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Studie zum Fischbestand

Schwerin – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, hat sich gegen den Antrag nach einer einzelstaatlichen Studie zur Untersuchung quotierter Fischbestände ausgesprochen.

„Grundlage für das europäische Fischbestands­management in der Ostsee bilden die jährlichen wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Derartig komplexe ökologische Betrachtungen erfordern langjährige Daten. Leider fehlt es diesen Empfehlungen oftmals an der notwendigen Kontinuität“, sagte der Minister.

So hätte der ICES 2014 langfristige Fehler bei der Altersbestimmung und Einschätzung des Dorschbestandes der östlichen Ostsee festgestellt. Beim Heringsbestand der westlichen Ostsee wurde noch 2018 der Zielwert für die Laicherbiomasse von 110.000 Tonnen auf 150.000 Tonnen angehoben, anstatt diesen aufgrund der klimabedingt verringerten Nachwuchsproduktion deutlich zu senken. Für den Westdorsch prognostizierte der ICES im Jahr 2018 noch eine Laicherbiomasse von 49.000 Tonnen und eine nachhaltige Fischerei im Jahr 2019. Jedoch wurde im vergangenen Jahr die Prognose um rund 50 Prozent gesenkt. Damit war der Bestand erneut außerhalb sicherer biologischer Grenzen.

„Selbst die Wissenschaftler sprechen von einem Ungenauigkeitswert von ca. 30 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist der Ruf nach mehr wissenschaftlicher Expertise nur allzu gut zu verstehen. Diese ist jedoch im Fall der Ostsee durch ein Land alleine nicht zu erbringen. Ich begrüße es sehr, dass die Ostseeanrainer anlässlich der letzten Sitzung der EU- Fischereiminister eine Resolution verabschiedet haben, den Anstieg der natürlichen Sterblichkeit des Ostdorsches im Rahmen gemeinsamer wissenschaftlicher Projekte zu untersuchen. Daten für die Fischbestandsberechnung durch den ICES werden von allen Anrainern geliefert, die Fischereien auf diese Bestände unterhalten. Beim Ostdorsch sind es nahezu alle Anrainerstaaten, beim Westdorsch die Forschungseinrichtungen Deutschlands, Polens, Schwedens und Dänemarks. Beim Westhering sind Deutschland, Dänemark, Polen, Schweden und Norwegen eingebunden. Für Deutschland ist das Thünen-Institut für Ostseefischerei Rostock maßgebend. Auch Einflüsse durch Baumaßnahmen, Raubtiere oder die Fischentnahme durch Freizeitfischer werden in die Bestandsberechnungen mit einbezogen“, sagte der Minister.

Backhaus erinnerte daran, dass die Fischerei in MV die ihr von der EU auferlegten Fangbestimmungen stets berücksichtigt habe. Dennoch seien die Herings- und Dorschbestände zurückgegangen. Beim Herings- und Dorschbestand der westlichen Ostsee sei eine andauernd rückläufige Nachwuchsproduktion ausschlaggebend, beim Dorschbestand der östlichen Ostsee beobachte man sogar eine hohe natürliche Sterblichkeit.

„Schon längst kann man die Schuld an der schwierigen Situation nicht mehr den Fischern geben. Hier sind überwiegend natürliche und zudem weitgehend unbekannte Gründe maßgeblich. Die Fischereiwissenschaft spricht von einem regelrechten Time-Shift in der Ostsee. Das heißt, dass sich die Verfügbarkeit an Fischen drastisch ändert, weil sich die biologischen Bedingungen ändern. Vor allem der Klimawandel spielt eine große Rolle“, sagte er.

Daher setze sich Backhaus für Prämien bei zeitweiliger Einstellung der Fischerei aus EU-, Bundes- und Landesmitteln ein. Seit 2017 wurden für die Kutter- und Küstenfischerei des Landes 8,24 Millionen Euro ausgereicht. Sie dienten jedoch eher als Hilfe zur Selbsthilfe, denn es sei keine erhebliche Besserung für den Herings- und Dorschbestand in Sicht. Er plädiere mit Nachdruck für Hilfen bei endgültiger Einstellung der Fischerei. Das Europäische Parlament, der Rat und auch die Kommission hätten sich nunmehr auch auf die Genehmigung von Abwrackprämien geeinigt.

