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Einführung einer Kindergrundsicherung gefordert

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich im Landtag heute erneut für die Einführung einer Kindergrundsicherung ausgesprochen. „Mein Ziel ist es, Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zusätzlich zu entlasten“, betonte Drese. Auch der bürokratische Aufwand soll sinken, indem sämtliche Leistungen für Eltern in einem Betrag gebündelt werden.

Die Ministerin verdeutlichte, dass aufgrund der Komplexität des Themas und vieler rechtlich zu klärenden Fragen der Weg zur Einführung beschwerlich ist. „Das ist eine grundlegende sozialstaatliche Reform, die stetig und sorgfältig vorbereitet werden muss“, sagte Drese.

So erarbeitet nach Angaben von Drese eine Länder-Arbeitsgruppe ein Konzept zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Ministerin kündigte an, dass auf der bevorstehenden Konferenz der Sozialministerinnen und -minister (ASMK) eine politische Entscheidung getroffen und ein konkreter Vorschlag zur Umsetzung vorgelegt werden soll.

„Ich werde auf der kommenden ASMK für die Einführung einer Kindergrundsicherung eintreten und bin optimistisch, dass auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dieses Ziel unterstützt“, betonte Drese.

Ein wichtiger Zwischenschritt ist für Drese das Starke-Familien-Gesetz. „Es stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder“, so Drese. Zudem wurden der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen neugestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche verbessert. Eine wichtige Hilfe für Alleinerziehende sei zudem die Anhebung des Entlastungsbeitrags auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.

Drese: „Wir müssen also beides tun, an der großen Reform zur Einführung einer Kindergrundsicherung arbeiten und kontinuierlich die Situation für Kinder und Eltern verbessern.“

Steigende Pflegekosten gerecht verteilen

Drese fordert, steigende Pflegekosten auf deutlich mehr Schultern zu verteilen

Schwerin – Die Entwicklung der Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen und damit eng verbunden die Gesamtfinanzierung der Pflege ist nach Ansicht von Sozialministerin Stefanie Drese eines der drängendsten sozialpolitischen Themen. „Die Pflegekosten müssen auf deutlich mehr Schultern verteilt und damit solidarischer umgelegt werden“, betonte Drese in der heutigen Landtagsdebatte.

Die Ministerin führte aus, dass Pflege qualitativ gut, aber auch für Pflegebedürftige bis zum Lebensende bezahlbar bleiben müsse. Die notwendige bessere Bezahlung der Pflegekräfte, die angestrebte bessere Personalausstattung und die Einführung einer schulgeldfreien Pflegeausbildung wird nach Angaben von Drese eine weitere Kostendynamik entfachen. Hinzu komme der fortschreitende demografische Wandel, der die Pflegekosten weiter erhöhen wird.

„Diese Kostensteigerungen werden systemisch bedingt bisher fast vollständig den Pflegebedürftigen aufgebürdet. Das muss schleunigst verändert werden“, sagte Drese. Die Ministerin plädiert deshalb für einen Mix von Maßnahmen und eine ehrliche Debatte über die Finanzierung einer zukunftsfesten Pflege.

„Entsprechende Vorschläge haben die Sozialministerinnen und Sozialminister der Länder Ende 2019 in Rostock vorgelegt“, betonte Drese. „Wir fordern den Bund im Rahmen dessen Gesetzgebungskompetenz auf, unmittelbare finanzielle Entlastungen zu installieren und darüber hinaus endlich in den Prozess der Weiterentwicklung einzusteigen“, so Drese: „Wir brauchen für die Pflege ein bund-länderübergreifendes Gesamtkonzept.“

Als kurzfristige Maßnahme zur Kostenbegrenzung des Eigenanteils hält Ministerin Drese einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln an die Pflegeversicherung für sinnvoll. Weitere Schritte könnten die Entlastung der pflegebedürftigen Menschen bei den Kosten der Ausbildung und die komplette Übernahme der Kosten für die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen durch die Krankenkassen sein.

