Digitalisierung und Dienstleistung

……. lernen von Dänemark und Schweden

Schwerin – Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der großen Herausforderungen der Zeit. Länder, von denen man gerade im Bereich der Steuerverwaltung lernen kann, sind Dänemark und Schweden. Finanzminister Reinhard Meyer will sich daher noch bis Freitag vor Ort über den Stand der Digitalisierung in den beiden Ländern informieren.

Sowohl Dänemark als auch Schweden haben früh mit der Digitalisierung ihrer Steuerverwaltung begonnen. Insbesondere Dänemark nimmt mittlerweile eine Pionierrolle ein. Zentral dabei: Die sogenannte NemID (einfache ID), die als digitale Unterschrift nicht nur Zugang zu Behördenwebsites, sondern auch zum Internetbanking gewährt. Fast alle Dänen nutzen diese Identifikationsnummer regelmäßig, Papieranträge sind die absolute Ausnahme.

„Kaum ein Land in Europa ist stärker digitalisiert als Dänemark“, so Finanzminister Reinhard Meyer, „nahezu alle Behördengänge können mittlerweile online erledigt werden – das gilt auch für die Steuererklärung. So stellt die dänische Steuerverwaltung den Bürgern eine sehr umfangreich vorausgefüllte Steuererklärung einschließlich der Steuerberechnung elektronisch zur Verfügung. Das ist möglich, weil der dänischen Steuerverwaltung umfassende Daten der Bürger elektronisch vorliegen. Zwar haben wir in Deutschland ähnliche Möglichkeiten, allerdings noch lange nicht diese hohe Bereitschaft diese Daten auch zu nutzen. Hier verspreche ich mir neue Ansätze für die Steuerverwaltung bei uns im Land. Eine Sache darf in der Digitalisierungs-Euphorie aber nicht verloren gehen: Der Schutz sensibler Daten. Das gilt ganz besonders für Steuerdaten.“

In Schweden steht die Dienstleistungsorientierung der Steuerverwaltung im Vordergrund des Erfahrungsaustausches. So können alle natürlichen Personen bei den Skandinaviern eine vereinfachte Steuererklärung abgeben. Grundlage dafür sind die Daten, die dem Finanzamt vorliegen und an die Steuerzahler verschickt werden. Die Steuerpflichtigen können die Bescheide anschließend ganz einfach per Telefon oder Internet bestätigen.

„Mit der vereinfachten Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner haben wir in Mecklenburg-Vorpommern sehr gute Erfahrungen gemacht“, so Finanzminister Meyer, „Schweden geht aber noch mindestens zwei Schritte weiter. Das wäre sicherlich auch hierzulande ein interessantes Verfahren, da es mit deutlich weniger Bürokratie auskommt und dadurch mehr Akzeptanz genießt. Eine Hürde könnte aber unsere komplexe Steuergesetzgebung sein.“

Zum Abschluss des dreitägigen Besuchs trifft sich Finanzminister Meyer am Freitag mit Malmös Bürgermeisterin Katrin Stjernfeld Jammeh. Hierbei geht es vor allem um das Projekt STRING (Strategic Partnership in the South Western Baltic Sea Trans Regional Area Implementing New Geography) als eine grenzüberschreitende Partnerschaft zwischen den Regionen Oslo und Göteborg, Südschweden, der Region Kopenhagen und der Metropolregion Hamburg. Da Westmecklenburg mit der Landeshauptstadt Schwerin Teil der Metropolregion Hamburg ist, gilt es für Mecklenburg-Vorpommern neue Kooperationsmöglichkeiten auszuloten.

Familien stärken

Landeskonzept Frühe Hilfen nimmt Qualitätssicherung und Partizipation in den Fokus

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute das Landeskonzept Frühe Hilfen Mecklenburg-Vorpommern „Familien stärken – Gemeinsam!“ vor. „Mit dem Landeskonzept werden die Strukturen und Angebote der Frühen Hilfen professionalisiert. Denn es unterstützt die Akteure in den Kommunen dabei, die Qualitätssicherung und Partizipation verstärkt voranzutreiben“, erklärte Drese.

In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt gibt es Netzwerkkoordinatorinnen für die Frühen Hilfen, die mit einer Vielzahl von Kooperationspartnerinnen und -partnern agieren. „Frühe Hilfen übernehmen hier eine wichtige Lotsenfunktion für die Mütter und Väter. Gerade in den ersten Lebensmonaten und -jahren eines Kindes ist es von Bedeutung, junge Eltern zu stärken, um die Eltern-Kind-Beziehung förderlich zu gestalten“, so Drese.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen werdenden Eltern und Eltern von Kindern im Alter von bis zu drei Jahren eine Vielzahl von Angeboten zur Verfügung. Die Frühen Hilfen unterstützen Mütter und Väter, passgenaue Angebote vor Ort zu finden. Das kann z. B. der Kontakt zu einer Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder die Vermittlung zu einem Familientreff sein. Das Landeskonzept legt dazu Qualitätsstandards fest.