„Mein Haus arbeitet jetzt an einem Programm zur Gewährung von Abwrackprämien, die nicht nur den größeren Fischereibetrieben, sondern vor allem auch Betrieben der kleinen Kutter- und Küstenfischerei zu Gute kommen. Die dabei freiwerdenden Quoten gehen an den Staat zurück. Sie sollen zielgerichtet zur Unterstützung der an die Fangmöglichkeiten angepassten Flotte eingesetzt werden“, so Backhaus.

Förderung von Agrar­umweltmaßnahmen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat im Schweriner Landtag angekündigt, dass die Förderung von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie des ökologischen Landbaus (AUKM) auch in der Zeit gesichert ist, in der die Details der neuen EU-Förderperiode noch nicht beschlossen sind. Aufgrund der Verzögerungen bei der Beschlussfassung der EU zum Mehrjährigen Finanzplan 2021-2027 und der Einigung über die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2020 werde es voraussichtlich eine zweijährige Verlängerung der bestehenden Förderperiode geben. „Ich habe mich deshalb entschlossen, in diesem Jahr die Antragstellung für alle bisherigen Fördermaßnahmen (außer Umwandlung von Acker in Dauergrünland und Gewässerschutzstreifen) zu öffnen und Neuanträge für zwei weitere Jahre zuzulassen“, sagte Backhaus. Damit wolle er einen problemlosen Übergang zwischen den Förderperioden gewährleisten.

Die Agrarumweltmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Förderung aus der sogenannten zweiten Säule der EU-Agrarförderung, des Europäischen Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Im För­derzeitraum 2014-2020 standen in Mecklenburg-Vorpom­mern dafür rund 380 Mio. Euro und damit 32 Prozent der ELER-Mittel des Landes zur Verfügung. Die Maßnahmen wurden von den Landwirten gut angenommen, so dass die geplanten Mittel fast vollständig bewilligt sind.

In diesem Jahr wurde damit in Mecklenburg-Vorpommern auf ca. 374.000 ha der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche AUKM angewendet. Das sind ca. 30 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes (1,375 Mio. ha). Mit einer Fläche von 157.000 ha war dabei der Ökolandbau der Schwerpunkt der Förderung. Die Programme zum Anbau vielfältiger Kulturen (143.300 ha) und zur extensiven Grünlandnutzung (55.000 ha) werden ebenso stark nachgefragt wie die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen (8.000 ha).

Auch in der nächsten Förderperiode 2021-2027 werde das Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP), einen Betrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen sowie zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften zu leisten, eines der Hauptaugenmerke bei der Förderung sein, sagte Backhaus.

Er werde sich dafür einsetzen, dass in den Katalog der in Mecklenburg-Vorpommern geförderten AUKM für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 auch das Anlegen und Bewirtschaften von Agroforstsystemen aufgenommen werden kann. „Sie sind eine konkrete Anpassungs­maßnahme an den Klimawandel. Denn sie leisten einen positiven Beitrag zum Klimaschutz, zur Biodiversität, zum Erosionsschutz und zur Verbesserung der Wasser­qualität“, sagte Backhaus.

Unter Agroforstsysteme wird die gleichzeitige, räumlich alternierende Flächennutzung mit Bäumen und ähnlichen Landnutzungssystemen verstanden. So ist die Streuobst­wiese genauso möglich wie die streifenförmige Anlage von Kurzumtriebsplantagen auf einem großen Acker­schlag. Durch das Abwechseln von Ackernutzung und Baumstreifen werden gute Bedingungen für die Ansiedlung von Nützlingen geschaffen, Erosion vorgebeugt und Energieholz erzeugt.