Drese: „Ich plädiere darüber hinaus für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung, um den Herausforderungen der Pflege zu begegnen. Dabei geht es vor allem um einen Systemwechsel, der die Kostensteigerungen nicht weiter auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ablädt.“

Verkehrsdatenspeicherung

Schwerin – Justizministerinnen und -minister aus der Union setzen sich mit Nachdruck für eine Wiederbelebung der derzeit ausgesetzten Verkehrsdatenspeicherung ein. Anlässlich des rechtspolitischen Austauschs der Ressortchefs in Prien am Chiemsee, der auf Einladung von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich stattfand, sagte Justizministerin Hoffmeister: „Deutschland sollte die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um gültige europarechtliche Vorgaben für eine verbindliche Verkehrsdatenspeicherung voranzubringen. Diese Vorgaben sollen als Grundlage für wirksame nationale Ermittlungen dienen.“ Sie unterstützt daher die Forderung ihrer Amtskolleginnen und Amtskollegen.

Bei der Verkehrsdatenspeicherung sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internet-Verbindungsdaten über einen bestimmten Zeitraum zu sichern. Derzeit ist sie faktisch ausgesetzt, weil u.a. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausstehen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Es ist unverständlich, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind und sie der einzige Ermittlungsansatz gewesen wären.“

Bei der Verkehrsdatenspeicherung geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Auf Initiative Bayerns hat sich die Justizministerkonferenz bereits Anfang November 2019 für eine Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ausgesprochen. Bereits im Juli 2020 haben Justizministerin Hoffmeister und acht Länderkolleginnen und -kollegen die Bundesjustizministerin in einem Brief aufgefordert, die deutsche Ratspräsidentschaft zu nutzen, um das Thema auf europäischer Ebene auf die Tagesordnung zu bringen.

Deutsche Beachsoccer-Meisterschaften

Warnemünde – Bereits zum achten Mal wird am Wochenende des 26. und 27. September 2020 im Seebad Warnemünde die offizielle Deutsche Beachsoccer-Meisterschaft des DFB ausgetragen. In diesem Jahr wird dieser sportliche Höhepunkt der Strandfußballer leider ohne Zuschauer stattfinden. DFB-TV überträgt die Spiele jedoch live und kostenfrei im Internet.

Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Harry Glawe, der zum Finale erwartet wird. „Der breite Sandstrand in Warnemünde und die professionelle Organisation vor Ort sind einfach die besten Voraussetzungen für solch eine Veranstaltung“, hob der Minister die Vorzüge des Standorts im Seebad hervor. „Die Finalspiele der Beachsoccer-Meisterschaft werden in diesem Jahr den Abschluss einer etwas verlängerten Sommersaison bilden, im nächsten Jahr dann hoffentlich wieder mit großartigem Publikum. Obwohl diese einzigartige Unterstützung fehlen wird, ist es lobenswert, dass es den Beteiligten beim DFB und in Rostock gelungen ist, die Meisterschaft für die Sportler und Fans dennoch zu ermöglichen“, unterstreicht Glawe.

Wie für den gesamten Liga-Betrieb gilt auch für das Finale: Die Gesundheit aller Beteiligten steht an oberster Stelle. Dafür wurde ein strenges Hygienekonzept erarbeitet. Um das Ansteckungsrisiko so weit wie möglich zu reduzieren, findet die Meisterschaft in diesem Jahr ohne Zuschauerbeteiligung statt. DFB-TV überträgt die Spiele jedoch live und kostenfrei im Internet.

„Natürlich hätten wir sowohl den Liga-Betrieb als auch das Finale lieber mit Zuschauern durchgeführt, da sich Beachsoccer einer immer größer werdenden Beliebtheit erfreut. Aber wir wollen auch unseren Beitrag dazu leisten, vermeidbare Ansteckungsrisiken zu minimieren. Deshalb liegt unser Fokus in diesem Jahr auf der sportlichen Durchführung der Deutschen Beachsoccer-Meisterschaft. Wir freuen uns jedoch darauf, bereits 2021 hoffentlich wieder vor vollen Rängen spielen zu können“, sagt Erwin Bugar, Vizepräsident für Breitenfußball und Breitensport beim DFB.

Matthias Fromm, Tourismusdirektor Rostock & Warnemünde, ergänzt: „Die Deutsche Beachsoccer-Meisterschaft ist jedes Jahr ein herausragender sportlicher Event mit hoher Attraktivität für Gäste und Einheimische. Wir freuen uns, dass der DFB die diesjährige Beachsoccer-Saison unter den gegebenen Rahmenbedingungen erfolgreich durchführen konnte und Warnemünde erneut Austragungsort der Finalrunde dieses packenden Sports ist. Ich lade jeden Interessierten ein, die Live-Übertragung der Spiele im Internet zu verfolgen.“

Für die Deutsche Beachsoccer-Meisterschaft qualifizierten sich neben dem Titelverteidiger, den Rostocker Robben, der Ibbenbürener BSC, die Beach Royals Düsseldorf und Real Münster. Der Rekordmeister, die Rostocker Robben, möchte den Heimvorteil nutzen und die Saison mit dem 4. Titel in Folge krönen.

