Förderung der IBRo Versandservice GmbH

Roggentin – Staatssekretär Schulte besucht die IBRo Versandservice GmbH am neuen Standort in Roggentin, um symbolisch den Zuwendungsbescheid für ein umfassendes Investitionsvorhaben zu übergeben. Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und unterstreicht die Bedeutung des mittelständischen Unternehmens für die Region.

Die IBRo Versandservice GmbH, ein seit 1990 in Roggentin ansässiger Logistik- und Fulfillment-Dienstleister, hat mit dem Erwerb eines ca. 16.000 m² großen Grundstücks die Grundlage für den Ausbau ihrer Kapazitäten geschaffen. Ziel des Projekts ist die Errichtung einer modernen Logistikhalle sowie eines Produktions- und Bürogebäudes. Insgesamt beläuft sich das Investitionsvolumen auf 8,25 Millionen Euro.

Das Vorhaben sieht die Anschaffung moderner Technik und Infrastruktur vor, darunter elektrische Deichselhubwagen, ergonomische Packtische, digitale Regalsysteme sowie auf Datensicherheit optimierte Arbeitsplätze. Diese Investitionen werden die Geschäftsprozesse optimieren, effizientere Lauf- und Transportwege schaffen und den Kundenservice weiter verbessern.

Mit den geplanten Investitionen werden 49 Dauerarbeitsplätze gesichert und 5 neue Stellen geschaffen. Die Förderung des Projekts beläuft sich auf eine Summe von 825.415,68 Euro.

Die IBRo Versandservice GmbH gehört zu den führenden Logistikunternehmen in der Region und hat sich auf die Kommissionierung und den Versand von Informationsmaterial, Präsenten und Merchandise-Artikeln spezialisiert. Zu den größten Kundengruppen zählen Bundesbehörden, Berufsgenossenschaften sowie Unternehmen wie die Ostseezeitung und die Deutsche Bahn Regio AG.

Staatssekretär Schulte betont: „Mit der Erweiterung der IBRo Versandservice GmbH wird ein Meilenstein in der regionalen Logistik gesetzt. Diese Investitionen sichern die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, schaffen dringend benötigte Arbeitsplätze und treiben innovative Lösungen voran.“

Genehmigungsverfahren Windenergie

 „Wir sind auf einem guten Weg“

Schwerin – Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) arbeiten intensiv an der Abarbeitung der Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für Windenergieanlagen in MV.

Zum Jahresende stellt Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus Quartalszahlen vor, wonach zum Stichtag 30.09.2024 294 Anträge mit 1.127 Windenergieanlagen vorliegen. Bei positiver Bescheidung ergebe das eine Gesamtleistung von ca. 6,2 Gigawatt und entspräche einem Investitionsvolumen von ca. 10,5 Milliarden Euro.

Mit Blick auf die Vorjahre 2022 und 2023 konstatiert der Minister eine positive Entwicklung zum laufenden Jahr 2024: „Haben sich die immissionsschutzrechtlichen Entscheidungen in den StÄLU von 2022 zu 2023 von 26 auf 51 bereits verdoppelt, so sind diese bis Ende des dritten Quartals 2024 mit 58 schon höher als im gesamtem Jahr 2023. Das heißt, wir werden in 2024 die höchste Anzahl an Entscheidungen seit 2018 erreichen.“ Hinter den 58 beschiedenen Verfahren stehen 34 Neugenehmigungen, 18 Änderungsgenehmigungen und 5 Ablehnungen sowie eine Rücknahme. So konnten dadurch 110 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 577 Megawatt und einem Investitionsvolumen von ca. 980 Millionen Euro positiv beschieden werden.

Die Verfahrensdauer liegt mit Blick auf die Jahre 2020 bis 2024 aus unterschiedlichen Gründen bei nach wie vor rund 36 – 48 Monaten. „Unser Ziel ist es, Genehmigungsverfahren nach der Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen von maximal sechs Monaten bei vereinfachten Verfahren und von zehn  Monaten bei dem förmlichen Verfahren abzuschließen. Ich bin zuversichtlich, dass wir dahin kommen, wenn wir den Antragsstau der vergangenen Jahre weiter konsequent abarbeiten. Schon heute gibt es Beispiele, bei denen Genehmigungsverfahren innerhalb von neun Monaten abgewickelt werden konnten, zum Beispiel das Windeignungsgebiet Bartow im Kreis Mecklenburgische Seenplatte“, betonte Minister Backhaus.

Im April 2023 hat das Umweltministerium MV dafür gesorgt, dass Genehmigungsverfahren schneller zur Entscheidungsreife geführt werden können, in dem die artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Prüfung von Windenergievorhaben unter einem Dach – und zwar bei den StÄLU – vereint wurde. Zudem wurden auf Initiative von Minister Backhaus 50 neue Stellen geschaffen, davon 30 im Artenschutz und 20 im Immissionsschutz. Dies hat  laut Backhaus dazu geführt, dass von den 200 von den unteren Naturschutzbehörden vor der Hochzonung übernommenen fehlenden artenschutzrechtlichen Stellungnahmen die Hälfte schon abgearbeitet werden konnte. „Das heißt, wir sind auf einem guten Weg, haben aber noch eine ordentliche Strecke vor uns“, stellte er heraus. Insbesondere die vielen Neuanträge, allein 55 Anträge mit 243 Anlagen seit Jahresbeginn 2024, fordern die Mitarbeitenden in allen beteiligten Behörden zusehends.

Derzeit laufen in 21 Verfahren (25 WEA) Untätigkeitsklagen und 13 Klagen (81 WEA) gegen beschiedene Verfahren. Dem Länderinformationssystem LIS-A zufolge sind hierzulande derzeit 1.827 Windenergieanlagen in Betrieb.

Schwesig fordert Wirtschafts­sofortprogramm

….. und Absenkung der Mehrwertsteuer

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in Berlin an der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder teilgenommen. Sie hat auf der Ministerpräsidenten­konferenz in Berlin nochmals gefordert, dass wichtige bundespolitische Entscheidungen noch vor der Bundestagswahl getroffen werden, die die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entlasten.

