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Überwachung grenznaher Gewässer

Wolgast – Innenminister Lorenz Caffier hat heute in der Wasserschutzpolizeiinspektion Wolgast gemeinsam mit der Direktorin des Landeswasserschutzpolizeiamtes Mecklenburg-Vorpommern Anja Hamann das Projekt „Überwachung der Gewässer Westpommerns und Mecklenburg-Vorpommerns“ zur Erhaltung der Biodiversität vorgestellt. Dieses wird vom Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit der Komenda Wojewodzka Policji w Szczecinie (KWP Stettin) und dem assoziierten Partner der Akademia Morska w Szczecinie (Marineakademie Stettin) umgesetzt. In das Projekt flossen im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen rund 340.000 EUR Fördermittel der Europäischen Union.

„An diesem konkreten Beispiel zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die grenzübergreifende Zusammenarbeit ist“, betonte Innenminister Caffier. „Die Landesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, dass auch in der neuen EU-Programmperiode hinreichend Fördermittel für die Europäische Territoriale Zusammenarbeit zur Verfügung stehen. Der Mehrwert der Europäischen Integration für die Bürgerinnen und Bürger ist hier am offensichtlichsten“, betonte Caffier.

Ziel des Projektes ist es, die Natur in der Odermündung und auf dem Stettiner Haff besser zu schützen. Gemeinsam mit der polnischen Polizei finden dazu Bootsstreifen statt, um unter anderem die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften zu überwachen und Umweltdelikte zu vermeiden. Das sind z.B. Gewässerverunreinigungen durch auslaufende Brennstoffe oder andere Stoffe von Schiffen und Booten oder die illegale Lagerung und Beseitigung von Abfällen. Auch die Bekämpfung der Fischwilderei steht im Fokus der Wasserschutzpolizei. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, erhielt die Wasserschutzpolizei zwei Schlauchboote vom Typ „Humber Ocean Pro 650.

Sicherheit und Gesundheit im Schülerverkehr

Schwerin – Ein Gespräch von Infrastrukturminister Christian Pegel und Bildungsministerin Bettina Martin heute in Schwerin mit Vertretern von Schülern, Eltern, Lehrergewerkschaft GEW sowie der Landkreise und kreisfreien Städte zum Thema Schülerverkehr und Corona-Schutzmaßnahmen verlief sehr konstruktiv.

„Wir haben uns sehr schnell darauf verständigt, dass wir uns gern gemeinsam konkreter Einzelfälle, in denen es möglicherweise zu Problemen mit der Umsetzung der Schutzmaßnahmen kommt, annehmen. Wir haben ausgemacht, dass dazu in den Kreiselternräten Ansprechpartner benannt werden, die den Landeselternrat über solche konkreten Fälle informieren, so dass wir uns gemeinsam um das Problem vor Ort kümmern können“, sagte Christian Pegel nach dem Treffen. Ein Beispiel: „Sollte es etwa an einer Schulbushaltestelle zu großen Ansammlungen von Schülern kommen, könnte man zum Beispiel mit der Schule darüber reden, ob sich die Endzeiten des Unterrichts so staffeln lassen, dass nicht alle Schüler gleichzeitig zu ihrem Bus gehen.“

Weiter fasste er zusammen: „Es herrschte auch Konsens darüber, dass sich die überragende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler an das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im Schulbus hält. Hier möchten wir an die Eltern appellieren, dass auch sie zu einem sicheren Schülertransport beitragen können, indem sie darauf achten, dass ihr Kind stets den Schutz dabei hat und auch weiß, warum es wichtig ist, ihn zu tragen.“

In dem Gespräch sei deutlich geworden, dass ein Miteinander aller Beteiligten Voraussetzung ist, um die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie auch im Schülerverkehr zu meistern. „Die Landkreise und kreisfreien Städte, die den Verkehr organisieren, sind hier ebenso gefragt wie die Lehrer, Eltern, Schüler und Busfahrer. Es liegt in unser aller Interesse und Verantwortung, dass unsere Kinder gut und gesund zur Schule kommen und auch wieder zurück.“

Erhaltungsprogramm Radfernwege 2020

Wolgast – Ab Dienstag können Einheimische und Urlauber über den ersten Radwegabschnitt fahren, der dank des neuen „Erhaltungsprogramms touristische Radfernwege“ generalüberholt werden konnte. Auf einem ersten Teilstück des Ostseeküstenradwegs bei Wolgast von der Landesstraße 262 zum Tierpark wurde knapp ein Kilometer unbefestigte Strecke für 145.000 Euro geebnet und mit Schotter befestigt sowie mit Wasserabläufen versehen. Das Geld stammt vollständig aus der Landeskasse.

