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Tag: 13. März 2020

Absage von Veranstaltungen

Schwerin – Zur Eindämmung der Folgen der Corona-Epidemie werden im gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt sowie auch der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern vorsorglich alle öffentlichen Veranstaltungen der kommenden Wochen abgesagt.

Das betrifft zuallererst die für den 21.03.2020 landesweit geplanten Pflanzaktionen „Unser Wald braucht Hilfe“. „Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht“, betonte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Er danke allen Spendern, die sich an der Initiative „Mein Baum für unsere Zukunft“ von Ostsee-Zeitung, Ostseewelle, Schweriner Volkszeitung und Lotto MV im Rahmen der Kampagne #DeinWaldProjekt beteiligt haben.

„Die Resonanz war wirklich überwältigend. Ich versichere, dass alle Pflanzen, die mit den Spendeneinnahmen erworben wurden, in jedem Fall noch in diesem Jahr von der Landesforst eingesetzt werden“, erklärte der Minister. Voraussichtlich werde im Herbst für alle Spender, die selbst Hand mit anlegen wollen, eine Pflanzaktion nachgeholt, so Backhaus. Dies hänge aber vom weiteren Verlauf der Corona-Epidemie ab.

Betroffen ist auch die 14. Waldolympiade, die am 27.03.2020 eröffnet werden sollte, sowie alle damit verbundenen Termine. Das für den 19. März 2020 geplante 24. Gewässersymposium des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG M-V) wurde ebenfalls bereits abgesagt.

Schnelle Hilfen für Betriebe in Corona-Krise

Berlin – Der Bundesrat hat am 13. März 2020 das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Es ermöglicht der Bundesregierung, Betriebe während der Corona-Krise kurzfristig zu unterstützen.

Das Gesetz sieht zwei zeitlich befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vor: sie kann damit die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern – z.B. auf den Bereich von Leiharbeit. Die deutsche Wirtschaft soll damit vor existentiellen Verwerfungen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewahrt werden – ähnlich wie in der Finanzkrise 2008/2009.

Das Gesetzgebungsverfahren war extrem kurz: der Koalitionsausschuss beschloss die Maßnahmen am 8. März 2020, das Bundeskabinett am 10. März. Nur drei Tage später – am 13. März – verabschiedete der Bundestag den Entwurf der Koalitionsfraktionen in 1., 2. und 3. Lesung und leitete den Beschluss unmittelbar dem Bundesrat zu. Dieser billigte ihn noch am gleichen Tag.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Bundesrat stimmt neuem Aufstiegs-BAföG zu

Berlin – Der Bundesrat hat am 13. März 2020 dem neuen Aufstiegs-BAföG zugestimmt. Hierüber werden Fachkräfte, die sich fort- und weiterbilden, verstärkt unterstützt.

Die Novelle umfasst höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse. Insgesamt stehen in der laufenden Wahlperiode zusätzlich 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Neu ist, dass ein Aufstieg künftig über alle drei Fortbildungsstufen bis auf „Master-Niveau“ unterstützt wird. Die Förderung umfasst auch die Vorbereitung auf Prüfungen für Abschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.

Einen besonderen Fokus legt die Reform auf die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsförderung: Sie baut die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte von bisher 50 Prozent zu einem Vollzuschuss aus, der nicht zurückzuzahlen ist. Außerdem wird der einkommensabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro angehoben.

Auch der Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 40 auf 50 Prozent. Ein weiterer Anreiz für die Teilnahme an Aufstiegsprüfungen: Bei erfolgreichem Abschluss wird künftig die Hälfte des Darlehens erlassen. Bislang sind es nur 40 Prozent.

Von den Neuregelungen profitieren auch Existenzgründer – sie erwartet ein vollständiger Erlass des Restdarlehens für Fortbildungskosten, damit sie schuldenfrei in die Selbstständigkeit starten können. Für Geringverdiener gibt es ebenfalls Erleichterungen: Die Möglichkeiten, die Rückzahlung eines Darlehens zu stunden oder gar zu erlassen, werden erweitert.

Mit dem Gesetz sollen die beruflichen Karrierechancen und vor allem die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung vorangetrieben werden. Die beschlossenen Leistungserhöhungen sind die umfangreichsten seit Bestehen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Es wurde 1996 unter dem Titel „Meister-BAföG“ eingeführt.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. August 2020 in Kraft treten.

Aufhebung Sonntagsfahrverbot für LKW in M-V

Schwerin – Ab sofort bis zum 16. September dieses Jahres ist das Fahrverbot für LKW, die haltbare Lebensmittel, Hygieneartikel und/oder medizinische Produkte transportieren, in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben. Das gilt für das Verbot an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen im Land sowie für das Sonnabendfahrverbot auf der Bundesstraße 96 zwischen Neubrandenburg und der Grenze nach Brandenburg vom 1. Juli bis zum 31. August.

„Damit entsprechen wir der in Teilen untypisch starken Nachfrage in Einkaufsmärkten nach solchen Waren aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus. Wir ermöglichen dem Einzelhandel mit dieser Ausnahmeregelung, im Zweifelsfall schnell auf stark steigende Nachfrage reagieren zu können“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Ausnahmeregelung.

Praktisch bedeutet das, dass in diesem Zeitraum für solche Fahrten nicht wie sonst eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss. „Wir können dies aber nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Die meisten anderen Bundesländer verfahren jedoch ähnlich. In jedem Falle sollten sich die Spediteure aber informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und, sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen“, so Christian Pegel.

Er weist darauf hin, dass diese Regelung nur für LKW gilt, die oben genannte Warengruppen transportieren. „Jeder, der nicht darunter fällt und trotzdem fährt, muss bei einer Kontrolle mit entsprechender Strafe rechnen.“

Die Regelung kann je nach aktueller Entwicklung jederzeit widerrufen werden. Wir informieren entsprechend.