Diese positiven Umweltwirkungen wurden durch die EU bereits im bestehenden ELER berücksichtigt. Die Förderung von Agroforstsystemen als Flächennutzung war bisher aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichts­punkten jedoch bedeutungslos. „Wollen wir also eine Förderung von Agroforstsystemen integrieren, müssen besondere Anreize und Rechtsklarheit geschaffen werden“, sagte Backhaus. Um Beispiele im Land zu schaffen, habe er entschieden, landeseigene Flächen zur Anlage von Agroforstflächen bereitzustellen.

Zudem sei es wichtig, den Bund für das Thema zu gewinnen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stehe inzwischen einer Förderung von Agroforstsystemen auf Grundlage des GAP-Strategie­plans offen gegenüber. Es setzt aber voraus, dass mindestens ein Bundesland plant, eine entsprechende Förderung anzubieten, wobei die Einrichtung und Beibehaltung streifenförmig angelegter Agroforstsysteme favorisiert werde.

Neues Tanklöschfahrzeug

Greifswald – Das Ministerium für Inneres und Europa beteiligt sich mit 250.000,00 Euro an der Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Feuerwehr Greifswald übernimmt zunehmend auch Aufgaben der überörtlichen Hilfe in umliegenden Gemeinden.

Das bisherige Fahrzeug wird aufgrund seines Alters den heutigen technischen Anforderungen dafür nicht mehr gerecht. Vorgesehen ist die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeug 4000 mit Staffel-Kabine.

Innenminister Lorenz Caffier: „Die Aussonderung veralteter Technik und die Bereitstellung moderner Einsatzmittel dienen sowohl dem Schutz der Bevölkerung als auch der Einsatzkräfte. Neue Technik, die den örtlichen Verhältnissen und Einsatzschwerpunkten angepasst ist, gibt uns allen mehr Sicherheit.“

Das Fahrzeug wird über eine moderne Pumpen- Zumischtechnik verfügen und zeichnet sich durch einen besonders großen Wassertank aus. Dem abzugebenden Wasser kann auf Knopfdruck dosiert Schaummittel hinzufügt werden. So ist es möglich, sofort nach Eintreffen, ohne weiteren Zeitverlust eine dauerhafte Wasserabgabe sicherzustellen. In der Staffelkabine finden mehr Feuerwehr-Einsatzkräfte als bisher Platz. Mit dem neuen Fahrzeug können sowohl die erforderlichen Löschwasser-Reserven als auch die benötigte Ausstattung für die Staffel (1/5) wie Warnwesten und Atemschutzgeräte zum Einsatzort gebracht werden.

Die Gesamtkosten für die Beschaffung des TLF 4000 belaufen sich auf rund 500.000 Euro.

Arbeitsmarkt Oktober 2020 in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2019 um 7.900 Arbeitslose gestiegen (+14,7 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 7,5 Prozent (Oktober 2019: 6,5 Prozent). Insgesamt sind 61.300 Menschen arbeitslos. Die Zahlen zeigen im Vergleich zu den Vormonaten eine leichte Entspannung. Die Arbeitslosigkeit sinkt im Vergleich zum September in krisenfesten Branchen, beispielsweise im Dienstleistungsbereich oder bei der Energiewirtschaft, Unternehmen stellen weiter ein.

„Das nun anstehende teilweise Herunterfahren des öffentlichen Lebens ist bitter. Die Maßnahmen sind hart. Jetzt geht es darum, die Gesellschaft insgesamt und insbesondere auch Ältere und Schwächere vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus zu schützen. Dennoch darf die Wirtschaft nicht zum Erliegen kommen. Viele Unternehmen haben existentielle Sorgen und kämpfen weiter mit den Folgen der Pandemie. Das macht sich auf dem Arbeitsmarkt weiter deutlich bemerkbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Im Vergleich zum Vormonat September hat sich die Zahl der Arbeitslosen um 1.100 oder 1,7 Prozent reduziert.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe ging auch auf das Winter-Stabilisierungsprogram für Wirtschaft und Arbeit in MV ein. „Es gibt vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dennoch sind aufgrund der anstehenden Corona-Maßnahmen zusätzliche Hilfen des Bundes nötig. Auch die Landesregierung muss prüfen, inwieweit aufgrund der anstehenden teilweisen Lockdowns im November Maßnahmen des Bundes flankiert werden können. Hierzu zählt beispielsweise auch eine weitere Unterstützung für die besonders betroffene Hotel- und Gastronomiebranche“, machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe deutlich.