Die Deutsche Beachsoccer-Liga setzt sich aus zwölf Mannschaften zusammen. Ursprünglich war die reguläre Spielzeit für die Monate Mai, Juni und Juli vorgesehen. Stattdessen fand der Vorrundenbetrieb in einem an die Rahmenbedingungen angepassten Modus komprimiert an drei Spieltagswochenenden in Düsseldorf statt. Dabei marschierte der Ibbenbürener BSC ungeschlagen durch alle neun Begegnungen und qualifizierte sich als Erster der Ligasaison für das Finalturnier in Warnemünde. Dort treffen sie am Samstag, 26. September um 11:00 Uhr im ersten Halbfinale auf Real Münster, die in der Abschlusstabelle den vierten Platz belegt hatten. Die Rostocker Robben, Zweiter der Ligaspielzeit, treffen im zweiten Halbfinale am Samstag um 14:00 Uhr auf die Beach Royals Düsseldorf, die sich als Dritter für die Endrunde qualifizieren konnten.

Die Gewinner der beiden Partien ermitteln am Sonntag um 14:00 Uhr im Finale den neuen Deutschen Meister. Zuvor spielen die beiden Verlierer der Halbfinals um 11:00 Uhr um den dritten Platz.

Spielplan

26.09.2020

11:00 Uhr – Halbfinale 1: Ibbenbürener BSC / Real Münster
14:00 Uhr – Halbfinale 2: Rostocker Robben / Beach Royals Düsseldorf

27.09.2020

11:00 Uhr: Spiel um Platz 3
14:00 Uhr: Finale

Smarte Landregionen in Deutschland

Vorpommern-Greifswald ausgewählt für Digitalisierungs-Projekt

Schwerin – „Mit großer Freude und voller Respekt für die Idee des Landkreises habe ich die Entscheidung des Bundes­ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aufge­nommen, dass Vorpommern-Greifswald als eine der sieben Smarten Landregionen in Deutschland ausgewählt wurde. Das ist ein toller Erfolg für die Region Vorpommern und fügt sich ausgezeichnet in die Strategie unseres Ressorts zur Digitalisierung der ländlichen Räume ein. Mein herzlicher Glückwunsch allen, die an der erfolgreichen Bewerbung teilhatten“, so Minister Dr. Backhaus am Rand der Agrarministerkonferenz in Weiskirchen.

Der Landkreis hat sich mit dem Projekt „Chancen­gleichheit durch Digitalisierung und Teilhabe im Landkreis Vorpommern-Greifswald“ in einem zweistufigen Auswahlverfahren von zunächst 78 und dann 22 Landkreisen als einer von sieben Gewinnerregionen durchgesetzt. Er wird über die kommenden vier Jahre für die Realisierung der Projektideen mit bis zu 1 Mio. Euro durch den Bund unterstützt.

Die beiden nominierten Projektideen entwickeln digitale Dienste für Kita und Ehrenamt. Über eine KitaCloud sollen Modellkitas in der Region gemeinsam mit Kultur- und Sozialpartnern medienpädagogische Angebote interaktiv erproben, bündeln und austauschen sowie spezifische Dienste entwickeln, die bundesweit übertragbar sind (digitalKITA-KITAdigital).

Eine weitere App-Anwendung soll Menschen mit ihren Talenten und KITAs mit ihren Wünschen zusammen­bringen und so Distanzen und Generationsschranken überwinden (digitalENGAGEMENT). Das Projekt wird wissenschaftlich durch das Fraunhofer Institut für Experimentelles Software Engineering (IESE) Kaiserslautern betreut. Alle sieben Smarten Landregionen sollen von Beginn an zusammenarbeiten.

„Die Auswahl unseres Landkreises fügt sich in hervorragender Weise als weiteres Modul in die Zusammenarbeit des Landes mit Fraunhofer IESE ein, die bereits die Landes-Modellregion „Smart tau Hus“ in Hohenkirchen sowie weitere Kommunen betreuen, die „Digitale Dörfer“ werden wollen. Mecklenburg-Vorpommern hat in den zurückliegenden zwei Jahren einen erheblichen Sprung in Richtung Digitalisierung auf dem Lande getan. Von Klarschiff-Mängelmelder in zwei Modellämtern, über Digital-Lotsen Ausbildung bis hin zu CoWorking Spaces im Verein smart.doerp.de. Das alles haben wir im Sinne unsere Kommunen und der Attraktivität unsere Dörfer über Modellvorhaben auf den Weg gebracht. Wir zeigen damit: Digitalisierung auf dem Land ist nicht nur möglich, sondern eröffnet auch völlig neue Perspektiven“, so der Minister.