Nothafen Darßer Ort

Darßer Ort – Die Fahrrinne zum Nothafen Darßer Ort wird voraussichtlich ab dem kommenden Wochenende wieder ausgebaggert. Dies ist aufgrund der Strömungsverhältnisse am Darßer Ort in der Regel zweimal im Jahr erforderlich.

„Wir haben zugesichert, dass bis zur Fertigstellung des neuen Hafens der bisherige Nothafen offen bleibt. Das ist notwendig, um die Nutzung des Nothafens für den Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger sowie für in Seenot geratenen Schiffe sicherzustellen. Mit der Inbetriebnahme des neuen Hafens entfallen die aufwändigen Unterhaltungsmaßnahmen am Darßer Ort“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel.

Für die Unterhaltungsmaßnahme durch die Deutsch-Dänische Wasserbau GmbH sind ca. drei Wochen eingeplant. Die Arbeiten erfordern keine Sperrung der Zufahrt.

Im Auftrag des Straßenbauamtes Stralsund wird der Sand, den die Strömung regelmäßig in die Zufahrt schwemmt, aufgenommen und zunächst in einem temporären Unterwasser-Sanddepot im Nothafen zwischengelagert. Er soll nach Fertigstellung des Inselhafens Prerow und nach Schließung des Nothafens für die Renaturierung des Hafenbeckens genutzt werden.

Wieviel Sand tatsächlich ausgebaggert wird sowie die daraus resultierenden Kosten wird eine abschließende Peilung nach Ende der Maßnahme ergeben.

Ausweitung der Pfandpflicht gefordert

Berlin – Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Pfandpflicht aus Umweltschutzgründen auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen ausgedehnt wird. Die Getränkeart dürfe bei der Frage der Pfandpflicht keine Rolle mehr spielen, heißt es in einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung.

Voraussetzung für die erweiterte Pfandpflicht soll jedoch sein, dass die aus den Einwegflaschen gewonnenen Rezyklate auch gut zu verwerten sind. Zur Begründung dieser Einschränkung verweist der Bundesrat auf die stoffliche Zusammensetzung von Einweg-Kunststoffflaschen für Frucht- und Gemüsesäfte: Sie mache ein Recycling mitunter unmöglich.

Die Länder plädieren deshalb zugleich dafür, dass die Recyclingfähigkeit solcher PET-Flaschen erhöht wird. Hierfür soll die Bundesregierung auf die Wirtschaft einwirken, auf entsprechende Additive zu verzichten, die das „Bottle-to-Bottle“-Recycling verhindern.

Da mit der Ausweitung des Pfandsystems für verschiedene Branchen steigende Kosten verbunden sind, spricht sich der Bundesrat weiter dafür aus, dass die Bundesregierung im Vorfeld der Pfandpflichtausweitung eine umfangreiche Kostenfolgenabschätzung durchführt. Zudem solle der Handel mit Übergangsfristen entlastet werden.

Außerdem fordern die Länder Erleichterungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher: Derzeit ist das jeweilige Pfandsystem auf den Verpackungen häufig schwer erkennbar. Sie sollten deshalb gut sichtbar mit den Begriffen Einweg bzw. Mehrweg ausgezeichnet werden.

Auch steuerrechtlich sieht der Bundesrat Handlungsbedarf: Es dürfe nicht sein, dass Einheitsleergut gegenüber Individualleergut beim Pfandgeld benachteiligt wird. Deshalb müsse die Verwendung von Einheitsflaschen zur Stärkung des Mehrwegsystems gefördert werden. Der Bund solle in Abstimmung mit den Ländern geeignete Maßnahmen ergreifen.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Die Pfandpflicht wurde zuletzt vor einem guten Jahr geändert. Seitdem muss auch für Einweggetränkeverpackungen von Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure und Mischgetränken mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent Pfand bezahlt werden. Er beträgt 25 Cent.

Länderinitiative gegen Arzneimittelengpässe

Berlin – Der Bundesrat ergreift Initiative gegen Lieferengpässe bei Medikamenten. Die erst Mitte Februar 2020 vom Bundestag beschlossenen Regelungen zur Vermeidung von Lieferengpässen reichen nach Ansicht der Länder noch nicht aus. In einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung appellieren sie an das Bundesgesundheitsministerium, die Gründe für Arzneimittelengpässe systematisch auszuwerten, um geeignete Maßnahmen für die Zukunft treffen zu können.

In die Evaluation einbezogen werden müssen nach Ansicht des Bundesrates auch die zuständigen Behörden der Länder sowie Bundesbehörden, da sie über relevante Informationen verfügen. Der Beirat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte soll zu der Auswertung Stellung nehmen dürfen.

Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung zu prüfen, ob auch im Bereich der Medizinprodukte weiterreichende Maßnahmen gegen Lieferengpässe getroffen werden müssen. Die gegenwärtige Situation durch die Corona-Infektion sollte zum Anlass genommen werden, zu überlegen, wie künftig ausreichend Mund-Nasenschutz-Masken und persönlichen Schutzausrüstungen sichergestellt werden können.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Verlängerung der Mietpreisbremse

Schwerin – Die Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft: Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13. März 2020 grünes Licht erteilt.

Das Gesetz ermöglicht den Ländern, Wohnungsmieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin zu begrenzen: Auf maximal zehn Prozent über dem Vergleichsindex bei Vertragsabschluss. Die entsprechenden Rechtsverordnungen gelten längstens fünf Jahre. Spätestens Ende 2025 treten sie außer Kraft.

Anders als bislang können Mieterinnen und Mieter künftig außerdem die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde. Gleiches gilt, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Rüge bereits beendet ist.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.