Im Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung. Hierzu zählen unter anderem die Erstattung von Personalkosten mit monatlichen Festbeträgen, die Erstattung von Tilgungen und Leasingraten, ein Unterstützungsprogramm für das Beherbergungsgewerbe, ein Unterstützungsprogramm im Bereich der Veranstaltungswirtschaft, ein Programm zur Unterstützung von ortsfesten Freilufttheater-Spielstätten und zur Absicherung der Veranstaltungsplanung von Musikfestivals, die jeweils von überregionaler Bedeutung sind sowie die Weiterentwicklung des Programms „Neustart-Prämie“. Das Programm umfasst ein Volumen von circa 130 Millionen Euro.

Eine komplette Übersicht aller Programme und Fallbeispiele zu Programmen im Anhang der email als Datei – oder zum Download – Blickpunkt „Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV“ auf der Startseite des Wirtschaftsministeriums unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/

In Mecklenburg-Vorpommern haben seit Beginn der Corona-Krise im März insgesamt 19.300 Betriebe für 188.400 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Im Juli haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 33.500 Beschäftigte in 5.200 Betrieben kurzgearbeitet (Stand: Juli 2020- ‚realisierte Kurzarbeit‘). Betroffen sind vor allem der Einzelhandel, die Gastronomie und das Gesundheitswesen. „Auf dem Arbeitsmarkt konnte durch die intensive Nutzung des Kurzarbeitergeldes bisher viele Entlassungen vermieden werden. Gerade in Krisenzeiten hat sich die Kurzarbeit als geeignetes Mittel für den Mittelstand bewährt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Ausbildungsmarktbilanz 2019/2020

Nürnberg – „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Ausbildungsmarkt sind deutlich sichtbar. Die Ausgleichsprozesse wurden stark verlangsamt. Ich begrüße ausdrücklich die Bereitschaft der Betriebe, trotz aller Unsicherheiten an Ausbildung festzuhalten und jungen Menschen noch einen verspäteten Eintritt in Ausbildung zu ermöglichen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, bei der Vorstellung der Bilanz des Berufsberatungsjahres 2019/2020 und appellierte: „Bewerberinnen und Bewerber sollten nicht aufgeben, sich weiter bewerben und sich dabei auch für Ausbildungsberufe jenseits ihres Traumberufes öffnen. Wenn zusätzlich Betriebe nicht ganz so guten Kandidaten eine Chance geben, können wir die Verzögerung durch die Pandemie in der Nachvermittlungszeit noch weiter aufholen.“

Von Oktober 2019 bis September 2020 wurden den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen insgesamt 530.300 Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das waren 41.700 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der überwiegende Teil sind betriebliche Ausbildungsstellen; sie verzeichnen ein Minus von 41.500 auf 514.600.

Seit Beginn des Beratungsjahres am 1. Oktober 2019 haben insgesamt 473.000 Bewerberinnen und Bewerber die Ausbildungsvermittlung der Agenturen und der Jobcenter bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle in Anspruch genommen. Das waren 38.800 weniger als im Vorjahr.

Das Minus ist nicht allein auf die wirtschaftlichen Einschränkungen in Folge der Corona-Pandemie zurückzuführen. Bis März 2020 lag sowohl die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber als auch die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen bereits deutlich unter dem Vorjahr.

