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Arbeitsmarkt M-V im Dezember 2019

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2019 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. 58.100 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 4.600 weniger als im Dezember 2018. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion Nord) 7,1 Prozent.

„Die Auftragslage bei unseren Unternehmen ist gut, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. So ist es seit der Wende erstmals gelungen, die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt unter 60.000 zu senken. Aber: Wir wollen auch im Jahr 2020 alle Anstrengungen darauf ausrichten, dass mehr Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt einen Job finden. Dazu gehört, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern zu mehr Saisonunabhängigkeit in den Beschäftigungsverhältnissen kommen. Eine weitere wichtige Aufgabe bleibt die Fachkräftesicherung und vor allem Gewinnung von neuen Mitarbeitern bei den Unternehmen. Dafür bieten wir ein großes Instrumentarium an Möglichkeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Im Vergleich zum Vormonat November ist die Arbeitslosigkeit saisonbedingt um 5,5 Prozent (3.000 Menschen) gestiegen.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Daten Oktober 2019) ist gestiegen: Im Vergleich zum Vorjahr sind 4.900 zusätzliche Arbeitsplätze entstanden (gesamt 585.700); das entspricht einer Steigerung von 0,8 Prozent. Beschäftigungszuwächse gab es vor allem in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen (+2.900), dem Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+1.100), im verarbeitenden Gewerbe (+800) sowie im Baugewerbe (+400). Gleichzeitig sind bei den Arbeitsagenturen des Landes im gesamten vergangenen Jahr 51.500 sozialversicherungspflichtige Arbeitsangebote gemeldet worden, ein Plus von zwei Prozent (+1.000 Stellen) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

„Der Trend zu mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hält weiter an. Die Unternehmen schaffen neue Arbeitsplätze und sorgen dafür, dass bestehende Jobs erhalten bleiben. Wir können dem zukünftigen Fachkräftebedarf nur gerecht werden, wenn es uns allen gelingt, alle Potentiale zu nutzen. Unsere Aufgabe ist es, weiterhin die Rahmenbedingungen zu verbessern, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken“, sagte Glawe.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe verwies beispielhaft auf das Förderprogramm zur Einstellung von Hochschulabsolventen einer technischen Fachrichtung. Mit der sogenannten Einstellungsrichtlinie werden kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen und der Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit überregionalem Absatz erhalten für 24 Monate Zuschüsse zu den Personalausgaben (einkommenssteuerpflichtiges Bruttogehalt und Arbeitgeberanteil), wenn sie zusätzlich zum vorhandenen Personal einen Hochschulabsolventen mit technischem Abschluss einstellen (1. Jahr max.30.000 €, 2. Jahr max.15.000€).

Im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie fördert das Wirtschaftsministerium branchenübergreifende und branchenspezifische Fortbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter. Hierfür werden Bildungsschecks herausgegeben, mit denen speziell auf das Unternehmen zugeschnittene Qualifizierungsprojekte realisiert werden können. Die Unterstützung der berufsbegleitenden Qualifizierung ist eine notwendige Antwort auf die zunehmende Digitalisierung von Berufen und den Strukturwandel ganzer Branchen.

Im Vergleich der Jahresdurchschnittswerte der Jahre 2018 und 2019 hat sich die Zahl der Arbeitslosen insgesamt von 64.993 (2018) auf 58.485 (2019) gesenkt – das entspricht einem Rückgang von zehn Prozent. Die Zahl der Arbeitslosen unter 25 Jahren ist von 5.613 (2018) auf 5.171 (2019) gesunken (-7,9 Prozent); die Zahl der Arbeitslosen über 50 Jahren von 24.593 (2018) auf 22.266 (2019). Insgesamt 19.842 Menschen waren 2019 in Mecklenburg-Vorpommern langzeitarbeitslos – 12,2 Prozent weniger als im Jahr 2018.

„Entscheidend ist es, Frauen und Männer in existenzsichernde und nachhaltige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bringen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend und verwies auf Schwerpunkte der Arbeitsmarktpolitik, unter anderem die stärkere regionalspezifische Ausrichtung des Arbeitsmarktes.

