Interkulturelle Woche

Neue Räume für Vielfalt und interkulturelle Begegnungen

Schwerin – Bereits seit 1975 findet jährlich in der letzten Septemberwoche bundesweit die Interkulturelle Woche (IKW) statt. Traditionell beteiligen sich mehr als 500 Städte und Gemeinden mit eigenen Aktionen und Veranstaltungen an der bis zum 03. Oktober dauernden Aktionswoche – darunter auch viele in Mecklenburg-Vorpommern.

Das diesjährige Motto der Interkulturellen Woche lautet „Neue Räume“. „Damit steht das Motto ganz greifbar für das, was wir mit der Aktionswoche bezwecken wollen: Nämlich neue Räume und Möglichkeiten für den Austausch über vermeintliche Unterschiede hinweg zu schaffen. Dialoge anzuregen. Und das respektvolle Miteinander aller Kulturen und Menschen in den Mittelpunkt zu stellen“, erklärte die Landesintegrationsbeauftragte, Jana Michael.

Die Interkulturelle Woche sei damit auch eine Chance, neugierig zu sein, die Hand auszustrecken und sich zu informieren, betonte Michael: „Zum Beispiel beim Tag der offenen Moschee, der wieder in vielen Gemeinden begangen wird, beim Besuch in der Ausstellung „Migration. Etappen. Konflikte. Anerkennungskämpfe“ in Wismar, beim integrativen Sporttag in Greifswald oder beim interkulturellen Fest in Güstrow.“

Auch Workshops, Seminare, Tanzveranstaltungen und Lesungen füllen das breit gefächerte Programm, das in Gänze unter interkulturellewoche.de einsehbar ist.

„Damit bietet die IKW erneut viele spannende Möglichkeiten für Groß und Klein um Brücken zu schlagen zwischen all den Kulturen, die Mecklenburg-Vorpommern ihr Zuhause nennen. Ich kann deshalb nur appellieren: Schauen Sie sich um, was in Ihrer Stadt geboten wird, kommen Sie mit Einheimischen und Geflüchteten ins Gespräch und bringen Sie sich ein“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Keine drohende Haushaltsnotlage

Schwerin – Finanzminister Dr. Heiko Geue hat dem Landeskabinett heute den Stabilitätsbericht 2023 vorgestellt. Mit dem Stabilitätsbericht weisen die Bundesländer jedes Jahr anhand einheitlicher Kriterien nach, ob und wie sie das Verfassungsziel ausgeglichener Haushalte erreichen werden.

Beim Überschreiten bestimmter Grenzwerte wird überprüft, ob eine Haushaltsnotlage droht. Sollte dies der Fall sein, wird ein Sanierungsprogramm erarbeitet.

In Mecklenburg-Vorpommern gab es bei keiner der vier Kennziffern (struktureller Finanzierungssaldo, Schuldenstand, Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote) Auffälligkeiten. Demnach ist die Einhaltung der Schuldenbremse aktuell nicht in Gefahr.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2024/2025 setzt die Landesregierung ihre solide Haushalts- und Finanzpolitik fort. Der Stabilitätsbericht zeigt, dass Mecklenburg-Vorpommern auf einem weitgehend gesicherten finanziellen Fundament steht.

Die aktuelle Dreifachbelastung des Landeshaushalts aus Finanzierung des ‚politischen Normalgeschäfts‘, der Krisenbewältigung und der Transformationsaufgaben stellt allerdings einen enormen Kraftakt dar. Darüberhinausgehende Sprünge sind nicht möglich.“

3. Digitalisierungskongress M-V hybrid erlebbar

Schwerin – Der Digitalisierungskongress des Landes Mecklenburg-Vorpommern geht vom 29. bis 30. Mai 2024 in die dritte Runde.

„Jeder, der eine bahnbrechende Idee, ein visionäres Projekt oder eine inspirierende Geschichte zu teilen hat, ist eingeladen, die NØRD 2024 als Schaufenster zu nutzen. Der Kongress wird analoge und digitale Besucherinnen und Besucher ansprechen. Er ist als hybride Veranstaltung erlebbar“, sagte Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel heute bei der offiziellen Vorstellung in Schwerin und:

„MV ist ein attraktiver Arbeits- und Lebensort – und genauso präsentieren wir uns mit der im nächsten Jahr stattfindenden NØRD. Das Motto ist ,Connecting Contrasts‘ und verbindet Themen, Unternehmen, Orte und Menschen aus dem ganzen Land. Wir erwarten bis zu 2.000 Besucherinnen und Besucher.“

Der Digitalkongress in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Erfolgsgeschichte: Die erste Auflage vom 6. bis 7. November 2019 zog mit 120 Sprecherinnen und Sprechern 1.400 Gästen an. Insgesamt wurden an acht Veranstaltungsorte mit Tagesprogrammen und Abendveranstaltungen zehn Teilveranstaltungen angeboten.

