Menü Schließen

Landesregierung beschließt weitere Lockerungen

Schwerin – In Schwerin hat am Freitag das Kabinett getagt. Inhaltlich ging es um die Verabschiedung der neuen Corona-Verordnung. Dabei sollen weitere Lockerungen in Kraft treten.

„In Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen in Mecklenburg-Vorpommern fällt die Kapazitätsbegrenzung. Es kann touristisch zum Ferienstart wieder hochgefahren werden. Das bedeutet vor allem auch mehr Planungssicherheit für die Unternehmen. Darüber hinaus dürfen auch Gäste aus dem europäischen Ausland wieder Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesund- heit Harry Glawe am Freitag.

Bundesweit starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, in dem die Sommerferien ab dem 22. Juni starten. Es folgen: Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils ab dem 25. Juni und Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni. Die Corona-Verordnung gilt bis zum 10. Juli.

Die Corona-Verordnung regelt unter anderem auch die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern. „Beschlossen wurde im Kabinett, dass grundsätzlich Gäste aus dem europäischen Ausland wieder einreisen dürfen. Also auch, wer aus dem Ausland kommt und mindestens eine Übernachtung bei uns im Land nachweisen kann. Es sei denn, man kommt aus einem Land, das als Risikogebiet ausgewiesen wird – dann ist eine Einreise grundsätzlich nur dann möglich, wenn man spätestens 48 Stunden vor der Einreise einen Corona-Test gemacht hat und dieser negativ ausgefallen ist. Die Testung darf maximal 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein“, betonte Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. In dieser Woche wurden auf den Internet-Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erstmals auch die Zahlen zu möglichen Corona-Infektionen bei Gästen ausgewiesen. Gemeint sind Fälle, die nach dem Infektionsschutzgesetz nicht in der Statistik für MV erfasst werden, da sie ihren Erstwohnsitz nicht in MV haben. „Die gute Nachricht ist: Es wurden keine Corona-Neuinfektionen bei Gästen in Mecklenburg-Vorpom- mern gemeldet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Weitere Lockerungen wurden durch die Landesregierung beschlossen:

Zirkusse dürfen wieder geöffnet werden, wenn sie ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen, das der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen ist. Dabei sind auch Maßnahmen zur Begrenzung der Besucherzahlen und zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, zu treffen. Tier-Schau-Bereiche sollen nach Möglichkeit nur im Freien vorgesehen werden.

Ortsgebundene und mobile Freizeitparks (Schausteller) dürfen wieder geöffnet werden. Sie müssen ebenso ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen, das der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen ist.

Dabei ist sicherzustellen, dass eine Begrenzung der Besucherzahlen sowie Einfriedungen und Einlasskontrollen vorgenommen werden müssen. Die Angebote des Freizeitparks sollen im Freien stattfinden – in Innenräumen darf sich je 10 Quadratmeter nur ein Besucher aufhalten.

Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen können wieder öffnen. Auch sie müssen ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellen.

Land stockt Pflege-Prämie des Bundes auf

Schwerin – Beschäftigte in der Altenpflege in Mecklenburg-Vorpommern erhalten eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von bis zu 1.500 Euro. „Die Landesregierung unterstützt die Corona-Prämie des Bundes und hat deshalb die Aufstockung des Bundesanteils beschlossen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese nach der heutigen Kabinettssitzung.

„Die Corona-Krise zeigt noch einmal ganz besonders, wie wichtig und unverzichtbar die Arbeit der Pflegekräfte für unsere Gesellschaft ist“, so Drese. Die Beschäftigten in der Altenpflege seien seit Monaten hohen Belastungen ausgesetzt. Sie hätten den größtmöglichen Schutz der ihnen anvertrauten Menschen sicherzustellen, verdeutlichte die Ministerin.

Drese verwies darauf, dass die Beschäftigten auch im Rahmen ihres privaten Lebensbereiches eine besondere Verantwortung tragen, die etwa bei einer notwendigen Selbstisolation zu entsprechenden Einschränkungen auch im Privatleben führt.

Durch die Besuchs- und Betretungseinschränkungen seien die Beschäftigten in besonderer Weise auch in psychischer Hinsicht gefordert. „Die Altenpflegekräfte stellen gewissermaßen den familiären Ersatz für die pflegebedürftigen Menschen in dieser Corona-Zeit dar“, sagte die Ministerin.