„Die Menschen, die Unternehmen, die Länder und Kommunen brauchen jetzt Planungs­sicherheit und Stabilität. Die Energiepreise müssen für Wirtschaft und Bürger sinken. Deshalb setzen wir uns weiter dafür ein, dass die Entlastung bei den Netzentgelten auch für Übertragungsnetze kommt. Darüber hinaus brauchen wir ein Sofortprogramm des Bundes zur Ankurbelung der Konjunktur. Das ist dringend geboten und kann nicht bis nach der Bundestagswahl warten.“

„Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern das höchste Wirtschafts­wachstum der Länder hat, sehe ich die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland insgesamt mit Sorge. Große Unternehmen wie ThyssenKrupp oder VW haben einen Arbeitsplatzabbau angekündigt. Es bleibt die wichtigste Aufgabe der Politik, für Rahmen­bedingungen zu sorgen, die die Wirtschaft stabilisiert. Das ist auch für Automobilzulieferer in Mecklenburg-Vorpommern entscheidend“, so Schwesig.

Schwesig bekräftigt darüber hinaus den Vorschlag des Bundeskanzlers, aufgrund der hohen Lebensmittelpreise in Deutschland den Mehrwert­steuersatz für Lebensmittel von sieben auf fünf Prozent zu senken.

„Das würde vor allem Menschen mit kleinen Einkommen direkt und unbürokratisch helfen. Für Mecklenburg-Vorpommern ist darüber hinaus auch die Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie wichtig. Hier bleiben wir bei unserer Forderung: die Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen von 19 auf 7 Prozent. Das ist wichtig für den Erhalt von Arbeitsplätzen in dem so wichtigen Wirtschafts­bereich unseres Landes.“

Mitgliederzahlen in den Sportvereinen

Schwerin – Ministerin Stefanie Drese sieht den Sport in Mecklenburg-Vorpommern trotz Herausforderungen etwa bei der Modernisierung von Sportstätten auf einem guten Weg und als wichtige gesellschaftliche Stütze. Die Ministerin wies im Landtag anlässlich einer Aussprache zum Thema Sport vor allem auf die auch bundesweit herausragende Entwicklung der Mitgliederzahlen in den Sportvereinen des Landes hin.

Mit der Entfristung und Überführung der Mittel des Sportpaktes in das Sportfördergesetz seit 2022 stünden dauerhaft zusätzliche Gelder in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung und gebe es für den Sportbereich mehr Planungssicherheit. „Diese Mittel dienen in erster Linie der Förderung des Ehrenamtes und der Integration sowie der Förderung des Kinder- und Jugendsports und haben zur überaus positiven Entwicklung des Vereinssports beigetragen“, sagte Drese.

„Wir haben vor allem bei den Mitgliederzahlen eine auch im Bundesvergleich herausragende Entwicklung in den Sportvereinen – gerade auch bei den Kindern und Jugendlichen“, betonte Drese. So konnten laut aktueller Statistik des Landessportbundes (LSB) für 2024 die etwa 1.820 Sportvereine in MV einen Zuwachs von über 16.000 Mitgliedern auf rund 292.000 verzeichnen.

„Das sind fast sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Diese starken Zuwächse sind auch im bundesweiten Vergleich außergewöhnlich. Mit der positiven Entwicklung in den letzten Jahren hat Mecklenburg-Vorpommern mit einer Mitgliederquote von 17,8 Prozent an der Gesamtbevölkerung mittlerweile den höchsten Organisationsgrad im Sport innerhalb der neuen Bundesländer“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin führte zudem aus, dass auch die Mittel des zur Stärkung der Bundesstützpunkte und des Leistungssports in MV ebenfalls in das Sportfördergesetz überführt wurden. „Auch im Spitzensport besteht nun Planungssicherheit und haben wir die notwendigen Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung geschaffen. Drese: „Ich kann Ihnen hierzu mitteilen, dass alle acht Bundesstützpunkte unseres Landes erst kürzlich die Verlängerung bis Ende 2028 erhalten haben“ gab Drese im Landtag bekannt.

Die Ministerin wies daraufhin, dass das 2002 in Kraft gesetzte Sportfördergesetz auch eine inhaltliche Modernisierung benötige. „Dazu laufen die Vorbereitungen“, so Drese. Ein wichtiges Thema sei zudem der Abbau bürokratischer Hemmnisse bei der Förderung von Sportinvestitionen. Drese: „Ich möchte auch in diesem Bereich die Autonomie des Sports stärken. Wir haben im Ministerium und mit dem LSB den letzten Monaten intensiv über Erleichterungen bei den Verfahrensabläufen in der Sportförderung beraten.“

Natürlicher Klimaschutz mit Seegras

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern startet groß angelegtes Projektvorhaben zur Erfassung der Seegrasbestände mit dem Ziel der Wiederansiedlung von Seegraswiesen an der Ostseeküste.

Das Projekt „MV Seagrass for climate“ zur Erfassung aktueller und historischer Seegrasvorkommen, Identifizierung potenzieller Standorte und Durchführung von Pilotprojekten zur Wiederan­siedlung von Seegraswiesen an der Küste Mecklenburg-Vorpommern (MV) wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern erhielt heute die Förderzusage des BMUV für die Durchführung des Projekts mit einem Gesamtfördervolumen von rund 12 Millionen Euro. Das Vorhaben startet am 1. Januar 2025 und hat eine Laufzeit von acht Jahren.

„Das Projekt „MV Seagrass for climate“ soll dazu beitragen, die heimischen Ökosysteme zu verbessern und ihre Klimaschutz­leistungen zu stärken. Dazu wird erstmals die gesamte Ostsee­küste Mecklenburg-Vorpommerns detailliert erfasst und dokumentiert und darauf aufbauend eine langfristige Wiederan­siedlungsstrategie für Seegraswiesen erarbeitet“, so Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Seegraswiesen gehören zu den natürlichen CO2-Senken. Sie können dazu beitragen, die Folgen des anthropogen bedingten Klimawandels abzumildern. Die Pflanzen binden in ihren Wurzeln und Blättern 30 bis 50 Mal mehr Kohlenstoff als vergleichbar große Wälder an Land. Gleichzeitig sind Seegraswiesen ein wertvoller und geschützter Lebens-, Rückzugs- und Ruheraum für zahlreiche Fischarten und andere Meeresorganismen und spielen eine maßgebliche Rolle für den Erhalt der Artenvielfalt in der Ostsee.