Um die Fachkräftesicherung weiter voranzutreiben, hat das Wirtschaftsministerium das Kooperationsvorhaben „anheuern in mv“ etabliert. Die Initiative will alle Akteure in Mecklenburg-Vorpommern miteinander verbinden, denen die Fachkräftesicherung unseres Landes am Herzen liegt.

Gute Kooperation von Schule und Sportvereinen

Schwerin – Schulen und Sportvereine in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten bei der Organisation von Ganztagsangeboten engagiert zusammen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Landessportbundes zu den Auswirkungen der „Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen“.

Im Januar 2018 haben sich das Land, Dachverbände und Netzwerke in den Bereichen Sport, Kultur, Kinder- und Jugendbildung sowie die Kirchen auf eine Zusammenarbeit verständigt. Ziel ist es, durch Kooperationspartner das Ganztagsantebot zu bereichern und den Schultag abwechslungsreicher zu machen. Von den 63 befragten Sportvereinen bzw. Sportverbänden haben sich rund die Hälfte an der Umfrage des Landessportbundes beteiligt.

„Das tolle Engagement der Sportvereine in unseren Schulen in MV ist eine wichtige Bereicherung unserer Ganztagsangebote. Dass Kinder und Jugendliche im Rahmen von Ganztagsschule auch Sport treiben können, ist ein großer Gewinn für sie. Und auch die Sportvereine profitieren von der Kooperation mit den Schulen. Der Landessportbund ist ein Kooperationspartner der ersten Stunde und wirbt dafür, dass Sportvereine in die Schulen gehen und Ganztagsangebote machen, die bei den Schülerinnen und Schülern ankommen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Die Befragung zeigt, dass die Initiative zur Kooperation von beiden Seiten ausgeht. In der Praxis wird dann schnell deutlich, dass alle Seiten davon etwas haben. Ganztagsangebote sind ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit, denn sie stehen allen Kindern und Jugendlichen offen. Für Eltern leisten sie einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weil Kinder und Jugendliche auch am Nachmittag gut betreut werden“, erklärte Martin.

Die Befragung des Landessportbundes hat ergeben, dass 96 Prozent der Kooperationspartner mit der Zusammenarbeit zufrieden sind und sie fortsetzen wollen. Durchgeführt werden die Sportangebote größtenteils von ehrenamtlich tätigen Trainerinnen und Trainern. Sie begrüßen vor allem die flexible Gestaltung, nicht an Schulöffnungszeiten und Schulgebäude gebunden zu sein. Die Sportvereine bzw. Sportverbände teilten auch mit, dass sich die Kooperationen positiv auf die Mitgliedergewinnung auswirken und dass das öffentliche Interesse an den Vereinen bzw. Verbänden wächst. Außerdem sei es leichter, Talente zu finden.

„Die Unterstützung von Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen hat für den LSB M-V e.V. eine lange Tradition“, sagte der Geschäftsführer des Landessportbundes, Torsten Haverland.

„Durch den Ausbau des ganztägigen Lernens in M-V können die Partnerschaften zwischen Vereinen und Schulen weiter erhöht werden. Wir möchten auch zukünftig ein wichtiger Akteur bei der Umsetzung von sportlichen Ganztagsangeboten ein und sehen unsere Verantwortung in der Zusammenführung sowie Beratung von Schulen und Sportvereinen, aber auch in der Aus-und Fortbildung unserer Trainerinnen und Trainer die sich in den Vereinen diesen Herausforderungen stellen“, so Haverland.

Über die Online-Plattform www.kooperation-mv.de der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ in Waren können Schulen und Kooperationspartner in Kontakt treten. Seit dem Schuljahr 2018/2019 erhält jede ganztägig arbeitende Schule ein Grundbudget in Höhe von 2.500 Euro, um Kooperationspartner in den Schulbetrieb einbinden zu können. Darüber hinaus haben Schulen die Möglichkeit, das Finanzbudget für Kooperationspartner zu erweitern. Im Schuljahr 2019/2020 gibt es 343 ganztägig arbeitende Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Himmelslaternen auch in M-V verboten

Schwerin – Nach dem verheerenden Feuer im Krefelder Zoo wurde in einigen Medien fälschlicherweise darüber berichtet, dass in Mecklenburg-Vorpommern die sogenannten Himmelslaternen erlaubt seien.

