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Start in das Jahr 2021

Schwesig: Wichtige Verbesserungen für Azubis, Familien und Rentner

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute allen Bürgerinnen und Bürgern zum bevorstehenden Jahreswechsel einen guten Start ins Jahr 2021 gewünscht.

„Das Jahr 2020 war für uns in Mecklenburg-Vorpommern ein schwieriges Jahr, geprägt durch die Corona-Pandemie. Wir sollten mit Zuversicht ins neue Jahr gehen. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, 2021 Schritt für Schritt aus der Pandemie zu kommen“, erklärte Schwesig. Ziel müsse es sein, auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. „Dafür haben Bund und Land umfangreiche Hilfspakete aufgelegt. Mecklenburg-Vorpommern hat in den letzten 10 bis 20 Jahren deutlich an Wirtschaftskraft gewonnen. Die Arbeitslosigkeit ist über viele Jahre kontinuierlich zurückgegangen. Unser Ziel ist, möglichst schnell wieder an diese positive wirtschaftliche Entwicklung anzuknüpfen.“

Das Jahr 2021 bringe auch wichtige Verbesserungen mit sich. So gilt ab dem 1. Januar die Grundrente in Deutschland. „Die Grundrente stellt sicher, dass Rentnerinnen und Rentner, die ihr Leben lang hart gearbeitet, dabei aber nur niedrige Einkommen erzielt haben, im Alter nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind. Gerade in Ostdeutschland, wo die Löhne in den Jahren nach der Deutschen Einheit oft niedrig waren, werden viele Menschen von der Grundrente profitieren. Und es werden überdurchschnittlich viele Frauen durch die Grundrente bessergestellt. Auch wenn die Umsetzung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist die Grundrente ein großer Schritt nach vorn. Sie ist auch ein wichtiger Beitrag zur Anerkennung von Lebensleistungen“, erklärte Schwesig, die maßgeblich am Zustandekommen der Grundrente beteiligt war.

Ab 4. Januar könne in Mecklenburg-Vorpommern das Azubi-Ticket gekauft werden. „Mit dem Azubi-Ticket können Auszubildende für einen Euro pro Tag das ganze Jahr lang den Nahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern nutzen. Das gilt nicht nur für den Weg zur Arbeit oder zur Berufsschule, sondern auch privat. Auch damit unterstützen wir eine Gruppe, die nicht viel Geld in der Tasche hat. Ich würde mich freuen, wenn viele junge Menschen dieses Angebot nutzen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Auch für Familien gebe es zum Jahreswechsel Verbesserungen. Ab 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro pro Kind. Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird zum 1. Januar 2021 um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat und Kind erhöht. Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder alleinerziehender Eltern steigt an. „Hier bei uns im Land bleibt es bei der beitragsfreien Kita, die wir zum letzten Jahreswechsel eingeführt haben. Das Jahr 2020 hat uns allen noch einmal deutlich gezeigt, wie wichtig gute Kitas sind. Für unsere Kinder, aber auch damit ihre Eltern Familien und Beruf gut miteinander verbinden können. Wir werden nicht zulassen, dass die Beitragsfreiheit wieder in Frage gestellt wird. Die Landesregierung steht an der Seite der Eltern und der Kinder im Land“, betonte die Ministerpräsidentin.

Land sichert Festspiele M-V ab

Schwerin – Das Land hat für das Jahr 2021 eine Corona-Hilfe von bis zu 1,5 Millionen Euro für die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern im MV-Schutzfonds reserviert, um ein mögliches finanzielles Defizit der gGmbH auszugleichen und den Bestand zu sichern. Welche Mittel die Festspiele MV vom Land tatsächlich benötigen, hängt davon ab, in welcher Höhe bei den Festspielen ein Defizit entsteht. Deshalb kann die Höhe der Unterstützung auch erst in Zukunft konkret benannt werden.