„Der Landtag hat 2019 dankenswerterweise für 2020 und 2021 insgesamt vier Millionen Euro in den Landeshaushalt eingestellt – 1,5 Millionen für dieses, 2,5 Millionen fürs kommende Jahr. Damit unterstützen wir finanzschwache Kommunen, ihre Radwege, die Teil des Radfernwegenetzes sind, baulich in Schuss zu bringen. Dieses ist für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern als Ganzes wichtig. Radurlauber machen etwa 30 Prozent unserer Gäste aus“, sagt Christian Pegel.

Mit Hilfe des Erhaltungsprogramms sollen in diesem Jahr knapp 14 Kilometer an 15 Abschnitten des Ostseeküstenradwegs und des Radwegs Berlin-Kopenhagen hergerichtet werden. „Wir sind gemeinsam mit den Landkreisen zu dem Ergebnis gelangt, dass wir uns zunächst auf diese beiden bedeutsamsten Radfernwege konzentrieren wollen“, erläutert Pegel.

Im Land sind insgesamt neun Radfernwege mit einer Gesamtlänge von etwa 2.500 Kilometern ausgewiesen. Sie verbinden Radwege verschiedener Straßenbaulastträger zu einer zusammenhängenden Route. Sie bestehen aus Abschnitten entlang von Bundes- und Landesstraßen genauso wie entlang von oder auf Kreis- und Gemeindestraßen oder auch auf Wald- und Feldwegen. „Deshalb sind ganz verschiedene Stellen für Erhalt und Bewirtschaftung dieser verschiedenen Abschnitte zuständig, die aus Sicht des touristischen Gasts einen zusammenhängenden Radfernweg bilden. Diese zuständigen Stellen haben nicht alle die finanziellen Möglichkeiten, ihre Abschnitte so zu pflegen wie erforderlich“, skizziert Christian Pegel die Gründe für den Sanierungsstau an den Radfernwegen.

Einem Teil dieser Kommunen solle mit den Mitteln, die im Landeshaushalt 2020/21 erstmals bereitgestellt wurden, die finanzielle Möglichkeit für eine Instandsetzung ihrer Radwege gegeben werden. Land und Kreise hatten vereinbart, dass die Landkreise dies zentral für die zu unterstützenden Radfernwegeabschnitte in ihrem Kreisgebiet umsetzen. Die Landkreise haben ihre dringendsten Vorhaben benannt. Daraus hat das Land mit Vertretern von Landkreisen, Allgemeinem Deutschen Fahrradclub (ADFC) und Landestourismusverband eine Prioritätenliste erstellt unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der betroffenen Kommunen.

„Es ist klar, dass die vier Millionen Euro nicht ausreichen, um alle Fernradwege im Land herzurichten. Aber die Landesregierung weiß um ihre Wichtigkeit. Ich werde bei den nächsten Haushaltsverhandlungen dafür kämpfen, dass das Land die Kommunen, die es aus eigener Kraft nicht schaffen, auch in den kommenden Jahren bei der Pflege der überregional wichtigen Radfernwege unterstützen wird“, äußert sich Pegel zuversichtlich.

Mit den Mitteln aus dem Erhaltungsprogramm soll auch eine einheitliche Beschilderung aller Fernradwege finanziert werden. Der Auftrag für die Schilder soll 2021 vergeben werden. Damit sollen landesweit einheitliche Schilder vor allem Gäste ohne Ortskenntnis besser als bislang auf den Radfernwegen leiten.

