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Plakatwettbewerb gegen Komasaufen

Sanitz – „bunt statt blau“: Unter diesem Motto beteiligten sich im Frühjahr bundesweit mehr als 6.100 Schülerinnen und Schüler am Plakatwettbewerb der DAK-Gesundheit gegen das sogenannte Komasaufen bei Jugendlichen. In Mecklenburg-Vorpommern kommt das beste Plakat für die Präventionskampagne der Krankenkasse von der 18-jährigen Lena Kunitz vom Gymnasium Sanitz. Sie setzte sich gegen fast 350 Teilnehmer durch und wurde zusammen mit den anderen Landessiegern in Schwerin geehrt. Die Sozialministerin Stefanie Drese übergab als Schirmherrin der Aktion in MV die Preise und Urkunden.

„Sterbende Neuronen, Herzschwäche und Leberschäden: Alkohol greift zuerst denn Körper an. Mit meinem Bild möchte ich genau das visualisieren. Während das Leben außerhalb noch farbenfroh und heil ist, leiden im inneren des Körpers die Organe“, so beschreibt Lena Kunitz ihr Siegerplakat. Mit der beeindruckenden Arbeit gewann die achtzehnjährige Abiturientin des Gymnasiums Sanitz den Hauptpreis von 300 Euro. Der zweite Platz ging an Jocelyn Westphal (17) aus der zwölften Klasse der Christophorusschule Rostock. Den dritten Rang belegte die 17-jährige Phyllis Hollien aus Nienhagen. Sie besucht das Friderico Francisceum in Bad Doberan. Den Sonderpreis „Jüngere Künstler“ erhielt Carlotta Jahncke (14) aus der achten Klasse der ecolea-Schule in Schwerin.

„Ich bin sehr gern Schirmherrin dieses kreativen Wettbewerbs“, betont Sozialministerin Stefanie Drese. Kampagnen wie „bunt statt blau“ sind deshalb so wichtig, da sie nicht von Erwachsenen mit erhobenem Zeigefinger daherkommen. Sondern hier setzen sich junge Menschen auf künstlerische Weise mit dem Thema Alkoholmissbrauch auseinander, um Gleichaltrige auf- und wachzurütteln. Das sind sehr gute Aktionen, die die federführend durch die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST MV) gesteuerte Präventionsarbeit des Landes sinnvoll ergänzen“, so die Ministerin weiter.

„Die Entwicklung gegen den Bundestrend zeigt uns, dass wir den Weg der Alkoholprävention konsequent fortsetzen müssen“, sagt Sabine Hansen, Leiterin der DAK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern. „Jugendliche müssen lernen, mit Alkohol vernünftig umzugehen. Wir sehen das an den erneut gestiegenen Zahlen von Alkoholvergiftungen.“ 2018 kamen nach aktueller Bundesstatistik rund 20.500 Zehn- bis Zwanzigjährige volltrunken in eine Klinik, fünf Prozent weniger als im Vorjahr. In Mecklenburg-Vorpommern ist nach Angaben der DAK-Gesundheit die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Vorjahr um 13,5 Prozent (insgesamt 537 Kinder) deutlich gestiegen. „Ich hoffe, dass wir dieser Entwicklung mit unserer vorausschauenden Präventionsarbeit entgegenwirken können“, so Hansen.

Die Plakate, die Schüler bei „bunt statt blau“ gestalten, sind tatsächlich für Gleichaltrige besonders eindrucksvoll: Das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) in Kiel hat in einer Online-Studie mit 1.273 Teilnehmern ihre Wirkung im Vergleich zu konventionellen Warnhinweisen untersucht. Demnach verstärken die von der Zielgruppe selbst gemalten „bunt statt blau“-Plakate die Wahrnehmung, dass Alkoholkonsum schädlich ist. Sie haben eine stärker sensibilisierende Wirkung als traditionelle, eher an Erwachsene gerichtete, Warnhinweise.