In der Bilanz gab es auch in diesem Beratungsjahr rechnerisch mehr gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen als gemeldete Bewerberinnen und Bewerber. Bundesweit kamen auf 100 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen 92 gemeldete Bewerberinnen und Bewerber. Neben den bereits aus den Vorjahren bekannten regionalen, berufsfachlichen und qualifikatorischen Ungleichgewichten hat die Corona-Pandemie seit April den Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt deutlich beeinträchtigt und die Ausgleichsprozesse stark verlangsamt.

Ende September 2020 blieben aufgrund der Corona-Krise deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber unversorgt sowie Ausbildungsstellen unbesetzt als im letztjährigen September. So waren insgesamt noch unbesetzte 59.900 Ausbildungsstellen zu vermitteln. Gegenüber dem Vorjahr waren das 6.800 mehr. Noch unbesetzt waren vor allem Ausbildungsstellen in Verkaufsberufen, in Berufen der Lebensmittelherstellung und -verkauf sowie in Hotel- und Gaststättenberufen.

Zeitgleich waren 29.300 Bewerberinnen und Bewerber noch unversorgt. Damit blieben 6 Prozent der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsstelle oder alternatives Angebot.

Im Vergleich zum Vorjahr mündeten 216.200 Bewerberinnen und Bewerber in eine Berufsausbildung ein, 33.800 weniger als im Vorjahr. Das entsprach einem Anteil von 46 Prozent. 17 Prozent wichen auf einen weiteren Schulbesuch, ein Praktikum oder ein Studium aus und 2 Prozent auf eine geförderte Qualifizierung wie eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung. Weitere 7 Prozent haben eine Arbeit aufgenommen, 2 Prozent engagieren sich in gemeinnützigen sozialen Diensten, und 5 Prozent haben sich arbeitslos gemeldet. Von 13 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber liegen keine Informationen vor.

Neben den unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern sind 48.900 junge Menschen zum 30. September zwar in eine Alternative eingemündet, haben aber ihren Vermittlungswunsch in eine duale Ausbildung dennoch aufrechterhalten. Ihre Zahl liegt im Vergleich zum Vorjahr um 300 niedriger.

Für diese sowie für die noch unversorgten Bewerberinnen und Bewerber werden die Vermittlungsaktivitäten fortgesetzt. Außerdem melden sich in den nächsten Wochen noch junge Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen (wieder) auf der Suche nach einer Ausbildung sind. Auch Betriebe melden erfahrungsgemäß Ausbildungsstellen, die (wieder) frei geworden sind.

Der Arbeitsmarkt im Oktober 2020

Nürnberg – „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Oktober kräftig gesunken. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit nimmt weiter ab. Nach wie vor zeigen sich am Arbeitsmarkt aber deutliche Spuren der ersten Welle der Corona-Pandemie.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Oktober: -87.000 auf 2.760.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +556.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Zuge der Herbstbelebung im Oktober kräftig gesunken. Mit 2.760.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 87.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 35.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 556.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote sinkt von September auf Oktober um 0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum Oktober des vorigen Jahres ein Plus von 1,2 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im September auf 4,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 40.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Oktober 2020 bei 3.552.000 Personen. Das waren 420.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Oktober für 96.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit liegt die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, in etwa auf dem Vormonatsniveau.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis August zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im August für 2,58 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hat nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen.

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise haben sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, aktuell stabilisieren sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im September saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 erhöht. Mit 44,86 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 649.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juli auf August um 29.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im August nach Hochrechnungen der BA um 104.000 auf 33,51 Millionen Beschäftigte gesunken.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, erholt sich aktuell aber weiter merklich. Im Oktober waren 602.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 162.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 17.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Oktober 2020 um 4 Punkte auf 98 Punkte. Er liegt damit 23 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.065.000 Personen erhielten im Oktober 2020 Arbeitslosengeld, 359.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Oktober bei 3.827.000. Gegenüber Oktober 2019 war dies ein Anstieg von 39.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Änderung des E-Government-Gesetzes

Schwerin – Der Landtag hat heute dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt.