Fans bei Spielen von Spitzenvereinen aus MV

Schwerin – Mehr Zuschauerinnen und Zuschauer in Mecklenburg-Vorpommern zum Saisonstart: Die Landesregierung hat heute beschlossen, mehr Fans in den obersten Ligen der Ballspielsportarten zuzulassen und Höchstgrenzen für die Spitzenvereine des Landes festgesetzt. Die Regelungen gelten zunächst probeweise bis Jahresende.

„Unsere Spitzenvereine haben in den vergangenen Wochen sehr gute veranstaltungsortspezifische Hygienekonzepte und Schutzregeln erarbeitet. Auf dieser Grundlage und infolge der niedrigen Infektionszahlen konnten wir eine deutliche Anhebung der Zuschauerhöchstgrenze vornehmen“, sagte Sportministerin Stefanie Drese nach der Sitzung des Kabinetts.

Dabei gelten nach Aussage der Ministerin strenge Auflagen. So dürfen ausschließlich personalisierte Karten verkauft werden, um die Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. Es muss ein Wegeleitsystem und ein Konzept zur Umsetzung der Abstandsregelungen im öffentlichen Bereich entwickelt und umgesetzt werden. Der Verkauf von Stehplätzen ist ebenso untersagt wie ein Verkauf von Tickets an Gäste-Fans.

In Hallen kann der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen belegten Sitzplätzen reduziert werden, wenn die Besucher permanent eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und die Personen mit ihren Kontaktdaten platzgenau erfasst werden.

Drese verdeutlichte, dass die abschließende Genehmigung und Festlegung der genauen Zahl der Zuschauenden durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt erfolgt. Dabei gelten folgende von der Landesregierung festgelegte Zuschauer-Höchstgrenzen:

FC Hansa Rostock: bis zu 7.500 (Ostseestadion)
Rostock Seawolves bis zu 1.500 (Stadthalle)
HC Empor Rostock bis zu 1.500 (Stadthalle)
SSC Palmberg Schwerin 1.250 (Palmberg-Arena bei Mund-Nasen-Schutz-Pflicht)
Mecklenburger Stiere Schwerin bis zu 1.500 (Sport- und Kongresshalle)
Stralsunder HV bis zu 500 (Vogelsanghalle bei Mund-Nasen-Schutz-Pflicht)

Drese: „Die Zulassung von mehr Zuschauerinnen und Zuschauern ist sehr wichtig für die Vereine und für die Fans. Ich appelliere jetzt an alle, die Konzepte bestmöglich umzusetzen und sich an die Regeln zu halten. Alle Fans tragen also eine hohe Verantwortung für ihren Verein und darüber hinaus für eine weitere Rückkehr in die Normalität unter Corona-Bedingungen.“

Verlängerung der Regelstudienzeit geplant

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern soll die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester verlängert werden. Grund dafür sind die pandemiebedingten Einschränkungen im Sommersemester 2020 an den Hochschulen. Das Kabinett hat heute eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen. Studierende, die wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise im Sommersemester 2020 ihr Studium um ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus verlängern müssen, können damit auch ein Semester länger BAföG-Förderung erhalten.

„Der Beschluss ist ein wichtiges Signal an die Studierenden. Wir müssen verhindern, dass sie durch die Einschränkungen in der Corona-Krise Nachteile haben, wenn sie ihr Studium um ein Semester verlängern müssen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. Der Bund sehe zwar Einzelfallprüfungen vor, wenn Studierende die BAföG-Bezugsdauer verlängern wollen. Das sei aber nicht genug, führe zu unnötig hohem Bürokratieaufwand und zur Verunsicherung bei den Studierenden.

„Die Änderung des Hochschulgesetzes schafft Sicherheit und vermeidet Bürokratie“, betonte Martin. „Sie sorgt dafür, dass die Studierenden ihr Studium trotz der Einschränkungen im Sommersemester 2020 erfolgreich und ohne finanzielle Sorgen abschließen können. Ohne eine Änderung des Landeshochschulgesetzes würde es Studierende, die auf BAföG angewiesen sind, besonders hart treffen, wenn sie die BAföG-relevante Studien- bzw. Förderungshöchstdauer aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen des Sommersemesters 2020 überschreiten müssen“, so Martin.