Im November wählt eine Bundesjury mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Daniela Ludwig, dem DAK-Vorstandschef Andreas Storm und den Experten vom IFT-Nord die Bundesgewinner 2020. Auch der Hamburger Deutsch-Soul-Sänger Emree Kavás gehört der Bundesjury an. Er begeistert mit seiner Debütsingle „Kopf Hoch“ Medienvertreter und Musikfans gleichermaßen. Informationen zum Wettbewerb gibt es in allen Servicezentren der DAK-Gesundheit oder im Internet unter www.dak.de/buntstattblau.

Den Plakatwettbewerb „bunt statt blau – Kunst gegen Komasaufen“ gibt es mittlerweile seit elf Jahren. Insgesamt haben seit 2010 rund 110.000 Schülerinnen und Schüler an der Aktion teilgenommen, die im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung als beispielhafte Präventionskampagne genannt wird. Sie erhielt mehrere Auszeichnungen wie beispielsweise den internationalen Deutschen PR-Preis.

Städtebauförderung 2020

Schulen und Gemeindebauten Schwerpunkte

Schwerin – Der Schulcampus in Zarrentin, der Stadthafen Sassnitz und die Fleischervorstadt in Greifswald sind drei Großprojekte, die in diesem Jahr mit Mitteln der Städtebauförderung weiter vorangetrieben werden. Insgesamt 41 Kommunen werden im Programmjahr 2020 aus den Bund-Land-Programmen der Städtebauförderung unterstützt. Dafür stehen rund 66 Millionen Euro zur Verfügung, in etwa so viel wie im vergangenen Jahr. 34 Millionen Euro kommen vom Bund, 32 Millionen Euro vom Land.

„Mit den Programmen der Städtebauförderung sorgen wir auch 2020 dafür, dass die Kommunen Baumaßnahmen umsetzen können, die sie für ihre Einwohner und Gäste noch lebens- und liebenswerter machen. Ich möchte mich beim Bund als Partner bei diesem Programm herzlich bedanken“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Die Programme der Städtebauförderung wirken in den historischen Innenstädten unserer Städte und Gemeinden ebenso wie in den Plattenbaugebieten. 2020 setzen wir wieder klar den Schwerpunkt bei Schulen, Sporthallen und anderen Einrichtungen des Gemeinbedarfs, um allen Bevölkerungsgruppen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Die Städtebauförderung ist in diesem Jahr neu aufgestellt worden. Aus vorher sechs wurden drei Programme, die die bisherigen Inhalte gebündelt abbilden: „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. In der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 werden als Herausforderungen der Erhalt von lebendigen und identitätsstiftenden Stadt- und Ortskernen, Maßnahmen für den Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel sowie die Schaffung von bedarfsgerechten und zukunftsorientieren Infrastrukturen aufgeführt.

Mit dem Rückbauförderprogramm als Bestandteil des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ werden die sechs Gemeinden Sanitz, Altentreptow, Woldegk, Ducherow, Bobitz und Millienhagen-Oebelitz unterstützt, insgesamt 164 dauerhaft nicht mehr benötigte Wohnungen zurückzubauen. Sie erhalten dafür in Summe einen Zuschuss von 966.000 Euro. „Wir haben uns bei den Verhandlungen mit dem Bund sehr dafür eingesetzt, dass das Rückbauprogramm für die ostdeutschen Länder bestehen bleibt. Ich bin froh, dass der Bund unseren Vorschlägen gefolgt ist“, zeigt sich Bauminister Pegel erfreut.

Parallel zum Städtebauförderprogramm haben Bund und Länder bereits 2017 den „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ aufgelegt und führen das Programm 2020 fort. „Damit werden bauliche Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau sozialer Infrastruktur gefördert – Räume für Bildung und Begegnung, die die Teilhabe und Integration aller Menschen unabhängig von Einkommen, Alter, Herkunft und Religion ermöglichen und so den sozialen Zusammenhalt fördern. Dazu zählen Bildungseinrichtungen, Sportstätten, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser oder Stadtteilzentren“, erläutert Christian Pegel.