„Seegraswiesen sind ein integraler Bestandteil für die Klimawandelanpassungs- und Biodiversitätsstrategie in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem durch das ANK geförderte Projekt schaffen wir die entscheidenden Voraussetzungen, um nicht nur den Zustand zu erfassen, Standorte für die Wiederan­siedlungen zu identifizieren und Pilotprojekte durchzuführen. Unser Ziel ist es auch, darüber hinaus eine Seegrasstrategie zu erarbeiten, mit der wir einen Beitrag zum Erreichen unserer Ziele im Bereich Klimaschutz, Klimaanpassung und dem Erhalt der Artenvielfalt leisten können“, fährt Minister Backhaus fort.

Die Umsetzung des Projektes erfolgt in Zusammenarbeit mit vier Projektpartnern aus drei Bundesländern unter Federführung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) und dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG).

Gemeinsam mit den Projektpartnern Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), Universität Rostock, Leibniz Universität Hannover und Universität Greifswald trägt das Projekt, unter der wissenschaftlichen Projektleitung durch die CAU, zur Entwicklung einer Seegrasstrategie bei.

 „Unser Projektverbund ist interdisziplinär aufgestellt, sodass wir von modernsten Kartierungs- und Monitoringmethoden über die Erfassung der Seegrasdichte und die Analyse des Mikrobioms der Pflanze bis hin zu Sedimentveränderungen ein umfassendes Bild des Ist-Zustandes ermitteln können. Das hilft uns nicht nur potenzielle Standorte für die Wiederansiedlung zu ermitteln, Pilotprojekte zur Wiederansiedlung gezielt umzusetzen, sondern auch das langfristige CO2-Speicherpotenzial zu bestimmen“, so Minister Backhaus.

Das gesamte Verbundprojekt basiert neben unterschiedlichen Forschungsprozessen im Feld und Labor auf einer digitalen Strategie. Die erhobenen Beobachtungsdaten und erfassten Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie in bestehende Datenportale des Landes integriert und langfristig genutzt werden können. „Die enge Verzahnung zwischen Ministerium, Landesbehörde und Wissenschaft ist essenziell um Handlungs­optionen, die aus dem Stand der Forschung heraus entwickelt werden, unmittelbar im politischen Prozess umsetzen zu können“, blickt Minister Backhaus nach vorne.

Das Projekt „MV Seegras for climate“ (MVs4c) wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) in Mecklenburg-Vorpommern  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/  beantragt und hat zum Ziel, bis zum Jahr 2033 eine langfristige Seegrasstrategie zu erarbeiten. MVs4c wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert.

Modernisierung Kreiskrankenhaus Wolgast

Nach Neuplanung wurde die Landesförderung aufgestockt – Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm übergab neuen Förderbescheid

Wolgast – Gute Nachrichten für die medizinische Versorgung in der Wolgaster Region. Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm übergab heute einen weiteren Fördermittelbescheid in Höhe von 2,65 Millionen Euro, mit dem nun die Erweiterung und Modernisierung der Zentralen Notaufnahme am Kreiskrankenhaus Wolgast realisiert werden kann. Nach einer umfassenden Neuplanung ist somit der Weg frei für einen Anbau und die Sanierung der bestehenden Notaufnahme – ein Projekt, das nicht nur mehr Platz, sondern auch moderne Behandlungsstrukturen schaffen wird.

Die Notaufnahme des Kreiskrankenhauses Wolgast ist eine wichtige Anlaufstelle für die Bevölkerung und zahlreiche Touristen in der Region Usedom. Die Erweiterung der Notaufnahme ist Teil eines Maßnahmenpakets, das durch die Förderung des Landes ermöglicht wird. Bereits 2020 waren acht Millionen Euro zugesagt worden; die jetzige Neuplanung berücksichtigt die erheblichen Kostensteigerungen und umfasst nun ein Gesamtvolumen von 10,65 Mio. Euro.

„Das Kreiskrankenhaus Wolgast übernimmt als einziges Akutkrankenhaus fast vollständig die Notfallversorgung in der Region. Die Notaufnahme hat gerade in der touristischen Hochsaison eine herausragende Bedeutung“, erklärte die Staatssekretärin aus dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport MV, Sylvia Grimm, bei ihrem heutigen Besuch in Wolgast.

„Mit der neuen zentralen Notfallversorgungseinheit schaffen wir moderne neue Versorgungsstrukturen. Dadurch kommt es zur Verringerung stationärer Behandlungsfälle durch schnelle Abklärung der Notfälle und einer Verringerung der Wartezeiten für die ambulanten Notfallpatienten. Mit der Aufstockung der Förderung um 2,65 Millionen Euro haben wir sichergestellt, dass die erweiterte Notaufnahme zügig umgesetzt werden kann und die Patientinnen und Patienten, aber auch das Team im Kreiskrankenhaus Wolgast bald von einer modernen Infrastruktur profitieren.“

„Arbeiten am Limit heißt es in der Hochsaison, wenn die Urlauber zu Tausenden auf die Sonneninsel Usedom strömen. Für Notfälle aller Art ist das Kreiskrankenhaus Wolgast vor der Urlaubsinsel der erste Anlaufpunkt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 13.119 Patienten in der Notaufnahme behandelt, davon zwei Drittel ambulant und ein Drittel stationär bzw. vorstationär“, informierte die Ärztliche Direktorin des Kreiskrankenhauses, Dr. Maria Zach.

In den Sommermonaten werden durchschnittlich 50 Patienten pro Tag versorgt mit bis zu teilweise 100 Patienten an Spitzentagen. Dann platzt die Notaufnahme aus allen Nähten und das gesamte Team des Kreiskrankenhauses ist stark gefordert. An erster Stelle stehen Verletzungen der Hand oder des Handgelenkes, gefolgt von Bauch- und Rückenschmerzen sowie Verletzungen des Sprunggelenkes. Häufige Ursache sind Fahrradunfälle und Schnittwunden am Strand.

Bei den internistischen Erkrankungen führen vorrangig Brustschmerzen und Bluthochdruck sowie eine Herz-Kreislaufschwäche zu einem Besuch in der Notaufnahme. Auch sehr aufwändige Spezialfälle wie mit Vibrionen in der Ostsee infizierte Patienten landen im Wolgaster Kreiskrankenhaus. Im Winterhalbjahr sind es in Abhängigkeit von der Witterungslage im Durchschnitt täglich etwa 25 bis 30 Patienten.

