Menü Schließen

Monat: März 2020

COVID 19: Zwei weitere Sterbefälle in MV

Schwerin – Im Rahmen der Corona-Pandemie gibt es zwei weitere Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Landkreis Nordwestmecklenburg ist ein 60-jähriger Mann mit verschiedenen schweren Vorerkrankungen verstorben. Er war mit den für eine Corona-Infektion typischen Symptomen seit dem 26.03.2020 in stationärer Behandlung.

Verstorben ist auch ein 77-jähriger Mann aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er hatte schwerste Vorerkrankungen und befand sich in palliativer Betreuung. Auch dieser Patient wurde seit dem 26.03.2020 im Krankenhaus behandelt.

Die zuständigen Gesundheitsämter koordinieren die erforderlichen Maßnahmen vor Ort.

Der Arbeitsmarkt im März 2020

Nürnberg – Durch die Corona-Pandemie ist die deutsche Wirtschaftsleistung eingebrochen, und das öffentliche Leben kam zunehmend zum Stillstand. Dies hinterlässt deutliche Spuren in allen Bereichen der Wirtschaft. In den Arbeitsmarktzahlen konnte sich die aktuelle Verschärfung der Corona-Krise noch nicht widerspiegeln, weil die Angaben bis zum 12. März reichen und damit die jüngste Entwicklung nicht umfassen.

Arbeitslosenzahl im März: -60.000 auf 2.335.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +34.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Die Arbeitslosenzahl ist von Februar auf März jahreszeitlich bedingt um 60.000 auf 2.335.000 gesunken. Die aktuelle Entwicklung auf den Arbeitsmarkt spiegelt sich in diesen Zahlen noch nicht wider, da der Zähltag für die Statistik vor der Verschärfung der Corona-Krise lag. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den März ein leichtes Plus von 1.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 34.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote ist um 0,2 Prozentpunkte auf bei 5,1 Prozent gesunken und hat sich im Vergleich zum März des vorigen Jahres nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 1.000 erhöht. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im März 2020 bei 3.287.000 Personen. Das waren 35.000 mehr als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 18.000 erhöht. Mit 45,10 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 218.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 447.000 gestiegen. Insgesamt waren im Januar nach hochgerechneten Angaben der BA 33,60 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Dezember auf Januar ein Anstieg um 52.000.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften gibt im Vorjahresvergleich weiter deutlich nach. Im März waren 691.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 106.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 10.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im März 2020 um 3 Punkte auf 113 Punkte. Er liegt damit 20 Punkte unter dem Vorjahreswert.

842.000 Personen erhielten im März 2020 Arbeitslosengeld, 72.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.747.000. Gegenüber März 2019 war dies ein Rückgang von 255.000 Personen. 6,9 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2019 bis März 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 369.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 23.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 447.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Da die Daten zum Berichtsmonat März die Ausbildungsmarktlage bis zum Stichtag 12. März 2020 widerspiegeln, sind noch keine Auswirkungen der Corona-Krise zu verzeichnen. Am häufigsten waren Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (29.000) sowie Verkäuferinnen/Verkäufer (19.000) und Kaufleute für Büromanagement mit 17.000 Ausbildungsangeboten. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Ergänzung beim BAföG

Schwerin – Viele Studierende sind derzeit in Sorge um ihre finanzielle Grundlage. Nebenjobs brechen weg oder die Eltern geraten aufgrund der Krise in finanzielle Problemlagen und können nicht in gewohnter Form unterstützen. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat deshalb die Entscheidung des Bundes begrüßt, Studierenden beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entgegenzukommen und flexible Verfahren anzuwenden. Im Zuge der krisenbedingten Gesetzgebung hat der Bund auch das BAföG in Teilen geändert.

BAföG-Empfängerinnen und -empfänger bekommen auch für den Zeitraum, in dem momentan kein Besuch der Schule bzw. Hochschule wegen coronabedingter Schließung möglich ist, eine Förderung.

Anträge von Studierenden, bei denen sich die eigenen Einkommensverhältnisse oder die der Eltern geändert haben, werden schnell bearbeitet. Es stehen Hilfsinstrumente für kurzfristigen Zahlungsbedarf zur Verfügung. Das beinhaltet Vorbehaltsbewilligungen bei Folge- oder Aktualisierungsanträgen und Abschlagszahlungen bei Neuanträgen.