Innenminister Lorenz Caffier ordnete bereits im August 2009 für Mecklenburg-Vorpommern ein entsprechendes Verbot an. Die Veröffentlichung erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V am 26.08.2009. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt auch weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Eine Lockerung der Verordnung, wie einige Nachrichtendienste berichteten, ist nicht erfolgt! In Mecklenburg-Vorpommern ist es weiter ohne Ausnahme verboten Himmelslaternen aufsteigen zu lassen.

M-V: Zukunft aus eigener Kraft bestreiten

Schwerin – „2020 ist ein besonderes Jahr für Mecklenburg-Vorpommern. Wir feiern in diesem Jahr 30 Jahre Deutsche Einheit und das 30-jährige Bestehen unseres heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig zum Jahresauftakt.

„Mecklenburg-Vorpommern hat sich im vergangenen Jahrzehnt gut entwickelt. Das Land hat spürbar an Wirtschaftskraft gewonnen. Unsere Städte und Dörfer sind moderner und schöner geworden. Die Arbeitslosigkeit befindet auf dem niedrigsten Stand seit der Deutschen Einheit. Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben tüchtig angepackt. Und sie haben gemeinsam viel erreicht“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Wir sind dankbar dafür, dass wir beim Aufholprozess in den vergangenen Jahrzehnten die besondere Unterstützung des Bundes und der westdeutschen Länder hatten“, sagte Schwesig weiter. Mit dem Jahreswechsel sei der Solidarpakt II planmäßig ausgelaufen. „Künftig müssen wir unsere Zukunft aus eigener Kraft gestalten. Das Land investiert auch deshalb mit dem Haushalt 2020/21 kräftig in die Infrastruktur, insbesondere in den Breitbandausbau.“

Trotz aller Fortschritte gebe es 30 Jahre nach der Deutschen Einheit noch immer Defizite. „Das größte Problem ist sicher die nach wie vor fehlende Lohnangleichung. Auch deshalb setzen wir uns als Landesregierung dafür ein, dass mehr Tariflohn gezahlt wird. Denn im tariflichen Bereich ist die Lohnangleichung viel weiter fortgeschritten als in tarifungebundenen Arbeitsverhältnissen“, so Schwesig.

Auf Bundesebene trete das Land dafür ein, dass es weiter eine Förderung von besonders strukturschwachen Regionen gibt, künftig in Ost und West. „Das Grundgesetz gibt das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse vor. Daran müssen wir weiter arbeiten“, so die Ministerpräsidentin. Die bisherigen Vorschläge des Bundes seien dafür nicht ausreichend. „Es kann nicht sein, dass die Förderung strukturschwacher Regionen im Westen zulasten der strukturschwachen Regionen im Osten geht. Wir erwarten, dass der Bund zusätzliche Mittel bereitstellt.“

Unternehmer des Jahres 2020

Schwerin – Wer wird Unternehmer des Jahres 2020 in Mecklenburg-Vorpommern? Ab sofort beginnt die Bewerbungs- und Vorschlagsphase für den Preis. Ausgezeichnet werden Persönlichkeiten und Unternehmen in den Kategorien Unternehmerpersönlichkeit, Unternehmensentwicklung sowie Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit.

„Die Unternehmer aus Mecklenburg-Vorpommern sind mit ihren Mitarbeitern ein Garant für die wirtschaftliche Stabilität des Landes. Sie übernehmen Verantwortung, schaffen und sichern Arbeitsplätze und entwickeln innovative Produkte und Dienstleistungen. Dieses hohe Engagement wollen wir mit der Auszeichnung würdigen. Wir wollen wissen, was unsere Unternehmen besonders macht und freuen uns über jede Bewerbung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe zum Start der Bewerbungsphase. Im vergangenen Jahr sind 136 Nominierungen für den Preis eingegangen.