Drese: „Aus diesen Gründen ist eine besondere Wertschätzung der Beschäftigten in der Pflege als Dankschön insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Krise mehr als gerechtfertigt. Ich bin sehr froh, dass das von der kompletten Landesregierung unterstützt wird.“

Für alle Beschäftigten, die schwerpunktmäßig in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten (etwa Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Alltagsbegleitende, Betreuungskräfte, Assistenzkräfte und Präsenzkräfte sowie Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung) erhöht das Land die Pflegeprämie des Bundes von 1.000 Euro auf 1.500 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Bonus entsprechend abgestuft.

Drese: “Doch auch weitere Beschäftigte, die in der Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen in der Einrichtung mitarbeiten, wie etwa Beschäftigte aus der Verwaltung, Haustechnik oder Küche erhalten den Pflegebonus. Hier erhöhen wir die Pflegeprämie von 667 auf 1.000 Euro.“ Auszubildende erhalten 900 Euro (600 Bund/ 300 Land).

Insgesamt profitieren rund 27.000 Beschäftigte inklusive Auszubildende und FSJler) in stationären Einrichtungen und in der ambulanten Pflege von der Corona-Prämie. Die meisten davon in voller Höhe von 1.500 Euro. „Auf dieser Grundlage gehen wir von Kosten für das Land in Höhe von gut 12 Millionen Euro aus, die aus dem MV-Schutzfonds finanziert werden sollen“, betonte Drese.

Umfangreiche Umsatzsteuersenkung

Schwerin – Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Nachdem die Kontaktbeschränkungen nun gelockert wurden und es für Restaurants, Cafés und andere Gastronomiebetriebe wieder losgeht, sollen auch sie schnell wieder auf die Beine kommen. Deshalb wird die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 von 19 % auf 7 %, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, gesenkt.

Dabei ist die Wirkung dieser Steuersenkung nicht nur auf die Restaurants beschränkt. Es werden auch andere gastronomische Bereiche, wie zum Beispiel Lebensmittelhändler, Cateringunternehmen, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bislang dem normalen Umsatzsteuersatz unterlagen, profitieren. Somit wirkt die Begünstigung auch für Unternehmen im Bereich von Cateringservice für Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen, die tagtäglich einen wichtigen Beitrag für die Mittagsversorgung in unserem Land leisten.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung in ihrem Konjunkturpaket vorgesehen, vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 den Regelsteuersatz sowie den ermäßigten Steuersatz der Umsatzsteuer zu senken. Diese zeitlich befristeten Absenkungen gelten allgemein für alle umsatzsteuerpflichtigen Leistungen. Damit werden die Umsatzsteuersätze auf gastronomische Dienstleistungen – außer der Abgabe von Getränken – vom 1. Juli bis zum Jahresende von 19 % auf 5 % abgesenkt.

Futtergewinnung von ökologischen Vorrangflächen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat heute nach der Beratung der „AG Dürre“ die Nutzung von Brachen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden, für die Futtergewinnung (sowohl Mahd wie Beweidung) freigegeben.

„Nach einem guten Start in das Jahr 2020 für die landwirtschaftlichen Kulturen mit ausreichend Niederschlägen konnten die Landwirte hoffen, dass nach 2 sehr trockenen Jahren endlich normale Wachstums-bedingungen herrschen werden.

Aber ab Mitte März blieben die erforderlichen Niederschläge bis Ende April fast völlig aus. Das führte zu erheblichen negativen Auswirkung auf die Entwicklung der Winterkulturen und auf das Auflaufen der Sommer-kulturen. Vorrangig auf leichten Standorten zeigten sich bereits sehr früh trockenheitsbedingte Schäden, die spürbaren Ertragsausfälle zur Folge haben“, so Agrarminister Dr. Till Backhaus. „Besonders stark von der Trockenheit waren und sind die tierhaltenden Betriebe betroffen, da das dringend benötigte Futter nicht heranwachsen konnte. Der so wichtige 1. Schnitt konnte bereits das dritte Mal nur mit deutlichen Verlusten im Vergleich zu normalen Jahren eingebracht werden“, so Backhaus weiter.

In sehr vielen Betrieben waren die Futterreserven aufgebraucht, da in den Vorjahren durch Dürre und Trockenheit nur unzureichend Winterfuttervorräte angelegt werden konnten.

Die sporadischen Niederschläge ab Anfang Mai reichten bei Weitem nicht aus, um das Wasserdefizit annähernd auszugleichen. Durch Wind und Sonne verstärkt trockneten die Böden bis in tiefe Schichten in vielen Regionen des Landes völlig aus. Den Pflanzen fehlte damit jegliche Grundlage, sich mit der benötigten Feuchtigkeit zu versorgen.

Auch wenn in den letzten Tagen deutlich mehr Niederschlag gefallen ist und Weitere zu erwarten sind, kann das fehlende Futter aus der Frühjahrtrockenheit nicht mehr ausgeglichen werden.

