Menü Schließen

Neues Führungsduo

Mecklenburgisches Staatstheater: Ministerin Martin stellt Hans-Georg Wegner und Christian Schwandt vor

Schwerin – Kulturministerin Bettina Martin hat am Mittwoch das neue Führungsduo des Mecklenburgischen Staatstheaters vorgestellt. Neuer Generalintendant und damit künstlerischer Leiter wird Hans-Georg Wegner, der bislang als Operndirektor das Musiktheater am Deutschen Nationaltheater Weimar geleitet hat. Kaufmännischer Geschäftsführer des Mecklenburgischen Staatstheaters wird Christian Schwandt, der bislang in gleicher Funktion am Theater in Lübeck tätig war.

„Das Mecklenburgische Staatstheater ist ein echtes Juwel und strahlt weit über die Region hinaus. Ich freue mich sehr, dass wir mit Herrn Wegner und Herrn Schwandt zwei so erfahrene und begeisterte Theaterleute gewinnen konnten, die unser Theater künstlerisch und auch organisatorisch in eine gute Zukunft führen werden. Wenn in Zukunft über das Mecklenburgische Staatstheater gesprochen wird, so soll wieder die Kunst im Vordergrund stehen“, sagte Ministerin Martin.

Am Mittwochmorgen hatte die Gesellschafterversammlung den beiden Personalentscheidungen zugestimmt. Anschließend hatte Ministerin Martin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mecklenburgischen Staatstheaters über die Entscheidung in einer Videoschalte informiert.

„Die kommenden Spielzeiten werden das Mecklenburgische Staatstheater vor große Herausforderungen stellen. Mit der Entscheidung für Hans-Georg Wegner und Christian Schwandt haben wir langfristig die Weichen für das Theater gestellt. Ich habe vollstes Vertrauen in alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Theaters, dass sie die Herausforderungen der Zukunft meistern werden“, sagte die Ministerin. „Mit Hans-Georg Wegner als Generalintendant und Christian Schwandt als Geschäftsführer ist das Haus in den Führungspositionen sehr gut aufgestellt.“

Hans-Georg Wegner ist 1968 in Dessau geboren. Nach einem Studium der Theaterwissenschaft und Musikwissenschaft (MA) sowie Philosophie, Soziologie und Theologie konnte er an zahlreichen renommierten Häusern arbeiten. Berufliche Stationen waren unter anderem das Theater der Altmark in Stendal, die Sächsische Staatsoper in Dresden und das Theater in Bremen. Er verantwortet zahlreiche Uraufführungen und Wiederentdeckungen – so in jüngster Zeit die Uraufführung der Oper „The Circle“ von Ludger Vollmer nach dem Bestseller von Dave Eggers oder die Oper „Lanzelot“ von Paul Dessau in der Regie von Peter Konwitschny. Daneben hatte Wegner Lehraufträge an der HfbK Dresden, der HfKBremen und der HfM „Franz Liszt“ Weimar inne.

„Volkstheater ist Theater, das sein Publikum ernst nimmt, hat die Schweriner Theaterlegende Christoph Schroth einmal gesagt. Daran will ich gemeinsam mit den hochmotivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem theaterverliebten Schweriner Publikum anknüpfen – mit einem Theater der Reflexion und des Aufbruchs, der Neugier und der Liebe zum Leben. Es macht mich stolz, an einem Haus mit dieser inspirierenden Tradition arbeiten zu dürfen“, sagte Wegner am Mittwoch.

Christian Schwandt ist 1962 in Hessen geboren. Er studierte Volkswirtschaftslehre, Japanologie und Literatur in Hamburg, Tokio und Sligo (Irland). Bereits im Juni 1990 kam Schwandt nach Mecklenburg-Vorpommern. Im Januar 2003 wurde er Geschäftsführer und Kaufmännischer Direktor der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz. Seit August 2007 ist er Geschäftsführender Theaterdirektor der Theater Lübeck gGmbH.