Die zweite NØRD lockte vom 31. Mai bis zum 14. Juni 2021 mehr als 200 Rednerinnen und Rednern sowie mehr als 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauer. Unterstützt wurde der Kongress von gut 80 Partnern. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die 23 Teilveranstaltungen an den zwölf Thementagen digital statt.

In diesem Jahr wird der Digitalisierungskongress NØRD als digital convention – als ein Erlebnis-, Content- und Mitmachformat – vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV und verschiedenen Partnern organsiert. Auch die Digitalen Innovationszentren des Landes mit den Coworking Spaces werden mit dabei sein und ihre Arbeit vorstellen.

Zentraler Veranstaltungsort ist die HanseMesse in Rostock. Der Eintritt ist an beiden Tagen kostenfrei.

Weitere Informationen zur NØRD finden Sie auf der Internetseite des digitalen MV, einen Trailer zur Veranstaltung ist ab sofort hier verfügbar: https://www.digitalesmv.de/noerd_2024

Stärkung der kommunalen Ebene

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts vorgelegt. Diese soll am Tag der Kommunalwahlen im Jahr 2024 in Kraft treten und im Januar 2024 in den Landtag eingebracht werden, aktuell befindet sich der Entwurf in der sogenannten Verbandsanhörung.

„In den vergangenen Jahren ist deutlich geworden, dass die letztmalig vor mehr als zehn Jahren novellierte Kommunalverfassung besonders in der Mitwirkung und Teilhabe weiter verbessert werden kann“, erklärte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin. Damit wird Ziffer 466 des Koalitionsvertrages umgesetzt.

„Eine Neuerung freut mich besonders: Wir ermöglichen den kommunalen Vertretungen, künftig auch unabhängig von besonderen Ausnahmesituationen, wie es die Coronavirus-Pandemie war, Sitzungen unter Anwendungen von Videokonferenztechnik durchzuführen. Damit erleichtern wir vor allem den vielen ehrenamtlich tätigen politischen Vertreterinnen und Vertretern ihre Arbeit.

Wir stärken die kommunale Ebene damit für die Zukunft. Künftig lassen sich so Beruf, Familie und das Ehrenamt besser vereinbaren – das macht das Engagement attraktiver und schafft besonders für das Ehrenamt im ländlichen Raum Erleichterungen. Zudem wird die Rechtssicherheit für Videoübertragungen von Sitzungen, sogenannte Live- und On-Demand-Streaming, sowie für elektronische Abstimmungssysteme verbessert“, sagte Minister Christian Pegel und:

„Ein weiterer wichtiger Schritt stellt die Aufhebung der Altersgrenze für die Wählbarkeit zur hauptamtlichen Bürgermeisterin, zum hauptamtlichen Bürgermeister, zur Landrätin und zum Landrat dar. Damit gehen wir für MV einen neuen Weg.“

Auf Wahlen für die Besetzung von Ausschüssen und anderen Gremien nach jeder geänderten Zusammensetzung der Vertretung, beispielsweise durch Rücktritte oder Nachrücken neuer Mandatsträger aus anderen Gründen, werde zu Gunsten eines Zuteilungs- und Benennungsverfahrens hingegen künftig verzichtet. Des

Weiteren werden die Mitwirkungsrechte von Beiräten am Willensbildungsprozess detaillierter geregelt und künftig in das Ermessen der Kommunen gestellt. So können die kommunalen Hauptsatzungen künftig für Beiräte vorsehen, dass deren Vorsitzende in der Gemeindevertretung bzw. dem Kreistag und den Ausschüssen Rederecht erhält und die Beiräte ein Antragsrecht für diese bekommen können.

Außerdem wird die öffentliche Wahl der Mitglieder der Ortsteilvertretung zugelassen. Bislang leitete sich die Zusammensetzung der Ortsteilvertretungen aus dem Kommunalwahlergebnis für das gesamte Gemeindegebiet ab – künftig kann alternativ die Ortsteilvertretung parallel zur Kommunalwahl auch direkt gewählt werden, wenn dies vor Ort so entschieden und festgelegt wird.

„Im Koalitionsvertrag hat sich die MV-Koalition die Stärkung der Position der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vorgenommen, was durch verschiedene verbesserte Rechte der Gleichstellungsbeauftragten Eingang ins Gesetz gefunden hat, beispielsweise durch eine Stärkung der internen Mitwirkungsrechte bis hin zu Widerspruchsrechten, um eine nochmalige oder erstmalige Befassung der kommunalen Gremien mit gleichstellungsrelevanten Fragen zu erreichen“, fasst Innenminister Christian Pegel zusammen.