und Geschichten, die Veranstaltung von Festivals, Bildungs- und Kunstberatungen sowie Workshops und Aktionen im öffentlichen Raum.

So sollen beispielsweise eine CD mit Musik und regionalen Geschichten sowie ein Dokumentarfilm über die beteiligten Künstler enstehen. Zudem wird das Stallgebäude im Schloss Bröllin zu einem Probenhaus für Tanz und Theater denkmalgerecht umgebaut. Auf der polnischen Seite wird das Bestandgebäude modernisiert. „Mit den offen gestalteten künstlerischen Aktivitäten auf deutscher und polnischer Seite sollen auch die Bewohner der Region eng in das Projekt einbezogen werden. Das verstärkt das Gemeinschaftsgefühl auf beiden Seiten der Grenze“, sagte Glawe.

Die Gesamtkosten betragen rund 1,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Projekt in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen. Das Projekt läuft noch bis Ende Juni 2022.

Das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen ist Teil der europäischen Kohäsionspolitik und wird im Rahmen des eigenständigen Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt. Das Programm fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen deutschen und polnischen Partnern. Für das Programm stehen in der EU-Förderperiode bis 2020 insgesamt 134 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung.

Das Interreg-Programm wird umgesetzt in der Wojewodschaft Westpommern in Polen, den Landkreisen Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland in Brandenburg sowie in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern leitet die Verwaltungsbehörde im Gesamtprogramm.

Neue Kindertagesförderungs-Verordnung

Schwerin – Am Montag (11. Januar) tritt die neue Corona- Kindertagesförderungs-Verordnung in Kraft. Darin wird die Fortsetzung, der seit dem 16. Dezember 2020 bestehenden Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) bis zum 7. Februar geregelt. Außerdem sind dort Vorkehrungen getroffen, wenn der Inzidenzwert auf über 200 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohner*innen steigt. Auch die Empfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus hat das Sozialministerium aktualisiert.

„In der Schutzphase bleiben die Kitas und Tagespflegestellen geöffnet und sollen die bestehenden Gruppenstrukturen beibehalten werden. Wir appellieren aber an alle Eltern, dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, ihre Kinder zu Hause zu betreuen“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese am Wochenende.

Eltern müssen ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase anmelden. Ein entsprechendes Anmeldeformular ist dieser Pressemitteilung beigefügt. Es kann zudem von der Homepage des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de) ausgedruckt werden, oder ist in der Kita/ Tagespflegestelle erhältlich.

Im Kindergarten, in der Krippe und Kindertagespflegestelle müssen Kinder keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen. In Horten müssen Kinder und Beschäftigte grundsätzlich eine MNB in dem Gebäude tragen. „Auf dem Außengelände des Hortes besteht für die Kinder und Beschäftigten keine Pflicht zum Tragen einer MNB“, so Drese.

Neu aufgenommen in die Verordnung wurde die Untersagung des Besuchs der Kindertageseinrichtungen ab einem Inzidenzwert von 200 Corona-Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohne*rinnen. Drese: „Wenn zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen landesweit 200 oder höher ist, werden am darauf folgenden Tag die Kitas im Land geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.“

Beträgt zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt mindestens 200 ist der Besuch von Kindertageseinrichtungen in dem Gebiet dieses Landkreises oder dieser kreisfreien Stadt ab dem darauf folgenden Tag grundsätzlich für Kinder untersagt.

Drese: „Da im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dieser Wert zurzeit überschritten ist, werden dort die Kitas ab Mittwoch, den 13. Januar geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt. Mit zwei Übergangstagen können die Eltern nun alle Absprachen mit dem Arbeitgeber bzw. der Kita treffen und haben die Einrichtungen Zeit, sich darauf einzustellen.“

Die Notbetreuung steht nur Kindern zur Verfügung, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Weitere Ausnahmen bestehen bei familiären Härtefällen sowie in begründeten Einzelfällen für Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und von Alleinerziehenden.

Ministerin Drese warb bei den Eltern, die vom Bund zugesagte Unterstützung für die Betreuung der Kinder zu Hause, in Anspruch zu nehmen: „Das Kinderkrankengeld wird in diesem Jahr coronabedingt um zehn Tage pro Elternteil und 20 Tage für Alleinerziehende ausgeweitet, ohne dass das Kind krank sein muss.“

Der PM sind neben dem Anmeldeformular, die (nicht amtliche) Lesefassung der Corona- Kindertagesförderungsverordnung mit der Auflistung der kritischen Infrastrukturen und die Hygieneempfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus beigefügt.

