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Monat: Juni 2020

Freiwilliges 10. Schuljahr

Großteil der Schülerinnen und Schüler erlangen Berufsreife

Schwerin – Große Freude am Ende des Schuljahres 2019/2020 auch an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen: 350 Jugendliche, die ein freiwilliges 10. Schuljahr in Mecklenburg-Vorpommern absolvierten, haben die Berufsreife erlangt. Die Erfolgsquote liegt damit bei 90 Prozent und auf dem Niveau des Vorjahres. 391 Jugendliche hatten zu Beginn dieses Schuljahres ein freiwilliges 10. Schuljahr begonnen. 373 Schülerinnen und Schüler haben das freiwillige 10. Schuljahr beendet. Neun Jugendliche haben die Schule mit einem Förderschulabschluss verlassen.

„Die Berufsreife ist ein wichtiger Schulabschluss und die Voraussetzung, um eine Ausbildung zu beginnen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ich gratuliere den Schülerinnen und Schülern zu dieser Leistung. Das freiwillige 10. Schuljahr ermöglicht ihnen einen Schulabschluss und einen guten Start ins Berufsleben. Ich freue mich, dass es so vielen Jugendlichen gelungen ist, diese Chance zu ergreifen und mit Erfolg das freiwillige 10. Schuljahr abzuschließen“, so die Ministerin.

Wegen der Schulschließungen in der Corona-Pandemie haben sich 14 Jugendliche entschlossen, das freiwillige 10. Schuljahr zu wiederholen und sich mehr Zeit zu nehmen, um im kommenden Schuljahr die Berufsreife zu erreichen. „Damit haben die Jugendlichen die Möglichkeit, die eigenen Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Das ist eine gute Entscheidung“, lobte Martin. „Ich wünsche ihnen im kommenden Schuljahr viel Erfolg.“

Stand heute haben 242 Schülerinnen und Schüler, die das freiwillige 10. Schuljahr erfolgreich beendet haben, einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen oder haben einen solchen Vertrag in Aussicht. Durch ein freiwilliges 10. Schuljahr können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen oder mit Lernbeeinträchtigungen die Berufsreife erlangen. Voraussetzung ist, dass ihre Lern- und Leistungsentwicklung erwarten lässt, dass sie mit zusätzlicher Unterstützung den Abschluss erreichen.

Im kommenden Schuljahr ist das freiwillige 10. Schuljahr in Mecklenburg-Vorpommern an 26 Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen vorgesehen. Insgesamt können voraussichtlich 30 Klassen gebildet werden. Finanziert wird das flächendeckende Angebot wie in den Vorjahren aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Ausbau des Radwegs Küterdamm

Stralsund – Die Hansestadt Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhält vom Verkehrsministerium Mecklenburg-Vorpommern für den Ausbau des Radwegs Küterdamm einen Zuschuss in Höhe von rund 109.000 Euro.

Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) nach der Kommunalen Radbaurichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesamtkosten des Projektes liegen bei ca. 198.000 Euro.

Das Vorhaben umfasst den Ausbau des gemeinsamen Geh- und Radwegs, der die Tribseer Vorstadt mit der Stralsunder Innenstadt verbindet. Gebaut wird zwischen der Friedrich-Engels-Straße und Weiße Brücken auf einer Länge von 220 Metern. Diese Verbindung hat große Bedeutung für den nichtmotorisierten Alltagsverkehr und trägt damit in besonderem Maße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei.

A 20: Bohrbeginn für neue Autobahnbrücke

Tribsees – An der A 20 wächst weiter zusammen, was zusammengehört: Am heutigen Montag, den 29. Juni 2020, begann der nächste große Abschnitt zur Wiederherstellung der Fahrbahnen am abgesackten Damm bei Tribsees. Dabei handelt es sich um den rund 800 Meter langen Westteil der Richtungsfahrbahn Lübeck. In Anwesenheit von Infrastrukturminister Christian Pegel wurde die erste Bohrung zur Gründung der Betonpfähle für die neue Brücke vorgenommen.