„Mit diesem Gesetz passen wir das E-Government-Gesetz des Landes aus dem Jahr 2016 an die Entwicklungen im Bundes- und EU-Recht an. Damit hat die eRechnung, also die voll digitalisierte Rechnungslegung, jetzt einen klaren gesetzlichen Handlungsrahmen bei uns im Land. Insbesondere sind damit aber die Regeln aktualisiert, die das Online-Anbieten aller Verwaltungsdienstleistungen von Land und Kommunen im Internet ermöglichen und klaren Regeln unterwerfen, das sogenannte eGovernment“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel zum Anlass für die Novellierung.

Im Mai dieses Jahres hatte er dem Landtag den Gesetzentwurf vorgestellt. In den vergangenen Monaten berieten die Landtagsausschüsse darüber. Heute erfolgte die abschließende Abstimmung.

Mit dem neuen E-Government-Gesetz wird auch die europäische E-Rechnungsrichtlinie in Landesrecht umgesetzt. Damit werden die Pflichten öffentlicher Auftraggeber, künftig elektronische Rechnungen anzunehmen und weiterzuverarbeiten, konkret vorgegeben und damit verlässlich strukturiert. „eRechnung heißt, dass Rechnungen nach festgelegten Standards elektronisch zwischen Unternehmen und Verwaltung ausgetauscht werden. Zwingend dabei ist eine Rechnung in einem strukturierten, elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglicht. Also kein Papier – auch keine PDF-Datei, die ja ebenfalls nicht automatisch verarbeitet werden kann -, sondern echte digitale Rechnungen nach einheitlichen Standards, auf die sich dann alle Software-Hersteller und Dienstleister einstellen und in ihren Produkten und Diensten anbieten können“, erläutert Pegel.

Eine neue Experimentierklausel soll ermöglichen, bislang analoge Verwaltungsabläufe im Zuge der Digitalisierung stärker an den Nutzerbedürfnissen auszurichten, indem etwa Form- und Verfahrensvorschriften vereinfacht werden: „Kommunen, die eine gute Idee für eine neue digitale Verwaltungsdienstleistung im Internet haben, sollen sich nicht mehr jede Abweichung von den Landesgesetzen und -verordnungen zeitaufwändig genehmigen lassen müssen. Sie sollen unbürokratisch neue E-Government-Anwendungen ausprobieren können. Auf Basis der Erkenntnisse, die wir aus solchen Testballons gewinnen, können wir entscheiden, ob eine solche neue Idee für Verwaltungsdienstleistungen im Internet zu Änderungen von bestehenden Regeln für alle Kommunen führt und der Testballon für alle als Regelbestimmung eingeführt wird – das gilt natürlich auch für Landesbehörden“, erklärt der Minister diese Neuerung.

Das Gesetz greift insbesondere aber die Verpflichtung für Bund, Länder und Gemeinden aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes auf, nachdem sie ihre Verwaltungsleistungen spätestens ab 1. Januar 2023 auch elektronisch über Verwaltungsportale, also im Internet online, anbieten müssen. Nutzer sollen dann über eine einzige Plattform online Anträge bei Behörden – von der Landes- über die Kreis- bis hin zur Gemeindeverwaltung – stellen können.

„Mit dem MV-Serviceportal haben wir bereits die Vorgabe umgesetzt, wonach die Landesregierung ein Verwaltungsportal bereitstellen muss, dem die Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie andere der Rechtsaufsicht des Landes unterstehende Behörden freiwillig beitreten können. Behörden können hier ihre Leistungen anbieten, kostenfrei für die Kommunen und die anderen Behörden – die Kosten trägt das Land“, sagt Pegel.

