Justiz in M-V soll Vorreiterrolle in Windenergieverfahren einnehmen
Schwerin – „Die Haushaltsgespräche waren aus Sicht des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz sehr erfolgreich. Der Entwurf für den Doppelhaushalt 2024/2025, der dem Landtag vorgelegt wird, wird die Justiz unseres Landes zum einen in eine Vorreiterposition bringen, zum anderen sind Investitionen in die Zukunft für die Justiz, den Opferschutz und auch den Verbraucherschutz enthalten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung am Dienstag.
„Die Digitalisierung ist ein Schwerpunkt des beschlossenen Haushaltsentwurfs. Die Einführung der elektronischen Akte wird mit zusätzlichen 2,5 Millionen Euro unterstützt. Darüber hinaus wollen wir die Verwaltungsgerichtsbarkeit verstärken, in dem Stellen verstetigt werden. Zudem kann aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung im Haushaltsgesetz bei einem Anstieg der Windenergieverfahren schnell reagiert und das Oberverwaltungsgericht personell verstärkt werden.
Vor allem soll wie in Asylverfahren auch für Verfahren zum Thema Ausbau der Windenergie eine richterliche Assistenz ermöglicht werden. Wir schaffen somit die Voraussetzungen, dass bei der Energiewende zügig Rechtssicherheit herrschen kann. Damit hätte Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle. Weiterhin stärken wir die Ausbildung und planen, dass junge Menschen, die Justizfachangestellte werden wollen, künftig verbeamtet werden. Dazu bedarf einer neue Ausbildungsform, die die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege übernehmen soll. Wichtig ist auch, dass für die Verpflegung der Gefangenen mehr Geld zur Verfügung steht. Wegen gestiegener Preise für Lebensmittel und Energie wird der tägliche Verpflegungssatz von 3,80 Euro auf 4,84 Euro angehoben“, so Justizministerin Bernhardt.
„Der Opferschutz wird im Land gestärkt. Für die vereinbarte Umsetzung der Istanbul-Konvention wird eine Koordinierungsstelle geschaffen. Damit setzen wir zum einen eine EU-Vorgabe, aber auch den Koalitionsvertrag um. Weiterhin wollen wir das Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt ab nächstem Jahr mit zusätzlich 140.000 Euro und einer dynamisierten Steigerung unterstützen. Auch die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale soll auf nunmehr 575.000 Euro aufgestockt werden.
Künftig soll die Verbraucherzentrale auch drei Viertel ihrer Mehrerträge einbehalten dürfen. Dadurch soll es der Verbraucherzentrale ermöglicht werden, ihr Beratungsangebot auszubauen, was uns als rot-rote Landesregierung sehr wichtig ist“, sagt Gleichstellungs- und Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss im Kabinett zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/25. Nun entscheidet der Landtag.