„Unserem Ziel, dass der Autobahnverkehr zum Ende des nächsten Jahres an dieser Stelle wieder vierspurig rollt, kommen wir mit dem heutigen Tag ein gutes Stück näher. Ich freue mich darüber, denn wir wollten den Baufortschritt möglichst weit vorangetrieben haben, wenn wir die Großbaustelle Anfang nächsten Jahres in die Zuständigkeit der Autobahngesellschaft des Bundes übergeben“, bilanzierte Minister Pegel.

Die Kosten für diesen Bauabschnitt in Höhe von knapp 43 Millionen Euro trägt der Bund als Eigentümer der Bundesautobahnen. Das Unternehmen Wayss & Freytag Ingenieurbau AG aus Hamburg hatte im März den Zuschlag für dieses 2. Baulos erhalten. Seit April 2020 liefen die Vorbereitungsarbeiten. So wurden die Baustraßen auf der Baustelle hergestellt, die notwendig sind, damit sich die schweren Baufahrzeuge und -geräte im Baustellenbereich auf stabilem Untergrund bewegen können. Nunmehr sollen 332 Gründungspfähle mit einer Länge von durchschnittlich 24 Metern hergestellt werden. Ist die Gründung der Brücke fertig, wird mit den Unterbauten und danach mit dem Überbau begonnen.

„Läuft alles planmäßig, kann voraussichtlich im vierten Quartal 2021 die Fahrbahn auf der gesamten Länge bis zum Anschluss an die bestehende Trasse in Richtung Rostock asphaltiert werden. Ich danke den engagierten Mitarbeitern der Straßenbauverwaltung für die präzise Planung und Umsetzung und selbstverständlich auch den Bauarbeitern, die unsere wichtigste Verkehrsader an der Ostsee wieder fit machen“, so Minister Pegel.

Sobald die Arbeiten im Rahmen des 2. Bauloses abgeschlossen sind und der Verkehr wieder vierspurig durchs Trebeltal rollt, wird die Behelfsbrücke demontiert und dem Vermieter zurückgegeben. Im Anschluss kann mit der Umsetzung des 3. Bauloses begonnen werden. Dieses umfasst beide südlichen Brückenhälften in Richtung Stettin – vor und hinter der Trebeltalbrücke. Vergabe und Ausführung obliegen dann ebenso wie die Fertigstellung der Arbeiten des 2. Bauloses der Autobahngesellschaft des Bundes, die im kommenden Jahr die Verwaltung aller deutschen Autobahnen übernimmt.

Weitestgehend fertiggestellt wurde das nördliche Teilstück der aus Richtung Stettin auf die Trebeltalbrücke zulaufenden Autobahn, dies war Gegenstand des 1. Bauloses. Für diese 75 Meter lange Brücke wurden zu den bereits vorhandenen Bohrpfählen zusätzliche 36 Bohrpfähle mit einer Länge von im Schnitt 24 Metern gesetzt und ca. 1.450 Kubikmeter Beton verbaut. Derzeit werden die beiden Anschlüsse des neuen Brückenbauwerks an die Trebeltalbrücke und die vorhandene Fahrbahn hergestellt. Die Kosten belaufen sich hierfür auf rund neun Millionen Euro.

Die Kosten für das Gesamtprojekt zur Wiederherstellung der A 20 nach der Dammabsackung bei Tribsees im Oktober 2017 werden voraussichtlich rund 180 Millionen Euro betragen. Davon hat allein die Behelfsbrücke 58,6 Millionen Euro gekostet. Diese wurde ab Juni 2018 montiert und im darauffolgenden Dezember freigegeben; sie erlöste den kleinen Ort Langsdorf weitgehend von den Umleitungsverkehren. Die Fertigstellung insgesamt ist für 2023 vorgesehen.

Baltischer Stör im Ostseeraum

Schwerin – Das Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt Mecklenburg-Vorpommern (LFA) erhält vom Land und aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds ca. 1,3 Millionen Euro, um in den nächsten drei Jahren die Wiederansiedlung des Störes im Ostseeraum entscheidend voranzutreiben.