Studierende, die jetzt im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder der Landwirtschaft tätig sind, wird der Verdienst nicht wie sonst üblich auf den gesamten Förderzeitraum, sondern nur auf die Zeit ihrer Beschäftigung angerechnet.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass Studierende, die sich jetzt für andere einsetzen und anpacken, nicht um ihre Förderung bangen müssen“, sagte Martin am Montag. Mecklenburg-Vorpommern hatte sich auf Initiative Martins beim Bund dafür eingesetzt, dass nicht nur der Verdienst im Gesundheitswesen und in sozialen Einrichtungen, sondern auch in der Landwirtschaft nicht auf das BAföG im gesamten Förderzeitraum angerechnet wird.

Martin betonte, wie wichtig es gerade jetzt sei, dass sich Studierende in der Land- und Ernährungswirtschaft engagieren. „Wir brauchen jetzt auch Studierende, die sich für die Gemeinschaft in der Krise engagieren. Wer also Engagement mit einem Nebenverdienst vereinen möchte, findet dort die Möglichkeit“, sagte Martin.

Im Internet ist unter der Adresse www.mv-wir-packen-an.de eine Stellenbörse geschaltet, über die sich auch Studierende um einen Job in der Land- und Ernährungswirtschaft bewerben können.

Maßnahmen für Zugewanderte

Alabali-Radovan: Corona-Krise macht Maßnahmen für Zugewanderte dringend notwendig

Schwerin – „Die Corona-Krise stellt jetzt viele Zugewanderte vor existenzielle Herausforderungen. Abläufe insbesondere bei Asylverfahren, bei Duldungen im Rahmen von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen oder zur Sicherung von Sozialleistungen dürfen deshalb nicht zulasten der Migrantinnen und Migranten ausgelegt werden. Maßnahmen des Bundes sind jetzt dringend notwendig“, erklärte die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan.

Durch die aktuellen Einschränkungen zum Zwecke der Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 würden viele Zugewanderte einschneidende Konsequenzen erfahren. Aus diesem Grund haben die neun Integrationsbeauftragten von Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine gemeinsame Erklärung erarbeitet, die zehn Maßnahmen formuliert.

Als wesentlichen Schritt erachtet Alabali-Radovan die Entzerrung der beengten Wohnverhältnisse in Landeserstaufnahmeeinrichtungen. „Die Einhaltung der jetzt nötigen Hygienestandards und Kontaktverbote sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen nur schwierig umsetzbar. Der Schutz der Geflüchteten vor Ansteckungen muss gewährleistet sein. Insbesondere bei Menschen aus Risikogruppen müssen Verteilungen in die Kommunen in Betracht gezogen werden.“

„Wer aufgrund der Corona-Pandemie jetzt Unterbrechungen oder gar die Kündigung erfahren hat, darf nicht um seine Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsduldung bangen. Hier brauchen wir Ausnahmeregelungen,“ sagte Alabali-Radovan und bezog sich auf zwei weitere Maßnahmenpunkte des Papieres.

Weitere wesentliche Themen seien die Sicherung von Sozialleistungen und der gefahrlose Zugang zur Gesundheitsversorgung.

Ebenso bekräftigen die Integrationsbeauftragten der Länder, dass eine Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Schutzsuchender aus Griechenland in Anbetracht der Corona-Krise schnellstmöglich umgesetzt werden müsse.

Unterstützung für ausländische Pendler

Rudolph: Anträge sind ab sofort abrufbar

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz ebenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. „Die Anträge sind ab sofort beim Landesamt für Gesundheit und Soziales auf der Homepage abrufbar“, erklärten der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph, sowie der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann.

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis Pendler beschäftigen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, an einer Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten und aufgrund von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht mehr regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsort pendeln können. „Durch die Zuwendung sollen Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung abgedeckt werden, die bei den Pendlern und den sie begleitenden Angehörigen entstehen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Rudolph weiter.

Als Beschäftigung gilt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Auszahlung des Zuschusses vom Arbeitgeber an die Begünstigten stellt kein Entgelt für im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erbrachte Leistungen dar. „Der Coronavirus darf nicht dazu führen, dass die in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Pendler aus dem Ausland ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, unter anderem in Krankenhäusern und in Unternehmen“, erklärte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph abschließend.