„Die Festspiele sind ein kulturelles Juwel des Landes, ihre Konzerte aus dem Kulturleben in Mecklenburg-Vorpommern nicht wegzudenken“, erklärte Kulturministerin Bettina Martin. „Die Festspiele sind wie viele andere Kulturanbieter von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen, weil ihre Veranstaltungen, mit denen sie viele Menschen begeistern, momentan nicht möglich sind. Mit der in Aussicht gestellten Corona-Hilfe wollen wir den Festspielen eine finanzielle Sicherheit geben, damit sie gut über diese schwere Zeit kommen und wir wieder hochkarätige Konzerte erleben können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.“

„Die Pandemie setzt nicht nur der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt zu“, so Finanzminister Reinhard Meyer, „auch die Kultur leidet unter dem Virus. Kein Kino, kein Theater, kein Konzert – umso wichtiger sind jetzt Perspektiven. Die Corona-Hilfe für die Festspiele ist eine solche Perspektive für den Tag, an dem wir wieder gemeinsam mit Freunden Kultur genießen können.“

„Nachdem wir das so herausfordernde Corona-Jahr 2020 mithilfe unseres privaten Eine-Million-Euro-Rettungsschirms aus Spenden und Sponsorengeldern sowie der üblichen öffentlichen Förderung überstanden haben, freut es uns, dass wir mit der finanziellen Rückendeckung des Landes in das für die Kultur nach wie vor ungewisse neue Jahr gehen können“, sagte Festspielintendantin Ursula Haselböck. „Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie werden die Kulturszene und somit auch die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern weiterhin begleiten. Durch die Unterstützung des Landes wird in 2021 gesichert, wofür die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern seit über 30 Jahren stehen: Musik und Kultur auf höchstem Niveau zu den Menschen im ganzen Land zu bringen.“

Im Jubiläumsjahr des 30-jährigen Bestehens mussten die Festspiele wegen der Corona-Pandemie im März den Festspielfrühling Rügen absagen und ihren Festspielsommer neu planen. Unter den Titeln „30 – mal anders“ und „Septemberkonzerte – neu aufgelegt“ fanden 64 pandemiegerecht geplante Konzerte statt. Gleichzeitig wurde im Rahmen des #netzspielsommers am 13. und 14. Juni ein Onlinestream mit digitalen Konzerten, Porträts und Videogrüßen auf den Internetseiten der Festspiele und des Norddeutschen Rundfunks gezeigt. Viele der im Sommer abgesagten Veranstaltungen sollten zudem im neu aus der Taufe gehobenen Festspielwinter nachgeholt werden. Auch diese Konzerte konnten Corona-bedingt nicht durchgeführt werden.

Im Jahr 2020 verzeichnete das Klassikfestival aufgrund der pandemiebedingten Kapazitätsbeschränkungen insgesamt rund 6.500 Besucherinnen und Besucher. Im Jahr 2019 waren es etwa 94.000 Besucherinnen und Besucher. „Wir hoffen, dass 2021 wieder ein besseres Jahr für die Festspiele wird und sie an ihre Erfolge anknüpfen können“, betonten Kulturministerin Martin und Finanzminister Meyer.

Wohnungsbau Sozial

Neubrandenburg – Für den Neubau von zehn belegungsgebundenen Mietwohnungen (Servicewohnen) und Tagespflege (18 Plätze) an der Neubrandenburger Werner-Seelenbinder-Straße erhält die Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft (Neuwoba) vom Landesbauministerium einen Fördermittelbescheid für einen Zuschuss von 541.800 Euro. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt.

Dank der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns haben die Arbeiten bereits begonnen. Das Bauvorhaben soll voraussichtlich im kommenden Sommer fertiggestellt sein. Für die zehn barrierefreien Zweiraumwohnungen in dem viergeschossigen Gebäude werden je hälftig Landeszuschüsse im 1. und 2. Förderweg eingesetzt. Damit stehen nach Fertigstellung Wohnungen sowohl für einkommensschwache Haushalte (1. Förderweg) wie auch Haushalte mit mittlerem Einkommen (2. Förderweg) mit sozial verträglichen Kaltmieten von höchstens 6,00 bzw. 6,80 Euro pro Quadratmeter monatlich zur Verfügung.

Die Wohnungen werden mit einem Smart-Home-System ausgestattet.

Dieser innovative und moderne Bau soll als Modellvorhaben zur Quartiersentwicklung „Neuwoba 2030“ eine Antwort auf den demografischen Wandel geben. Es entsteht ein attraktives Wohn- und Lebensumfeld, dass auch gegenseitige Unterstützung, Integration, Hilfe und wechselseitiges Verständnis ermöglicht.

Das Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“, 2017 in Kraft getreten, setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 917 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck, Teterow, Wolgast und Bergen mit Fördermitteln in Höhe von 44,7 Millionen Euro unterstützt.

