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Monat: Dezember 2024

Umsetzung Gesetze für Gesundheitsfachberufe

Drese: Gesetz stärkt Qualität der Pflegeausbildung und trägt so zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes bei

Schwerin – Der Landtag hat heute das Gesetz zur Umsetzung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes und weiterer Gesetze für Gesundheitsfachberufe beschlossen. „Dadurch verbessern wir die Qualität der Ausbildung in unseren Gesundheitsfachberufen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Bedeutung der landesrechtlichen Ausgestaltung des Bundesgesetzes.

Die Ministerin hob insbesondere die Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung vor. „Das Pflegestudium trägt erheblich zur Erhöhung der Attraktivität des für unsere Gesellschaft so wichtigen Pflegeberufes bei“, so Drese. Zudem werde durch den Einsatz von akademisch ausgebildeten Pflegekräften die Versorgungsqualität im Gesundheitsbereich signifikant gesteigert bei gleichzeitiger Entlastung der Ärzteschaft.

Doch nicht nur in der Pflege, auch in der Ergotherapie und der Logopädie seien durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz bedeutende Stärkungen erzielt worden. Die jeweiligen Berufsgesetze seien ebenfalls um die Möglichkeit einer hochschulischen Ausbildung ergänzt worden. „Das bietet nun die Chance, die Ausbildung in diesen Berufen weiter zu modernisieren und attraktiver zu gestalten“, sagte Drese.

Die Berufsausbildung in der Pflege wurde durch das Pflegeberufereformgesetz neu gestaltet. Hierbei wurden die drei bisherigen Ausbildungsgänge Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Gesundheits- und Krankenpflege einheitlich in eine generalistische Ausbildung zusammengeführt. Ebenso wurde eine gesetzliche Grundlage für die primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung geschaffen. Anders als die berufliche wurde die hochschulische Ausbildung jedoch nicht an die Pflegeausbildungsfonds angeknüpft, was u. a. dazu führte, dass Studierende keine Ausbildungsvergütung erhielten. Die Nachfrage nach der hochschulischen Pflegeausbildung war im Ergebnis sehr verhalten.

Um das vorhandene Potenzial an Pflegestudierenden umfassend nutzen zu können, sieht das Pflegestudiumstärkungsgesetz des Bundes die Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung vor. Dabei eröffnet das Gesetz dem Landesgesetzgeber weitere Ausgestaltungsspielräume, in denen landeseigene Regelungsmöglichkeiten zugelassen bzw. vorgesehen sind. Diese vom Landtag heute beschlossenen landesrechtlichen Regelungen ergänzen die entsprechenden bundesgesetzliche Gesetze und Verordnungen des Bundes.

Wirtschaftliche Lage in M-V

Schwesig: Wir stärken die Wirtschaftskraft des Landes für gute Arbeit und faire Löhne

Schwerin – Die wirtschaftliche Lage in Mecklenburg-Vorpommern war heute Thema in der Aktuellen Stunde des Landtages. „Mecklenburg-Vorpommern war 2023 und auch im ersten Halbjahr 2024 das Land mit dem höchsten Wirtschaftswachstum in Deutschland. Gleichzeitig spüren auch viele Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern die insgesamt schwierige Lage in Deutschland“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrer Rede.

Es sei die wichtigste Aufgabe der Landesregierung, die Wirtschaftskraft des Landes weiter zu stärken. „Für gute Arbeit mit fairen Löhnen“. Schwesig warb für das Anfang des Jahres in Kraft getretene Vergabe- und Tariftreuegesetz. „Dass Unternehmen für die Erfüllung öffentlicher Aufträge Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen, ist wichtig für die Beschäftigten. Außerdem schützt es die vielen Unternehmen im Land, die auf gute Arbeit und faire Löhne setzen.“

In den Jahren bis zum Ende der Wahlperiode will die Landesregierung gemeinsam mit dem Landtag weiter an den Themen arbeiten, die für die Wirtschaft des Landes von Bedeutung sind. „Wir treiben unser Industriekonzept voran: für mehr Wertschöpfung, für mehr Arbeitsplätze“, sagte Schwesig und verwies auf die Ansiedlungen von Topregal und Birkenstock in Pasewalk und die Erweiterungspläne von Ypsomed in Schwerin.