Klare Regeln zur Benotung

Schwerin – Angesichts der aktuell geltenden weitgehenden Einschränkungen im Schulbetrieb hat das Bildungsministerium mit klaren Regelungen zur Leistungsbewertung Sicherheit für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte geschaffen. In diesem Schulhalbjahr – also bis zu Beginn der Winterferien – werden keine verpflichtenden Klassenarbeiten oder Klausuren mehr geschrieben. Für die Halbjahresnote werden die bislang geschriebenen Lernerfolgskontrollen und sonstige alternative Leistungen herangezogen.

„Wir schaffen damit Klarheit für Schülerinnen, Schüler, Eltern aber auch Lehrkräfte“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es geht in dieser besonderen Situation darum, Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu entlasten, aber doch vergleichbare Standards für die Schülerinnen und Schüler herzustellen. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten.“ Ein entsprechendes Hinweisschreiben hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur am Freitag an alle Schulleiterinnen und Schulleiter der allgemein bildenden Schulen verschickt.

Für das 1. Schulhalbjahr 2020/21 genügt im Notfall eine Note für sonstige Leistungen. Alle bisher erbrachten Leistungen bleiben aber gültig und gehen in die Halbjahresnote ein. Schülerinnen und Schüler, die aus nicht selbst verschuldeten Gründen in diesem Halbjahr keine Klausur oder Klassenarbeit schreiben konnten, werden anhand ihrer sonstigen Leistungen bewertet.

Für die Sekundarstufe I und Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe gilt: Wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen des Pflichtunterrichts im Schulhalbjahr tatsächlich zwei Klassenarbeiten oder Klausuren geschrieben wurden, so gehen diese mit einem Anteil von 40 Prozent in die Gesamtbewertung ein, bei nur einer tatsächlich geschriebenen Klassenarbeit oder Klausur im Schulhalbjahr wird diese zu 25 Prozent gewertet.

Wenn Schülerinnen und Schüler ihre bislang erbrachten Noten verbessern wollen, ist das aber möglich. Voraussetzung dafür ist, dass es für die Lehrkräfte organisatorisch möglich ist. Möglichkeiten der Notenverbesserung sind zum Beispiel: Freiwillige Klausuren und Klassenarbeiten der ganzen Lerngruppe oder Teilen davon oder Ersatzleistungen in Absprache mit der Lehrkraft.

Schülerinnen und Schüler, die wegen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausschließlich oder überwiegend in Distanz unterrichtet wurden, haben weitere Möglichkeiten. Sie erbringen anstelle einer Klassenarbeit eine Ersatzleistung, die eine Vertiefung des Stoffes auf dem Niveau einer Klassenarbeit erfordert. Das kann das Erstellen einer Dokumentation, ein Exposé, eine Projektskizze oder ähnliches sein. Voraussetzung dafür ist in jedem Fall der intensive Austausch mit der Lehrkraft. So müssen ausführliche Erläuterungen des Lernstoffes und ein regelmäßiger Austausch zwischen Lehrkraft und Schüler und Eltern stattfinden. Auch sind der Lernstand und die technischen Voraussetzungen der Schülerin oder des Schülers zu berücksichtigen.

Die genannten Regelungen gelten ausdrücklich für das 1. Halbjahr des Schuljahres 2020/21.

Impfstart in Tagespflegen

Schwerin – Das Sozialministerium hat in Abstimmung mit den Impfmanagement-Teams der Landkreise und kreisfreien Städte eine Information an die teilstationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste versandt. Damit wird die Impfung des Personals, der Tagesgäste bzw. der Patientinnen und Patienten gegen COVID-19 vorbereitet.

„Die Beschäftigten in den Tagespflegen und ambulanten Pflegediensten haben mit Ihrer engagierten Arbeit dafür gesorgt, dass die Pflege auch in diesem Bereich weiter mit sehr hoher Qualität in unserem Land erbracht worden ist. Dafür gilt allen mein großer Dank“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese.

Ein nächster wesentlicher Schritt in der Pandemiebekämpfung sei die Impfung gegen das Coronavirus. „Dafür schaffen wir im Moment gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten die Voraussetzungen“, so Drese. „Unser Ziel ist es, dass alle Beschäftigten in den Einrichtungen der Pflege möglichst schnell und umfassend geimpft werden.“

Der Plan von Land und kommunaler Ebene sieht vor, dass auch die Tagespflegen und ambulanten Dienste durch mobile Teams aufgesucht werden können, soweit die notwendigen Voraussetzungen bestehen, z.B. geeignete Räumlichkeiten. Wenn diese nicht gegeben sind oder Impfungen nur für wenige Personen benötigt werden, kann nach Auskunft von Drese auch ein Blocktermin in einem regionalen Impfzentrum vereinbart werden.