Insgesamt stehen mit der Förderung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 8 Mio. Euro nun 10,65 Mio. Euro für das Bauvorhaben zur Verfügung. Die erweiterte Notaufnahme wird insgesamt 1.000 Quadratmeter umfassen, darunter einen Anbau mit 450 Quadratmetern. Damit fällt die neue Notaufnahme mit dem 35 Meter langen Erweiterungsbau mit Erd- und Kellergeschoss zum Feuerlöschteich genauso groß aus wie der ursprüngliche geplante komplette Neubau am Haupteingang.

Der Ausbau beinhaltet unter anderem sieben neue Behandlungs- und Untersuchungsräume mit hochwertiger Funktionsdiagnostik, insgesamt stehen dann künftig 15 Behandlungs- und Untersuchungsräume zur Verfügung. Dazu kommen ein moderner Schockraum für Schwerverletzte sowie eine Holding Area mit vier Betten für die Überwachung und Abklärung der Weiterbehandlung von Patienten.

Auch ein separater Zugang für Patienten mit einer möglichen Infektionsgefahr wird eingerichtet. Für die Aufnahme der fußläufigen Notfallpatienten entsteht ein Tresen mit Wartebereich. Im neuen Kellerbereich wird die Technikzentrale untergebracht.

Der Umbau erfolgt in mehreren Phasen, sodass der Betrieb der Notaufnahme weiterhin gewährleistet ist. Das Projekt sieht vor, zunächst den Anbau zu errichten und anschließend die Bestandsräume der Notaufnahme zu modernisieren. Ein spezielles Bauhygienekonzept mit Staubschutzwänden und weiteren Sicherheitsmaßnahmen wird gewährleisten, dass die hohen Standards im Krankenhaus auch während der Bauzeit eingehalten werden.

„Die Zeit des Umbaus wird eine Herausforderung, sowohl für unsere Patienten als auch für unsere Mitarbeitenden“, sagte die Ärztliche Direktorin. „Wir bitten um Geduld und Verständnis, da es über die Bauzeit hinweg zu Einschränkungen kommen wird, beispielsweise bei Behandlungszimmern und Warteflächen. Trotzdem freuen wir uns sehr, nach Abschluss der Arbeiten eine zukunftssichere und moderne Rettungsstelle zu haben.“

„Die erweiterte Notaufnahme wird nicht nur den gestiegenen Anforderungen der Patientenversorgung gerecht, sondern auch das Kreiskrankenhaus Wolgast in seiner zentralen Rolle für die Region nachhaltig stärken“, betonte auch der Kaufmännische Vorstand der Universitätsmedizin Greifswald, Toralf Giebe.

„Mit den exorbitanten Preissteigerungen der letzten Jahre war es notwendig geworden, die ursprünglichen Pläne zu überdenken und gemeinsam mit dem Ministerium eine tragfähige Lösung zu entwickeln“, erläuterte Carsten Köhler, Geschäftsführer des Kreiskrankenhauses. „Wir sind dem Ministerium für die gute Zusammenarbeit und die zusammen erarbeitete Lösung sehr dankbar. Mit einem Baubeginn rechnen wir frühstens im kommenden Frühjahr. Die Bauzeit wird mindestens zwei Jahre betragen.“

Parallel zum Notaufnahmeprojekt wird auch der Bau eines Fahrstuhls für die Kinderarztpraxis realisiert, der ebenfalls durch aktuelle Entwicklungen ins Stocken geraten ist. Die Kosten dafür betragen ca. 500.000 Euro und sind Teil der Bauförderung. Am 1. April 2020 hatte die neue Kinderarztpraxis im Wolgaster Kreiskrankenhaus ihren Betrieb aufgenommen.

Informationen über Starkregengefahren in MV

Schwerin  – Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) arbeitet seit 2021 in Zusammenarbeit mit den Landesverwaltungen an einer Hinweiskarte Starkregengefahren. Die Arbeiten zur Erstellung der Hinweiskarte für Mecklenburg-Vorpommern konnten vor kurzem abgeschlossen werden. Die Hinweiskarte Starkregengefahren für MV kann über das Geoportal des BKG abgerufen werden: https://www.geoportal.de/Themen/Klima_und_Wetter/1_Starkregen.html.

Umweltminister Dr. Till Backhaus weist auf die wachsende Gefahr von Starkregen hin: „Starkregenereignisse haben infolge des Klimawandels signifikant zugenommen. Sie können grundsätzlich überall auftreten und zu erheblichen Schäden führen. Die in kürzester Zeit fallenden Niederschlagsmengen können dabei so hoch sein, dass es auch abseits von Gewässern zu katastrophalen Überflutungen kommt.

Umso wichtiger ist daher die Vorsorge und dazu gehören auch die Niederschlagskarten. Die Hinweiskarte Starkregengefahren zeigt auf, über welche Fließwege Niederschlagswasser abfließt und an welchen Stellen es sich sammelt und zu Überflutungen führt. Überall dort, wo es beispielsweise Senken oder Hindernisse im Fließweg gibt, können diese vorkommen“.

Dabei werden zwei mögliche Starkregenszenarien, das außergewöhnliche und das extreme Ereignis, betrachtet. Das außergewöhnliche Ereignis tritt statistisch einmal in 100 Jahren auf und hat eine Dauer von einer Stunde. Bei dem extremen Ereignis fallen in einer Stunde, 100 mm Niederschlag. Dargestellt werden die Überflutungstiefe, die Fließrichtungen und die Fließgeschwindigkeit.

Minister Dr. Backhaus: „Die Hinweisarte ist somit ein wichtiges Instrument, um durch Starkregen gefährdete Bereiche zu identifizieren und Maßnahmen zur Schadensverhütung vornehmen zu können. Neben den bestehenden Risiko- und Gefahrenkarten für die Gewässer, ist die Hinweiskarte ein weiteres wichtiges Instrument in der Risikovorsorge gegen Naturgefahren“.

Die Hinweiskarte Starkregengefahren des BKG ergänzt die detaillierteren, kommunalen Starkregengefahrenkarten, die auch einige Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bereits erstellt haben. Zuletzt hat die Landeshauptstadt Schwerin Mitte November dieses Jahres die „Starkregengefahrenkarte Schwerin“ veröffentlicht. Sie ist zu finden unter: Integriertes Starkregenentwässerungskonzept (ISREK) – Landeshauptstadt Schwerin.

