Zuschüsse für Familienerholung

Drese: Zuschüsse für Familienerholung in ausgewählten Ferieneinrichtungen können für dieses Jahr noch beantragt werden

Schwerin – Die Landesregierung hilft dabei, dass Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen einen gemeinsamen Familienurlaub erleben können. “Seit 2017 erhalten Berechtigte deutlich höhere Zuschüsse des Sozialministeriums, um gemeinsam mit ihren Kindern Urlaub und Familienfreizeit verbringen zu können“, sagte Ministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Gefördert werden Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe sowie Trägern von Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden.

Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person bei fünf bis sieben Tagen (bis 2017 20 Euro), darüber hinaus ist sie gestaffelt von 26 Euro bis 15 Euro pro Person und Übernachtung.

„Für eine einwöchige Erholungsmaßnahme erhält z.B. eine vierköpfige Familie einen Landeszuschuss von 840 Euro“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Eine Teilnahme an der geförderten Maßnahme kann erfolgen, wenn mindestens einem der teilnehmenden Familienmitglieder zum Zeitpunkt der Anmeldung eine der folgenden Leistungen gewährt wird: Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und/ oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zudem muss mindestens ein mitreisendes, dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein und die Familien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Die Ministerin gab bekannt, dass von den Landesmitteln für die Familienerholung in Höhe von 150.000 Euro für dieses Jahr noch rund 100.000 Euro zur Verfügung stehen. „Es lohnt sich also, zu schauen, ob ich anspruchsberechtigt bin und wo Familienerholungsmaßnahmen stattfinden“, so Drese. Die Familienferienstätten und Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern lägen in sehr schöner Lage, oft direkt an der Ostsee (www.ffmv.de und https://www.jugendherberge.de/mecklenburg-vorpommern/).

Informationen erhalten die Familien direkt bei den Trägern der freien Jugendhilfe, die Familienerholung anbieten, bei Familienferienstätten in M-V, Jugendherbergen in M-V, den Landesverbänden AWO, DRK, Paritätischer, Caritas und Diakonie oder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS). Das LAGuS ist für das Antragsverfahren zuständig.

Informationen wie die Richtlinie, Antragsvordrucke, Ansprechpartner erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV

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