Drese: „Wir stellen die Familien mit ihren Bedarfen in den Fokus. Sie sollen besser teilhaben können. Dabei wird in der Umsetzung des Konzeptes geprüft, wie die Wünsche der Eltern bei den Angeboten Berücksichtigung finden können.“

Das aktuelle Landeskonzept finden Sie unter www.fruehe-hilfen-mv.de.

Um das kostenfreie Angebot der Frühen Hilfen jungen bzw. werdenden Eltern und Fachkräften bekannter zu machen, hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen ein Video erstellt: Einsehbar unter www.elternsein.info oder www.fruehehilfen.de

Land lobt Kulturpreis 2020 aus

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern lobt auch in diesem Jahr den Landeskulturpreis als Haupt- und Förderpreis aus. Die Auszeichnungen werden durch die Ministerpräsidentin verliehen. Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger können bis Dienstag, 31. März 2020, im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemacht werden. Der Hauptpreis ist mit 10.000 Euro, der Förderpreis mit 5.000 Euro dotiert.

„Kulturelle Angebote bereiten uns nicht nur schöne Stunden, Kultur ist wichtig für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „In Mecklenburg-Vorpommern haben wir eine reiche Kulturszene, die vom Einsatz und von der Kreativität vieler engagierter Menschen überall im Land getragen wird. Mit dem Landeskulturpreis wollen wir Menschen auszeichnen, die sich in besonderer Weise um unser kulturelles Leben in MV verdient gemacht haben. Machen Sie mit und schlagen Sie diese Menschen vor“, forderte Martin auf.

Mit dem Kulturpreis werden die künstlerischen oder kulturellen Leistungen einer Persönlichkeit oder einer Gruppe aus allen Bereichen von Kunst und Kultur gewürdigt. Für die Verleihung kann ein einzelnes Werk oder das Gesamtschaffen maßgeblich sein. Der Hauptpreis und Förderpreis sollen Leistungen von höchster Qualität anerkennen und besonders innovative Projekte berücksichtigen. Vorausgesetzt wird ein enger Bezug zu Land und Leuten.

Die Vorschläge können unter folgender Adresse eingereicht werden:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Kultur
Werderstr. 124
19055 Schwerin

E-Mail: poststelle@bm.mv-regierung.de

Eigenbewerbungen sind nicht zulässig.

Im vergangenen Jahr ist die Grafikerin Inge Jastram für ihr Lebenswerk mit dem Landeskulturpreis ausgezeichnet worden. Den Förderpreis erhielt der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde in Rostock, Juri Rosov, vor allem für seinen Beitrag zu den 2016 ins Leben gerufenen Jüdischen Kulturtagen in der Hansestadt.

Welche Angaben die Vorschläge enthalten müssen und wie das Auswahlverfahren abläuft, erläutert das Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf seiner Internetseite.

Einführung einer Impfpflicht gegen Masern

Schwerin – Ab dem 01. März tritt in Deutschland das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Damit gilt eine Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort), Kindertagespflegen, Schulen und Gesundheitseinrichtungen.

„Die Impfpflicht ist ein wichtiger und auch notwendiger Schritt. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Nur weil es nicht jeden Tag neue Fälle bei uns gibt, heißt dies nicht, die Krankheit ist gebannt. Kinder und Angestellte in den betreffenden Einrichtungen müssen geschützt werden. Der beste Schritt dafür ist eine Impfung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in den vergangenen 19 Jahren 49 Masern-Infektionen registriert. „Das sind mit Abstand die wenigsten Masern-Erkrankungen aller Bundesländer in diesem Zeitraum“, so Glawe weiter. In Baden-Württemberg und Niedersachsen hat es unlängst Masernerkrankungen gegeben. Ein Masern-Ausbruch im Kongo hat nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Anfang des Jahres zu mehr als 6.000 Todesfällen geführt.

Kinder sollen laut dem Masernschutzgesetz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss ein Nachweis über den Masernschutz erfolgen.

Ebenso gilt dies für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nach Masernschutzgesetz tätig sind. Hierzu zählen beispielsweise pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, Kindertagespflegepersonen sowie medizinisches Personal. Entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind Personen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1970 geboren sind, von der Impfpflicht ausgenommen. Das gilt auch für Personen, die die Krankheit bereits nachgewiesenermaßen durchlitten haben. Die Immunität ist hier durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.