Im Rahmen vorangehender Projekte überprüfte die LFA unter anderem, ob die natürlichen Voraussetzungen für eine Wiederansiedlung vorhanden sind und legte mit experimentellen Besatz- und Monitoringmaßnahmen die Grundlagen für einen gezielten Bestandsaufbau. In den Jahren 2005 und 2006 wurden ausgewählte Störe per Luftfracht aus Kanada geholt – Elterntiere für die zukünf­tigen Störe in der Ostsee. Jetzt wird das eigentliche Ziel des Ansiedlungs­programms angepeilt: eine sich selbst reproduzierende Störpopulation im Ostseeraum aufzu­bauen.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • den Ausbau der Reproduktionsbasis am Institut für Fischerei der LFA und die Erzeugung von vitalen Fischen für Besatzmaß­nahmen,
  • den Aufbau eines Monitorings in Zusammenarbeit mit Fischern und Anglern
  • sowie den weiteren Ausbau der internationalen Zusammen­arbeit insbesondere mit den südlichen und östlichen Ostsee-Anrainerstaaten.

Vor etwa 1.000 Jahren wanderte der Amerikanische Atlantische Stör (Acipenser oxyrinchus) in den Ostsee­raum ein. Er verdrängte den hier vormals vorkommenden Europäischen Atlantischen Stör. Deshalb wird er auch Baltischer Stör genannt.

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts erfährt der Stör jedoch einen katastrophalen Bestandsrückgang. Ursache sind vor allem die zunehmende Gewässerverbauung und -verschmut­zung sowie eine intensive Fischerei auf die aufsteigenden Laichfische. Seit 1969 gelten sowohl der Europäische als auch der Baltische Stör in deutschen Gewässern als ausgestorben. Der letzte Baltische Stör wurde 1996 vor der Küste Estlands gefangen.

Die Bemühungen zur Wiederherstellung von Beständen des Baltischen Störs kann man nachhaltig nur voran­treiben, wenn man sie in einen internationalen Kontext einbettet. Im April 2019 haben deshalb die betreffenden Ostsee-Anrainerstaaten einen HELCOM Action Plan für den Baltischen Stör ratifiziert. Auf dieser Basis erfolgt die Umsetzung des geförderten Vorhabens und des begleitenden wissenschaftlichen Monitorings.

Die Helsinki Kommission (HELCOM) ist das oberste Entscheidungsgremium zu Fragen der Umsetzung des Helsinki-Übereinkommen von 1992 zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets.

Renaturierung Polder Drammendorf

Insel Rügen – Umweltstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald hat heute die Gelegenheit genutzt, sich vor Ort über den aktuellen Stand der im Sommer 2019 begonnenen Renaturierung des Polder Drammendorfs am Kubitzer Bodden zu informieren. „Das gemeinsam von WWF und OSTSEESTIFTUNG umgesetzte Projekt steht kurz vor seinem erfolgreichen Abschluss“, zeigte sich der Staatssekretär im Anschluss seiner Besichtigung zufrieden.

Im Rahmen der Renaturierung der ca. 94 ha großen Polderfläche zwischen Drammendorf, Rothenkirchen und der Neuendorfer Kate wurden unter anderem bestehende Gräbenentwässerungssysteme umgestaltet. Dazu wurden Rohrdurchlässe und Staue zurückgebaut und Uferverwallungen beseitigt. Des Weiteren wurden bestehende Senken über Grabenmulden an das Entwässerungssystem angeschlossen. Im Rahmen des Deichdurchstichs im November 2019 wurde der westliche Außendeich auf ca. 650 m Länge geländegleich zurückgebaut und eine breite Grabenmulde als Verbindung zwischen Niederung und Bodden geschaffen.

„Endlich fließt wieder Boddenwasser über den Polder und versorgt das Küstenüberflutungsmoor mit Brackwasser. Damit werden die Wasserverhältnisse im Renaturierungsgebiet wieder ausschließlich vom Kubitzer Bodden beeinflusst“, erläuterte der Staatssekretär. Langfristig werde sich dann das Grünland in eine artenreiche Salzwiese verwandeln. „Um diesen Prozess zu unterstützen, ist die Beweidung wichtig. Deshalb wurde die erforderliche Weideinfrastruktur (Zäune, Tränken etc.) bereits errichtet. Um den Hochwasserschutz der nicht zum Renaturierungsgebiet gehörenden Polderflächen auch zukünftig zu gewährleisten, erfolgte rund einen Kilometer landeinwärts der Neubau eines ca. 1230 m langen Riegeldeiches in Verlängerung des Außendeiches am Schöpfwerk mit Höhenanschluss am östlichen Niederungsrand.