Wohngeld: 37 Millionen Euro für M-V 2020

Schwerin – Im zu Ende gehenden Jahr haben ca. 22.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld erhalten – zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt erhielten sie knapp 37 Millionen Euro. Das sind rund sieben Millionen Euro – dies entspricht 24 Prozent – mehr als 2019. Das Wohngeld wird jeweils zur Hälfte von Bund und Land finanziert.

„Hier schlagen zunächst zwei Veränderungen vom Jahresbeginn wie erhofft zu Buche: Das Wohngeld wurde erhöht – und die Einkommensgrenzen wurden es auch, so dass mehr Menschen diese Hilfe in Anspruch nehmen können“, sagt Landesbauminister Christian Pegel. Er verweist außerdem auf einen Aspekt, der zum Inkrafttreten des Wohngeldstärkungsgesetzes des Bundes Anfang 2020 nicht absehbar war: „Das Wohngeld trägt während der Corona-Pandemie zur finanziellen Sicherung der Wohnkosten bei. Damit können etwa Menschen, die in Kurzarbeit gehen mussten, Einkommenseinbußen abfedern.“

Für Christian Pegel spielt das Wohngeld eine wichtige Rolle für den sozialen Frieden: „Die Mieten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – bundesweit und insbesondere auch in den Ballungsräumen sowie den touristischen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Das Wohngeld ist dringend notwendig, damit Wohnen in unserem Land bezahlbar bleibt und wir der weiteren sozialen Spaltung der Gesellschaft entschlossen entgegentreten.“

Anfang 2021 wird das Wohngeld erneut erhöht: Mit dem Start der CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe entlastet eine neue CO2-Komponente im Wohngeld die Haushalte bei den Heizkosten. Für einen Zweipersonenhaushalt steigt das Wohngeld in Durchschnitt um rund zwölf Euro pro Monat.

„Für Rentnerinnen und Rentner wird im Jahr 2021 parallel zur Grundrente ein neuer Freibetrag im Wohngeld eingeführt, damit dieses bei Bewilligung der Grundrente nicht sinkt und die Grundrente tatsächlich bei den Menschen ankommt“, erläutert Pegel eine weitere Veränderung.

Weiterhin sieht das Wohngeldstärkungsgesetz vor, dass das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst wird, erstmals zum 1. Januar 2022. Dies war auch eine wichtige Forderung Mecklenburg-Vorpommerns im Bundesratsverfahren gewesen und sogar als gesonderter Punkt in die Agenda für gutes und bezahlbares Wohnen nach der Kabinettsklausur zum Wohnen im Frühsommer 2019 aufgenommen worden.

„Wenn wir regelmäßig prüfen, ob das Wohngeld sich an den Lebensbedingungen der Menschen in unserem Land orientiert, können wir Fälle reduzieren, in denen Haushalte infolge teils geringer Einkommenssteigerungen die wichtige Unterstützung verlieren“, betont Christian Pegel und appelliert: „Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Familien und Alleinerziehende, die Wohngeld beziehen, können zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.“

Einen Wohngeldrechner, eine Broschüre zum Wohngeld zum Herunterladen und ein Antragsformular, das ausgefüllt bei der zuständigen Wohngeldstelle am Wohnort abgegeben werden muss, finden Sie auf der Webseite des Energieministeriums unter www.em.regierung-mv.de/wohngeld.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist individuell verschieden und abhängig vom Wohnort. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Zuständig dafür sind die örtlichen Wohngeldbehörden – die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltungen.

Steuerfreibeträge für kommunales Ehrenamt

Schwerin – Im vergangenen Jahr ist die Entschädigungsverordnung des Landes angepasst worden. Seither können ehrenamtlich Tätige etwa in den Kommunalvertretungen eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Da allerdings der steuerfreie Mindestbetrag nicht erhöht wurde, müssen viele nun einen Teil der Erhöhung versteuern. Finanzminister Meyer drängt daher nun auf eine Anpassung.

Da auch in vielen anderen Ländern die Entschädigungsverordnungen erhöht worden sind, wandte sich Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer nun an Bundesfinanzminister Olaf Scholz und seine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern, um den steuerfreien Mindestbetrag zu erhöhen. Finanzminister Meyer schlägt vor, die Pauschale von monatlich 200 Euro auf 250 Euro zu erhöhen. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2013.