Neuer Landesjugendplan angekündigt

Schwerin – „Die soziale und digitale Teilhabe junger Menschen in all ihren Facetten ist das Kernthema der heranwachsenden Generationen“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese in der heutigen Landtagsdebatte zum Abschlussbericht zur Anhörungsreihe „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“. Dieser Entwicklung in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen soll mit dem neuen Landesjugendplan Rechnung getragen werden, der nach Angaben Dreses Anfang 2021 in Kraft treten soll.

„Wir wollen die digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die Integration und Inklusion, die Schaffung von Medienkompetenz und -sicherheit, die Ermöglichung virtueller Räume sowie die Kinder- und Jugendbeteiligung zukünftig stärker berücksichtigen und fördern“, sagte die Ministerin im Landtag.

Mit Hilfe des neuen Landesjugendplanes solle die Förderpraxis des Landes zukunftssicher und innovativ modernisiert werden, auch um die Träger der Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben zu unterstützen, so Drese.

Einen Förderschwerpunkt will die Ministerin beim Thema „Jugendbeteiligung“ setzen. So sollen insbesondere Projekte Zuwendungen erhalten, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an sozialen, gesellschaftlichen und demokratischen Prozessen ermöglichen und ihre eigenverantwortliche Mitbestimmung und Mitgestaltung fördern. „Wichtig für mich ist, dass die Angebote an den Interessen der jungen Generationen anknüpfen und von ihnen selbst mitbestimmt und mitgestaltet werden“, betonte Drese.

Vorbilder seien hierbei die erfolgreichen Projekte „Beteiligungsnetzwerk“ und „Digitale Jugendbeteiligung“, für deren Verstetigung und Ausbau sich Drese einsetzen wird.

Einen hohen Stellenwert im neuen Landesjugendplan hat die Stärkung von Medienkompetenz und Mediensicherheit von Kindern und Jugendlichen. „Wir planen hier einen neuen Förderschwerpunkt. Damit sollen Projekte initiiert werden, die die Fähigkeiten und Fertigkeiten junger Menschen stärken, Medien den eigenen Zielen und Bedürfnissen entsprechend sachkundig, verantwortungsvoll, selbstbestimmt und kreativ zu nutzen“, betonte Drese. Dabei sollen auch die Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendmedienschutzes einbezogen werden, um Kinder und Jugendliche zu einem sozial verantwortlichen und reflektierten Umgang mit der Internetnutzung und speziell der Nutzung sozialer Netzwerke zu befähigen, so Drese.

Steigende Corona-Infektionszahlen

Brüssel – EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides hat heute an das Verantwortungsbewusstsein aller appelliert und vor stark steigenden Corona-Infektionszahlen gewarnt. Gemeinsam mit Andrea Ammon, Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC), stellte sie eine aktualisierte Risikoanalyse vor. Es sei entscheidend, dass die EU-Staaten Tests und die Rückverfolgung von Kontaktpersonen intensivieren und bei COVID-19-Ausbrüchen schnell und zielgerichtet reagieren. „Wir sind füreinander verantwortlich“, sagte Kyriakides. Dies könnte die letzte Chance sein, eine Wiederholung des Geschehens im Frühjahr zu verhindern, warnte die Kommissarin.

Unverzichtbar sei auch eine klare Krisenkommunikation, insbesondere mit jungen Menschen, und eine bessere Kooperation mit anderen EU-Staaten, beispielsweise bei Reisebeschränkungen. Abstands-, Hygiene- und Quarantäne-Regeln müssten unbedingt befolgt werden.

