Unterstützung für Privatschulen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden Träger freier Schulen unterstützt, die nach einer Neuberechnung der Finanzhilfe mit sinkenden Fördersätzen rechnen müssen. Die sinkenden Fördersätze sollen nicht mehr rückwirkend, sondern erst zum Schuljahr 2023/2024 in Kraft treten.

Die Landesregierung stellt hierfür über vier Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Gleichzeitig werden die Fördersätze für das Schuljahr 2023/2024 entsprechend dem Tarifergebnis angehoben. Dazu ist eine Steigerung der Fördersätze in Höhe von 2,8 Prozent vorgesehen.

„Obwohl die Personalausgaben des Landes an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft stetig gestiegen sind, liefert die Neuberechnung nicht für alle Schularten steigende Fördersätze. Einige Schularten werden im Vergleich zum Vorjahr weniger Geld pro Schülerin bzw. pro Schüler erhalten“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Die Ursache dafür ist auf die Verjüngung des Personals an den öffentlichen Schulen in den vergangenen Jahren, die zunehmende Verbeamtung der Lehrkräfte und die in einigen Schularten stärker gestiegenen Schülerzahlen zurückzuführen. Die sinkenden Fördersätze sind sachlich korrekt und damit rechtskonform. Ich habe jedoch immer betont, dass wir die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten prüfen, die Träger zu unterstützen, bei denen die gegenwärtige Situation zu Schwierigkeiten führt. Das haben wir getan und eine weitreichende Lösung gefunden“, so Oldenburg.

Die Neuberechnung ergibt für alle Grundschulen eine Steigerung und auch für berufliche Schulen und Förderschulen überwiegend höhere Schülerkostensätze. Die weiteren Kostensätze für die Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien sinken. Das Ergebnis der Neuberechnung wurde durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Das Verfahren ist im Schulgesetz geregelt und sieht eine Neuberechnung für das Schuljahr 2022/2023 vor.

Im Jahr 2017 betrugen die Personalausgaben für Lehrkräfte 825 Millionen Euro. Sie stiegen kontinuierlich bis 2022 auf 951 Millionen Euro an. Für die Schulen in freier Trägerschaft betrugen die Finanzhilfen 2017 insgesamt 92 Millionen Euro und im Jahr 2022 insgesamt 125 Millionen Euro. Damit stieg der Anteil der Finanzhilfe im Vergleich zu den Personalausgaben an den öffentlichen Schulen weiter an.

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