Da mit dem Jahressteuergesetz erst kürzlich die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen um 25 Prozent erhöht wurden, sollte auch der steuerfreie Mindestbetrag entsprechend angepasst werden, so Meyer. „Wir sollten hier den Gleichklang der Steuerfreibeträge erhalten“, mahnte der Finanzminister, „da alle ehrenamtlich Tätigen einen ebenso wichtigen Beitrag für das Gemeinwesen leisten. Im Übrigen wäre das in Zeiten von Corona ein wichtiges Zeichen für das kommunale Ehrenamt.“

Corona-Pandemie

Schwerin – Gesundheitsminister Harry Glawe ist im ausklingenden Jahr auf die Entwicklung der Corona-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern eingegangen. „Wenn jemand Anfang des Jahres gesagt hätte, dass wir 2020 das wohl schwerste Jahr in der 30-jährigen Geschichte unseres Bundeslandes durchmachen werden – wohl kaum jemand hätte die Aussage auch nur ansatzweise geglaubt. Das Corona-Virus hat uns eines Besseren belehrt – die Corona-Pandemie hat unser Leben auf den Kopf gestellt. Auch unser Gesundheitssystem wird seit einem dreiviertel Jahr insgesamt auf eine harte Bewährungsprobe gestellt. Dennoch: Die Versorgung wird auch in Krisenzeiten weiter bestmöglich gewährleistet. Das zeigt auch, unser Gesundheitssystem stellt sich flexibel auf Veränderungen ein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe machte auch auf eine der größten Errungenschaft der Medizin aufmerksam. „Es ist für die Gesellschaft eine außerordentliche und wahrscheinlich auch noch nie da gewesene Leistung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft, in der ein Impfstoff in nur so kurzer Zeit gewonnen werden konnte“, so Glawe weiter. „Vieles hängt am Ende auch von der Bereitschaft ab, sich impfen zu lassen. Das Impfen ist ein wesentlicher Schlüssel, das Corona-Virus wirksam einzudämmen. Wir brauchen am Ende eine Herdenimmunität, das bedeutet, dass 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung immun sein müssten, um einen wirksamen Schutz gegen das Virus zu haben.“

„Gerade in Pandemiezeiten erweist sich die Bedeutung eines funktionierenden Gesundheitssystems. Krankenhäuser sind dabei ein wesentlicher Bestandteil. Auch im kommenden Jahr werden wir weitere Krankenhausinvestitionen unterstützen“, machte Gesundheitsminister Glawe deutlich. „Viele Räder greifen ineinander, damit wir vor Corona geschützt oder im Krankheitsfall das Virus bestmöglich überstehen können. Dafür danke ich allen Aktiven sehr.“

In diesem Jahr wurden im Bereich der Krankenhausfinanzierung u. a. der Neubau der Küche und die Erweiterung der Notfallambulanz am Klinikum Südstadt Rostock und die Digitalisierung an den Betriebsstätten Hagenow und Ludwigslust des Westmecklenburg Klinikums „Helene von Bülow“ gefördert. Unterstützt wurden ebenso der Umbau einer geschlossenen Station der Psychiatrie mit Krisen-Interventions-Unit am KMG Klinikum Güstrow sowie der Umbau und die Neugestaltung der Entbindungsstation an der Asklepios Klinik Pasewalk. Am HELIOS Hanseklinikum Stralsund wurde z. B. das Zentrum für psychosoziale Medizin des Krankenhauses West gefördert. An den Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten wurden mit zwei Fördermaßnahmen die Erneuerung der Kältemaschinen und die Erneuerung von Komponenten der Gebäudeleittechnik auf den Weg gebracht. „Seit 1990 sind im Rahmen der Krankenhausfinanzierung mehr als 2,95 Milliarden Euro in die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern geflossen“, sagte Glawe.