„Mecklenburg-Vorpommern ist mir seit dreißig Jahren ans Herz gewachsen. Die Theater in Schwerin und Parchim habe ich als Theaterdirektor von Neubrandenburg/Neustrelitz intensiv beobachtet und auch in Lübeck nicht aus den Augen verloren. Ich bin sehr stolz darauf, meinen Job im größten Theater Mecklenburg-Vorpommerns fortführen zu dürfen und werde mit aller Kraft dazu beitragen, das Programm von Hans-Georg Wegner und der anderen künstlerischen Leiter zu einem nachhaltigen Erfolg zu führen“, sagte Schwandt.

Ferienhort kann stattfinden

Schwerin – Die Landesregierung hat sich mit den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Gewährleistung einer regulären Hortbetreuung während der unterrichtsfreien Zeit in den Sommerferien verständigt.

„Viele Eltern mussten aufgrund der Corona-Pandemie bereits teilweise oder sogar vollständig ihren Urlaub nehmen. Deshalb ist eine gute Ferienhortbetreuung besonders wichtig. Land, Kommunen und Träger stellen sich dieser Aufgabe gemeinsam“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese nach den heutigen Beratungen zur Weiterentwicklung des MV-Plans.

Das elternbeitragsfreie Regelangebot in den Schulhorten beträgt nach dem Kindertagesförderungsgesetz des Landes bei einem Ganztagsanspruch sechs Stunden täglich und bei einem Teilzeitanspruch drei Stunden am Tag.

Einige Einrichtungen ermöglichen voll berufstätigen Eltern darüber hinaus, eine erweiterte Ferienhortbetreuung mit höchstens zehn Stunden täglich. Dies ist aber nur auf Antrag und bei Vorhandensein entsprechender Kapazitäten möglich.

Drese: „Nach vielen Gesprächen weiß ich, dass Kommunen und Träger alles versuchen werden, um auf den in diesem Jahr erhöhten Bedarf auf Hortbetreuung in den Sommerferien zu reagieren.“

Die zusätzlichen Stunden müssen normalerweise von den Eltern selbst bezahlt werden. „Nach den besonderen Belastungen für Eltern in der Coronakrise werden wir als Land in diesem Jahr die Kosten für maximal vier weitere Stunden im Ganztag auf höchstens zehn Stunden bzw. maximal weitere drei Stunden bei Teilzeitbetreuung auf höchstens sechs Stunden übernehmen“, teilte Ministerin Drese mit. Die Eltern werden damit von den Zuzahlungen befreit.

Drese: „Ich glaube, dass Land, Kommunen und Hortträger mit einer großen Kraftanstrengung unseren Eltern im Land und deren Kindern ein gutes Ferienhortangebot machen können.“

Weitere Lockerungen in M-V

Aufhebung der Kapazitätsbegrenzung in Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen – Auch Bars und Schankwirtschaften können öffnen

Schwerin – In Schwerin haben am Dienstag Beratungen der Landesregierung mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes stattgefunden. Darüber hinaus hat das Kabinett getagt. Im Ergebnis sind weitere Lockerungen beschlossen worden.

In Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen in Mecklenburg-Vorpommern fällt die Kapazitätsbegrenzung.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe sagte hierzu:„Das ist die wichtigste und entscheidende Nachricht, auf die die gesamte Branche gewartet hat. Jetzt kann mit dem touristischen Betrieb weiter hochgefahren werden. Das ist eine gute Botschaft, denn die Branche bekommt wieder mehr Planungssicherheit. Schließlich starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, wo die Sommerferien beginnen. Das Aufheben der Kapazitätsgrenze ist ein Schritt in Richtung mehr Normalität. Dieser erfolgt unter erschwerten Voraussetzungen und Bedingungen. Auch Bars und Schankwirtschaften können öffnen. Für diese und auch für Gaststätten beginnt die Sperrstunde um Mitternacht.