Dafür stehen im Nordosten in diesem Jahr 4,7 Millionen Euro bereit – 3,9 Millionen vom Bund, der Rest aus dem Landeshaushalt. Gefördert werden damit in Schwerin die Umgestaltung des Schulhofs der Werner-von-Siemens-Schule, der Neubau des Jugendklubs „Wüstenschiff“, die Sanierung des Jugendklubs „Deja vu“ und die Sanierung des Gemeindezentrums der Petruskirche. In Stralsund wird der Neubau des Gemeinde- und Begegnungszentrums im Gebiet „Knieper West“ anteilig finanziert. In Rostock werden die Außenanlagen der „Hundertwasserschule“ in Lichtenhagen erneuert, die zudem einen Fahrstuhl erhält.

Ministerin Martin begrüßt Lehramtsstudierende

Neuer Studiengang für künftige Grundschullehrkräfte an der Universität Greifswald

Greifswald – Mit dem Wintersemester startet an der Universität Greifswald ein neuer Studiengang für das Lehramt Grundschule. Bildungsministerin Bettina Martin hat gemeinsam mit der Rektorin Frau Prof. Dr. Weber am Montag die 75 Studienanfängerinnen und -anfänger, die in diesem Wintersemester ihr Studium „Lehramt für Grundschule“ aufnehmen, in Greifswald begrüßt.

Der neue, innovativ ausgerichtete Studiengang ist Teil des 200-Millionen-Euro-Schulpakets der Landesregierung. Er umfasst die Bereiche Mathematik, Deutsch, Evangelische Religion, Englisch, Kunst und Gestaltung, Niederdeutsch, Philosophieren mit Kindern, Polnisch und Sachunterricht. Zusammen mit den 50 zusätzlich entstehenden Studienplätzen für das Lehramt Grundschule an der Universität Rostock wird das Studienangebot für angehende Grundschullehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern damit mehr als verdoppelt. Perspektivisch werden so an der Universität Greifswald 375 Studienplätze für das Lehramt an Grundschulen bestehen.

„Die flächendeckende Versorgung mit Lehrkräften ist eine der größten Herausforderungen für die kommenden Jahre“, so Martin. „Vor allem im Bereich des Grundschullehramtes müssen mehr Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet werden. Und da der Wettbewerb um die besten Lehrkräfte in ganz Deutschland groß ist, ist es der richtige Schritt, dass wir nun mehr Lehrkräfte im eigenen Land ausbilden. Ich freue mich daher sehr, dass es gelungen ist, den Studiengang gemeinsam mit der Universität Greifswald bereits für dieses Wintersemester zu starten. Vor allem aber freue ich mich, dass dieser neue Studiengang für das Lehramt Grundschule einen innovativen Ansatz verfolgt, der die Lehrerausbildung bei uns im Land attraktiver macht.“

Künftig wird der Praxisanteil während des Studiums „Lehramt für Grundschule“ vergrößert. Das heißt: Studierende haben während des Studiums zusätzlich sechs Monate Praxisarbeit. Während des Studiums wird es vom ersten Semester an einen fest integrierten Praxistag geben. Diese Praxiszeiten werden später auf die Zeit im Referendariat angerechnet, wodurch sich die Gesamtdauer der akademischen Ausbildung nicht verlängert.

Außerdem können Lehramtsstudierende künftig für Fahrten zu Schulpraktika und schulpraktischen Übungen einen Kostenzuschuss beantragen. Dadurch wird es mehr Studierenden möglich sein, ihre Praktika auch in Schulen im ländlichen Raum zu absolvieren. „Ich bin mir sicher, viele Absolventen werden sich für den Einstieg ins Berufsleben an einer Schule auf dem Land entscheiden, wenn sie schon während des Studiums dort erste praktische Erfahrungen machen konnten und die Attraktivität der Schulstandorte auf dem Land kennengelernt haben“, sagte die Ministerin.