Sollten bereits detailliertere Starkregengefahrenkarten auf kommunaler Ebene vorliegen, sind diese vorrangig für die Planung zur Risikoabschätzung und Gefahrenabwehr zu verwenden, da sie zusätzliche wichtige Informationen über lokale Begebenheiten enthalten.

In den nächsten Monaten wird die Hinweiskarte Starkregengefahren des BKG den Kommunen näher vorgestellt. Die wichtigen Themen Starkregen und die Hinweiskarten des BKG stehen zudem beim nächsten Gewässersymposium in Güstrow auf der Tagesordnung.

Darüber hinaus arbeitet das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie aktuell an einem eigenen Themenportal Starkregengefahrenkarten, das auf die Hinweiskarte des BKG für Mecklenburg-Vorpommern zurückgreift.

Weitere Informationen zur Hinweiskarte Starkregengefahren des Bundes sind in den FAQ-Hinweiskarte Starkregengefahren (hwk_srg_faq.pdf) zu finden.

Informationen, wie man sich vor den Folgen von Starkregen- und Hochwasserereignissen schützen kann, sind u.a. auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – BMUV: Welche Vorsorgemaßnahmen kann ich gegen Starkregen und Hochwasser treffen? | Frage und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz – Vorsorge und Verhalten bei Hochwasser – BBK veröffentlicht.

Sicherheit an den Gerichten

Schwerin – „Die Sicherheit unserer Gerichte und Justizgebäude ist ein grundlegender Bestandteil unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich alle Beteiligten, Richterinnen, Richter, Anwältinnen, Anwälte, Justizbedienstete sowie Bürgerinnen und Bürger, die unsere Gerichte aufsuchen, in einem sicheren Umfeld befinden.

Denn die Gerichte sind der Ort, an dem Recht gesprochen wird. In den Gerichtssälen wird über Schicksale entschieden, oftmals in hoch emotionalen und kontroversen Verhandlungen. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass diese Entscheidungen ohne Bedrohungen, Einflussnahmen oder Gefährdungen getroffen werden können.

Jede Form von Gewalt oder Einschüchterung, sei es von Reichsbürgerinnen oder Reichsbürgern, von Angehörigen der organisierten Kriminalität oder von verärgerten Prozessparteien, jeder Angriff, unabhängig von der Motivation des oder der Angreifenden, sind zutiefst zu verurteilen. Sie treffen nicht nur Einzelne, sondern den gesamten Rechtsstaat“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zu TOP13.

„Die Menschen können und müssen sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Daher möchte ich stellvertretend an dieser Stelle allen danken, die in der Justiz für den Rechtsstaat tagtäglich ihr Bestes geben. Vor diesem Hintergrund ist mir der Schutz der Herzkammern des Rechtsstaates, der Gerichte, ein besonderes Anliegen.

Wir als Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz haben gemeinsam mit dem Geschäftsbereich sehr viel unternommen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Unter der Federführung der beim Ministerium angesiedelten ‚Arbeitsgruppe Sicherheit‘ wurde für die Gerichte und Staatsanwaltschaften das Konzept zur stufenweisen Umsetzung der ständigen Einlasskontrolle bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes erarbeitet.

Nach einer Pilotierung sind ständige Einlasskontrollen an den vier großen Justizzentren in Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg sowie den großen Amtsgerichten Rostock und Stralsund und später an allen Gerichten geplant. Bislang war das nicht möglich, da die Beschäftigten in den Justizwachtmeistereien mit zusätzlichen Aufgaben in den Scanstellen der Gerichte im Zuge der Einführung der elektronischen Akte befasst waren und sind.

Es werden daher bisher hauptsächlich anlassbezogene Eingangs- und Sicherheitskontrollen durchgeführt. Aber wir entlasten die Justizwachtmeistereien und wollen die Scan-Aufgaben an weitere externe Dienstleister geben. Im Amtsgericht Rostock haben wir bislang erfolgversprechend mit den DRK-Werkstätten eine Entlastung der Justizwachtmeisterei pilotiert“, so Justizministerin Bernhardt.

„Für die anspruchsvolle Tätigkeit der Einlasskontrolle haben wir Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern mehrtätige Basisschulungen geboten. Verpflichtende Justizeinsatztrainings sind weiterhin geplant. Es gab Fortbildungen zu Deeskalation und Selbstschutz, um Mitarbeitende in Ursachenerkennung und Konfliktlösung zu sensibilisieren.

Ausgestattet sind unsere Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister derzeit mit Handsonden, Handfesseln, Teleskopschlagstöcken, Dienstkoppel, Sicherheitshandschuhen, Schutzwesten, Außentragehülle für Schutzwesten, Signalpfeifen, Taschenlampe für Einlasskontrollen sowie Griffsicherungsring für Schlagstock. Jedem Gericht stehen für Einlasskontrollen Torsonden zur Verfügung, um potenziell gefährliche Metallobjekte am Körper zu erkennen.

Durch die Kombination von personellen, technischen und präventiven Maßnahmen können wir gewährleisten, dass sich sowohl die Justizangehörigen als auch die Bürgerinnen und Bürger in unseren Gerichten sicher fühlen. Denn die Sicherheit unserer Gerichte hat höchste Priorität. Wir werden weiterhin alles daransetzen, dass die Gerichte als Orte des Rechts und der Gerechtigkeit geschützt sind“, versichert Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

Diffamierung in der Bürgergeld-Debatte

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Landtagssitzung die zunehmende Polarisierung in der Debatte um das Bürgergeld kritisiert. Viel zu oft werde ein Zerrbild gezeichnet, das Menschen diffamiere und Ausländerfeindlichkeit schüre. „Ich trete als Sozialministerin allen entschieden entgegen, die suggerieren, dass Bürgergeldbeziehende sich auf Kosten des Staates ein gemütliches, arbeitsfreies Leben machen“ sagte Drese in einer von der AfD-Fraktion beantragten Aussprache zum Bürgergeld.

Die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums gehöre zum Selbstverständnis einer demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Das Bürgergeld sei auch kein Almosen, sondern stehe Menschen zu, die aus unterschiedlichen Gründen Anspruch auf verfassungsrechtlich gebotene Grundsicherungsleistungen haben, betonte die Ministerin.