Lohnersatz wegen Kita-Schließung

Arbeitgeber können beim LAGuS Anträge stellen

Schwerin – Wenn Kita und Schule geschlossen sind und kein Anspruch auf eine Notfallbetreuung besteht, droht erwerbstätigen Sorgeberechtigten ein Verdienstausfall. „Um diese besonderen Härten für betroffene Eltern abzufedern, tritt ab dem 30. März, eine neue gesetzliche Regelung in Kraft“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

Nach Paragraf 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz wird nun eine Möglichkeit der Lohnfortzahlung für Eltern geschaffen, die sogenannte „Eltern-Entschädigung“. Der Bundesrat hatte dafür am vergangenen Freitag „grünes Licht“ gegeben.

Drese: „Für viele Familien gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Insbesondere berufstätige Eltern mit kleinen Kindern sind aufgrund von Schul- und Kitaschließungen vor besondere Herausforderungen gestellt. Oft sind alle Bemühungen eine andere Betreuung zu finden erfolglos und ein Elternteil kann nicht zur Arbeit. Deshalb begrüße ich die neue Eltern-Entschädigung sehr.“

Der Antrag auf Eltern-Entschädigung muss vom jeweiligen Arbeitgeber gestellt werden. Antragsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS). Die Arbeitgeber zahlen für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen den Lohn in Höhe von 67 Prozent fort. Der Höchstbetrag für einen vollen Monat beträgt 2.016 Euro. Den Arbeitgebern werden die ausgezahlten Beträge durch die Neuregelung im Infektionsschutzgesetz auf Antrag erstattet.

Die Elternentschädigung erhalten erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und deshalb auf Hilfe angewiesen sind. Auch Pflegeeltern und Selbstständige haben einen Anspruch.

Für Fragen zur Eltern-Entschädigung ist montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0385/ 399-1111 geschaltet.

Auch per Mail ist eine Kontaktaufnahme möglich: eltern.entschaedigung@lagus.mv-regierung.de

Alle Informationen inklusive Merkblatt und Antragsformulare sind unter www.lagus.mv-regierung.de/Services/Blickpunkte/coronavirus-entschaedigung abrufbar.

Corona und Abfallentsorgung

Schwerin – Die Corona-Epidemie und die Maßnahmen zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus stellen auch die Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern vor besondere Heraus­forderungen. Zum einem fällt mehr Abfall an, weil sich deutlich mehr Menschen als sonst zu Hause aufhalten. „Damit die Restabfalltonnen nicht überquellen, sind Abfallvermeidung und die richtige Abfalltrennung gerade wichtiger denn je“, appelliert Umweltminister Dr. Till Backhaus an die Bevölkerung. Viele nutzen die Corona-Zwangspause zudem auch, um Keller und Dachböden zu entrümpeln. Auch hier mahnt der Minister, die Abfallentsorgungssysteme nicht über Gebühr zu strapazieren.

Gleichzeitig verweist er darauf, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) für die Abfallentsorgung von Haushalten, in denen infizierte Personen, begründete Verdachtsfälle oder sonstige Personen in häuslicher Quarantäne leben bestimmte Vorsichtsmaßnahmen empfiehlt.

Für diese Haushalte rät das Umweltweltministerium gemäß den Empfehlungen des RKI zu folgendem Umgang mit Abfällen – auch wenn bisher keine Fälle bekannt sind, bei denen sich Personen durch Berührung von kontami­nierten Gegenständen angesteckt haben:

  • Neben dem Restmüll sind auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll ausschließlich über die Restmülltonne (graue Tonne) zu entsorgen.
  • Sämtliche Abfälle, die durch das Virus kontaminiert sein könnten, sind in Abfallsäcken zu entsorgen. Einzelgegenstände wie beispielsweise Taschentücher sind nicht lose in Abfalltonnen zu werfen.
  • Abfallsäcke sind sicher zu verschließen.
  • Spitze und scharfe Gegenstände sind in bruch- und durchstich­sicheren Einwegbehältnissen zu verpacken.
  • Müllsäcke sind möglichst sicher zu verstauen, so dass keine Tiere damit in Kontakt kommen.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe sind nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt zu entsorgen.
  • Für alle anderen privaten Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern, in denen keine infizierten Personen, keine begründeten Verdachtsfälle und auch keine sonstigen Personen in häuslicher Quarantäne leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Es gelten die entsprechenden Hinweise des Abfallentsor­gers.