Weitere Themen seien die Fachkräftesicherung und der Bürokratieabbau. Außerdem müsse weiter in die Zukunft des Landes investiert werden. Aktuell habe das Land die höchste Investitionsquote in Deutschland. Wichtige Rahmenbedingen dazu würden auch auf Bundesebene gesetzt. „Ganz Deutschland braucht in der derzeitigen schwierigen Lage mehr Investitionen und Entlastungen für die Wirtschaft. Deshalb ist es wichtig, dass noch vor den Bundestagswahlen wichtige Schritte unternommen werden, um die Wirtschaft stärker in Gang zu bringen“, forderte die Ministerpräsidentin.

Neuer Minister

Schwesig ernennt Dr. Wolfgang Blank zum Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in der Staatskanzlei Dr. Wolfgang Blank zum Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit ernannt. Er folgt auf Reinhardt Meyer, der das Amt aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben hat.

Wolfgang Blank wurde 1959 in Riedlingen (Baden-Württemberg) geboren. Er studierte Biologie an der Universität Tübingen mit Abschluss als Dipl.-Biol. (Mikrobiologie). Anschließend erfolgte die Promotion zum Dr. rer. nat. Seit 1995 arbeitet und lebt Herr Dr. Blank mit seiner Familie in Mecklenburg-Vorpommern.

Von 1995-2016 war Herr Blank Geschäftsführer der BioTechnikum Greifswald GmbH und von 2001 bis März 2014 Geschäftsführer der BioCon Valley® GmbH, bevor er von 2014 bis 2016 Geschäftsführer der Technologiezentrum Fördergesellschaft mbH Vorpommern tätig war. 2013 übernahm er das Amt des Vorsitzenden des Verbandes der Technologiezentren in MV.

Seit 2016 ist der Biologe Geschäftsführer der WITENO GmbH nachdem die Zusammenlegung der Technologiezentrum Fördergesellschaft mbH Vorpommern und der BioTechnikum Greifswald GmbH erfolgte. Im gleichen Jahr wurde Dr. Wolfgang Blank Mitglied im Vorstand der Stiftung „Akademie Nachhaltige Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns“ und ist seit 2019 Digitalisierungsbotschafter und Mitglied im Digitalisierungsbeirat des Landes. Bereits 2014 wurde Herr Blank zum Präsidenten der IHK Neubrandenburg gewählt.

„Herr Blank zeichnet sich durch hohe Wirtschafts- und Sozialkompetenz aus. Es bleibt unsere wichtigste Aufgabe, die Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Es ist auch von mir ein Zeichen an die Wirtschaft, dass in unserer Landesregierung Kompetenz und Sachverstand gefragt sind und dass wir aus der Mitte der Gesellschaft die Zusammenarbeit suchen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Herrn Blank“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Tote Robben: umfassende Aufklärung

Schwerin – Heute Vormittag hat Umweltminister Dr. Till Backhaus vor dem Schweriner Schloss eine Petition zur Vermeidung des Beifanges von geschützten Meeressäugetieren aus den Händen der BUND-Landesvorsitzenden Bettina Baier entgegengenommen. Anlass geben die 44 Kegelrobben, die im Zeitraum von Ende September bis Ende Oktober vor der Küste Rügens tot aufgefunden wurden.

Der Minister zeigte sich erneut gesprächsbereit. Er hatte bereits Ende November entschieden, die Landesküstenfischereiverordnung vorsorglich dahingehend anzupassen, dass Robbenschutzvorrichtungen an den dafür relevanten Reusen in Küstengewässern des Landes zur Pflicht werden. Dem BUND sicherte er vor Ort zu, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung neue Genehmigungen zum Aufstellen solcher Reusen nur noch mit der Auflage des Einbaus einer Robbenschutzvorrichtung erteilt werden. Außerdem würden durch die Fischereiaufsicht zeitnah Drohnen und ferngesteuerte Tauchroboter beschafft, was auch der besseren Kontrollierbarkeit von Reusen und Robbenschutzauflagen diene.