Der Minister appellierte abschließend: „Die große Mehrheit im Land leistet einen Beitrag, das Virus einzudämmen. Viele haben sich in kürzester Zeit auf die Veränderungen eingestellt und befolgen beispielsweise die AHA-Regeln: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen. Kontakte minimieren ist gerade in der Zeit zum Jahreswechsel eine Herausforderung, denn es ist die Zeit der Freunde und der Familie. Das Corona-Virus zeigt uns jeden Tag aufs Neue, wie wichtig es ist, diese einzuhalten. Es geht dabei vor allem auch um die Gemeinschaft: ´Wer sich schützt, schützt auch andere` – so einfach ist die Aussage und umso wichtiger ist die Umsetzung. Das ist vor allem auch ein Beitrag zur Entlastung unseres Gesundheitssystems“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns stellvertretender Ministerpräsident und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Neuer Fall von Geflügelpest

Gadebusch – Bei Gadebusch im Kreis Nordwestmecklenburg ist am 29.10. ein neuer Fall der Geflügelpest bestätigt worden. Der Fall trat in einer privaten Hobbyhaltung auf. Die Untersuchung hat ergeben, dass das Geflügel mit dem hochpathogenen Influenza A Virus des Subtyps H5N8 infiziert war. Insgesamt 40 Tiere des betroffenen Bestandes mussten aus Seuchenschutzgründen vorsorglich getötet werden.

„Der vorliegende Fall zeigt noch einmal sehr deutlich, dass wir auch weiterhin überaus achtsam sein müssen bei der Geflügelpest. Unsere Seuchenexperten vom Friedrich-Loeffler-Institut haben uns schon im Herbst gewarnt, dass die Ruhe trügerisch sein kann und die Krankheit noch nicht gebannt sei. Erst am Montag habe ich noch einmal auf die Gefahr hingewiesen, jetzt haben wir den Beweis.“ sagt Agrar- und Umwelt­minister Dr. Till Backhaus.

„Ich appelliere deshalb noch einmal eindringlich an alle Halterinnen und Halter, sich nicht in zu großer Sicherheit zu wägen. Die Biosicherheitsmaßnahmen müssen auch weiter hochgehalten werden, um weiteren Schaden von unseren Beständen abzuwenden. Kranke und auffällige Tiere müssen umgehend an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemeldet werden, um sie schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen lassen zu können. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. Ich weiß, das bedeutet für Tier und Halter großen Stress. Doch die Tötung des Bestandes im Ernstfall wünsche ich auch niemandem.“, mahnt der Minister.

Um den betroffenen Hof in Gadebusch wird nun eine Restriktionszone errichtet. Welche weiteren Maßnahmen sich aus dem Geflügelpestbefund ableiten, wird auf der Internetseite des Landkreises bekanntgegeben.

Die Expertinnen und Experten vom Friedrich-Loeffler-Institut wiesen bereits im November darauf hin, dass die Gefahr durch die Vogelgrippe nur scheinbar zurückgehe. So könnte das Virus noch immer still Wildvögel infizieren und auch später noch in Tierhaltungen eingetragen werden. Die Gefahr eines Eintrages in Geflügelpopulationen werde als hoch eingeschätzt.

Finanzielle Entlastungen 2021

Schwerin – Mit dem neuen Jahr treten zahlreiche Veränderungen in Kraft, mit teils deutlichen finanzielle Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Allen voran die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlages, aber auch steuerlich gibt es Entlastungen beispielsweise für die Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen, aber auch Familien, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderungen und Unternehmen werden gezielt entlastet.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Zum Ende des Jahres sind mit dem Jahressteuergesetz zahlreiche Maßnahmen beschlossen worden, mit denen Bürgerinnen und Bürger gezielt unterstützt werden. Allein mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlags werden die Mecklenburger und Vorpommern um mehr als 55 Mio. Euro jedes Jahr entlastet. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zur Belebung der Konjunktur.“

Im Einzelnen gelten ab dem 1. Januar 2021 die folgenden Verbesserungen:

(Teil-)Abschaffung des Solidaritätszuschlages

Der Solidaritätszuschlag wird für über 95 % der Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns abgeschafft. Erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 73.000 Euro sind Alleinstehende zur Zahlung verpflichtet. Wer zwischen 73.000 und 109.000 Euro verdient, muss den Soli nur teilweise leisten. Für Familien verdoppeln sich diese Beträge sogar.

Entlastungen im Bereich der Gemeinnützigkeit

Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt sich bereits seit Längerem für eine stärkere Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement ein. Dieser Einsatz hat sich nun ausgezahlt: Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale werden deutlich angehoben. Einnahmen aus einer Tätigkeit als Übungsleiterin oder Übungsleiter sind künftig bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei. Wer einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht oder sich freiwillig bei einer gemeinnützigen Organisation engagiert, kann daneben künftig Entschädigungen von bis zu 840 Euro steuerfrei erhalten.