Die neue Risikobewertung zeigt, dass die Zahl der gemeldeten Infektionen seit August in der gesamten EU und im Vereinigten Königreich stetig gestiegen ist und dass die ergriffenen Maßnahmen nicht immer ausgereicht haben, um Ansteckungen zu minimieren oder zu verhindern. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten sofort alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, wenn Anzeichen für einen erneuten Ausbruch bestehen. Dazu gehören gemäß den von der Kommission im Juli vorgelegten Leitlinien vermehrte Tests, die Rückverfolgung von Kontakten, eine bessere Überwachung der Gesundheitslage, ein besserer Zugang zu persönlichen Schutzausrüstungen und Arzneimitteln und die Gewährleistung ausreichender Kapazitäten im Gesundheitswesen.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides warnte, dass es in einigen Mitgliedstaaten derzeit mehr Infektionsfälle gebe als auf dem Höhepunkt der Krise im März. Dies mache deutlich, dass die Pandemie noch lange nicht hinter uns liege. Vielmehr sei jetzt ein entscheidender Moment. Dies bedeute auch, dass alle Mitgliedstaaten bereit sein müssten, beim ersten Anzeichen eines neuen Ausbruchs unverzüglich entsprechende Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

Andrea Ammon, Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten, betonte, dass die rasche Identifizierung, Testung und Quarantäne von Kontaktpersonen zu den wirksamsten Maßnahmen gehören, um die Übertragung des COVID-19-Virus zu reduzieren, bis ein sicherer und wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht. Es liege auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, Abstand zu halten, Handhygiene zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zuhause zu bleiben. Die Pandemie sei noch lange nicht vorbei.

Die Risikobewertung des ECDC kommt zu dem Schluss, dass nicht-pharmazeutische Maßnahmen wie Abstand, Hygiene und das Tragen von Gesichtsmasken nicht ausreichen, um die Exposition zu verringern oder zu kontrollieren. Gleichzeitig ist die Lage von Land zu Land unterschiedlich. Während in einigen Ländern der Anstieg hauptsächlich jüngere Menschen (15 bis 49 Jahre) betrifft, was hauptsächlich zu leichten und asymptomatischen Fällen führt, führt der Anstieg in anderen Ländern zu mehr Todesfällen unter älteren Menschen. Die gegenwärtige epidemiologische Situation stellt ein zunehmendes Risiko für Risikogruppen und Beschäftigte des Gesundheitswesens dar und erfordert sofortige gezielte Maßnahmen im öffentlichen Gesundheitswesen.

Das ECDC zeigt in seiner Risikobewertung mehrere Optionen auf, um auf die gegenwärtige Lage zu reagieren. Dazu gehören die Stärkung der Gesundheitskapazitäten und die zielgerichtete Ausrichtung von Maßnahmen auf medizinisch gefährdete Personen und Beschäftigte des Gesundheitswesens. Alle Mitgliedstaaten bräuchten nicht-pharmazeutische Maßnahmen, Teststrategien, die Ermittlung von Kontaktpersonen, Quarantänemaßnahmen, angemessene Risikokommunikation und Maßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit.

Konversion in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – In Schwerin ist heute im Landtag das Thema „Konversion in Mecklenburg-Vorpommern – Ein Erfolgsmodell?“ diskutiert worden. „Wir sind in den vergangenen Jahren bei der Konversion ein sehr gutes Stück vorangekommen. Vielerorts ist es gelungen, eine zivile Nachnutzung zu erreichen und den Kommunen neue Perspektiven aufzuzeigen. In den meisten Städten und Gemeinden ist inzwischen nicht nur die Phase der allgemeinen Sondierung, Planung und Abstimmung über zivile nachhaltige Nachnutzungsoptionen abgeschlossen, es wurden auch die unterschiedlichsten Infrastrukturvorhaben umgesetzt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag.

Zahlreiche Kommunen haben in den vergangenen Jahren vor großen Herausforderungen gestanden, die eine Reduzierung beziehungsweise Schließung von militärischen Standorten mit sich bringt. „Das ist der unmittelbare Verlust von Einwohnern und Kaufkraft, damit ein Umsatzrückgang bei Handel und Handwerk und somit der Verlust von Arbeitsplätzen. Auch im Bereich der Immobilienwirtschaft verlieren aufgrund geringerer Nachfrage Gebäude an Wert und führen im schlimmsten Fall zu Leerstand und Verfall.

Hier entgegenzusteuern durch die Umwandlung der militärisch genutzten Infrastruktur in ein zivile Nach-Nutzung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Unternehmens-Ansiedlungen hat allen Beteiligten eine Menge abverlangt. Es war und ist eine gemeinsame Aufgabe der Kommunen, des Landes und des Bundes als Flächeneigentümer, diese strukturpolitischen Umgestaltung zu bewältigen“, betonte Glawe. In den vergangen Jahren haben wir in Mecklenburg-Vorpommern dabei eine sehr gute Form der Zusammenarbeit gefunden.