„Infektionen mit Masern verlaufen oftmals schwer und können Komplikationen beziehungsweise Folgeerkrankungen nach sich ziehen“, betonte Gesundheitsminister Glawe. Insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren kann es als Spätfolge einer Maserninfektion zu einer schweren und tödlich verlaufenden Gehirnerkrankung kommen (subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)).

Impfstoffe zählen zu den wirksamsten und sichersten Präventivmaßnahmen im Kampf gegen Krankheitserreger. Um die Zirkulation der Masern zu verhindern, werden von der Weltgesundheitsorganisation Impfraten von 95 Prozent gefordert. Mecklenburg-Vorpommern ist neben Brandenburg das einzige Bundesland, das in der Altersgruppe der Einschüler mit 95,5 Prozent die für die Masern-Eliminierung empfohlene Impfquote von 95 Prozent bei der zweiten Masernimpfung erreicht. In Auswertung der von der Kassenärztlichen Vereinigung ermittelten Impfquoten sind 71,9 Prozent der Zweijährigen sowie 86,3 Prozent der Dreijährigen in MV zweimal altersgerecht gegen Masern geimpft.

„In Deutschland sind neben Kindern auch Jugendliche und Erwachsene betroffen. Dies zeigt, dass der eigentlich im Kindesalter vorzunehmende Impfschutz teilweise vernachlässigt wird und freiwillige Maßnahmen zur Stärkung der Impfbereitschaft zu wenig greifen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe warb für die Kampagne „MV impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen“ (www.mv-impft.de). „Vorhandene Impflücken lassen sich durch zielgruppenspezifische Maßnahmen ansprechen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Neben dem Internetauftritt wird mit gedrucktem Informationsmaterial wie Plakaten und Faltblättern geworben. Darüber hinaus kommen auch digitale Medien wie Spots für Kinos sowie YouTube und Facebook als Informationsträger zum Einsatz, um gezielt Jugendliche und junge Erwachsene anzusprechen. Ergänzt wird dies durch Hinweise auf die zahlreichen Impfangebote der niedergelassenen Ärzte, der Gesundheitsämter und auch der Betriebsärzte im Land. „MV impft“ ist eine Kampagne des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Digitale Transformation

Hornstorf/Stäbelow – Heute übergibt Digitalisierungsminister Christian Pegel zwei Zuwendungsbescheide für die Unterstützung der Digitalisierung in Unternehmen in Mecklenburg. Die Firma „Treppenbau Plath“ in Hornstorf erhält 14.800 Euro, die „Limes Service GmbH“ in Stäbelow 10.000 Euro nach der Landesrichtlinie zur Förderung der digitalen Transformation.

Die Treppenbau Plath GmbH beschäftigt 43 Mitarbeiter. Diese erstellen vor dem Bau einer Treppe eine digitale Rekonstruktion, um dem Kunden eine erste Ansicht zu gewähren. Derzeit werden Treppen manuell vermessen. Für das Vermessen einer einzigen Treppe wird bislang ein voller Arbeitstag benötigt. Aus diesem Grund fördert das Digitalisierungsministerium die Anschaffung eines 3D-Laseraufmaßsystems. Damit können in kurzer Zeit die Maße für die zu erstellende Treppe aufgenommen werden. Gleichzeitig wird eine nach Kundenwunsch erstellte Treppenansicht digital sichtbar. Änderungswünsche können so in Zukunft direkt vor Ort berücksichtigt und eingearbeitet werden.

Die Limes Service GmbH führt mit ihren neun Mitarbeitern für verschiedene Unternehmen die Montage und Ablesung von Heizkostenverteilern und Rauchwarnmeldern sowie Trinkwasser-Beprobungen durch. Bei den Vor-Ort-Terminen müssen die Monteure zurzeit noch per Hand Daten und Unterschriften der Kunden erfassen, Auftragsänderungen und Termine werden telefonisch koordiniert. Nach der Anschaffung der auf das Unternehmen zugeschnittenen Software inklusive einer App sind die Kundendaten digital einsehbar. Die Kunden unterschreiben in Zukunft wie beim Paketboten auf einem mobilen Endgerät mit dem die Unterschriften direkt ins Büro übertragen werden. Auch Terminabsprachen und Änderungsaufträge werden über diese Software abgewickelt und sind dadurch weniger fehleranfällig.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium die Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation, kurz DigiTrans RL M-V, aufgelegt.

Fördermittel von bis zu 10.000 Euro und in Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro können Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro beantragen. Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gibt es für den Aufbau neuer, digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut bereits 151 Anträge auf Förderung im Rahmen der DigiTrans-Richtlinie vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut zu stellen. Die dafür notwendigen Unterlagen können auf der Internetseite des LFI heruntergeladen werden.