Dem Vorwurf der Untätigkeit widersprach der Minister: „Wir haben von Anfang an eng mit der ermittelnden Wasserschutzpolizei zusammengearbeitet und auch in unseren eigenen Laboren umfassende Untersuchungen durchgeführt. Mit dem Deutschen Meeresmuseum stehen wir ebenfalls in engem Austausch. Dass die Todesursache bislang noch nicht eindeutig geklärt werden konnte, ist unbefriedigend, zeugt aber nicht von schlechter oder inkonsequenter Behördenarbeit.“

Minister Backhaus sagte zu, sich weiterhin für die sorgfältige und umfassende Aufklärung des Sachverhalts einzusetzen. Gleichwohl bat er darum, die Fischerei nicht voreilig ins Kreuzfeuer zu stellen: „Der öffentlich diskutierte Zusammenhang mit einem Fanggerät der passiven Küstenfischerei kann trotz aufwändiger Untersuchungen weder belegt noch ausgeschlossen werden.

Es wird seitens der Staatsanwaltschaft nach wie vor in alle Richtungen ermittelt. Wenn der BUND in einem offiziellen Schreiben an mich davon spricht, dass es sich nach eigener Bewertung sehr wahrscheinlich um eine bewusste und billigende Inkaufnahme der seriellen Ertränkung der Kegelrobben in einer Schwimmreuse ohne Robben- Einschwimmsperre und somit um einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt, dann bitte ich darum, mir diese Bewertung vorzulegen. Auch weise ich darauf hin, dass eine Bewertung kein Beweis ist und ich von Mutmaßungen, welche auch die künftige Gesprächsgrundlage zwischen den verschiedenen Akteuren belasten, gar nichts halte.“

Der Minister plädierte dafür, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Denn Einigkeit bestehe ganz sicher darüber, dass sich ein solches Ereignis nicht wiederholen dürfe. Das Umweltministerium MV werde noch im Januar 2025 Abstimmungsgespräche zwischen den Fischerei- und Naturschutzbehörden und dem Thünen-Institut für Ostseefischerei sowie mit den Erzeugerorganisationen der Küstenfischerei hinsichtlich weiterer geeigneter und angemessener Maßnahmen aufnehmen. Ziel ist, eine möglichst weitgehende Minimierung von Beifängen, insbesondere hinsichtlich der in Rede stehenden Kegelrobben, sagte er. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei plant für das 1. Halbjahr 2025 eine Informationsveranstaltung für die Küstenfischereibetriebe MV; in diesem Rahmen soll auch der Robbenschutz auf der Agenda stehen.

Cannabis Gebührenverordnung

Schwerin – Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) trat am 1. April 2024, ein zweiter Teil des Gesetzes, der sich auf die Anbauvereinigungen bezieht, zum 1. Juli 2024 in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzes liegt hingegen bei den Ländern. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat dazu eine Landesverordnung erlassen, in der neben den Zuständigkeiten hinsichtlich Anbau und Kontrolle auch die Kosten für das Antragsverfahren geregelt sind. Eine entsprechende Gebührenverordnung wurde heute erlassen.

Minister Dr. Backhaus betont: „Die Entkriminalisierung von Konsumcannabis und die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabisclubs, brachten für unsere Behörden neue Aufgaben und somit neue Kosten. Da wir diese Kosten aber nicht auf die steuerzahlende Allgemeinheit abwälzen wollen, haben wir beschlossen, den Mehraufwand weitestgehend durch die Clubs selbst bezahlen zu lassen“, so der Minister.

Für die Erteilung einer Anbauerlaubnis fallen Gebühren von mindestens 500 Euro an. Die mögliche Höchstgebühr liegt bei 3.500 Euro, je nach Verwaltungsaufwand. Auch die Versagung, Verlängerung oder der Widerruf einer Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebührenspannen reichen hier von 150 bis 2.500 Euro. Maßnahmen der behördlichen Überwachung, z. B. Stichprobenkontrollen des angebauten Cannabis, schlagen mit Kosten von 100 bis 1.100 Euro zu Buche.

Für die Erlaubnisverfahren und die erforderlichen Vor-Ort-Kontrollen nebst Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die überwiegend im Zusammenhang mit den übertragenen fachlichen Aufgaben stehen, wurde im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) eine neue Organisationseinheit gebildet.