Weiterhin ist für den Nachweis von Spenden von bis zu 300 Euro keine Spendenbescheinigung mehr erforderlich. Anstelle des förmlichen Zuwendungsnachweises reicht künftig z. B. ein Kontoauszug.

Für gemeinnützige Vereine wird die Freigrenze für Körperschaft- oder Gewerbesteuer auf 45.000 Euro angehoben. Für Vereine mit jährlichen Einnahmen von bis zu 45.000 Euro entfällt zudem die sogenannte „Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung“.

Entlastungen für Unternehmen

Bereits seit dem 1. Dezember 2020 haben Unternehmen sechs Wochen länger Zeit, die Einfuhrumsatzsteuer für Importe zu begleichen. Dies bedeutet zusätzliche Liquidität von rund 5 Milliarden Euro für Unternehmen, die Importe tätigen. Gleichzeitig werden hierdurch im europäischen Vergleich bestehende Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen beseitigt.

Des Weiteren wird der steuerliche Verlustrücktrag krisenbezogen erweitert. Alleinstehende können Verluste von bis zu 5 Millionen Euro in das Vorjahr zurücktragen. Für Verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Bürgerinnen und Bürger wird sogar ein Verlustrücktrag von bis zu 10 Millionen Euro ermöglicht.

Auch die Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden verbessert. So wurde die Möglichkeit der degressiven Abschreibung wiedereingeführt und der Investitionsabzugsbetrag flexibler gestaltet.

Auch im Bereich der Gewerbesteuer fanden Verbesserungen statt. Künftig kann das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrages auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld werden bis Ende 2021 zum größten Teil steuerfrei gestellt. In vielen Fällen beläuft sich die Steuerbefreiung auf bis zu 80 %. Das Kurzarbeitergeld und die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse unterliegen allerdings dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass sie zwar nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zählen, allerdings bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt werden.

Sonderleistungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer wegen der Corona-Pandemie bleiben bis zum 30. Juni 2021 bis zur Höhe von 1.500 Euro steuerfrei. Dieser Steuerfreibetrag unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und kann in diesem Zeitraum nur einmal in Anspruch genommen werden.

Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. Kilometer für 2021 bis 2023 von 0,30 Euro auf 0,35 Euro und für den Zeitraum von 2024 bis 2026 von 0,35 auf 0,38 Euro angehoben. Geringverdienende, bei denen die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer zu keiner steuerlichen Minderung führt, werden durch die Mobilitätsprämie entlastet.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat sich Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich für die Einführung einer Homeoffice-Pauschale eingesetzt. Die nun eingeführte Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag, höchstens jedoch 600 Euro im Jahr. Bürgerinnen und Bürger können sie für jeden Kalendertag abziehen, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung tätig geworden sind. Das Vorhandensein eines separaten häuslichen Arbeitszimmers ist hierfür nicht erforderlich.

Entlastungen für Familien und Alleinerziehende

Das Kindergeld wird um 15 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt auf insgesamt auf 8.388 Euro bzw. 4.194 Euro für jeden Elternteil.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird ab 2020 von 1.908 Euro auf 4.008 Euro pro Jahr angehoben.

Entlastungen für Menschen mit Behinderungen

Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen wird verdoppelt und künftig schon ab einem Behinderungsgrad von mindestens 20 gewährt. Bei Menschen mit einem Behinderungsgrad von unter 50 wird künftig auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrages verzichtet. Zudem wird die Pauschale für behinderungsbedingte Fahrtkosten gesetzlich verankert.

Außerdem ist der Pflegepauschbetrag bei der häuslichen Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 oder bei Hilflosigkeit auf 1.800 Euro erhöht worden. Gleichzeitig wird ein Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit dem Pflegegrad 2 von 600 Euro und bei der Pflege von Personen mit dem Pflegegrad 3 von 1.100 Euro eingeführt.

Freistellung des Existenzminimums

Der Grundfreibetrag, mit dem die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichergestellt wird, wird ab 2021 auf 9.744 Euro und ab 2022 auf 9.984 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.744 Euro Steuern fällig werden. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird ebenfalls um 336 Euro bzw. ab 2022 um weitere 240 Euro erhöht.