In ihrem Grußwort an die Studienanfängerinnen und -anfänger sagte die Ministerin: „Sie haben eine sehr gute Entscheidung getroffen, Ihr Studium zum Grundschullehramt in Greifswald aufzunehmen.“ Sie wies darauf hin, wie wichtig es für das Land sei, Grundschullehrerinnen und -lehrer auszubilden. „Wir brauchen Sie – unsere Kinder brauchen Sie. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Freude bei Ihrem Studium, und ich wünsche mir, dass Sie danach bei uns im Land bleiben und als Lehrerin oder Lehrer arbeiten“, sagte Martin.

Die Ministerin wies dabei auch auf die herausragende Rolle hin, die Grundschullehrkräfte bei der Bildung spielen. „Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen vermitteln unseren Jüngsten die Grundlagen für den späteren Bildungserfolg. Deshalb ist es uns wichtig, dass sie in Mecklenburg-Vorpommern auch Wertschätzung und gute Voraussetzungen haben, auch finanzielle. Seit diesem Schuljahr erhalten Grundschullehrkräfte mit der Vergütungsgruppe A13/E13 dieselbe Vergütung wie Lehrkräfte an den anderen Schulformen.“

Neue Allgemeinverfügung erlassen

Schwerin – Hiermit verfüge ich gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit §§ 86 Absatz 4, 87 Absatz 4, 123 Kommunalverfassung und § 17 Absatz 1 und 4 Landesorganisationsgesetz:

Von der Absonderungspflicht nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern sind mit sofortiger Wirkung befristet bis zum 22. Oktober 2020 folgende Personen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist, bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte befreit:

  1. Personen, die für Anlässe nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen Anlässen zurückkehren, bei denen die Anwesenheit aus rechtlichen Gründen oder zur Erfüllung einer moralischen Verpflichtung zwingend erforderlich ist;
  2. Personen, die weder ihre Haupt- oder Nebenwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten, um in Mecklenburg-Vorpommern die Ehe zu schließen;
  3. Personen, die zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen (Kernfamilie), die ihren ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen zurückkehren. Familienangehörige sind hierbei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich.
  4. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Begründung

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland ist signifikant gestiegen. In Folge dessen sind innerdeutsche besonders betroffene Gebiete im Sinne des § 1 Absatz 5 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern entstanden. Um die Funktionsfähigkeit des sozialen Lebens und Miteinanders der in dieser Allgemeinverfügung bezeichneten Lebensbereiche sicherzustellen und die Grundrechtseingriffe so gering wie möglich zu gestalten, wird mit der verallgemeinerten Zulassung von Befreiungen durch diese Allgemeinverfügung im Wege des Selbsteintrittsrechts genüge getan.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit  –  inzwischen wohnen mehr als 10% der Bevölkerung in Risikogebieten – besteht Gefahr in Verzug. Die Änderung der Landesverordnung kann in der Kürze der Zeit nicht erfolgen. Auch eine fachaufsichtliche Weisung an die Landkreise und kreisfreien Städte erscheint nicht ausreichend, um sofort eine für das ganze Land erforderliche rechtsverbindliche und allgemein gültige Regelung zu erhalten, die sich im Sinne der Rechtssicherheit für den Bürger auch nicht unterscheiden, sodass zugleich eine Erfüllung der Aufgaben durch die Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte nicht gewährleistet erscheint.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter 4. findet ihre Grundlage in § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Hiernach entfällt die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs, wenn die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse besonders angeordnet wird.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, da das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung dieser Ausnahmegenehmigung zur umgehenden Sicherstellung der elementaren Schutzgüter der Ehe und Familie und auch der hierin mit enthaltenden engsten sozialen Kontakte, das eventuelle Aufschubinteresse der von dieser Allgemeinverfügung Betroffenen überwiegt.