Für die Wahrnehmung der neuen Aufgaben im LALLF sind fünf zusätzliche Stellen bewilligt worden. Zwei weitere Stellen werden im LM zur Gewährleistung der Fachaufsicht und juristischen Begleitung geschaffen.

Beim LALLF wurden bislang sieben Anträge auf Zulassung von Cannabisclubs gestellt. Drei Anbauerlaubnisse sind erteilt worden, ein Antrag wurde abgelehnt. Drei Anträge sind in Bearbeitung.

Gebühren für die Anbauvereinigungen wurden bislang noch nicht erhoben, da die Kostenverordnung noch nicht verkündet war. Die Erlaubnisbescheide enthalten jedoch den Hinweis, dass Gebühren auch rückwirkend erhoben werden.

Wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau

Drese stellt im Kabinett Entwurf für neues Landeskrankenhausgesetz vor

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat dem Kabinett heute den Entwurf für eine umfassende Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG M-V) vorgestellt, das dazu beitragen soll, die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufzustellen.

„Wir befinden uns kurz vor dem Umsetzungsstart der größten Krankenhausreform seit 20 Jahren. Das nehmen wir zum Anlass, unser Landesgesetz sehr zügig anschlussfähig an die Bundesreform zu machen und die landesrechtlichen Grundlagen für deren Umsetzung zu schaffen. Gleichzeitig wollen wir zugleich auch Bürokratie abbauen und einige wichtige Neuerungen herbeiführen, um die Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken“, erklärte Drese nach der Sitzung der Landesregierung.

Die Ministerin stellte dabei insbesondere die geplante „grundlegende Reform der Landeskrankenhausförderung“ heraus. „Aktuell finanzieren wir sogenannte Einzelfördermaßnahmen, bei denen jedes Bauvorhaben individuell beantragt und geprüft wird“ so Drese. Dieses zeitraubende Prozedere binde hohe Personalressourcen sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung. „Das ist auch einer der häufigsten Kritikpunkte, den ich immer wieder von den Klinikleitungen höre“, erklärte sie.

Drese: „Wir wollen dieses Verfahren durch den schlanken Prozess einer Pauschalförderung ersetzen. Deshalb soll mit dem LKHG M-V bereits ab 2028 ein Wechsel hin zu einer jährlichen pauschalen Investitionsförderung erfolgen, mit dem jedes Krankenhaus im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann. Das entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit“, verdeutlichte die Ministerin.

Neben den Krankenhäusern sollen nach Aussage von Drese vor allem auch die Patientinnen und Patienten von den Neuerungen des LKHG M-V profitieren. „Das beginnt bei einem weiter verbesserten Kinderschutz im Krankenhaus, bezieht eine größere Selbstbestimmung der Frau während der Geburt mit ein und auch für Menschen mit Behinderung wird es deutliche Fortschritte geben, indem ihr Recht auf Mitnahme einer Begleitperson verankert wird“, schilderte Drese.

Zudem sei mit der Idee der Einführung von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern eine zentrale Forderung des Patientenbeauftragten des Bundes in den Entwurf aufgenommen worden. „Sie sollen in ihrer Funktion künftig dazu beitragen, dass die Erfahrungen und Perspektiven der Patientinnen und Patienten noch stärker im Klinikalltag berücksichtigt werden“, so die Ministerin.

Nach der Zustimmung des Kabinetts beginnt nun die Verbandsanhörung, bevor das LKHG M-V nach zweiter Kabinettsbefassung voraussichtlich im ersten Quartal 2025 an den Landtag überwiesen wird.

Drese: „Die Krankenhausreform ist zwar der Anlass für den vorliegenden Gesetzesentwurf, dieser geht aber weit darüber hinaus und adressiert auch andere zentrale Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir sicherlich auch für die anderen Bundesländer wichtige Signale.“

Mietpreisbremse verlängern

M-V und weitere Länder starten Bundesratsinitiative

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird gemeinsam mit Hamburg und weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Mietpreisbremse starten. Die derzeit geltende Mietpreisbremse läuft Ende 2025 aus.