Drese verdeutlichte, dass von den rund 5,5 Millionen Menschen, die bundesweit Bürgergeld bekommen, etwa 1,6 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte seien. „Das sind Kinder und Jugendliche, die unter 15 Jahre alt sind oder Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten“, so Drese.

Zudem seien unter den Bürgergeldbeziehern auch gut 800.000 Aufstockerinnen und Aufstocker, die arbeiten aber wenig verdienen, genauso wie Menschen die sich in Schule, Studium oder Ausbildung befinden oder Aufgaben der Erziehung, im Haushalt oder der Pflege wahrnehmen. Drese: „Das sind alles Menschen, die wir brauchen und Respekt verdienen. Und das sind Menschen die meist temporär unsere Unterstützung brauchen, um nicht in Armut zu leben.“

Die Ministerin hob hervor, dass es bei sozialen Sicherheitsnetzen wie dem Bürgergeld stets darum gehe, eine Balance zu finden: zwischen Maßnahmen, die bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen und zugleich für Fairness im Sozialstaat sorgen.

Deshalb sei es wichtig, dass die Wirkungen einzelner Regelungen des Bürgergeldes stets überprüft würden. So seien bereits Änderungen vorgenommen worden, wie etwa verschärfte Regelungen für diejenigen Arbeitsuchenden, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern. „Weitere Maßnahmen hat das Bundeskabinett zusammen mit dem Haushalt 2025 vorgeschlagen“, sagte die Ministerin.

„Das Bürgergeld ist für viele Menschen auch bei uns im Land das unterste Sicherungsnetz in einer bestimmten Lebenslage. Wer hier polemisiert und diskreditiert, grenzt Menschen aus und spaltet die Gesellschaft“, warnte Drese im Landtag.

Wälder in M-V entwickeln sich positiv

Schwerin – Die Wälder Mecklenburg-Vorpommerns entwickeln sich überdurchschnittlich gut und der Waldnaturschutz ist auf einem hohen Niveau, erklärte Minister Backhaus heute im Schweriner Landtag. Er betonte: „Das negative Bild, dass Herr Özdemir für Deutschland zeichnet, trifft auf Mecklenburg-Vorpommern nicht zu.“

Seit 2012 hat sich die Waldfläche im Land um rund 24.000 Hektar auf ca. 582.000 ha vergrößert. Damit besteht MV zu 25 % aus Wald. Auf 67.000 ha findet dabei keine Nutzung statt – „das sind 15.000 ha mehr als noch vor 10 Jahren“, vergleicht Minister Backhaus.

Die Waldfläche, die von den 24.000 Hektar durch spezielle Maßnahmen aktiv gebildet wurde – und somit nicht zufällig entstanden ist – liegt bei ca. 8.300 Hektar. Davon ist gut die Hälfte im öffentlichen Wald realisiert worden, die andere im Privatwald.

Die 2020 gestartete Aufforstungsinitiative hat dieser Entwicklung weiter Auftrieb gegeben: Allein in den vergangenen vier Jahren wurden durch die Initiative über 800 Hektar neue Waldflächen mit ca. 3,5 Millionen standortgerechten und klimaresilienten Bäumen und Sträuchern gepflanzt.

„Doch auch die Qualität zählt“, sagte Backhaus: „Unsere Wälder werden vielfältiger und strukturierter und sie gewinnen an Stabilität und Biodiversität“, ergänzte er. In den vergangenen 10 Jahren hat der Anteil einschichtiger und damit strukturarmer Bestände um acht Prozent abgenommen und liegt nun bei 32 Prozent. Erstmals ist auch der der Anteil der Laubbäume höher als der Nadelbäume. „Das ist auch Teil der Klimaanpassung, denn Laubbäume kühlen ihre Umgebung deutlich schneller ab und können demnach helfen, lokale Hitzewellen abzuschwächen“, erklärte er.

Der Holzvorratszuwachs ist in MV zusammen mit Schleswig-Holstein von allen Flächenländern am größten. Viele Flächenländer haben durch die borkenkäferbedingte Abnahme der Fichte zum Teil deutliche Verluste des Holzvorrates erleiden müssen. Der durchschnittliche Holzvorrat liegt hierzulande bei 342 m³ pro Hektar und insgesamt bei 184 Millionen m³.

Während die Vorräte der Fichtenbestände kalamitätsbedingt seit der letzten Inventur leicht abgenommen haben, ist der Vorrat der Buchenbestände gestiegen. „Bemerkenswert ist auch, das MV mit 10 % bis 15 % des Vorratsaufbaues im Laubholz-Starkholz beiträgt, bei nicht einmal 5 % Waldflächenanteil in Deutschland“, sagte Minister Backhaus und zeigte sich mit den Ergebnissen der Bundeswaldinventur insgesamt zufrieden. „Wir werden alles daran setzen, um diesen positiven Trend weiter fortzusetzen“, betonte er abschließend.

Mit der Bundeswaldinventur werden die aktuellen Waldverhältnisse und Produktionsmöglichkeiten des Waldes erfasst. Da sie regelmäßig im Abstand von 10 Jahren durchgeführt wird, liefert sie wichtige Hinweise über die Entwicklung und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die aktuelle Inventur mit Stichtag 2022 eine Wiederholungsinventur, nachdem die Ersterhebung im Jahr 2002 und eine Folgeerhebung (3. Bundeswaldinventur) 2012 erfolgte. Die Datenaufnahme erfolgte über 2 Jahre an 5.849 Stichprobenpunkten. Insgesamt wurden bis zu 150 verschiedene Merkmale von Baumart über verschiedenste Baummerkmale bis hin zum Vorkommen von Totholz erfasst.

Umsetzung Gesetze für Gesundheitsfachberufe

Drese: Gesetz stärkt Qualität der Pflegeausbildung und trägt so zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes bei

Schwerin – Der Landtag hat heute das Gesetz zur Umsetzung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes und weiterer Gesetze für Gesundheitsfachberufe beschlossen. „Dadurch verbessern wir die Qualität der Ausbildung in unseren Gesundheitsfachberufen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Bedeutung der landesrechtlichen Ausgestaltung des Bundesgesetzes.