Um die Situation in den betroffenen Unternehmen etwas abzumildern, können ab dem 01. Juli dieses Jahres landesweit Bracheflächen, welche als ökologische Vorrangflächen durch die Landwirte im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für die Futtergewinnung genutzt werden.

Ein gesonderter Antrag ist dazu nicht erforderlich.

Der Landwirtschaftsminister weist ausdrücklich darauf hin, dass die Futtergewinnung auf diesen Flächen nicht vor dem 01.07. erfolgen darf, da dieses zu einem CC-Verstoß führen würde, dieser wiederum Kürzungen der Prämien in der 1. und 2. Säule zu Folge hätte.

Nach den Ferien wieder jeden Tag Schule

Andreas Butzki: „Wir müssen den Druck auf dem Kessel der Digitalisierung lassen, um die Schule von gestern hinter uns zu lassen“

Schwerin – Zur heutigen Beratung des Koalitionsantrages „Verlässliche Perspektiven entwickeln – Rahmenbedingungen für den Schuljahresbeginn 2020/2021 erarbeiten“ erklärt der schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion MV, Andreas Butzki:

Die beispiellose Situation der aktuellen Krise hat uns sehr deutlich sowohl Stärken als auch Schwächen aufgezeigt. Zu den Stärken gehören zweifelsohne unser gesellschaftlicher Zusammenhalt, aber auch das Gesundheits- und Pflegewesen, der Handel, die Wirtschaft und die Finanzkraft. Schwächen sind hingegen bei der Digitalisierung sichtbar geworden, besonders deutlich wurde das beim „Homeschooling“ im Rahmen der zum Gesundheitsschutz notwendigen Schulschließungen. Insbesondere für die digitale Lehre müssen die Landkreise daher zügig schnelle Glasfaserkabel verlegen, damit alle Schulen und alle Haushalte angeschlossen sind. Aus dem Digitalpakt Schule des Bundes stehen unserem Land dafür sowie für die gesamte digitale Aufrüstung rund 100 Millionen Euro plus 10 Millionen vom Land zur Verfügung.

Für sozial schwächere Kinder gibt es zeitnah Endgeräte auf Leihbasis im Rahmen des kurzfristig aufgelegten Zusatzprogramms in Höhe von insgesamt elf Millionen Euro. Das ist ein wichtiger und nachhaltiger Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit.

Zudem stellt das Land die Lernmanagementsoftware „Itslearning“ nun landesweit zur Verfügung und damit gewinnbringende Tools, die den Schulalltag langfristig bereichern und erleichtern. Um alle Lehrkräfte auf dem Weg mitzunehmen müssen umfangreiche und gut praktikable Weiterbildungen organisiert werden. Das Lebensalter darf dabei keine Rolle spielen. Mit den Regionalbeauftragten für Medienbildung hat jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt einen festen Ansprechpartner für die Wissensvermittlung in diesem Bereich.

Der Start des neuen Schuljahres am 3. August wird ein anderer sein. Wir müssen absichern, dass alle Schüler*innen nach den Sommerferien jeden Tag in der Schule sind und möglichst die gesamte Stundentafel abgebildet wird. Nur wenn ein Großteil der Lehrerschaft in der Schule ist, wird der Start wie geplant gelingen. Gleichzeitig müssen die geltenden Hygienebestimmungen eingehalten werden, denn der Schutz der Schüler*innen und Lehrkräfte steht an erster Stelle.

Das Beispiel Göttingen hat uns gezeigt, dass es immer zu lokalen Krisensituationen kommen kann. Deshalb müssen wir mit einem regional differenzierbaren und verlässlichen Unterrichtskonzept in der Lage sein, sofort zu reagieren, um ein mögliches Infektionsgeschehen konsequent lokal einzudämmen zu können, bevor weitreichendere Maßnahmen für weitere Regionen überhaupt wieder nötig werden.

Auch 2020 wieder Schülerferienticket

Schwerin – Schüler fahren auch in diesen Sommerferien wieder besonders günstig durch Mecklenburg-Vorpommern. Vom 20. Juni bis zum 2. August können sie mit dem Schülerferienticket für 31 Euro alle Nahverkehrszüge im Land in der zweiten Klasse, Straßenbahnen, Linienbusse sowie die Rostocker Fähren in Warnemünde und im Stadthafen nutzen.

„Ich freue mich sehr, dass wir den Schülerinnen und Schülern auch in diesem Jahr wieder das Schülerferienticket anbieten können. Sie kommen damit nicht nur günstig durch unser schönes Bundesland, sondern auch noch für einen Tagesausflug nach Berlin und Hamburg. Damit sollte in den Ferien keine Langeweile aufkommen“, sagt Verkehrsminister Christian Pegel.