Das in Stavenhagen erstmalig angewandte Modell der „gleitenden Konversion“ – welches bei noch laufenden Bundeswehrbetrieb eine Überplanung und Ausgliederung von Teilbereichen ermöglichte – hat bundesweit für Anerkennung gesorgt. Heutzutage wird auf ehemaligen Militärflächen beispielsweise studiert, wie auf dem Campus Ulmenstraße in Rostock (bis 1994 Standort Sowjetarmee) oder in der Fachhochschule Stralsund (bis 1990 Offiziershochschule der NVA), wird gewohnt, eingekauft und zur Schule gegangen wie in Ludwigslust (bis 1992 Standort Sowjetarmee), Urlaub gemacht wie in Boltenhagen Tarnewitz (NVA bis 1990) oder Freizeit verbracht wie im Bürgerpark Wismar (Landesgartenschaugelände 2002, ehem. Standort Sowjetarmee).

„An vielen ehemaligen Konversionsstandorten finden Menschen Arbeit sowie Unternehmen gute wirtschaftliche Bedingungen und passende Flächen oder Immobilien wie in Stavenhagen, Demen, Dabel (beide NVA/Bundeswehr bis 2006) oder in Neubrandenburg-Fünfeichen“, so Glawe weiter.

In der vergangenen und der aktuellen EU-Strukturfonds-Periode (2007-2013 beziehungsweise 2014-2020) erfolgte die Konversionsförderung des Wirtschaftsministeriums auf der Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE). „Danach ist eine Förderung möglich, wenn eine wirtschaftsnahe Infrastruktur geschaffen oder erweitert wird. Hiermit sollen die Voraussetzungen für gewerbliche Investitionen und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen auf Konversionsstandorten ermöglicht werden. Konversionskommunen wurden von 2007 bis heute mit insgesamt ca. 64 Millionen Euro aus der GRW und den EFRE unterstützt“, sagte Glawe im Landtag.

Im Rahmen der Städtebauförderung geht es vorrangig um Maßnahmen zur Anpassung der städtischen Infrastruktur, um den Rückbau dauerhaft leer stehender Wohnungen oder um die Aufwertung des öffentlichen Raumes in Gebieten mit erheblichen Funktionsverlusten. „Auch die Städtebauförderung leistet einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung der Kommunen im Konversionsprozess. Für diesen Zweck wurden von 1991 bis heute etwa 1,4 Milliarden Euro Städtebaufördermittel an Gemeinden und Städte ausgereicht“, so der Wirtschaftsminister. Darüber hinaus wurden ausgewählte von der Konversion betroffene Städte und Gemeinden, z.B. durch LEADER Mittel oder aber auch Sonderbedarfszuweisungen und Kofinanzierungshilfen unterstützt.

Für die Zusammenarbeit hat sich die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Standortkonversion/Bundeswehrstrukturreform unter Federführung des Wirtschaftsministeriums bewährt. Sie ist eine unbürokratische Plattform für den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den von der Konversion betroffenen Kommunen, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), den Ressorts der Landesregierung und der Bundeswehr. Auch die Fraktionen nutzten zum Teil die Möglichkeit, einen Abgeordneten in dieses Gremium zu entsenden.

„Dass die Konversion vielerorts gelungen ist, lag in allererster Linie an engagierten Entscheidungsträgern vor Ort. Sie hatten die Hauptlast zu tragen und können stolz auf die Entwicklung ihrer Gemeinden sein. Und es hat sich die gemeinsame Unterstützung aller Beteiligten auf den unterschiedlichsten Ebenen bewährt. Konversion wurde nicht zum Spielball parteipolitischer Interessen. Es war immer ein Thema, das gemeinsam angepackt wurde“, machte Glawe deutlich. Der Wirtschaftsminister dankte allen Beteiligten, die über Jahre unterstützend tätig waren beziehungsweise es bis heute noch sind.

Das Thema Konversion ist noch nicht beendet. „Im Fokus stehen die weiter vorhandenen militärischen Altlasten. Das ist beispielsweise Thema, wenn es um die Erschließung von Gewerbeflächen geht. Dennoch: mittlerweile gibt es einen großen Erfahrungsschatz bei den Konversionsprozessen und ich bin mir sicher, dass die Kommunen auch zukünftige Herausforderungen meistern werden. Auf eine Unterstützung durch die Landesregierung können sie sich dabei verlassen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.