Ein ganz zentraler Baustein ist dabei die Möglichkeit, das persönliche Erscheinen und eigenhändige Unterschreiben durch eine digitale Alternative zu ersetzen. Für bestimmte Anträge bei Behörden ist bislang eine sichere Identifizierung per Unterschrift und Vorlage des Personalausweises erforderlich. „Es gibt Verwaltungsdienstleistungen, die wir nicht auf Zuruf ermöglichen können, sondern die eine Gewissheit erfordern, dass wirklich die antragstellende Person – wenn auch nur digital – vor mir steht“, erläutert Pegel. In diesen Fällen werden jetzt das Vorlegen des Personalausweises in der Behörde und die persönliche Unterschrift durch eine digitale Identifizierung, also einen sicheren Identitätsnachweis im Internet, ersetzt. „Die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage haben wir nun ebenfalls geschaffen“, so Pegel weiter.

Mit den rund 20 zusätzlichen Millionen Euro in den kommenden vier Jahren, die der ebenfalls durch den Landtag heute in die Ausschussberatungen überwiesene Nachtragshaushalt vorsieht, kann das Land den Kommunen künftig auch effektiv bei der Digitalisierung einzelner Verwaltungsleistungen helfen“, so Pegel, der damit aber auch eine klare Forderung verbindet: „Das Land wird einzelne Kommunen bei der Digitalisierung einzelner Verwaltungsdienstleistungen nur finanziell unterstützen können, wenn diese Verwaltungsdienstleistungen danach auch auf andere Kommunen im Sinne von `Einer für Alle` übertragbar sind, damit nicht mehrere Kommunen jeweils das gleiche Rad neu erfinden müssen, sondern einer für alle anderen ein digitales Produkt entwickelt.“

MoorFutures erreichen Niedersachsen

Schwerin – Nach Brandenburg und Schleswig-Holstein hat nun auch das Land Niedersachsen die Nutzungsrechte an der Marke MoorFutures erworben. Damit wird es zukünftig auch in Niedersachsen MoorFutures-Projekte geben. „Ich freue mich sehr, dass nun alle moorreichen norddeutschen Länder unter einer Marke hochwertige Moorklimaschutzprojekte umsetzen!“ freute sich Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Es spricht für die Qualität und Attraktivität der in Mecklenburg-Vorpommern geschaffenen MoorFutures, dass nun auch Niedersachsen dazu stößt. Die ständig zunehmende Nachfrage hat dazu geführt, dass die MoorFutures in Mecklenburg-Vorpommern vorübergehend ausverkauft sind. Wir sind dabei, neue Standorte vorzubereiten.“

Die Verträge zur Nutzung der Marke MoorFutures® wurden durch den niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies und Minister Dr. Backhaus unterzeichnet. Das Niedersächsische Umweltministerium übernimmt die Schirmherrschaft für das Projekt in Niedersachsen, Träger des Projektes sind die Niedersächsischen Landesforsten.

Niedersachsen möchte mit diesem Schritt den eigenen Beitrag zum Klimaschutz vergrößern. Ziel ist es, ab Herbst 2021 mit einem eigenen Standort in den Verkauf zu gehen.

MoorFutures wurden 2011 in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam von dem damaligen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und der Universität Greifswald entwickelt. Es handelt sich dabei um Kohlenstoffzertifikate für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt, die auf der Basis von Moorwiedervernässungen generiert werden. Unternehmen oder auch Privatpersonen können damit eigene unvermeidbare Emissionen kompensieren.

Das erste Projekt in Mecklenburg-Vorpommern ist der Polder Kieve, der im Herbst 2018 ausverkauft war. Das zweite Projekt, die Kamerunwiese, wurde 2019 vollständig durch die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie zur Kompensation dienstreisebedingter Emissionen finanziert. Das dritte Projekt, der Gelliner Bruch, ist seit Januar 2020 ausverkauft. Damit wurden allein in Mecklenburg-Vorpommern über 20.000 MoorFutures zu einem Preis zwischen 35 und 40 € verkauft.

Die Marke MoorFutures® ist europaweit geschützt. Die Nutzungsrechte wurden durch die Länder Brandenburg (2012), Schleswig-Holstein (2014) und nun Niedersachsen erworben.

Auch international gibt es Nachfragen, so etwa aus Polen, den Niederlanden, Dänemark und Litauen.