Wir sind das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. Dennoch: Hygiene, Abstand und Masken sind elementare Bestandteile unseres Alltages. Auch wenn es bei strahlendem Sonnenschein dem einen oder anderen schwerfällt. Im Urlaub geht es darum, auf sich zu achten und somit auch andere zu schützen.“

Bislang galt aufgrund der Corona-Pandemie eine 60-Prozent Begrenzung der Bettenbelegung in touristischen Einrichtungen und auf Campingplätzen. Ab dem 15. Juni fällt die Begrenzung.

In Mecklenburg-Vorpommern beginnen die Sommerferien ab dem 22. Juni 2020. Es folgen: Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils ab dem 25. Juni und Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni.

Brandanschlag auf Polizeigebäude

Greifswald – In der Zeit vom 05. Juni bis zum 08. Juni 2020 haben unbekannte Täter das im Neubau befindliche Polizeihauptrevier Greifswald in der Brinkstraße angegriffen. Vermutlich mittels sogenannter Molotowcocktails wurde die Fassade des Gebäudes beschädigt. Der dadurch entstandene Schaden ist derzeit noch nicht bezifferbar.

Am vergangenen Wochenende sind auch in Deutschland tausende Menschen auf die Straßen gegangen, um gegen Polizeigewalt und Rassismus zu demonstrieren. In Mecklenburg-Vorpommern gab es insbesondere in Rostock, Neubrandenburg sowie auch in Stralsund Proteste dieser Art, die allesamt störungsfrei verliefen. Dass der weltweite Aktionstag Anlass dieses Angriffs auf ein Polizeigebäude gewesen ist, kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen wegen vorsätzlicher Brandstiftung aufgenommen.

„Die Ereignisse in Amerika um den Tod von George Floyd sind entsetzlich und bedürfen der uneingeschränkten Aufklärung“, meint Polizeipräsident Nils Hoffmann-Ritterbusch. „Weltweit haben sich Tausende von Menschen solidarisiert und demonstrieren gegen Rassismus und Polizeigewalt. Diesen Protesten kann sich jeder anständige Polizist nur anschließen. Gewalt und Rassismus dürfen in keiner Polizei einen Platz finden. Wird derartiges bekannt, gehen wir konsequent dagegen vor“, so Hoffmann-Ritterbusch. „In keinem Fall rechtfertigt Gewalt und Rassismus einen Angriff auf ein Polizeigebäude, wie in Greifswald durch den Bewurf mit Molotowcocktails am Wochenende geschehen. Die Polizeien in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern zeigen täglich bei unzähligen Einsätzen, dass pauschale Beschuldigungen nicht gerechtfertigt sind.“

Innenminister Lorenz Caffier hat den Brandanschlag scharf verurteilt: „Diese Tat richtet sich gegen die Landespolizei und damit auch gegen unseren Rechtstaat. Es sind eindeutig Grenzen überschritten worden. Wir können von Glück reden, dass niemand verletzt wurde. Hier müssen ganz klare Konsequenzen folgen. Weiterhin muss deutlich werden, dass unsere Gesellschaft eine solche Tat nicht duldet. Jetzt gilt es, alle Beweise zu sammeln und durch eine professionelle Ermittlungsarbeit die Täter zu überführen.“

M-V unterstützt Aalbesatzmaßnahmen

Schwerin – Zur Unterstützung von Aalbesatzmaßnahmen hat Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, dem Landesanglerverband (LAV) und dem Landesverband der Binnenfischer (LVB) jeweils einen Zuwendungsbescheid übergeben. Die Förderhöhe für den LAV liegt bei rund 58.400 Euro, der LVB wird mit rund 73.400 Euro unterstützt. 75 Prozent der Fördermittel kommen aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

„Mein Anliegen ist es, den Europäischen Aal in seinem Bestand zu schützen. Das durch EU- und Landesmittel finanzierte Besatzprogramm mit Jungaalen ist eine wesentliche Säule des Managementplanes des Landes, um den Bestand des Europäischen Aales entsprechend der Europäischen Aalverordnung zu sichern“, sagte Minister Backhaus.

Der LAV hat Ende April/ Anfang Mai in Zusammenarbeit mit acht Angelvereinen in deren Pachtgewässern rund 244.000 vorgestreckte Aale ausgesetzt. Die Gesamt­kosten lagen bei rund 73.000 Euro.

