Oldenburg: Kostenloses Angebot ist ein Beitrag zur Fachkräftesicherung
Schwerin – Lehrerinnen und Lehrer, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen die Gebühren für Sprachprüfungen zum Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1 oder C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) nicht mehr selbst tragen. Das Land übernimmt die Kosten für die Sprachprüfungen an der Universität Greifswald. Die Gebühren für eine Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) betragen dort in der Regel 250 Euro. Lehrkräfte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können nur dann in den regulären Schuldienst eingestellt werden, wenn sie entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen.
„Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht sehr viele Anlaufstellen für diese Prüfungen“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir bieten deshalb in Kooperation mit der Universität Greifswald viermal im Jahr Termine für eine Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an. An zwei dieser Termine gibt es zusätzlich ein Training, das auf die Sprachprüfung vorbereitet. Das Land übernimmt die Kosten für die Lehrkräfte, die daran teilnehmen“, so Oldenburg.
Mit einer bestandenen Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang können Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2, C1 oder C2 belegt werden. Das Angebot richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, deren Sprachkenntnisse nach Einschätzung der jeweiligen Schulleitung gut bis sehr gut sind, die aber nicht über einen entsprechenden Nachweis wie zum Beispiel das Goethe-Zertifikat verfügen.
Auch an neu eingestellte Lehrkräfte, die ihren Sprachnachweis bereits selbst finanziert haben, hat das Land gedacht: Wer innerhalb von sechs Monaten nach der Sprachprüfung als Lehrkraft in Mecklenburg-Vorpommern seine Tätigkeit aufnimmt, kann die verauslagten Kosten auf Antrag zurückerhalten.
„Wir ergreifen hier die Initiative, um zugewanderten Lehrkräften und auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern den Einstieg in den Beruf zu erleichtern. Keine Lehrkraft muss mehr abgelehnt werden, weil ihr der Nachweis von notwendigen Deutschkenntnissen fehlt. Sowohl das Angebot der Sprachprüfung an der Universität Greifswald als auch die Erstattung bereits verauslagter Kosten erreichen ausschließlich jene, die im Schuldienst tätig sind oder tätig werden wollen. Dieses Angebot ist ein Beitrag zur Fachkräftesicherung.“
Beide Varianten werden durch das Bildungsministerium koordiniert und zunächst für zwei Jahre angeboten. Das Land stellt dafür insgesamt 87.600 Euro zur Verfügung.