Die Ministerin hob insbesondere die Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung vor. „Das Pflegestudium trägt erheblich zur Erhöhung der Attraktivität des für unsere Gesellschaft so wichtigen Pflegeberufes bei“, so Drese. Zudem werde durch den Einsatz von akademisch ausgebildeten Pflegekräften die Versorgungsqualität im Gesundheitsbereich signifikant gesteigert bei gleichzeitiger Entlastung der Ärzteschaft.

Doch nicht nur in der Pflege, auch in der Ergotherapie und der Logopädie seien durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz bedeutende Stärkungen erzielt worden. Die jeweiligen Berufsgesetze seien ebenfalls um die Möglichkeit einer hochschulischen Ausbildung ergänzt worden. „Das bietet nun die Chance, die Ausbildung in diesen Berufen weiter zu modernisieren und attraktiver zu gestalten“, sagte Drese.

Die Berufsausbildung in der Pflege wurde durch das Pflegeberufereformgesetz neu gestaltet. Hierbei wurden die drei bisherigen Ausbildungsgänge Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Gesundheits- und Krankenpflege einheitlich in eine generalistische Ausbildung zusammengeführt. Ebenso wurde eine gesetzliche Grundlage für die primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung geschaffen. Anders als die berufliche wurde die hochschulische Ausbildung jedoch nicht an die Pflegeausbildungsfonds angeknüpft, was u. a. dazu führte, dass Studierende keine Ausbildungsvergütung erhielten. Die Nachfrage nach der hochschulischen Pflegeausbildung war im Ergebnis sehr verhalten.

Um das vorhandene Potenzial an Pflegestudierenden umfassend nutzen zu können, sieht das Pflegestudiumstärkungsgesetz des Bundes die Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung vor. Dabei eröffnet das Gesetz dem Landesgesetzgeber weitere Ausgestaltungsspielräume, in denen landeseigene Regelungsmöglichkeiten zugelassen bzw. vorgesehen sind. Diese vom Landtag heute beschlossenen landesrechtlichen Regelungen ergänzen die entsprechenden bundesgesetzliche Gesetze und Verordnungen des Bundes.

Wirtschaftliche Lage in M-V

Schwesig: Wir stärken die Wirtschaftskraft des Landes für gute Arbeit und faire Löhne

Schwerin – Die wirtschaftliche Lage in Mecklenburg-Vorpommern war heute Thema in der Aktuellen Stunde des Landtages. „Mecklenburg-Vorpommern war 2023 und auch im ersten Halbjahr 2024 das Land mit dem höchsten Wirtschaftswachstum in Deutschland. Gleichzeitig spüren auch viele Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern die insgesamt schwierige Lage in Deutschland“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrer Rede.

Es sei die wichtigste Aufgabe der Landesregierung, die Wirtschaftskraft des Landes weiter zu stärken. „Für gute Arbeit mit fairen Löhnen“. Schwesig warb für das Anfang des Jahres in Kraft getretene Vergabe- und Tariftreuegesetz. „Dass Unternehmen für die Erfüllung öffentlicher Aufträge Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen, ist wichtig für die Beschäftigten. Außerdem schützt es die vielen Unternehmen im Land, die auf gute Arbeit und faire Löhne setzen.“

In den Jahren bis zum Ende der Wahlperiode will die Landesregierung gemeinsam mit dem Landtag weiter an den Themen arbeiten, die für die Wirtschaft des Landes von Bedeutung sind. „Wir treiben unser Industriekonzept voran: für mehr Wertschöpfung, für mehr Arbeitsplätze“, sagte Schwesig und verwies auf die Ansiedlungen von Topregal und Birkenstock in Pasewalk und die Erweiterungspläne von Ypsomed in Schwerin.

Weitere Themen seien die Fachkräftesicherung und der Bürokratieabbau. Außerdem müsse weiter in die Zukunft des Landes investiert werden. Aktuell habe das Land die höchste Investitionsquote in Deutschland. Wichtige Rahmenbedingen dazu würden auch auf Bundesebene gesetzt. „Ganz Deutschland braucht in der derzeitigen schwierigen Lage mehr Investitionen und Entlastungen für die Wirtschaft. Deshalb ist es wichtig, dass noch vor den Bundestagswahlen wichtige Schritte unternommen werden, um die Wirtschaft stärker in Gang zu bringen“, forderte die Ministerpräsidentin.

Neuer Minister

Schwesig ernennt Dr. Wolfgang Blank zum Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in der Staatskanzlei Dr. Wolfgang Blank zum Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit ernannt. Er folgt auf Reinhardt Meyer, der das Amt aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben hat.

Wolfgang Blank wurde 1959 in Riedlingen (Baden-Württemberg) geboren. Er studierte Biologie an der Universität Tübingen mit Abschluss als Dipl.-Biol. (Mikrobiologie). Anschließend erfolgte die Promotion zum Dr. rer. nat. Seit 1995 arbeitet und lebt Herr Dr. Blank mit seiner Familie in Mecklenburg-Vorpommern.

Von 1995-2016 war Herr Blank Geschäftsführer der BioTechnikum Greifswald GmbH und von 2001 bis März 2014 Geschäftsführer der BioCon Valley® GmbH, bevor er von 2014 bis 2016 Geschäftsführer der Technologiezentrum Fördergesellschaft mbH Vorpommern tätig war. 2013 übernahm er das Amt des Vorsitzenden des Verbandes der Technologiezentren in MV.

Seit 2016 ist der Biologe Geschäftsführer der WITENO GmbH nachdem die Zusammenlegung der Technologiezentrum Fördergesellschaft mbH Vorpommern und der BioTechnikum Greifswald GmbH erfolgte. Im gleichen Jahr wurde Dr. Wolfgang Blank Mitglied im Vorstand der Stiftung „Akademie Nachhaltige Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns“ und ist seit 2019 Digitalisierungsbotschafter und Mitglied im Digitalisierungsbeirat des Landes. Bereits 2014 wurde Herr Blank zum Präsidenten der IHK Neubrandenburg gewählt.