Drese: „Da die regionale Verteilung der Einrichtungen und der zu impfenden Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich ist, werden die Starttermine der Impfungen im Bereich der Tagespflegen und ambulanten Dienste variieren. In der Regel werden die Impfungen ab der sechsten bzw. siebten Kalenderwoche starten. Ein früherer Beginn ist regional aber möglich, wenn wir vom Bund genügend Impfdosen erhalten.“

DENKMAL EUROPA

Neue Plattform öffnet Türen für Kinder und Jugendliche

Schwerin – Über das crossmediale Projekt DENKMAL EUROPA können Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf eine spannende Zeitreise gehen. Auf der digitalen Plattform www.denkmal-europa.de erhalten sie Einblicke in viele denkmalpflegerische Themen. Graphic Novels, europäische Kulturgeschichten und Filme über Projektbeispiele aus der Praxis liefern Einblicke in unbekannte Dimensionen unserer Geschichte.

„Die Plattform lädt zum Entdecken und Staunen ein“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Sie bietet Gelegenheit, breite Kreise der Gesellschaft, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, an das baukulturelle Erbe heranzuführen und sie dafür zu begeistern. Auf ansprechende Weise erfahren die Erben von morgen, warum es wichtig ist, diese Schätze zu bewahren und zu pflegen“, würdigte Martin das neue Format. Zudem liefere die digitale Plattform auch Lehrkräften viele Ideen, wie Themen rund um die Denkmalpflege in den Unterricht integriert werden könnten.

„Unsere Denkmale sind als Lern- und Verständnisorte starke Impulsgeber und mit ihrer authentischen Substanz selbst die besten Vermittler. Die 15 Praxisprojekte zeigen beispielhaft wie es gelingen kann, junge Menschen in die Denkmalpflege einzubinden und persönliche Zugänge zum Denkmal zu schaffen“, sagte Dr. Ramona Dornbusch, Landeskonservatorin und Leiterin der Landesdenkmalpflege im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, das eines von vielen Kooperationspartnern dieses Gemeinschaftsprojektes ist.

Mit DENKMAL EUROPA ist eine digitale Ausstellung entstanden, bei der Denkmalpflegern, Restauratoren, Handwerkern oder auch Zeitzeugen über die Schulter geblickt werden kann. Eine Reise durch die Seite und das zugehörige Workbook machen verständlich, wie unsere Vorfahren gelebt, gearbeitet, geplant, gefeiert, getrauert oder woran sie geglaubt haben. Bislang Unverbundenes verdichtet sich zum Wissen darum, welche Entwicklungen Spuren hinterlassen haben oder zu neuen Ideen führten oder welches ökologische, politische oder religiöse Verständnis hinter den Bauten unserer Umgebung steckte. Egal ob für den Geschichts-, Geografie-, Mathe- oder Sachkundeunterricht oder in der Freizeitbildung: Denkmale bieten für viele Themen neugierig machende Anknüpfungspunkte.

Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Landesdenkmalpflege, ist mit folgendem Praxisprojekt vertreten:

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 11 des Hansa-Gymnasiums Stralsund haben sich mit der Vergangenheit ihrer Stadt auseinandergesetzt. Unter dem Titel „Zu Hause im Weltkulturerbe – die Erben des Erbes begegnen Europas Geschichte in der Hansestadt Stralsund“ hat die Schule den Landesbeitrag Mecklenburg-Vorpommerns zum European Cultural Heritage Year 2018 erarbeitet. 2019 setzte sie ihre vielfältigen Projekte unter dem Motto „Bock auf Barock“ fort. Bei der landesweiten Festveranstaltung am Tag des offenen Denkmals® in der Stadtbibliothek Wolgast wurde das Engagement des Hansa-Gymnasiums Stralsund mit dem „Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche 2020“ ausgezeichnet.

Umstellung auf LED-Beleuchtung

Ueckermünde – Für die Umrüstung der Innenbeleuchtung der Dreifeldsporthalle des Gymnasiums an der Ueckermünder Apfelallee 2 auf LED-Technik erhält der Landkreis Vorpommern-Greifswald vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 123.426,36 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen 246.852,73 Euro.

Die veraltete Beleuchtungsanlage soll durch hocheffiziente LED-Leuchten ersetzt werden. Der Einbau der Beleuchtungstechnik steht in Verbindung mit einer tageslichtabhängigen Leistungs- und Präsenzsteuerung sowie einer zonenweisen Zu- und Abschaltung von Lampen in Abhängigkeit von der jeweils gewünschten Beleuchtungsstärke.

Ziel der Umrüstung ist es, den Stromverbrauch und somit die Stromkosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. So können jährlich rund 28 Tonnen Kohlendioxid sowie rund 48.000 Kilowattstunden Strom eingespart werden.