„Mit Blick auf die Herausforderungen des Klima-, Biodiversitäts- und Gewässerschutzes sind Renaturierungsprojekte wie hier am Polder Drammendorf von enormer Bedeutung“, betonte der Staatssekretär und nannte als weitere aktuelle Beispiele die Renaturierungen am Polder Bresewitz oder auch am Teilpolder Bargischow. „Im wassergesättigten, natürlichen Zustand sind Moore Kohlenstoffsenken und permanente Kohlenstoffspeicher, zudem wird die Methan-Emission langfristig deutlich abgesenkt. Mit der Wiedervernässung von Moorstandorten leistet unser Land also einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz“, sagte der Staatssekretär.
Hintergrund:

Das Bundesprogramm zur Biologischen Vielfalt unterstützt seit Anfang 2011 die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Im Rahmen dieses Bundesprogramms Biologische Vielfalt wurde von 2014 bis 2020 auch das Verbundvorhaben „Schatz an der Küste – Entwicklung zum Schutz der Biologischen Vielfalt in der Region Boddenlandschaft und Rostocker Heide“ gefördert. Eine Hauptaufgabe war die Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von insgesamt ca. 200 ha Küstenüberflutungsräumen.

A 19: Sanierung zwischen Linstow und Malchow

Linstow – Ab Mittwoch, 1. Juli 2020, kann der Verkehr auf der A 19 zwischen Linstow und Malchow in Richtung Berlin wieder zweispurig rollen. Seit April 2020 wurde der Abschnitt auf einer Länge von sechs Kilometern saniert. Die Arbeiten an der Fahrbahn waren aufgrund von Schäden im Asphalt und Rissen in den Bitumenschichten erforderlich geworden.

In der dreimonatigen Bauzeit wurden die alten Asphalt- und Betonschichten bis zu 26 Zentimeter tief abgefräst und neue Asphaltschichten aufgebracht. Die Kosten in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro trägt der Bund.

Durch die gute Vorbereitung und umsichtige und zügige Durchführung konnte die Beeinträchtigung für den Verkehr während der Arbeiten auf ein Minimum reduziert werden.

Wiederaufnahme der „Königslinie“

Insel Rügen – Die heutige Ankündigung der Förde Reederei Seetouristik aus Flensburg, die Fährverbindung von Rügen nach Schweden, die so genannte Königslinie ab September neu zu beleben, haben Verkehrsminister Christian Pegel, Wirtschaftsminister Harry Glawe und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann ausdrücklich begrüßt.

„Ich freue mich sehr, dass mit der Flensburger Reederei ein im Land durch seine Tochter Weiße Flotte bereits engagiertes Unternehmen mit besten regionalen Netzwerken und Kenntnissen die traditionelle Königslinie im neuen Gewand wieder aufnimmt. Besonders der Fakt, dass ein gebrauchter Katamaran gekauft und damit erheblich investiert wurde, zeigt das langfristige Interesse an der Verbindung seitens der Reederei. Nach Corona ist dies ein gutes und wichtiges Zeichen für den Tourismus und die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und vor allem in Vorpommern“ sagte der Minister. „Der Standort Fährhafen Sassnitz wird hierdurch genauso gestärkt wie der Tourismusstandort Rügen, weshalb das Land auch kurzfristig notwendige Infrastrukturinvestitionen finanziell unterstützen wird, ebenso weitere nötige Investitionen in den Start und das erfolgreiche Wiedereinführen der Fährlinie“, stellte Pegel in Aussicht.

Wirtschaftsminister Glawe machte deutlich: „Das ist ein guter Tag für Rügen und die Region. Der Einsatz der Menschen vor Ort zum Erhalt der Linie hat sich ausgezahlt. Es gibt eine Lösung, die von der Landesregierung und vom Unternehmen getragen wird. Von der Entscheidung profitieren Einheimische und auch Gäste gleichermaßen. Die Line bleibt erhalten. Somit kann das traditionelle Herz unter modernen Vorzeichen weiter schlagen.“

„Die Fährverbindung ist der Anschluss der Insel Rügen und ganz Vorpommerns an den internationalen Tourismus. Ich freue mich sehr, dass die Reederei dieses Angebot entwickelt hat. Das stärkt nicht nur die infrastrukturelle Anbindung, sondern belebt den Schifffahrtsverkehr ab Sassnitz und steigert die Lebensqualität der Einheimischen. Mal eben Schweden und zurück ist künftig noch schneller möglich“, freut sich auch der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und dankt allen am Prozess Beteiligten.