Eine Verlängerung wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierungsparteien vereinbart, aber nicht umgesetzt. Vor dem Hintergrund zu erwartender Koalitionsverhandlungen nach der erfolgten Neuwahl voraussichtlich Ende Februar 2025 ist ungewiss, ob und wann der Bund ein Gesetzgebungsverfahren wieder aufnehmen wird. Deshalb wird die kurzfristige Einbringung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat angestrebt.

„Die Mietpreisbremse schafft keinen neuen Wohnraum, aber sie ist ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor explosionsartigen Mietsteigerungen“, so Landesbauminister Christian Pegel. „Wir haben im Land weiterhin angespannte Wohnungsmärkte in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald und einigen Tourismushochburgen.

Die derzeit hohen Bau- und Finanzierungskosten erschweren es außerdem, die Anzahl der neugebauten Wohnungen weiter zu steigern. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum Jahresende 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen. Gekoppelt mit den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten würde dies insbesondere Menschen mit niedrigem und zunehmend auch mittleren Einkommen aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen. Das betrifft vor allem Familien mit Kindern.“

Die Mietpreisbremse ist seit ihrer Einführung im Jahr 2015 bereits einmal verlängert worden. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern und um den mit steigenden Mieten einhergehenden Risiken der Armut und der Segregation entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf noch einmal eine Verlängerung bis zum Ende des Jahres 2029 vor. Für eine zeitnahe Beschlussfassung ist die Aufsetzung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 20. Dezember 2024 notwendig.

Sollte die Bundesratsinitiative keinen Erfolg haben, bedeutet dies für Mecklenburg-Vorpommern, dass die geltende Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald mangels fehlender Rechtsgrundlage am 31. Dezember 2025 ausläuft.

In den zurückliegenden Jahren konnten in dem Programm „Neubau Sozial“, das die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen fördert, m Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zur Veröffentlichung der Darlehensrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ (am 9. Februar 2023) insgesamt 905 Wohnungen gefördert werden. Das bewilligte Zuschussvolumen betrug durch dieses Förderprogramm insgesamt mehr als 54,9 Millionen Euro.

Mit der Darlehensförderung seit dem 9. Februar 2023 bis Ende 2024 wurden mehr als 145 Millionen Euro bewilligt und insgesamt 745 Wohnungen gefördert. Für 2025 beträgt der Planansatz für den Neubau ca. 59 Millionen Euro.

Verabschiedung des Finanzministers

Schwesig: Reinhard Meyer hat hervorragende Arbeit für unser Land geleistet

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat in der heutigen Kabinettssitzung den aus gesundheitlichen Gründen ausscheidenden bisherigen Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer verabschiedet.

„Reinhard Meyer hat als Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, als zweimaliger Chef der Staatskanzlei, als Finanzminister und zuletzt als Wirtschaftsminister hervorragende Arbeit für unser Land geleistet. Mit seiner großen Erfahrung und Fachkompetenz, seiner präzisen Arbeitsweise und seiner Offenheit und ausgleichenden Art hat er einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass sich unser Land in den letzten drei Jahrzehnten gut entwickelt hat“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Etwas Besonderes sei, dass Reinhard Meyer als Chef der Staatskanzlei für drei ganz unterschiedliche Regierungschefinnen und Regierungschefs gearbeitet habe. „Und das zu unserer aller vollsten Zufriedenheit“, betonte Schwesig.

Als Finanzminister habe er eine gute Balance zwischen solider Finanzpolitik und notwendigen Investitionen gefunden. Auch als Wirtschaftsminister habe er erfolgreiche Arbeit geleistet. „Mecklenburg-Vorpommern war im Jahr 2023 und im ersten Halbjahr 2024 das Land mit dem höchsten Wirtschaftswachstum in ganz Deutschland.

Es sind neue Impulse gesetzt worden für den Tourismus, für die maritime Wirtschaft, für die Wasserstoffwirtschaft und auch für gute Arbeit mit fairen Löhnen – zum Beispiel mit dem neuen Vergabe- und Tariftreuegesetz.“ Auch der Aufbau des landesweiten Rufbussystems und das Seniorenticket seien mit seinem Namen verbunden, so Schwesig. „Ich wünsche Reinhard Meyer von Herzen alles Gute, vor allem Gesundheit.“