Studierende, die Leistungen nach dem BAföG beziehen, erhalten nach der derzeitigen Gesetzeslage nur dann eine weitere Förderung, wenn in einem aufwendigen Verfahren und im Einzelfall festgestellt wird, dass sie ihr Studium nicht planmäßig absolvieren konnten. Diese Einzelfallprüfung soll durch die geplante Neuregelung entfallen. Stattdessen soll die individualisierte Regelstudienzeit einmalig für das Sommersemester 2020 um ein Semester erhöht werden. Ziel ist es, mit der Erhöhung der Regelstudienzeit auch die BAföG-Höchstbezugsdauer rechtssicher um ein Semester zu verlängern.

Jury für KlimaSichten-Wettbewerb steht

Schwerin – Die Fachjury für den kreativen Klimaschutzwettbewerb „KlimaSichten“ 2020 hat Energieminister Christian Pegel jetzt berufen. Wie in den beiden Vorjahren besteht das Gremium aus diesen vier Personen: Sabine Matthiesen, Geschäftsführerin des Filmbüros Mecklenburg-Vorpommern; Stephan Latzko, Klimaschutzbeauftragter der Hansestadt Stralsund; Stefanie Riech, Künstlerin und Dozentin der Medien- und Informatikschule Greifswald sowie Peter Kranz, Leiter des Landesmarketings.

Den Wettbewerb richtet das Energieministerium bereits zum sechsten Mal aus. „Jeden Morgen auf dem Weg in mein Büro gehe ich an den Arbeiten der 2019er Preisträger des Wettbewerbs vorbei, die bei uns im Ministeriumsflur ausgestellt sind. Immer wieder entdecke ich neue Details, die verdeutlichen, mit welchen Sorgen, aber auch mit welchen wunderbaren Ideen die Menschen in unserem Land auf das sich verändernde Klima blicken“, sagt Energieminister Pegel und fügt hinzu: „Ich bin auf die diesjährigen Arbeiten sehr gespannt. Die Jury ist nicht zu beneiden, denn aus den Vorjahren weiß ich, dass es schwerfällt, die besten aus den vielen sehr guten Beiträgen für die Prämierung auszuwählen. Umso mehr freue ich mich, dass dieses engagierte Gremium sich der Qual der Wahl erneut stellt.“

Noch bis zum 30. September können alle Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns jedes Alters einzeln oder in Gruppen ihre Beiträge zum Landesklimaschutzwettbewerb einreichen. Schirmherr ist wieder der Mecklenburger Schauspieler Hinnerk Schönemann.

„Herr Schönemann und ich sind beide Familienväter und uns einig darüber, dass insbesondere Heranwachsende viele Fragen haben und Antworten verdienen“, so Christian Pegel. „Unser Wettbewerb mischt sich mit der bewegenden Kraft der Kunst in diesen wichtigen Dialog ein. Er zeigt ungewöhnliche Lösungsvorschläge, aber er mahnt und fordert auch. Das brauchen wir. Deshalb mein Aufruf: Machen Sie mit, greifen Sie zu Stift und Schere, Pinsel oder Kamera oder was immer Ihnen einfällt und gestalten Sie ein Kunstwerk. Bis Ende des Monats können Sie uns Ihre Sicht auf unser Klima per Post zukommen lassen.“

Zu gewinnen gibt es insgesamt 15.000 Euro. Eingereicht werden können Beiträge in den Kategorien Malerei/Grafik, Plakat/Collage und Kurzfilm sowie in der neu eingeführten offenen Kategorie, die Raum für künstlerische Überraschungen bietet. Teilnehmen können Einzelpersonen und Gruppen, zum Beispiel Schulklassen.

Erster bundesweiter Warntag

Schwerin – Am 10. September 2020 findet der erste bundesweite Warntag statt. Dazu werden in ganz Deutschland Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen.

„Die zunehmende Anzahl an Naturkatastrophen wie Waldbrände 2018 und 2019, Starkregenereignisse und Hochwasser sowie andere Bedrohungslagen wie Terroranschläge und aktuell die Corona-Pandemie haben den Stellenwert des Warnsystems erhöht. Damit Warnungen effektiv sind, ist es notwendig, Wissen zu vermitteln und Strukturen zu erklären“, sagte Innenminister Lorenz Caffier.