Anspruch auf das Ticket haben alle Schülerinnen und Schüler, die zu Ferienbeginn nicht älter als 21 Jahre sind und eine Schule in M-V (ohne Berufsabschluss) besuchen. Beim Kauf ist der Schülerausweis oder ein vergleichbarer Berechtigungsnachweis vorzulegen.

Wer sein Schülerferienticket 2020 online unter www.sft-mv.de bestellt, erhält dazu kostenfrei eine Mund-Nase-Bedeckung, deren Tragen in Bussen und Bahnen zurzeit infolge der Corona-Pandemie Pflicht ist. Weitere Informationen zum Schülerferienticket und wo es dieses vor Ort zu kaufen gibt, finden Sie ebenfalls auf dieser Webseite.

Regionalzüge in M-V fahren wieder

Schwerin – Ab Sonntag, 14. Juni, rollen alle Regionalzüge in Mecklenburg-Vorpommern wieder so wie im Fahrplan vorgesehen. Dank der Öffnung der polnischen Grenze am Freitag um Mitternacht werden auch die letzten beiden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie aufgehoben: Die Züge der RE 4 fahren ab Sonntag wieder von Lübeck bis ins polnische Stettin und zurück. Bereits ab morgen verkehren die Bahnen der RB 23 wieder zwischen Züssow und Swi-nemünde in Polen.

„Ich freue mich sehr, dass der vom Land bestellte Bahnverkehr erstmals seit dem 24. März wieder in vollem Umfang rollt“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Vor allem für die Berufspendler ist ein umfassendes Angebot im Schienenverkehr auch über die Landesgrenzen hinaus sehr wichtig. Umso mehr bedanke ich mich bei allen Verkehrsunternehmen, dass sie während der ganzen Zeit der Beschränkungen durchweg einen soliden Fahrplan angeboten haben.“

Der Minister weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in allen Zügen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung gilt.

Alle Verbindungen finden Sie in den Online-Auskünften der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern unter www.vmv-mbh.de und der Deutschen Bahn unter www.bahn.de.

Verbesserung des Kinderschutzes

Schwerin – Ministerin Drese spricht sich für eine Verschärfung des Strafrahmens bei Kindesmissbrauch aus. „Jede Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern sollte als Verbrechen eingestuft werden. Hier darf es keinen Spielraum geben.“ Deshalb soll nach Ansicht Dreses die Mindeststrafe bei Kindesmissbrauch auf ein Jahr erhöht werden. Bisher werden manche Taten lediglich als Vergehen geahndet, bei denen mildere Strafen ausgesprochen werden können.

Drese hatte am 29. Mai einen entsprechenden Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) der Länder initiiert. Darin sprachen sich die für Kinderschutz zuständigen Ministerinnen und Minister einstimmig dafür aus, den Strafrahmen für Straftaten bei sexuellem Missbrauch von Kindern und im Zusammenhang von kinderpornographischen Schriften weiter anzuheben. Entsprechende Anpassungen müssten im Strafgesetzbuch vorgenommen werden.

„Für einen wirksamen Kinderschutz ist es wichtig, sogenannte Pädokriminelle, die im Internet aktiv sind, konsequenter zu verfolgen“, so Drese.

Zudem müssten die präventiven Maßnahmen auf allen Ebenen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch verstärkt werden. Drese: „Guter Kinderschutz geht alle an – Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Ermittlungsbehörden und weitere öffentliche Institutionen, Vereine und natürlich insbesondere die Jugendämter. Sie alle müssen sich als Schutzorte verstehen und Anwälte für die Kinder sein. Kinderschutz muss oberste Priorität haben.“

Wichtig sei auch gesamtgesellschaftlich eine größere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Kinderschutz. „Denn drei Viertel aller Missbrauchsfälle finden innerhalb von Familie oder Verwandtschaft statt“, so Drese.

Das Land hat in den letzten Jahren nach Angaben von Drese seine Anstrengungen für den Kinderschutz nochmals erhöht. „Wir haben ein Sonderprogramm zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Höhe von fünf Millionen Euro vor allem für die bessere Strafverfolgung im Internet aufgelegt, die Landesmittel für die Opferambulanzen verdoppelt, die Frühen Hilfen für junge Familien verstetigt, eine Kinderschutz-App entwickelt und eine neue Kontaktstelle Kinderschutz beim Kinderschutzbund MV eingerichtet“, betonte Drese.

Darüber hinaus gibt es die Kinderschutzhotline des Landes, die unter 0800 1414007 365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar ist.