Ohne die sofortige Ermöglichung dieser Ausnahmen besteht unter anderem die Gefahr, dass die Pflege und Erziehung von Kindern, als auch die Pflege und Versorgung von Familienangehörigen gefährdet werden könnte. Ein Zuwarten nach einer eventuellen Widerspruchseinlegung gegen diese Anordnung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ist im vorliegenden Fall zum Schutz der Allgemeinheit nicht angezeigt. Daher muss vorliegend das Interesse der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegenüber dem besonderen öffentlichen Interesse am sofortigen Vollzug dieser Ausnahmegenehmigung zurücktreten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Öffentlicher Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, erhoben werden.

Hinweis

Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hätte eine Klage gegen diese Allgemeinverfügung keine aufschiebende Wirkung.

SUNSPOT AWARD 2020

Romek Watzlawik – Gewinner des SUNSPOT AWARD 2020 auf der Insel Usedom

Insel Usedom – Mit einer Award Night im Tourismus-Service-Zentrum in Heringsdorf ging der Filmwettbewerb SUNSPOT AWARD am Freitagabend zu Ende. Die zehn äußerst unterschiedlichen Videoclips begeisterten das Publikum durch ihre Professionalität, ihre Kreativität und Innovation. Die Filme werden in Zukunft das Inselmarketing bereichern. „Dank der engagierten Arbeit der Filmemacher sind sowohl außergewöhnliche als auch beeindruckende Beiträge entstanden. Allen ist es gelungen, die Insel Usedom stellvertretend für ganz Mecklenburg-Vorpommern, aus einem neuen Blickwinkel attraktiv zu präsentieren. Das ist für unser Land herausragende Werbung mit Herz“, betont der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph.

Pünktlich um 16 Uhr am Donnerstagnachmittag lagen die zehn Videoclips vor, die die Teilnehmer des SUNSPOT AWARDS in 100 Stunden auf der Insel Usedom produziert hatten. Die Jury, die aus jeweils einem Vertreter von Filmemacher Deutschland, der Usedom Tourismus GmbH, dem Strandhotel Ostseeblick, dem Eigenbetrieb Kaiserbäder sowie den vier Influencern und dem begleitenden Filmteam bestand, war beeindruckt von der Qualität und der Vielfältigkeit der eingereichten Filme. Entsprechend fiel den Jurymitgliedern die Entscheidung äußerst schwer. Das Gewinnervideo überzeugte die Jury durch tolle Bilder und eine qualitativ äußerst hochwertige Umsetzung. Es zeigt die Vielfalt und Bandbreite für die Usedom steht.

Ein Video, dass sicherlich eins zu eins im touristischen Marketing durch die UTG genutzt werden kann. Die Gewinner konnten sich über hochwertige Preise freuen. Der Gewinner auf Platz 1 konnte ein Preisgeld von 5.000 Euro und die neue Kamera Sony A7S III entgegennehmen. Der Gewinner auf Platz 2 erhielt ein Preisgeld von 2.500 Euro und einen Reisegutschein im Wert von 250 Euro von der Usedom Tourismus GmbH. Auf Platz 3 fiel ein Preisgeld von 1.000 Euro und ein Gutschein für drei Übernachtungen im Strandhotel Ostseeblick. Alle weiteren Teilnehmer erhielten eine Teilnahmeprämie in Höhe von 250 Euro.