Am gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern soll zum einen die technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung getestet werden. Zum anderen wird der Warntag von einer an die Bevölkerung gerichteten Öffentlichkeitsarbeit flankiert. Der bundesweite Warntag soll Warnprozesse transparenter machen, die verfügbaren Warnmittel wie Sirenen, Warn-Apps und digitale Werbeflächen ins Bewusstsein rücken sowie notwendiges Wissen zum Umgang mit Warnungen vermitteln, um die Bevölkerung in ihrer Fähigkeit zum Selbstschutz zu unterstützen.

„Nur wenige Menschen deutschlandweit verstehen Warnmeldungen richtig und können sie entsprechend einordnen. Deshalb ist es sinnvoll, diesen Tag durchzuführen und so für die Zukunft gewappnet zu sein. Aus diesem Grund hat Mecklenburg-Vorpommern den Beschlussvorschlag in die Innenministerkonferenz eingereicht“, so der Minister weiter.

Die einheitlichen Sirenensignale sind wie folgt festgelegt: Für den Fall einer Warnung über Sirene wird bundeseinheitlich ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton verwendet, zur Entwarnung ein einminütiger Dauerton. Die übrigen Sirenensignale sind bundesweit nicht vereinheitlicht.

„Generell gilt für alle Warnungen: Ruhe bewahren und sich insbesondere über die Medien informieren“, appelliert der Innenminister.

Bund und Länder haben im Rahmen der Innenministerkonferenz 2019 gemeinsam beschlossen, ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September einen bundesweiten Warntag stattfinden zu lassen. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Wer rechtzeitig gewarnt wird und weiß, was zu tun ist, kann sich in einem Notfall besser selbst helfen. Zur Warnung der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen alle verfügbaren Kommunikationskanäle: so etwa das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-App NINA, eine Vielzahl von Medien und Rundfunksendern bis hin zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen vor Ort.

Gleichzeitig dient der Warntag dazu, die vorhandenen technischen Systeme zur Warnung flächendeckend zu testen und zu prüfen, an welcher Stelle sie noch weiterentwickelt werden können. Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnet ist. Auf der Ebene der Länder wird der Warntag von den jeweiligen Innenressorts und auf der Ebene der Kommunen in der Regel von den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden vorbereitet.

Kulturpolitische Leitlinien bündeln Kräfte

Schwerin – Mit den Kulturpolitischen Leitlinien des Landes hat Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Leitfaden für seine Kulturpolitik. Das gemeinsam von Land und Landeskulturrat beschlossene Programm fußt auf einem breiten Mitsprache- und Beteiligungsprozess, der Kunst- und Kulturschaffende, kulturelle Landesverbände, Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und Kommunalverwaltungen sowie andere Ressorts der Landesverwaltung miteinbezogen hat. Kulturministerin Bettina Martin und der Vorsitzende des Landeskulturrates, Dr. Michael Körner, haben die 10 Kulturpolitischen Leitlinien in der Landespressekonferenz in Schwerin vorgestellt.

„Der gemeinsame Verständigungsprozess darüber, welche Rahmenbedingungen alle Beteiligten sich für unser Kulturland MV wünschen, ist etwas sehr Besonderes“, erklärte Kulturministerin Bettina Martin. „Er ist Ausdruck einer gemeinsam wahrgenommenen Verantwortung für die Weiterentwicklung von Kunst und Kultur im Land. Es liegt nun ein großer Fundus von Anregungen und Vorstellungen, Wünschen und Forderungen auf dem Tisch. Ein Destillat daraus sind die 10 Kulturpolitischen Leitlinien, die die Grundlage für eine konzeptionelle Kulturpolitik bilden. Dieser Leitfaden wird von einer breiten Basis getragen und soll Folgendes zum Ausdruck bringen: Mecklenburg-Vorpommern hat eine vielfältige und lebendige Kulturszene, die es zu bewahren und zukunftsfähig zu gestalten gilt“, sagte Martin.