Der Preis der Wirtschaft „Unternehmer des Jahres in MV“ wird 2020 zum dreizehnten Mal landesweit ausgelobt. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen. In dem Wettbewerb sind Eigenbewerbungen und Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien. „Unser Land feiert in diesem Jahr 30 Jahre Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb suchen wir in der Kategorie Unternehmensentwicklung auch Bewerbungen von Betrieben, deren Geschichte und Entwicklung die Wendezeit und die Aufbauleistung der vergangenen 30 Jahre widerspiegelt“, sagte Glawe.

Träger des landesweiten und branchenübergreifenden Wettbewerbs sind das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die drei Industrie- und Handelskammern in MV, beide Handwerkskammern in MV und die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern (VUMV).

„Wir suchen Unternehmen, die herausragende und beispielhafte Leistungen erbracht haben. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Mitarbeiter dort tätig sind oder aus welchem Wirtschaftsbereich der Betrieb kommt. Entscheidend sind die kreativen Ideen, Errungenschaften, Produkte und Dienstleistungen, die Fürsorge für die Mitarbeiter und das gesellschaftliche Engagement“, sagte Wirtschaftsminister Glawe abschließend.

Die Finalisten und Preisträger werden auf einer öffentlichen Veranstaltung geehrt. Der Wirtschaftsminister und die Repräsentanten der Träger des Wettbewerbs werden die Auszeichnungen persönlich überreichen. Die Auszeichnung der Preisträger in den drei Kategorien umfasst je eine Stele „Unternehmer des Jahres in MV“ und eine Urkunde sowie Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro. Die Unterlagen sind in schriftlicher Form einzureichen, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens sind möglich.

Weitere Informationen sowie Bewerbungen und Nominierungen unter www.unternehmerpreis-mv.de. Einsendeschluss ist der 27. März 2020.

Die Preisverleihung soll am 24. Juni 2020 stattfinden.

Ehrenamt in der Justiz

„Ehrenamtliche engagieren sich im Vollzug, am Gericht, in Gemeinden im Namen der Justiz. Monatlich besuche ich ein Tätigkeitsfeld“, so Ministerin Katy Hoffmeister

Schwerin – „Das Ehrenamt in der Justiz von Mecklenburg-Vorpommern ist vielfältig. Allein im Schöffenamt sind rund 1.400 Frauen und Männer tätig. An den Fachgerichten sind es noch einmal so viele ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Auch in den Schiedsstellen der Gemeinden sind viele ehrenamtlich Engagierte für die Justiz zu finden. Sie schlichten Streitigkeiten, damit diese nicht vor Gericht geklärt werden müssen. Neben den Schlichterinnen und Schlichtern im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen gibt es auch in den Gemeinden Schiedsstellen, in denen ehrenamtlich vermittelt wird. Einige von ihnen möchte ich in diesem Jahr vor Ort besuchen und ihnen für ihren Einsatz danken“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

„Wichtig ist mir auch, Ehrenamtliche zu treffen, die sich schon über Jahre hinweg im Justizvollzug und in der Straffälligenarbeit einsetzen. Sie machen zum Beispiel mit Gefangenen Musik, basteln, lesen vor, kümmern sich um sportliche Aktivitäten oder unterstützen Therapiegruppen. Ehrenamtliche leisten auch einen wichtigen Beitrag in Straffälligen- und Bewährungshilfevereinen für die aus der Haft Entlassenen. Sie unterstützen bei Behördengängen, der Vermittlung von Wohnraum und der Bewältigung der vielen kleinen und großen Herausforderungen des Alltags. Auch die Beauftragte in der Justiz für die Opferhilfe ist ehrenamtlich tätig. Ehrenamtliche sind in unserer Gesellschaft unverzichtbar, denn sie verstehen ihre Hilfe als Herzenssache. Daher wollen wir auch am Jahresende verdiente Ehrenamtliche für die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Empfang ehren. Ich freue mich auf meine monatliche Tour durch unser schönes Land, das so viel Herzlichkeit und Menschlichkeit parat hält. Es ist an der Zeit, den Ehrenamtlichen Danke zu sagen“, so Ministerin Hoffmeister.