„Die Award Night war der krönende Abschluss einer wirklich spannenden Woche mit den Filmemachern. Die Ergebnisse übertreffen all unsere Erwartungen. Es ist faszinierend, mit welchem Engagement die Filmemacher ans Werk gegangen sind und welche ungewöhnlichen Perspektiven die Videos die Insel Usedom zeigen. Ich bin überzeugt, dass das Inselmarketing enorm von den Videos profitieren wird“, äußert sich Michael Steuer, Geschäftsführer der Usedom Tourismus begeistert. „Auch die begleitende Influencer-Kampagne konnte bereits eine hohe Aufmerksamkeit in den sozialen Medien erzeugen“, so Steuer weiter. Mit dem SUNSPOT AWARD ist uns ein einzigartiges Projekt in Deutschland gelungen“, bestätigt Sascha Gottschalk, Geschäftsführer von FMD. „Wir sind froh und dankbar, dass alles bestens geklappt hat und wir den Wettbewerb angesichts der aktuellen Situation durchführen konnten. Alle Teilnehmer waren begeistert von der Gastfreundschaft und der Schönheit der Insel Usedom.“

UTG und FMD bedanken sich nochmals ausdrücklich bei allen unterstützenden Partnern und Sponsoren ohne die, dieser Wettbewerb nicht möglich gewesen wäre. Allen voran dem Hotelpartner Strandhotel Ostseeblick mit ihrem Haus Boje06, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit für die Bereitstellung der Preisgelder, dem Eigenbetrieb Kaiserbäder für die Durchführung der Award Night sowie dem Weltkonzern SONY für die Bereitstellung von Film-Equipment sowie Sponsoring der brandneuen Kamera Sony A7S III für den Erstplatzierten.

Die Usedom Tourismus GmbH (UTG) ist die offizielle Marketinggesellschaft für die Insel Usedom. Als umfassender Dienstleister für die Usedomer Tourismusbranche, die Gebietskörperschaften und deren touristische Institutionen realisiert die UTG das Destinationsmarketing für die Insel Usedom im In- und Ausland. www.usedom.de, flug.usedom.de, kurzurlaub.usedom.de

Kommunen mit Badestellen

Kreistagsfraktion BVR/FW fordert Rechtssicherheit für Kommunen mit Badestellen

Stralsund – „Es ist dringend notwendig, dass endlich für Kommunen mit Badestellen Rechtssicherheit geschaffen wird. Es kann nicht sein, dass den Bürgermeistern die Verantwortung für die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern aufgebürdet wird und sie in Haftung genommen werden, wenn es keine Badeaufsicht gibt. Es muss endlich ein Badesicherheitsgesetz her“, verdeutlicht Mathias Löttge, Vorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler. Einen entsprechenden Antrag hat seine Fraktion in den Kreistag am 12. Oktober eingebracht.

Landrat Stefan Kerth soll sich im Interesse der Kommunen von Vorpommern-Rügen mit Badestellen bei der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern für die Schaffung von Rechtssicherheit in Bezug auf Haftungsfragen am Beispiel des Badesicherheitsgesetzes von Schleswig-Holstein einsetzen. In Vorpommern-Rügen gibt es zahlreiche Kommunen mit Badestellen. Nach dem Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern darf jedermann oberirdische Gewässer zum Baden benutzen. Der Bundesgerichtshof hatte die Verantwortung der Bürgermeister von Kommunen mit Badestellen herausgestellt. Im Ergebnis kam es bundesweit zu zahlreichen Schließungen von Badestellen, da Bürgermeister Angst hatten, im Fall des Falles in Haftung genommen zu werden.

„In dieser Situation brauchen die betroffenen Bürgermeister Rechtssicherheit bei der Ausweisung und den Betrieb von Badestellen. Es muss klar geregelt werden, wann öffentliche Badestellen einer Aufsicht unterliegen, in welchem Umfang diese gewährleistet sein muss, wie die Beschilderung rechtssicher aussieht und wann auf eigene Gefahr gebadet wird. Die Bürgermeister dürfen mit diesen Fragen nicht weiter allein gelassen werden“, ergänzt Mathias Löttge.

Bundesrat stimmt Nutri-Score zu

Berlin – Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig beim Lebensmitteleinkauf leichter auf die Nährwertzusammensetzung achten: Der Bundesrat stimmte am 9. Oktober 2020 der Einführung des so genannten Nutri-Score zu. Damit lassen sich die Eigenschaften der verschiedenen Produkte auf einen Blick erfassen und vergleichen.