„Herr Blank zeichnet sich durch hohe Wirtschafts- und Sozialkompetenz aus. Es bleibt unsere wichtigste Aufgabe, die Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Es ist auch von mir ein Zeichen an die Wirtschaft, dass in unserer Landesregierung Kompetenz und Sachverstand gefragt sind und dass wir aus der Mitte der Gesellschaft die Zusammenarbeit suchen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Herrn Blank“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Tote Robben: umfassende Aufklärung

Schwerin – Heute Vormittag hat Umweltminister Dr. Till Backhaus vor dem Schweriner Schloss eine Petition zur Vermeidung des Beifanges von geschützten Meeressäugetieren aus den Händen der BUND-Landesvorsitzenden Bettina Baier entgegengenommen. Anlass geben die 44 Kegelrobben, die im Zeitraum von Ende September bis Ende Oktober vor der Küste Rügens tot aufgefunden wurden.

Der Minister zeigte sich erneut gesprächsbereit. Er hatte bereits Ende November entschieden, die Landesküstenfischereiverordnung vorsorglich dahingehend anzupassen, dass Robbenschutzvorrichtungen an den dafür relevanten Reusen in Küstengewässern des Landes zur Pflicht werden. Dem BUND sicherte er vor Ort zu, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung neue Genehmigungen zum Aufstellen solcher Reusen nur noch mit der Auflage des Einbaus einer Robbenschutzvorrichtung erteilt werden. Außerdem würden durch die Fischereiaufsicht zeitnah Drohnen und ferngesteuerte Tauchroboter beschafft, was auch der besseren Kontrollierbarkeit von Reusen und Robbenschutzauflagen diene.

Dem Vorwurf der Untätigkeit widersprach der Minister: „Wir haben von Anfang an eng mit der ermittelnden Wasserschutzpolizei zusammengearbeitet und auch in unseren eigenen Laboren umfassende Untersuchungen durchgeführt. Mit dem Deutschen Meeresmuseum stehen wir ebenfalls in engem Austausch. Dass die Todesursache bislang noch nicht eindeutig geklärt werden konnte, ist unbefriedigend, zeugt aber nicht von schlechter oder inkonsequenter Behördenarbeit.“

Minister Backhaus sagte zu, sich weiterhin für die sorgfältige und umfassende Aufklärung des Sachverhalts einzusetzen. Gleichwohl bat er darum, die Fischerei nicht voreilig ins Kreuzfeuer zu stellen: „Der öffentlich diskutierte Zusammenhang mit einem Fanggerät der passiven Küstenfischerei kann trotz aufwändiger Untersuchungen weder belegt noch ausgeschlossen werden.

Es wird seitens der Staatsanwaltschaft nach wie vor in alle Richtungen ermittelt. Wenn der BUND in einem offiziellen Schreiben an mich davon spricht, dass es sich nach eigener Bewertung sehr wahrscheinlich um eine bewusste und billigende Inkaufnahme der seriellen Ertränkung der Kegelrobben in einer Schwimmreuse ohne Robben- Einschwimmsperre und somit um einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt, dann bitte ich darum, mir diese Bewertung vorzulegen. Auch weise ich darauf hin, dass eine Bewertung kein Beweis ist und ich von Mutmaßungen, welche auch die künftige Gesprächsgrundlage zwischen den verschiedenen Akteuren belasten, gar nichts halte.“

Der Minister plädierte dafür, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Denn Einigkeit bestehe ganz sicher darüber, dass sich ein solches Ereignis nicht wiederholen dürfe. Das Umweltministerium MV werde noch im Januar 2025 Abstimmungsgespräche zwischen den Fischerei- und Naturschutzbehörden und dem Thünen-Institut für Ostseefischerei sowie mit den Erzeugerorganisationen der Küstenfischerei hinsichtlich weiterer geeigneter und angemessener Maßnahmen aufnehmen. Ziel ist, eine möglichst weitgehende Minimierung von Beifängen, insbesondere hinsichtlich der in Rede stehenden Kegelrobben, sagte er. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei plant für das 1. Halbjahr 2025 eine Informationsveranstaltung für die Küstenfischereibetriebe MV; in diesem Rahmen soll auch der Robbenschutz auf der Agenda stehen.

Cannabis Gebührenverordnung

Schwerin – Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) trat am 1. April 2024, ein zweiter Teil des Gesetzes, der sich auf die Anbauvereinigungen bezieht, zum 1. Juli 2024 in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzes liegt hingegen bei den Ländern. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat dazu eine Landesverordnung erlassen, in der neben den Zuständigkeiten hinsichtlich Anbau und Kontrolle auch die Kosten für das Antragsverfahren geregelt sind. Eine entsprechende Gebührenverordnung wurde heute erlassen.

Minister Dr. Backhaus betont: „Die Entkriminalisierung von Konsumcannabis und die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabisclubs, brachten für unsere Behörden neue Aufgaben und somit neue Kosten. Da wir diese Kosten aber nicht auf die steuerzahlende Allgemeinheit abwälzen wollen, haben wir beschlossen, den Mehraufwand weitestgehend durch die Clubs selbst bezahlen zu lassen“, so der Minister.

Für die Erteilung einer Anbauerlaubnis fallen Gebühren von mindestens 500 Euro an. Die mögliche Höchstgebühr liegt bei 3.500 Euro, je nach Verwaltungsaufwand. Auch die Versagung, Verlängerung oder der Widerruf einer Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebührenspannen reichen hier von 150 bis 2.500 Euro. Maßnahmen der behördlichen Überwachung, z. B. Stichprobenkontrollen des angebauten Cannabis, schlagen mit Kosten von 100 bis 1.100 Euro zu Buche.

Für die Erlaubnisverfahren und die erforderlichen Vor-Ort-Kontrollen nebst Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die überwiegend im Zusammenhang mit den übertragenen fachlichen Aufgaben stehen, wurde im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) eine neue Organisationseinheit gebildet.

Für die Wahrnehmung der neuen Aufgaben im LALLF sind fünf zusätzliche Stellen bewilligt worden. Zwei weitere Stellen werden im LM zur Gewährleistung der Fachaufsicht und juristischen Begleitung geschaffen.

Beim LALLF wurden bislang sieben Anträge auf Zulassung von Cannabisclubs gestellt. Drei Anbauerlaubnisse sind erteilt worden, ein Antrag wurde abgelehnt. Drei Anträge sind in Bearbeitung.

Gebühren für die Anbauvereinigungen wurden bislang noch nicht erhoben, da die Kostenverordnung noch nicht verkündet war. Die Erlaubnisbescheide enthalten jedoch den Hinweis, dass Gebühren auch rückwirkend erhoben werden.