Die gebührenfreie Kita ist da

Elternbeitragsfreiheit in allen Förderarten und im vollen Förderumfang

Schwerin – Heute tritt das neue Kindertagesförderungsgesetz MV (KiföG MV) in Kraft. Wesentlicher Bestandteil ist die Einführung der gebührenfreien Kita. „In keinem Bundesland ist die Elternbeitragsfreiheit so umfassend ausgestaltet, wie bei uns. Sie gilt in allen Förderarten – in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege – und im vollen Förderumfang, d.h. bis zu zehn Stunden täglich“, betont Sozialministerin Stefanie Drese.

Mit dem neuen KiföG setzt Mecklenburg-Vorpommern nach Ansicht Dreses die Vision einer kostenfreien Bildung von Anfang an konsequent um. „Kitas sind Bildungseinrichtungen. Der gleichberechtigte Zugang für alle Kinder in unserem Land unabhängig vom Einkommen der Eltern leistet einen bedeutenden Beitrag für mehr Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit“, verdeutlicht die Ministerin.

Die Übernahme der Elternbeiträge durch das Land in Höhe von rund 145 Millionen Euro jährlich (davon maximal rund 37 Millionen Euro jährlich durch den Bund) sei deshalb eine wertvolle Investition in die Zukunft aller Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, so Drese. Durch die Abschaffung der Elterngebühren entlaste das Land zudem vor allem Alleinerziehende und Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen, die bisher bis zu 23 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Kindertagesförderung ihres Kindes zahlen.

Insgesamt wird das Land ab 2020 nach Angaben der Ministerin pro Jahr über 350 Millionen Euro in die Kindertagesförderung investieren.

Drese hebt darüber hinaus hervor, dass mit dem neuen KiföG das komplizierte Finanzierungssystem der Kindertagesförderung komplett umgestellt und deutlich entbürokratisiert werde. „Die prozentuale Beteiligung des Landes steigt als Ergebnis intensiver und partnerschaftlicher Verhandlungen mit der kommunalen Ebene von 43,43 Prozent auf 54,5 Prozent. Die Gemeinden beteiligen sich mit 32 Prozent und die Landkreise/ kreisfreien Städte mit 13,5 Prozent an den Gesamtkosten für die Kindertagesförderung“, so Drese.

Hinzu komme, so Drese, eine feste kindbezogene Gemeindepauschale, die den Gemeinden Planungssicherheit vor Ort verschafft und zu deutlichen Verwaltungsvereinfachungen für die Landkreise und kreisfreien Städte führt. „Auch für die Träger der Kita-Einrichtungen und damit meist für die Kita-Leitungen wird bürokratischer Aufwand abgebaut“, so die Ministerin.

„Mit dem neuen KiföG investieren wir dauerhaft weitere sieben Millionen Euro für Qualitätsmaßnahmen“, führt Drese weiter aus. Diese seien etwa für die Stärkung der mittelbaren pädagogischen Arbeit und der Fach- und Praxisberatung, die Einführung einer Mentorenvergütung sowie qualitative Verbesserungen für Kindertagespflegepersonen vorgesehen.

Drese: „Bei allen vor uns stehenden Herausforderungen können wir feststellen, dass sich der Bereich der frühkindlichen Bildung qualitativ und quantitativ in den vergangenen Jahren enorm verbessert hat. Unsere Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern ist bundesweit herausragend – bei der Zahl der betreuten Kinder, bei der Zahl der Ganztagsplätze, beim Betreuungsumfang, bei der Fachkraftquote und ab Januar 2020 auch bei der Elternbeitragsfreiheit, die so umfänglich kein anderes Bundesland zu bieten hat.“