Der LVB hat gemeinsam mit zehn Fischereibetrieben im Mai rund 330.000 vorgestreckte Aale ausgesetzt. Die Gesamtkosten betrugen rund 98.100 Euro.

Die beiden kollektiven Aalbesatzmaßnahmen wurden entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern (FischFöRL) zu 80 Prozent gefördert. Der für diese Förderhöhe erforderliche innovative Ansatz besteht darin, dass wissenschaftliche Vorgaben des Instituts für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA) zum gewässerspezifischen Besatz umgesetzt werden. So werden optimale Bedingungen für den Aufwuchs sichergestellt.

Der Europäische Aal steht auf der Liste der bedrohten Tierarten. Seit den 70-er Jahren wird eine ständige Abnahme des Bestandes festgestellt.

2007 erließ die EU deshalb eine Verordnung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Managementpläne zu erarbeiten und umzusetzen, die den Bestand des Europäischen Aals sichern (Verordnung (EG) Nr. 1100/2007).

„Kinderstube“ der Aale ist die Sargassosee im Atlantik östlich Florida. Die jungen Aale werden im Zeitraum von drei Jahren mit der Golfströmung über den Atlantik an die Küsten Westeuropas getrieben. Die Glasaale steigen in die Binnengewässer auf und pigmentieren sich. Nach etwa 20 Jahren wandern die laichbereiten Aale wieder in die Sargassosee.

Ziel der EU ist es, dass wieder 40 Prozent der Blankaale abwandern, um die Laichgebiete zu erreichen. Gemäß dem Deutschen Managementplan soll dieses Ziel bis 2040 erreicht werden.

Für das Flusseinzugsgebiet Warnow/Peene ist das Land Mecklenburg-Vorpommern eigenständig verantwortlich. Für die Einzugsgebiete Elbe, Oder und Schlei/Trave, bei denen nur Teilflächen im Bereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegen, sind andere Institutionen für das Aalmanagement verantwortlich.

Auch Dank der Fördermittel des Landes M-V und der EU wurden im Zeitraum 2009 bis 2019 insgesamt 67,6 t vorgestreckte Aale (Av) und Glasaal (Ao), das entspricht 11,29 Millionen Stück (davon 1,8 Mio. Glasaale) in die Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgebracht. Dafür wurden insgesamt EU- und Landesmittel in Höhe von 2,425 Mio. EUR ausgereicht.

Das Besatzprogramm wird von der Landesforschungs­anstalt für Landwirtschaft und Fischerei wissenschaftlich begleitet. Für die Sicherstellung optimaler Aufwuchs­bedingungen wird seitens des Instituts für Fischerei eine Besatzempfehlung in Abhängigkeit der Gewässer­eigenschaften ausgesprochen.

Quarantäne bei Einreise aus Schweden

Schwerin – Schweden hat aktuell eine sogenannte Inzidenz von 50 Corona-infizierten Personen pro 100.000 Einwohner überschritten. Deshalb müssen sich grundsätzlich Personen, die nach einem Aufenthalt in Schweden zurück an ihren Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern kommen, in 14-tägige Quarantäne in die eigene Häuslichkeit oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben.

In Paragraf 1, Absatz 5 sind die Regelungen für die Ein- und Rückreise in der „Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung – SARS-CoV-2-QuarV)“ festgelegt. Danach gilt, dass Personen, die aus einem Land mit Überschreitung der Grenze von 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner einreisen, in die häusliche Quarantäne gehen müssen.

Weitere Lockerungen

Erfolgreicher Start des eingeschränkten Kita-Regelbetriebs erlaubt weitere Lockerungen

Schwerin – Der aufwendige Start in den eingeschränkten Regelbetrieb der Kindertagesförderung unter Beibehaltung der Notfallbetreuung hat nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese bereits für 73 Prozent der Kinder in den Krippen und 76 Prozent der Kindergartenkinder die tägliche Rückkehr in die Kindertageseinrichtungen möglich gemacht.