Skala von grün bis rot

Die farbliche Skala reicht von einer positiven grünen A-Bewertung bis zur roten E-Bewertung für eine eher ungünstige Nährwertzusammensetzung. Der Score gibt Anhaltspunkte dafür, wie die tägliche Lebensmittelauswahl kombiniert werden sollte: Je besser der Score, desto mehr könnte das Lebensmittel zur ausgewogenen täglichen Ernährung beitragen – während Lebensmittel mit einer ungünstigeren roten Bewertung nur in Maßen verzehrt werden sollten.

Vorder- und Rückseite beachten

Der Nutri-Score auf der Vorderseite des Produkts ermöglicht einen Gesamtüberblick über den Nährstoffgehalt – stellt allerdings nicht die einzelnen Nährstoffe dar. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich dafür interessieren, müssen sie weiterhin die Nährwert-Tabelle und das Zutatenverzeichnis lesen – oftmals auf der Rückseite der Verpackungen.

Berechnungsmethode

Zur Ermittlung des Scores werden die Mengen verschiedener Nähr- und Inhaltsstoffe eines Produktes miteinander verrechnet. Nährstoffe, deren übermäßiger Verzehr sich negativ auf die Gesundheit ausüben könnte, zum Beispiel Zucker, Fett und Salz, stehen solche Inhaltsstoffe gegenüber, die eher einen positiven gesundheitlichen Einfluss haben – wie Ballaststoffe und Eiweiß.

Freiwillige Anwendung

Die Nutzung des Nutri-Score erfolgt in Deutschland nur auf freiwilliger Basis, da das geltende EU-Recht eine verpflichtende nationale Anwendung nicht ermöglicht, schreibt die Bundesregierung in der Begründung zum Verordnungsentwurf.

In den EU-Mitgliedsstaaten Frankreich und Belgien wird der Score bereits verwendet. In Spanien, Portugal, den Niederlanden sowie der Schweiz wird eine erweiterte Nährwertkennzeichnung diskutiert.

Baldiges Inkrafttreten möglich

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie soll am Tag darauf in Kraft treten.

Weniger Abfall – mehr Recycling

Schwerin – Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 die Umsetzung der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht gebilligt, die der Bundestag am 17. September beschlossen hatte.

Ziel: Abfallvermeidung

Ziel ist es, das Kreislaufwirtschaftsgesetz ökologisch weiterzuentwickeln, um das Ressourcenmanagement und die Ressourceneffizienz in Deutschland zu verbessern und insbesondere die Abfallvermeidung zu stärken.

Höhere Recyclingquoten

Das Gesetz erhöht die Recyclingquoten bestimmter Abfallströme – insbesondere von Papier, Metall, Kunststoff und Glas, aber auch von Siedlungsabfällen. Es erweitert die Pflicht zur Getrenntsammlung auf Bioabfall, gefährliche Haushaltsabfälle, Textilien und Sperrmüll.

Geändertes Verpackungsgesetz

Die Verwertungsquoten im Verpackungsgesetz werden in zwei Stufen bis 2025 und 2030 erhöht.

Öffentliche Beschaffung

Das Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen, künftig bei der Beschaffung ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse zu bevorzugen – bisher bestand nur eine Prüfpflicht.

Produktverantwortung der Händler bei Retouren

Um das Problem der Ressourcenvernichtung anzugehen – besonders bei Retouren – müssen Händler und Hersteller den genauen Umgang mit ihrer Ware künftig dokumentieren.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Am Tag danach tritt es in Kraft.

Vollzugsprobleme vermeiden

In einer begleitenden Entschließung warnt der Bundesrat vor möglichen fachlichen Problemen im Vollzug des Gesetzes – zum Beispiel bei der Abgrenzung zwischen Abfall- und Produkt- sowie Chemikalienrecht oder bei der Darlegungs- und Beweislast der Getrenntsammlungspflichten. Diese Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.