Sozialer Wohnungsbau in Rostock

Rostock – Landesbauminister Christian Pegel übergibt am Donnerstag (29.11.2018) zwei Zuwendungsbescheide für sozialen Wohnungsbau in Rostock an die Semmelhaack Vierundfünfzigste Grundbesitzverwaltung. Dabei handelt es sich zum einen um einen Zuschuss in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro für den Neubau eines sechsgeschossigen Wohngebäudes mit 57 belegungsgebundenen Mietwohnungen an der Albrecht-Tischbein-Straße 20. Zum anderen geht es um einen Zuschuss in Höhe von ebenfalls rund 2,2 Millionen Euro für den Neubau eines sechsgeschossigen Gebäudes mit 53 belegungsgebundenen Mietwohnungen im Segelmacherweg 21, 22 und 23.

Beim Bauvorhaben in der Albrecht-Tischbein-Str. 20 entstehen zehn barrierefreie und 47 barrierearme Wohnungen. Im Segelmacherweg 21-23 werden elf barrierefreie und 42 barrierearme Wohnungen errichtet. Die Wohnungen sind sämtlich mit Personenaufzügen erreichbar.

Seit Inkrafttreten der Richtlinie Neubau Sozial im Jahr 2017 erhielten zwölf Neubauvorhaben landesweit die Zusicherung für die Unterstützung durch Fördermittel des Landes. Damit wird der Bau von 347 Wohneinheiten in fünf Städten im Land – in Greifswald, Rostock, Bad Doberan, Neubrandenburg und in Waren (Müritz) – gefördert. Zwei der vom Land unterstützten Neubauprojekte sind bereits fertiggestellt. In Greifswald und Neubrandenburg stehen insgesamt 26 mietpreis- und belegungsgebundene Mietwohnungen für die Einwohner zur Verfügung.

Bauminister Pegel resümiert: „Das Förderprogramm Wohnungsbau Sozial ist für die Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften in M-V eine wichtige Unterstützung, um bezahlbaren Wohnraum im Land zu schaffen. Ich freue mich, dass es mit den fertiggestellten Wohnungen in meiner Heimatstadt Greifswald und in Neubrandenburg erste Früchte trägt.“

Aus dem Landesprogramm geförderte Wohnungen dürfen 20 Jahre lang nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Die jeweilige Kommune stellt den Wohnungssuchenden, deren Einkommen einen festgelegten Satz nicht überschreitet, die entsprechende Berechtigung aus. Die Nettokaltmiete der Wohnungen liegt bei höchstens 5,50 Euro pro Quadratmeter. Gefördert wird ausschließlich der Bau von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen in nahezu 100 Grund-, Mittel- und Oberzentren unseres Bundeslands, in denen ein nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum besteht.

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