„Vieles hat sich dabei in den vergangenen zwei Wochen eingespielt“, sagte Drese. Das sei bei einem Austausch mit Landräten und Oberbürgermeistern am Freitag deutlich geworden. Drese: „Ich bin den Einrichtungsträgern, den Jugendämtern und in aller erster Linie den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas sowie Kindertagespflegepersonen sehr dankbar, dass wir unseren Kindern im Land wieder den Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten ermöglichen können.“

Als „überaus erfreulich“ bezeichnet Ministerin Drese, dass trotz der weitgehenden Öffnung das Infektionsgeschehen weiterhin auf einem konstant geringen Niveau stehengeblieben ist. „Dies erlaubt es aus Sicht des Sozialministeriums und auch nach Einschätzung der Hygienikerinnen und Hygieniker des Landesamtes für Gesundheit und Soziales die Einschränkungen für Kinder, Eltern und pädagogisches Personal in der Kindertagesförderung weiter vorsichtig zu lockern“, so Drese.

In Abstimmung mit der Expertengruppe „Kindertagesförderung-Corona“ wurden deshalb die Hygienehinweise („Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus“) überarbeitet. So wurde u.a. klargestellt, dass eine Gruppe von mehreren Bezugspersonen gefördert und betreut werden kann. Bei der Abwesenheit eines pädagogischen Beschäftigten (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit) kann ein anderer pädagogischer Beschäftigter die Förderung der Kinder übernehmen.

Post vom Finanzamt

Informationen für Rentner zur „Steuererklärung light“

Schwerin – Über 30.000 Rentnerinnen und Rentner haben dieser Tage Post von ihrem Finanzamt erhalten. Die Finanzverwaltung informiert über das sogenannte Amtsveranlagungsverfahren. Damit können Rentnerinnen und Rentner unter bestimmten Voraussetzungen ihrer Steuerpflicht auf einem zweiseitigen Vordruck nachkommen.

Schon seit 2017 haben Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, dieses Angebot der Finanzämter zu nutzen. Einfach und übersichtlich ist die Steuerpflicht mit dem Ausfüllen einer Doppelseite im Handumdrehen erledigt. Mittlerweile ist diese „Steuererklärung light“ ein Exportschlager aus Mecklenburg-Vorpommern. War das Verfahren zunächst nur in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar, können heute auch die Rentenbezieher in Brandenburg, Bremen und Sachsen den Service der Finanzämter nutzen. In Mecklenburg-Vorpommern machen von der Möglichkeit der vereinfachten Steuererklärung immer mehr Rentnerinnen und Rentner Gebrauch. Im vergangenen Jahr gingen bereits mehr als 20.000 einfache Erklärungen bei den Finanzämtern ein – ein neuer Rekord.

In dem Anschreiben der Finanzämter sind der Vordruck und die Erläuterungen enthalten, so dass kein Besuch im Finanzamt notwendig ist. Auch wenn die Finanzämter jetzt wieder geöffnet sind, sollten Rückfragen telefonisch erfolgen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Steuererklärung ist für Rentnerinnen und Rentner meist eine unangenehme Pflicht, die mit großem Aufwand verbunden ist. Als Steuerverwaltung wollen wir unseren Rentnerinnen und Rentner helfen und machen mit dem Informationsschreiben gezielt auf diesen Service aufmerksam.“

Zum Hintergrund: Die Finanzämter bekommen jedes Jahr die für eine Steuererklärung wesentlichen Daten elektronisch übermittelt – von Rentenversicherungsträgern, Versicherungen und Krankenkassen. Sollten Rentnerinnen und Rentner außer Spenden, haushaltsnahen Dienstleistungen und sogenannten „außergewöhnlichen Belastungen“ keine weiteren Ausgaben haben, die die Steuerlast mindern, kümmert sich das Finanzamt auf Wunsch der Steuerpflichtigen um den Rest. Wer unsicher ist, ob das Verfahren für ihn infrage kommt, kann gerne telefonisch Kontakt mit seinem Finanzamt aufnehmen.