Unter der Marke „FRS Königslinjen“ wird ab Herbst 2020 die schnellste Fährlinie vom europäischen Festland nach Schweden den Liniendienst aufnehmen. Ein Hochgeschwindigkeitskatamaran mit Autodeck verbindet dann Sassnitz auf Rügen mit dem südschwedischen Ystad in zwei Stunden und 30 Minuten.

Menschen mit Behinderungen

Drese: Rücksicht auf Menschen mit Behinderungen nehmen – Ausnahmen von der Mundschutz-Pflicht beachten

Schwerin – „Nicht nur Kinder im Alter bis zu 6 Jahren sind von der Mundschutz-Pflicht ausgenommen, auch viele chronisch kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen sind davon befreit. Ich appelliere an unsere Bürgerinnen und Bürger verständnisvoll und mit Rücksicht mit ihren Mitmenschen im Alltag umzugehen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese in einer gemeinsamen Erklärung mit der Lebenshilfe MV.

„Wir sind eine inklusive Gesellschaft. In dieser darf jeder mit seinen Stärken und Einschränkungen seinen Platz finden. Und jeder hat die Pflicht, Unterschiede zwischen den Menschen zu akzeptieren. Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen – auch wenn man die nicht auf den ersten Blick erkennen mag – keine Mund-Nasen-Maske tragen kann, den gilt es zu schützen und nicht anzugreifen,“ erklärt Clemens Russell, Geschäftsführer des Landesverbands der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Die Maskenpflicht gilt seit dem 27. April in Mecklenburg-Vorpommern. Inzwischen gehören Menschen mit Schutzmasken zum Alltag. Doch nicht alle können solche tragen, z.B. Menschen mit asthmatischen Erkrankungen oder auch Menschen mit bestimmten geistigen oder körperlichen Behinderungen. Sie sind von der Maskenpflicht befreit. Manchmal werden sie deshalb sogar verbal angegriffen oder körperlich bedrängt.

„Das ist völlig inakzeptabel. Wir verwahren uns entschieden gegen Ausgrenzung und Diskriminierung“, betonte Ministerin Drese.

Der Geschäftsführer der Lebenshilfe MV erörterte dazu ein aktuelles Beispiel einer Fördergruppe der Lebenshilfe in Neubrandenburg. „Sie waren mit ihren Betreuern gemeinsam ein im Supermarkt einkaufen. Viele von ihnen akzeptieren aufgrund ihre Behinderung keine Maske. Sie sind deshalb von der Maskenpflicht ausgenommen. Im Supermarkt wurden sie von anderen Kunden verbal attackiert. Das war für diese Menschen besonders verstörend, weil sie nicht verstehen, warum sie angegriffen wurden. Ein Erklären und Aufarbeiten des Erlebten ist ihnen nicht möglich, da sie es nicht verstehen. Um ein zweites Erlebnis dieser Art, was viele vielleicht dauerhaft davon abhalten würde, ihren geschützten Raum zu verlassen zu vermeiden, finden nun keine Einkäufe der Fördergruppe statt. Damit verlieren diese Menschen ein Stück Freiheit und Selbstbestimmung“, informierte Russell.

Die Ministerin betonte, dass es wichtig sei, in solchen Situationen für die von Anfeindungen Betroffenen einzustehen. Drese: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wenn Sie Zeuge von diskriminierendem Verhalten werden, greifen Sie bitte ein.“

Das Sozialministerium und die Lebenshilfe rufen dazu auf, bei der Aufklärungsarbeit mitzuhelfen und andere darüber zu informieren, dass die Maskenpflicht nicht für alle gilt. Dies kann zum Beispiel durch einen Info-Aushang in Supermärkten oder Bussen erfolgen.