Kurz zusammengefasst gibt es folgende wichtige Schwerpunkte, die sich aus dem Prozess ergeben haben:

  • die Zusammenarbeit verschiedener Ebenen zu fördern,
  • genreübergreifende Vorhaben und Kooperationen zwischen verschiedenen Trägern und Einrichtungen zu erleichtern,
  • die Kulturförderung des Landes qualitativ weiterentwickeln,
  • und schließlich das Ziel, die Wahrnehmung von Kunst und Kultur im Land zu erhöhen.

„Das Leitlinienpapier setzt sich zusammen aus der Leitlinie, konkreten Handlungsempfehlungen und Prüfaufträgen. Deshalb markieren die Kulturpolitischen Leitlinien nicht das Ende eines Prozesses, sondern sind vielmehr ein wichtiges Etappenziel, um künftig Neues anzustoßen“, führte die Ministerin aus. „Die Leitlinien sind die Grundlage zukünftiger konzeptbasierter Kulturpolitik. Allen, die daran mitgewirkt haben, bin ich sehr dankbar. Großen Anteil an diesem Prozess hat der Landeskulturrat. Bei ihm liefen alle Fäden zusammen. Er hat gemeinsam mit dem Ministerium den Dialog geführt und gesteuert“, so Martin.

Auch der Vorsitzende des Landeskulturrates, Dr. Michael Körner, lobte den Leitlinienprozess. „Die Kulturpolitischen Leitlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in ihrer Breite und Intensität beispiellos. Hunderte Kulturschaffende haben sich daran beteiligt. Solch einen breit angelegten kulturpolitischen Diskussionsprozess hat es bislang noch nicht gegeben. Ich freue mich sehr, dass wir einen Konsens in der Tasche haben.“

Gemeinsam mit dem Landeskulturrat will die Ministerin nun prüfen, mit welchen Schritten die Handlungsempfehlungen umgesetzt werden können. „Außerdem werde ich noch im Jahr 2020 einen ‚Innovationsfonds Kulturland MV‛ auflegen, mit dem wir Projektideen unterstützen wollen, die der Umsetzung der Leitlinien dienen. Ein Schwerpunkt wird dabei die Vernetzung sein. Eine bessere Vernetzung innerhalb der Kulturszene und die Notwendigkeit von Vernetzungstreffen ist in mehreren Handlungsempfehlungen formuliert. Es geht um bessere Selbstorganisationsmöglichkeiten und Kommunikationsstrukturen der Kulturakteurinnen und Kulturakteure im Land. Wir wollen zudem die Kulturträger stärker dabei unterstützen, Drittmittel einzuwerben. Durch Hilfestellung über das ServiceCenter Kultur aber auch durch die Bereitstellung von Kofinanzierungsmöglichkeiten. Dafür werden wir den ‚Innovationsfonds Kulturland MV‛ zunächst mit 400.000 Euro für 2020 füllen“, erläuterte Martin.

Der Diskussionsprozess zu den Inhalten der Kulturpolitischen Leitlinien hatte mit der Landeskulturkonferenz 2017 auf Initiative des Landeskulturrates und unter der Federführung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur begonnen. Auf vier Regionalkonferenzen und bei mehreren Arbeitstreffen und Workshops haben Verantwortliche und Aktive der Kulturszene ihre Erwartungen und Anforderungen formuliert. Rund 500 kulturinteressierte Menschen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern haben sich direkt an der Debatte beteiligt. Der gesamte Prozess fand öffentlich statt und wird transparent auf dem offiziellen Kulturportal des Landes abgebildet. Zahlreiche Interessierte haben sich dort online informiert und mit weiteren Stellungnahmen in die Ausarbeitung eingebracht.

Ursprünglich sollten die Kulturpolitischen Leitlinien auf einer Landeskulturkonferenz öffentlich vorgestellt werden. Weil dies wegen der Corona-Pandemie nicht ohne Einschränkungen möglich ist, hat sich das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für eine Online-Präsentation der Kulturpolitischen Leitlinien entschieden. Neben der Vorstellung der Kulturpolitischen Leitlinien, vielen Hintergrundinformationen, Podcasts und einem Film wird es auf dem Kulturportal MV eine Webkonferenz geben, zu der Interessierte herzlich eingeladen sind. Wer im Vorfeld Fragen hat, kann diese an kulturleitlinien@bm.mv-regierung.de schicken. Zudem kann man bei Facebook live kommentieren.